Liebe Leserinnen und Leser,
Menschenrechte gelten auch auf hoher See. So lautet – kurz gefasst – das
Ergebnis einer Studie zweier Frankfurter Rechtswissenschaftler im Auftrag von Pro Asyl,
amnesty international und dem Forum Menschenrechte (s. u.). Konsequenz dieser Feststellung
ist, dass die derzeitigen Praktiken europäischer Staaten und von Frontex, Migranten und
Flüchtlinge im Mittelmeer und dem Atlantik gewaltsam an der Weiterfahrt zu hindern und
ihre Boote in Drittstaaten zu schleppen, völkerrechtswidrig ist.
Die Gegenposition der Bundesregierung, das Refoulement-Verbot der Genfer Flüchtlingskonvention
gelte erst bei "Gebietskontakt" des Flüchtlings, ist fadenscheinig. Denn wenn der Mitgliedstaat
diesen "Gebietskontakt" gewaltsam verhindert, trägt er die Verantwortung für das weitere
Schicksal des Flüchtlings. Mit ihrer Argumentation offenbart die Bundesregierung, wieviel
ihr am effektiven Schutz der Menschenrechte liegt.
Ihr Ekkehard Hollmann
Die Qualität des ASYLMAGAZINs hängt stark von den Einsendungen der Leserinnen und Leser ab. Wir möchten uns daher herzlich bei allen Einsenderinnen und Einsendern bedanken. Gleichzeitig möchten wir dazu aufrufen, uns Gerichtsentscheidungen, Länderinformationen und sonstige Dokumente zuzuschicken, die für die Leserinnen und Leser des ASYLMAGAZINs von Interesse sein könnten. Bitte senden Sie die Dokumente an:
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Rechtsdienstleistungsgesetz verabschiedet
Der Bundestag hat das neue Rechtsdienstleistungsgesetz beschlossen. Stimmt der Bundesrat zu, tritt das Gesetz am 1. Juli 2008 in Kraft. Es sieht unter anderem vor, die unentgeltliche Rechtsberatung insbesondere durch karitative Organisationen zuzulassen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Beratung durch einen Volljuristen oder unter dessen Anleitung erfolgt. Die vor Ort beratenden Personen müssen geschult und fortgebildet werden. Außerdem muss die Möglichkeit bestehen, im konkreten Fall auf die Kenntnisse des anleitenden Juristen zurückgreifen zu können.
Pro Asyl kritisiert Inhaftierung von Minderjährigen
Pro Asyl hat kritisiert, dass im Flughafentransit des Frankfurter Flughafens vermehrt Minderjährige festgehalten würden. Offenbar nutze die Bundespolizei eine Änderung des Zuwanderungsgesetzes zur "experimentellen Inhaftierung" von Minderjährigen. Das Jugendamt der Stadt Frankfurt halte die Flughafenunterkunft für ungeeignet für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen.
BAMF macht mehr Sprachanalysen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge will vermehrt Sprachanalysen zur Feststellung der Herkunftsstaaten von Asylsuchenden anwenden. In einer Sachinformation des Bundesinnenministeriums an die Linksfraktion im Bundestag wird angekündigt, die Fallzahlen jährlich um etwa 15 % zu steigern. Das teilte Pro Asyl mit. Für das Jahr 2008 sind rund 800 Analysen geplant.
Bundesregierung gegen Diskriminierungsverbot
Die Bundesregierung will das 12. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention nicht ratifizieren. Das geht aus der Antwort auf eine Große Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hervor (BT-Ds. 16/6314). Nach Auffassung der Bundesregierung hätte eine Ratifizierung keine unmittelbaren Folgen für die deutsche Rechtsordnung. Das 12. Zusatzprotokoll sieht ein umfassendes Diskriminierungsverbot vor. Die Bundesregierung befürchtet, dass aufgrund des Zusatzprotokolls eine Differenzierung nach der Staatsangehörigkeit im Bereich des Sozial- und Arbeitsgenehmigungsrechts vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – entgegen der Rechtsauffassung der Bundesregierung – für rechtswidrig gehalten werden könnte.
