Liebe Leserinnen und Leser,
bitte beachten Sie, dass sich in folgenden Herkunftsländern eine Zuspitzung
der Verfolgungslage oder zumindest die Fortsetzung der Verschärfungstendenz
der letzten Monate ergeben hat: Birma, Burundi, China (Religionspolitik), Côte
d'Ivoire, Guinea, Indien, Israel / Palästina, Kolumbien, Kongo (Dem. Rep.),
Liberia, Nepal, Sri Lanka, Sudan.
Mehr Informationen dazu finden Sie in den Herkunftsländer-Kurzmeldungen, die
diesmal einen Zweimonatszeitraum abdecken.
Ihr Manfred Kohler
Arbeitserlaubnis frühestens nach 12 Monaten
Nach langen Verhandlungen haben sich die Koalitionsfraktionen auf eine Regelung
des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und Geduldete verständigt. Danach soll
spätestens ab nächstem Jahr die im Blüm- bzw. Clever-Erlass vom 17.5.1997 aufgestellte
Zweijahresfrist auf ein Jahr verkürzt werden. Die sog. Vorrangsprüfung wird
hingegen aufrechterhalten. Sie sichert die vorzugsweise Vermittlung von Deutschen,
EU-Ausländern und Ausländern mit Aufenthalts- erlaubnis. Gerüchten zufolge wird
die Vorrangprüfung auf Betreiben des BMA mit Unterstützung des Kanzleramtes
(Steinmeier) möglicherweise sogar auf Geduldete mit einem rechtlichen Abschiebehindernis
erweitert.
Der Blüm-Erlass fand in den letzten Jahren mit wenigen Ausnahmen keine Gnade
vor den Sozialgerichten. In diesem Heft ist eine weitere Entscheidung, diesmal
des Landessozialgerichts NRW erwähnt, welche den Erlass und darauf gestützte
Verwaltungsakte für rechtswidrig hält, weil er ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage
ergangen ist.
UNMIK für Abschiebungsmoratorium (Kosovo)
In einem neunseitigen "Policy Paper on the Repatriation of Kosovar Albanians"
von Oktober 2000 (L8907)
spricht sich die UNMIK aufgrund des schwelenden bis offenen ethnischen Konflikts,
der schwierigen Unterbringungs- und Versorgungssituation erneut für ein Abschiebungsmoratorium
bis Frühjahr nächsten Jahres aus. Es sieht die Aufbauarbeit durch die schnelle
Massenrückkehr von Kosovaren gefährdet. Das Dokument enthält eine kurze, aber
präzise Beschreibung der Lage im Kosovo und benennt außerdem die Krankheiten,
die im Kosovo derzeit nicht angemessen behandelt werden können. Wir werden im
nächsten Heft voraussichtlich die deutsche Fassung des Dokuments vorstellen
können.
Präsident des Bundesamtes: Folgeanträge, aber keine Wiederaufnahme
der Verfahren zu Afghanistan von Amts wegen / Entscheidungsstopp
In einem an einen Rechtsanwalt gerichteten Schreiben vom 12.9.2000 (R8667)
nimmt der mit Präsident des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
(BAFl.) zu den Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur quasi-staatlichen
Verfolgung Stellung, die in diesem Heft unter "Materielles Asylrecht" abgedruckt
ist. Er teilt mit, dass er aufgrund "der bindenden Vorschrift des § 71 Abs.
1 AsylVfG" gehindert sei, die Verfahren afghanischer Antragsteller von Amts
wegen wieder aufzugreifen. Zu Folgeanträgen vermerkte der Präsident: "Bei der
Prüfung von Asylfolgeanträgen, wird entscheidend darauf abzustellen sein, ob
durch die Verfassungsgerichtsentscheidung im Einzelfall eine neue Lage eingetreten
ist oder im früheren Verfahren eine Gefährdung des Asylsuchenden auch unabhängig
von der Frage des Bestehens staatlicher bzw. quasi-staatlicher Gewalt in Afghanistan
verneint wurde. Etwaige Zweifel bei der Auslegung der früheren Bescheide und
Gerichtsentscheidungen sollten dabei nicht zu Lasten der Betroffenen
gehen."
Anmerkungen: 1. Entgegen der Auffassung des Präsidenten dürfte das freie
Wiederaufgreifen (auch Wiederaufgreifen im weiteren Sinne genannt) auf Antrag
und auch von Amts wegen möglich sein. Der Präsident hebt sich mit seiner
Auffassung übrigens von dem BAFl.-Einzelentscheiderbrief 9/2000 ab, der das
Wiederaufgreifen von Amts wegen wohl zu Unrecht mit dem Wiederaufgreifen im
weiteren Sinne gleichsetzt.
2. Folgeanträge müssen bekanntlich innerhalb von drei Monaten
nach der Veränderung der (Sach- oder) Rechtslage gestellt werden. Bei Fristversäumnis
kommt evt. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht.
3. Die Praxis der Verhängung eines Entscheidungsstopps findet weder im
Asylverfahrens- noch im Verwaltungsverfahrensgesetz eine Grundlage. Der Entscheidungsstopp
wirkt rechtlich nicht "nach außen" auf das Rechtsverhältnis zu den Asylbewerbern.
Diese haben daher die Möglichkeit, frühestens drei Monate nach Antragstellung
Untätigkeitsklage zu erheben. Ob dies sinnvoll ist, hängt u.a. von folgenden
Faktoren ab:
- Wird das örtlich zuständige Verwaltungsgericht voraussichtlich auch die Entwicklung
der Rechtsprechung abwarten (und sich de facto dem Entscheidungsstopp anschließen)?
- Wenn es voraussichtlich gleich entscheidet: Kommt es auf die Frage der Staatlichkeit
überhaupt an? Die Tendenz in der Rechtsprechung zu § 53 VI 1 AuslG geht u.E.
dahin, immer mehr Personen aus dem Kreis der seitens der Taliban gefährdeten
Personen auszuschließen und eher aufgrund humanitärer Bedingungen Abschiebeschutz
zu gewähren.
- Wenn es auf die Frage der Quasi-Staatlichkeit der Verfolgung ankommt: Wird
das zuständige Gericht den durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
eröffneten Spielraum aufgrund bisheriger Erfahrungen zugunsten der Antragsteller
nutzen?
- Welche aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten bestehen sonst noch? (Siehe dazu
den Anhang von ASYLMAGAZIN 10 / 2000)
- Mittelbar relevant ist natürlich auch die Frage, wie die zukünftige Rechtsprechung
des Bundesverwaltungsgerichts prognostiziert wird. Das Bundesverwaltungsgericht
hat nach unserer Einschätzung die Möglichkeit, die Tragweite der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts zu beschränken. Fällt die Interpretation der BVerfG-Entscheidung
durch das Bundesverwaltungsgericht restriktiv aus, haben liberale Verwaltungsgerichte
nur bis zu dem Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die
Möglichkeit, großzügigere Kriterien anzuwenden.
