Djibouti
- VG Ansbach, U.v. 23.5.2000 - 12 K 96.34866 -: keine Gefährdung allein
wegen Asylantragstellung, wegen Zugehörigkeit zu den Afar, Mitgliedschaft
in der FRUD; hier jedoch § 51 I AuslG bejaht, da durch den Familiennamen
und die Herkunft in den Augen der Behörden der - im übrigen begründete - Verdacht
bestehen muss, dass der Kläger mit dem Präsidenten des radikalen Flügels der
FRUD Ahmed Dini in Verbindung getreten ist; 12 S., R7453
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