Georgien

Aus ASYLMAGAZIN 4/2008

Länderbericht:
BBC News: Verurteilung des ehemaligen Verteidigungsministers Irakli Okruaschwili in Abwesenheit zu elf Jahren Haft (engl.).
Bericht vom 28.3.2008: "Georgia jails fugitive politician" (ID 94294)

Aus ASYLMAGAZIN 1-2/2008

Länderbericht:
Human Rights Watch: Zur gewaltsamen Auflösung von Demonstrationen und der Razzia gegen den unabhängigen Fernsehsender Imedi TV im November 2007 (engl.).
Bericht vom Dezember 2007: "Crossing the Line: Georgia’s Violent Dispersal of Protestors and Raid on Imedi Television" (ID 88806)

Aus ASYLMAGAZIN 12/2007

Länderbericht:
The Guardian: Präsident Saakaschwili verhängt 15-tägigen Ausnahmezustand; mindestens 500 Verletzte bei gewaltsamer Auflösung von Protesten in Tiflis; Sendebetrieb unabhängiger Fernsehsender eingestellt (engl.).
Bericht vom 8.11.2007: "State of emergency in Georgia" (ID 85557)

Aus ASYLMAGAZIN 11/2007

Länderberichte:
Deutschlandfunk: Festnahme des ehemaligen Verteidigungsministers Irakli Okruaschwili löst politische Krise aus; Okruaschwili hatte Präsident Saakaschwili beschuldigt, vor zwei Jahren einen politischen Mord in Auftrag gegeben zu haben.
Bericht vom 1.10.2007: "Vorwürfe gegen Rosenrevolutionär" (ID 82887)
ACCORD: Zur Verbreitung der Blutrache; Möglichkeiten staatlichen Schutzes.
Anfragenbeantwortung a-5650 vom 26.9.2007 (ID 83517)
BAMF/Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung (ZIRF): Über Krankenversicherung, Arbeitsmarkt und Wohnsituation in Tiflis.
Anfragenbeantwortung ZC 215 vom 4.9.2007 (ID 83261)
ACCORD: Zur Situation der Zeugen Jehovas.
Anfragenbeantwortung a-r3979 vom 26.8.2004 (ID 82700)

Aus ASYLMAGAZIN 10/2007

Länderbericht:
Radio Free Europe/Radio Liberty: Verurteilung von zwölf Anhängern des im Exil lebenden ehemaligen Geheimdienstchefs Igor Giorgadse zu mehrjährigen Haftstrafen wegen eines angeblichen Putschversuchs (engl.).
Bericht vom 25.8.2007: "Court In Georgia Convicts 12 Of Plotting A Coup" (ID 80532)

Aus ASYLMAGAZIN 6/2007

Länderbericht:
ACCORD: Zur Lage von Homosexuellen.
Anfragenbeantwortung a-5456 (ACC-GEO-5456) vom 7.5. 2007 (ID 75532)

Weitere Dokumente 12/2006

Rechtsprechung:
VG Meiningen: Keine Gefährdung für Anhänger von Oberst Eliava.
Urteil vom 23.8.2006 - 8 K 20556/04 Me - (6 S., M9044)

Länderbericht:
ReliefWeb/AFP: Südossetien: Überwältigende Mehrheit für Unabhängigkeit bei einem Referendum, das von der internationalen Gemeinschaft nicht anerkannt wird; Warnung vor verschärften Spannungen zwischen Georgien und Russland (engl.).
Bericht vom 13.11.2006: "Georgia: South Ossetia gives resounding 'yes' to independence" (ID 61137)

Weitere Dokumente 11/2006

Länderberichte:
International Federation for Human Rights: Überblick zur Menschenrechtslage (u. a. Folter, Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte, Repressionen gegen Menschenrechtsaktivisten, Angriffe auf die Pressefreiheit) (engl.).
Bericht vom Oktober 2006: "Note: Situation of Human Rights in Georgia" (ID 59658)
BBC News: Spannungen zwischen Russland und Georgien verschärft; trotz Freilassung von vier der Spionage verdächtigten russischen Militärs verhängt Moskau Sanktionen; 132 Georgier aus Russland abgeschoben (engl.).
Bericht vom 7.10.2006: "Georgia chides Russia 'cleansing'" (ID 58409)

Weitere Dokumente 10/2006

Rechtsprechung:
VG Düsseldorf: Schwere psychische Erkrankungen sind behandelbar (vgl. zur selben Entscheidung).
Urteil vom 19.7.2006 - 5 K 3104/06.A - (12 S., M8656)

