Ländermaterialien

Hinweis zu Dokumenten des Auswärtigen Amtes
Für die Bestellung der Lageberichte und Stellungnahmen des Auswärtigen Amtes - Bestellnummern sind mit A kenntlich gemacht - gelten die folgenden Regelungen:
Dokumente des AA können bezogen werden von Ausländern, die im Rahmen eines asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahrens um rechtlichen oder humanitären Abschiebungsschutz nachsuchen oder nachsuchen wollen sowie von deren Rechtsanwälten oder Beratern. Die Bestellung erfolgt bei unserem Materialversand IBIS e. V. zu den üblichen Bedingungen (s. Bestellformular) bezogen werden. Voraussetzung hierfür ist die Glaubhaftmachung, dass der Lagebericht für ein schon laufendes oder beabsichtigtes Verfahren benötigt wird.
Diese Glaubhaftmachung kann im Regelfall dadurch geschehen, dass IBIS e. V. bei der Bestellung die Kopie eines Dokuments aus einem relevanten laufenden Asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahren bzw. ein entsprechender Antrag oder Antragsentwurf vorgelegt wird. Aus den vorgelegten Papieren muss deutlich werden, dass in dem Verfahren Umstände geltend gemacht werden, zu denen im Lagebericht oder der Stellungnahme Aussagen enthalten sind.

Neu bei www.ecoi.net:

Länderberichte:
US-Außenministerium: Jahresberichte zur Religionsfreiheit (engl.).
Berichte vom 15.9.2006: »International Religious Freedom Report 2006« (ID 57495–57526 u. a.)

Afghanistan

Länderberichte:
ReliefWeb/World Food Programme: Sicherheitslage laut World Food Programme in allen Landesteilen alarmierend, Versorgung der Bevölkerung wird behindert (engl.).
Bericht vom 29.9.2006: »Alarming security situation impeding UN feeding programme in Afghanistan« (ID 57836)
The Guardian: Nach US-Angaben Verdoppelung der Angriffe der Taliban im Südosten, nachdem die pakistanische Regierung ein Abkommen mit Taliban-freundlichen Milizen in der Provinz Nord-Waziristan abgeschlossen hatte; afghanische Regierung wirft Pakistan vor, damit ein sicheres Rückzugsgebiet für die Taliban geschaffen zu haben (engl.).
Bericht vom 29.9.2006: »Taliban attacks double after Pakistan's deal with militants« (ID 57682)
Integrated Regional Information Network: Laut der Afghanischen Unabhängigen Menschenrechtskommission (AIHRC) steigende Zahl von »Ehrenmorden«; im Jahr 2006 sind bereits 185 Fälle bekannt geworden, Menschenrechtsaktivisten gehen von einer hohen Dunkelziffer aus (engl.).
Bericht vom 15.9.2006: »Honour killings on the rise« (ID 56596)
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Drohende Strafen für homosexuelle Handlungen richten sich nach der Scharia, was im Extremfall die Todesstrafe bedeuten kann; nur wenige Informationen über Verfahren gegen Homosexuelle seit dem Jahr 2001.
Stellungnahme vom 12.9.2006: »Homosexualität, Gesetze, Recht und Alltagspraxis« (ID 58022)
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Zur Hizb-i-Islami; im Parlament vertretene Partei dieses Namens hat sich angeblich von Gulbuddin Hekmatyar getrennt, dessen Organisation unter der Bezeichnung Hizb-i-Islami/Hekmatyar (auch: Hizb-i-Islami Gulbuddin) für zahlreiche Entführungen und Angriffe auf Zivilisten verantwortlich gemacht werden.
Stellungnahme vom 6.9.2006: »Informationen zur Hizb-i-Islami« (ID 58024)
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Zur ehemaligen kommunistischen Demokratischen Volkspartei (DVPA); Geschichte der Partei; alternative Schreibweisen und Übersetzungen.
Stellungnahme vom 30.8.2006: »Demokratische Volkspartei Afghanistans« (ID 58023)

Ägypten

Rechtsprechung:
VG Frankfurt a. M.: Flüchtlingsanerkennung für homosexuellen Mann (ausführliches Zitat).
Urteil vom 25.11.2005 - 6 E 1715/04.A (1) - (12 S., M8793)

Armenien

Länderbericht:
Transkaukasus-Institut: Staatsangehörigkeitsrecht (hier: bei Zuzug nach Armenien aus der aserbaidschanischen SSR im Jahr 1989); Mitteilungen über Eintragungen in Register sind nicht verlässlich, da Register mindestens seit 1991 manipuliert werden (vgl. zum selben Dokument auch Eintrag unter Aserbaidschan).
Stellungnahme vom 25.8.2006 an Sächsische Härtefallkommission (16 S., M8791)

Aserbaidschan

Länderberichte:
Transkaukasus-Institut: Zum Staatsangehörigkeitsrecht; im Ausland lebenden aserbaidschanischen Staatsangehörigen armenischer Volkszugehörigkeit werden regelmäßig keine Ausweise oder Ersatzpapiere ausgestellt; de-facto-Ausbürgerungen von politisch unerwünschten Personen (vgl. zum selben Dokument auch Eintrag unter Armenien).
Stellungnahme vom 25.8.2006 an Sächsische Härtefallkommission (16 S., M8791)
Transkaukasus-Institut: Zur neuen Währung Yeni Manat; amtliche Muster der neuen Banknoten und Münzen.
Vermerk vom 21.8.2006 (4 S., M8790)
Transkaukasus-Institut: Gesetzliche Regelungen und Verwaltungspraxis für Wehrdienst, Wehrdienstentziehung und Desertion; Möglichkeit eines Ersatzdiensts ist in der Verfassung vorgesehen, aber gesetzliche Umsetzung fehlt; Möglichkeit der Entziehung vom Wehrdienst durch Bestechung; Rückkehrer aus Deutschland und christlicher Konvertit würde in der Armee vermutlich als Außenseiter gelten und somit der Gefahr von Misshandlungen und Folter sowie des Einsatzes in »gefährlichen Einheiten« ausgesetzt sein.
Stellungnahme vom 20.8.2006 an VG Ansbach - AN 15 K 06.30435 - (12 S., ID 55733, M8660)

Äthiopien

Rechtsprechung:
VG München: Gefährdung wegen HIV-Infektion ist in Äthiopien eine allgemeine Gefahr; nicht jedes antiretrovirale Medikament ist erhältlich; extreme Gefahr wegen Abbruch der wirksamen antiretroviralen Therapie (ausführliches Zitat).
Urteil vom 21.8.2006 - M 26 K 05.50731 - (11 S., M8780)

