Hinweis zu Dokumenten des Auswärtigen Amtes
Für die Bestellung der Lageberichte und Stellungnahmen des Auswärtigen
Amtes - Bestellnummern sind mit A kenntlich gemacht - gelten die folgenden Regelungen:
Dokumente des AA können bezogen werden von Ausländern, die im Rahmen
eines asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahrens um rechtlichen oder humanitären
Abschiebungsschutz nachsuchen oder nachsuchen wollen sowie von deren Rechtsanwälten
oder Beratern. Die Bestellung erfolgt bei unserem Materialversand IBIS e. V.
zu den üblichen Bedingungen (s. Bestellformular)
bezogen werden. Voraussetzung hierfür ist die Glaubhaftmachung, dass der
Lagebericht für ein schon laufendes oder beabsichtigtes Verfahren benötigt
wird.
Diese Glaubhaftmachung kann im Regelfall dadurch geschehen, dass IBIS e. V.
bei der Bestellung die Kopie eines Dokuments aus einem relevanten laufenden
Asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahren bzw. ein entsprechender Antrag
oder Antragsentwurf vorgelegt wird. Aus den vorgelegten Papieren muss deutlich
werden, dass in dem Verfahren Umstände geltend gemacht werden, zu denen
im Lagebericht oder der Stellungnahme Aussagen enthalten sind.
Länderberichte:
US-Außenministerium: Jahresberichte zur Religionsfreiheit (engl.).
Berichte vom 15.9.2006: »International Religious Freedom Report 2006«
(ID 57495–57526 u. a.)
Länderberichte:
ReliefWeb/World Food Programme: Sicherheitslage laut World Food Programme
in allen Landesteilen alarmierend, Versorgung der Bevölkerung wird behindert
(engl.).
Bericht vom 29.9.2006: »Alarming security situation impeding UN feeding
programme in Afghanistan« (ID 57836)
The Guardian: Nach US-Angaben Verdoppelung der Angriffe der Taliban im
Südosten, nachdem die pakistanische Regierung ein Abkommen mit Taliban-freundlichen
Milizen in der Provinz Nord-Waziristan abgeschlossen hatte; afghanische Regierung
wirft Pakistan vor, damit ein sicheres Rückzugsgebiet für die Taliban geschaffen
zu haben (engl.).
Bericht vom 29.9.2006: »Taliban attacks double after Pakistan's deal with
militants« (ID 57682)
Integrated Regional Information Network: Laut der Afghanischen Unabhängigen
Menschenrechtskommission (AIHRC) steigende Zahl von »Ehrenmorden«;
im Jahr 2006 sind bereits 185 Fälle bekannt geworden, Menschenrechtsaktivisten
gehen von einer hohen Dunkelziffer aus (engl.).
Bericht vom 15.9.2006: »Honour killings on the rise« (ID 56596)
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Drohende Strafen für homosexuelle Handlungen
richten sich nach der Scharia, was im Extremfall die Todesstrafe bedeuten kann;
nur wenige Informationen über Verfahren gegen Homosexuelle seit dem Jahr 2001.
Stellungnahme vom 12.9.2006: »Homosexualität, Gesetze, Recht und Alltagspraxis«
(ID 58022)
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Zur Hizb-i-Islami; im Parlament vertretene
Partei dieses Namens hat sich angeblich von Gulbuddin Hekmatyar getrennt, dessen
Organisation unter der Bezeichnung Hizb-i-Islami/Hekmatyar (auch: Hizb-i-Islami
Gulbuddin) für zahlreiche Entführungen und Angriffe auf Zivilisten verantwortlich
gemacht werden.
Stellungnahme vom 6.9.2006: »Informationen zur Hizb-i-Islami« (ID 58024)
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Zur ehemaligen kommunistischen Demokratischen
Volkspartei (DVPA); Geschichte der Partei; alternative Schreibweisen und Übersetzungen.
Stellungnahme vom 30.8.2006: »Demokratische Volkspartei Afghanistans«
(ID 58023)
Rechtsprechung:
VG Frankfurt a. M.: Flüchtlingsanerkennung für homosexuellen
Mann (ausführliches Zitat).
Urteil vom 25.11.2005 - 6 E 1715/04.A (1) - (12 S., M8793)
Länderbericht:
Transkaukasus-Institut: Staatsangehörigkeitsrecht (hier: bei Zuzug
nach Armenien aus der aserbaidschanischen SSR im Jahr 1989); Mitteilungen über
Eintragungen in Register sind nicht verlässlich, da Register mindestens seit
1991 manipuliert werden (vgl. zum selben Dokument auch Eintrag unter Aserbaidschan).
Stellungnahme vom 25.8.2006 an Sächsische Härtefallkommission (16 S., M8791)
Länderberichte:
Transkaukasus-Institut: Zum Staatsangehörigkeitsrecht; im Ausland
lebenden aserbaidschanischen Staatsangehörigen armenischer Volkszugehörigkeit
werden regelmäßig keine Ausweise oder Ersatzpapiere ausgestellt; de-facto-Ausbürgerungen
von politisch unerwünschten Personen (vgl. zum selben Dokument auch Eintrag
unter Armenien).
Stellungnahme vom 25.8.2006 an Sächsische Härtefallkommission (16 S., M8791)
Transkaukasus-Institut: Zur neuen Währung Yeni Manat; amtliche Muster
der neuen Banknoten und Münzen.
Vermerk vom 21.8.2006 (4 S., M8790)
Transkaukasus-Institut: Gesetzliche Regelungen und Verwaltungspraxis
für Wehrdienst, Wehrdienstentziehung und Desertion; Möglichkeit eines Ersatzdiensts
ist in der Verfassung vorgesehen, aber gesetzliche Umsetzung fehlt; Möglichkeit
der Entziehung vom Wehrdienst durch Bestechung; Rückkehrer aus Deutschland und
christlicher Konvertit würde in der Armee vermutlich als Außenseiter gelten
und somit der Gefahr von Misshandlungen und Folter sowie des Einsatzes in »gefährlichen
Einheiten« ausgesetzt sein.
Stellungnahme vom 20.8.2006 an VG Ansbach - AN 15 K 06.30435 - (12 S.,
ID 55733, M8660)
Rechtsprechung:
VG München: Gefährdung wegen HIV-Infektion ist in Äthiopien eine
allgemeine Gefahr; nicht jedes antiretrovirale Medikament ist erhältlich; extreme
Gefahr wegen Abbruch der wirksamen antiretroviralen Therapie (ausführliches
Zitat).
Urteil vom 21.8.2006 - M 26 K 05.50731 - (11 S., M8780)
Länderberichte:
Amnesty international: Polizeiliche Übergriffe gegen oppositionelle
Demonstranten, die eine Änderung der Wahlordnung forderten; führende Mitglieder
der Awami League von Polizisten zusammengeschlagen und schwer verletzt (engl.).
