Libyen

Aus ASYLMAGAZIN 1_2/2008

Länderbericht:
Human Rights Watch: Massenabschiebungen von über einer Million nicht registrierter Ausländer geplant; da Libyen keine Asylverfahren durchführt, könnten sich unter den von Abschiebung bedrohten Personen zahlreiche Asylsuchende befinden, die einen Anspruch auf internationalen Schutz haben; u. a. sind zahlreiche Flüchtlinge aus Eritrea, Sudan und Somalia von Abschiebung bedroht (engl.).
Bericht vom 17.1.2008: "Summary Deportations Would Endanger Migrants and Asylum Seekers" (ID 90169)

Aus ASYLMAGAZIN 10/2007

Länderbericht:
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Möglichkeit der Ausreise eines von den Behörden gesuchten Oppositionellen über den Flughafen Tripolis; Ausstattung der Grenzbehörden; Korruption.
Anfragenbeantwortung vom 30.8.2007: "Ausreise einer staatlich verfolgten Person über den internationalen Flughafen Tripolis" (ID 81611)

Aus ASYLMAGAZIN 3/2007

Länderbericht:
Amnesty international: 430 Eritreer, darunter mehr als 50 Frauen und Kinder, wurden inhaftiert; ihnen droht die Abschiebung; in der Haft soll es zu Übergriffen, darunter auch Vergewaltigungen, gekommen sein; laut einigen Berichten sollen Inhaftierte an den Folgen von Misshandlungen gestorben sein.
Urgent action 34/07 vom 8.2.2007 (ID 67976)

Aus ASYLMAGAZIN 1-2/2007

Länderbericht:
Human Rights Watch: Festnahme des Regimekritikers Idrees Mohamed Boufayed, der seit 16 Jahren in der Schweiz lebt, während eines Besuchs bei seiner Familie; er wird seit dem 5.11.2006 ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten (engl.).
Bericht vom 4.12.2006: "Security Agency Detains Critic" (ID 62927)

Weitere Dokumente 10/2006

Länderbericht:
Human Rights Watch: Migranten und Asylsuchende Opfer von willkürlichen Inhaftierungen, Misshandlungen und rechtswidrigen Abschiebungen; nach Angaben der libyschen Regierung wurden zwischen 2003 und 2005 145 000 Ausländer abgeschoben; Druck der EU auf libysche Regierung; Italien bezahlte allein zwischen August 2003 und Dezember 2004 50 Charterflüge für Abschiebungen aus Libyen (engl.).
Bericht vom 12.9.2006: »Migrants Abused, But Europe Turns Blind Eye« (ID 56339)

Weitere Dokumente 9/2006

Länderbericht:
Amnesty international
: Drohende Abschiebung von Eritreern (siehe unter Eritrea).
Urgent action 225/06 vom 24.8.2006 (ID 55187)

Weitere Dokumente 5/2006

Länderbericht:
Deutsche Botschaft Tripolis: Behandlung einer chronischen Virushepatitis C ist in mehreren Krankenhäusern auf Staatskosten möglich; Engpässe bei Medikamentenversorgung sind möglich, werden aber in kurzer Zeit behoben.
Stellungnahme vom 11.1.2006 an VG Leipzig - A 1 K 30886/03 - (3 S., A0262, siehe Hinweis)

Weitere Dokumente 4/2006

Länderbericht:
Amnesty international: Freilassung von 130 politischen Gefangenen, darunter rund 85 Mitglieder der Libyschen Islamischen Gruppe (Muslimbruderschaft), von denen viele seit Juni 1998 festgehalten worden waren (engl.).
Bericht vom 2.3.2006: »Amnesty International welcomes release of political prisoners [MDE 19/002/2006]« (#45548)

Weitere Dokumente 3/2006

Länderbericht:
Human Rights Watch: Zur allgemeinen Menschenrechtssituation auf der Basis einer Delegationsreise im April und Mai 2005 (u. a. zu Verfahren vor den Volksgerichten, politischen Gefangenen, Folter, Pressefreiheit) (engl.).
Bericht vom Januar 2006: »Words to Deeds – The Urgent Need for Human Rights Reform« (#42783)

Weitere Dokumente 12/2005

Länderberichte:
Reporters sans frontières: Abdel Razak Al Mansouri, Internetautor und ehemaliger Buchhändler, wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu 18 Monaten Haft verurteilt; die Verurteilung hängt sehr wahrscheinlich mit regimekritischen Artikeln zusammen, die im Internet veröffentlicht wurden (engl.).
Bericht vom 7.11.2005: »Internet writer Al Mansouri gets 18-month prison sentence« (#39505)
Amnesty international: Anhaltende Menschenrechtsverletzungen trotz Reformvorhaben der Regierung; zahlreiche Berichte über Festnahmen von abgeschobenen Personen; besondere Gefährdung bei exilpolitischer Tätigkeit sowie bei Verdacht der Unterstützung islamistischer Gruppen.
Stellungnahme vom Juni 2005 an die Schweizerische Asylrekurskommission (#39374)

Weitere Dokumente 11/2005

Länderbericht:
Human Rights Watch: Durch Beschluss des Obersten Gerichtshofs erhalten 86 Mitglieder der Muslimbruderschaft, die sich seit sieben Jahren in Haft befinden, ein neues Verfahren (engl.).
Bericht vom 12.10.2005: »Libya: Retrial of Political Prisoners a Step Forward« (#37700)

Weitere Dokumente 10/2005

Rechtsprechung:
VG Düsseldorf: Flüchtlingsanerkennung wegen exilpolitischer Betätigung für Menschenrechte; Gefahr der Sippenhaft.
Urteil vom 3.5.2005 - 16 K 8642/03.A - (7 S., M6972)

Weitere Dokumente 7-8/2005

Länderbericht:
Reporters sans frontières: Der Schriftsteller und Journalist Daif Al Ghazal, der regimekritische Artikel für die Internetzeitung Al-Youm verfasst hatte, wurde zu Tode gefoltert; nach Angaben eines Freundes war er vor seinem Tod von bewaffneten Männern verschleppt worden, die sich als Angehörige des Sicherheitsdienstes auswiesen (engl.).
Bericht vom 6.6.2005: »Opposition journalist Daif Al Ghazal tortured to death« (#32650)

Weitere Dokumente 5/2005

Länderbericht:
Reporters sans frontières: Verhaftung des Buchhändlers Abdel Razak Al Mansouri, der im Internet Kritik an der libyschen Regierung geäußert hatte; seit der Festnahme am 12.1.2005 hat seine Familie keine Informationen über seinen Verbleib (engl.).
Bericht vom 30.3.2005: "Cyber-dissident reportedly arrested in Tobruk" (#30735)

Weitere Dokumente 1-2/2005

Länderbericht:
Amnesty international: Drohende Abschiebung von mehreren dutzend Flüchtlingen u. a. aus Äthiopien, Eritrea und Somalia, die von UNHCR anerkannt worden waren; erst am 20. Dezember waren erneut hunderte Asylbewerber offenbar ohne angemessenes Verfahren von Italien nach Libyen abgeschoben worden (engl.).
Bericht vom 23.12.2004: "Refugees face imminent expulsion" (#27856)

Weitere Dokumente 12/2004

Länderbericht:
Amnesty international: Urteile gegen 85 mutmaßliche Mitglieder der Muslimbruderschaft, darunter zwei Todesurteile, in zweiter Instanz bestätigt; die Verurteilten waren bereits 1998 verhaftet, aber erst 2002 in unfairen Verfahren verurteilt worden (engl.).
Bericht vom 1.12.2004: "Confirmation of sentencing of prisoners of conscience is a step backwards" (#27416)

Weitere Dokumente 11/2004

Länderberichte:
Amnesty international: 86 Muslimbrüder befinden sich aus Protest gegen die lange Dauer ihrer Verfahren im Abu Salim Gefängnis in Hungerstreik; mindestens acht von ihnen wurden ins Krankenhaus gebracht (engl.).
Bericht vom 15.10.2004: "Concerns for health of prisoners of conscience" (#26448)
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Verfahren der Einreise für mit Libyern verheiratete Ausländerinnen (hier: irakische Turkmenin); Voraussetzungen für den Erwerb der libyschen Staatsbürgerschaft für mit Libyern verheiratete Ausländerinnen.
Bericht vom 6.7.2004: "Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs nach Libyen für eine irakische Turkmenin nach Heirat eines Libyers, Gutachten der SFH-Länderanalyse" (#26398)

