Aus ASYLMAGAZIN 12/2007
Länderbericht:
Human Rights Watch: Ermordung von zwei Gewerkschaftern innerhalb einer Woche; nach Angaben des Gewerkschaftsdachverbands wurden in diesem Jahr bereits 26 Gewerkschaftsaktivisten ermordet (engl.).
Bericht vom 7.11.2007: "Colombia: New Killings of Labor Leaders" (ID 85637)
Aus ASYLMAGAZIN 7-8/2007
Rechtsprechung:
VG Bayreuth: § 60 Abs. 7 AufenthG wegen Morddrohungen der FARC.
Urteil vom 21.3.2007 - B 3 K 03.30207 - (11 S., M10390)Länderbericht:
Amnesty international: Mitglieder von Gewerkschaften weiterhin von Übergriffen durch angeblich aufgelöste paramilitärische Gruppen sowie durch Sicherheitskräfte bedroht; Dokumentation von Morden an Gewerkschaftern sowie Fällen von willkürlichen Anklagen (engl.).
Bericht vom 3.7.2007: "Killings, arbitrary detentions, and death threats – the reality of trade unionism in Colombia [AMR 23/001/2007]" (ID 77330)
Aus ASYLMAGAZIN 1-2/2007
Länderbericht:
BBC News: Paramilitärs der Autodefensas Unidas de Colombia (AUC) brechen Friedensgespräche mit der Regierung ab, nachdem 59 inhaftierte führende AUC-Mitglieder in ein Hochsicherheitsgefängnis verlegt wurden; die Regierung wirft ihnen vor, vom Gefängnis aus Attentate in Auftrag gegeben zu haben (engl.).
Bericht vom 7.12.2006: "Colombia group ends peace deal" (ID 63103)
Weitere Dokumente 10/2006
Länderbericht:
Amnesty International: Anhaltende Bedrohung von Menschenrechtsaktivisten trotz Demobilisierung von Paramilitärs; Dokumentation von Morden; unzureichende Maßnahmen der Regierung zum Schutz bedrohter Aktivisten und bei der Strafverfolgung (engl.).
Bericht vom 7.9.2006: »Fear and Intimidation: The dangers of human rights work« (ID 55876)
Weitere Dokumente 9/2006
Länderbericht:
International Crisis Group: Situation nach den Präsidentschaftswahlen: Kampf gegen die Rebellen wird noch immer von zahlreichen Menschenrechtsverletzungen begleitet; Zahl der extralegalen Hinrichtungen gestiegen; Rückschritte bei Demobilisierung der paramilitärischen Gruppierungen, zahlreiche Paramilitärs sollen sich erneut bewaffnet haben (engl.) .
Bericht vom 6.8.2006: »A Complex Colombia« (ID 54228)
Länderbericht:
Konrad Adenauer Stiftung: Analyse der Präsidentschaftswahlen vom 28.5.2006.
Bericht vom 17.7.2006: »Ein angekündigter Sieg, der mit einem historischen Triumph für Alvaro Uribe endete« (ID 52567)
Länderbericht:
Amnesty international: Ermordung eines Leibwächters der Vorsitzenden der Menschenrechtsorganisation Reiniciar vermutlich durch Paramilitärs; anhaltende Gefährdung für Mitglieder von Reiniciar sowie für Mitglieder der linksgerichteten Partei Unión Patriotica trotz eines von der Regierung initiierten Schutzprogrammes.
Urgent Action 95/06 vom 20.4.2006 (#49641)
Länderbericht:
Human Rights Watch: Verstärkte Angriffe der Revolutionären Streitkräfte Kolumbiens (FARC-EP) auf Zivilisten im Vorfeld der Kongresswahlen am 12. März 2006; mindestens 20 Tote bei Angriffen in verschiedenen Landesteilen in einer Woche (engl.).
Bericht vom 6.3.2006: »Colombia: FARC Steps Up Attacks Before Elections« (#45791)
Länderbericht:
Pax Christi International: Analyse des Konflikts und der Friedensinitiativen auf der Basis mehrerer Delegationsreisen zwischen 2002 und 2005 (engl.).
Bericht vom 27.1.2006: »Seeking Peace in Colombia« (#43963)
Länderbericht:
Amnesty international: Analyse der Demobilisierung paramilitärischer Gruppen anhand des Beispiels Medellín; Straflosigkeit und mangelnde Transparenz sorgen dafür, dass paramilitärische Gruppen unter scheinbar zivilen Bezeichnungen weiter agieren können; anhaltende Bedrohung von Menschenrechtsaktivisten (engl.).