Bundesregierung unterstützt Delegationen aus Guinea
Die Bundesregierung hat keine Bedenken gegen die Tätigkeit von Delegationen aus Guinea zur Identifizierung von guineischen Staatsangehörigen. Das folgt aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Danach hat die Bundesregierung keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Verfahrens. Auf die Frage der Linksfraktion, wie sichergestellt werde, dass die Mitglieder der Delegation keine eigenen finanziellen Interessen verfolgten, verwies die Bundesregierung auf die Prüfung der Einreisevoraussetzungen im Visumsverfahren. Die Bundesregierung bemüht sich um die Aufnahme von Verhandlungen mit Guinea über ein bilaterales Rückübernahmeabkommen. Außerdem möchte sie Rückübernahmeabkommen mit Ghana und Nigeria abschließen.
Bis zum Abschluss des Rückübernahmeabkommens hat Guinea nach Angaben des Innenministeriums Rheinland-Pfalz alle Identifizierungs- und Rückführungsmaßnahmen ausgesetzt.
Memorandum zur beruflichen Integration
Zahlreiche Inititiativen, die sich im Rahmen der europäischen Gemeinschaftsinitiative EQUAL
für die berufliche Integration von Flüchtlingen einsetzen, haben in einem Memorandum die Verbesserung
der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktsituation von Menschen mit ungesichertem
Aufenthaltsstatus gefordert. Das Memorandum mit dem Titel "Der Anfang ist gemacht" wurde am 29. Oktober 2007
in Berlin auf einer Konferenz zum Abschluss der zweiten Förderperiode des EQUAL-Programms an die
Integrationsbeauftragte des Bundes, Maria Böhmer, sowie an den Staatssekretär im Bundesministerium für
Arbeit und Soziales, Kajo Wasserhövel, übergeben. Die Teilnehmer der Tagung waren sich darin einig, dass
der grundsätzliche Ausschluss Geduldeter vom Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund jüngster Entwicklungen –
darunter die Altfallregelung und die Änderung der Beschäftigungsverfahrensverordnung – nicht mehr
aufrechterhalten werden kann. Die EQUAL-Projekte des Themenbereichs Asyl hätten hier unter schwierigen
Rahmenbedingungen "Pionierarbeit" für die berufliche Integration ihrer Zielgruppen geleistet. Böhmer und
Wasserhövel plädierten für eine kritische Begleitung der gesetzlichen Neuerungen, wandten sich aber gegen
weiterführende Forderungen des Memorandums, wie etwa die vollständige Abschaffung der Vorrangprüfung oder
die Aufhebung des Verbots selbstständiger Tätigkeiten. Der Text des Memorandums soll auf der Internetseite
des Bundesministeriums für Arbeit uns Soziales (www.bmas.de) bereitgestellt
werden, eine Dokumentation der Abschlusskonferenz wird auf der Internetseite
www.equal-asyl.de verfügbar sein.
Kajo
Wasserhövel kündigte bei der Konferenz an, dass es auch nach dem Auslaufen der aktuellen EQUAL-Förderrunde
Programme zur beruflichen Förderung von Asylsuchenden, Geduldeten und Opfern von Menschenhandel mit Mitteln
des Europäischen Sozialfonds geben soll. Daneben sei ein Förderprogramm für die Personen vorgesehen, die von der
Altfallregelung erfasst werden.
Kritik an Gentests
Politiker von SPD und FDP haben die wachsende Zahl von DNA-Tests im Rahmen des Familiennachzugs kritisiert. Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion meinte, das Verwandtschaftsverhältnis ließe sich in der Regel einfacher klären. Max Stadler von der FDP-Bundestagsfraktion nannte erzwungene Gentests "überzogen und unnötig".
Nach Recherchen der Frankfurter Rundschau bestehen viele Ausländerbehörden, insbesondere in Hessen, auf einem Gentest, bevor sie der Familienzusammenführung zustimmen. Das macht es insbesondere für Menschen aus Krisengebieten schwierig, ihren Anspruch auf Familienzusammenführung durchzusetzen.
Erleichterter Arbeitsmarktzugang für Hochschulabsolventen
Die Bundesregierung hat – wie angekündigt – den Zugang zum Arbeitsmarkt
für Hochulabsolventen erleichtert. Ausländische Absolventen einer deutschen Hochschule erhalten die Zustimmung zur Erwerbstätigkeit ohne Vorrangprüfung. Das Gleiche gilt für Ingenieure des Maschinen- und Fahrzeugbaus und der Elektrotechnik. Die entsprechende Verordnung wurde am 15. Oktober 2007 veröffentlicht (BGBl. I, 2337) und kann unter www.asyl.net heruntergeladen werden.
Caritas fordert besseren Flüchtlingsschutz
Der Deutsche Caritasverband hat Deutschland und die Staaten der EU zu Verbesserungen des Flüchtlingsschutzes aufgefordert. Die Schutzmöglichkeiten für Flüchtlinge in Deutschland und der EU würden fortwährend eingeschränkt, während weltweit ein anhaltender Schutzbedarf für Flüchtlinge bestehe, heißt es in einer Presseerklärung. Deutschland und die anderen EU-Staaten entzögen sich ihrer Verantwortung und versuchten, diese auf Drittstaaten abzuschieben.
Zagros-Air führt wieder Abschiebungen durch
Die Fluggesellschaft Zagros-Air hat angekündigt, wieder für Abschiebungen in den Nordirak zur Verfügung zu stehen. Sie hatte noch vor wenigen Wochen nach Protestaktionen erklärt, keine Abschiebungen mehr durchzuführen.
Statistik zu afghanischen Flüchtlingen in Deutschland
Auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hat die Bundesregierung statistische Angaben zu afghanischen Flüchtlingen in Deutschland veröffentlicht (BT-Ds. 16/6252). Demzufolge hielten sich am 30. Juni 2007 6418 ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige in Deutschland auf. Vom Mai 2005 bis März 2007 wurden 353 Afghanen abgeschoben. Davon waren 76 wegen Straftaten verurteilt worden. In 13 Fällen lagen Ausweisungsgründe vor. 172 waren männliche alleinstehende Personen. Im Jahr 2005 reisten 316 afghanische Staatsangehörige freiwillig nach Afghanistan aus, 2006 waren es 217. Bis zum 31. März 2007 erhielten 1028 afghanische Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge widerrief im Jahr 2005 in 233 Fällen die Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung oder den Abschiebungsschutz. Im Jahr 2006 waren es 600 Fälle, bis Ende Juli 2007 241 Fälle. 1029 Widerrufsverfahren gegen afghanische Staatsangehörige sind noch anhängig.
Niedersachsen: Streit um Anwendung der Altfallregelung
Der Niedersächsische Flüchtlingsrat hat die enge Auslegung der gesetzlichen Altfallregelung durch das Innenministerium kritisiert. In einem Protokoll eines Treffens von Vertretern der Ausländerbehörden und des Innenministers (15 S., M11550) seien "Ungeheuerlichkeiten" enthalten, die die Altfallregelung untergraben. Der Flüchtlingsrat wandte sich insbesondere gegen den Ausschluss von älteren Personen, die nach der Prognose der Ausländerbehörde voraussichtlich keine ausreichende Rente erhalten werden.
Innenminister Uwe Schünemann widersprach dem Flüchtlingsrat. Die Regelungen in Niedersachsen seien nicht strenger als in anderen Bundesländern.
Kritik an Grenzpatrouillen auf hoher See
Pro Asyl, amnesty international und das Forum Menschenrechte haben den
EU-Staaten Bruch des Völkerrechts durch die Abschottung der Seegrenzen vorgeworfen. Unter Berufung auf ein Rechtsgutachten des European Centre für Constitutional and Human Rights kritisieren die Organisationen insbesondere die Praxis der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex und der nationalen Küstenwachen, Boote mit Einwanderern abzufangen, abzudrängen, fahruntüchtig zu machen oder in das Hoheitsgebiet von Drittstaaten abzuschleppen (43 S., M11549, vgl. auch die Zusammenfassung des Gutachtens im asyl-info 10/2007, S. 10). Die Autoren des Gutachtens, die Frankfurter Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano und Tillmann Löhr, argumentieren, dass die Grenzschützer auch außerhalb des eigenen Hoheitsgebiets an internationale Menschen- und Flüchtlingsrechte, insbesondere das Refoulement-Verbot, gebunden seien. Die Praktiken der Grenzschützer seien daher illegal, solange nicht das Verfahren zur Überprüfung des individuellen Schutzbegehrens der Betroffenen auf europäischem Territorium abgeschlossen ist.