Länderberichte:
Amnesty international: Häusliche Gewalt gegen Frauen; unzureichender staatlicher oder anderweitiger Schutz, weitgehende Straflosigkeit für Täter (engl.).
Bericht vom 25.9.2006: »Thousands suffering in silence: Violence against women in the family« (ID 57534)
Institute for War and Peace Reporting: Festnahmen von 29 Mitgliedern der Gerechtigkeitspartei oder mit dieser verbündeten Organisationen wegen der angeblichen Planung eines Putsches; Spannungen mit Russland weiter verschärft, nachdem Präsident Saakaschwili Russland indirekt der Drahtzieherschaft der angeblichen Pläne verdächtigt hatte (engl.).
Bericht vom 14.9.2006: »Georgia Claims Coup Thwarted« (ID 56593)
Human Rights Watch: Haftbedingungen und Dokumentation von Misshandlungen von Gefängnisinsassen (engl.).
Bericht vom 14.9.2006: »Undue Punishment Abuses against Prisoners in Georgia« (ID 56467)

Weitere Dokumente 7-8/2006

Länderbericht:
Radio Free Europe/Radio Liberty: Festnahme von Irakli Batiaschwili, Vorsitzender der Oppositionspartei »Vorwärts Georgien«, unter dem Verdacht, den Rebellenführer Emzar Kvitsiani beraten zu haben; Kvitsianis Gruppe kämpft seit Tagen in der Kodori-Schlucht gegen Regierungstruppen (engl.).
Bericht vom 30.7.2006: »Georgia Arrests Opposition Figure« (ID 52933)

Weitere Dokumente 4/2006

Länderberichte:
ACCORD: Zu Behandlungsmöglichkeiten bei psychischen Erkrankungen.
Anfragenbeantwortung ACC-GEO-4803 vom 22.3.2006 (#47276)
ACCORD: Zu Verbindungen der organisierten Kriminalität und terroristischer Gruppierungen zu staatlichen Strukturen.
Anfragenbeantwortung ACC-GEO-4818 vom 16.3.2006 (#47261)

Weitere Dokumente 3/2006

Rechtsprechung:
VG Gießen: § 60 Abs. 7 AufenthG wegen schwerer psychischer Erkrankung; medizinische Behandlung und Medikamente in der Regel nur gegen Bezahlung erhältlich.
Urteil vom 28.11.2005 - 7 E 2801/04.A - (14 S., M7730)

Länderbericht:
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: Mai 2005).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Georgien vom 20.5.2005 (20 S., A0254, siehe Hinweis)

VG Sigmaringen: Keine kostenlose Gesundheitsversorgung
Urteil vom 30.6.2005 - A 4 K 10648/04 - (20 S., M7553)

»(...) Der Klägerin droht aber im Falle ihrer Abschiebung eine erhebliche und konkrete Gesundheitsgefahr (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG). (...)
Es ist beachtlich wahrscheinlich, dass ihr für den Fall einer Rückkehr in ihr Herkunftsland eine erhebliche konkrete Gefahr in Gestalt einer erheblichen Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes droht, weil nicht gewährleistet ist, dass sie in hinreichender Weise behandelt werden kann. Die Klägerin leidet unter einer behandlungsbedürftigen depressiven schizoaffektiven Psychose und einer schweren depressiven Episode mit psychotischen Symptomen. (...)
Ausweislich der vorliegenden ärztlichen Stellungnahmen des hier behandelnden Facharztes sind zwar derzeit unter überwachter Medikation stabile Verhältnisse erreicht. Bei einer Unterbrechung oder Beendigung der notwendigen neuroleptischen Behandlung ist aber für das Gericht nachvollziehbar mit einer massiven Verschlechterung bis hin zu einer Erhöhung der Suizidwahrscheinlichkeit zu rechnen (...). (...)
Zwar weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass die Klägerin bereits in Georgien im Hinblick auf ihre Erkrankung behandelt wurde. Die dort zur Verfügung stehenden, eingesetzten Mittel waren allerdings zur Behandlung der Klägerin ausweislich der amtsärztlichen Stellungnahme (...) nicht geeignet. (...)
Unabhängig davon, ob in Georgien für die Behandlung der Klägerin andere, geeignete Medikamente Verwendung finden, bei deren Verabreichung eine ohne medikamentöse und psychotherapeutische Behandlung zu erwartende erhebliche Zunahme der Symptome und eine erhöhte Suizidwahrscheinlichkeit abgewendet werden könnte, ist das Gericht davon überzeugt, dass diese notwendige Behandlung und Medikation der Klägerin im konkreten Fall jedenfalls aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht zur Verfügung steht. (...)
Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Klägerin in Georgien die erforderliche Behandlung kostenlos zur Verfügung steht. Das georgische Gesundheitssystem befindet sich nach wie vor in einer schwierigen Lage. Sie ist durch ständig erweiterte Behandlungsmöglichkeiten gekennzeichnet, die aber häufig nur gegen kostendeckende Bezahlung erhältlich ist. Eine kostenlose medizinische Behandlung ist nur in bestimmten Fällen (u. a. psychiatrische Behandlung in schweren Fällen) möglich. Auch die Finanzierung dieser kostenlosen Behandlungsprogramme ist angesichts der großen Finanzierungsprobleme des Staates nicht immer gesichert (Lagebericht des Auswärtigen Amtes (Stand: Mai 2005)). Nach einer weiteren Auskunft der Regierung von Oberbayern – Zentrale Rückführungsstelle Südbayern – vom 12.01.2005 an das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht ist die Behandlung einer mittelgradigen depressiven Episode zwar sowohl ambulant als auch stationär kostenlos. Die Patienten werden aber lediglich beraten und bekommen Medikamente in kleinen Mengen, die für einen befriedigenden Effekt unzureichend sind. Die Patienten werden daher sowohl in ambulanter wie auch stationärer Behandlung gezwungen, sich die Medikamente aus kommerziellen Apotheken zu besorgen. Auch der weiteren Auskunft der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Tiflis vom 26.07.2004 an das Verwaltungsgericht Sigmaringen ist zu entnehmen, dass die Patienten auch bei Kostenfreiheit der Behandlung in der Regel für die Medikamente zum großen Teil selbst aufkommen müssen, da die Kliniken faktisch über nicht ausreichende Medikamente verfügen. (...)«
Einsender: RA Nelte, Wiesbaden