BGS schiebt nach Somalia ab
Erstmals hat der BGS einen Somalier aus dem Süden des Landes in das nördliche
Somaliland abgeschoben. (SZ 16.10. 2000, L8926)
OVG NRW lehnt Abschiebung Traumatisierter nach Bosnien ab / Zweifel an vernünftiger
medizinischer Versorgung / AA-Berichte
beschönigend
Artikel von Reinhard Voss aus der FR vom 8. September 2000:
"Schwer traumatisierte Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien- Herzegowina dürfen
nach einem Beschluss des nordrhein- westfälischen Oberverwaltungsgerichts in
Münster nicht in ihre Heimat abgeschoben werden, weil sie dort nicht vernünftig
behandelt werden können.
Der 19. Senat des OVG hat mit seiner Entscheidung Berichten der deutschen Botschaft
in Sarajewo widersprochen, auf die sich die Ausländerbehörden bei ihren Abschiebeverfügungen
regelmäßig berufen. Diese Botschafts-Angaben über eine angeblich ausreichende
medizinische Versorgung von traumatisierten Bürgerkriegsflüchtlingen in ihrer
Heimat seien "nicht substantiiert und in sich unschlüssig", urteilten die Richter.
Selbst der jüngste Lagebericht des Auswärtigen Amtes über die Situation in Bosnien-Herzegowina
sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kapazitäten für die Versorgung der dort
bereits lebenden Kranken fehlten. Der Senat lehnte deshalb die Abschiebung eines
traumatisierten Bürgerkriegsflüchtlings nach Bosnien ab.
Bei schwer traumatisierten Bürgerkriegsflüchtlingen besteht derzeit in Bosnien-Herzegowina
nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts "unter Berücksichtigung des Standes
der medizinischen Versorgung und der vielschichtigen psychischen Folgen der
Rückkehr unter dem Einfluss der aktuellen sozialen, wirtschaftlichen und politischen
Situation in Bosnien und Herzegowina eine hohe Wahr- scheinlichkeit erneuter
Traumatisierung, die noch größer wird, wenn weitere Faktoren wie Armut hinzukommen".
Weiter schreiben die Richter in ihren Beschluss, die Rehabilitationszentren
in dem vom Bürgerkrieg noch vielerorts zerstörten Land seien schlecht ausgestattet.
Darüber hinaus seien die örtlichen Fachkräfte "nicht fortgebildet, um den durch
den Konflikt hervorgerufenen Traumata und psychischen Störungen wirkungsvoll
begegnen zu können".
Die Richter äußern deshalb "erhebliche Zweifel" an der Behauptung, dass in Bosnien-Herzegowina
ausreichende Behandlungsmöglichkeiten für diese kranken Menschen vorhanden sind.
Der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens, derzeit Vorsitzender
der Innenministerkonferenz (IMK) von Bund und Ländern, kündigte am Donnerstag
im Düsseldorfer Landtag an, dass die IMK auf ihrer Herbst-Sitzung Mitte November
in Bonn "über den weiteren Aufenthalt" dieser kranken Bürgerkriegsflüchtlinge
in Deutschland beraten werde. Von den ursprünglich in Nordrhein-Westfalen aufgenommenen
75 000 Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina sind nach Behrens' Angaben bisher
69 000 freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt. Knapp 1500 Frauen und Männer
wurden abgeschoben."
Flüchtlingsfonds beschlossen
Wie im letzten Heft angekündigt, ist Ende September der EU- Flüchtlingsfonds
formell beschlossen worden. Zuständig für die Vergabe von 95 % der Mittel sind
die nationalen Verwaltungen. In Deutschland ist das Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge mit der Aufgabe betraut worden. Weitere Informationen:
www.bafl.de.
Bundesregierung gegen Richtlinienentwurf der EU- Kommission zu Mindeststandards
im Asylverfahren
Nach der Ablehung des Kommissionsentwurfs zur Familienzusammenführung habe sich
Bundesinnenminister Schily auf der letzten Sitzung des Rats (des Gremiums der
Regierungsvertreter) auch gegen den Entwurf der EU-Kommission für Mindestnormen
im Asylverfahren ausgesprochen, schreibt die tageszeitung vom 29.9.2000 (L8722).
Äthiopien: Aufgrund der Dürre ist die Hälfte der äthiopischen Bevölkerung vom Hungertod bedroht (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 7.9.2000, L8591).
Afghanistan: Eine Serie von Bombenanschlägen in Kabul im Juli
führte zu der Verhaftung einiger Dutzend Verdächtiger (Südasien 5/2000, L8742
zu einem Anschlag Im Oktober: siehe BBC 15.10.2000, L8887).
Im Rahmen einer regionalen Konsultationskonferenz der UN-Sonderberichterstatterin
gegen Gewalt gegen Frauen berichtete eine afghanische Frauenrechtlerin,
dass manche Frauen nur deshalb gesteinigt wurden, weil sie Kosmetika benutzt,
nicht konforme Kleidung getragen, Sport getrieben, Filme und Fernsehen gesehen
hätten; Frauen könnten nicht ohne männliche Begleitung in der Öffentlichkeit
erscheinen; Witwen würden verhungern, zur Bettelei oder Prostitution gezwungen;
verzweifelte Mütter setzten ihre Kinder auf der Straße aus (Inter Press Service
v. 1.9.2000, L8599).
Das Vorrücken der Taliban gegen die Oppositionsenklave im Nord-Osten (NZZ 29.9.2000,
L8812) führt zu einem Flüchtlingsstrom
gen Pakistan (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs vom 3.10.2000,
L8781). Die Vereinten Nationen
erwarten aufgrund der zu Hungersnot führende Dürre sowie der Kämpfe in den nächsten
Monaten 170.000 zusätzliche Binnenvertriebene (UN Office for the Coordination
of Humanitarian Affairs vom 1.9.2000, L8585; idem v. 3.10.2000, L8781; idem
v. 6.10.2000, L8761; idem v.
17.10.2000, L8932). Trotz dieser
und anderer die Rückkehrer gefährdenden Umstände beteiligt sich UNHCR an der
groß angelegten Zwangsrepatrierung afghanischer Flüchtlinge aus dem Iran,
kritisiert ai in seiner Presseerklärung vom 26.9.2000 (MDE 13/028/2000, L8696;
zur Größenordnung siehe auch UN Office for the Coordination of Humanitarian
Affairs vom 18.10.2000, L8947).
