Burkina Faso

Weitere Dokumente 5/2006:

Länderbericht:
Auswärtiges Amt: Zwangsheiraten sind trotz eines bestehenden gesetzlichen Verbots üblich; traditionelle stammesgerichtliche Verfahren gegen Frauen, die sich einer Zwangsheirat entzogen haben, sind verboten, finden aber statt; keine dauerhafte Unterstützung oder Schutzgewährung für betroffene Frauen; keine Erkenntnisse zu drohender Verfolgung wegen Asylantragstellung im Ausland.
Stellungnahme vom 10.3.2006 an VG Dresden - A 12 K 30979/03 - (7 S., A0270, siehe Hinweis)

Weitere Dokumente 9/2003:

Rechtsprechung:
OVG Saarland: Keine beachtliche Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung im Ausland; keine extreme Gefährdung i.S.d. verfassungskonformen Auslegung des § 53 Abs. 6 AuslG für Rückkehrer nach langem Auslandsaufenthalt.
Beschluss vom 23.5.2003 - 1 Q 33/03 - (8 S., M3883)
VG Hamburg: Gefahren wegen HIV-Infektion sind in Burkina Fasu allgemeine Gefahren i. S. d. §§ 53 Abs. 6 S. 2, 54 AuslG (vgl. zur selben Entscheidung Asylverfahrens- und Prozessrecht).
Urteil vom 17.2.2003 - 2 VG A 547/2000 - (13 S., M3715)

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