Bangladesch

Länderberichte:
Amnesty international: Polizeiliche Übergriffe gegen oppositionelle Demonstranten, die eine Änderung der Wahlordnung forderten; führende Mitglieder der Awami League von Polizisten zusammengeschlagen und schwer verletzt (engl.).
Bericht vom 14.9.2006: »Police target outspoken opposition leaders and beat them violently« (ID 56542)
Immigration and Refugee Board of Canada: Aktivitäten militanter fundamentalistischer Gruppen; mögliche Verbindungen radikaler islamistischer Organisationen zu politischen Parteien und zu Behörden (engl.).
Anfragenbeantwortung vom 8.8.2006: »Rise of religious fundamentalist groups and nature of their relationship with the authorities (2005–2006) « (ID 57254)
Immigration and Refugee Board of Canada: Arrangierte Ehen, Zwangsehen sowie Verheiratungen Minderjähriger weit verbreitet; gesetzliche Regelungen; drohende Übergriffe durch Familienangehörige bei Verweigerung, in arrangierte Ehen einzuwilligen (engl.).
Anfragenbeantwortung vom 8.8.2006: »Arranged, forced, and early marriage; the matching process and the role of the matchmaker; consequences for refusing to participate« (ID 57121)

Burundi

Länderbericht:
Integrated Regional Information Network: Regierung und Rebellen der Forces nationales pour la libération (FNL) einigen sich auf Waffenstillstand; die FNL waren die einzige Rebellengruppe, die sich nicht am Friedensabkommen vom August 2005 beteiligt hatte (engl.).
Bericht vom 7.9.2006: »Last rebel group signs cease-fire with government« (ID 56165)

China

Länderberichte:
Amnesty international: Autonome Uigurische Region Xinjiang: Der kanadische Staatsbürger Husein Dschelil (auch: Huseyin bzw. Huseyincan Celil) wurde Berichten zufolge wegen terroristischer Aktivitäten zu 15 Jahren Haft verurteilt; er war im März 2006 bei einem privaten Besuch in Usbekistan verhaftet und nach China abgeschoben worden.
Urgent action 99/06-5 vom 13.9.2006 mit weiteren Informationen zu mehreren ua's von Juni bis August 2006 (ID 56398)
The Guardian: Menschenrechtsaktivisten berichten über deutlichen Anstieg von Festnahmen sowie Übergriffen gegen Regimekritiker in Peking; Regierung kündigt an, Kontrolle der Medien zu verschärfen und Untersuchungen über Nichtregierungsorganisationen einzuleiten, die Geld aus dem Ausland erhalten (engl.).
Bericht vom 13.9.2006: »Civil liberties crackdown casts long shadow over Chinese leader's visit to Britain« (ID 56333)
Reporters sans frontières: Ching Cheong, Korrespondent der singapurischen Tageszeitung Straits Times, wegen Spionage zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt (engl.).
Bericht vom 31.8.2006: »Five years for Straits Times correspondent as harsh line continues on journalists working for foreign media« (ID 55634)
Amnesty international: Der Falun-Gong-Anhänger Bu Dongwei Berichten zufolge zu zweieinhalb Jahren »Umerziehung durch Arbeit« verurteilt.
Urgent Action 232/06 vom 29.8.2006 (ID 55557)

Côte d'Ivoire

Länderbericht:
BBC News: Die UN bestätigen, dass die für Ende Oktober 2006 geplanten Wahlen nicht stattfinden werden, da zu wenige Fortschritte bei der Wählerregistrierung und beim Entwaffnungsprozess gemacht worden seien; Präsident Laurent Gbagbo boykottiert Verhandlungen in New York (engl.).
Bericht vom 21.9.2006: »Ivorian poll delay as talks fail« (ID 57091)

Georgien

Rechtsprechung:
VG Düsseldorf: Schwere psychische Erkrankungen sind behandelbar (vgl. zur selben Entscheidung).
Urteil vom 19.7.2006 - 5 K 3104/06.A - (12 S., M8656)

Länderberichte:
Amnesty international: Häusliche Gewalt gegen Frauen; unzureichender staatlicher oder anderweitiger Schutz, weitgehende Straflosigkeit für Täter (engl.).
Bericht vom 25.9.2006: »Thousands suffering in silence: Violence against women in the family« (ID 57534)
Institute for War and Peace Reporting: Festnahmen von 29 Mitgliedern der Gerechtigkeitspartei oder mit dieser verbündeten Organisationen wegen der angeblichen Planung eines Putsches; Spannungen mit Russland weiter verschärft, nachdem Präsident Saakaschwili Russland indirekt der Drahtzieherschaft der angeblichen Pläne verdächtigt hatte (engl.).
Bericht vom 14.9.2006: »Georgia Claims Coup Thwarted« (ID 56593)
Human Rights Watch: Haftbedingungen und Dokumentation von Misshandlungen von Gefängnisinsassen (engl.).
Bericht vom 14.9.2006: »Undue Punishment Abuses against Prisoners in Georgia« (ID 56467)

Ghana

Rechtsprechung:
VG Münster: Keine Ablehnung als offensichtlich unbegründet bei Geltendmachung der Gefahr der Genitalverstümmelung an Frauen; Praxis der Genitalverstümmelung trotz Verbots vor allem im Norden des Landes verbreitet; Untertauchen der bedrohten Frauen wegen enger und breit gefächerter Familienbeziehungen schwierig.
Beschluss vom 25.8.2006 - 1 L 639/06.A - (4 S., M8632)

Indien

Länderbericht:
Human Rights Watch: Jammu und Kaschmir: Dokumentation von Übergriffen gegen die Zivilbevölkerung durch Sicherheitskräfte und militante Gruppen; Sicherheitskräfte agieren in einem Klima der Straflosigkeit, u. a. da Verfahren gegen sie von zivilen Gerichten nur mit Genehmigung der Zentralregierung eröffnet werden dürfen (engl.).
Bericht vom 12.9.2006: »Impunity Fuels Conflict in Jammu and Kashmir« (ID 56337)