UNHCR macht in einem Brief an die hierzu ebenfalls kritisch eingestellte Organisation
Médecins sans Frontières deutlich, dass es das Kooperationsprogramm zwischen
der iranischen Regierung und UNHCR trotz einiger Defizite für eine Verbesserung
im Verhältnis zum bisherigen Zustand hält (UN Office for the Coordination of
Humanitarian Affairs vom 3.10.2000, L8781).
Am Ende eines Artikels des britischen Observer findet sich - freilich bezogen
auf Pakistan - eine andere Erklärung: "We are under pressure from the host country,"
a UN source said (Observer v. 17.9.2000, L8830).
Die desolate Lage der Flüchtlinge in Pakistan beschreibt BBC (v. 20.9.2000,
L8833).
Algerien: 21 Dorfbewohner sind an einem Tag an zwei verschiedenen Orten im Umkreis von 100 km um die Hauptstadt Alger massakriert worden (Le Monde v. 4.10.2000, L8802). Kurz zuvor waren 13, nach anderer Meldung 15 Menschen südlich der Hauptstadt Opfer eines Attentats geworden; im September sind durch Attentate mehr als 70 Menschen - darunter 20 Aufständische - ums Leben gekommen (BBC 24.9.2000, L8804; dpa/NZZ 24.9.2000, L8805). Auch im Oktober wurden regelmäßig wurden Anschläge verzeichnet (z.B. BBC v. 15.10.2000, L8880; dpa/taz v. 16.10.2000, L8893; NZZ v. 6.10.2000, L8913; reuters/NZZ vom 12.10.2000, L8944). Die SZ spricht von mehr als 40 Toten in wenigen Tagen (SZ v. 17.10.2000, L8942).
Angola: Die Pressegesetzgebung ist mit einem 19-seitigen Gesetz weiter verschärft worden (ausführlich hierzu: UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 11.9.2000, L8713; siehe auch New York Times vom 20.9.2000, L8820).
Aserbaidschan: Vier Mitglieder der oppositionellen "Volksfront von Aserbaidschan" sowie ein einer anderen Oppositionspartei zuzuordnender Verleger sind aufgrund von untergeschobenen Straftaten verhaftet worden (ai-Presseerklärung v. 25.8.2000, EUR 55/004/2000, L7925). Dem Verleger wurde unterstellt, er sei an einer kurzzeitigen Flugzeugentführung beteiligt gewesen (Institute for War and Peace Reporting v. 1.9.2000, L8583).
Birma: Die Generalität bekennt sich mittlerweile offen dazu, die Oppositionspartei
NLD von Aung San Suu Kyi zerschlagen zu wollen und handelt entsprechend:
18 (weitere) NLD-Funktionäre wurden verhaftet und Zeugen wollen den Abtransport
von etwa 100 NLD-Unterstützern vom Bahnhof der Hauptstadt Yanon / Rangun beobachtet
haben (The Economist vom 29.9.2000, L8725;
BBC vom 17.10.2000, L8938: zum
neuen UN-Bericht und dem darin erwähnten Vorgehen gegen die NLD). Allerdings
sind auch einige ältere NLD-Inhaftierte als Konzession an den UN-Sonderberichterstatter
freigelassen worden (BBC v. 18.10.2000, L8955).
Ein 77-jähriger Rechtsanwalt ist zu 14 Jahren Haft verurteilt worden, weil er
ausländische Presseartikel verbreitet habe (Committee to Protect Journalists
v. 14.9.2000, L8643).
Möglicherweise bis zu einer Million Angehörige ethnischer Minderheiten
wurden wegen des Verdachts der Unterstützung von Befreiungsbewegungen umgesiedelt
und leiden unter einer extrem schlechten medizinischen und Nahrungsmittelversorgung,
Frauen und Mädchen werden regelmäßig Opfer sexueller Misshandlungen seitens
der Armee (Inter Press Service vom 6.9.2000, L8598;
siehe auch zum neuesten UN-Bericht: BBC vom 17.10.2000, L8938).
Bosnien u. Herzegowina: Mit der sich weiter verschlechternden und zu echter Not führenden Wirtschaftslage beschäftigt sich das Institute for War and Peace Reporting v. 1.9.2000, L8600.
Burundi: Die Kämpfe gehen ungeachtet des Friedensabkommens weiter
(s. z.B. NZZ 18.9.2000, L8817;
UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs vom 22.9.2000, L8648;
idem vom 14.9.2000, L8710);
von den Kämpfen sind auch Randbezirke Bujumburas betroffen (BBC 27.9.2000, L8806;
idem 2.10.2000, L8908; idem
vom 13.10.2000, L8883; dpa/taz
vom 2.10.2000, L8732; UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs
vom 29.9.2000, L8796; idem vom
5.10.2000, L8766). ai beschuldigt
Regierungssoldaten, mindestens 28 Zivilisten Ende September in Bujumbura extra-
legal hingerichtet haben (ai-Presseerklärung vom 4.10. 2000, L8777).
Eine Liste der mehr als 20 Konfliktparteien bzw. konfligierenden Organisationen
enthält das Dokument L8799 (UN
Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 28.9.2000).
Trotz der weitgehenden Schließung der Camps de regroupement leben noch 300.000
Burunder als Binnenvertriebene (UN Office for the Coordination of Humanitarian
Affairs vom 22.9.2000, L8647).
Burundische Flüchtlingsfrauen in Tansania sind nach Angaben von Human Rights
Watch fast täglich sexueller Gewalt ausgesetzt (Presseerklärung vom 26.9.2000,
L8693).
China: In seinem zweiten Jahresbericht zur Religionsfreiheit
in der Welt stellt das US-State Department eine zunehmende Unterdrückung von
Religionsgemeinschaften fest (New York Times v. 6.9.2000, L8856).
Die zahlreichen Zeugenaussagen zu Folterungen von Gläubigen seien glaubwürdig
(NZZ vom 8.9.2000, L8858).
Bei einer Kundgebung auf dem Platz des Himmlischen Friedens sind fast tausend
Anhänger der Falun-Gong-Bewegung verhaftet worden (afp/dpa/taz v. 2.10.
2000, L8731; FR 2.10.2000, L8920).
Ein weiteres Mitglied dieser Bewegung ist in Haft gestorben; die Zahl der in
Haft verstorbenen Falun-Gong-Mitglieder wird auf mindestens 32, die Zahl der
in Arbeitslager inhaftierten auf 3000 geschätzt (Washington Post v. 27.9.2000,
L8811).
24 Mitglieder einer katholischen Untergrundkirche sind teilweise mit
Verletzungsfolgen verhaftet worden (dpa/taz v. 2.9.2000, L7987;
FR 5.9.2000, L8853). Die harte
Haltung gegenüber der katholischen (Untergrund-)Kirche beschreibt auch die NZZ
vom 22.9.2000, L8837).