Weitere Dokumente 1-2/2006

Länderbericht:
Transkaukasus-Institut: Situation armenischer Volkszugehöriger in Georgien (vgl. den Eintrag unter Aserbaidschan).
Stellungnahme vom 18.10.2005 an OVG Mecklenburg-Vorpommern - 3 L 176/01 - (26 S., #42740, M7581)

Weitere Dokumente 12/2005

Länderbericht:
Amnesty international: Anhaltende Berichte über Folter und Misshandlung im Polizeigewahrsam und in der Haft trotz Bemühungen der Regierung dagegen vorzugehen; über internationales Recht und Standards; Entwicklungen seit der »Rosenrevolution« im November 2003; Empfehlungen an die Regierung (engl.).
Bericht vom 23.11.2005: »Torture and ill-treatment still a concern after the ›Rose Revolution‹« (#39567)

Weitere Dokumente 10/2005

Länderberichte:
Amnesty international: Seit Januar 2004 nur vereinzelte Berichte zu Übergriffen gegen Angehörige nicht-traditioneller Religionsgemeinschaften wie Zeugen Jehovas.
Stellungnahme vom 30.8.2005 an VG Meiningen - 8 K 20701/03.Me - (#36480)
Auswärtiges Amt: Zur Situation von armenischen Volkszugehörigen in Georgien; keine Erkenntnisse über gezielte Übergriffe gegen Armenier; zur wirtschaftlichen Lage.
Stellungnahme vom 22.8.2005 an OVG Mecklenburg-Vorpommern - 3 L 176/01 - (9 S., A0190, siehe Hinweis)

Weitere Dokumente 7-8/2005

Rechtsprechung:
VG Gießen: Keine Gruppenverfolgung von Juden.
Urteil vom 14.4.2005 - 7 E 398/02.A - (11 S., M6567)

Länderbericht:
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Zum Gesundheitssystem allgemein; Behandlung von Hepatitis C ist für die meisten Patienten nicht bezahlbar; nur wenige Therapieangebote für Drogensüchtige.
Bericht vom 21.6.2005: »Behandlungsmöglichkeiten von Hepatitis C und der Umgang mit Drogensüchtigen, Auskunft der SFH-Länderanalyse« (#33208)

Weitere Dokumente 5/2005

Rechtsprechung:
VG Kassel: Keine Gefährdung wegen ossetischer Volkszugehörigkeit.
Beschluss vom 7.10.2004 - 2 G 2249/04.A - (4 S., M6368)

Länderbericht:
Human Rights Watch: Bericht zur Anwendung von Folter und Misshandlungen im Strafvollzug; Versäumnisse bei der Umsetzung von Reformen; Entwicklungen seit Amtsantritt Saakaschwilis (engl.).
Bericht vom 13.4.2005: "Uncertain Torture Reform" (#31109)

Weiteres Dokument 3/2005

Länderbericht:
Human Rights Watch: Der ehemalige Priester Basil Mkalavishvili, der für zahlreiche Übergriffe auf Angehörige religiöser Minderheiten verantwortlich gemacht wird, zu sechs Jahren Haft verurteilt; Lage der religiösen Minderheiten hat sich unter der neuen Regierung spürbar verbessert (engl.).
Bericht vom 1.2.2005: "Georgia: Ex-Priest Jailed for Attacks Against Religious Minorities" (#28664)

Weiteres Dokument 1-2/2005

Rechtsprechung:
VG Schleswig: § 53 Abs. 6 AuslG wegen depressiver Erkrankung; Medikament "Trevilor" nicht erhältlich.
Urteil vom 23.11.2004 - 14 A 58/02 - (8 S., M5913)