Irak

Rechtsprechung:
BVerwG: Zur Prüfung einer nichtstaatlichen Gruppenverfolgung (ausführliches Zitat).
Urteil vom 18.7.2006 - 1 C 15.05 - (17 S., M8792)
VGH Ba-Wü: Keine Verfolgung wegen illegaler Ausreise und Asylantragstellung im Ausland; schlechte allgemeine Sicherheitslage steht Widerruf der Flüchtlingsanerkennung nicht entgegen; keine Feststellung von § 60 Abs. 7 AufenthG wegen allgemeiner Gefahren, da gleichwertiger Abschie- bungsschutz durch Erlasslage besteht (vgl. zur selben Entscheidung).
Urteil vom 4.5.2006 - A 2 S 1122/05 - (30 S., M8743)
VG Magdeburg: Keine nichtstaatliche Gruppenverfolgung von Yeziden; Verfolgungsgefahr für Angehörigen der yezidischen Kaste der Pir durch Islamisten; keine inländische Fluchtalternative im Nordirak ohne familiäre oder soziale Kontakte.
Urteil vom 14.8.2006 - 4 A 345/04 MD - (5 S., M8684)
VG Magdeburg: Keine landesweite Gruppenverfolgung von westlich orientierten Frauen, die nicht allein stehend sind.
Urteil vom 14.8.2006 - 4 A 454/04 MD - (8 S., M8683)
VG Regensburg: § 60 Abs. 7 AufenthG wegen drohenden »Ehrenmords« an einer Frau, die sich einer Zwangsheirat widersetzt und gegen den Willen der Familie geheiratet hat.
Urteil vom 9.8.2006 - RO 13 K 05.30031 - (7 S., M8774)
VG Köln: Flüchtlingsanerkennung für Bruder eines Mitglieds der Arbeiterkommunistischen Partei des Irak (AKPI), der selbst die AKPI unterstützt hat, wegen landesweit drohender Gefahr durch Islamisten.
Urteil vom 28.7.2006 - 18 K 1585/06.A - (10 S., M8627)

Länderberichte:
The Guardian: Hochrangige US-Offiziere werfen der irakischen Regierung Versagen beim Vorgehen gegen religiöse Milizen vor; gemäß eines Abkommens zwischen der Regierung und den schiitischen Jaish al-Mahdi-Milizen, die für zahlreiche religiös motivierte Morde verantwortlich gemacht werden, sollen die US-Truppen keine offensiven Aktionen im schiitischen Stadtteil Sadr City durchführen (engl.).
Bericht vom 29.9.2006: »Iraq ›failing to tackle death squads‹« (ID 57684)
Integrated Regional Information Network: Nach Regierungsangaben sind 40 000 von 170 000 Binnenvertriebenen, die aus Angst vor religiös motivierter Gewalt seit Februar 2006 geflohen waren, in ihre Heimatorte zurückgekehrt, nachdem sich die Sicherheitslage verbessert habe; Beobachter weisen jedoch darauf hin, dass sich das Ausmaß religiös motivierter Gewalt kaum verändert habe (engl.).
Bericht vom 12.9.2006: »Internally displaced people start returning home« (ID 56431)
Integrated Regional Information Network: Vorsitzender der Anti-Korruptions-Kommission beschreibt Verbreitung von Korruption im Land als »endemisch«; die Verwendung von mindestens 25 % von insgesamt 55 Milliarden US-$ ausländischer Hilfsgelder sei ungeklärt (engl.).
Bericht vom 6.9.2006: »Slow reconstruction blamed on corruption« (ID 55865)
Integrated Regional Information Network: Nordirak: Kurdische Behörden planen bei Suleimania Aufbau eines Lagers für 6000 binnenvertriebene Familien aus dem Süd- und Zentralirak; laut Generaldirektorin des Menschenrechtsministeriums der kurdischen Regionalregierung kann die Regierung die steigende Zahl von Binnenvertriebenen nicht mehr bewältigen (engl.).
Bericht vom 29.8.2006: »Kurdish government to build camp for IDPs« (ID 55430)
Botschaft der Republik Irak: Fragen der Staatsangehörigkeit sind im Gesetz Nr. 26 aus dem Jahr 2006 geregelt; beim Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit bleibt die irakische Staatsangehörigkeit bestehen; die Entlassung aus der irakischen Staatsangehörigkeit muss beantragt werden, die Botschaft nimmt schriftliche Anträge auf Entlassung entgegen und leitet sie weiter.
Stellungnahme vom 28.8.2006 an RA Ton, Dresden (1 S., M8629)
Berliner Gesellschaft zur Förderung der Kurdologie: Mögliche Gefährdung durch »Ehrenmord« aufgrund einer von den Eltern unerwünschten Eheschließung bzw. vorehelichem Geschlechtsverkehr; keine Möglichkeit staatlichen Schutzes; die wenigen vorhandenen Einrichtungen zum Schutz bedrohter Frauen verfügen nur über wenige Plätze (vgl. das Urteil des VG Regensburg in dieser Sache (M8774), s. o.).
Stellungnahme vom 14.7.2006 an VG Regensburg - RO 13 K 05.30031 - (18 S., M8775)
Berliner Gesellschaft zur Förderung der Kurdologie: Situation der Christen; Angaben zur Zahl und Verbreitung der christlichen Konfessionen; Rückgang der gemeldeten Übergriffe auf Christen in der zweiten Jahreshälfte 2005 möglicherweise darauf zurückzuführen, dass andere Themen im Vordergrund der Berichterstattung standen; Dokumentation von Übergriffen; Situation in den kurdischen Gebieten; allein stehende Christin dürfte auch im Nordirak kaum in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, sofern sie über keine familiären Bindungen verfügt (teilweise identisch mit Stellungnahme an VG Ansbach vom 4.10.2005 (#44802); vgl. das Urteil des VG München in dieser Sache (34 S., M8502)).
Stellungnahme vom 24.4.2006 an VG München - M 27 K 04.52039 - (34 S., M8788)
Auswärtiges Amt: Keine besondere Gefährdung von Christen im Irak; Liste von Anschlägen gegen christliche Kirchen (vgl. Stellungnahme der BGFK (#44802) s. o., sowie Urteil des VG München in dieser Sache (34 S., M8502)).
Stellungnahme vom Oktober 2005 (o. D.) an VG München - M 27 K 04.52039 - (2 S., A0285, siehe Hinweis)

Iran

Rechtsprechung:
VG Düsseldorf: § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 9 EMRK nach Konversion zum Christentum wegen drohender Verletzung der Religionsfreiheit (ausführliches Zitat).
Urteil vom 15.8.2006 - 22 K 350/05.A - (13 S., M8797)
VG Stuttgart: Flüchtlingsanerkennung für homosexuelle Frau wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.
Urteil vom 29.6.2006 - A 11 K 10841/04 - (6 S., M8706)
VG Darmstadt: Im Regelfall keine Gefahr der Todesstrafe für einen in Deutschland wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilten Iraner.
Urteil vom 9.6.2006 - 5 E 853/04.A (3) - (13 S., M8723)
VG Karlsruhe: § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 3 EMRK wegen drohender Bestrafung mit 99 Peitschenhieben wegen nichtehelicher Lebensgemeinschaft, aus der ein Kind hervorgegangen ist; das Paar kann nicht darauf verwiesen werden, durch eine Eheschließung die Gefährdung im Iran zu verringern.
Urteil vom 18.5.2006 - A 6 K 12318/04 - (11 S., M8742)