85 von 130 festgenommenen Mitgliedern der christlichen Fang-Cheng-Gemeinschaft
sind angeklagt worden (Washington Post v. 5.9.2000, L8854).
Zwei Mitglieder der buddhistischen Gemeinschaft Guan Yin Famen sind zu
drei Jahren Haft verurteilt worden (AP v. 10.9. 2000, L8617).
China will seine Ein-Kind-Politik verstärken; Paare umgingen Zwangsabtreibungen
und scharfe finanzielle Sanktionen allerdings teilweise dadurch, dass sie Schwangere
bis zur Geburt zu Verwandten verschicken oder das Baby als das eines anderen
ausgeben (BBC vom 25.9.2000, L8807).
Sippenhaft? Die Polizei hat den Bruder eines zuvor verhafteten Dissidenten
ohne Angaben von Gründen verhaftet (dpa/taz v. 19.8.2000, L7884).
Die Regierung versucht, ihren Zugriff auf das Internet als Hort der Dissidenz
zu verstärken (BBC 27.9.2000, L8809).
Ein Hintergrundbericht zur Korruptionsbekämpfung findet sich in der Neuen
Zürcher Zeitung v. 16.9.2000, L8828.
Ein der Korruption bezichtigter hoher Funktionär ist hingerichtet worden (NZZ
15.9.2000, L8846).
Côte d'Ivoire: Nach dem als Attentatsversuch auf den Chef der
Militärjunta gewerteten Angriff bewaffneter Männer auf die Präsidentenresidenz
gab es eine Säuberung in der Armee mit Schwerpunkt in der Präsidialgarde
(BBC v. 21.9.2000, L8823; Le
Monde v. 21.9.2000, L8688; UN
Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 6.10.2000, L8759).
Selbst hohe Generale sind als Drahtzieher verdächtigt worden und deshalb untergetaucht
(UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 27.9.2000, L8691).
Nach Angaben von ai sind mindestens 28 Soldaten verhaftet und gefoltert worden,
einer unter ihnen mit Todesfolge (ai, UA v. 29.9.2000, AFR 31/ 005/2000, L8863).
Auch das Umfeld des oppositionellen Präsidentschaftskandidaten Ouattara
wurde unmittelbar nach dem Anschlagsversuch verdächtigt (BBC 18.9.2000, L8816),
vier seiner Anhänger wurden verhaftet (BBC 21.9.2000, L8823).
Wenig später wurde der Ausnahmezustand und eine Ausgangssperre verhängt, fünf
Bodyguards wie auch zwei Fahrer des Oppositionspolitikers Ouattara der Partei
Rassemblement des Républicains (RDR) verhaftet; seine Frau entkam der Razzia
zunächst (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 6.10.2000,
L8759); sie wurde jedoch wenig
später festgenommen, was zu Protesten seitens der US-Regierung führte (UN Office
for the Coordination of Humanitarian Affairs vom 5.10. 2000, L8764).
Auch Journalisten sind von der repressiven Haltung der Junta betroffen
und wurden teilweise von dem Präsidenten selbst verhört, gefolgt von Prügel
durch die Soldateska (Commitee to Protect Journalists / allafrica.com 14.9.2000,
L8844).
Die Anführer zweier rivalisierender Fraktionen der Studentengewerkschaft
FESCI sind nach Kämpfen vom Chef der Junta (Präsidenten) Guei mit harten
Strafen und Zwangsrekrutierungen bedroht worden (UN Office for the Coordination
of Humanitarian Affairs vom 5.10. 2000, L8768).
Ein Gutteil der Opposition rief zum Boykott der Wahlen und zum Generalstreik
auf, nachdem nur fünf der 19 Präsidentschaftskandidaten zur Wahl zugelassen
wurden (BBC 16.10. 2000, L8881).
Im Süd-Westen des Landes gab es Anfang / Mitte September bewaffnete Auseinandersetzungen
zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen (UN Office for the Coordination of
Humanitarian Affairs vom 13.9. 2000, L8712).
Eine Chronologie der politischen Ereignisse ab 1990 enthält das Dokument L8650
des UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs vom 21.9.2000.
Eritrea: Mit der Lage der Äthiopier und ihrer mittlerweile wieder ausgesetzten Vertreibung nach Äthiopien beschäftigt sich die NZZ v. 19.9.2999, L8818.
Ghana: Ein Elternpaar ist verurteilt und verhaftet worden, weil es öffentlich zur Suche nach ihrem durch die Präsidentengarde entführten Sohn aufgerufen hatte; die Familie ist womöglich allein deshalb mehrfach von der Präsidentengarde attentatsähnlich angegriffen worden, weil der mittlerweile geflohene Sohn mit einer Präsidententochter in engerer Verbindung stand (ai-Presseerklärung v. 25.8.2000, L7927).
Guinea: Eine neue, vermutlich von Liberia unterstützte Rebellenbewegung,
die laut BBC als "Rally of Democratic Forces of Guinea" firmiert (18.9.2000,
L8815), hat mit Unterstützung
der örtlichen Bevölkerung und dort ansässiger Flüchtlinge in dem Grenzgebiet
zu Liberia dermaßen für Unruhe gesorgt, dass der Afrika-Spezialist der tageszeitung
den nächsten westafrikanischen Bürgerkrieg heraufziehen sieht (taz vom 27.9.2000,
L8716). Der Staatschef hat zur
Jagd auf alle ausländischen Flüchtlinge aufgerufen; mehr als 5.000 Flüchtlinge
wurden von Sicherheitskräften - allerdings meist nur kurzzeitig - gefangen genommen;
sie wurden geschlagen und Frauen nach Recherchen von Human Rights Watch vergewaltigt
(UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 13.9.2000, L8711).
Die Kämpfe setzten sich auch im Oktober fort (idem v. 2.10.2000, L8785; NZZ
3.10.2000, L8910).
Die Verurteilung des Oppositionsführers Alpha Condé zu 5 Jahren Haft
hat auch ausländische Regierungen zum Protest veranlasst (UN Office for the
Coordination of Humanitarian Affairs vom 13.9.2000, L8711).
Condé wurde vorgeworfen, einen Staatsstreich vorzubereiten (FR 13.9.2000, L8841).
Indien: 600 Personen, die an einer öffentlichen Anhörung zum Narmada-Staudamm
in Mharashtra teilnehmen wollten, wurden verhaftet (ai-Presseerklärung v. 24.8.2000
ASA 20/046/2000, L7929).
Die Zahl der Verschwundenen in der Provinz "Jammu und Kashmir" ist seit
Anfang des Jahres gestiegen, während in den drei Jahren zuvor ein Rückgang zu
beobachten war (ai-Presseerklärung vom 30.8.2000, ASA 21/038/2000, L8587).
