ASYLMAGAZIN 11/2006

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

Anfang Oktober ist die Umsetzungsfrist der Qualifikationsrichtlinie abgelaufen. Zusammen mit Deutschland haben noch 18 weitere EU-Mitgliedstaaten die Frist verpasst, ihre nationale Gesetzgebung anzupassen. Damit wartet ein Kernelement der ersten Phase des gemeinsamen europäischen Asylsystems weiter auf seine Umsetzung. Bereits das wäre ein Grund zu sagen, die erste Phase – die Festlegung von gemeinsamen Mindeststandards – sei gescheitert. Hinzu kommt, dass der Blick auf die anderen "Baustellen" auch nichts Besseres offenbart: Die Richtlinie zu den Aufnahmebedingungen wird europaweit massiv missachtet. Die Richtlinie zum Asylverfahren ist durchsetzt von Ausnahmeregelungen und Sonderverfahren, so dass man ehrlicherweise nicht mehr von Mindeststandards sprechen kann. An den Außengrenzen, insbesondere in Italien und Griechenland, kümmert man sich offenbar überhaupt nicht um den Schutz von Flüchtlingen und das Zurückweisungsverbot. Nur das Dublin II- und das EURODAC-System funktionieren reibungslos, mit deren Hilfe Asylsuchende innerhalb von Europa hin- und hergeschickt werden. Fazit: Das europäische Asylsystem genügt nicht einmal grundlegenden Anforderungen, geschweige denn den Zielen, die sich die Gemeinschaft 1999 in Tampere gesetzt hat: die uneingeschränkte Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtsübereinkünfte.

Wenn Deutschland am 1. Januar für ein halbes Jahr die EU-Präsidentschaft übernimmt, gäbe es also viel zu tun. Es ist aber unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung sich für die Erfüllung der Versprechen von Tampere einsetzt. Der Schwerpunkt der Regierungspolitik liegt auf Sicherheit und Abschottung – Flüchtlingsschutz und Menschenrechte haben keine Priorität.

Ihr Ekkehard Hollmann

 

Nachrichten

Bund

Arbeitsmarktzugang gefährdet Bleiberechtsregelung
Das Bundesinnenministerium strebt eine Bleiberechtsregelung mit hohen Hürden an. Presseberichten zufolge schlägt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in einem Eckpunktepapier ein Bleiberecht für Ausländer mit acht Jahren Aufenthalt vor, bei Familien mit mindestens einem Kind in Schule oder Kindergarten genügen sechs Jahre. Der Schulbesuch sowie eine "positive Schulabgangsprognose" muss durch Zeugnisse nachgewiesen werden.
Voraussetzung für das Bleiberecht ist eine dauerhafte Erwerbstätigkeit und die Unabhängigkeit der gesamten Familie von Sozialleistungen. Ausnahmen sind aber etwa für Auszubildende, Erwerbsunfähige und Alleinerziehende vorgesehen. Verurteilungen eines Familienmitglieds zu mehr als 50 Tagessätzen sowie Täuschungen der Asyl- oder Ausländerbehörden schließen das Bleiberecht für die ganze Familie aus. Ferner müssen alle Betroffenen bis zum 30. September 2007 "ausreichende Deutschkenntnisse" nachweisen.
Strittig ist die Frage des Arbeitsmarktzugangs. Während die Innenminister den Arbeitsmarktzugang für Personen mit Duldung freigeben wollen, besteht Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) darauf, nur Personen mit einem Bleiberecht einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang zu gewähren. Es erscheint möglich, dass an diesem Punkt eine Einigung scheitert. Ebenfalls strittig ist die dauerhafte Kürzung der Sozialleistungen für Ausländer mit Duldung. Mehrere CDU-Innenminister fordern, das Asylbewerberleistungsgesetz mit seinen rund ein Drittel niedrigeren Leistungen müsse unbefristet gelten. Dies wird nicht nur von Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und den Grünen zurückgewiesen, sondern auch vom Koalitionspartner. Das sei für die SPD-Fraktion "nicht verhandelbar", sagte SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz. Eine Einigung könnte ferner wegen der Forderung des bayerischen Innenministers Günther Beckstein (CSU) scheitern, irakische Staatsangehörige von der Bleiberechtsregelung auszuschließen.
Die Innenministerkonferenz wird sich auf ihrer nächsten Sitzung am 16. und 17. November in Nürnberg mit der Frage des Bleiberechts befassen.