Länderberichte:
Amnesty international: Ardebil: Abbas Lisani (alias Leysanli), der sich für die Rechte der Azeris einsetzt, wegen »Verbreitung regierungsfeindlicher Propaganda« zu einem Jahr Haft verurteilt; wegen seiner Aktivitäten drohen ihm noch weitere Prozesse.
Urgent action 163/06-1 vom 19.9.2006 mit weiteren Informationen zur ua vom 8.6.2006 (ID 56880)
Reporters sans frontières: Schließung der kritischen Tageszeitung Sharq sowie der unabhängigen monatlichen Magazine Nameh und Hafez auf Anweisung der Behörden (engl.).
Bericht vom 12.9.2006: »Government press commission closes three publications for indefinite period« (ID 56519)
Amnesty international: Der wegen Unterstützung der Volksmudschaheddin inhaftierte Valiollah Feyz Mahdavi stirbt im Gohar Dasht-Gefängnis in der Nähe von Teheran unter ungeklärten Umständen; eine gegen ihn verhängte Todesstrafe sollte in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt werden; aus Protest gegen den unklaren Status seines Verfahrens war er in einen Hungerstreik getreten (engl.).
Bericht vom 7.9.2006: »Urgent need for effective investigations into deaths in custody« (ID 56124)

Israel/Palästina

Rechtsprechung:
SG Aachen: Ein palästinensischer Volkszugehöriger aus den Autonomiegebieten muss im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten der Ausländerbehörde seine Identitätsnummer mitteilen.
Beschluss vom 21.7.2006 - S 20 AY 10/06 ER - (4 S., M8651)

Länderberichte:
Integrated Regional Information Network: Nach Angaben der israelischen Menschenrechtsorganisation Yesh Din werden in den besetzten Gebieten 90 % der Anzeigen von Palästinensern gegen Israelis zu den Akten gelegt, ohne dass Verfahren eröffnet werden; in anderen Behörden soll Druck auf Palästinenser ausgeübt worden sein, keine Anzeigen zu erstatten (engl.).
Bericht vom 28.9.2006: »OPT: Israeli police accused of ignoring Palestinian complaints« (ID 57722)
Internal Displacement Monitoring Centre: Studie zu den Auswirkungen der Errichtung der Mauer in den besetzten Gebieten, insbesondere in Ost-Jerusalem; Zwangsvertreibungen von Familien, die durch die Mauer von Grundversorgung und medizinischer Hilfe abgeschnitten wurden; Familientrennungen (engl.).
Bericht vom September 2006: »Displaced by the Wall: Forced Displacement as a Result of the West Bank Wall and its Associated Regime« (ID 57769)

Jordanien

Länderbericht:
Human Rights Watch: Willkürliche Inhaftierung und Misshandlung von Häftlingen durch den Geheimdienst General Intelligence Department (GID); Kompetenzen der Geheimdienste sollen im Rahmen eines neuen Gesetzes zur Terrorbekämpfung ausgeweitet werden (engl.).
Bericht vom 19.09.2006: »Suspicious Sweeps: The General Intelligence Department and Jordan's Rule of Law Problem« (ID 56805)

Kamerun

Länderberichte:
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Mögliche Rückkehrgefährdung nach Asylantragstellung im Ausland oder aufgrund exilpolitischer Aktivitäten; im vorliegenden Fall (einmalige regimekritische Aussagen in deutscher Lokalzeitung) keine Gefährdung, falls nicht besondere Umstände – etwa die Information der Behörden Kameruns über einen Asylantrag im Ausland oder die Begleitung durch uniformierte Sicherheitskräfte des abschiebenden Staates – hinzutreten.
Stellungnahme vom 19.9.2006: »Gefährdung bei Rückkehr wegen regimekritischer Aussagen in einer deutschen Lokalzeitung« (ID 57989).
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Möglichkeiten der Behandlung von HIV/AIDS; nationales Programm nimmt nur Patienten in fortgeschrittenen Stadien auf; Kosten der Behandlung sowie begleitender Untersuchungen.
Stellungnahme vom 30.8.2006: »Behandlungsmöglichkeiten von HIV/AIDS« (12 S., ID 57997)

Kasachstan

Länderbericht:
Institute for War and Peace Reporting: Todesurteil gegen angeblichen Anführer einer Verschwörung wegen des Mordes am Oppositionsführer Altinbek Sarsenbajew im Februar 2006; neun weitere Personen zu Haftstrafen zwischen drei und 20 Jahren verurteilt; Opposition und unabhängige Beobachter bezeichnen das Verfahren als Farce, das der Verschleierung der Hintergründe des Mordes gedient habe (engl.).
Bericht vom 8.9.2006: »Sarsenbaev Murder Trial a ›Farce‹« (ID 56029)

Kolumbien

Länderbericht:
Amnesty International: Anhaltende Bedrohung von Menschenrechtsaktivisten trotz Demobilisierung von Paramilitärs; Dokumentation von Morden; unzureichende Maßnahmen der Regierung zum Schutz bedrohter Aktivisten und bei der Strafverfolgung (engl.).
Bericht vom 7.9.2006: »Fear and Intimidation: The dangers of human rights work« (ID 55876)

Kongo, Dem. Rep.

Länderberichte:
Integrated Regional Information Network: Ituri: Befehlshaber der Armee in der Provinz bezeichnet Teilnahme der Rebellen an Entwaffungsprogramm als Täuschung; tausende ehemalige Kämpfer sollen unter starkem Druck stehen, den Milizen wieder beizutreten, andere hätten nur einen Teil ihrer Waffen abgegeben und sich anschließend wieder den Rebellen angeschlossen (engl.).
Bericht vom 17.9.2006: »Recently demobilised militiamen re-arming in volatile Ituri district« (ID 56602)
Konrad Adenauer Stiftung: Analyse der Sicherheitssituation in Kinshasa nach den bewaffneten Zusammenstößen zwischen Anhängern von Präsident Kabila und von seinem Gegenkandidaten Jean-Pierre Bemba: Verhalten der Kontrahenten und Aufrüstung auf beiden Seiten lassen Fortsetzung der Auseinandersetzung mit militärischen Mitteln wahrscheinlich erscheinen.
Bericht vom 31.8.2006: »Zur Situation in der DR Kongo nach dem 21. August 2006« (ID 55615)

Libanon

Rechtsprechung:
VG Sigmaringen: Die libanesische Botschaft stellt Passpapiere nicht aus, wenn sie vermutet, dass die Ausländerbehörde die Abschiebung betreibt; Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG bei von vornherein aussichtslosem Antrag auf Passpapiere.
Urteil vom 20.7.2006 - 8 K 577/04 - (24 S., M8704)