Während die Höhe der Verluste unter den Angehörigen der Sicherheitskräfte zunimmt,
beklagen die regierende Partei "National Conference" sowie die oppositionelle
Bahujan Samaj Party das willkürliche Töten und Misshandeln unbeteiligter Zivilisten
(BBC v. 18.10.2000, L8952).
Verschiedene Menschenrechtler aus dem nord-östlichen Bundesstaat Manipur,
die sich zwecks Friedensverhandlungen mit Vertretern der dortigen Rebellenbewegung
RPF (Revolutionary People's Front) treffen wollten, sind von der Armee
verhaftet worden (ai, UA v. 20.9.2000, ASA 20/051/2000, L8637).
Irak: Drei Raketen sind in Wohnvierteln Bagdads eingeschlagen; die irakische
Führung macht den Iran dafür verantwortlich (BBC 17.9.2000, L8831).
Die interne Machtstruktur im Vorfeld des erwarteten Abtretens von Saddam Hussein
beleuchtet ausführlich ein Bericht des privaten Nachrichtendienstes Stratfor.com
vom 3.10. 2000 (L8730).
Iran: 200 Studenten wurden unmittelbar vor einer geplanten Demonstration
gegen die Herrschaftsverhältnisse von der Polizei festgenommen (afp/taz 21.8.2000,
L7885). Ein Studentenführer ist
entführt worden (BBC 8.10.2000, L8924).
Laut einer Analyse des privaten Nachrichtendienstes Stratfor. com versuchen
die Konservativen, zwischen der - überwiegend studentischen - Protestbewegung
und den Volksmudjaheddin Verbindungen zu ziehen, was die Unterstützer der Protestbewegung
zusätzlich gefährdet (30.8. 2000, L8588).
Innerhalb von 10 Tagen sind in der Augusthälfte 5 Journalisten verhaftet
sowie zwei weitere Zeitungen geschlossen worden (taz 15.8.2000, L7869).
Eine veränderte Repressionstaktik ("legal violence") seitens konservativer
Kräfte beschreibt The Economist v. 21.8.2000 (L7887):
Statt Prügel- und Verhaftungskommandos zu schicken, werden Liberale vom Klerus
kritisiert, worauf der mit Konservativen durchsetzte Strafverfolgungsapparat
Verhaftungen und Anklagen verfüge. Kurz zuvor hat jedoch nach Angaben der selben
Zeitung noch das "klassische" Repressionsmuster zu fast einwöchigen Zusammenstößen
von Sicherheitskräften und Demonstranten geführt: Eine Diskussionsveranstaltung
zweier In- tellektueller in der westlichen Stadt Khorramabad ist von einem bewaffneten
Mullah-Rollkommando gesprengt worden (The Economist v. 8.9.2000, L8597).
Die von 2 bis 13 Jahren Haft reichenden Strafen für 13 Juden, die für Israel
Informationen gesammelt haben sollen, sind vom Berufungsgericht auf zwei bis
sechs Jahre reduziert worden (BBC 21.9.2000, L8835).
Israel/Palästina: Über die Unruhen und ihre Begleiterscheinungen berichten
wir erst, wenn die ersten zusammenfassenden Berichte vorliegen. Erste Ansätze
finden sich in der Presseerklärung von Human Rights Watch v. 18.10.2000, L8934.
Wohl im Zusammenhang mit den Unruhen sind mehr als 50 Anhänger der Hamas,
die erst vor kurzem freigelassen worden sind, wieder verhaftet worden (BBC 18.10.2000,
L8949).
Ein Palästinenser, der wegen Kollaboration mit Israel aus Israel vom palästinensischen
Geheimdienst entführt worden war, ist in Haft gestorben (dpa/taz v. 8.9.2000,
L8594).
Ein wegen Mordes angeklagter junger Mann ist von einem palästinensischen Gericht
in einem unfairen Verfahren zum Tode verurteilt worden (ai, UA v. 12.9.2000,
MDE 21/025 /2000, L8630).
Jordanien: 8 möglicherweise mit dem sich in Afghanistan aufhaltenden internationalen Terroristen Ben Laden in Verbindung stehende Islamisten sind zum Tode, 14 weitere zu Haftstrafen zwischen 7,5 und 14 Jahren verurteilt worden (NZZ 20.9.2000, L8834; Le Monde v. 21.9.2000, L8641; ai, UA v. 20.9.2000, MDE 16/005 /2000,L8638).
Jugoslawien/Kosovo: Ein Vertrauter Rugovas wurde bei einem Anschlag getötet, ein anderer entkam einem Attentat nur knapp (The Economist v. 21.8.2000 , L7888). Auch lokale LDK-Politiker wurden physisch angegriffen (Institute for War and Peace Reporting v. 21.8.2000, L7899). Ein Architekt und ein Journalist wurden mutmaßlich aufgrund ihrer Verbindungen zur LDK erschossen, ein weiterer Journalist gilt als vermisst (idem v. 15.9.2000, L8708).
Kenya: Sechs unbewaffnete Gefangene sind nach Angaben von ai willkürlich erschossen worden; ai habe wiederholt den exzessiven Gewalteinsatz auch bei Demonstrationen und der Verhaftungen von mutmaßlichen Straftätern beklagt (Presseerklärung v. 8.9.2000, AFR 32/008/2000, L8589).
Kolumbien: Rechte Paramilitärs haben ein weiteres Massaker unter Zivilisten
verursacht (afp 28.8.2000, L7922; afp v. 18.10.2000, L8937).
Gewerkschafter und Menschenrechtler geraten in die Schusslinie rechter Paramilitärs
(ai, UA v. 28.9.2000, AMR 23/079/2000, L8862;
ai, UA v. 4.10.2000, AMR 23/080/2000, L8864).
Kongo Dem. Rep.: Die kongolesische Menschenrechtsorganisation ASADHO
verzeichnet eine wachsende Zahl von Menschenrechtsverletzungen in den
Monaten Juli bis September sowohl in den von der Regierung als auch in den von
Rebellen kontrollierten Gebieten; in den von der Regierung kontrollierten Gebieten
seien die Erpressung von Geldern durch Soldaten an der Tagesordnung, aber auch
willkürliche Verhaftungen kämen regelmäßig vor; in dem ehemaligen Makala-Gefängnis,
welches nun als Umerziehungslager diene, gebe es extrem schlechte sanitäre und
gesundheitliche Zustände: Die Tuberkulose sei auf dem Vormarsch (UN Office for
the Coordination of Humanitarian Affairs v. 6.10.2000, L8760).
Die UDPS appellierte an die Regierung, den unlängst verhafteten politischen
Berater des UDPS-Führers Tschisekedi sowie die anderen politischen Gefangenen
der Partei freizulassen (idem v. 29.9. 2000, L8794).
Die Vorsitzende der Partei MPR (Mouvement populaire de la révolution)
wurde verhaftet und vor einem Militärgericht wegen "Gefährdung der Staatssicherheit"
in Zusammenhang mit Äußerungen in Medien angeklagt (ai, UA v. 17.8.2000, AFR
62/091/2000, L7882).
Zwei, nach anderen Meldungen 3, nach Angaben von ai 5 Journalisten sowie
ihr Anwalt sind wegen kritischer Artikel verhaftet und unter Anklage gestellt
worden (Committee to Protect Journalists v. 31.8.2000, L8601;
UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 14.9.2000, L8710;
ai, UA v. 15.9.2000, AFR 62/022/2000, L8624).
Später wurde ein Journalist freigelassen (UN Office for the Coordination of
Humanitarian Affairs v. 6.10.2000, L8760).
Eine örtliche NGO mit dem Namen "Journaliste en danger" berichtete der UN-Hochkommissarin
für Menschenrechte, dass seit Kabilas Machtergreifung ständig mehr als 100 Journalisten
für längere Zeit inhaftiert seien (UN Office for the Coordination of Humanitarian
Affairs v. 5.10.2000, L8766).
Die ugandische Armee hat einen weiteren Aufstand gegen den von ihr eingesetzten
Führer der RCD-ML Wamba dia Wamba niedergeschlagen (UN Office for the Coordination
of Humanitarian Affairs v. 4.9.2000, L8581).
Vier Personen, die der internationalen Presse über einen Granatangriff
der Streitkräfte der ruandisch kontrollierten RCD- Goma auf eine religiöse Versammlung
berichtet hatten, sind nach Angaben von Human Rights Watch spurlos verschwunden
(Presseerklärung v. 1.9.2000, L8582).
Auch 13 prominente Menschenrechtler sind bei einer Konferenz von der
RCD-Goma verhaftet worden (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs
v. 10.10.2000, L8902). Die ruandische
Armee hat auch 7 Akademiker verhaftet, die sich gegen die ruandische Besetzung
eines Teils der DRC ausgesprochen hatten (ai, UA v. 8.9.2000, AFR 62/021/2000,
L8628).
Libanon: 24 ehemalige Mitglieder der Südlibanesischen Armee SLA sind zu Haftstrafen von drei Wochen bis drei Jahren verurteilt worden (ap/NZZ v. 16.9.2000, L8829).
Liberia: Der immer heftigere Bürgerkrieg (UN Office for the Coordination
of Humanitarian Affairs v. 16.10.2000, L8905; BBC 10.10.2000, L8915)
zeigt innenpolitische Folgen: 15 im Exil lebende politische Persönlichkeiten,
darunter die ehemalige Präsidentschaftskandidatin Johnson-Sirleaf, der Bruder
des früheren Präsidenten Doe sowie die früheren Rebellenführer Johnson und Kromah
sind wegen Hochverrats unter Anklage gestellt worden (UN Office for the Coordination
of Humanitarian Affairs vom 21.8.2000, L7897);
ihnen wird vorgeworfen, die Rebellen im sog. Lofa-County (siehe dazu in früheren
Ausgaben) unterstützt zu haben. Der liberianische Regierungschef Taylor sprach
zugleich öffentlich davon, dass die Rebellenbewegung auch im Inland Unterstützer
habe; in zwei Wochen wurden laut einer PANA-Meldung vier Angehörige der Mandingos
wegen mutmaßlicher Unterstützung der Rebellen verhaftet; Menschenrechtsbewegungen
haben im letzten Jahr berichtet, dass insbes. Mandingos willkürlich verhaftet
und gefoltert wurden (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs
v. 18.8.2000, L7900). Allerdings
berichtete das liberianische Radio im Berichtszeitraum auch von der Freilassung
von 40 Gefangenen, die zwischen einer Woche und 30 Tagen ohne Prozess verhaftet
gewesen waren (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 10.
10.2000, L8901).
Vier ausländische Journalisten sind unter dem Vorwurf der Spionage verhaftet
und in der Haft geschlagen worden (UN Office for the Coordination of Humanitarian
Affairs v. 23.8. 2000, L7931).
Der Verteidigungsminister ist wegen Gehorsamsverweigerung entlassen und - anstelle
von Haft - unter Hausarrest gestellt worden (UN Office for the Coordination
of Humanitarian Affairs v. 5.9.2000, L8572; BBC 5.9.2000, L8849).
Im Nord-Westen des Landes ist eine Gelbfieber-Epidemie ausgebrochen (Le Monde
30.8.2000, L7975).
Libyen: Nach Augenzeugenberichten sind hunderte von Schwarzafrikanern von Jugendlichen getötet worden, was die Flucht von bis zu 10.000 Schwarzafrikanern auslöste (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 6.10. 2000, L8762).
Marokko: Ein Offizier, der die Korruption in der Armee in einem Artikel für Le Monde kritisiert hatte, ist hierfür zu 2 ½ Jahren Haft verurteilt worden (Le Monde v. 7.10.2000, L8801).
Mauretanien: 83 schwarze Mauretanier, darunter 31 Frauen, sind nach Angaben der Organisation Mondiale Contre la Torture (OMCT) von der Polizei in der südwestlichen Stadt Brakna gefoltert und missbraucht worden, nachdem sie gegen die Konfiszierung von Land zugunsten des Bruders des Präfekten demonstriert hatten (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 23.8.2000, L7931).
Namibia: Die Polizei der Grenzregionen Kavango und West Caprivi hat Namibier für Eindringlinge aus Angola gehalten und gefoltert (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 18.10.2000, L8946).
Nepal: Ein Politiker, der Kontakte zur maoistischen Kommunistischen
Partei Nepals unterhielt, ist entführt worden (ai, UA v. 13.9.2000, L8632).
Ein sich für die Menschenrechte engagierender Lehrer ist nach einer mehrmonatigen
ai-Kampagne freigelassen worden (ai, UA v. 18.9.2000, ASA 31/028 /2000, L8640).
Nach einem Bericht der Internationalen Konföderation der Gewerkschaften sind
im letzten Jahr 330 Mitglieder der Lehrergewerkschaft umgebracht worden
(The Guardian 15.9.2000, L8848).
Nigeria: Bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Yorubas
und Hausa-Fulani sin Mitte Oktober in Lagos einige Dutzend Menschen ums Leben
gekommen (BBC 18.10.2000, L8939;
FR 18.10.2000, L8941; UN Office
for the Coordination of Humanitarian Affairs vom 17.10.2000, L8935).
Infolge der Unruhen verbot der Präsident in einer Fernsehansprache den Odua
Peoples Congress (OPC) "und ähnliche Organisationen" und ordnete die Verhaftung
der Führer des OPC an (BBC 19.10.2000, L8953).
Eine 17jährige Schwangere ist im nördlichen Bundesstaat Zamfara auf Grundlage
der Scharia zu 180 Peitschenhieben verurteilt worden, weil sie Geschlechtsverkehr
außerhalb der Ehe hatte und drei Männer dessen bezichtigte, ohne hierfür Beweise
zu haben (BBC 14.9.2000, L8845;
ai, UA v. 24.9.2000, L8869).
Letztere Quelle berichtet auch von einer Amputationsstrafe für den mutmaßlichen
Dieb dreier Fahrräder.
Pakistan: Nach Modell der afghanischen Taliban wollen jetzt auch islamische
Organisationen in Pakistan für Nichtregierungsorganisationen arbeitende Frauen
mit der Drohung der "Zwangsverheiratung" zur Aufgabe ihrer Tätigkeit bewegen
(UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 5.9.2000, L8577).
Le Monde berichtet unterdessen von einer schleichenden (Re-)Islamisierung
Pakistans (7.9.2000, L8608).
Ein Sufi-Mystiker ist wegen Blasphemie zum Tode verurteilt worden; ihm
wurde nachgesagt, er habe sich als Prophet bezeichnet (ai-Presseerklärung v.
6.9.2000, L7998).
250 Anhänger einer extremen sunnitischen Moslemgruppe namens Sipah-e-Sahaba
(Schüler des Propheten Mohamed) wurden verhaftet, als sie einen Protestmarsch
planten; daraufhin versammelten sich andere Anhänger dieser Gruppe, wogegen
die Polizei mit Tränengas vorging (BBC 21.9.2000, L8836).
Russland: Der Krieg zwischen russischen Truppen und tschetschenischer
Guerilla geht mit unverminderter Brutalität weiter. Die russische Armee begeht
zahllose Menschenrechtsverletzungen, auch an Zivilisten (ausführlich
hierzu die gemeinsame Reportage von FR und SZ, 10.- 14.10.2000, L8889 bis L8892;
drastischer noch: The Observer 15.10.2000, L8896;
siehe auch Washington Post v. 21.9.2000, L8839).
Dabei gibt es in Ermangelung klarer Frontlinien auch keine sicheren Gebiete
mehr; insbes. Männer im wehrfähigen Alter sind bestenfalls in den Flüchtlingslagern
außerhalb Tschetscheniens sicher (AP-Bericht v. 25.9.2000, L8715).
Der Parlamentssprecher der von den tschetschenischen Rebellen ausgerufenen Republik
wird in einem Moskauer Gefängnis gefoltert, schreibt ai (UA v. 13.9. 2000, EUR
46/042/2000, L8631).
Infolge der Ereignisse in Tschetschenien werden Soldaten und Wehrdienstleistende
kaukasischer Herkunft von anderen Soldaten misshandelt (Institute for War
and Peace Reporting v. 15.9. 2000, L8709).
Die gleiche Quelle berichtet, dass nach Angaben einer staatlichen Untersuchungskommission
die medizinische und Versorgungslage der Flüchtlinge im benachbarten
Inguschetsien katastrophal und keineswegs dem heranrückenden Winter angemessen
sei.
Die Neue Zürcher Zeitung beobachtet generell eine "Verluderung" des
Rechtsstaats unter Putin und sieht als Beleg hierfür die Instrumentalisierung
der Justiz in den Auseinandersetzungen mit dem Medienunternehmer Gusinski sowie
die "Straflosigkeit, die offenbar für russische Kriegsverbrecher
in Tschetschenien gilt" (NZZ 26.9.2000, L8813).
Sierra Leone: Der "Human Rights Letter" der UN-Schutz- truppe UNAMSIL für den Monat August berichtet von Menschenrechtsverletzungen der Regierungskräfte, vor allem aber der RUF sowie der Ex-SLA = West Sinde Boys (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 6.9.2000, L7996). Eine örtliche Menschenrechtsorganisation vermeldet einen Rückgang der Menschenrechtsverletzungen durch die als besonders grausam bekannten RUF-Rebellen seit der Ablösung des RUF-Kommandanten Sankoh durch Issa Sesay (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 19.9.2000, L8703).
Somalia: Trotz des erfolgreichen Abschlusses der Friedenskonferenz in
Djibouti kommt es immer wieder zu Kämpfen zwischen verschiedenen Clans
bzw. Milizen, teilweise auch in Mogadischu (dpa/taz vom 30.8.2000, L7974;
BBC 22.9.2000, L8826; BBC v.
5.9.2000, L8850; UN Office for
the Coordination of Humanitarian Affairs vom 5.9.2000, L8573;
idem v. 22.9. 2000, L8645; idem
v. 25.9. 2000, L8697; idem v.
3.10.2000 ,L8778; idem vom 4.10.2000,
L8769). Zugleich macht die Demobilisierung
der Milizen Fortschritte (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs
v. 6.10.2000, L8763), wobei
sich jedoch die der neuen Regierung nicht wohlgesonnenen Milizen der Demobilisierung
entziehen (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs vom 3.10.2000,
L8778) und dem Friedensprozess
bzw. der Staatsneubildung offen feindlich gegenüber stehen (BBC 17.10.2000,
L8940; FR 5.9.2000, L8852;
UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 16.10.2000, L8906).
ein frisch gewählter Parlamentarier ist in Mogadischu in einem Straßencafé erschossen
worden (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs vom 18.10.2000,
L8948; BBC vom 18.10.2000, L8954).
In den nörlichen Landesteilen "Somaliland" und "Puntland" werden offenbar Delegierte
der Friedenskonferenz von Djibouti bzw. gewählte Parlamentsmitglieder verhaftet
(BBC vom 4.9.2000, L8851; UN
Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 5.9.2000, L8573;
idem v. 22.9.2000, L8645; idem
v. 21.9.2000, L8700 ). Einer
der in Somaliland Verhafteten wurde auf Druck seines Clans trotz Verurteilung
zu einer langjährigen Strafe alsbald wieder freigelassen (UN Office for the
Coordination of Humanitarian Affairs v. 5.10.2000, L8765).
Trotz der auch in Zentralasien und andere Länder des Horn von Afrika heimsuchenden
Dürre bleibt Somalia das Land mit der schlimmsten Unterernährung bzw. Hungersnot
(UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 17.10. 2000, L8933).
Sri Lanka: Das Phänomen des "Verschwindenlassens" nahm im August
im nördlichen Landesteil stark zu, schreibt ai in einer Presseerklärung vom
31.8. 2000 (L7982). Ein Beispielfall
findet sich in der ai-Urgent Action vom 11.9.2000, ASA 37/028 /2000, L8629.
