Aus ASYLMAGAZIN 6/2008
Länderbericht:
Human Rights Watch: Nach Augenzeugenberichten hat ein Angehöriger der marokkanischen Marine ein Schlauchboot zerstört, mit dem etwa 70 Migranten nach Spanien übersetzen sollten; mindestens 28 Menschen ertranken, die übrigen wurden von einem anderen Boot der marokkanischen Marine gerettet; Marokko bestreitet vorsätzliche Zerstörung des Bootes (engl.).
Bericht vom 9.5.2008: "Investigate Migrant Deaths at Sea" (ID 96530)
Aus ASYLMAGAZIN 1-2/2008
Länderbericht:
Human Rights Watch: Sechs Männer in der Stadt Ksar el-Kbir wegen Homosexualität zu Haftstrafen verurteilt, obwohl die Anklage keinerlei Beweise vorlegen konnte (engl.).
Bericht vom 12.12.2007: "Overturn Verdicts for Homosexual Conduct" (ID 87870)
Aus ASYLMAGAZIN 10/2007
Länderbericht:
Deutschlandfunk: Zunehmender Druck auf unabhängige Medien; Verurteilung der Journalisten Mustafa Hurmatallah und Abderrahim Ariri wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente; acht Armeeangehörige wegen der Weitergabe von Dokumenten zu Haftstrafen verurteilt.
Bericht vom 3.9.2007: "Kritische Journalisten nicht erwünscht" (ID 81818)
Aus ASYLMAGAZIN 7-8/2007
Länderbericht:
Amnesty international: Sieben Mitglieder der Marokkanischen Menschenrechtsgesellschaft (Association Marocaine des Droits Humains, AMDH) wegen antimonarchistischer Slogans, die bei einer Maidemonstration gerufen wurden, zu zwei- bis dreijährigen Haftstrafen verurteilt (engl.).
Bericht vom 11.6.2007: "Release demonstrators accused of criticising the monarchy [MDE 29/008/2007]" (ID 76195)
Aus ASYLMAGAZIN 1-2/2007
Länderbericht:
Amnesty international: Festnahmen von Migranten, Asylsuchenden und anerkannten Flüchtlingen bei Razzien in Rabat; nach Augenzeugenberichten wurden zahlreiche Menschen zur Grenze nach Algerien gebracht und in der Wüste ausgesetzt, über das Schicksal von etwa 100 Men- schen gibt es keine Informationen; marokkanische Behörden begründen ihr Vorgehen mit Forderungen der EU nach verstärkten Maßnahmen im Kampf gegen die "illegale Migration" (engl.).
Bericht vom 15.1.2007: "JHA: EU should not give license to abuse of migrants" (ID 65744)
Länderbericht:
Reporters sans frontières: Chefredakteure der Zeitung Le Journal Hebdomadaire wegen übler Nachrede zu umgerechnet 350 000 Euro Geldstrafe verurteilt, nachdem in einem Bericht die Objektivität eines Berichts des European Strategic Intelligence and Security Centre (ESISC) angezweifelt wurde; die Strafe könnte das Ende für die Zeitung bedeuten (engl.).
Bericht vom 16.2.2006: »Fines deal potentially fatal blow to Le Journal Hebdomadaire« (#44497)
Länderbericht:
Amnesty international: West-Sahara: Dokumentation von Repressionen gegen Menschenrechtsaktivisten sowie zu Menschenrechtsverletzungen an Personen, die seit dem Mai 2005 an einer Serie von Demonstrationen für die Unabhängigkeit West-Saharas teilgenommen haben (engl.).
Bericht vom 24.11.2005: »Sahrawi human rights defenders under attack« (#39668)
Länderbericht:
Amnesty international: Hinweise auf zahlreiche Menschenrechtsverletzungen durch spanische und marokkanische Behörden bei der Behandlung von Migranten und Asylsuchenden, die nach Ceuta und Melilla zu gelangen versuchten; unangemessene Gewaltanwendung, illegale Abschiebungen; Bericht auf der Basis einer Delegationsreise nach Ceuta, Melilla, Oujda, Nador und Tangier (engl.).
Bericht vom 26.10.2005: »The authorities must be held accountable for the violation of migrants' right« (#38290)
Länderbericht:
Amnesty international: West-Sahara: Gewaltsame Auflösung von Demonstrationen für die Unabhängigkeit West-Saharas in Laayoune und Rabat Ende Mai und Anfang Juni 2005; zahlreiche festgenommene Personen berichten von Folter und Misshandlungen (engl.).
Bericht vom 22.6.2005: »Justice must begin with torture inquiries« (#33104)
Länderbericht:
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: April 2005) inkl. Anlage: Katalog der Strafvorschriften, die mit dem Anti-Terrorgesetz vom 28.5.2003 eingeführt wurden.
"Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage im Königreich Marokko" vom 27.4.2005 (25 S., A0171, siehe Hinweis)
Länderbericht:
Committee to Protect Journalists: Gericht verhängt Berufsverbot für zehn Jahre gegen den Journalisten Ali Lmrabet, weil er in einem Artikel für die spanische El Mundo west-saharische Flüchtlinge in Algerien erwähnt hatte; Lmrabet war erst im Januar 2005 nach einer Begnadigung durch den König aus der Haft freigekommen (engl.).
Bericht vom 12.4.2005: "Morocco: Journalist forbidden to report for 10 years" (#31338)
Rechtsprechung:
VG Minden: Außerehelicher Geschlechtsverkehr ist in Marokko zwar strafbar, wird aber tatsächlich in der Regel erst bei Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung verfolgt.
Beschluss vom 10.12.2004 - 10 L 985/04.A - (4 S., M6123)
Länderbericht:
Auswärtiges Amt: Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage.
Lagebericht vom 11.6.2004 (24 S., A0102, siehe Hinweis)
Rechtsprechung:
VG Aachen: Keine Verfolgung wegen Mitgliedschaft in islamistischer Vereinigung von Scheich Yassine; keine Verfolgung wegen Flucht und Stellung eines Asylantrages.
Urteil vom 16.12.2003 - 9 K 1979/96.A - (14 S., M4772)
Länderbericht:
Amnesty international: Ali Lmrabet, Herausgeber von satirischen Zeitschriften, aufgrund eines königlichen Gnadenerlasses aus der Haft entlassen; er war im Juni 2003 wegen Beleidigung der Monarchie zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Urgent action 148/03-3 vom 8.1.2004 mit weiteren Informationen zu ua's vom Mai und Juni 2003 (#18682)
Länderbericht:
Committee to Protect Journalists: Drei Journalisten nach dem neuen Anti-Terrorismusgesetz zu Haftstrafen verurteilt, nachdem sie in ihren Zeitungen den Artikel eines Islamisten abgedruckt hatten (engl.).
Bericht vom 5.8.2003: Three journalists sentenced to prison (#14859)
Länderbericht:
Amnesty international: Ali Lmrabet, Herausgeber von zwei Zeitschriften, wegen Unterminierung der Monarchie auch in der Berufungsinstanz verurteilt; Strafmaß auf drei Jahre reduziert.
Urgent action (148/03-1) vom 17.6.2003 (#13661)
Länderbericht:
Committee to Protect Journalists: Regierung hat eine Kampagne von Anklagen und Repressalien gegen den unabhängigen Journalisten Ali Lmrabet und Reporter der Zeitungen Demain, Douman und Al-Ayyam gestartet (engl.).
Bericht vom 17.4.2003: CPJ condemns harassment and physical attacks on journalists (#12148)
Länderberichte:
UN Secretary-General: West-Sahara: Situation der Flüchtlinge, Kriegsgefangenen und sonstigen Inhaftierten; politische Entwicklungen (engl.).
Report of the Secretary-General on the situation concerning Western Sahara vom 16.1.2003 (#10460)
Länderbericht:
Amnesty international: Menschenrechtsaktivist wegen seiner Ansichten zur Unabhängigkeit West-Saharas inhaftiert (engl.).
Bericht vom 23.10.2002: Free prisoner of conscience Ali-Salem Tamek (#9209)
Rechtsprechung:
VG Saarland: Keine generelle Gefahr politischer Verfolgung; grundsätzlich keine Verfolgung wegen Asylantragstellung in Deutschland; keine konkrete Gefahr der Folter für jeden abgeschobenen Asylantragsteller.
Urteil vom 11.10.2001 - 2 K 26/00.A - (22 S., M2031)
Hessischer VGH: Keine Gefährdung wegen illegaler Ausreise und Asylantragstellung
Urteil v. 18.2.1999 - 9 UE 812/96 -, 45 S., R621.
Leitsätze des Gerichts:
ai zu Demonstrationen und Folter / Stellungnahme zu Berichten des Auswärtigen Amtes
Stellungnahme vom 29.04.1999 an VG Ansbach, MDE 29-99.002 (L880)
"Im Dezember 1990 kam es in Marokko zu landesweiten Demonstrationen, wobei neben zahlreichen Studenten auch viele andere Personen an den Protesten beteiligt waren. Die Proteste richteten sich sowohl gegen die Studien- als auch gegen die allgemeinen Lebensbedingungen und drastisch gestiegene Preise sowie auch gegen die Vorenthaltung zahlreicher Bürgerrechte in der alltäglichen Praxis.
Im Zusammenhang mit diesen Protesten und Demonstrationen kam es zu z.T. blutigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften und in der Folge zu Verhaftungen zahlreicher Personen, auch solcher, die nachweislich nicht an den Protesten beteiligt waren. Viele Verhaftete wurden nach kurzer Zeit wieder freigelassen, es erfolgten jedoch auch Verurteilungen zu mehrjährigen Haftstrafen. Im Umfeld dieser Ereignisse wurden zahlreiche Foltervorwürfe laut, denen aber von Seiten der Behörden bis heute in keinem Fall nachgegangen worden ist.
Zur in Marokko weit verbreiteten Korruption gehört auch die Zahlung von Bestechungsgeldern an Mitglieder der öffentlichen Verwaltung sowie an die Angehörigen der Sicherheitsorgane wie Polizei, Militär und Geheimdienste. Die regelmäßige Zahlung von Bestechungsgeldern, um weitere Konflikte mit den Sicherheitsbehörden zu umgehen, ist in Marokko üblich und muß sogar als allgemeiner Standard gelten. Auch das regelmäßige Auftauchen der Sicherheitskräfte bei politisch Verdächtigen ist in Marokko weit verbreitet und dient der dauerhaften Einschüchterung all derer, die man einer stärkeren Opposition als der vom König akzeptierten verdächtigt. (...)
Die marokkanische Regierung hat in den letzten Jahren eine Reihe von Schritten zur Verbesserung der Menschenrechtssituation unternommen. Im Oktober 1998 wurden bspw. 28 politische Gefangene aus der Haft entlassen. amnesty international hat in jüngster Zeit erheblich weniger Berichte über routinemäßige Folterungen und Mißhandlungen in Marokko erhalten als noch in den letzten zehn Jahren zuvor. Der Gebrauch von Elektroschocks sowie die Anwendung von anderen Foltermethoden wie falaqa (Schläge auf die Fußsohlen), chiffon (Knebelung mit einem in Chemikalien getränkten Tuch), perroquet und avion (Aufhängen in schmerzhaften Positionen z.T. über längere Zeiträume hinweg) ist den bei unserer Organisation eingehenden Berichten zufolge relativ zurückgegangen.
Dies rechtfertigt jedoch nach Erkenntnissen von amnesty international weder die Aussage des Auswärtigen Amtes in seinem Lagebericht zu Marokko vom 19. Oktober 1998, daß Folter in diesem Land nicht mehr praktiziert werde, noch die Einschätzung, bei bekanntgewordenen Vorfällen handele es sich lediglich um Entgleisungen einzelner Beamter. Denn unsere Organisation erhält in jüngster Zeit weiterhin Berichte von Folter und Mißhandlung in garde-à-vue-Haft (Haft ohne Kontakt zur Außenwelt), in Gefängnissen und im Zusammenhang mit gewaltsam aufgelösten Demonstrationen. Besonders betroffen von der Anwendung von Folter sind gegenwärtig Sahrauis, aber auch andere Personen, denen politisch oppositionelle Betätigung seitens marokkanischer Behörden vorgeworfen wird, sowie straftatverdächtige Personen. Bei den uns bekannt gewordenen Fällen von Folter werden nach wie vor die erwähnten Methoden angewandt.
Das marokkanische Recht läßt garde-à-vue-Haft bis zu 48 Stunden zu, wobei diese Frist ggf. nochmals um maximal 48 Stunden verlängert werden kann. In dieser Zeit erhalten die Inhaftierten weder Kontakt zu ihren Angehörigen noch zu einem Rechtsbeistand. Nach Ansicht von amnesty international begünstigt die garde-à-vue-Haft die Anwendung von Folter. In den letzten Jahren hat die Organisation keine Berichte mehr erhalten, denen zufolge die garde-à-vue-Haft um mehrere Wochen und Monate unzulässig verlängert wurde, wie dies noch in den frühen 90er Jahren der Fall war. Dennoch wird zumindest in der Westsahara, aber in einzelnen Fällen auch in Marokko selbst, immer wieder gegen die genannte gesetzliche Bestimmung verstoßen und die garde-à-vue-Haft unzulässig verlängert.
Eine männliche Person (der Name ist unserer Organisation bekannt) wurde im Mai 1997 in Laayoune in der Westsahara festgenommen und 11 Tage in geheimer Haft festgehalten, während der er geschlagen und schwer gefoltert wurde. An seinen Handgelenken gefesselt wurde er an ein Auto gebunden, das in Kreisen wiederholt durch den Hof des Haftzentrums, in dem er festgehalten wurde, fuhr.
Am 25. und 26. Februar 1998 wurde eine Gruppe sahrauischer Jugendlicher nach einer Demonstration in Lemseyed in der Westsahara festgeommen. Einige dieser Personen wurden später ohne Anklageerhebung wieder freigelassen, andere jedoch am 21. April 1998 in Agadir zu Haftstrafen zwischen einigen Monaten und zwei Jahren verurteilt. Während ihres Prozesses sollen die Männer Spuren von Folterungen aufgewiesen haben. Offensichtlich hatte man ihre Beine mit Seilen gefesselt und ihnen mit Zigaretten Verbrennungen zugefügt. Sie erhoben zudem den Vorwurf, genötigt worden zu sein, längere Zeit auf einer Flasche zu sitzen.
Auch straftatverdächtige Personen und einfache Strafgefangene waren im Jahre 1998 Folterungen und Mißhandlungen ausgesetzt. Ein 17jähriger Jugendlicher (der Name ist amnesty international ebenfalls bekannt), der aufgrund einer dreijährigen Haftstrafe wegen Diebstahls im Oukacha Gefängnis von Casablanca inhaftiert ist, wurde im Januar 1999 von Strafgefangenen unter Beteiligung von Gefängnispersonal vergewaltigt. Zuvor wurden etwa 80 Jugendliche aus der Jugendabteilung des Gefängnisses in die Abteilung der erwachsenen Gefangenen verlegt. In diesem Gefängnisflügel sind vorwiegend Personen inhaftiert, die wegen schwerer Straftaten, darunter auch Vergewaltigung, verurteilt wurden. Nach der Vergewaltigung befand sich der Jugendliche in einem sehr ernsten gesundheitlichen Zustand, so daß er ins Krankenhaus verlegt werden mußte. Im März 1999 besuchten ihn Vertreter von amnesty international. Er befand sich zu diesem Zeitpunkt noch immer im Krankenhaus. Er ist schwer traumatisiert, leidet an Inkontinenz und kann nur unter großen Schwierigkeiten gehen. Es wurde unserer Organisation von mehreren Seiten bestätigt, daß sich dieser junge Mann vor dem Vorfall in einem guten psychischen und physischen Zustand befunden hat.
Darüber hinaus hat amnesty international in jüngster Zeit Fälle dokumentiert, bei denen es im Zuge von Demonstrationen zu Mißhandlungen und Folterungen seitens marokkanischer Sicherheitskräfte gekommen ist. In den Jahren 1997 bis 1999 kam es in Marokko mehrfach zu Demonstrationen von islamistischen, linksgerichteten und sahrauischen Studenten sowie von Anhängern der Vereinigung arbeitsloser Akademiker (Association des chômeurs diplômés). Diese Demonstrationen wurden häufig gewaltsam durch Sicherheitskräfte aufgelöst. Dabei wurden die Demonstranten vor Ort teilweise so schwer geschlagen, daß man diese Schläge als Folter bezeichnen muß.
Auch im Jahre 1998 erreichten amnesty international Berichte, denen zufolge Personen im Gewahrsam oder in Haft unter Umständen zu Tode gekommen sind, die den Verdacht erregen, daß möglicherweise Folterungen und Mißhandlungen die Ursache für diese Todesfälle waren. Zahlreiche Fälle von Personen, die im Jahre 1998 und in den Vorjahren im behördlichen Gewahrsam oder unter ungeklärten Umständen umgekommen sind, wurden jedoch entweder gar nicht untersucht oder die Ermittlungen jahrelang verschleppt. amnesty international ist darüber hinaus auch nicht bekannt, daß sich die für die Anwendung von Folter verantwortlichen Personen in der Vergangenheit vor Gericht verantworten mußten. Vielmehr herrscht in Marokko ein Klima der Straflosigkeit, das unserer Ansicht nach die Anwendung von Folter begünstigt.
Bei den in dieser Stellungnahme genannten Fällen von Folter handelt es sich um Beispiele. Weitere Fälle liegen unserer Organisation vor.
Vor diesem Hintergrund weist amnesty international die Behauptung des Auswärtigen Amtes in seinem Lagebericht vom 19. Oktober 1998, in Marokko gäbe es keine Anwendung von Folter, entschieden zurück."