Liberia

Länderbericht:
BBC News: Polizei kann nach eigenen Angaben die Kriminalität in Monrovia nicht bekämpfen und ruft die Bevölkerung zur Selbstverteidigung auf; bislang sind landesweit nur 2500 unbewaffnete Polizisten im Einsatz (engl.).
Bericht vom 7.9.2006: »Crime wave defeats Liberia police« (ID 56002)

Libyen

Länderbericht:
Human Rights Watch: Migranten und Asylsuchende Opfer von willkürlichen Inhaftierungen, Misshandlungen und rechtswidrigen Abschiebungen; nach Angaben der libyschen Regierung wurden zwischen 2003 und 2005 145 000 Ausländer abgeschoben; Druck der EU auf libysche Regierung; Italien bezahlte allein zwischen August 2003 und Dezember 2004 50 Charterflüge für Abschiebungen aus Libyen (engl.).
Bericht vom 12.9.2006: »Migrants Abused, But Europe Turns Blind Eye« (ID 56339)

Nepal

Länderberichte:
Integrated Regional Information Network: Nach Angaben des UN Hochkommissariats für Menschenrechte verüben maoistische Rebellen ungeachtet des Friedensprozesses weiterhin zahlreiche Menschenrechtsverletzungen, darunter Morde an Zivilisten, Entführungen und Erpressungen (engl.).
Bericht vom 28.9.2006: »Serious human rights abuses by rebels continue – United Nations« (ID 57720)
Relief Web/Deutsche Presse-Agentur: Mehr als 70 Verletzte bei gewaltsamer Auflösung einer Demonstranten von Angehörigen »Verschwundener« in Kathmandu (engl.).
Bericht vom 4.9.2006: »Dozens injured as Nepal police disperse sit-in« (ID 55391)

Nigeria

Länderbericht:
Amnesty international: Strafverfolgung von Homosexuellen; drastische Verschärfung der Kriminalisierung homosexueller Handlungen durch geplantes Gesetz zur Verhinderung gleichgeschlechtlicher Heiraten (»Same Sex Marriage Prohibition Act«), das Haftstrafen auch für Unterstützungshandlungen vorsieht, etwa für die Mitgliedschaft in einer NGO, die sich für die Rechte von Homosexuellen einsetzt; zu den Haftbedingungen.
Stellungnahme vom 4.8.2006 an VG Düsseldorf - 1 K 975/06.A - (ID 55719)

Pakistan

Länderberichte:
Amnesty international: Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des »Krieges gegen den Terror« (willkürliche Inhaftierungen, Folter und »Verschwindenlassen«, rechtswidrige Auslieferung von Verdächtigen an andere Staaten) (engl.).
Bericht vom 29.9.2006: »Human rights ignored in the ›war on terror‹« (ID 57658)
Human Rights Watch: Situation in Azad Kaschmir, dem pakistanischen Teil Kaschmirs; Hintergrundinformationen zur sozialen und politischen Lage; weitgehendes Versagen der Behörden beim Erdbeben im Oktober 2005 als Zeichen der systematischen Vernachlässigung der Region; Menschenrechtsverletzungen (engl.).
Bericht vom 21.9.2006: »›With friends like these...‹: Human Rights Violations in Azad Kashmir« (ID 57104)
Integrated Regional Information Network: Regierung einigt sich mit konservativen religiösen Parteien auf erneute Änderungen am Gesetzentwurf für die sog. Hudood-Verordnung, die u. a. Strafen für Vergewaltigungen und Ehebruch regelt; laut Frauenorganisationen ist der Entwurf mittlerweile so stark verwässert, dass durch das Gesetz keine Verbesserung der rechtlichen Stellung von Frauen zu erwarten ist (engl.).
Bericht vom 12.9.2006: »Government gives in to religious parties on changes to rape law« (ID 56367)
BBC News: Balutschistan: Mehrere Tote bei Ausschreitungen, nachdem der populäre Stammesführer Nawab Akbar Bugti am 26.8.2006 bei einem Militäreinsatz getötet worden war (engl.).
Bericht vom 1.9.2006: »Lonely burial for Baloch leader« (ID 55583)

Serbien

Rechtsprechung:
VG Karlsruhe: Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass kranken Personen durch ihre Familienangehörigen im Kosovo oder in Deutschland ausreichende Unterstützung gewährt wird.
Urteil vom 17.5.2006 - A 4 K 10267/04 - (14 S., M8741)

Länderbericht:
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Kosovo: Bilanz der Aufarbeitung von ethnisch motivierter Gewalt nach Auffassung von Menschenrechtsorganisationen »verheerend«; Polizei und Justiz außerstande, die Verantwortlichen für die Unruhen des Jahres 2004 zu ermitteln; Defizite bei Polizei und Justiz sind strukturell, daher kann von einer ausreichenden Schutzgewährung für die Minderheiten nicht gesprochen werden.
Bericht vom 20.9.2006: »Kosovo: Sicherheit und Gerechtigkeit für die Minderheiten – Effektivität von Sicherheitsorganen und Justiz« (ID 56918)

Somalia

Länderberichte:
ReliefWeb/Reuters Foundation: Union Islamischer Gerichte (UIC) erobert Hafenstadt Kismayo im Süden; Berichten zufolge wurde auf Menschen geschossen, die gegen die Übernahme der Stadt demonstrierten; Übergangsregierung in Baidoa sieht Friedensverhandlungen mit UIC infrage gestellt (engl.).
Bericht vom 25.9.2006: »Somali PM downbeat on talks after ›extremist‹ takeover« (ID  57493)
Integrated Regional Information Network: Afrikanische Union plant Entsendung von 8000 Soldaten im Rahmen einer Friedensmission; UIC lehnt den Plan ab; Finanzierung der Mission unklar (engl.).
Bericht vom 14.9.2006: »African Union endorses regional peace plan« (ID 56487)

Sri Lanka

Rechtsprechung:
VG Oldenburg: Die meisten Krankheiten sind auch für Tamilen kostenlos behandelbar (hier: Anämie und Asthma Bronchiale); Tamilen können sich in Colombo niederlassen.
Urteil vom 21.8.2006 - 11 A 1248/06 - (6 S., M8633)

Länderberichte:
BBC News: Colombo: Entführungen von fast 50 Tamilen innerhalb weniger Wochen; Sprecher der tamilischen Minderheit beklagen Untätigkeit der Polizei; Asiatische Menschenrechtskommission befürchtet, dass sich Todesschwadronen gebildet haben, die gezielt Tamilen angreifen (engl.).
Bericht vom 26.9.2006: »Fears grow over Tamil abductions« (ID 57619)
ReliefWeb/Reuters Foundation: Bei schweren Kämpfen in der Region Muhamalai auf der Jaffna-Halbinsel wurden nach Angaben der Armee 28 Soldaten und Dutzende Kämpfer der Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) getötet; LTTE und Armee beschuldigen sich gegenseitig, die Kämpfe begonnen zu haben (engl.).
Bericht vom 10.9.2006: »Sri Lanka army offensive kills dozens, fighting rages« (ID 56445)
ReliefWeb/Agence France Press: Internationale Beobachter der Sri Lanka Monitoring Mission machen Sicherheitskräfte für Ermordung von 17 Mitarbeitern der französischen Hilfsorganisation Action contre la Faim (ACF) verantwortlich; Regierung weist dies zurück; ACF kündigt drastische Reduzierung seiner Aktivitäten in Sri Lanka an (engl.).
Bericht vom 6.9.2006: »French charity scales down Sri Lanka operations after massacre« (ID 56257)
BBC News: Armee erobert die strategisch wichtige Stadt Sampur, um den Marinestützpunkt von Trincomalee gegen Artilleriebeschuss durch die LTTE zu sichern; Offensive der Armee bedeutet erste größere Frontverschiebung seit dem Waffenstillstand 2002 (engl.)
Bericht vom 5.9.2006: »Army ›consolidates‹ Sampur gains« (ID 55723)

Sudan

Rechtsprechung:
VG Ansbach: § 60 Abs. 7 AufenthG wegen extremer Gefahrenlage bei HIV-Infektion; antiretrovirale Medikamente nicht erhältlich; ärztliche Behandlung nicht möglich, so dass Mitgabe von antiretroviralen Medikamenten Gefahr nicht entfallen lässt (vgl. zur selben Entscheidung)
Urteil vom 23.5.2006 - AN 19 K 05.31526 - (24 S., M8777)

Länderbericht:
BBC News: Ermordung des prominenten Journalisten Mohammed Taha; Taha war im Jahr 2005 wegen Blasphemie angeklagt worden, die Anklage war aber fallengelassen worden (engl.).
Bericht vom 7.9.2006: »Beheaded Sudan editor is buried« (ID 55990)

Syrien

Rechtsprechung:
VG Bayreuth: Flüchtlingsanerkennung wegen regimekritischer Veröffentlichungen im Ausland, unter anderem im Internet.
Urteil vom 12.6.2006 - B 6 K 04.30279 - (14 S., M8724)

Türkei

VG Minden: Verschlechterung der Menschenrechtslage
Urteil vom 28.7.2006 - 8 K 275/06.A - (8 S., M8648)

»(...) Die zulässige Klage ist begründet.
Der Widerrufsbescheid des Bundesamtes vom 24.01.2006, mit dem die Anerkennung des Klägers als Asylberechtigter und die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG a. F. widerrufen worden ist, ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten.
Gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG sind die Anerkennung als Asylberechtigter und die Feststellung, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG (früher § 51 Abs. 1 AuslG) vorliegen, unverzüglich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für sie nicht mehr vorliegen. (...)
Die Anerkennung des Klägers als Asylberechtigter erfolgte, weil ihm seinerzeit mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr in die Türkei politisch motivierte Verfolgung drohte, weil er sich als Vorsitzender des PKK-nahen Vereins ... öffentlichkeitswirksam in führender Position regimefeindlich engagiert hat. Die Verhältnisse haben sich zwischenzeitlich in der Türkei nicht so gravierend verändert, dass an dieser Wertung nicht länger festgehalten werden müsste. Zwar ist dem Bundesamt zuzugeben, dass sich die innenpolitische Situation und die Sicherheitslage in der Türkei zwischenzeitlich schon deutlich gebessert haben. (...)
Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 19.04.2005 - 8 A 273/04.A - [68 S., M6691] unter Berücksichtigung der veränderten Situation in der Türkei auf Bl. 79 ff. des amtlichen Umdrucks noch ausgeführt, dass exilpolitische Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland ein beachtlich wahrscheinliches Verfolgungsrisiko für türkische Staatsangehörige im Allgemeinen dann begründen, wenn sich der Betreffende politisch exponiert hat, wenn sich also seine Betätigung deutlich von derjenigen der breiten Masse abhebt. (...)
Auch die dem Gericht vorliegenden Erkenntnisse aus der Zeit nach Erlass des Urteils des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.04.2005 rechtfertigen keine andere Beurteilung. Vielmehr lässt sich den späteren Pressemitteilungen über die Situation in der Türkei entnehmen, dass sich dort die Lage im Hinblick auf die Wahrung der Menschenrechte, fortschreitende Demokratie und die Unterbindung von Folter seither nicht nachhaltig gebessert hat. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Türkei ihr Anti-Terror-Gesetz noch in jüngster Zeit verschärft hat. Gemäß dem neuen Gesetz werden mehr Taten als bisher als terroristisch eingestuft. Zudem erhalten Festgenommene später als bisher Zugang zu einem Anwalt. Die türkische Regierung begründete diese Maßnahme damit, dass sie effektiver gegen die aufständischen Kurden im Südosten des Landes vorgehen müsse. Menschenrechtsgruppen kritisierten hingegen, das Gesetz sei eine Einladung zum Foltern. Ein Verbrechen sei es nun auch schon, wenn man Ansichten von Aufständischen teile oder eine Erklärung einer als illegal erklärten Organisation veröffentliche (so Neue Zürcher Zeitung vom 01.07.2006 (Die Türkei verschärft Anti-Terrorismus-Gesetze)).
Die Gesetzesänderung enthält die erweiterte Erlaubnis zum Schusswaffengebrauch, die Möglichkeit, Presseorgane zu verbieten sowie die Einschränkung der Rechte der Verteidiger. Die umfangreichen Gesetzesänderungen haben zwei Tendenzen. Zunächst wird der Terrorbegriff willkürlich auf die verschiedensten Bereich ausgedehnt. Auf diese Weise werden Bürgerrechte, die im Hinblick auf einen EU-Beitritt gerade erst gestärkt wurden, quasi durch die Hintertür wieder eingeschränkt. Die zweite Tendenz ist die Ausdehnung des Terrorbegriffs auf einen ganzen Bereich von Meinungsäußerungen. Dazu gehören Vergehen wie das Tragen von Emblemen einer Terrororganisation sowie das Loben von Straftätern. Völlig in der Luft hängt eine Bestimmung, wonach das Schüren von Angst und Panik einen Akt des Terrorismus darstellt. Eine weitere umstrittene Bestimmung definiert die ›Entfremdung des Volkes vom Militär‹ als Terrorvergehen (so Neue Zürcher Zeitung vom 20.07.2006 (Verschärftes Anti-Terror-Gesetz in der Türkei)).
Hieraus lässt sich unschwer die Tendenz ableiten, dass sich die in der Türkei in den letzten Jahren gebesserte Menschenrechtslage wieder zu verschlechtern scheint. Wenn die Geduld der türkischen Regierung im Kampf gegen kurdische Rebellen erschöpft ist (so der genannte Zeitungsartikel vom 20.07.2006)[,] dann ist kaum vorstellbar, dass diejenigen, die im Ausland öffentlichkeitswirksam in PKK-nahen Vereinen bedeutende Funktionen innehatten, nach ihrer Rückkehr in die Türkei heute unbehelligt bleiben. (...)
Nach alldem sieht das Gericht keine derart erheblichen und nicht nur vorübergehenden Veränderungen der maßgeblichen Verhältnisse in der Türkei, dass die Voraussetzungen für die seinerzeit erfolgte Anerkennung des Klägers als Asylberechtigter und die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG a. F. weggefallen sind. Damit ist für den angefochtenen Widerrufsbescheid kein Raum. (...)«