Bericht vom 1.9.2005: »The Paramilitaries in Medellín: Demobilization or Legalization?« (#36127)
Länderbericht:
Amnesty international: Analyse der Demobilisierung paramilitärischer Gruppen anhand des Beispiels Medellín; Straflosigkeit und mangelnde Transparenz sorgen dafür, dass paramilitärische Gruppen unter scheinbar zivilen Bezeichnungen weiter agieren können; anhaltende Bedrohung von Menschenrechtsaktivisten (engl.).
Bericht vom 1.9.2005: »The Paramilitaries in Medellín: Demobilization or Legalization?« (#36127)
Länderbericht:
Amnesty international: Barrancabermeja/Departement Santander: Mitglieder der Menschenrechtsorganisation CREDHOS mutmaßlich von Paramilitärs bedroht, erst im April war ein Mitglied der Organisation ermordet worden.
Urgent action 163/05 vom 14.6.2005 (#32875)
Länderbericht:
Amnesty international: Departement Caquetá: Berichten zufolge sechs Mitglieder des Gemeinderats in der Stadt Puerto Rico von FARC-Rebellen ermordet (engl.).
Bericht vom 27.5.2005: "Targeting of civilians by armed groups is a serious violation of International Humanitarian Law" (#32407)
Rechtsprechung:
VG Potsdam: Verfolgungsmaßnahmen der FARC sind dem kolumbianischen Staat nicht zuzurechnen; die FARC beherrscht nicht wesentliche Teile des kolumbianischen Staatsgebietes i. S. d. § 60 Abs. 1 S. 4 b) AufenthG; für von der FARC Verfolgte steht grundsätzlich eine innerstaatliche Fluchtalternative offen (vgl. zur selben Entscheidung Materielles Flüchtlingsrecht und subsidiärer Schutz).
Urteil vom 4.1.2004 - 3 K 2679/01.A - (18 S., M6241)
Länderbericht:
UNHCR: Positionspapier zum internationalen Schutz kolumbianischer Asylbewerber; keine Lösung des Konflikts in Sicht; zu besonders gefährdeten Gruppen zählen u. a. Mitarbeiter lokaler Behörden und der Justiz, Gewerkschafter, die indigene sowie die afro-kolumbianische Bevölkerung; Konzept der inländischen Fluchtalternative nur selten anwendbar (engl.).
Bericht vom März 2005: "International Protection Considerations Regarding Colombian Asylum-Seekers and Refugees" (#29761)
Länderberichte:
Amnesty international: Zur Situation in der Region Arauca; Krise verschlimmert sich, da die kriegführenden Parteien den Kampf um Bodenschätze verstärken (engl.).
Bericht vom 20.4.2004: "A Laboratory of War: Repression and Violence in Arauca" (#21491)
Human Rights Watch: Gesetzentwurf sieht deutlich verringerte Strafen für Paramilitärs vor, die für Massaker, Folter oder Vertreibungen verantwortlich sind (engl.).
Bericht vom 2.4.2004: "Colombia: Bill Must Ensure Justice" (#21005)
Länderbericht:
Amnesty international: Barranquilla/Atlántico: Mord an einem Mitglied der ANTHOC (Gewerkschaft der Beschäftigten im Gesundheitswesen); zuvor hatten weitere Mitglieder der Gewerkschaft Morddrohungen erhalten.
Urgent action 74/04-1 vom 9.3.2004 mit weiteren Informationen zur ua vom 17.2.2004 (#20162)
Länderbericht:
Amnesty international: Departement Santander: Inés Peña, Koordinatorin der Organización Femenina Popular (OFP) in Barrancabermeja vermutlich von Paramilitärs entführt und gefoltert.
Urgent action 144/02-2 vom 30.1.2004 mit weiteren Informationen zu UAs vom Mai 2002 und Oktober 2003 (#19124)
Rechtsprechung:
VG Frankfurt (Oder): Keine Ablehnung eines Asylantrags wegen drohender Verfolgung durch Paramilitärs als offensichtlich unbegründet, da Verflechtungen paramilitärischer Gruppen und Regierungsbehörden nicht unwahrscheinlich.