Verschärfte Sicherheitsüberprüfung
Die Regierungskoalition plant verschärfte Einreisekontrollen als Reaktion auf die versuchten Kofferbombenanschläge. Man wolle die Voraussetzungen für eine Sicherheitsüberprüfung von Personen schaffen, die Ausländer einladen und für ihren Lebensunterhalt bürgen, kündigte Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion an. SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz ergänzte, dass auch die Sicherheitsüberprüfung beim Familiennachzug verschärft werden soll. Laut einem Bericht des Spiegel soll außerdem die Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studierende nur noch für jeweils ein Jahr erteilt werden. Außerdem sollen die Länder verstärkt auf Ungereimtheiten im Lebenslauf der Studierenden achten.

 

Bundesländer

Niedersachsen: Streik in Flüchtlingslager
Für vier Wochen haben die Bewohner der ZAAB Blankenburg bei Oldenburg die Kantine und die Ein-Euro-Jobs bestreikt, um gegen ihre Lebensbedingungen zu protestieren. Eine Vollversammlung der Bewohner hatte den Streik Anfang Oktober beschlossen. Am 30. Oktober setzten die Bewohner den Streik aus. Sie wollen aber die Proteste fortsetzen.
Die Bewohner kritisieren, dass die Verpflegung ungenießbar sei. Sie berichten von verdorbenen Lebensmitteln und verlangen, selbst Essen zubereiten zu dürfen. Außerdem sei die medizinische Versorgung mangelhaft. Eine Bewohnerin erhob den Vorwurf, sie habe eine Fehlgeburt erlitten, da sie trotz Schmerzen und Blutungen stundenlang auf die medizinische Versorgung warten musste.
Die Lagerleitung wies die Vorwürfe zurück. Der Streik sei zudem von Unterstützern von außen gesteuert und werde nur von einer Minderheit der Bewohner getragen. Dem widersprach das Antirassistische Plenum Oldenburg, das die Bewohner für die Dauer des Streiks mit Lebensmittel versorgte. Der Streik sei von der überwiegenden Mehrheit der Flüchtlinge getragen worden.
Einer der Sprecher der streikenden Flüchtlinge wurde während des Streiks in ein abgelegenes Heim im Wendland umverteilt. Die verbliebenen Bewohner seien mit vermehrten Botschaftsvorführungen und Durchsuchungen ihrer Zimmer unter Druck gesetzt worden, berichtete das Antirassistische Plenum. Außerdem habe sich das Essen in der Kantine deutlich verbessert: "Seit dem Streik gibt es plötzlich jeden Tag ein Festessen", sagte einer der Bewohner während des Streiks.

 

Europa

Gemeinsames Präsidentschaftsprogramm bis Mitte 2008
Deutschland, Portugal und Slowenien haben sich auf ein abgestimmtes Präsidentschaftprogramm für die EU für die nächsten eineinhalb Jahre verständigt. Das teilte das Bundesinnenministerium mit. Damit haben erstmals drei Mitgliedstaaten, die nacheinander die Präsidentschaft der EU übernehmen, ihr Programm abgesprochen.
Die drei Staaten wollen die Diskussion über ein gemeinsames Migrationskonzept vorantreiben. Die erste Phase des Aufbaus eines gemeinsamen Asylsystems soll gründlich evaluiert werden. Die Grenzschutzagentur Frontex soll weiter ausgebaut werden. Eine hohe Priorität räumen die drei Staaten dem Schengener Informationssystem II ein, das möglichst bald mit dem regulären Betrieb beginnen soll. Die Staaten wollen sich ferner für eine Zusammenarbeit bei der Visavergabe einsetzten und die Nutzung von biometrischen Merkmalen in Visumsverfahren, Aufenthaltstiteln und Pässen vorantreiben.

Deutschland und Frankreich fordern "zirkuläre Migration"
Der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble und sein französischer Kollege Nicolas Sarkozy haben sich bei einem Treffen der sechs größten EU-Mitgliedstaaten Ende Oktober für den Zuzug von Arbeitnehmern auf Zeit ausgesprochen. In einem gemeinsamen Papier schlugen sie eine "zirkuläre Migration" vor. Ausgewählte Gastarbeiter aus Nicht-EU-Staaten sollen für drei bis fünf Jahre in Europa arbeiten und danach mit den gewonnenen Kenntnissen heimkehren. Gleichzeitig solle der Druck auf die Herkunftsländer erhöht werden, illegal nach Europa eingereiste Personen zurückzunehmen. Die Mitgliedstaaten sollten entscheiden, wie vielen Arbeitskräften sie den Zugang ermöglichen wollen. Die anderen Teilnehmer des Treffens – Großbritannien, Italien, Spanien und Polen – unterstützten den Vorschlag.
Schäuble und Sarkozy forderten zudem, den Aufbau einer europäischen Asylbehörde zu beschleunigen. Bereits bis April 2007 solle die Kommission einen Vorschlag vorlegen. Die Behörde solle den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EU-Asylrechts helfen.