Weiteres Dokument 11/2004

Rechtsprechung:
VG Schleswig: § 53 Abs. 4 AuslG wegen Bedrohung, Erpressung und Misshandlung durch Polizisten.
Urteil vom 21.6.2004 - 14 A 135/02 - (25 S., M5479)

Weiteres Dokument 9/2004

Rechtsprechung:
VG Schleswig: Keine Verfolgung von sog. Swiadisten mehr.
Urteil 22.4.2004 - 14 A 112/01 - (10 S., M5058)
VG Minden: Keine direkte oder mittelbare politische Gruppenverfolgung von religiösen Minderheiten (hier: Baptisten); § 53 Abs. 6 AuslG für bekannte baptistische Musikerin wegen der Gefahr der Verfolgung durch religiöse Fanatiker.
Urteil vom 27.2.2004 - 3 K 114/02.A - (17 S., M5389)

Weiteres Dokument 7-8/2004

Rechtsprechung:
VG Schleswig: Jedenfalls seit 2002 keine Verfolgung von Anhängern des früheren Präsidenten Swiad Gamsachurdia mehr, soweit es sich nicht um prominente Anhänger handelt und sie nicht gegen die staatliche Ordnung verstießen.
Urteil vom 22.4.2004 - 14 A 218/02 - (13 S., M5056)

Weiteres Dokument 6/2004

Länderbericht:
IWPR - Institute for War and Peace Reporting: Tschetschenische Flüchtlinge besorgt über georgisch-russische Annäherung; Bemühungen um Weiterwanderung in westliche Staaten kommen kaum voran (engl.) .
Bericht vom 27.5.2004: "Chechen Refugees Want Out of Georgia" (#22545)

Weitere Dokumente 5/2004

Länderberichte:
OSZE: Vorläufiger Bericht über die wiederholte Parlamentswahl vom 28.3.2004; Fortschritt gegenüber früheren Wahlen, allerdings weiterhin Unregelmäßigkeiten in Adscharien und Mängel bei der Zusammensetzung von Wahlkommissionen (engl.).
Bericht vom 29.3.2004: "Repeat Parliamentary Election, Georgia - 28 March 2004, Statement Of Preliminary Findings And Conclusions" (#20859)
Auswärtiges Amt: Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage; u. a. zu Strafverfolgung und Haftbedingungen, Religionsfreiheit; Grundversorgung ist gewährleistet, Situation im Gesundheitswesen weiterhin schwierig.
Lagebericht vom 24.3.2004 (Stand: 15.3.2004) (21 S., A0073 - siehe Hinweis)

Weitere Dokumente 4/2004

Länderbericht:
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte: Keine Verfolgung von Anhängern des ehemaligen Präsidenten Gamsachurdia;, Übergriffe von privater Seite aber nicht auszuschließen.
Stellungnahme vom 13.2.2004 an VG Schleswig - 14 A 112/01 - (2 S., #20720, M4740)

Weitere Dokumente 3/2004

Rechtsprechung:
VG Sigmaringen: Übergriffe georgischer Partisanen in Abchasien sind nicht dem georgischen Staat zuzurechnen; keine extreme Gefährdungslage für georgisch-stämmige Bürgerkriegsflüchtlinge aus Abchasien im georgischen Kernland.
Urteil vom 4.11.2003 - A 4 K 10303/02 - (12 S., M4694)

Länderbericht:
Auswärtiges Amt: Gegen tschetschenische Volkszugehörige besteht grundsätzlich ein Terrorismusverdacht, polizeiliche Maßnahmen sind aber nur in begründeten Einzelfällen bekannt geworden.
Stellungnahme vom 19.11.2003 an VG Schleswig - 14 A 135/02 - (5 S., A0033 - siehe Hinweis)

Weitere Dokumente 1-2/2004

Rechtsprechung:
VG Schl.-Holst: Gefahren, die älteren Menschen aufgrund fehlender medizinischer Versorgung drohen, da sie keine Versicherung oder anderweitige ausreichende Unterstützung haben, sind allgemeine Gefahren gem. § 53 Abs. 6 S. 2, § 54 AuslG.
Urteil vom 29.10.2003 - 14 A 246/02 - (11 S., M4493)
VG Sigmaringen: § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG für Frau mit schwerer posttraumatischen Belastungsstörung wegen Gefahr der Retraumatisierung.
Urteil vom 7.10.2003 - A 4 K 10097/03 - (9 S., M4573)