Beschluss vom 21.11.2003 - 2 L 600/03.A - (4 S., M4540)
Länderbericht:
UN High Commissioner for Human Rights: Politische und militärische Entwicklungen im Jahr 2002; spürbarer Anstieg von Kriegsverbrechen und Opfern unter der Zivilbevölkerung gegenüber dem Vorjahr; systematische Verletzungen der bürgerlichen und politischen Rechte.
Bericht vom 24.2.2003: Bericht über die Lage der Menschenrechte und das internationale Menschenrecht vom 24.2.2003; E/CN.4/2003/13 (#11650); Übersetzung aus dem Spanischen im Auftrag des VG Cottbus (67 S., #16974, M4046)
VG Cottbus: Verfolgung durch Paramilitärs ist dem
Staat zuzurechnen
Urteil vom 2.7.2003 - 2 K 281/98.A - (9 S., M4035)
(...) Ausgehend von diesen Grundsätzen steht dem Kläger ein Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16a Abs. 1 GG. Der Kläger hat sein Heimatland auf Grund politischer Verfolgung verlassen und eine Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen ist nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen. (...)
Nach seinem glaubhaften Vortrag ist der Kläger Mitte November 1996 nachts mit vorgehaltener Pistole von einem Angehörigen der Polizeikräfte wegen angeblicher Kollaboration seines im Ausland lebenden Bruders mit den Guerillas bedroht worden. Nach seinen Schilderungen stehen die Polizeikräfte seines früheren Wohnortes xxxx mit den Todesschwadronen bzw. Paramilitärs in Verbindung. Die klägerischen Angaben sind glaubhaft, weil sie frei von Widersprüchen oder Steigerungen sind, sich durch großen Detailreichtum auszeichnen und mit den allgemeinen Erkenntnissen zu Kolumbien übereinstimmen. Nach der im Fischer Weltalmanach 2002 abgedruckten Karte von Kolumbien befindet sich der vormalige Wohnort des Klägers, xxxx, in den ineinandergreifenden Einflusszonen von Guerillaorganisationen und paramilitärischen Truppen. (...) Schließlich bestätigt auch das Auswärtige Amt Verflechtungen der Polizei mit paramilitärischen Gruppen (Auskunft vom 11. Juni 2003 an das VG Potsdam, Gz. 508-516.80/40826).
Bei der Verfolgung, die dem Kläger drohte, handelte es sich auch um eine politische Verfolgung, obgleich er sich nach seinen eigenen Angaben politisch nicht engagiert hat. Auch Familienangehörige des politisch Verfolgten können selbst der Gefahr politischer Verfolgung ausgesetzt sein. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Verfolger stellvertretend für den eigentlich politisch Verfolgten oder zusätzlich auf nahe Angehörige zugreift, um Rache zu nehmen, oder den eigentlich Verfolgten zu erpressen (Hailbronner Ausländerrecht-Kommentar, B 1 Art. 16a Rn. 160 f.). So verhält es sich bei dem Kläger. Sein Verfolger bedrohte ihn ausdrücklich wegen der Zusammenarbeit mit der Guerilla, der sich sein in xxxx politisches Asyl genießender Bruder angeblich verschrieben habe. Die dem Kläger seinerzeit drohende Verfolgung ist auch dem Staat zurechenbar. Offenbleiben kann, ob dies bereits deshalb der Fall ist, weil der Erpresser zugleich ein Ortspolizist gewesen sein soll. Wie die Entführung des Klägers und seines Bruders im Jahre 1988 zeigt, war die Ortspolizei seines Wohnortes mit den paramilitärischen Schwadronen jedenfalls stark verflochten. Dabei kann es auf sich beruhen, ob die Angehörigen der dortigen Ortspolizei selbst zu den Paramilitärs zählten oder ihnen nur zu arbeiteten. Aktivitäten paramilitärischer Gruppen sind dem kolumbianischen Staat indes zuzurechnen. Nach der Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 11. Juni 2003 (a.a.O.) stellt das Verhältnis zwischen staatlichen Sicherheitskräften und Paramilitärs eine Grauzone dar. Die Schnittmenge ihrer Interessen bei der Bekämpfung der Linksterroristen führt, wie man immer wieder hört, zu verdeckten, operativen Bündnissen in den Konfliktzonen. Die Spanne reicht dabei von unterlassenem Einschreiten zu verdeckter oder gar offener Unterstützung. Dies deckt sich mit der Einschätzung des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen in Kolumbien, die in dem Bericht über die Lage der Menschenrechte und das internationale Menschenrecht in Kolumbien aus dem Jahre 2002 zum Ausdruck kommt. Darin heißt es, dass Überfälle und die Festsetzung von paramilitärischen Gruppen in Regionen des Landes registriert worden sind, in denen kurz zuvor Aktionen gegen die Guerilla durch die staatlichen Streitkräfte durchgeführt worden (III c), Rn. 38). Die Zurechenbarkeit entfällt nicht etwa dadurch, dass die staatlichen Streitkräfte anderenorts gegen Paramilitärs vorgehen, was sich daran zeigt, dass 26 bzw. 11 Prozent der durch die staatlichen Streitkräfte festgenommenen Angehörige paramilitärischer Gruppen sind (Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen a.a.O. Rn. 36). Darin zeigt sich lediglich, dass der kolumbianische Staat ein- oder mehrgesichtig auftritt, indem er in unterschiedlichen Regionen unterschiedliche Rechtsordnungen zulässt. Ist der Kläger indes vorverfolgt ausgereist, so ist ihm Asyl zu gewähren, solange eine Verfolgungswiederholung nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Für die Asylanerkennung eines Vorverfolgten genügt demzufolge, dass an seiner Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel bestehen, was der Fall ist, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die die Möglichkeit abermals einsetzender Verfolgung als nicht ganz entfernt erscheinen lassen (BVerwGE 70, 169/170). Eine erneute Verfolgung kann im Falle des Klägers nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Vielmehr bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Möglichkeit abermals einsetzender Verfolgung nicht ganz entfernt ist. Nach den Erkenntnissen des Auswärtigen Amtes führen nämlich paramilitärische Gruppen Listen über zu verfolgende Personen. Angesichts des Vorfalls Mitte November 1996 und der darauf einsetzenden Drohanrufe erscheint es als nicht fernliegend, dass der Kläger dergestalt ins Visier paramilitärischer Gruppen geraten ist, dass auch er auf solchen Listen geführt wird. Es läßt sich auch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass dem Kläger auch in anderen Landesteilen Verfolgung droht. Nach der Auskunft des Auswärtigen Amtes kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass diese Listen jeweils auch anderen paramilitärischen Gruppen zur Verfügung gestellt werden, da es wohl Kontakte zwischen den verschiedenen paramilitärischen Gruppen gibt (Auswärtiges Amt, Auskunft vom 11. Juni 2003 an das VG Potsdam, Gz. 508-516. 80/40826). Gleichzeitig operieren die paramilitärischen Gruppen nach Auskunft des Auswärtigen Amtes in weiten Teilen des Landes und haben ihren Einfluss auch in den großen Städten ausgedehnt. Ihre frühere Dachorganisation AUC ist praktisch landesweit tätig gewesen.
Soweit die Beklagte den Kläger darauf verweist, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige zu erstatten, schlösse dies eine erneute Verfolgung nicht mit hinreichender Sicherheit aus.
Zwar können sowohl bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften als auch bei der Defenseria del Pueblo Anzeigen wegen Bedrohungen erstattet werden. Angesichts der Dimension des bewaffneten Konflikts und der Überlastung der vorgenannten Institutionen ist der Erfolg derartiger Anzeigen nicht gesichert (Auswärtiges Amt a.a.O.). (...)
Einsenderin: RAin Schlagenhauf, Berlin
Länderbericht:
Human Rights Watch: Präsident Álvaro Uribe bringt Gesetzesvorlage in den Kongress ein, wonach sich Paramilitärs mittels Geldzahlungen von Gefängnisstrafen freikaufen können; unter den Betroffenen könnten Personen sein, die für den Tod tausender Zivilisten verantwortlich gemacht werden (engl.).
Bericht vom 22.9.2003: Colombias Checkbook Impunity a Briefing Paper (#16207)
SFH: Zivilbevölkerung wird zunehmend zur Zielscheibe
des Aufstandsbekämpfung
Schweizerische Flüchtlingshilfe (Autor: Bruno Rütsche), Bericht vom
8.7.2003: Eskalation des Konflikts auf allen Ebenen Lageanalyse
September 2001 bis Juli 2003 (26 S., #14555)
(...) Die Politik Uribes verschärft den Konflikt auf allen Ebenen. Mit der Politik der demokratischen Sicherheit werden nicht nur die staatlichen Sicherheitsdienste aufgerüstet und personell aufgestockt, sondern die Zivilbevölkerung direkt in den Krieg einbezogen und zur Zielscheibe der Aufstandsbekämpfung. Jegliche unabhängige, soziale und gewerkschaftliche Organisation wird als potentieller Feind gesehen und dementsprechend bekämpft. (...)