Kommission will Green Card für Hochqualifizierte
Die Europäische Kommission hat im Oktober ihr Arbeitsprogramm für 2007 vorgestellt. Zu den wichtigsten Themen zählt die Einwanderung von Arbeitskräften. Die Kommission strebt die Einrichtung eines "Green Card"-Systems für hochqualifizierte Arbeitskräfte an. Ferner will die Kommission ein "Grünbuch" zur Umsetzung der zweiten Phase des gemeinsamen europäischen Asylsystems vorlegen.

Qualifikationsrichtlinie noch kaum umgesetzt
Nur sechs der 25 EU-Mitgliedstaaten haben die so genannte Qualifikationsrichtlinie fristgemäß in nationales Recht überführt. Das teilte die Europäische Kommission mit. Bei Ablauf der Umsetzungsfrist am 10. Oktober 2006 hatten nur Estland, Litauen, Österreich, Frankreich, Luxemburg und Slowenien die Richtlinie umgesetzt.
Justizkommissar Franco Frattini nannte die Verzögerung "besonders bedauerlich", da die Richtlinie ein "Eckstein für die erste Stufe des gemeinsamen europäischen Asylsystems" sei. Er kündigte rechtliche Maßnahmen gegen die säumigen Mitgliedstaaten an, sollten sie die Richtlinie nicht bald umsetzen.

Rückübernahmeabkommen zwischen EU und Ukraine
Die EU und Ukraine haben sich auf ein Rückübernahmeabkommen und ein Visa-Abkommen geeinigt. Das Rückübernahmeabkommen sieht sowohl die Rückübernahme von ukrainischen Staatsangehörigen als auch von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vor, die über die Ukraine in die EU einreisen. Es räumt aber eine zweijährige Übergangsphase ein, in der die Regelungen noch nicht für Drittstaatsangehörige und Staatenlose gelten. Das Visa-Abkommen sieht Erleichterungen für die Einreise von ukrainischen Staatsangehörigen in die EU vor. Die Ukraine hatte die Visumspflicht für EU-Bürger bereits 2005 aufgehoben.

EU-Parlament verlangt Überprüfung von Dublin II
Das Europaparlament hat eine baldige Überprüfung der Dublin II-Verordnung gefordert. Es bestünden untragbare Belastungen für die südlichen und östlichen Mitgliedstaaten, heißt es in dem Beschluss vom 28. September 2006. Daher sei eine faire Teilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten erforderlich. Das Parlament sprach sich ferner dafür aus, bald die Richtlinie zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltsrecht zu verabschieden.

Zapatero will Asylverfahren außerhalb der EU
Der spanische Ministerpräsident José Luis Zapatero hat vorgeschlagen, Asylverfahren außerhalb der EU durchzuführen. Dazu solle die EU gemeinsame Büros in den Herkunfts- oder den Transitländern von Flüchtlingen einrichten. Außerdem sollten Flüchtlinge, die auf dem Meer aufgegriffen werden, nicht länger zum nächsten europäischen Hafen gebracht werden, sondern zurück in das Land, von dem aus sie gestartet sind.
Amnesty international dagegen warnte die EU vor einer Zusammenarbeit mit Ländern mit zweifelhaften Menschenrechtsstandards. Amnesty nannte ausdrücklich Libyen, das die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet hat.

Gegenseitiges Informationssystem beschlossen
Der EU-Rat hat ein System zur gegenseitigen Information über einwanderungspolitische Maßnahmen beschlossen. Die Mitgliedstaaten sollen demnach die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über Maßnahmen informieren, die Auswirkungen auf die anderen Mitgliedstaaten haben können. Der Informationsaustausch erfolgt über ein von der Kommission betriebenes internetgestütztes System. Zusätzlich soll die Kommission jährlich einen Bericht erstellen.