Bericht vom 14.9.2006: »Police target outspoken opposition leaders and
beat them violently« (ID 56542)
Immigration and Refugee Board of Canada: Aktivitäten militanter fundamentalistischer
Gruppen; mögliche Verbindungen radikaler islamistischer Organisationen zu politischen
Parteien und zu Behörden (engl.).
Anfragenbeantwortung vom 8.8.2006: »Rise of religious fundamentalist groups
and nature of their relationship with the authorities (2005–2006) «
(ID 57254)
Immigration and Refugee Board of Canada: Arrangierte Ehen, Zwangsehen
sowie Verheiratungen Minderjähriger weit verbreitet; gesetzliche Regelungen;
drohende Übergriffe durch Familienangehörige bei Verweigerung, in arrangierte
Ehen einzuwilligen (engl.).
Anfragenbeantwortung vom 8.8.2006: »Arranged, forced, and early marriage;
the matching process and the role of the matchmaker; consequences for refusing
to participate« (ID 57121)
Länderbericht:
Integrated Regional Information Network: Regierung und Rebellen der
Forces nationales pour la libération (FNL) einigen sich auf Waffenstillstand;
die FNL waren die einzige Rebellengruppe, die sich nicht am Friedensabkommen
vom August 2005 beteiligt hatte (engl.).
Bericht vom 7.9.2006: »Last rebel group signs cease-fire with government«
(ID 56165)
Länderberichte:
Amnesty international: Autonome Uigurische Region Xinjiang: Der kanadische
Staatsbürger Husein Dschelil (auch: Huseyin bzw. Huseyincan Celil) wurde Berichten
zufolge wegen terroristischer Aktivitäten zu 15 Jahren Haft verurteilt; er war
im März 2006 bei einem privaten Besuch in Usbekistan verhaftet und nach China
abgeschoben worden.
Urgent action 99/06-5 vom 13.9.2006 mit weiteren Informationen zu mehreren ua's
von Juni bis August 2006 (ID 56398)
The Guardian: Menschenrechtsaktivisten berichten über deutlichen Anstieg
von Festnahmen sowie Übergriffen gegen Regimekritiker in Peking; Regierung kündigt
an, Kontrolle der Medien zu verschärfen und Untersuchungen über Nichtregierungsorganisationen
einzuleiten, die Geld aus dem Ausland erhalten (engl.).
Bericht vom 13.9.2006: »Civil liberties crackdown casts long shadow over
Chinese leader's visit to Britain« (ID 56333)
Reporters sans frontières: Ching Cheong, Korrespondent der singapurischen
Tageszeitung Straits Times, wegen Spionage zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt
(engl.).
Bericht vom 31.8.2006: »Five years for Straits Times correspondent as
harsh line continues on journalists working for foreign media« (ID 55634)
Amnesty international: Der Falun-Gong-Anhänger Bu Dongwei Berichten zufolge
zu zweieinhalb Jahren »Umerziehung durch Arbeit« verurteilt.
Urgent Action 232/06 vom 29.8.2006 (ID 55557)
Länderbericht:
BBC News: Die UN bestätigen, dass die für Ende Oktober 2006 geplanten
Wahlen nicht stattfinden werden, da zu wenige Fortschritte bei der Wählerregistrierung
und beim Entwaffnungsprozess gemacht worden seien; Präsident Laurent Gbagbo
boykottiert Verhandlungen in New York (engl.).
Bericht vom 21.9.2006: »Ivorian poll delay as talks fail« (ID 57091)
Rechtsprechung:
VG Düsseldorf: Schwere psychische Erkrankungen sind
behandelbar (vgl. zur selben Entscheidung).
Urteil vom 19.7.2006 - 5 K 3104/06.A - (12 S., M8656)
Länderberichte:
Amnesty international: Häusliche Gewalt gegen Frauen; unzureichender
staatlicher oder anderweitiger Schutz, weitgehende Straflosigkeit für Täter
(engl.).
Bericht vom 25.9.2006: »Thousands suffering in silence: Violence against
women in the family« (ID 57534)
Institute for War and Peace Reporting: Festnahmen von 29 Mitgliedern
der Gerechtigkeitspartei oder mit dieser verbündeten Organisationen wegen der
angeblichen Planung eines Putsches; Spannungen mit Russland weiter verschärft,
nachdem Präsident Saakaschwili Russland indirekt der Drahtzieherschaft der angeblichen
Pläne verdächtigt hatte (engl.).
Bericht vom 14.9.2006: »Georgia Claims Coup Thwarted« (ID 56593)
Human Rights Watch: Haftbedingungen und Dokumentation von Misshandlungen
von Gefängnisinsassen (engl.).
Bericht vom 14.9.2006: »Undue Punishment Abuses against Prisoners in Georgia«
(ID 56467)
Rechtsprechung:
VG Münster: Keine Ablehnung als offensichtlich unbegründet bei Geltendmachung
der Gefahr der Genitalverstümmelung an Frauen; Praxis der Genitalverstümmelung
trotz Verbots vor allem im Norden des Landes verbreitet; Untertauchen der bedrohten
Frauen wegen enger und breit gefächerter Familienbeziehungen schwierig.
Beschluss vom 25.8.2006 - 1 L 639/06.A - (4 S., M8632)
Länderbericht:
Human Rights Watch: Jammu und Kaschmir: Dokumentation von Übergriffen
gegen die Zivilbevölkerung durch Sicherheitskräfte und militante Gruppen; Sicherheitskräfte
agieren in einem Klima der Straflosigkeit, u. a. da Verfahren gegen sie
von zivilen Gerichten nur mit Genehmigung der Zentralregierung eröffnet werden
dürfen (engl.).
Bericht vom 12.9.2006: »Impunity Fuels Conflict in Jammu and Kashmir«
(ID 56337)
Rechtsprechung:
BVerwG: Zur Prüfung einer nichtstaatlichen Gruppenverfolgung (ausführliches
Zitat).
Urteil vom 18.7.2006 - 1 C 15.05 - (17 S., M8792)
VGH Ba-Wü: Keine Verfolgung wegen illegaler Ausreise
und Asylantragstellung im Ausland; schlechte allgemeine Sicherheitslage steht
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung nicht entgegen; keine Feststellung von § 60
Abs. 7 AufenthG wegen allgemeiner Gefahren, da gleichwertiger Abschie-
bungsschutz durch Erlasslage besteht (vgl. zur
selben Entscheidung).
Urteil vom 4.5.2006 - A 2 S 1122/05 - (30 S., M8743)
VG Magdeburg: Keine nichtstaatliche Gruppenverfolgung von Yeziden; Verfolgungsgefahr
für Angehörigen der yezidischen Kaste der Pir durch Islamisten; keine inländische
Fluchtalternative im Nordirak ohne familiäre oder soziale Kontakte.