Der Rechtsstaat wird systematisch ausgehöhlt. Die Generalstaatsanwaltschaft ist Teil der Politik der demokratischen Sicherheit und unterstützt aktiv die Aufhebung der Trennung von Justiz und Exekutive. Das Dekret Nr. 2002 von 2002 und die vorgesehenen Verfassungsreformen setzen minimale Standards eines Rechtsstaates ausser Kraft. Die Armee soll richterliche Vollmachten bekommen. Auch die strukturelle Straflosigkeit bei Vergehen und Verbrechen höhlt den Rechtsstaat aus.
Das Gesetz über die Reintegration von Mitgliedern illegaler bewaffneter Gruppen sichert die Straflosigkeit und verschleiert die Verantwortlichkeit staatlicher, politischer und wirtschaftlicher Strukturen und Personen bei Menschenrechtsvergehen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zudem werden Kriminelle direkt in die offiziellen, legalen staatlichen Sicherheitsdienste integriert. Die Rechte der Opfer, ihr Recht auf Wahrheit, Sanktion und Wiedergutmachung, werden mit Füssen getreten und Bedingungen geschaffen, dass die Verbrechen niemals aufgedeckt werden können und straflos bleiben. Eine ganze Gesellschaft wird zum kollektiven Vergessen verurteilt.
Länderbericht:
Amnesty international: Bewohner der Friedensgemeinde San José de Apartadó/Antioquia werden von Armeeangehörigen und Paramilitärs bedroht; seit Gründung der Friedensgemeinde im Jahr 1997 sind über 70 Einwohner ermordet worden.
Urgent action 50/03-1 vom 6.8.2003 mit weiteren Informationen zur UA vom 21.2.2003 (#14855)
Rechtsprechung:
VG Potsdam: Keine beachtliche Verfolgungsgefahr allein wegen Homosexualität.
Urteil vom 15.4.2003 - 3 K 2008/02.A - (12 S., M3675)
Länderberichte:
Amnesty international: Silvio Saúl Suárez Sandoval, Mitglied der Kommunistischen Partei, verschwunden; er hatte zuvor Drohungen von paramilitärischen Einheiten erhalten.
Urgent action (116/03) vom 30.4.2003 (#12374)
Human Rights Watch: Bericht über menschenrechtliche Entwicklungen in Kolumbien, Verbindungen zwischen Militär und Paramilitärs, Drohungen gegen Menschenrechtsaktivisten und eskalierende Angriffe auf Zivilpersonen (engl.).
Bericht vom 29.4.2003: Current Human Rights Conditions (Press Backgrounder for Colombian President Alvaro Uribes Visit to Washington) (#12273)
Länderberichte:
Amnesty international: Einwohner von San Vicente del Caguán und der ehemaligen demilitarisierten Zone sind Opfer von Übergriffen aller an dem Konflikt beteiligten Gruppen (engl.).
Bericht vom 16.10.2002: San Vicente del Caguán after the Breakdown of the Peace Talks: A Community Abandoned (#9031)
International Crisis Group: Zur Ideologie und Struktur der National Liberation Army (ELN), Analyse des Scheiterns der Friedensbemühungen der Regierung Pastrana (engl.).
Bericht vom 4.10.2002: Prospects for Peace with the ELN (#8890)
Länderberichte:
UNHCR zur Sicherheits-, Menschenrechts- und humanitären Lage und zu gefährdeten Gruppen (engl.).
Bericht vom September 2002: International Protection Considerations regarding Colombian Asylum-Seekers and Refugees (#8681)
Amnesty international: Todesdrohungen gegen Mitglieder der Menschenrechtsorganisation Comité de Solidaridad con los Presos Políticos (CSPP) in Bogotá (engl.).
Urgent action 287/02 vom 20.9.2002 (#8646)
Länderbericht:
Amnesty international: Extralegale Hinrichtungen durch Sicherheitskräfte und Paramilitärs; kaum Strafverfolgung von Verantwortlichen.
Länderkurzbericht vom Mai 2002 (5 S., #7568, M2105)
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