Liebe Leserinnen und Leser,
Anfang Oktober ist die Umsetzungsfrist der Qualifikationsrichtlinie abgelaufen.
Zusammen mit Deutschland haben noch 18 weitere EU-Mitgliedstaaten die Frist
verpasst, ihre nationale Gesetzgebung anzupassen. Damit wartet ein Kernelement
der ersten Phase des gemeinsamen europäischen Asylsystems weiter auf seine Umsetzung.
Bereits das wäre ein Grund zu sagen, die erste Phase – die Festlegung
von gemeinsamen Mindeststandards – sei gescheitert. Hinzu kommt, dass
der Blick auf die anderen "Baustellen" auch nichts Besseres offenbart: Die Richtlinie
zu den Aufnahmebedingungen wird europaweit massiv missachtet. Die Richtlinie
zum Asylverfahren ist durchsetzt von Ausnahmeregelungen und Sonderverfahren,
so dass man ehrlicherweise nicht mehr von Mindeststandards sprechen kann. An
den Außengrenzen, insbesondere in Italien und Griechenland, kümmert man sich
offenbar überhaupt nicht um den Schutz von Flüchtlingen und das Zurückweisungsverbot.
Nur das Dublin II- und das EURODAC-System funktionieren reibungslos, mit deren
Hilfe Asylsuchende innerhalb von Europa hin- und hergeschickt werden. Fazit:
Das europäische Asylsystem genügt nicht einmal grundlegenden Anforderungen,
geschweige denn den Zielen, die sich die Gemeinschaft 1999 in Tampere gesetzt
hat: die uneingeschränkte Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtsübereinkünfte.
Wenn Deutschland am 1. Januar für ein halbes Jahr die EU-Präsidentschaft übernimmt,
gäbe es also viel zu tun. Es ist aber unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung
sich für die Erfüllung der Versprechen von Tampere einsetzt. Der Schwerpunkt
der Regierungspolitik liegt auf Sicherheit und Abschottung – Flüchtlingsschutz
und Menschenrechte haben keine Priorität.
Ihr Ekkehard Hollmann
Arbeitsmarktzugang gefährdet Bleiberechtsregelung
Das Bundesinnenministerium strebt eine Bleiberechtsregelung mit hohen Hürden
an. Presseberichten zufolge schlägt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU)
in einem Eckpunktepapier ein Bleiberecht für Ausländer mit acht Jahren Aufenthalt
vor, bei Familien mit mindestens einem Kind in Schule oder Kindergarten genügen
sechs Jahre. Der Schulbesuch sowie eine "positive Schulabgangsprognose" muss
durch Zeugnisse nachgewiesen werden.
Voraussetzung für das Bleiberecht ist eine dauerhafte Erwerbstätigkeit und die
Unabhängigkeit der gesamten Familie von Sozialleistungen. Ausnahmen sind aber
etwa für Auszubildende, Erwerbsunfähige und Alleinerziehende vorgesehen. Verurteilungen
eines Familienmitglieds zu mehr als 50 Tagessätzen sowie Täuschungen der Asyl-
oder Ausländerbehörden schließen das Bleiberecht für die ganze Familie aus.
Ferner müssen alle Betroffenen bis zum 30. September 2007 "ausreichende Deutschkenntnisse"
nachweisen.
Strittig ist die Frage des Arbeitsmarktzugangs. Während die Innenminister den
Arbeitsmarktzugang für Personen mit Duldung freigeben wollen, besteht Bundesarbeitsminister
Franz Müntefering (SPD) darauf, nur Personen mit einem Bleiberecht einen unbeschränkten
Arbeitsmarktzugang zu gewähren. Es erscheint möglich, dass an diesem Punkt eine
Einigung scheitert. Ebenfalls strittig ist die dauerhafte Kürzung der Sozialleistungen
für Ausländer mit Duldung. Mehrere CDU-Innenminister fordern, das Asylbewerberleistungsgesetz
mit seinen rund ein Drittel niedrigeren Leistungen müsse unbefristet gelten.
Dies wird nicht nur von Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und den
Grünen zurückgewiesen, sondern auch vom Koalitionspartner. Das sei für die SPD-Fraktion
"nicht verhandelbar", sagte SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz. Eine Einigung
könnte ferner wegen der Forderung des bayerischen Innenministers Günther Beckstein
(CSU) scheitern, irakische Staatsangehörige von der Bleiberechtsregelung auszuschließen.
Die Innenministerkonferenz wird sich auf ihrer nächsten Sitzung am 16. und 17. November
in Nürnberg mit der Frage des Bleiberechts befassen.