Es finden weiterhin (Selbstmord-) Attentate der LTTE in Colombo statt
(s. z.B. NZZ 16.9.2000, L8832;
NZZ 3.10. 2000, L8921; NZZ v.
9.10.2000, L8923; BBC vom 19.10.2000,
L8951).
Die LTTE entführt teilweise auch Schulmädchen, schreibt die Times of India
v. 25.9.2000 (L8728). Seit der
Auflösung des Parlaments im August und damit im Vorfeld der Wahlen sind ein
Mitglied der marxistischen People's Liberation Front angeschossen und
verschiedene weitere verhaftet worden; darunter waren auch zwei Parlamentskandidaten;
die betroffene Partei reklamiert mehr als 75 Angriffe auf ihre Büros; die Wahlbeobachter
der EU beklagen die Inaktivität der Polizei bei Beschwerden gegen die herrschende
Partei (BBC 26.9.2000, L8808).
Sudan: In vielen Städten gab es teilweise gewaltsame Proteste
von jungen Menschen insbesondere gegen die Wehrdienstpflicht, die Schulgebühren
sowie seitens der Lehrer gegen Lohnrückstände; infolgedessen wurden zahlreiche
Oppositionelle verhaftet (UN Office for the Coordination of Humanitarian
Affairs vom 18.9.2000, L8706;
idem vom 22.9.2000, L8645; idem
vom 20.9.2000, L8701; speziell
Khartum: idem v. 25.9.2000, L8697;
speziell zur Verhaftungswelle: idem v. 19.9. 2000, L8704;
Protest der Lehrer als Ausgangspunkt:
Panafrican News Agency vom 15.9.2000, L8814).
Die letztgenannte Quelle erwähnt, dass der frühere Regierungs-Chef- Ideologe
Turabi Verständnis für die Proteste geäußert habe und von der Regierung als
Anstifter bezeichnet wurde. Die NZZ berichtete wenige Tage später über 75 festgenommene
Mitglieder seiner Partei Popular National Congress (20.9.2000, L8821).
Die Unruhen setzten sich teilweise im Oktober fort, worauf die Regierung erneut
scharfe Sanktionen ankündigte (UN Office for the Coordination of Humanitarian
Affairs v. 11.10. 2000, L8899).
Bei einer Demostration im Anschluss an eine Parteikundgebung des Popular National
Congress vonTurabi sollen "Students" (vermutlich Studenten und Schüler) ersmals
das Feuer auf Polizisten eröffnet haben (UN Office for the Coordination of Humanitarian
Affairs v.9.10.2000, L8903;
BBC 9.10. 2000, L8914).
Streikende Ärzte wurden bedroht, wegen Verstoß gegen die Wehrgesetzgebung
angeklagt zu werden (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs
v. 21.9.2000, L8700).
Ein Mitglied des Politbüros der Democratic Unionist Party (DUP) ist bei
der Rückkehr von einer Konferenz des breiten Oppositionsbündnisses National
Democratic Alliance (NDA) in Eritrea verhaftet worden und seitdem verschwunden
(UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 27.9.2000, L8690).
Eine sudanesischen Menschenrechtsgruppe hat die Freilassung eines Rechtsanwalts
gefordert, der seit drei Wochen ohne Grund inhaftiert sei; zuvor seien ein anderer
Rechtsanwalt und ein Journalist ebenfalls grundlos inhaftiert, nach einiger
Zeit jedoch wieder freigelassen worden (UN Office for the Coordination of Humanitarian
Affairs vom 5.9. 2000, L8573).
Tadschikistan: Das Land ist wie seine Nachbarländer aufgrund der Dürre von einer Hungersnot bedroht (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 3.10.2000, L8787).
Türkei: Der Generalstabschef Huseyin Kivrikoglu hat zur Entlassung von
Islamisten in der gesamten Staatsverwaltung aufgerufen (AFP 31.8.2000,
L7976).
In der süd-östlichen Provinz Sirnak sind 11 HADEP-Vorstandsmitglieder
der nach früherer Zerschlagung neu gegründeten örtlichen HADEP-Struktur verhaftet
und möglicherweise gefoltert worden (ai, UA v. 26.9.2000, EUR 44/047/2000, L8870).
Dissidenten der PKK werden nach einem Bericht der taz vom 18.8.2000 in
einem verminten Gebiet an der iranisch-türkischen Grenze festgehalten (L7874).
Tunesien: Die Regierungsüberwachung und -zensur des Internets beleuchtet
Le Monde v. 21.9.2000, L8642.
Verschiedene, meist in unfairen Verfahren verurteilte Anhänger der En-Nahda
sind in Hungerstreik getreten; insgesamt gebe es derzeit bis zu 1.000 politische
Gefangene (ai, UA v. 26.9. 2000, MDE 30/022/2000, L8865).
Ukraine: Der Chefredakteur der Internet-Zeitung "Ukrainskaja Prawda" ist vermutlich wegen der Aufdeckung von Verbindungen der Regierung zu kriminellen Wirtschaftsstrukturen entführt worden (NZZ v. 21.9. 2000, L8838; ai, UA v. 20.9. 2000, EUR 50/004/2000, L8639).
Usbekistan: Vier Männer sind unmittelbar vom Vollzug der Todesstrafe
wegen Mordes bedroht; mindestens einer unter ihnen soll nur unter Folter gestanden
haben (ai UA v. 15.8.2000, EUR 62/020/2000, L7883).
Die Religionsfreiheit ist für alle außerhalb der staatlich organisierten
Moscheen praktizierenden Muslims sowie für Baptisten und die Zeugen Jehovas
laut einem Bericht des UN- Hochkommissars für Menschenrechte eingeschränkt worden;
Hintergrund der Maßnahmen gegen die Muslime ist die wachsende Angst vor radikal-islamischen
Terrorgruppen (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs vom 4.9.2000,
L8580) bzw. vor der Islamischen
Bewegung Usbekistans (Libération v. 7.9.2000, L8857).
Vietnam: 6 Mitglieder der buddhistisch, animistisch und konfuzianisch
inspirierten, vier Millionen Anhänger zählenden Gruppe "Hoa Hoa" wurden
zu bis zu 3 Jahren Haft verurteilt, weil sie Machtmissbrauch durch lokale Machthaber
in einem Brief an die Regierung denunziert hatten (BBC 26.9.2000, L8810).
Eine Frau und neun Männer stehen wegen gegangenem Drogenhandel unmittelbar vor
ihrer Hinrichtung, schreibt ai (UA v. 28.9.2000, ASA 41/005/2000, L8861).
Zimbabwe: Unter den neuerlich verhafteten Oppositionellen sind auch einige Parlamentarier (New York Times vom 10.10.2000, L8918).