Albanien

Aus ASYLMAGAZIN 10/2007

Länderbericht:
Auswärtiges Amt: Praxis der Zwangsheirat; Ehrenmorde kommen in diesem Zusammenhang gelegentlich vor; inländische Fluchtalternative für junge, traumatisierte Frauen nur in Ausnahmefällen gegeben; Schutzmöglichkeiten durch staatliche und private Einrichtungen sind begrenzt.
Stellungnahme vom 31.7.2007 an VG München - M 11 K 06.51323 - (2 S., A0331, siehe Hinweis)

Aus ASYLMAGAZIN 5/2007

Länderbericht:
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: Januar 2007).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage vom 7.2.2007 (14 S., A0312, siehe Hinweis)

Weitere Dokumente 12/2006

Länderbericht:
Auswärtiges Amt: Lagebericht Februar 2006.
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage vom 20.2.2006 (18 S., A0293, siehe Hinweis)

Weitere Dokumente 5/2006

Länderbericht:
Amnesty international: Bericht über Gewalt gegen Frauen in der Familie (u. a. zu Formen und Ausmaß häuslicher Gewalt, erzwungene und arrangierte Heiraten); kein effektiver staatlicher Schutz; Staat verweigert Hilfsorganisationen die Unterstützung (engl.).
Bericht vom 30.3.2006: »Violence against Women in the Family: ›It's not her shame‹ [EUR 11/002/2006]« (#47825)

Weitere Dokumente 9/2005

Rechtsprechung:
VG Göttingen: Flüchtlingsanerkennung für regimekritischen Journalisten und Herausgeber einer Zeitung, der mehrmals bedroht worden ist.
Urteil vom 28.6.2005 - 1 A 105/03 - (10 S., M6912)

Weitere Dokumente 4/2005

Länderbericht:
Auswärtiges Amt: Lagebericht Februar 2005.
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Albanien vom 3.2.2005 (19 S., A0160, siehe Hinweis)

Weitere Dokumente 3/2005

Länderbericht:
Amnesty international: Analyse der Umsetzung der UN-Anti-Folterkonvention in der Praxis: Definition von Folter im Strafgesetzbuch ist zu vage; noch immer zahlreiche Berichte über Misshandlungen und Folter im Polizeigewahrsam (engl.).
Bericht vom 1.2.2005: "Obligations under the UN Convention against Torture - a gap between law and practice" (#28659)

Weitere Dokumente 12/2004

Sonstige Materialien:
IM NRW: Albanische Personenstandsurkunden bedürfen weiterhin der Legalisation.
Erlass vom 1.6.2004 - 14-38.01.05.1.1 - (1 S., M5894)

Weitere Dokumente 7-8/2004

Rechtsprechung:
VG Düsseldorf: § 53 Abs. 6 AuslG für damaligen Angehörigen der Republikanischen Garde und Anhänger der Demokratischen Partei, der sich weigerte, gegen eine Demonstration der Demokratischen Partei vorzugehen.
Urteil vom 7.11.2003 - 25 K 938/02.A - (11 S., M5124)

Weitere Dokumente 4/2004

Länderberichte:
Auswärtiges Amt: Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage.
Lagebericht vom 23.2.2004 (14 S., A0053 - siehe Hinweis)
Deutsche Botschaft Tirana: Sichelzellenanämie kann behandelt werden; Bluttransfusion ist möglich.
Stellungnahme vom 7.7.2003 an VG Schwerin - 5 A 3091/00 As - (6 S., A0059 - siehe Hinweis)

Weitere Dokumente 6/2002

Länderberichte:
International Helsinki Federation for Human Rights: Über die politische und menschenrechtliche Lage: Folter, Misshandlung, polizeiliches Fehlverhalten und Haftbedingungen (engl.).
Bericht vom 8.5.2003: “Human Rights in the OSCE Region” (#12598)
Deutsche Botschaft Tirana: Deutsche Übersetzung des Gesetzes Nr. 8389 über die albanische Staatsangehörigkeit sowie Erläuterung des Vertrauensanwalts zur Staatsangehörigkeit eines in Deutschland geborenen Kindes.
Stellungnahme vom 16.1.2003 an VG Hamburg (10 S., #12936, M3305)

Weitere Dokumente 5/2002

Weitere Dokumente:

Auswärtiges Amt zur Blutrache

Stellungnahme an das VG Leipzig v. 19.2.1999 - 514 -516.80/33 513 -, 3 S., L416.

"Zu Frage 1: Es ist nicht ausgeschlossen, daß für einen 1982 verübten Mord auch 1991 noch Blutrache geübt werden könnte. Es ist jedoch nicht regelmäßig damit zu rechnen. Die Tradition der Blutrache ist im Süden Albaniens weniger ausgeprägt als im Norden, so daß ein so langer Verlauf einer Blutrachefehde dort etwas weniger wahrscheinlich erscheint.

Zu Frage 2: Es ist nicht ausgeschlossen, daß auch zum jetzigen Zeitpunkt noch Blutrache an der Familie des Mörders geübt wird. (S.o.)

Zu Frage 3: Viele von Blutrachefehden Betroffene entziehen sich durch Umzug innerhalb Albaniens der Fehde. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß Personen auch in anderen Teilen Albaniens aufgespürt werden."

OVG NRW: "Botschaftsflüchtlinge" sind keine Kontingentflüchtlinge und nicht gefährdet

Urteil v. 22. 10.1998 - 23 A 3094/95.A -, 30 S., R22

Amtliche Leitsätze:

  1. Die Albaner, die im Sommer 1990 in der Deutschen Botschaft in Tirana Zuflucht suchten und anschließend nach Deutschland einreisen durften (sog. Botschaftsflüchtlinge), wurden nicht als Kontingentflüchtlinge übernommen. Ihre Anerkennung als Asylberechtigte kann heute nach Änderung der politischen Situation in Albanien gem. § 73 Abs. I AsylVfG widerrufen werden.
  2. Die sog. Botschaftsflüchtlinge müssen gegenwärtig in Albanien nicht mit politischer Verfolgung wegen der Flucht in die Deutsche Botschaft rechnen.
  3. Zur innenpolitischen Lage Albaniens.

Einsender: OVG NRW

Außerdem bei uns eingegangen: