Aus ASYLMAGAZIN 4/2008
Länderbericht:
BBC News: Regierung und Vertreter der Bewegung der ethnischen Madheshi treffen Abkommen zur Beendigung des Streiks, der den Süden des Landes lahmgelegt hatte (engl.).
Bericht vom 28.2.2008: "Nepalese group set to end strike" (ID 92517)
Aus ASYLMAGAZIN 1-2/2008
Länderbericht:
BBC News: Nach Beschluss des Parlaments zur Abschaffung der Monarchie kehren Maoisten in die Koalitionsregierung zurück, die sie im September 2007 verlassen hatten; Wahlen sollen wie geplant im April 2008 stattfinden (engl.).
Bericht vom 30.12.2007: "Maoists rejoin Nepal government" (ID 88796)
Aus ASYLMAGAZIN 10/2007
Länderbericht:
IRIN: Ehemalige maoistische Rebellen ziehen ihre Minister aus Regierung zurück und drohen mit Störung der Parlamentswahlen, nachdem andere Regierungsparteien die Forderung nach sofortiger Abschaffung der Monarchie abgelehnt hatten; Sprecher der Maoisten betonen, dass sie dennoch weiter am Friedensprozess teilnehmen wollen (engl.).
Bericht vom 19.9.2007: "Fears of renewed civil war as Maoists quit government" (ID 82189)
Aus ASYLMAGAZIN 9/2007
Länderbericht:
UN High Commissioner for Refugees: Positionspapier zur internationalen Schutzbedürftigkeit; aktuelle politische Entwicklungen; Verbesserung der Menschenrechtslage; anhaltende Unruhen in der Tarai-Ebene (engl.).
Bericht vom Juli 2007: "UNHCR's Position on the International Protection Needs of Asylum-Seekers from Nepal" (ID 79172)
Aus ASYLMAGAZIN 3/2007
Länderbericht:
Integrated Regional Information Network: Erneute Unruhen befürchtet, da Verhandlungen über größere Autonomie für die Volksgruppe der Madhesi keine Ergebnisse bringen; zwischen dem 17.1. und dem 8.2.2007 waren bei Auseinandersetzungen mit der Polizei 31 Menschen ums Leben gekommen (engl.).
Bericht vom 18.02.2007: "NEPAL: Terai villagers fear return of violence" (ID 68399)
Aus ASYLMAGAZIN 1-2/2007
Länderberichte:
ReliefWeb/Reuters: Unruhen in südöstlichen Landesteilen, nachdem bei Protesten der Madhesi-Volksgruppe gegen die Übergangsverfassung ein Demonstrant erschossen worden war; Streik der Transportunternehmer nach Angriffen auf Busse und Lastwagen legt große Teile des Landes lahm (engl.).
Bericht vom 22.1.2007: "Nepal PM holds emergency meet after violence, strike" (ID 66533)
BBC News: 83 Vertreter der ehemaligen maoistischen Rebellen als Mitglieder des Parlaments vereidigt; Verabschiedung einer Übergangsverfassung, die Übertragung der exekutiven Vollmachten des Königs auf die Regierung vorsieht (engl.).
Bericht vom 15.1.2007: "Nepalese Maoists enter parliament" (ID 65756)
Weitere Dokumente 12/2006
Länderbericht:
BBC News: Regierung und maoistische Rebellen unterzeichnen Friedensabkommen, das die Bildung einer gemeinsamen Übergangsregierung vorsieht; Waffen der Rebellen sollen unter UN-Kontrolle gestellt werden (engl.).
Bericht vom 21.11.2006: "Peace deal ends Nepal's civil war" (ID 61992)
Weitere Dokumente 10/2006
Länderberichte:
Integrated Regional Information Network: Nach Angaben des UN Hochkommissariats für Menschenrechte verüben maoistische Rebellen ungeachtet des Friedensprozesses weiterhin zahlreiche Menschenrechtsverletzungen, darunter Morde an Zivilisten, Entführungen und Erpressungen (engl.).
Bericht vom 28.9.2006: »Serious human rights abuses by rebels continue – United Nations« (ID 57720)
Relief Web/Deutsche Presse-Agentur: Mehr als 70 Verletzte bei gewaltsamer Auflösung einer Demonstranten von Angehörigen »Verschwundener« in Kathmandu (engl.).
Bericht vom 4.9.2006: »Dozens injured as Nepal police disperse sit-in« (ID 55391)
Länderbericht:
Relief Web: Regierung und Maoisten einigen sich auf Einrichtung einer Übergangsregierung, an der die Maoisten beteiligt sein sollen (engl.).
Bericht vom 21.6.2006: »Maoists join interim Nepal government (Ockenden International)« (ID 51068)
Länderberichte:
ReliefWeb: Vertreter der Hindu-Mehrheit planen Protestkampagagne gegen Erklärung des Parlaments vom 18. Mai 2006, in der Nepal als säkularer Staat bezeichnet wird (engl.).
Bericht vom 30.5.2006: »Nepal faces Hindu backlash over declaration as secular state (The Christian Science Monitor)« (ID 49794)
ReliefWeb: Regierung und maoistische Rebellen einigen sich auf Regeln zur Überwachung des Waffenstillstands durch nationale und internationale Beobachter (engl.).
Bericht vom 29.5.2006: »Nepal's government expected to approve truce code of conduct (AFP)« (ID 49753)
ReliefWeb: Parlament entzieht dem König die Kontrolle über die Armee und erklärt Nepal zum säkularen Staat (engl.).
Bericht vom 18.5.2006: »Nepal curbs king's powers in sweeping parliamentary proclamation (AFP)« (ID 49199)
Länderberichte:
Human Rights Watch: Festnahmen von etwa 100 Oppositionellen und Menschenrechtsaktivisten im Vorfeld von geplanten Demonstrationen gegen die Regierung (engl.).
Bericht vom 19.1.2006: »Mass Arrests Spark Fear of Violence« (#42639)
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Historischer Hintergrund, politische Situation und Sicherheitslage, Justizsystem und Menschenrechtslage.
Bericht vom 30.12.2005: »Nepal – Lagebericht« (#42180)
Länderberichte:
Human Rights Watch: Festnahmen von etwa 100 Oppositionellen und Menschenrechtsaktivisten im Vorfeld von geplanten Demonstrationen gegen die Regierung (engl.).
Bericht vom 19.1.2006: »Mass Arrests Spark Fear of Violence« (#42639)
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Historischer Hintergrund, politische Situation und Sicherheitslage, Justizsystem und Menschenrechtslage.
Bericht vom 30.12.2005: »Nepal – Lagebericht« (#42180)
Länderbericht:
International Crisis Group: Maoisten und Oppositionsparteien der politischen Mitte schließen Bündnis gegen die Monarchie und einigen sich auf Friedensplan (engl.).
Bericht vom 28.11.2005: »Nepal's New Alliance: The Mainstream Parties and the Maoists« (#39802)
Länderberichte:
International Crisis Group: Hintergrundbericht zur Kommunistischen Partei Nepals – Maoisten (CPN-M): Programm, Organisationsstruktur (Partei, People's Liberation Army & United Front), Ressourcen und militärische Strategie (engl.).
Bericht vom 27.10.2005: »Nepal's Maoists: Their Aims, Structure and Strategy« (#38346)
Amnesty international: Mögliche Bedrohung durch Maoisten im Zuge von »Spenden«-Sammlungen; nur sehr geringe Möglichkeit, staatlichen Schutz zu erlangen; Hintergrundinformationen zur politischen Situation.
Stellungnahme vom 20.9.2005 an VG Braunschweig - 3 A 137/04 - (#38255)
Rechtsprechung:
VG Minden: Flüchtlingsanerkennung für vermeintlichen Unterstützer der Maoisten.