ECRE-Studie zur Verfahrensrichtlinie
Der Europäische Flüchtlingsrat ECRE hat eine Studie zur Asylverfahrensrichtlinie vorgelegt (35 S., M8997). Darin erkennt ECRE an, dass Mindeststandards für das Asylverfahren notwendig sind. Die Regelungen der Richtlinie blieben jedoch teilweise hinter den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zurück. Besorgniserregend seien insbesondere Einschränkungen des Rechts, während des Verfahrens im Land bleiben zu dürfen, Beschränkungen des Rechts auf einen Dolmetscher, die "beschleunigten Verfahren" sowie die Möglichkeit, Asylanträge als "offensichtlich unbegründet" abzulehnen. ECRE kritisiert weiter die "Drittstaatenregelung" und die Regelung zu "sicheren Herkunftsländern" in der Richtlinie.

Spanien: Europaabgeordnete lobt Aufnahme von Migranten
Die grüne Europaabgeordnete Jean Lambert hat Spanien für den Umgang mit Einwanderern, die an den Stränden ankommen, gelobt. "Anders als in anderen Fällen, in denen die ankommenden Migranten als Kriminelle behandelt werden, ist hier die Bereitschaft vorhanden, die Gründe der Migranten zu verstehen und zu berücksichtigen, eine so gefährliche Reise zu riskieren", sagte Lambert. Die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments begrüßte insbesondere, dass Nichtregierungsorganisationen Zugang zu den Aufnahmezentren haben. Lambert kritisierte aber die fehlende europäische Hilfe für Spanien.

Niederlande: Bleiberecht für Überlebende von Flughafenbrand
39 Überlebende des Brandes im Abschiebungstrakt des Amsterdamer Flughafens Schiphol im Oktober letzten Jahres dürfen in den Niederlanden bleiben. Das teilte die Einwanderungsministerin Rita Verdonk mit. Sie erhalten zunächst eine Aufenthalterlaubnis für fünf Jahre, die danach in ein dauerhaftes Bleiberecht umgewandelt werden soll. 29 weitere Überlebende wurden dagegen bereits abgeschoben.
Wegen des Brandes erklärten der Justizminister Piet Hein Donner und die Bauministerin Sibylla Dekker ihren Rücktritt. Sie zogen damit die Konsequenz aus einem Untersuchungsbericht einer unabhängigen Kommission, die schwere Fehler der Behörden festgestellt hatte.

Frankreich: Fast 7000 Personen erhalten Bleiberecht
Der französische Innenminister Nicolas Sarkozy hat die endgültige Zahl der Legalisierungen von Familien mit Schulkindern bekannt gegeben. Insgesamt 6924 Personen haben durch die Kampagne eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Mehr als 30 000 hatten einen Antrag gestellt. Sarkozy hatte die Zahl von Legalisierungen auf 7000 begrenzt. Bis zum Jahresende will er mindestens 25 000 Personen ohne Aufenthaltsstatus abschieben lassen.

Großbritannien: Suizid im Internierungszentrum
Ein Angolaner hat sich im Yarl's Wood Internierungszentrum das Leben genommen, um seinem 13jährigen Sohn eine Bleiberecht in Großbritannien zu verschaffen. Das berichtete der Independent am 20. September 2006. Die Familie hielt sich seit 2001 in Großbritannien auf. Ihre Asylanträge waren abgelehnt worden. Nach dem Freitod seines Vaters erhielt der Sohn eine auf fünf Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis und wurde in einer Pflegefamilie untergebracht.
Tim Finch vom Britischen Flüchtlingsrat kritisierte die Praxis der Internierung von abgelehnten Asylsuchenden. "Sie haben keine Verbrechen begangen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass sie untertauchen und man könnte die Menschen in der Gemeinschaft belassen."

Belgien: EGMR verurteilt Abschiebungshaft von Minderjährigern
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat Belgien verurteilt, weil dort 2002 ein fünfjähriges Mädchen acht Wochen ohne Verwandte in Abschiebungshaft genommen worden war und danach allein in die Demokratische Republik Kongo abgeschoben wurde. Belgien muss wegen der Verletzung des Verbots der unmenschlichen Behandlung und des Schutzes der Familie und des Privatlebens 35 000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Die Mutter des Mädchens lebte legal in Kanada. Sie hatte ihren in den Niederlanden lebenden Onkel gebeten, ihre Tochter aus dem Kongo zu holen. Bei einer Zwischenlandung in Brüssel wurde das Mädchen interniert.

 

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