Kurzmeldungen Ägypten 2001

Ägypten: Menschenrechtsorganisationen berichten von mehr als 15.000 politischen Gefangenen, die teilweise von Militärherichten in unfairen Prozessen zu Haftstrafen und zum Tode verurteilt wurden (FR v. 13.3.2001, M0125).

Ägypten: Siehe im Hauptteil von ASYLMAGAZIN 3/2001 die Presseerklärung von ai v. 12.2.2001, L9871.

Ägypten: Drei Personen sind wegen Mordes verurteilt worden und deshalb in Gefahr, hingerichtet zu werden (ai, UA v. 3.1.2000, MDE 12/002/2001, L9486).

 

Kurzmeldungen Ägypten 2000

Ägypten: Bei Stichwahlen in einigen Gebieten Ägyptens sind infolge von Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizei mindestens vier Personen ums Leben gekommen, während über 60 verletzt wurden (ap/Reuters/NZZ 6.11.2000, L9152). Insgesamt kamen mehr als 10 Personen bei den Wahlen ums Leben (taz 17.11.2000, L9172).
15 mutmaßliche Muslimbrüder sind von einem Militärgericht 5 bzw. 3 Jahre Haft verurteilt worden (NZZ v. 21.11.2000, L9222; ai-Presseerklärung v. 20.11.2000 MDE 12/038/2000, L9183).
Ein Mitarbeiter von ai ist vermutlich von Sicherheitskräften überfallen, beraubt und geschlagen worden (ai-Presseerklärung v. 16.11.2000, L9191).

Ägypten: Die Regierung hat verschiedene führende Mitglieder unabhängiger Organisationen verhaften lassen (Human Rights Watch, 7.7.2000, L7282; ai, Presseerklärung vom 14.7.2000, L7533; BBC 13.7.2000, L7599; BBC, 19.7.2000, L7608), später jedoch wieder freigelassen (ai-Presseerklärung vom 10.8.2000, MDE 12/026/2000, L7821).
500 Mitglieder militanter islamischer Gruppen, nämlich der Jamaa al-Islamiya, Islamic Jihad und Taleh al-Fatah sind freigelassen worden (BBC 24.7.2000, L7697).

Ägypten: In diesem Jahr sind in Ägypten mindestens 41 Todesurteile verhängt und 10 vollstreckt worden, schreibt ai aus Anlass  zweier drohender Hinrichtungen (UA 136/2000, MDE 12/016/2000 v. 26.5.2000, L6904).

Mit dem zweifelhaften Vorgehen der Regierung gegen überwiegend harmlose Muslim-Brüder beschäftigt sich ausführlich die SZ v. 6.6.2000, L7200. Zugleich zeichnet sich nach Einschätzung desselben Blattes jedoch ab, dass die islamische Bewegung Gamaa-Islamiya wieder zu gewaltsamen Mitteln greift, wenn die Regierung nicht bald auf den einseitig erklärten Waffenstillstand dieser Gruppe hin Konzessionen hinsichtlich ihrer Legalisierung macht (SZ 6.6.2000, L7201).

Zwei von 60 im April 1999 in Abwesenheit von einem Militärgericht  in einem unfairen Prozess verurteilte angebliche Unterstützer einer bewaffneten islamischen Gruppe sind von Pakistan respektive Libanon an Ägypten ausgeliefert worden; sie sind von Folter bedroht, schreibt ai (UA v. 1.6.2000, L6913); s.a. BBC 6.6.2000, L7199.

Ägypten: 10 mutmaßliche Muslim-Brüder sind wegen “Mitgliedschaft in einer Geheimorganisation mit dem Ziel eines Staatsstreiches” verhaftet worden, während die Muslimbrüder beherbergende Socialist Labor Party und ihre Zeitung nach internen Richtungskämpfen einstweilen verboten wurden (International Herald Tribune v. 22.5.2000, L6710). Eine wegen Mordes verurteilte Hausfrau ist gehenkt worden (ai UA-EX-073/98-1 v. 2.5.00, MDE 12/012/2000, L6553).