Urteil vom 14.8.2006 - 4 A 345/04 MD - (5 S., M8684)
VG Magdeburg: Keine landesweite Gruppenverfolgung von westlich orientierten
Frauen, die nicht allein stehend sind.
Urteil vom 14.8.2006 - 4 A 454/04 MD - (8 S., M8683)
VG Regensburg: § 60 Abs. 7 AufenthG wegen
drohenden »Ehrenmords« an einer Frau, die sich einer Zwangsheirat
widersetzt und gegen den Willen der Familie geheiratet hat.
Urteil vom 9.8.2006 - RO 13 K 05.30031 - (7 S., M8774)
VG Köln: Flüchtlingsanerkennung für Bruder eines Mitglieds der Arbeiterkommunistischen
Partei des Irak (AKPI), der selbst die AKPI unterstützt hat, wegen landesweit
drohender Gefahr durch Islamisten.
Urteil vom 28.7.2006 - 18 K 1585/06.A - (10 S., M8627)
Länderberichte:
The Guardian: Hochrangige US-Offiziere werfen der irakischen Regierung
Versagen beim Vorgehen gegen religiöse Milizen vor; gemäß eines Abkommens zwischen
der Regierung und den schiitischen Jaish al-Mahdi-Milizen, die für zahlreiche
religiös motivierte Morde verantwortlich gemacht werden, sollen die US-Truppen
keine offensiven Aktionen im schiitischen Stadtteil Sadr City durchführen (engl.).
Bericht vom 29.9.2006: »Iraq ›failing to tackle death squads‹«
(ID 57684)
Integrated Regional Information Network: Nach Regierungsangaben sind
40 000 von 170 000 Binnenvertriebenen, die aus Angst vor religiös
motivierter Gewalt seit Februar 2006 geflohen waren, in ihre Heimatorte zurückgekehrt,
nachdem sich die Sicherheitslage verbessert habe; Beobachter weisen jedoch darauf
hin, dass sich das Ausmaß religiös motivierter Gewalt kaum verändert habe (engl.).
Bericht vom 12.9.2006: »Internally displaced people start returning home«
(ID 56431)
Integrated Regional Information Network: Vorsitzender der Anti-Korruptions-Kommission
beschreibt Verbreitung von Korruption im Land als »endemisch«; die
Verwendung von mindestens 25 % von insgesamt 55 Milliarden US-$ ausländischer
Hilfsgelder sei ungeklärt (engl.).
Bericht vom 6.9.2006: »Slow reconstruction blamed on corruption«
(ID 55865)
Integrated Regional Information Network: Nordirak: Kurdische Behörden
planen bei Suleimania Aufbau eines Lagers für 6000 binnenvertriebene Familien
aus dem Süd- und Zentralirak; laut Generaldirektorin des Menschenrechtsministeriums
der kurdischen Regionalregierung kann die Regierung die steigende Zahl von Binnenvertriebenen
nicht mehr bewältigen (engl.).
Bericht vom 29.8.2006: »Kurdish government to build camp for IDPs«
(ID 55430)
Botschaft der Republik Irak: Fragen der Staatsangehörigkeit sind im Gesetz
Nr. 26 aus dem Jahr 2006 geregelt; beim Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit
bleibt die irakische Staatsangehörigkeit bestehen; die Entlassung aus der irakischen
Staatsangehörigkeit muss beantragt werden, die Botschaft nimmt schriftliche
Anträge auf Entlassung entgegen und leitet sie weiter.
Stellungnahme vom 28.8.2006 an RA Ton, Dresden (1 S., M8629)
Berliner Gesellschaft zur Förderung der Kurdologie: Mögliche Gefährdung
durch »Ehrenmord« aufgrund einer von den Eltern unerwünschten Eheschließung
bzw. vorehelichem Geschlechtsverkehr; keine Möglichkeit staatlichen Schutzes;
die wenigen vorhandenen Einrichtungen zum Schutz bedrohter Frauen verfügen nur
über wenige Plätze (vgl. das Urteil des VG Regensburg in dieser Sache (M8774),
s. o.).
Stellungnahme vom 14.7.2006 an VG Regensburg - RO 13 K 05.30031 - (18 S., M8775)
Berliner Gesellschaft zur Förderung der Kurdologie: Situation der Christen;
Angaben zur Zahl und Verbreitung der christlichen Konfessionen; Rückgang der
gemeldeten Übergriffe auf Christen in der zweiten Jahreshälfte 2005 möglicherweise
darauf zurückzuführen, dass andere Themen im Vordergrund der Berichterstattung
standen; Dokumentation von Übergriffen; Situation in den kurdischen Gebieten;
allein stehende Christin dürfte auch im Nordirak kaum in der Lage sein, ihren
Lebensunterhalt zu verdienen, sofern sie über keine familiären Bindungen verfügt
(teilweise identisch mit Stellungnahme an VG Ansbach vom 4.10.2005 (#44802);
vgl. das Urteil des VG München in dieser Sache (34 S., M8502)).
Stellungnahme vom 24.4.2006 an VG München - M 27 K 04.52039 - (34 S., M8788)
Auswärtiges Amt: Keine besondere Gefährdung von Christen im Irak; Liste
von Anschlägen gegen christliche Kirchen (vgl. Stellungnahme der BGFK (#44802)
s. o., sowie Urteil des VG München in dieser Sache (34 S., M8502)).
Stellungnahme vom Oktober 2005 (o. D.) an VG München - M 27 K 04.52039
- (2 S., A0285, siehe Hinweis)
Rechtsprechung:
VG Düsseldorf: § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m.
Art. 9 EMRK nach Konversion zum Christentum wegen drohender Verletzung
der Religionsfreiheit (ausführliches Zitat).
Urteil vom 15.8.2006 - 22 K 350/05.A - (13 S., M8797)
VG Stuttgart: Flüchtlingsanerkennung für homosexuelle Frau wegen Zugehörigkeit
zu einer bestimmten sozialen Gruppe.
Urteil vom 29.6.2006 - A 11 K 10841/04 - (6 S., M8706)
VG Darmstadt: Im Regelfall keine Gefahr der Todesstrafe für einen in
Deutschland wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilten Iraner.
Urteil vom 9.6.2006 - 5 E 853/04.A (3) - (13 S., M8723)
VG Karlsruhe: § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 3
EMRK wegen drohender Bestrafung mit 99 Peitschenhieben wegen nichtehelicher
Lebensgemeinschaft, aus der ein Kind hervorgegangen ist; das Paar kann nicht
darauf verwiesen werden, durch eine Eheschließung die Gefährdung im Iran zu
verringern.
Urteil vom 18.5.2006 - A 6 K 12318/04 - (11 S., M8742)
Länderberichte:
Amnesty international: Ardebil: Abbas Lisani (alias Leysanli), der
sich für die Rechte der Azeris einsetzt, wegen »Verbreitung regierungsfeindlicher
Propaganda« zu einem Jahr Haft verurteilt; wegen seiner Aktivitäten drohen
ihm noch weitere Prozesse.