Weitere Dokumente 12/2003

Länderberichte:
IWPR - Institute for War and Peace Reporting: Der Oberste Gerichtshof annulliert die Parlamentswahlen vom 2. November; neue Präsidentschaftswahlen sollen am 4. Januar stattfinden (engl.).
Bericht vom 25.11.2003: "January Date for Presidential Election" (#17836)
IWPR - Institute for War and Peace Reporting: Adscharien: Der Parlamentspräsident Aslan Abaschidse ruft aus Protest gegen die Annullierung der Wahlen vom 2.  November den Ausnahmezustand aus und lässt Grenzkontrollen zum übrigen Georgien verschärfen (engl.).
Bericht vom 25.11.2003: "Abashidze Challenges New Regime" (#17835)
UN Secretary-General: UN-Generalsekretär zur politischen und humanitären Lage in Abchasien (engl.).
Bericht vom 17.10.2003: "Report of the Secretary General on the situation in Abkhazia, Georgia" (#17265)

Weitere Dokumente 10/2003

Rechtsprechung:
VG München: Zeugen Jehovas steht in Adjarien eine inländische Fluchtalternative offen; keine Gruppenverfolgung der assyrischen Minderheit (vgl. zur selben Entscheidung Ländermaterialien, Russland).
Urteil vom 18.2.2003 - M 16 K 01.51247 - (16 S., M3947)

Länderberichte:
Auswärtiges Amt: Staatlicher Schutz vor Übergriffen für Personen ossetischer Nationalität ist gewährleistet.
Stellungnahme vom 15.8.2003 an OVG Schleswig - 1 LB 45/03 - (4 S., A0006)
Deutsche Botschaft Tiflis: Behandlung von Diabetes Mellitus grundsätzlich gewährleistet; Verfügbarkeit von Medikamenten.
Stellungnahme vom 5.8.2003 an VG Schleswig - 14 A 246/02 - (5 S., A0005)

Weitere Dokumente 9/2003

Länderbericht:
ÖRK/ACCORD: Bericht über eine Delegationsreise nach Tiflis mit Informationen über Menschenrechte, soziale Lage, Gesundheitsversorgung, Situation von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen.
Bericht vom 22.7.2003: “Reisebericht Georgien 18.–25. Mai 2003” (#14436)
Institute for War and Peace Reporting (IWPR): Medizinische Versorgung wird mittellosen Patienten häufig verweigert, staatliche Versicherungsscheine werden nicht akzeptiert; Patienten, die deswegen Gesundheitsschäden erlitten, strengen Modellprozesse gegen Krankenhäuser an (engl.).
Bericht vom 10.7.2003: “Georgians Fight for Free Healthcare” (#14254)
Bundesregierung: Zur Gefährdung religiöser Minderheiten; Bewusstsein der georgischen Führung für die Problematik hat sich geschärft; Gesetzentwurf über “Bekenntnisfreiheit und die Freiheit der religiösen Vereinigungen” wurde ins Parlament eingebracht
Antwort vom 25.6.2003 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU - BT-Drucksache 15/1156 - (3 S., #15423, M3901)

Weitere Dokumente 7-8/2003

Länderberichte:
Institute for War and Peace Reporting (IWPR): Tschetschenische Flüchtlinge protestieren mit Hungerstreik gegen Lebensbedingungen und die ihrer Auffassung nach mangelnde Unterstützung durch UNHCR (engl.).
Bericht vom 13.6.2003: “Refugees’ Hunger Protest” (#13584)
Amnesty international: Lebensbedingungen von Binnenvertriebenen; Gesundheitsversorgung soll nur teilweise gewährleistet sein; Bedrohung von nach Abchasien zurückkehrenden Georgiern.
Stellungnahme vom 4.6.2003 an VG Sigmaringen - A 4 K 10303/02 - (5 S., #14093)

Weitere Dokumente 6/2003

Länderbericht:
Dr. Arno Wohlgemuth (Osteuropa-Institut FU Berlin): Zur medizinischen Versorgung allgemein und zur Behandlung von Hepatitis D im Besonderem; Krankenversicherung existiert für besonders Bedürftige, die Kosten für Medikation und Behandlung von Hepatitis C würden aber nicht übernommen werden.
Stellungnahme vom 27.2.2003 an VG Schleswig - 14 A 227/99 - (42 S., #12938, M3393)

Weitere Dokumente 4/2003

IWPR - Institute for War and Peace Reporting: Innenministerium arbeitet an Gesetzesvorschlag zur Ausweitung der Regierungskontrolle über Nichtregierungsorganisationen (engl.).
Bericht vom 7.3.2003: “Tbilisi to Tighten Screws on NGO’s” (#11343)
OMCT - World Organisation Against Torture: Über sozio-ökonomische Situation sowie die Situation von Frauen (Prostitution, Frauenhandel) (engl.).
Bericht vom November 2002: “Economic, Social and cultural Rights in Georgia” (#11223)