Verschärfte Sicherheitsüberprüfung
Die Regierungskoalition plant verschärfte Einreisekontrollen als Reaktion auf
die versuchten Kofferbombenanschläge. Man wolle die Voraussetzungen für eine
Sicherheitsüberprüfung von Personen schaffen, die Ausländer einladen und für
ihren Lebensunterhalt bürgen, kündigte Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender
der CDU/CSU-Fraktion an. SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz ergänzte, dass
auch die Sicherheitsüberprüfung beim Familiennachzug verschärft werden soll.
Laut einem Bericht des Spiegel soll außerdem die Aufenthaltserlaubnis für ausländische
Studierende nur noch für jeweils ein Jahr erteilt werden. Außerdem sollen die
Länder verstärkt auf Ungereimtheiten im Lebenslauf der Studierenden achten.
Niedersachsen: Streik in Flüchtlingslager
Für vier Wochen haben die Bewohner der ZAAB Blankenburg bei Oldenburg die
Kantine und die Ein-Euro-Jobs bestreikt, um gegen ihre Lebensbedingungen zu
protestieren. Eine Vollversammlung der Bewohner hatte den Streik Anfang Oktober
beschlossen. Am 30. Oktober setzten die Bewohner den Streik aus. Sie wollen
aber die Proteste fortsetzen.
Die Bewohner kritisieren, dass die Verpflegung ungenießbar sei. Sie berichten
von verdorbenen Lebensmitteln und verlangen, selbst Essen zubereiten zu dürfen.
Außerdem sei die medizinische Versorgung mangelhaft. Eine Bewohnerin erhob den
Vorwurf, sie habe eine Fehlgeburt erlitten, da sie trotz Schmerzen und Blutungen
stundenlang auf die medizinische Versorgung warten musste.
Die Lagerleitung wies die Vorwürfe zurück. Der Streik sei zudem von Unterstützern
von außen gesteuert und werde nur von einer Minderheit der Bewohner getragen.
Dem widersprach das Antirassistische Plenum Oldenburg, das die Bewohner für
die Dauer des Streiks mit Lebensmittel versorgte. Der Streik sei von der überwiegenden
Mehrheit der Flüchtlinge getragen worden.
Einer der Sprecher der streikenden Flüchtlinge wurde während des Streiks in
ein abgelegenes Heim im Wendland umverteilt. Die verbliebenen Bewohner seien
mit vermehrten Botschaftsvorführungen und Durchsuchungen ihrer Zimmer unter
Druck gesetzt worden, berichtete das Antirassistische Plenum. Außerdem habe
sich das Essen in der Kantine deutlich verbessert: "Seit dem Streik gibt es
plötzlich jeden Tag ein Festessen", sagte einer der Bewohner während des Streiks.
Gemeinsames Präsidentschaftsprogramm bis Mitte 2008
Deutschland, Portugal und Slowenien haben sich auf ein abgestimmtes Präsidentschaftprogramm
für die EU für die nächsten eineinhalb Jahre verständigt. Das teilte das Bundesinnenministerium
mit. Damit haben erstmals drei Mitgliedstaaten, die nacheinander die Präsidentschaft
der EU übernehmen, ihr Programm abgesprochen.
Die drei Staaten wollen die Diskussion über ein gemeinsames Migrationskonzept
vorantreiben. Die erste Phase des Aufbaus eines gemeinsamen Asylsystems soll
gründlich evaluiert werden. Die Grenzschutzagentur Frontex soll weiter ausgebaut
werden. Eine hohe Priorität räumen die drei Staaten dem Schengener Informationssystem
II ein, das möglichst bald mit dem regulären Betrieb beginnen soll. Die Staaten
wollen sich ferner für eine Zusammenarbeit bei der Visavergabe einsetzten und
die Nutzung von biometrischen Merkmalen in Visumsverfahren, Aufenthaltstiteln
und Pässen vorantreiben.
Deutschland und Frankreich fordern "zirkuläre Migration"
Der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble und sein französischer Kollege
Nicolas Sarkozy haben sich bei einem Treffen der sechs größten EU-Mitgliedstaaten
Ende Oktober für den Zuzug von Arbeitnehmern auf Zeit ausgesprochen. In einem
gemeinsamen Papier schlugen sie eine "zirkuläre Migration" vor. Ausgewählte
Gastarbeiter aus Nicht-EU-Staaten sollen für drei bis fünf Jahre in Europa arbeiten
und danach mit den gewonnenen Kenntnissen heimkehren. Gleichzeitig solle der
Druck auf die Herkunftsländer erhöht werden, illegal nach Europa eingereiste
Personen zurückzunehmen. Die Mitgliedstaaten sollten entscheiden, wie vielen
Arbeitskräften sie den Zugang ermöglichen wollen. Die anderen Teilnehmer des
Treffens – Großbritannien, Italien, Spanien und Polen – unterstützten
den Vorschlag.