Weitere Dokumente 10/2004

Länderbericht:
Amnesty international: Fathi al-Jahmi sowie seine Frau und sein Sohn im März 2004 inhaftiert, nachdem er in Interviews mit ausländischen Rundfunksendern politische Reformen gefordert hatte; er war bereits im Oktober 2002 wegen kritischer Äußerungen inhaftiert worden und erst Anfang März aus der Haft entlassen worden.
Urgent action 266/04 vom 17.9.2004 (#25676)

Weitere Dokumente 5/2004

Länderbericht:
Amnesty international: Bericht auf der Grundlage einer Delegationsreise im Februar 2004; u. a. zu politischen Gefangenen und Haftbedingungen, Fälle von "Verschwindenlassen"; geplante Strafrechtsreform würde nur geringfügige Verbesserungen bringen (engl.).
Bericht vom 27.4.2004: "Time to make human rights a reality" (#21704)

OVG Sachsen: Zur Rückkehrgefährdung nach Auslandsaufenthalt
Urteil vom 1.10.2003 - A 5 B 819/01 - (20 S., M4673)

"(...) Der Kläger hat einen Anspruch auf die Feststellung eines Abschiebungshindernisses nach § 51 Abs. 1 AuslG. (...)
Der Kläger muss damit rechnen, im Fall seiner Rückkehr nach Libyen bei der Einreise von den dortigen Sicherheitskräften befragt zu werden. Hierbei drohen ihm aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer regimekritischen Familie mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Gefahren i. S. v. § 51 Abs. 1 AuslG.
aa) Nach den vorliegenden Stellungnahmen werden Libyer, die sich länger als sechs Monate im Ausland aufgehalten haben, bei der Wiedereinreise einer ausführlichen Befragung durch libysche Sicherheitskräfte unterzogen (Auswärtiges Amt, ad-hoc Bericht v. 2.8.2001 und Auskunft v. 29.11.2002 an SächsOVG; amnesty international, Auskunft v. 4.8.2003 an SächsOVG [#16080]).
(1) Für den Fall, dass es einem Rückkehrer gelingt, seinen Auslandsaufenthalt substanziiert mit politisch neutralen Gründen zu erklären, geht der Senat auf der Grundlage der Stellungnahme des Deutschen Orient-Institutes (DOI) (v. 21.10.2002 an SächsOVG) davon aus, dass es zu keinen über eine bloße Befragung hinausgehenden Konsequenzen kommt. Voraussetzung hierfür ist der Besitz von gültigen Passdokumenten, nicht ausgeübte oder nicht bekanntgewordene exilpolitische Aktivitäten und eine schlüssige - wie politisch neutrale - Begründung für den Auslandsaufenthalt. Von der Fähigkeit zu einer substanziierten Begründung in diesem Sinne kann ausgegangen werden, wenn ein Beschäftigungs- oder Studienverhältnis oder etwa auch eine medizinische Behandlung für die Dauer des Auslandsaufenthalts durch Dokumente oder vergleichbar glaubhafte Tatsachen nachgewiesen werden kann. (...)
(2) Verfügt der rückkehrende Asylbewerber nicht über diese Möglichkeit, insbesondere durch die Vorlage von Dokumenten einen politisch neutralen Auslandsaufenthalt zu belegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass er sich im Rahmen seiner Befragung veranlasst sieht, zur schlüssigen Begründung des Auslandsaufenthaltes seine Asylantragstellung in der Bundesrepublik Deutschland zu offenbaren. Ohne eine Offenbarung durch den rückkehrenden Asylbewerber selbst ist in aller Regel nicht davon auszugehen, dass die libyschen Behörden Kenntnis von einer hiesigen Asylantragstellung haben. (...)
bb) Offenbart ein Rückkehrer bei seiner für die Wiedereinreise zu erwartenden Befragung seine Asylantragstellung, muss davon ausgegangen werden, dass dieser Umstand das Interesse der Sicherheitsbehörden weckt und Anlass für eine nähere Aufklärung des Sachverhaltes gibt.