Ägypten: Nach Verurteilung in Abwesenheit ist ein mutmaßliches Mitglied der “al-Gihad” am 23.2.2000 gehenkt worden (ai, MDE 12/05/99, UA 66/99-2 v. 29.2.2000, L5904).

Ägypten: Mehrere hundert ägyptische Islamisten wurden freigelassen, schreibt die NZZ v. 13.3.2000, L5956); allerdings gebe es 10.000 bis 15.000 politische Häftlinge, von denen die Mehrzahl Islamisten seien.

Während dem Präsidenten der Menschenrechtsorganisation Egyptian Organisation of Human Rights der Prozess wegen der Entgegennahme eines Schecks über 25.000 $ von der britischen Botschaft gemacht wird, hat seine Organisation einen vergleichsweise unkritischen, milden Bericht über die jüngsten tödlichen Konflikte zwischen Kopten und Muslims in dem oberägyptischen Dorf Kosheh veröffentlicht; dies wird als Versuch der Organisation gesehen, seinen Präsidenten indirekt zu schützen (NZZ 22.2. 2000, L5763). Mehr über die Vorfälle in Kosheh berichten die Cairo Times (L5823) und die Middle East Times (L5824; Datum jeweils unbekannt, da von dem Legal Research and Resource Center for Human Rights, Kairo, gespiegelt).

Ägypten: 7 internationale Menschenrechtsorganisationen haben die Anklageerhebung gegen den Generalsekretär der Ägyptischen Menschenrechtsorganisation verurteilt (Le Monde 16.2.2000, L5690); Hafez Abou Seeda wurde angeklagt, ohne Genehmigung der Behörden Gelder für seine Arbeit entgegengenommen zu haben. Siehe auch die Presseerklärung von ai v. 15.2.2000, MDE 12/04/00, L5686.

Ägypten: “Die agyptische Regierung hat mit einer Verhaftungswelle unter islamistischen Verbandsfunktionären gezeigt, dass sie den Islamismus, auch den gemäßigten der Muslimbruderschaft, unterdrücken will”, schreibt die NZZ als Einleitung  in einem ausführlichen Artikel zu staatlichen Maßnahmen gegen Islamisten vom 9.12.99, L4987.

Der Militärprozess gegen 20 Angehörige der Muslim-Bruderschaft (alles relativ prominente Zivilisten) ist wieder aufgenommen worden (BBC 12.1.2000, L5265).

 

 


Kurzmeldungen Ägypten 1999

Ägypten: Zwanzig Mitglieder der Muslimbruderschaften, die wohl überwiegend auch Mitglieder der Berufsverbände waren, wurden verhaftet (NZZ 19.10.99, L4470; taz 18.10.99, L4373).



Ägypten: Mehrere Personen, darunter ein mutmaßlicher Anhänger der Organisation Al-Jihad, sind vom Vollzug der Todesstrafe bedroht (ai UA 198/99 v, 4.8.99, L3878; ai UA Extra 103/99 v. 6.8.99, L3879; ai UA Extra 107/99 v. 10.8.99, L3880).



Ägypten: Mehrere mutmaßliche Anhänger der bewaffneten islamistischen Oppositionsgruppe "al-Gihad" sind vom obersten Militärgericht am 18.04.1999 verurteilt worden. (ai, UA 66/99-1, MDE 12/14/99 v. 20.04.1999 = N834)



Ägypten: Erneut wurde dreimal die Todesstrafe verhängt; im Jahr 1998 sei insgesamt 60 mal die Todesstrafe verhängt und in 44 Fällen auch vollstreckt worden. (ai, UA Extra 85/98 – MDE 12/53/98 = N17 aus 1-3/1999)

Nach Meldung einer weiteren urgent action wurde einer von 86 wegen Mitgliedschaft in der islamistischen Untergrundorganisation "al-Gihad" (Heiliger Krieg) Angeklagten gehenkt. (ai, UA 324/97-2 – MDE 12/55/98 = N 18 aus 1-3/1999)