Schäuble und Sarkozy forderten zudem, den Aufbau einer europäischen Asylbehörde
zu beschleunigen. Bereits bis April 2007 solle die Kommission einen Vorschlag
vorlegen. Die Behörde solle den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EU-Asylrechts
helfen.
Kommission will Green Card für Hochqualifizierte
Die Europäische Kommission hat im Oktober ihr Arbeitsprogramm für 2007 vorgestellt.
Zu den wichtigsten Themen zählt die Einwanderung von Arbeitskräften. Die Kommission
strebt die Einrichtung eines "Green Card"-Systems für hochqualifizierte Arbeitskräfte
an. Ferner will die Kommission ein "Grünbuch" zur Umsetzung der zweiten Phase
des gemeinsamen europäischen Asylsystems vorlegen.
Qualifikationsrichtlinie noch kaum umgesetzt
Nur sechs der 25 EU-Mitgliedstaaten haben die so genannte Qualifikationsrichtlinie
fristgemäß in nationales Recht überführt. Das teilte die Europäische Kommission
mit. Bei Ablauf der Umsetzungsfrist am 10. Oktober 2006 hatten nur Estland,
Litauen, Österreich, Frankreich, Luxemburg und Slowenien die Richtlinie umgesetzt.
Justizkommissar Franco Frattini nannte die Verzögerung "besonders bedauerlich",
da die Richtlinie ein "Eckstein für die erste Stufe des gemeinsamen europäischen
Asylsystems" sei. Er kündigte rechtliche Maßnahmen gegen die säumigen Mitgliedstaaten
an, sollten sie die Richtlinie nicht bald umsetzen.
Rückübernahmeabkommen zwischen EU und Ukraine
Die EU und Ukraine haben sich auf ein Rückübernahmeabkommen und ein Visa-Abkommen
geeinigt. Das Rückübernahmeabkommen sieht sowohl die Rückübernahme von ukrainischen
Staatsangehörigen als auch von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vor,
die über die Ukraine in die EU einreisen. Es räumt aber eine zweijährige Übergangsphase
ein, in der die Regelungen noch nicht für Drittstaatsangehörige und Staatenlose
gelten. Das Visa-Abkommen sieht Erleichterungen für die Einreise von ukrainischen
Staatsangehörigen in die EU vor. Die Ukraine hatte die Visumspflicht für EU-Bürger
bereits 2005 aufgehoben.
EU-Parlament verlangt Überprüfung von Dublin II
Das Europaparlament hat eine baldige Überprüfung der Dublin II-Verordnung gefordert.
Es bestünden untragbare Belastungen für die südlichen und östlichen Mitgliedstaaten,
heißt es in dem Beschluss vom 28. September 2006. Daher sei eine faire Teilung
der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten erforderlich. Das Parlament sprach
sich ferner dafür aus, bald die Richtlinie zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen
ohne Aufenthaltsrecht zu verabschieden.
Zapatero will Asylverfahren außerhalb der EU
Der spanische Ministerpräsident José Luis Zapatero hat vorgeschlagen, Asylverfahren
außerhalb der EU durchzuführen. Dazu solle die EU gemeinsame Büros in den Herkunfts-
oder den Transitländern von Flüchtlingen einrichten. Außerdem sollten Flüchtlinge,
die auf dem Meer aufgegriffen werden, nicht länger zum nächsten europäischen
Hafen gebracht werden, sondern zurück in das Land, von dem aus sie gestartet
sind.
Amnesty international dagegen warnte die EU vor einer Zusammenarbeit mit Ländern
mit zweifelhaften Menschenrechtsstandards. Amnesty nannte ausdrücklich Libyen,
das die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet hat.
Gegenseitiges Informationssystem beschlossen
Der EU-Rat hat ein System zur gegenseitigen Information über einwanderungspolitische
Maßnahmen beschlossen. Die Mitgliedstaaten sollen demnach die anderen Mitgliedstaaten
und die Kommission über Maßnahmen informieren, die Auswirkungen auf die anderen
Mitgliedstaaten haben können. Der Informationsaustausch erfolgt über ein von
der Kommission betriebenes internetgestütztes System. Zusätzlich soll die Kommission
jährlich einen Bericht erstellen.