Nach den Auskünften des DOI (aaO), des Auswärtigen Amtes (ad-hoc Bericht v. 2.8.2001), wie auch von amnesty international (v. 4.8.2003 an SächsOVG), unterstellen die libyschen Behörden dem bekanntermaßen im Ausland Asyl beantragenden Rückkehrer eine regimefeindliche und oppositionelle Haltung.
cc) Die für diesen Fall zu erwartenden weiteren Maßnahmen und Konsequenzen können nach Maßgabe der aktuellen Auskunftslage nur dann einen Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG begründen, wenn über die bloße Asylantragstellung und den langjährigen Auslandsaufenthalt hinaus weitere Gefährdungsmomente in der Person des Rückkehrers vorliegen.
Die in der Vergangenheit von einem Teil der Rechtsprechung vertretene Annahme, dass im Fall bloßer Asylantragstellung ohne im Weiteren den libyschen Behörden bekannt gewordenen oder unterstellten oppositionellem Engagement mit keinen oder in Bezug auf ein Abschiebungshindernis irrelevanten Maßnahmen, insbesondere in Gestalt der angesprochenen Meldeauflagen, gerechnet werden müsse (VG Frankfurt/Main, Urt. v. 8.11.2000 - 15 E 50190/98.A; VG Düsseldorf, Urt. v. 12.1.2000 - 16 K 4297/99.A; VG Karlsruhe, Urt. v. 25.9.1997 - A 9 K 12328/97), ist nach Maßgabe der neueren Erkenntnisse und Entwicklungen in Libyen im Ergebnis zutreffend. (...)
(5) Auf der Grundlage der vorstehenden Auskünfte und Stellungnahmen ist der Senat zu der Überzeugung gelangt, dass gerade auch in Ansehung der aktuellen Entwicklung in Libyen nicht festgestellt werden kann, dass eine beachtliche Gefahr im Sinne von § 51 Abs. 1 AuslG für rückkehrende Libyer besteht, die lediglich einen Asylantrag gestellt haben und längere Zeit im Ausland waren. Eine solche Gefährdung begründende Referenzfälle liegen nicht vor. Vielmehr spricht ganz Überwiegendes für die Annahme, dass es weiterer Faktoren bedarf, um eine über die Befragung hinausgehende Gefährdung zu begründen. Dies ist in erster Linie oppositionelles Engagement, das den libyschen Behörden aus der Zeit vor oder nach der Ausreise bekannt geworden ist oder aufgrund konkreter Umstände des Einzelfalls unterstellt wird. Hierzu zählt nach allen Quellen insbesondere das Engagement für islamisch-fundamentalistische Auffassungen. Eine konkrete Rückkehrgefährdung kann auch für den Fall von aus politischen Gründen gesuchten oder inhaftierten Familienangehörigen angenommen werden. Liegen diese Gefährdungsmomente hingegen nicht vor, mag es zwar nicht ausgeschlossen sein, dass es im Einzelfall dennoch zu einem Übergriff kommt. Eine beachtliche Wahrscheinlichkeit für eine Gefährdung lässt sich hingegen nicht begründen, da sich die insoweit relevanten Fälle soweit ersichtlich stets durch das Vorliegen der vorgenannten Sonderfaktoren auszeichneten. (...)"

Weitere Dokumente 12/2003

Rechtsprechung:
VG Münster: Die Rechtsprechung, wonach libyschen Asylbewerbern wegen Asylantragstellung oder längeren Aufenthalts politische Verfolgung droht, bedarf der Überprüfung im Hauptsacheverfahren (erfolgreicher Eilantrag).
Beschluss vom 28.8.2003 - 9 L 1270/03.A - (6 S., M4395)

Weitere Dokumente 11/2003

Länderbericht:
Amnesty international: Für 151 Personen, die 1998 als Mitglieder der islamischen al-Jama’a al-Islamiya al-Libiya verhaftet worden waren, beginnt eine neue Verhandlung (engl.).
Bericht vom 14.10.2003: “The authorities must release those detained for exercising the freedom of association and expression” (#16705)

Weitere Dokumente 10/2003

Länderberichte:
Amnesty international: Eritreischer Kriegsdienstverweigerer in libyscher Haft gestorben; er war ohne Anklage über anderthalb Jahre inhaftiert und Berichten zufolge wurde ihm medizinische Versorgung verweigert; Sorge um sieben weitere inhaftierte Eritreer.
Urgent action 227/03-03 vom 18.9.2003 mit weiteren Informationen zu den UA’s vom Juli bis September 2003 (#16155)
Amnesty international: Zur Frage einer Rückkehrgefährdung durch Asylantragstellung sowie durch weitere Faktoren (Vorverfolgung, exilpolitische Aktivitäten, Sippenhaft, Umstände der Ausreise und des Auslandsaufenthalts); Referenzfälle; Menschenrechtslage allgemein.
Stellungnahme vom 4.8.2003 an Sächs. OVG - A 5 B4508 /99 - (#16080)

Weitere Dokumente 9/2003

Rechtsprechung:
VG Bayreuth: Staatenlose palästinensische Flüchtlinge sind in Syrien nicht vor einer Abschiebung nach Libyen sicher (vgl. zur selben Entscheidung Asylverfahrens- und -prozessrecht).
Urteil vom 16.5.2003 - B 6 K 03.30230 - (11 S., M3925)

Weitere Dokumente 1-2/2003

Länderberichte:
Amnesty international: Berufungsverfahren gegen 152 Personen, die wegen Mitgliedschaft in der islamischen al-Jama’a al-Islamiya al-Libiya verurteilt wurden, geht weiter; Besorgnis über unfaire Verfahren und Todesurteile (engl.).
Bericht vom 13.12.2002: “The forgotten victims - scores of professionals and students risk unfair trial and possible death sentences” (#9982)
Auswärtiges Amt: Bei Wiedereinreise nach längerem Auslandsaufenthalt findet eine Befragung statt, weitere Konsequenzen sind im Normalfall – sofern keine exilpolitische Tätigkeit ausgeübt wurde – nicht zu erwarten.
Stellungnahme vom 29.11.2002 an OVG Sachsen - A 5 B 4508/99 - (4 S., #10373, M3047)

Weitere Dokumente 10/2002

Länderbericht:
OMCT - World Organisation Against Torture: Amputationen werden als Mittel der Bestrafung wieder angewandt (engl.).
Bericht vom 21.8.2002: “A televised amputation marks an ominous start to the use of this torturous practice” (#8381)

Verfassungsschutz zur Exilüberwachung

Bundesministerium des Innern, Verfassungsschutzbericht 1998, S.191f. (hier vollständig wiedergegeben); 1 S., L3535

"Auch 1998 standen die den libyschen Nachrichtendiensten zugeschriebenen Anschläge auf die Berliner Diskothek "La Belle" (1986) und ein Verkehrsflugzeug der US-amerikanischen Fluggesellschaft PAN AM über dem schottischen Ort Lockerbie (1988) erneut im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Die libysche Regierung hat in diesen Fällen Bereitschaft zur Mithilfe bei der juristischen Aufarbeitung gezeigt.

Schwerpunkt libyscher Aktivitäten ist unverändert die Ausspähung und Unterwanderung in Deutschland ansässiger Personen und Gruppierungen, die in Opposition zur Regierung ihres Heimatlandes stehen."

AA zur Rückkehrgefährdung

AA, Stellungnahme vom 16.04.1999 an VG Stuttgart, Gz 514-516.80/34045, 5 S., L3157

"Es ist davon auszugehen, daß Rückkehrer, die sich längere Zeit ununterbrochen im Ausland aufgehalten haben, oder von denen bekannt ist, daß sie einen Asylantrag gestellt haben, von den libyschen Sicherheitsbehörden befragt werden. Mit Repressalien wäre zu rechnen, wenn der Rückkehrer nach Auffassung der libyschen Sicherheitsbehörden oppositionelle Aktivitäten gegen das Gaddafi-Regime unternommen hat. Konkrete Fälle sind dem Auswärtigen Amt nicht bekannt."