Urgent action 163/06-1 vom 19.9.2006 mit weiteren Informationen zur ua vom 8.6.2006
(ID 56880)
Reporters sans frontières: Schließung der kritischen Tageszeitung Sharq
sowie der unabhängigen monatlichen Magazine Nameh und Hafez auf Anweisung der
Behörden (engl.).
Bericht vom 12.9.2006: »Government press commission closes three publications
for indefinite period« (ID 56519)
Amnesty international: Der wegen Unterstützung der Volksmudschaheddin
inhaftierte Valiollah Feyz Mahdavi stirbt im Gohar Dasht-Gefängnis in der Nähe
von Teheran unter ungeklärten Umständen; eine gegen ihn verhängte Todesstrafe
sollte in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt werden; aus Protest gegen
den unklaren Status seines Verfahrens war er in einen Hungerstreik getreten
(engl.).
Bericht vom 7.9.2006: »Urgent need for effective investigations into deaths
in custody« (ID 56124)
Rechtsprechung:
SG Aachen: Ein palästinensischer Volkszugehöriger aus den Autonomiegebieten
muss im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten der Ausländerbehörde seine Identitätsnummer
mitteilen.
Beschluss vom 21.7.2006 - S 20 AY 10/06 ER - (4 S., M8651)
Länderberichte:
Integrated Regional Information Network: Nach Angaben der israelischen
Menschenrechtsorganisation Yesh Din werden in den besetzten Gebieten 90 %
der Anzeigen von Palästinensern gegen Israelis zu den Akten gelegt, ohne dass
Verfahren eröffnet werden; in anderen Behörden soll Druck auf Palästinenser
ausgeübt worden sein, keine Anzeigen zu erstatten (engl.).
Bericht vom 28.9.2006: »OPT: Israeli police accused of ignoring Palestinian
complaints« (ID 57722)
Internal Displacement Monitoring Centre: Studie zu den Auswirkungen der
Errichtung der Mauer in den besetzten Gebieten, insbesondere in Ost-Jerusalem;
Zwangsvertreibungen von Familien, die durch die Mauer von Grundversorgung und
medizinischer Hilfe abgeschnitten wurden; Familientrennungen (engl.).
Bericht vom September 2006: »Displaced by the Wall: Forced Displacement
as a Result of the West Bank Wall and its Associated Regime« (ID 57769)
Länderbericht:
Human Rights Watch: Willkürliche Inhaftierung und Misshandlung von
Häftlingen durch den Geheimdienst General Intelligence Department (GID); Kompetenzen
der Geheimdienste sollen im Rahmen eines neuen Gesetzes zur Terrorbekämpfung
ausgeweitet werden (engl.).
Bericht vom 19.09.2006: »Suspicious Sweeps: The General Intelligence Department
and Jordan's Rule of Law Problem« (ID 56805)
Länderberichte:
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Mögliche Rückkehrgefährdung nach
Asylantragstellung im Ausland oder aufgrund exilpolitischer Aktivitäten; im
vorliegenden Fall (einmalige regimekritische Aussagen in deutscher Lokalzeitung)
keine Gefährdung, falls nicht besondere Umstände – etwa die Information
der Behörden Kameruns über einen Asylantrag im Ausland oder die Begleitung durch
uniformierte Sicherheitskräfte des abschiebenden Staates – hinzutreten.
Stellungnahme vom 19.9.2006: »Gefährdung bei Rückkehr wegen regimekritischer
Aussagen in einer deutschen Lokalzeitung« (ID 57989).
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Möglichkeiten der Behandlung von HIV/AIDS;
nationales Programm nimmt nur Patienten in fortgeschrittenen Stadien auf; Kosten
der Behandlung sowie begleitender Untersuchungen.
Stellungnahme vom 30.8.2006: »Behandlungsmöglichkeiten von HIV/AIDS«
(12 S., ID 57997)
Länderbericht:
Institute for War and Peace Reporting: Todesurteil gegen angeblichen
Anführer einer Verschwörung wegen des Mordes am Oppositionsführer Altinbek Sarsenbajew
im Februar 2006; neun weitere Personen zu Haftstrafen zwischen drei und 20 Jahren
verurteilt; Opposition und unabhängige Beobachter bezeichnen das Verfahren als
Farce, das der Verschleierung der Hintergründe des Mordes gedient habe (engl.).
Bericht vom 8.9.2006: »Sarsenbaev Murder Trial a ›Farce‹«
(ID 56029)
Länderbericht:
Amnesty International: Anhaltende Bedrohung von Menschenrechtsaktivisten
trotz Demobilisierung von Paramilitärs; Dokumentation von Morden; unzureichende
Maßnahmen der Regierung zum Schutz bedrohter Aktivisten und bei der Strafverfolgung
(engl.).
Bericht vom 7.9.2006: »Fear and Intimidation: The dangers of human rights
work« (ID 55876)
Länderberichte:
Integrated Regional Information Network: Ituri: Befehlshaber der
Armee in der Provinz bezeichnet Teilnahme der Rebellen an Entwaffungsprogramm
als Täuschung; tausende ehemalige Kämpfer sollen unter starkem Druck stehen,
den Milizen wieder beizutreten, andere hätten nur einen Teil ihrer Waffen abgegeben
und sich anschließend wieder den Rebellen angeschlossen (engl.).
Bericht vom 17.9.2006: »Recently demobilised militiamen re-arming in volatile
Ituri district« (ID 56602)
Konrad Adenauer Stiftung: Analyse der Sicherheitssituation in Kinshasa
nach den bewaffneten Zusammenstößen zwischen Anhängern von Präsident Kabila
und von seinem Gegenkandidaten Jean-Pierre Bemba: Verhalten der Kontrahenten
und Aufrüstung auf beiden Seiten lassen Fortsetzung der Auseinandersetzung mit
militärischen Mitteln wahrscheinlich erscheinen.
Bericht vom 31.8.2006: »Zur Situation in der DR Kongo nach dem 21. August
2006« (ID 55615)
Rechtsprechung:
VG Sigmaringen: Die libanesische Botschaft stellt
Passpapiere nicht aus, wenn sie vermutet, dass die Ausländerbehörde die Abschiebung
betreibt; Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG bei von vornherein
aussichtslosem Antrag auf Passpapiere.
Urteil vom 20.7.2006 - 8 K 577/04 - (24 S., M8704)
Länderbericht:
BBC News: Polizei kann nach eigenen Angaben die Kriminalität in Monrovia
nicht bekämpfen und ruft die Bevölkerung zur Selbstverteidigung auf; bislang
sind landesweit nur 2500 unbewaffnete Polizisten im Einsatz (engl.).
Bericht vom 7.9.2006: »Crime wave defeats Liberia police« (ID 56002)
Länderbericht:
Human Rights Watch: Migranten und Asylsuchende Opfer von willkürlichen
Inhaftierungen, Misshandlungen und rechtswidrigen Abschiebungen; nach Angaben
der libyschen Regierung wurden zwischen 2003 und 2005 145 000 Ausländer
abgeschoben; Druck der EU auf libysche Regierung; Italien bezahlte allein zwischen
August 2003 und Dezember 2004 50 Charterflüge für Abschiebungen aus Libyen (engl.).
Bericht vom 12.9.2006: »Migrants Abused, But Europe Turns Blind Eye«
(ID 56339)
Länderberichte:
Integrated Regional Information Network: Nach Angaben des UN Hochkommissariats
für Menschenrechte verüben maoistische Rebellen ungeachtet des Friedensprozesses
weiterhin zahlreiche Menschenrechtsverletzungen, darunter Morde an Zivilisten,
Entführungen und Erpressungen (engl.).
Bericht vom 28.9.2006: »Serious human rights abuses by rebels continue
– United Nations« (ID 57720)
Relief Web/Deutsche Presse-Agentur: Mehr als 70 Verletzte bei gewaltsamer
Auflösung einer Demonstranten von Angehörigen »Verschwundener« in
Kathmandu (engl.).
Bericht vom 4.9.2006: »Dozens injured as Nepal police disperse sit-in«
(ID 55391)
Länderbericht:
Amnesty international: Strafverfolgung von Homosexuellen; drastische
Verschärfung der Kriminalisierung homosexueller Handlungen durch geplantes Gesetz
zur Verhinderung gleichgeschlechtlicher Heiraten (»Same Sex Marriage Prohibition
Act«), das Haftstrafen auch für Unterstützungshandlungen vorsieht, etwa
für die Mitgliedschaft in einer NGO, die sich für die Rechte von Homosexuellen
einsetzt; zu den Haftbedingungen.
Stellungnahme vom 4.8.2006 an VG Düsseldorf - 1 K 975/06.A - (ID 55719)
Länderberichte:
Amnesty international: Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen
im Rahmen des »Krieges gegen den Terror« (willkürliche Inhaftierungen,
Folter und »Verschwindenlassen«, rechtswidrige Auslieferung von
Verdächtigen an andere Staaten) (engl.).
Bericht vom 29.9.2006: »Human rights ignored in the ›war on terror‹«
(ID 57658)
Human Rights Watch: Situation in Azad Kaschmir, dem pakistanischen Teil
Kaschmirs; Hintergrundinformationen zur sozialen und politischen Lage; weitgehendes
Versagen der Behörden beim Erdbeben im Oktober 2005 als Zeichen der systematischen
Vernachlässigung der Region; Menschenrechtsverletzungen (engl.).
Bericht vom 21.9.2006: »›With friends like these...‹: Human
Rights Violations in Azad Kashmir« (ID 57104)
Integrated Regional Information Network: Regierung einigt sich mit konservativen
religiösen Parteien auf erneute Änderungen am Gesetzentwurf für die sog. Hudood-Verordnung,
die u. a. Strafen für Vergewaltigungen und Ehebruch regelt; laut Frauenorganisationen
ist der Entwurf mittlerweile so stark verwässert, dass durch das Gesetz keine
Verbesserung der rechtlichen Stellung von Frauen zu erwarten ist (engl.).
Bericht vom 12.9.2006: »Government gives in to religious parties on changes
to rape law« (ID 56367)
BBC News: Balutschistan: Mehrere Tote bei Ausschreitungen, nachdem der
populäre Stammesführer Nawab Akbar Bugti am 26.8.2006 bei einem Militäreinsatz
getötet worden war (engl.).
Bericht vom 1.9.2006: »Lonely burial for Baloch leader« (ID 55583)
Rechtsprechung:
VG Karlsruhe: Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass kranken
Personen durch ihre Familienangehörigen im Kosovo oder in Deutschland ausreichende
Unterstützung gewährt wird.
Urteil vom 17.5.2006 - A 4 K 10267/04 - (14 S., M8741)
Länderbericht:
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Kosovo: Bilanz der Aufarbeitung
von ethnisch motivierter Gewalt nach Auffassung von Menschenrechtsorganisationen
»verheerend«; Polizei und Justiz außerstande, die Verantwortlichen
für die Unruhen des Jahres 2004 zu ermitteln; Defizite bei Polizei und Justiz
sind strukturell, daher kann von einer ausreichenden Schutzgewährung für die
Minderheiten nicht gesprochen werden.
Bericht vom 20.9.2006: »Kosovo: Sicherheit und Gerechtigkeit für die Minderheiten
– Effektivität von Sicherheitsorganen und Justiz« (ID 56918)
Länderberichte:
ReliefWeb/Reuters Foundation: Union Islamischer Gerichte (UIC) erobert
Hafenstadt Kismayo im Süden; Berichten zufolge wurde auf Menschen geschossen,
die gegen die Übernahme der Stadt demonstrierten; Übergangsregierung in Baidoa
sieht Friedensverhandlungen mit UIC infrage gestellt (engl.).
Bericht vom 25.9.2006: »Somali PM downbeat on talks after ›extremist‹
takeover« (ID 57493)
Integrated Regional Information Network: Afrikanische Union plant Entsendung
von 8000 Soldaten im Rahmen einer Friedensmission; UIC lehnt den Plan ab; Finanzierung
der Mission unklar (engl.).
Bericht vom 14.9.2006: »African Union endorses regional peace plan«
(ID 56487)
Rechtsprechung:
VG Oldenburg: Die meisten Krankheiten sind auch für Tamilen kostenlos
behandelbar (hier: Anämie und Asthma Bronchiale); Tamilen können sich in Colombo
niederlassen.
Urteil vom 21.8.2006 - 11 A 1248/06 - (6 S., M8633)
Länderberichte:
BBC News: Colombo: Entführungen von fast 50 Tamilen innerhalb weniger
Wochen; Sprecher der tamilischen Minderheit beklagen Untätigkeit der Polizei;
Asiatische Menschenrechtskommission befürchtet, dass sich Todesschwadronen gebildet
haben, die gezielt Tamilen angreifen (engl.).
Bericht vom 26.9.2006: »Fears grow over Tamil abductions« (ID 57619)
ReliefWeb/Reuters Foundation: Bei schweren Kämpfen in der Region Muhamalai
auf der Jaffna-Halbinsel wurden nach Angaben der Armee 28 Soldaten und Dutzende
Kämpfer der Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) getötet; LTTE und Armee
beschuldigen sich gegenseitig, die Kämpfe begonnen zu haben (engl.).
Bericht vom 10.9.2006: »Sri Lanka army offensive kills dozens, fighting
rages« (ID 56445)
ReliefWeb/Agence France Press: Internationale Beobachter der Sri Lanka
Monitoring Mission machen Sicherheitskräfte für Ermordung von 17 Mitarbeitern
der französischen Hilfsorganisation Action contre la Faim (ACF) verantwortlich;
Regierung weist dies zurück; ACF kündigt drastische Reduzierung seiner Aktivitäten
in Sri Lanka an (engl.).
Bericht vom 6.9.2006: »French charity scales down Sri Lanka operations
after massacre« (ID 56257)
BBC News: Armee erobert die strategisch wichtige Stadt Sampur, um den
Marinestützpunkt von Trincomalee gegen Artilleriebeschuss durch die LTTE zu
sichern; Offensive der Armee bedeutet erste größere Frontverschiebung seit dem
Waffenstillstand 2002 (engl.)
Bericht vom 5.9.2006: »Army ›consolidates‹ Sampur gains«
(ID 55723)
Rechtsprechung:
VG Ansbach: § 60 Abs. 7 AufenthG wegen extremer Gefahrenlage
bei HIV-Infektion; antiretrovirale Medikamente nicht erhältlich; ärztliche Behandlung
nicht möglich, so dass Mitgabe von antiretroviralen Medikamenten Gefahr nicht
entfallen lässt (vgl. zur selben Entscheidung)
Urteil vom 23.5.2006 - AN 19 K 05.31526 - (24 S., M8777)
Länderbericht:
BBC News: Ermordung des prominenten Journalisten Mohammed Taha; Taha
war im Jahr 2005 wegen Blasphemie angeklagt worden, die Anklage war aber fallengelassen
worden (engl.).
Bericht vom 7.9.2006: »Beheaded Sudan editor is buried« (ID 55990)
Rechtsprechung:
VG Bayreuth: Flüchtlingsanerkennung wegen regimekritischer Veröffentlichungen
im Ausland, unter anderem im Internet.
Urteil vom 12.6.2006 - B 6 K 04.30279 - (14 S., M8724)
VG Minden: Verschlechterung der Menschenrechtslage
Urteil vom 28.7.2006 - 8 K 275/06.A - (8 S., M8648)
»(...) Die zulässige Klage ist begründet.
Der Widerrufsbescheid des Bundesamtes vom 24.01.2006, mit dem die Anerkennung
des Klägers als Asylberechtigter und die Gewährung von Abschiebungsschutz nach
§ 51 Abs. 1 AuslG a. F. widerrufen worden ist, ist rechtswidrig
und verletzt den Kläger in seinen Rechten.
Gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG sind die Anerkennung als Asylberechtigter
und die Feststellung, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG
(früher § 51 Abs. 1 AuslG) vorliegen, unverzüglich zu widerrufen,
wenn die Voraussetzungen für sie nicht mehr vorliegen. (...)
Die Anerkennung des Klägers als Asylberechtigter erfolgte, weil ihm seinerzeit
mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr in die Türkei politisch
motivierte Verfolgung drohte, weil er sich als Vorsitzender des PKK-nahen Vereins
... öffentlichkeitswirksam in führender Position regimefeindlich engagiert hat.
Die Verhältnisse haben sich zwischenzeitlich in der Türkei nicht so gravierend
verändert, dass an dieser Wertung nicht länger festgehalten werden müsste. Zwar
ist dem Bundesamt zuzugeben, dass sich die innenpolitische Situation und die
Sicherheitslage in der Türkei zwischenzeitlich schon deutlich gebessert haben.
(...)
Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in
seinem Urteil vom 19.04.2005 - 8 A 273/04.A - [68 S., M6691] unter Berücksichtigung
der veränderten Situation in der Türkei auf Bl. 79 ff. des amtlichen
Umdrucks noch ausgeführt, dass exilpolitische Aktivitäten in der Bundesrepublik
Deutschland ein beachtlich wahrscheinliches Verfolgungsrisiko für türkische
Staatsangehörige im Allgemeinen dann begründen, wenn sich der Betreffende politisch
exponiert hat, wenn sich also seine Betätigung deutlich von derjenigen der breiten
Masse abhebt. (...)
Auch die dem Gericht vorliegenden Erkenntnisse aus der Zeit nach Erlass des
Urteils des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.04.2005
rechtfertigen keine andere Beurteilung. Vielmehr lässt sich den späteren Pressemitteilungen
über die Situation in der Türkei entnehmen, dass sich dort die Lage im Hinblick
auf die Wahrung der Menschenrechte, fortschreitende Demokratie und die Unterbindung
von Folter seither nicht nachhaltig gebessert hat. Zu beachten ist in diesem
Zusammenhang auch, dass die Türkei ihr Anti-Terror-Gesetz noch in jüngster Zeit
verschärft hat. Gemäß dem neuen Gesetz werden mehr Taten als bisher als terroristisch
eingestuft. Zudem erhalten Festgenommene später als bisher Zugang zu einem Anwalt.
Die türkische Regierung begründete diese Maßnahme damit, dass sie effektiver
gegen die aufständischen Kurden im Südosten des Landes vorgehen müsse. Menschenrechtsgruppen
kritisierten hingegen, das Gesetz sei eine Einladung zum Foltern. Ein Verbrechen
sei es nun auch schon, wenn man Ansichten von Aufständischen teile oder eine
Erklärung einer als illegal erklärten Organisation veröffentliche (so Neue Zürcher
Zeitung vom 01.07.2006 (Die Türkei verschärft Anti-Terrorismus-Gesetze)).
Die Gesetzesänderung enthält die erweiterte Erlaubnis zum Schusswaffengebrauch,
die Möglichkeit, Presseorgane zu verbieten sowie die Einschränkung der Rechte
der Verteidiger. Die umfangreichen Gesetzesänderungen haben zwei Tendenzen.
Zunächst wird der Terrorbegriff willkürlich auf die verschiedensten Bereich
ausgedehnt. Auf diese Weise werden Bürgerrechte, die im Hinblick auf einen EU-Beitritt
gerade erst gestärkt wurden, quasi durch die Hintertür wieder eingeschränkt.
Die zweite Tendenz ist die Ausdehnung des Terrorbegriffs auf einen ganzen Bereich
von Meinungsäußerungen. Dazu gehören Vergehen wie das Tragen von Emblemen einer
Terrororganisation sowie das Loben von Straftätern. Völlig in der Luft hängt
eine Bestimmung, wonach das Schüren von Angst und Panik einen Akt des Terrorismus
darstellt. Eine weitere umstrittene Bestimmung definiert die ›Entfremdung
des Volkes vom Militär‹ als Terrorvergehen (so Neue Zürcher Zeitung vom
20.07.2006 (Verschärftes Anti-Terror-Gesetz in der Türkei)).
Hieraus lässt sich unschwer die Tendenz ableiten, dass sich die in der Türkei
in den letzten Jahren gebesserte Menschenrechtslage wieder zu verschlechtern
scheint. Wenn die Geduld der türkischen Regierung im Kampf gegen kurdische Rebellen
erschöpft ist (so der genannte Zeitungsartikel vom 20.07.2006)[,] dann ist kaum
vorstellbar, dass diejenigen, die im Ausland öffentlichkeitswirksam in PKK-nahen
Vereinen bedeutende Funktionen innehatten, nach ihrer Rückkehr in die Türkei
heute unbehelligt bleiben. (...)
Nach alldem sieht das Gericht keine derart erheblichen und nicht nur vorübergehenden
Veränderungen der maßgeblichen Verhältnisse in der Türkei, dass die Voraussetzungen
für die seinerzeit erfolgte Anerkennung des Klägers als Asylberechtigter und
die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG a. F.
weggefallen sind. Damit ist für den angefochtenen Widerrufsbescheid kein Raum.
(...)«
VG Neustadt a. d. W.: Keine hinreichende Sicherheit
für Yeziden
Urteil vom 1.6.2006 - 4 K 493/06.NW - (14 S., M8746)
»(...) Die zulässige Klage ist begründet. Der angefochtene Bescheid des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 7. März 2006 ist rechtswidrig
und verletzt den Kläger in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1
VwGO). (...)
Die Widerrufsentscheidung erweist sich in der Sache als rechtswidrig. (...)
Nach erneuter Überprüfung kann zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls nicht mit hinreichender
Sicherheit ausgeschlossen werden, dass Yeziden nach wie vor einer asylerheblichen
Gruppenverfolgung in der Türkei ausgesetzt sind. Zwar haben sowohl das OVG Schleswig
in seinem Urteil vom 29. September 2005 - 1 LB 38/04 - [14 S., M7320] als
auch das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 14. Februar 2006 - 15
A 2119/02.A - [27 S., M8059] unter Aufgabe ihrer bisherigen Rechtsprechung
ausgeführt, unter Auswertung des zur Verfügung stehenden Erkenntnismaterials
sei davon auszugehen, dass Yeziden im Falle einer Ausreise in die Türkei nicht
mehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung
wegen ihrer Religionszugehörigkeit ausgesetzt wären. Vorliegend gilt aber hinsichtlich
der Beurteilung, ob sich in absehbarer Zeit eine zwischenzeitlich beendete Gruppenverfolgungssituation
wiederholen könnte, nicht der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit, sondern
der herabgeminderte Wahrscheinlichkeitsmaßstab. Denn der Kläger hat sich während
der Verfolgungshandlungen im Verfolgungsgebiet aufgehalten (vgl. BVerwG, NVwZ
1988, 635).
Diese gesteigerten Voraussetzungen an die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs wären
vorliegend nur erfüllt, wenn sich unter Berücksichtigung der verfügbaren Erkenntnisquellen
eine weitgehend einheitliche Auskunftslage dahin ergäbe, dass sich die Situation
für yezidische Glaubensangehörige im Südosten der Türkei derart entspannt und
stabilisiert hat, dass dem Kläger bei einer Rückkehr in die Türkei als Mitglied
der yezidischen Glaubensgemeinschaft mit hinreichender Sicherheit keine Verfolgung
droht. Daran fehlt es hier jedoch; denn jedenfalls die aktuelle Stellungnahme
des Gutachters Azad Baris vom 17. April 2006 an das OVG Sachsen-Anhalt kommt
unter sachlicher und differenzierter Schilderung einer Vielzahl von Einzelfällen
zu dem Ergebnis, dass sich die Sicherheitslage der Yeziden nicht nachhaltig
verbessert hat. (...)
Das Gericht geht davon aus, dass in der Türkei gegenwärtig nur noch knapp 400
Yeziden wohnen. (...)
Auch die allgemeine Lage der Yeziden in der Türkei wird in aktuellen Erkenntnismitteln
uneinheitlich beschrieben. Aus einigen Berichten ergeben sich Anhaltspunkte
dafür, dass sich die Situation der Yeziden im Vergleich zu den Jahren zwischen
1980 und 2000 beruhigt hat (s. u. a. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
Einzelentscheiderbriefe vom Juli 2004 und März 2005; NZZ vom 22. November 2004:
›Neubeginn in assyrischen Dörfern der Südosttürkei‹). Nach den Auskünften
des Auswärtigen Amtes sind in den traditionellen Siedlungsgebieten der Yeziden
im Südosten der Türkei seit mehreren Jahren keine religiös motivierten Übergriffe
von Moslems gegen Yeziden bekannt geworden (vgl. die Lageberichte vom 11. November
2005, Seite 20 f. und vom 3. Mai 2005 Seite 16 sowie die Auskunft vom 20.
Januar 2006 an OVG Sachsen-Anhalt). (...)
Dagegen wird in anderen Quellen von erheblichen Übergriffen gegenüber yezidischen
Glaubensangehörigen auch in den letzten Jahren berichtet. So hat das Yezidische
Forum in seiner Stellungnahme vom 5. Februar 2006 [#44534] zur Situation
der Yeziden in der Türkei vier konkrete Übergriffe beschrieben. Der Sachverständige
Azad Baris hat in seinem Gutachten vom 17. April 2006 an das OVG Sachsen-Anhalt,
zu dessen Erstellung er vor Ort recherchiert und Betroffene aufgesucht hat,
zahlreiche Einzelfälle detailliert geschildert, in denen es zu massiven Drohungen
und zum Teil schweren Verletzungen gegenüber Yeziden, zu gewaltsamen Wegnahmen
ihrer Ernten und zur Zerstörung yezidischer Religionsstätten gekommen sein soll.
(...)
Der Sachverständige Azad Baris führt in dem Gutachten weiter aus, die türkische
Regierung mache den Rücksiedlern zwar Versprechungen. In der Praxis würden aber
vielfach Baugenehmigungen verzögert, ebenso die Rückgabe von Grundstücken und
der Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur. (...) Ein religiöses Existenzminimum
der yezidischen Glaubensgemeinde sei gegenwärtig nicht gewährleistet. Ein Ausweichen
in andere Gebiete der Türkei sei weder den einzelnen Yeziden noch dem Religionsfamilienverband
zumutbar, weil sie gegenwärtig kontinuierlich mit Billigung und tendenzieller
Zustimmung des türkischen Staates seitens der moslemischen Mehrheitsbevölkerung
sowohl ethnisch als auch wegen ihrer religiösen Sonderstellung, verfolgt würden.
Die Gefährdung der Mitglieder der yezidischen Religionsgemeinschaft durch Verfolgung
bestehe fast überall in der Türkei.
In Auswertung dieser Quellen kann das Gericht nicht feststellen, dass für Yeziden
nunmehr eine hinreichende Sicherheit vor einer landesweiten Verfolgung als Religionsgemeinschaft
besteht. Zwar ist davon auszugehen, dass der türkische Staat – auch im
Hinblick auf die angestrebte EU-Mitgliedschaft – sich offiziell für eine
Rückkehr der Yeziden in ihre angestammten Siedlungsgebiete stark macht und den
ehemaligen Bewohnern in Einzelfällen auch zur Rückgabe ihrer Grundstücke verholfen
hat. Die von dem Gutachter Baris geschilderten Zerstörungen zahlreicher yezidischer
Religionsstätten allein in den letzten beiden Jahren rechtfertigen aber nicht
den Rückschluss, dass die Yeziden derzeit ungehindert ihrem Glauben nachgehen
können. Auch die weiteren allgemeinen Ausführungen in diesem Gutachten lassen
nicht auf eine nachhaltig verbesserte Situation der Yeziden in der Türkei schließen.
Bei den von Baris geschilderten Einzelfällen handelt es sich nicht nur um vereinzelte
Übergriffe sondern um eine Vielzahl von Vorfällen, die jeden in seinem Siedlungsgebiet
in der Türkei verbliebenen Yeziden aktuell treffen können. Die erforderliche
Verfolgungsdichte sieht das Gericht daher als nach wie vor gegeben an. Auch
sind die Übergriffe der muslimischen Bevölkerung weiterhin dem türkischen Staat
zuzurechen; denn trotz politischer Initiativen haben bisher weder die Verwaltungspraxis
noch die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden zu einer nachhaltigen Verbesserung
der allgemeinen Lage der Yeziden in ihren Siedlungsgebieten geführt. (...)
Besteht daher im Ergebnis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung keine weitgehend
einheitliche Auskunftslage zur Lage der Yeziden in der Türkei, so erweist sich
der Widerruf des dem Kläger gewährten Abschiebungsschutzes nach § 51 Abs. 1
AuslG a. F. als rechtswidrig. (...)«
Rechtsprechung:
VG Lüneburg: § 60 Abs. 7 AufenthG wegen schwerer posttraumatischer
Belastungsstörung trotz grundsätzlich bestehender Behandlungsmöglichkeiten,
da die Gefahr der Retraumatisierung besteht.
Urteil vom 6.9.2006 - 5 A 442/05 - (8 S., M8772)
VG Düsseldorf: Asylanerkennung eines Kurden nach Festnahme und Folter
und nicht eingehaltener Zusage, als Informant zu arbeiten; keine inländische
Fluchtalternative für vorbelastete Personen; Ermittlungsverfahren werden als
gezielte Sanktion eingesetzt, auch wenn eine Verurteilung unwahrscheinlich ist.
Urteil vom 16.6.2006 - 26 K 1747/06.A - (6 S., M8625)
VG Sigmaringen: Asylanerkennung nach Festnahme und Folter wegen des Verdachts
der Unterstützung der Hizbollah; keine hinreichende Sicherheit vor erneuter
Folter.
Urteil vom 31.5.2006 - A 5 K 10656/04 - (18 S., M8703)
Länderberichte:
Amnesty international: Dokumentation zu unfairen Gerichtsverfahren,
insbesondere gegen Personen, die unter Anti-Terror-Gesetzen angeklagt werden;
Abschaffung der Staatssicherheitsgerichte und Übertragung der Kompetenzen auf
Gerichte für schwere Straftaten brachte nur wenig Fortschritte; mangelhafte
Untersuchung von Foltervorwürfen; Verwendung von unter Folter erpressten »Geständnissen«;
unverhältnismäßige Dauer der Untersuchungshaft (engl.).
Bericht vom 6.9.2006: »Justice Delayed and Denied: The persistence of
protracted and unfair trials for those charged under anti-terrorism legislation«
(ID 55844)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Zu Art. 221 Abs. 2
türkisches Strafgesetzbuch (Straffreiheit für Mitglieder einer kriminellen Vereinigung,
die sich nicht an Straftaten dieser Organisation beteiligt haben und freiwillig
ihren Austritt erklären); Art. 221 tStGB von zunehmender Bedeutung in Verfahren
gegen ehemalige PKK-Mitglieder.
Bericht vom August 2006: »Straffreiheit nach Art. 221 II tStGB n. F.«
(in: Entscheidungen Asyl Nr. 8/2006, S. 2) (ID 55587)
Länderbericht:
Integrated Regional Information Network: Tod von Ogulsapar Muradowa,
Korrespondentin von Radio Free Europe/Radio Liberty, in der Haft; sie war wenige
Wochen zuvor zu einer Haftstrafe wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt worden;
Familienangehörige wurden bedroht; laut Reporters sans frontières soll Präsident
Nijasow angeordnet haben, dass die Familien von Muradova sowie zwei weiterer
inhaftierter Journalisten an einen unbekannten Ort gebracht werden (engl.).
Bericht vom 26.9.2006: »Rights groups worried for killed journalist's
family« (ID 57748)
Rechtsprechung:
VG Ansbach: Flüchtlingsanerkennung nach Festnahme und Folter wegen
Verdachts der Mitgliedschaft in der Lord's Resistance Army (LRA).
Urteil vom 8.3.2006 - AN 9 K 04.30520 - (14 S., M8617)
Länderberichte:
Integrated Regional Information Network: Nach Angaben der Armee haben
die meisten Kämpfer der Lord's Resistance Army (LRA) das Land verlassen; an
den im Waffenstillstandsabkommen bezeichneten Sammelpunkten im Sudan sollen
sich 1600 LRA-Kämpfer eingefunden haben; Regierung droht mit Angriffen auf die
LRA im Sudan, sollten die Friedensverhandlungen scheitern (engl.).
Bericht vom 26.9.2006: »Most rebels have left northern Uganda for Sudan
– army« (ID 57751)
Human Rights Watch: Erhöhte Gefährdung von Schwulen und Lesben, nachdem
eine Boulevardzeitung eine Namensliste mit angeblichen Homosexuellen veröffentlicht
hatte; Homosexualität wird als »Sodomie« verfolgt und kann mit lebenslanger
Haft geahndet werden (engl.).
Bericht vom 8.9.2006: »Press Homophobia Raises Fears of Crackdow«
(ID 56160)
Länderbericht:
Committee to Protect Journalists: Dschamschid Karimov, ein Journalist
und Neffe des Präsidenten, wurde nach seiner Verhaftung zwangsweise in ein psychiatrisches
Krankenhaus eingeliefert; sein Kollege Ulugbek Tschaidarow soll wegen Bestechung
und Erpressung angeklagt werden (engl.).
Bericht vom 26.9.2006: »One Uzbek reporter confined in hospital, another
in prison« (ID 57681)
Länderbericht:
UNHCR: Misshandlungen von Wehrdienstleistenden durch Dienstältere
und Vorgesetzte (Dedowschtschina) ist wie in der Russischen Föderation und anderen
GUS-Staaten verbreitet; besondere Gefährdung für Homosexuelle (Anlage: Stellungnahme
von UNHCR an die belgischen Asylbehörden; identisch mit UNHCR, Response to information
request [ZZ 001/06/EN] vom 10.8.2005 (ID 56962)).
Stellungnahme vom 9.6.2006 an RAin Dolk, Essen (1 S., M8787)