ECRE-Studie zur Verfahrensrichtlinie
Der Europäische Flüchtlingsrat ECRE hat eine Studie zur Asylverfahrensrichtlinie
vorgelegt (35 S., M8997). Darin erkennt ECRE an, dass Mindeststandards für das
Asylverfahren notwendig sind. Die Regelungen der Richtlinie blieben jedoch teilweise
hinter den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zurück. Besorgniserregend
seien insbesondere Einschränkungen des Rechts, während des Verfahrens im Land
bleiben zu dürfen, Beschränkungen des Rechts auf einen Dolmetscher, die "beschleunigten
Verfahren" sowie die Möglichkeit, Asylanträge als "offensichtlich unbegründet"
abzulehnen. ECRE kritisiert weiter die "Drittstaatenregelung" und die Regelung
zu "sicheren Herkunftsländern" in der Richtlinie.
Spanien: Europaabgeordnete lobt Aufnahme von Migranten
Die grüne Europaabgeordnete Jean Lambert hat Spanien für den Umgang mit
Einwanderern, die an den Stränden ankommen, gelobt. "Anders als in anderen Fällen,
in denen die ankommenden Migranten als Kriminelle behandelt werden, ist hier
die Bereitschaft vorhanden, die Gründe der Migranten zu verstehen und zu berücksichtigen,
eine so gefährliche Reise zu riskieren", sagte Lambert. Die Berichterstatterin
des Europäischen Parlaments begrüßte insbesondere, dass Nichtregierungsorganisationen
Zugang zu den Aufnahmezentren haben. Lambert kritisierte aber die fehlende europäische
Hilfe für Spanien.
Niederlande: Bleiberecht für Überlebende von Flughafenbrand
39 Überlebende des Brandes im Abschiebungstrakt des Amsterdamer Flughafens Schiphol
im Oktober letzten Jahres dürfen in den Niederlanden bleiben. Das teilte die
Einwanderungsministerin Rita Verdonk mit. Sie erhalten zunächst eine Aufenthalterlaubnis
für fünf Jahre, die danach in ein dauerhaftes Bleiberecht umgewandelt werden
soll. 29 weitere Überlebende wurden dagegen bereits abgeschoben.
Wegen des Brandes erklärten der Justizminister Piet Hein Donner und die Bauministerin
Sibylla Dekker ihren Rücktritt. Sie zogen damit die Konsequenz aus einem Untersuchungsbericht
einer unabhängigen Kommission, die schwere Fehler der Behörden festgestellt
hatte.
Frankreich: Fast 7000 Personen erhalten Bleiberecht
Der französische Innenminister Nicolas Sarkozy hat die endgültige Zahl der Legalisierungen
von Familien mit Schulkindern bekannt gegeben. Insgesamt 6924 Personen haben
durch die Kampagne eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Mehr als 30 000 hatten
einen Antrag gestellt. Sarkozy hatte die Zahl von Legalisierungen auf 7000 begrenzt.
Bis zum Jahresende will er mindestens 25 000 Personen ohne Aufenthaltsstatus
abschieben lassen.
Großbritannien: Suizid im Internierungszentrum
Ein Angolaner hat sich im Yarl's Wood Internierungszentrum das Leben genommen,
um seinem 13jährigen Sohn eine Bleiberecht in Großbritannien zu verschaffen.
Das berichtete der Independent am 20. September 2006. Die Familie hielt sich
seit 2001 in Großbritannien auf. Ihre Asylanträge waren abgelehnt worden. Nach
dem Freitod seines Vaters erhielt der Sohn eine auf fünf Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis
und wurde in einer Pflegefamilie untergebracht.
Tim Finch vom Britischen Flüchtlingsrat kritisierte die Praxis der Internierung
von abgelehnten Asylsuchenden. "Sie haben keine Verbrechen begangen. Es gibt
keine Hinweise darauf, dass sie untertauchen und man könnte die Menschen in
der Gemeinschaft belassen."
Belgien: EGMR verurteilt Abschiebungshaft von Minderjährigern
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat Belgien verurteilt, weil dort
2002 ein fünfjähriges Mädchen acht Wochen ohne Verwandte in Abschiebungshaft
genommen worden war und danach allein in die Demokratische Republik Kongo abgeschoben
wurde. Belgien muss wegen der Verletzung des Verbots der unmenschlichen Behandlung
und des Schutzes der Familie und des Privatlebens 35 000 Euro Schmerzensgeld
zahlen.
Die Mutter des Mädchens lebte legal in Kanada. Sie hatte ihren in den Niederlanden
lebenden Onkel gebeten, ihre Tochter aus dem Kongo zu holen. Bei einer Zwischenlandung
in Brüssel wurde das Mädchen interniert.
Home: Informationsverbund Asyl e.V.