VG Neustadt a. d. W.: Keine hinreichende Sicherheit für Yeziden
Urteil vom 1.6.2006 - 4 K 493/06.NW - (14 S., M8746)

»(...) Die zulässige Klage ist begründet. Der angefochtene Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 7. März 2006 ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO). (...)
Die Widerrufsentscheidung erweist sich in der Sache als rechtswidrig. (...)
Nach erneuter Überprüfung kann zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass Yeziden nach wie vor einer asylerheblichen Gruppenverfolgung in der Türkei ausgesetzt sind. Zwar haben sowohl das OVG Schleswig in seinem Urteil vom 29. September 2005 - 1 LB 38/04 - [14 S., M7320] als auch das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 14. Februar 2006 - 15 A 2119/02.A - [27 S., M8059] unter Aufgabe ihrer bisherigen Rechtsprechung ausgeführt, unter Auswertung des zur Verfügung stehenden Erkenntnismaterials sei davon auszugehen, dass Yeziden im Falle einer Ausreise in die Türkei nicht mehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung wegen ihrer Religionszugehörigkeit ausgesetzt wären. Vorliegend gilt aber hinsichtlich der Beurteilung, ob sich in absehbarer Zeit eine zwischenzeitlich beendete Gruppenverfolgungssituation wiederholen könnte, nicht der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit, sondern der herabgeminderte Wahrscheinlichkeitsmaßstab. Denn der Kläger hat sich während der Verfolgungshandlungen im Verfolgungsgebiet aufgehalten (vgl. BVerwG, NVwZ 1988, 635).
Diese gesteigerten Voraussetzungen an die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs wären vorliegend nur erfüllt, wenn sich unter Berücksichtigung der verfügbaren Erkenntnisquellen eine weitgehend einheitliche Auskunftslage dahin ergäbe, dass sich die Situation für yezidische Glaubensangehörige im Südosten der Türkei derart entspannt und stabilisiert hat, dass dem Kläger bei einer Rückkehr in die Türkei als Mitglied der yezidischen Glaubensgemeinschaft mit hinreichender Sicherheit keine Verfolgung droht. Daran fehlt es hier jedoch; denn jedenfalls die aktuelle Stellungnahme des Gutachters Azad Baris vom 17. April 2006 an das OVG Sachsen-Anhalt kommt unter sachlicher und differenzierter Schilderung einer Vielzahl von Einzelfällen zu dem Ergebnis, dass sich die Sicherheitslage der Yeziden nicht nachhaltig verbessert hat. (...)
Das Gericht geht davon aus, dass in der Türkei gegenwärtig nur noch knapp 400 Yeziden wohnen. (...)
Auch die allgemeine Lage der Yeziden in der Türkei wird in aktuellen Erkenntnismitteln uneinheitlich beschrieben. Aus einigen Berichten ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass sich die Situation der Yeziden im Vergleich zu den Jahren zwischen 1980 und 2000 beruhigt hat (s. u. a. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Einzelentscheiderbriefe vom Juli 2004 und März 2005; NZZ vom 22. November 2004: ›Neubeginn in assyrischen Dörfern der Südosttürkei‹). Nach den Auskünften des Auswärtigen Amtes sind in den traditionellen Siedlungsgebieten der Yeziden im Südosten der Türkei seit mehreren Jahren keine religiös motivierten Übergriffe von Moslems gegen Yeziden bekannt geworden (vgl. die Lageberichte vom 11. November 2005, Seite 20 f. und vom 3. Mai 2005 Seite 16 sowie die Auskunft vom 20. Januar 2006 an OVG Sachsen-Anhalt). (...)
Dagegen wird in anderen Quellen von erheblichen Übergriffen gegenüber yezidischen Glaubensangehörigen auch in den letzten Jahren berichtet. So hat das Yezidische Forum in seiner Stellungnahme vom 5. Februar 2006 [#44534] zur Situation der Yeziden in der Türkei vier konkrete Übergriffe beschrieben. Der Sachverständige Azad Baris hat in seinem Gutachten vom 17. April 2006 an das OVG Sachsen-Anhalt, zu dessen Erstellung er vor Ort recherchiert und Betroffene aufgesucht hat, zahlreiche Einzelfälle detailliert geschildert, in denen es zu massiven Drohungen und zum Teil schweren Verletzungen gegenüber Yeziden, zu gewaltsamen Wegnahmen ihrer Ernten und zur Zerstörung yezidischer Religionsstätten gekommen sein soll. (...)
Der Sachverständige Azad Baris führt in dem Gutachten weiter aus, die türkische Regierung mache den Rücksiedlern zwar Versprechungen. In der Praxis würden aber vielfach Baugenehmigungen verzögert, ebenso die Rückgabe von Grundstücken und der Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur. (...) Ein religiöses Existenzminimum der yezidischen Glaubensgemeinde sei gegenwärtig nicht gewährleistet. Ein Ausweichen in andere Gebiete der Türkei sei weder den einzelnen Yeziden noch dem Religionsfamilienverband zumutbar, weil sie gegenwärtig kontinuierlich mit Billigung und tendenzieller Zustimmung des türkischen Staates seitens der moslemischen Mehrheitsbevölkerung sowohl ethnisch als auch wegen ihrer religiösen Sonderstellung, verfolgt würden. Die Gefährdung der Mitglieder der yezidischen Religionsgemeinschaft durch Verfolgung bestehe fast überall in der Türkei.
In Auswertung dieser Quellen kann das Gericht nicht feststellen, dass für Yeziden nunmehr eine hinreichende Sicherheit vor einer landesweiten Verfolgung als Religionsgemeinschaft besteht. Zwar ist davon auszugehen, dass der türkische Staat – auch im Hinblick auf die angestrebte EU-Mitgliedschaft – sich offiziell für eine Rückkehr der Yeziden in ihre angestammten Siedlungsgebiete stark macht und den ehemaligen Bewohnern in Einzelfällen auch zur Rückgabe ihrer Grundstücke verholfen hat. Die von dem Gutachter Baris geschilderten Zerstörungen zahlreicher yezidischer Religionsstätten allein in den letzten beiden Jahren rechtfertigen aber nicht den Rückschluss, dass die Yeziden derzeit ungehindert ihrem Glauben nachgehen können. Auch die weiteren allgemeinen Ausführungen in diesem Gutachten lassen nicht auf eine nachhaltig verbesserte Situation der Yeziden in der Türkei schließen. Bei den von Baris geschilderten Einzelfällen handelt es sich nicht nur um vereinzelte Übergriffe sondern um eine Vielzahl von Vorfällen, die jeden in seinem Siedlungsgebiet in der Türkei verbliebenen Yeziden aktuell treffen können. Die erforderliche Verfolgungsdichte sieht das Gericht daher als nach wie vor gegeben an. Auch sind die Übergriffe der muslimischen Bevölkerung weiterhin dem türkischen Staat zuzurechen; denn trotz politischer Initiativen haben bisher weder die Verwaltungspraxis noch die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden zu einer nachhaltigen Verbesserung der allgemeinen Lage der Yeziden in ihren Siedlungsgebieten geführt. (...)
Besteht daher im Ergebnis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung keine weitgehend einheitliche Auskunftslage zur Lage der Yeziden in der Türkei, so erweist sich der Widerruf des dem Kläger gewährten Abschiebungsschutzes nach § 51 Abs. 1 AuslG a. F. als rechtswidrig. (...)«