Weiteres Dokument 3/2003

Länderberichte:
IWPR - Institute of War and Peace Reporting: Bericht zur Situation der kurdischen Minderheit in Georgien (engl.).
Bericht vom 13.2.2003: “Kurdish Minority Facing Oblivion” (#10857)
International Helsinki Federation for Human Rights / Caucasian Centre for Human Rights and Conflict Studies: Zur Situation tschetschenischer Flüchtlinge im Pankisi-Tal vor dem Hintergrund umfangreicher Anti- Terror-Maßnahmen (engl.).
Bericht vom Januar 2003: “Chechen Refugees in Georgia - Pankisi Gorge and Akhmeta” (#10702)

Weiteres Dokument 1-2/2003

Länderbericht:
International Helsinki Federation for Human Rights: In Tiflis wurden etwa hundert tschetschenische Flüchtlinge im Rahmen einer “Anti-Terror”-Operation verhaftet; fünf Personen wurden getötet, fünf weitere Tschetschenen ohne Verfahren an Russland ausgeliefert (engl.).
Bericht vom 23.12.2002: “Violations of the Rights of Chechens in Georgia” (#10113)

Weiteres Dokument 12/2002

Länderbericht:
RI - Refugees International: Zur Situation tschetschenischer Flüchtlinge.
Bericht vom 20.11.2002: “Chechen Refugees in Georgia: Grateful, but Still Seeking Safety and Support” (#9697)

Weiteres Dokument 9/2002

Rechtsprechung:
VG Bremen: Keine Gruppenverfolgung von kurdischen Yeziden; keine extreme Gefahrenlage für alle Rückkehrer, aber für alleinstehende yezidische Frauen.
Urteil vom 27.6.2002 - 6 K 3012/98.A - (10 S., M2317)

Länderberichte:
Council of Europe: Situation in zivilen und militärischen Gefängnissen sowie psychiatrischen Einrichtungen; Misshandlung von Häftlingen in Polizeihaft (engl.).
Bericht vom 25.7.2002: “Report to the Georgian government on the visit to Georgia carried out by the European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading treatment or Punishment (CPT) from 6 to 18 May 2001” (#7950)
Amnesty international: Folter und Todesfälle in Polizeigewahrsam; Übergriffe gegen Zeugen Jehovas; keine Möglichkeit eines zivilen Ersatzdienstes.
Länderkurzbericht Juli 2002 (3 S., #8058, M2253)
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Humanitäre Situation, Lage der Menschenrechte (keine Möglichkeit eines Zivildienstes, Diskriminierung von Frauen, Zeugen Jehovas, Yeziden), Minderheit der Mescheten.
Lageanalyse Februar 2002 vom 5.3.2002 (27 S., #8057, M2161)

Weiteres Dokument 7-8/2002:

Länderbericht:
Deutsche Botschaft Tiflis: Behandlung von Hepatitis D erfolgt nach internationalen Standards, ist aber sehr kostspielig; Staat übernimmt keine Kosten für eine längerfristige Behandlung.
Stellungnahme vom 30.4.2002 an VG Schleswig - 14 A 227/99 - (5 S., M2073)

Weiteres Dokument 6/2002:

Weitere Dokumente 5/2002:

Weitere Dokumente 1-2/2002:

Weitere Dokumente 11/2001:

Weitere Dokumente:

 

IGFM zu Jeziden

Stellungnahme vom 22.12.1999 an VG Weimar, 11 S., L5378

“1.Ob Jeziden in Georgien in höherem Maße als andere Personen und Minderheiten gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt sind” (...)

“Nachdem im Oktober 1990 das demokratische Bündnis "Runder Tisch - Freies Georgien" unter Leitung des Bürgerrechtlers, Swiad Gamsachurdia, in den ersten freien Parlamentswahlen siegte, begann sich die Lage der Jeziden spürbar zu verbessern. Sie erhielten das Recht, eine Zeitung in ihrer Kurdensprache zu drucken, erhielten Sendezeiten im Rundfunk, jezidische Lehrer durften in Schulen für jezidische Kinder kurdischen Sprachunterricht geben. 1991 wurde in Georgien die jezidische Vereinigung "Ronai" ("Licht") gegründet, die sich mit der Pflege der jezidischen Kultur, Glaubens, Traditionen und Sprache befaßte.

Die Nähe der Jeziden zur georgischen Unabhängigkeitsbewegung und ihre Unterstützung für Präsident Swiad Gamsachurdia brachte den Jeziden nach dessen Sturz infolge eines bewaffneten Putsches Anfang 1992 den Vorwurf, "Swiadisten" zu sein, und die entsprechende Verfolgung ein. Nach dem Ausbruch des georgisch-abchasischen Bürgerkriegs im August 1992 kam für diese religiöse Minderheit ein starker Vertreibungsdruck hinzu, der in einer Fluchtwelle mündete, die einem Exodus gleichkam.