Urteil vom 18.4.2005 - 4 K 3202/02.A - (8 S., M6930)
Länderbericht:
Amnesty international: Zum verstärkten Auftreten von bewaffneten Zivilisten und »Dorfverteidigungskräften«, die von der Regierung im Kampf gegen die maoistischen Rebellen unterstützt werden; die Gruppen werden für zahlreiche Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht; ihre Existenz trägt zur Eskalation des Konflikts bei (engl.).
Bericht vom 3.8.2005: »Fractured country, shattered lives« (#34766)
Länderberichte:
Amnesty international: Aufhebung des Ausnahmezustands, aber fast zeitgleich wird in Kathmandu ein allgemeines Versammlungsverbot verhängt; hunderte Mitglieder politischer Parteien bleiben in Haft (engl.).
Bericht vom 4.5.2005: "Rights must be restored along with the lifting of the State of Emergency" (#31830)
Rechtsprechung:
VG Bayreuth: Gefährdung von echten oder vermeintlichen aktiven Mitgliedern oder Unterstützern der Maoisten.
Urteil vom 29.12.2004 - B 4 K 02.31066 - (11 S., M6421)Länderberichte:
Amnesty international: Eskalation von Menschenrechtsverletzungen seit der Machtübernahme durch König Gyanendra und der Ausrufung des Ausnahmezustands (engl.).
Bericht vom 20.4.2005: "Human rights abuses escalate under the state of emergency" (#31467)
ICG -- International Crisis Group: Menschenrechtskrise gerät seit Machtübernahme durch den König außer Kontrolle; Analyse des Versagens der internationalen Diplomatie (engl.).
Bericht vom 24.3.2005: "Nepal: Dealing with a Human Rights Crisis" (#30728)
Länderbericht:
Human Rights Watch: Übergriffe gegen Zivilisten durch Armee und maoistische Rebellen gehen auch nach der Machtübernahme durch den König unvermindert weiter (engl.).
Bericht vom 24.2.2005: "Nepal: Civil War Atrocities Follow Royal Takeover" (#29256)
Länderberichte:
Amnesty international: Zur aktuellen Situation, besonders zu Auswirkungen des Ausnahmezustandes; Bericht auf der Grundlage einer Delegationsreise vom 10. bis 16.2.2005 (engl.).
Bericht vom 18.2.2005: "A long ignored human rights crisis" (#29102)
Human Rights Watch: Verhaftungswelle im ganzen Land, nachdem der König und das Militär am 1.2.2005 die Macht übernommen haben; zahlreiche Menschenrechtsaktivisten unter den Festgenommenen (engl.).
Bericht vom 9.2.2005: "Danger of 'Disappearances' Escalates" (#28926)
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Lage für tibetische Flüchtlinge hat sich in den letzten Jahren verschlechtert; seit 1990 können neu ankommende tibetische Flüchtlinge keinen Asylantrag stellen oder anderweitig im Land bleiben.
Stellungnahme vom 22.10.2004: "Situation von TibeterInnen in Nepal" (#28897)
Länderberichte:
Human Rights Watch: Neues Antiterrorgesetz sieht Möglichkeit der "vorbeugenden Inhaftierung" für die Dauer von bis zu einem Jahr ohne richterliche Überprüfung vor (engl.).
Bericht vom 26.10.2004: "Nepal: Terror Law Likely to Boost 'Disappearances'" (#26642)
Human Rights Watch: Analyse der Hintergründe und Ereignisse des Bürgerkriegs seit 1996; Dokumentation von illegalen Verhaftungen sowie Morden und Fällen von "Verschwindenlassen" durch maoistische Rebellen und nepalesische Sicherheitskräfte (engl.).
Bericht vom 7.10.2004: "Between a Rock and a Hard Place: Civilians Struggle to Survive in Nepal's Civil War" (#26203)
Länderbericht:
Amnesty international: Massenverhaftungen und unverhältnismäßige Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte bei Großdemonstrationen in Kathmandu im April (engl.).
Bericht vom 31.5.2004: "Protesters beaten and arbitrarily detained during demonstrations" (#22754)
Länderbericht:
Amnesty international: Kathmandu: Nach tagelangen Protesten verhängt die Regierung ein Versammlungsverbot; Schätzungen zufolge mehr als 1000 Festnahmen im Zuge der Demonstrationen (engl.).
Bericht vom 15.4.2004: "Amnesty International urges Kathmandu authorities to respect rights of protestors" (#21364)
VG Bayreuth: Keine staatliche Gewalt in Nepal mehr; zur
Verfolgung von Maoisten
Urteil vom 23.12.2003 - B 6 K 02.30486 - (13 S., M4655)
"(...) In der Person des Klägers liegen die Voraussetzungen nach § 51 Abs. 1 AuslG nicht vor. (...)
Nach Ansicht des Gerichts kann dem Kläger geglaubt werden, dass es Mitglied der Bauernorganisation 'Akhil Nepal Kisan Shang' (All Nepal Famers Organisation) bzw. der CPN (Maoist) war und dass er wegen seines Engagements für diese Organsiationen zwei Male (...) jeweils für zwei bzw. sieben Tage in Polizeigewahrsam war. Es kann dem Kläger auch geglaubt werden, dass er (...) an einem Blutspendetermin seiner Partei teilnahm (von solchen Veranstaltungen wird in den Medien immer wieder berichtet) und dass er wegen eines am nächsten Tag erfolgten Überfalls auf die 'Agriculture Development Bank' in Jagalpur in den Verdacht geriet, an diesem Überfall beteiligt gewesen zu sein und dass er deshalb sofort flüchten musste, weil er fürchten musste (auch aufgrund seiner vormaligen Verhaftungen), wiederum festgenommen zu werden. (...)
Nach der (im vorliegenden Verfahren eingeholten) Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 23. September 2003 [1 S., A0032] werden Personen, die sich verdächtig machen, Anhänger der CPN (Maoist) bzw. ihrer Schwesterorganisation zu sein, seit der Aufkündigung des Waffenstillstands sehr schnell festgenommen und inhaftiert (vgl. auch Stellungnahme von amnesty international vom 31. Juli 2003 für das VG Bayreuth [#18723]: Der dort für die Zeit bis zum Beginn des Waffenstillstands angegebene Zustand hat sich nach dem Ende der Friedensgespräche offenbar nicht geändert, wenn er nicht sogar schlimmer geworden ist; vgl. die neuesten Berichte in den Medien).
Trotzdem kann der Kläger wegen der erlittenen und bei Rückkehr nach Nepal befürchteten Maßnahmen nicht Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 zuerkannt werden; denn § 51 Abs. 1 AuslG hat, wie das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 54, 341, 357) und das Bundesverwaltungsgericht (vgl. InfAuslG 1986, 82) in ständiger Rechtsprechung festgestellt haben, ebenso wie das Asylrecht nicht die Aufgabe, vor den allgemeinen Unglücksfolgen zu bewahren, die aus Krieg, Bürgerkrieg, Revolution oder sonstigen Unruhen hervorgehen. Nach Ansicht des Gerichts herrschen in Nepal zumindest bürgerkriegsähnliche Verhältnisse: (...)
Allerdings ist auch in bürgerkriegsähnlichen Verhältnissen die Entstehung eines Asylanspruchs nicht generell ausgeschlossen (vgl. BVerwG, EZAR 201, Nr. 4). Wie das Bundesverfassungsgericht aber in der Tamilen-Entscheidung vom 10. Juli 1989 (BVerfGE 80, 315) festgestellt hat, ist Voraussetzung für eine vom Staat ausgehende oder ihm zurechenbare Verfolgung die effektive Gebietsgewalt des Staates im Sinne wirksamer hoheitlicher Überlegenheit; daher fehlt es an der Möglichkeit politischer Verfolgung, solange der Staat bei offenem Bürgerkrieg i[m] umkämpften Gebiet faktisch nur mehr die Rolle einer militärisch kämpfenden Bürgerkriegspartei einnimmt, als übergreifende effektive Ordnungsmacht aber nicht mehr besteht. Dies gilt auch für den sog. 'Guerilla-Bürgerkrieg', bei dem die Aufständischen, um keine Angriffsfläche zu bieten, im Verborgenen bleiben, aber das staatliche Gewaltmonopol fortschreitend aushöhlen (vgl. zum Ganzen: Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, Bd. 1, RdNrn. 98 ff zu Art. 16 a GG).
So stellt sich für das Gericht die Lage in Nepal dar: Die Guerillakämpfer (der CPN/Maoist) beherrschen große Teile des Landes. Die gewählte Regierung wurde von König Gyandra, der nach der Ermordung des vormaligen Königs Birendra und der königlichen Familie (angeblich durch den Amok laufenden Kronprinzen, der sich anschließend selbst richtete) an die Macht kam, im Oktober 2002 entlassen, wobei der König selbst die Macht übernahm. Nur der König und die Maoisten haben auf dem Lande, wo 4 von 5 Nepalesen leben, noch etwas zu sagen (vgl. SZ vom 15. April 2003: '2060 hofft Nepal auf Frieden' und von 28./29. Mai 2003, a. a. O.). In einer derartigen Lage erscheint die Bekämpfung des Bürgerkriegsgegners durch staatliche Kräfte nicht als politische Verfolgung (vgl. Hailbronner, a. a. O., RdNr. 100 zu Art. 16 a GG). (...)
Dagegen ist die Klage begründet, soweit der Kläger die Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG begehrt. (...)
Nach der Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 23. September 2003 an das Verwaltungsgericht Bayreuth werden Personen, die sich verdächtig machen, sehr schnell festgenommen und inhaftiert. Nach der Stellungnahme von amnesty international vom 11. September 2003 [#18724] sind Personen, die verdächtigt wurden, Mitglieder oder Sympathisanten der CPN (Maoist) zu sein, in erheblichen Maße gefährdet, Opfer extralegaler Hinrichtung, Inhaftierung, Folter oder 'Verschwindenlassen' zu werden. Zu den Opfern von extralegalen Hinrichtungen zählen u. a. mutmaßliche Maoisten und deren Anhänger wir auch solche, die in Verdacht gerieten, den Maoisten Nahrung, Schutz oder finanzielle Unterstützung gewährt zu haben. Unter den Getöteten gibt es auch Frauen und Kinder. Unter diesen Umständen kann es - auch vor dem Hintergrund der Erlebnisse des Klägers im Heimatland - nach Ansicht des Gerichts nicht verantwortet werden, den Kläger nach Nepal zurückzuführen; denn für ihn besteht dort die konkrete Gefahr, von der Polizei verhaftet zu werden und dann in der Haft der Folter und menschenrechtswidriger oder erniedrigender Behandlung unterworfen zu werden. (...)"
Einsender: RA Steckbeck, Nürnberg
Länderbericht:
Amnesty international: Nach Delegationsreise warnt ai vor einer drohenden Menschenrechtskatastrophe; "Verschwindenlassen" von Zivilisten scheint zur Strategie der Sicherheitskräfte im Kampf gegen die Maoisten geworden zu sein (engl.).
Bericht vom 4.2.2004: "Twenty steps to stop slide towards human rights catastrophe" (#19136)
Länderberichte:
Amnesty international: Mögliche Gefährdung von Mitgliedern von Kulturvereinen, die der Nepal Communist Party NCP (Maoist) nahestehen; Hintergrundinformationen zur Menschenrechtssituation und zum Terrorist and Disruptive Activities Act (TADA) von 2001.
Stellungnahme vom 11.10.2003 an VG Bayreuth - B 6 K 02.30988 - (#18724)
Amnesty international: Mögliche Gefährdung von Mitgliedern der CPN/Maobadi bzw. NCP (Maoist); Vorwurf der Sympathie für die Maoisten führte bis zum Waffenstillstand im Januar 2003 regelmäßig zu Verhaftungen, Folter und "Verschwinden" .
Stellungnahme vom 31.7.2003 an VG Bayreuth - B 6 K 01.30339 - (#18723)
Amnesty international: Zu Repressionen gegen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten, besonders zur Zeitung Janadesh, die von Regierungsseite verdächtigt wird, die Maoisten der NCP (Maoist) zu unterstützen; Hintergrundinformationen zu den Entwicklungen zwischen 1996 und dem Waffenstillstand im Januar 2003.
Stellungnahme vom 13.6.2003 an VG Minden - 4 K 3450/99.A - (#18063)
Länderberichte:
ICG - International Crisis Group: Analyse des aktuellen Konflikts; vieles deutet darauf hin, dass die kriegerischen Auseinandersetzungen mehrere Monate anhalten könnten, da die Konfliktparteien ihre Positionen für mögliche neue Verhandlungen ausbauen wollen (engl.).
Bericht vom 22.10.2003: "Back to the gun" (#17268)
Auswärtiges Amt: Communist Party of Nepal (Maoist) und sämtliche Schwesterorganisationen nach Ende der Friedensverhandlungen verboten; aufgrund der fast täglichen Anschläge und Überfälle werden verdächtige Personen sehr schnell inhaftiert.
Stellungnahme vom 23.9.2003 an VG Bayreuth - B 6K 02.30486 - (1 S., A0032 - siehe Hinweis)
Länderberichte:
Amnesty international: Zum Muster von Verschwindenlassen durch Sicherheitskräfte im Rahmen der Aktionen gegen die Communist Party of Nepal (CPN) (engl.).
Bericht vom 16.10.2003: Widespread disappearances in the context of armed conflict (#16745)
Auswärtiges Amt: Communist Party of Nepal (Maoist) seit dem 28.8.2003 als terroristisch eingestuft.
Stellungnahme vom 23.9.2003 an VG Bayreuth - B 6K 02.30486 - (1 S, A0016 siehe Hinweis)
Länderbericht:
Deutsche Botschaft Kathmandu: Invasive Diagnostik coronaler Herzerkrankungen nicht möglich; Medikament Visken nicht erhältlich
Stellungnahme vom 26.8.2003 an VG Bayreuth - B 4 K 02.31046 - (2 S., A0007)
Rechtsprechung:
VG Bayreuth: Abschiebungsschutz gem. § 53 Abs. 4 AuslG für Mitglied der CPN/Maoist; keine Flüchtlingsanerkennung, da der Antragsteller es zuließ, dass Waffen bei ihm zu Hause versteckt wurden.
Urteil vom 25.2.2003 - B 6 K 03.30079 - (11 S., M3734)Länderbericht:
Amnesty international: Bündnis von Nichtregierungsorganisationen kritisiert Nepalesisch-Bhutanische Vereinbarung, durch die zehntausende Flüchtlinge staatenlos werden könnten; es handelt sich um nepalesische Volkszugehörige aus Bhutan, denen in den neunziger Jahren willkürlich die Staatsbürgerschaft entzogen wurde (engl.).
Bericht vom 19.6.2003: Nepal: Bhutanese Refugees Rendered Stateless Leading Global NGOs Criticize Screening Process (#13650)
Länderberichte:
Amnesty international: Opfer von Menschenrechtsverletzungen werden vom Militär weiterhin unter Druck gesetzt (engl.).
Bericht vom 24.12.2002: Victims of alleged human rights abuses under pressure (#10081)
Amnesty international: Sicherheitskräfte werden beschuldigt, im Kampf gegen die maoistischen CPN gezielt Zivilisten getötet zu haben; etwa die Hälfte der Opfer des Konflikts sind Zivilisten (engl.).
Bericht vom 19.12.2002: A deepening human rights crisis (#10008)
Länderbericht:
Reporters Sans Frontières: Journalisten zu Bewährungsstrafe von 5 Monaten verurteilt; laut Berichten werden Journalisten regelmäßig verhaftet und wegen Diffamierung verurteilt, weil sie über Tabuthemen wie Sex, die Beziehungen zu Bruderländern, Islam und Recht schreiben (engl.).
Bericht vom 5.6.2002: 3 journalists given 5-month suspended sentences (#7366)