Rechtsprechung:
VG Lüneburg: § 60 Abs. 7 AufenthG wegen schwerer posttraumatischer Belastungsstörung trotz grundsätzlich bestehender Behandlungsmöglichkeiten, da die Gefahr der Retraumatisierung besteht.
Urteil vom 6.9.2006 - 5 A 442/05 - (8 S., M8772)
VG Düsseldorf: Asylanerkennung eines Kurden nach Festnahme und Folter und nicht eingehaltener Zusage, als Informant zu arbeiten; keine inländische Fluchtalternative für vorbelastete Personen; Ermittlungsverfahren werden als gezielte Sanktion eingesetzt, auch wenn eine Verurteilung unwahrscheinlich ist.
Urteil vom 16.6.2006 - 26 K 1747/06.A - (6 S., M8625)
VG Sigmaringen: Asylanerkennung nach Festnahme und Folter wegen des Verdachts der Unterstützung der Hizbollah; keine hinreichende Sicherheit vor erneuter Folter.
Urteil vom 31.5.2006 - A 5 K 10656/04 - (18 S., M8703)

Länderberichte:
Amnesty international: Dokumentation zu unfairen Gerichtsverfahren, insbesondere gegen Personen, die unter Anti-Terror-Gesetzen angeklagt werden; Abschaffung der Staatssicherheitsgerichte und Übertragung der Kompetenzen auf Gerichte für schwere Straftaten brachte nur wenig Fortschritte; mangelhafte Untersuchung von Foltervorwürfen; Verwendung von unter Folter erpressten »Geständnissen«; unverhältnismäßige Dauer der Untersuchungshaft (engl.).
Bericht vom 6.9.2006: »Justice Delayed and Denied: The persistence of protracted and unfair trials for those charged under anti-terrorism legislation« (ID 55844)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Zu Art. 221 Abs. 2 türkisches Strafgesetzbuch (Straffreiheit für Mitglieder einer kriminellen Vereinigung, die sich nicht an Straftaten dieser Organisation beteiligt haben und freiwillig ihren Austritt erklären); Art. 221 tStGB von zunehmender Bedeutung in Verfahren gegen ehemalige PKK-Mitglieder.
Bericht vom August 2006: »Straffreiheit nach Art. 221 II tStGB n. F.« (in: Entscheidungen Asyl Nr. 8/2006, S. 2) (ID 55587)

Turkmenistan

Länderbericht:
Integrated Regional Information Network: Tod von Ogulsapar Muradowa, Korrespondentin von Radio Free Europe/Radio Liberty, in der Haft; sie war wenige Wochen zuvor zu einer Haftstrafe wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt worden; Familienangehörige wurden bedroht; laut Reporters sans frontières soll Präsident Nijasow angeordnet haben, dass die Familien von Muradova sowie zwei weiterer inhaftierter Journalisten an einen unbekannten Ort gebracht werden (engl.).
Bericht vom 26.9.2006: »Rights groups worried for killed journalist's family« (ID 57748)

Uganda

Rechtsprechung:
VG Ansbach: Flüchtlingsanerkennung nach Festnahme und Folter wegen Verdachts der Mitgliedschaft in der Lord's Resistance Army (LRA).
Urteil vom 8.3.2006 - AN 9 K 04.30520 - (14 S., M8617)

Länderberichte:
Integrated Regional Information Network: Nach Angaben der Armee haben die meisten Kämpfer der Lord's Resistance Army (LRA) das Land verlassen; an den im Waffenstillstandsabkommen bezeichneten Sammelpunkten im Sudan sollen sich 1600 LRA-Kämpfer eingefunden haben; Regierung droht mit Angriffen auf die LRA im Sudan, sollten die Friedensverhandlungen scheitern (engl.).
Bericht vom 26.9.2006: »Most rebels have left northern Uganda for Sudan – army« (ID 57751)
Human Rights Watch: Erhöhte Gefährdung von Schwulen und Lesben, nachdem eine Boulevardzeitung eine Namensliste mit angeblichen Homosexuellen veröffentlicht hatte; Homosexualität wird als »Sodomie« verfolgt und kann mit lebenslanger Haft geahndet werden (engl.).
Bericht vom 8.9.2006: »Press Homophobia Raises Fears of Crackdow« (ID 56160)

Usbekistan

Länderbericht:
Committee to Protect Journalists: Dschamschid Karimov, ein Journalist und Neffe des Präsidenten, wurde nach seiner Verhaftung zwangsweise in ein psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert; sein Kollege Ulugbek Tschaidarow soll wegen Bestechung und Erpressung angeklagt werden (engl.).
Bericht vom 26.9.2006: »One Uzbek reporter confined in hospital, another in prison« (ID 57681)

Weißrussland

Länderbericht:
UNHCR: Misshandlungen von Wehrdienstleistenden durch Dienstältere und Vorgesetzte (Dedowschtschina) ist wie in der Russischen Föderation und anderen GUS-Staaten verbreitet; besondere Gefährdung für Homosexuelle (Anlage: Stellungnahme von UNHCR an die belgischen Asylbehörden; identisch mit UNHCR, Response to information request [ZZ 001/06/EN] vom 10.8.2005 (ID 56962)).
Stellungnahme vom 9.6.2006 an RAin Dolk, Essen (1 S., M8787)


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