Polen

Aus ASYLMAGAZIN 11/2008

Länderbericht:
ACCORD: Situation von tschetschenischen Asylbewerbern, Flüchtlingen und Personen mit subsidiärem Schutzstatus.
Anfragenbeantwortung a-6319-2 vom 19.9.2008 (ID 107829)

Aus ASYLMAGAZIN 4/2005

FR NRW: Situation tschetschenischer Asylbewerber
Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen / Bielefelder Flüchtlingsrat / Mütter für den Frieden, Bericht vom Februar 2005: "Die Situation tschetschenischer Asylbewerber und Flüchtlinge in Polen und Auswirkungen der EU-Verordnung Dublin II" (39 S., M6351)

"(...) Zusammenfassung und Forderungen
Polen ist als östliches EU-Land mit stark zunehmenden Flüchtlingszahlen konfrontiert. Die Aufnahmekapazitäten in den Aufnahmeeinrichtungen mussten seit dem EU-Beitritt am 1. Mai 2004 mehr als verdoppelt werden. Die Flüchtlingszahlen vom letzten Jahr mit insgesamt 8058 neuen Asylantragstellern, darunter 7182 tschetschenischen Flüchtlingen, sind im Vergleich zu Deutschland zwar gering. Doch angesichts der gravierenden Probleme im polnischen Sozial- und Gesundheitssystem bedeutet die Zunahme eine erhebliche zusätzliche Belastung. Es kommt daher zu gravierenden Defiziten in der medizinischen und sozialen Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen.
Anerkannte Flüchtlinge (GFK) bekommen zwar für ein Jahr Integrationshilfen, die über dem Sozialhilfesatz für polnische Staatsbürger liegen. Doch das Problem, eine bezahlbare Wohnung und einen sicheren Arbeitsplatz nach Ablauf eines Jahres zu finden, um ihre Existenz zu sichern, stellt für die meisten eine unüberwindbare Hürde dar.
Geduldete Flüchtlinge, denen Abschiebehindernisse aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention zuerkannt wurden, befinden sich, sobald sie die Flüchtlingsheime nach dem Asylverfahren verlassen müssen, in einer aussichtslosen Situation. Ohne feste Meldeadresse bleiben sie ohne Sozialhilfe und ohne Krankenversicherung.
Die medizinische Versorgung leidet unter fehlenden finanziellen Mitteln für kostenintensive fachärztliche Behandlungen, chirurgische Eingriffe, Behandlungen schwerwiegender Krankheiten und die Versorgung von Frühgeburten. Auch eine dringend notwendige medizinische Behandlung ist nicht generell sichergestellt. Die psychosoziale und therapeutische Versorgung für Traumatisierte und Folteropfer ist in Polen derzeit nicht gewährleistet.
Kranke, Alleinerziehende und kinderreiche Familien geraten in eine aussichtslose Situation. Die Hälfte der tschetschenischen Flüchtlinge sind Kinder. Durch Hungerstreik und mehrere öffentliche Schreiben haben die Asylsuchenden in den Aufnahmeeinrichtungen auf die Probleme hingewiesen. Trotz der relativ geringen Gefahr, in die Russische Föderation abgeschoben zu werden, verlassen viele Flüchtlinge Polen. Ein Teil versucht, zu nahestehenden Angehörigen in andere EU-Länder zu gelangen. Manche wollen einer konkreten Bedrohungssituation in den Heimen durch andere Tschetschenen entkommen. Andere hoffen auf eine Aufnahme als Flüchtlinge in anderen EU-Ländern, weil sie aufgrund der fehlenden sozialen und medizinischen Versorgung in Polen keinen anderen Ausweg für sich sehen.
Infolge der Einführung des Fingerabdruckabgleichs im EURODAC-System am 1. Mai 2004 besteht jedoch anders als vorher kaum noch eine Chance auf ein Asylverfahren in einem anderen EU-Land. Die existentiell aussichtslose Lage veranlasst zum Teil tschetschenische Flüchtlinge zur 'freiwilligen' Rückkehr nach Tschetschenien.
Bei den Rücküberstellungen von Asylsuchenden nach Polen auf der Grundlage der Verordnung Dublin II werden die Gründe, die die Betroffenen zum Verlassen Polens veranlasst haben, in der Regel nicht berücksichtigt. Sie erhalten nicht immer die Gelegenheit, ihre Gründe in einer Anhörung beim Bundesamt vorzutragen. Polen hat allein in der zweiten Jahreshälfte 2004 1320 Wiederaufnahmeanträge aus anderen EU-Staaten erhalten, von denen es 1182 positiv beantwortete.
Im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt und zur Sicherung der Rücküberstellung kommt es in Polen und Deutschland zum Teil zu mehrmonatigen Inhaftierungen. Die Rücküberstellungen auf der Grundlage von EURODAC-Treffern werden von Deutschland aus grundsätzlich als Abschiebungen durchgeführt. Viele tschetschenische Flüchtlinge haben extreme Gewalt erlebt und Angehörige verloren. Frühmorgendliche Abschiebungen in Polizeibegleitung und Inhaftierungen rufen Erinnerungen an Gewalterfahrungen und starke Ängste wach und führen zu Retraumatisierungen. (...)"
Einsenderin: Benita Suwelack, Flüchtlingsrat NRW

Weitere Dokumente 4/2005:

Länderberichte:
UNHCR: Auf Grundlage der Dublin II-Verordnung nach Polen überstellte Asylsuchende haben Anspruch auf Wiederaufnahme des Verfahrens; seit 2004 sind keine Fälle von Abschiebungen von Tschetschenen aus Tschetschenien bekannt geworden.
Stellungnahme von UNHCR Wien vom 14.3.2005: "Zugang zum Asylverfahren und Schutzgewährung für tschetschenische Asylsuchende" (#30079)
BAFF - Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer: Angemessene Behandlung von Flüchtlingen, die an behandlungsbedürftigen seelischen Erkrankungen leiden, ist nach Aussagen verschiedener Organisationen nicht gewährleistet.
Stellungnahme vom 14.2.2005 zur psychosozialen und therapeutischen Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Polen (2 S., #30679, M6350)
Flüchtlingsrat NRW: Zur psychosozialen und therapeutischen Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen; angemessene Behandlung besonders von behandlungsbedürftigen Traumata für Asylsuchende sowie für geduldete Flüchtlinge nicht gewährleistet (inkl. Anlage: Mitteilung der Caritas Warschau an Flüchtlingsrat NRW vom 22.12.2004).
Stellungnahme vom 22.12.2004 an Beratungsstelle Xenion, Berlin (5 S., #30678, M6349)

Weitere Dokumente: