ASYLMAGAZIN 10/2007

Nachrichten

Bund

Bilanz der Bleiberechtsregelung
Bundesweit haben bis Ende Juni 14 353 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage der Bleiberechtsregelung erhalten. Das teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit (BT-Ds. 16/6195). 6178 davon waren Familienangehörige von Personen, die die Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung erfüllten. In fast 28 098 Fällen erhielten die Antragsteller eine Duldung zur Arbeitsaufnahme, da sie ihren Lebensunterhalt noch nicht selbstständig sichern konnten. In 5375 Fällen lehnten die Behörden die Anträge ab, davon 3313 wegen Ausschlussgründen und 66 wegen fehlender Sprachkenntnisse.

Weitergabe von Informationen an Verfassungsschutz
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 30. Juni 2007 in insgesamt 2379 Fällen Informationen an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergegeben. Dies teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit (BT-Ds. 16/6189). Die meisten Fälle (893) betrafen Personen aus der Türkei. Die Daten seien in der Antiterrordatei gespeichert worden. Eine Übermittlung an ausländische öffentliche Stellen sei nur zulässig, wenn dies "zur Verfolgung einer besonders schweren Straftat oder zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person erforderlich ist und die Behörde, die die Daten eingegeben hat, der Verwendung zustimmt."
In den Jahren 2005 und 2006 erhielten insgesamt 48 Personen kein Asyl oder keinen Flüchtlingsstatus, weil sie im Verdacht standen, Mitglieder oder Unterstützer terroristischer Organisationen zu sein. Im gleichen Zeitraum widerrief das Bundesamt mit dieser Begründung in 41 Fällen die Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung. Im Jahr 2006 haben in etwa 19 000 Fällen Ausländerbehörden das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen von aufenthaltsrechtlichen Vorgängen kontaktiert.

Entscheidungspraxis des Bundesamts bei HIV-Infektion
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnt Abschiebungsschutz wegen einer HIV-Infektion in den frühen Krankheitsstadien A1 und B1 in der Regel ab. Im Stadium A2 kann ein Abschiebungsverbot festgestellt werden, wenn eine antiretrovirale Therapie durchgeführt oder ihr sofortiger Beginn angeraten wird. Das teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit (BT-Ds. 16/6029). Im Stadium B2 kommt Abschiebungsschutz in Betracht, wenn die HIV-RNS-Anzahl über der Nachweisgrenze liegt und die Zahl der CD4-Zellen konstant oder abnehmend ist. Liegen dagegen die HIV-RNS-Werte für einen erheblichen Zeitraum unter der Nachweisgrenze und erfolgt im Rahmen einer antiretroviralen Therapie ein deutlicher Anstieg der CD4-Zellzahlen, kann ein Abschiebungshindernis im Einzelfall abgelehnt werden. In den Stadien A3, B3 sowie C1, C2 und C3 ist die Feststellung eines Abschiebungshindernisses möglich. Grundlage für diese Entscheidungspraxis ist die geheime Dienstanweisung "Krankheitsbedingte Abschiebungsverbote".

Bundesregierung öffnet Arbeitsmarkt für Ingenieure
Die Bundesregierung hat beschlossen, den Arbeitsmarkt für Maschinen- und Fahrzeugbau- sowie Elektroingenieure aus den mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten zu öffnen. Ab dem 1. November 2007 entfällt die Prüfung, ob bevorrechtigte Arbeitssuchende zur Verfügung stehen. Die Vorrangprüfung entfällt auch für ausländische Absolventen einer deutschen Hochschule unabhängig vom Studienfach.

Fluggesellschaft stoppt Abschiebungsflüge
Die Fluggesellschaft Zagros Air hat nach Protesten des Bayerischen Flüchtlingsrats, der Initiative Jugendliche ohne Grenzen und weiterer Gruppen die Beteiligung an Abschiebungen in den Nordirak eingestellt. Die Organisationen hatten angekündigt, europaweit Protestpostkarten an Iraker zu verteilen, um gegen die Abschiebungen zu protestieren.

Rückübernahmeabkommen mit Georgien unterzeichnet
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und der georgische Außenminister Gela Beschuaschwili haben am 6. September 2007 ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Es regelt die Rückübernahme von georgischen Staatsangehörigen sowie von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die rechtswidrig aus Georgien nach Deutschland eingereist sind oder ihren Aufenthalt über den erlaubten Zeitraum hinaus ausgedehnt haben.

Guinea stoppt Rückführungsmaßnahmen
Guinea hat alle Identifizierungs- und Rückführungsmaßnahmen bis zur Unterzeichnung eines bilateralen Kooperationsabkommens mit Deutschland eingestellt. Das teilte das Bundesinnenministerium mit Verbalnote vom 27. August 2007 mit. Damit sind bis auf Weiteres keine Abschiebungen nach Guinea möglich.

Streit um Gutachten des Deutschen Orient-Instituts
Die Gutachten des Deutschen Orient-Instituts in Asylsachen sind in die Kritik geraten. Das berichtete Spiegel Online am 24. September 2007. Tausende Gutachten, die im Namen des Deutschen Orient-Instituts erstellt wurden, wurden nicht von Experten des Instituts, sondern von dem Hamburger Rechtsanwalt Uwe Brocks verfasst. Brocks ist auf das Gebiet des Medizinrechts spezialisiert und verfügt über keine Ausbildung als Orientalist. Auch nach der Auflösung des Deutschen Orient-Instituts ist Brocks für dessen Nachfolger, das Institut für Nahost-Studien im GIGA, tätig.
Die Gutachten sind nach Auffassung von Pro Asyl von "extrem mangelhafter Qualität". Vergangenes Jahr musste Brocks vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. einräumen, dass er seine Erkenntnisse nicht wissenschaftlich belegen könne. Er habe sie durch die Befragung von Freunden erlangt, die ihrerseits Bekannte gefragt hätten.
Pro Asyl hatte den Leiter des Deutschen Orient-Instituts, Udo Steinbach, seit Juni 2006 mehrfach auf die zweifelhafte Qualität der Gutachten hingewiesen, ohne eine inhaltliche Antwort zu erhalten. Spiegel online zufolge erklärte Steinbach lediglich, dass er sämtliche Stellungnahmen seines freien Mitarbeiters Brocks "zumindest im Kern" geprüft habe. Auch Brocks selbst verteidigt seine Vorgehensweise: "Ein Sachverständiger braucht keine Qualifikation, er braucht Kenntnisse." Diese habe er sich in jahrelanger Arbeit erworben. So habe er sechs Jahre bei einem arabisch-stämmigen Anwalt in Deutschland gearbeitet und verfüge über sprach- und ortskundige Mitarbeiter.

Bundesländer

NRW: Sicherheitsüberprüfung eingeführt
Nordrhein-Westfalen hat eine Sicherheitsüberprüfung für Angehörige von bestimmten Staaten wie Irak, Iran, Afghanistan oder Pakistan eingeführt. Das berichtet der Flüchtlingsrat NRW. Auf Grundlage eines geheimen Erlasses bekämen diese Personen einen Fragebogen vorgelegt, der unter anderem Fragen über Kontakten zu bestimmten Organisationen enthalte.

Schleswig-Holstein: Aufnahmeeinrichtung wird in Ausreisezentrum integriert
Die Aufnahmeeinrichtung in Lübeck soll geschlossen werden, teilte Staatssekretär Ulrich Lorenz vom Innenministerium Schleswig-Holstein mit. Die Erstaufnahme soll künftig durch das Landesamt für Ausländerangelegenheit in Neumünster erfolgen. Grund für die Schließung sei der Rückgang der Zuzugszahlen von Asylsuchenden, Spätaussiedlern und jüdischen Zuwanderern, erklärte Lorenz. Die Umsetzung der Schließungspläne werde sich bis voraussichtlich Anfang 2009 hinziehen. Gleichzeitig soll das Landesamt in Neumünster zu einem "Kompetenzzentrum zur Förderung der Rückkehr von ausreisepflichtigen Ausländern" werden. So soll es Ausländerbehörden bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten unterstützen oder Abschiebungen vorbereiten. Außerdem sollen die Ausländerbehörden in Neumünster Auländer unterbringen können, die sich "hartnäckig weigern, ihren gesetzlichen Mitwirkungs- und Ausreiseverpflichtungen nachzukommen", heißt es in einer Pressemitteilung des Innenministeriums.

Europa

Parlamentsausschuss für längere Abschiebungshaft
Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europaparlaments hat einen Entwurf eines Berichtes zur geplanten Rückführungsrichtlinie beschlossen. Strittig zwischen den Mitgliedern des Ausschusses war in erster Linie die zulässige Höchstdauer der Abschiebungshaft. Der Richtlinienentwurf der Kommission sieht höchsten sechs Monate vor. Die Ausschussmehrheit möchte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, die Frist auf bis zu 18 Monate zu verlängern, wenn sich die Rückführung wegen fehlender Mitwirkung des Drittstaatsangehörigen oder Verzögerungen bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten verzögert oder wenn der Ausländer einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellt. Die Sozialisten kritisierten den Beschluss und kündigten weitere Verhandlungen an.

Frontex nimmt Operation im Mittelmeer wieder auf
Die europäische Grenzschutzagentur hat beschlossen, die Operation "Nautilus II" vor der maltesischen Küste wieder aufzunehmen. Der Einsatz war zunächst wegen mangelnden Resourcen eingestellt worden. Daraufhin versprach Italien, seine Unterstützung für den Einsatz zu erhöhen.

Rückübernahme- und Visaabkommen mit Westbalkan-Staaten
Der stellvertretende Kommissionspräsident Franco Frattini und der portugisische Innenminister Rui Carlos haben Visa- und Rückübernahmeabkommen mit Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und Mazedonien unterzeichnet. Außerdem wurde ein Visaabkommen mit Albanien unterzeichnet, mit dem bereits seit 2005 ein Rückübernahmeabkommen besteht. Die Rückübernahmeabkommen betreffen sowohl die eigenen Staatsangehörigen wie auch sonstige Drittstaatsangehörige und Staatenlose. Die Visaabkommen, die voraussichtlich 2008 in Kraft treten, sollen es einfacher machen, ein Besuchsvisum für die EU-Staaten zu bekommen.

Kommissionsvorschläge zu legaler Einwanderung angekündigt
Justiz- und Innenkommissar Franco Frattini hat ein Paket mit Vorschlägen zur legalen Einwanderung angekündigt. Nach Schätzungen der Kommission wird die EU in den nächsten 20 Jahren zusätzliche 20 Millionen Einwanderer benötigen, sowohl hoch- als auch niedrigqualifizierte. Das Paket soll Vorschläge für eine Rahmenrichtlinie zur legalen Einwanderung, eine Richtlinie zu hochqualifizierten Arbeitskräften (sog. "Blue Card"), eine Richtlinie zu Saisonarbeitern, eine Richtlinie zur Weiterwanderung innerhalb der EU sowie eine Richtlinie zu bezahlten Praktikanten enthalten.

Institut fordert Menschenrechtsschutz an Außengrenzen
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat der deutschen Bundesregierung empfohlen, sich für menschenrechtskonforme Kontrollen der EU-Außengrenzen am Mittelmeer einzusetzen. "Die Menschenrechte und die EU-Grundrechte verbieten es, diese Menschen durch das Zurückweisen in Nicht-EU-Staaten der Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen auszusetzen", sagte Ruth Weinzierl, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts. Das derzeit geltende EU-Recht müsse dringend geändert werden. Insbesondere sei europarechtlich zu regeln, dass die betroffenen Menschen Zugang zu einem Verfahren in einem EU-Staat haben, in dem ihre Schutzbedürftigkeit geprüft wird. "Deutschland trifft nicht nur politisch, sondern auch rechtlich die Mitverantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte an der gemeinsamen EU-Außengrenze", erklärte Heiner Bielefeldt, Direktor des Instituts. Es müsse sich daher für eine menschenrechtsorientierte externe EU-Migrationspolitik sowie eine interne Lastenverteilung einsetzen.
Zur Klärung menschenrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Kontrolle der Außengrenzen hat das Institut ein Policy Paper veröffentlicht, das unter www.institut-fuer-menschenrechte.de heruntergeladen werden kann.

Italien: Anklage wegen Rettung aus Seenot
Sieben tunesische Fischer sind in Italien wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur illegalen Einreise angeklagt. Sie hatten 44 Personen aus Seenot gerettet und zur italienischen Insel Lampedusa gebracht. Dort wurden die Fischer inhaftiert und kamen erst auf Intervention von über hundert Mitgliedern des Europaparlaments zunächst wieder auf freien Fuß. Bei einer Verurteilung droht ihnen bis zu 15 Jahren Gefängnis.

Italien: Weniger illegale Einwanderer
Die Zahl von illegalen Einwanderern in Italien geht zurück. Nach Aussagen der Polizei erreichten in den ersten sieben Monaten des Jahres 8260 Personen die italienischen Strände, ein Rückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl von Personen, die die Insel Lampedusa erreichten, halbierte sich auf 5200.

Malta: Zahl illegaler Migranten vervierfacht
In der ersten Hälfte des Jahres 2007 erreichten 700 illegale Migranten Malta. Das sind viermal mehr als in der gleichen Zeit des Vorjahres, berichtete der Malta Star.

Frankreich: Air France will weiter abschieben
Die Fluggesellschaft Air France hat die Verantwortung für die Durchführung von Abschiebungen abgelehnt. Es sei nicht Sache von Air France, Entscheidungen, die in einem rechtmäßigen Verfahren getroffen worden seien, in Frage zu stellen, heißt es in einer Stellungnahme des Unternehmens. Damit wendet sich Air France gegen die Forderung der Gewerkschaft, die Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen mit Flugzeugen der Air France/KLM-Gruppe einzustellen.

Frankreich: Familiennachzug erschwert
Die französische Nationalversammlung hat mit den Stimmen der regierenden UMP und des Neuen Zentrums Verschärfungen des Ausländerrechts beschlossen. Umstritten war vor allem die Möglichkeit, im Rahmen der Familienzusammenführung die Verwandtschaft durch freiwillige DNS-Tests nachzuweisen. Diese Regelung ist zunächst bis 2010 befristet.
Das Gesetz sieht ferner Tests der Kenntnisse der französischen Sprache und der Werte der Republik vor der Einreise vor. Außerdem muss ein höheres Einkommen als bislang nachgewiesen werden, bevor der Familiennachzug gestattet wird.

Portugal: Bleiberechtsregelung außer Kraft gesetzt
Portugal hat eine Bleiberechtsregelung für Ausländer mit illegalem Aufenthalt wieder ausgesetzt, berichtet der EU Observer. Nachdem die Regelung am 3. August in Kraft getreten war, meldeten sich innerhalb von fünf Tagen 900 000 Personen. Die Regierung begründet die Aussetzung damit, dass die Regelung Migranten aus anderen europäischen Staaten angelockt habe.

Schweiz: Prüfung von Asylanträgen bei fehlenden Papieren
Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Asylanträge grundsätzlich auch dann geprüft werden müssen, wenn der Antragsteller keine gültigen Ausweispapiere vorlegen kann. Nur bei offensichtlich unbegründeten Anträgen dürfe das Bundesamt für Migration nicht in das Asylverfahren eintreten. Das Bundesverwaltungsgericht schränkte damit den Anwendungsbereich eines Gesetzes ein, das zum Jahresbeginn in Kraft getreten war.

Großbritannien: Drittstaatenregelung verstößt gegen EMRK
Der High Court hat entschieden, dass die britische Drittstaatenregelung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Er untersagte die Abschiebung eines minderjährigen Asylsuchenden aus Afghanistan nach Griechenland. UNHCR hatte gewarnt, dass er von Griechenland ohne Prüfung des Asylantrags abgeschoben werden könnte.

Irland: Verschwinden von asylsuchenden Kindern
Der Nationale Gesundheitsdienst in Irland hat in den letzten fünf Jahren den Kontakt zu 381 Minderjährigen verloren. Das teilte UNICEF mit. Nach Auffassung des Irischen Flüchtlingsrats dürfte die Anzahl noch wesentlich höher sein, da mindestens ein ausländisches Kind pro Woche vermisst würde. Viele davon seien unbegleitete Minderjährige, die aus Asylzentren verschwänden. Vermutlich würde die Mehrzahl Opfer von Zwangsprostitution in Irland oder im Ausland.

 

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