Sie flohen vor einem Alltag, der aus konstanter panischer Angst vor Überfällen, Gewalttaten gegen jung und alt bis hin zu Morden (regelmäßig wurden Jeziden ermordet aufgefunden), Entführung, Vergewaltigung, Erpressung, Raubüberfällen, Vertreibung aus dem Eigenheim (das bei Weigerung angezündet wurde) bestand. Sie hatten Angst, die Kinder in die Schule zu schicken, weil sie dort von aufgewiegelten Mitschülern ständig verprügelt wurden. Sie hatten Angst, dass der Sohn zwangsrekrutiert wird und dann mit einer Kugel im Rücken im Zinksarg zurückkehrt. Als erstes wurden die Gemeindevorsteher - die Scheichs - vertrieben oder umgebracht, dann ihre Schützlinge.

Die meisten flohen nach Rußland, ein kleiner Teil kam nach Westeuropa. Nach Auskunft der IGFM-Sektion Georgien im Januar 1999 soll es jetzt ganz wenige Jeziden in Georgien geben. Die meisten seien vertrieben worden, der kleine Rest, den es noch gibt, führe ein regelrechtes Schattendasein. Bei der IGFM sind über 100 jezidische Familien gemeldet, deren Schicksal das oben aufgeführte bestätigt.” (...)

“Schicksal der Jeziden-Vereinigung “Ronai” und ihrer Vorstandsmitglieder, Jurij Naijew, Merab Schamojew und Josef Akojew”(...)

“2. Ob an solchen Übergriffen Mitarbeiter der georgische Polizei beteiligt sind.

Es waren vor allem staatliche Organe - das Innen- und das Sicherheitsministerium, (Polizei und Geheimdienst), das Verteidigungsministerium sowie die unter Präsident Schewardnadse zu hohen Staatspersonen aufgestiegenen Warlords -, die großen Anteil an diesem Verfolgungs- und Vertreibungsdruck hatten.

Nur in ganz seltenen Fällen nahm die Polizei Ermittlungen wegen Gewalttaten, Entführungen und Morden an Jeziden auf. Denn in vielen Fällen war sie der eigentliche Täter, was angesichts der Personen, die das Amt eines Innenministers bekleideten, kein Wunder war. Wie z.B. Innenminister Temur Chatschischwili, der zuvor eine 10jährige Haftstrafe verbüßte, weil er einen Menschen wegen einer Jeanshose umgebracht hatte. Oder der ehem. KGB-General, Schota Kwiraja, der in Anwesenheit Eduard Schewardnadses fünf wehrlose gefesselte Menschen erschossen hat.

Schlimmste Verbrechen bis hin zum Mord, die georgische Ordnungsorgane an den Jeziden nach 1992 verübten, bleiben bis heute ungesühnt. Wie z.B. im Fall von Eduard Tamojew, von dem die Polizei in Tiflis Schutzgelder erpresste und ihn im April 1993 zu Tode prügelte, weil er die Zahlung verweigerte. Einige weitere Beispiele aus der Liste der der IGFM bekannten Fälle:” (...)

“4.Ob Jeziden während ihres Wehrdienstes von Kameraden und Vorgesetzten beschimpft und mißhandelt werden.

In jedem Land sind die Streitkräfte das Spiegelbild der Gesellschaft in ihrem Land. Der einzige Unterschied ist, dass das Austragen der gesellschaftlichen Konflikte hier geballt und auf kleinstem abgeschotteten Raum geschieht, aus dem eine Flucht unmöglich ist. Die aus der Sowjetarmee übernommene Verachtung der Angehörigen nationaler geschweige denn religiöser Minderheiten seitens Angehörigen der Titularnation ist infolge des wachsenden Nationalismus, der vor allem im georgisch-abchasischen Bürgerkrieg seinen reichsten Nährboden hat, zu einer Bedrohung für Rekruten nichtgeorgischer Abstammung geworden.

Der IGFM ist bekannt, dass Jeziden während dieses Bürgerkriegs zwangsrekrutiert wurden, und seitdem entweder als vermißt gelten oder durch einen Schuß in den Rücken, vermutlich von Militärangehörigen der eigenen Truppe, getötet wurden. Nachdem man sie beinahe alle aus Georgien vertrieben bzw. zur Flucht aus dem Land gezwungen hat, dringen über die wenigen noch dort Verbliebenen kaum Informationen nach draußen.

Allerdings kann ein Blick auf die Lage anderer nationaler und religiöser Minderheiten in dieser Hinsicht aufschlußreich sein. So hat z.B. die in Georgien lebende aserische Minderheit (sie zählt 250 000 Personen) 1998 die Gesellschaft "Otan" gegründet, um ihre Rechte zu verteidigen. Am 16.2.1999 erklärte der "Otan"-Vorsitzende, Kamil Kiredschi, auf einer Pressekonferenz in Baku/Aserbaidschan, dass in den georgischen Streitkräften die zügellose Gewalt gegen Rekruten aserischer Herkunft dramatisch zugenommen habe. Er berichtete, dass allein innerhalb der ersten Februar-Hälfte ca. 70 aserischstammende Rekruten, die in Tiflis stationiert waren, infolge der Mißhandlungen in Angst um ihr Leben aus der Armee desertiert sind. Alle Beschwerden der "Otan"-Gesellschaft an Präsident Schewardnadse und den Verteidigungsminister hätten zu keinem Ergebnis geführt. (RFE/RL, Turan und ANS-Press, 17.2.1999.)

Die IGFM geht davon aus, dass die Lage der Rekruten-Jeziden die gleiche, wenn nicht noch schlimmer ist, da die Jeziden kein Sprachrohr mehr haben, das die Öffentlichkeit auf ihr Schicksal aufmerksam machen würde.

5. Ob Jeziden in ihrer Religionsausübung und während ihrer religiöser Feste gestört, ihre Gräber geschändet werden

Wie bereits unter 3. geschildert, werden die Jeziden in ihrer Religionsausübung und während ihrer religiöser Feste gestört. Auch Schändungen jezidischer Gräber sind uns bekannt. Allerdings sind davon auch Gräber der armenischen Minderheit in Georgien betroffen, die sich auf georgischen Friedhöfen außerhalb der von Armeniern bewohnten Regionen Alchalkala und Achalzicha befinden.

6. Ob Jeziden im Berufsleben und Bildung benachteiligt werden

Ja, Jeziden werden wie im Berufsleben so auch in der Bildung benachteiligt. Aufgrund des Politmalus gehörten sie zu den ersten, die entlassen wurden. Nach Auskunft der Hochschullehrer, die Mitglieder der georgischen IGFM-Sektion sind, wurden Jugendliche an der Aufnahme in eine Hochschule bzw. an einem Hochschulstudium behindert, sobald sich herausstellte, dass sie Jeziden sind.

7. und 8.: Ob der georgische Staat seine Schutzpflicht gegenüber den Jeziden wahrnimmt und gegen sie begangene Straftaten ahndet oder Beschwerden der Jeziden zu weiteren Übergriffen führen.

Wie zu 2. aufgeführt, nimmt der georgische Staat seine Schutzpflicht gegenüber den Jeziden nicht wahr und es ist äußerst fraglich, ob er überhaupt den Wunsch und Willen dazu hat. Von einer ernsthaften Ahndung der gegen die Jeziden begangenen Straftaten kann ebenfalls keine Rede sein. Für Jeziden, die sich trauten, sich bei den Ordnungsbehörden zu beschweren, gab es zwei Möglichkeiten: die positive, wenn die Polizei sie ignorierte und darauf nicht reagierte, oder die negative: wenn die Beschwerde zu noch schlimmeren Übergriffen führte. Der IGFM ist nur in einem Fall bekannt geworden, dass drei Polizisten, die von einem Jeziden Geld erpressten und wegen Nichtzahlung erdrosselten, für die Mordtat eine milde Haftstrafe erhielten.

Der Staat nährt den Nationalismus und Unduldsamkeit gegenüber Andersgläubigen unvermindert weiter. Anfang 1999 haben die letzten 60 Familien der russischen religiösen Gemeinschaft der Duchoboren (ähnelt den Quakers in den USA) Georgien verlassen, in das ihre Vorfahren vor 150 Jahren vor der Verfolgung durch die Russische Orthodoxe Kirche geflohen waren. Von den ehemals über 4000 Familien der Duchoboren gibt es heute in Georgien praktisch keine mehr. Sie fanden sichere Zuflucht in Kanada.

9. Ob die Jeziden die Möglichkeit eines Umzugs in andere Landesteile Georgiens haben, um Übergriffen zu entkommen.

Der Teil Georgiens, der von Tiflis aus regiert wird - d.h. alle Regionen außer Abchasien, Südossetien und z. T. Adscharien -, ist ein zentralistisch regierter Staat mit straffen Zuzugsregeln, die noch aus der Sowjetzeit stammen. Das Meldesystem gewährleistet, dass die Einwohnerbehörde am neuen Wohnort Zugriff auf die Daten hat, die am alten Wohnort über den Einwohner angelegt wurden. Ein Entkommen ist praktisch nicht möglich.

Eine Übersiedlung in das separatistische Abchasien ist nicht möglich, da die georgisch-abchasische Grenze für derartige Unternehmungen undurchlässig ist. Darüber hinaus steht der abchasische Nationalismus dem georgischen in nichts nach. Gleiches trifft auf Südossetien zu. Ob es ebenfalls für die georgische Republik Adscharien zutrifft, die sich nur im begrenztem Maße der Tifliser Regierung beugt, ist uns unbekannt.”

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