Die Bundesregierung ist dagegen der Auffassung, das Verbot der Zurückweisung von Flüchtlingen gelte nur bei "territorialem Gebietskontakt". Das ergibt sich aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Ds. 16/6254).
Auf Grundlage des Gutachtens hat der Jesuiten-Flüchtlingsdienst ein Positionspapier zu Frontex veröffentlicht (5 S., M11823). Er fordert insbesondere die Entwicklung eines Verhaltenskodex für Frontex, der die Verpflichtung beinhalte, aus Seenot gerettete Personen auf das europäische Festland zu bringen.
15 Prozent weniger Asylanträge
Eurostat hat einen Bericht über die Entwicklung von Asylantragszahlen in der Europäischen Union im Jahr 2006 veröffentlicht. Die Gesamtzahl von Asylanträgen ist im Vergleich zum Vorjahr um 15 % gesunken. Allerdings verzeichneten einige Länder einen deutlichen Anstieg von Asylanträgen, so etwa Litauen, Schweden, Griechenland und Ungarn. Die wichtigsten Herkunftsländer waren Irak, die russische Föderation, Serbien, Montenegro, Afghanistan und die Türkei. Der Bericht ist unter http://epp.eurostat.ec.europa.eu erhältlich.
Rückübernahmeabkommen mit Moldawien
Die EU und Moldawien haben ein Visa- und Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Vorbehaltlich der Zustimmung des Europäischen Parlaments soll das Abkommen spätestens am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Parlament für Rückübernahmeabkommen mit Balkan-Staaten
Das Europäische Parlament hat den Rückübernahmeabkommen der EU mit Bosnien und Herzegowina, Serbien, Mazedonien und Montenegro zugestimmt. Die Abkommen werden voraussichtlich am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Weniger Migranten und Asylsuchende im Mittelmeerraum
Erstmals seit Jahren ging die Zahl von Migranten und Flüchtlingen, die Italien und Spanien erreichen, deutlich zurück. Das berichtete UNHCR unter Berufung auf Regierungsangaben. Danach erreichten Italien in diesem Jahr 14 000 Personen, 2006 waren es 22 000. Auf den Kanarischen Inseln registrierten die Behörden in diesem Jahr nur 7000 Personen, letztes Jahr waren es 32 000. Auch auf Malta gehen die Zahlen zurück.
Dagegen steigt die Anzahl von Personen, die über den Seeweg von der Türkei nach Griechenland übersetzen.
Europarat kritisiert Pläne für Transitzentren
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat sich besorgt über Pläne der EU gezeigt, Transitzentren außerhalb des EU-Gebiets zu errichten. Die Versammlung warnte vor den "praktischen und rechtlichen Auswirkungen" dieser Zentren, insbesondere auf die Menschenrechte und den Flüchtlingsschutz. Die Zentren dürften nicht nationale Asylverfahren in Europa ersetzen. Sie müssten eingebettet werden in einen umfassenden Ansatz, der die Herkunfts-, Transit- und Zielländer einbeziehe. Außerdem sollte sich das Konzept von Transitzentren zunächst innerhalb der EU bewähren.
Die Europäische Kommission möchte noch im Jahr 2007 eine Machbarkeitsstudie für Transitzentren in und außerhalb der EU starten.
Vorlageverfahren beim EuGH zur Qualifikationsrichtlinie
Das höchste Verwaltungsgericht der Niederlande hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei Fragen zur Auslegung der Qualifikationsrichtlinie vorgelegt. Die Fragen betreffen das Verfahren eines irakischen Staatsangehörigen, der sich auf subsidiären Schutz nach Art. 15 Bst. c der Richtlinie beruft, weil ihm im Irak willkürliche Gewalt infolge eines bewaffneten Konfliktes drohe. Das niederländische Gericht fragt den EuGH, ob Art. 15 Bst. c die gleichen Situationen umfasse wie Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wenn das nicht der Fall sein sollte, will das Gericht wissen, welche Kriterien für die Anwendung von Art. 15 Bst. c der Qualifikationsrichtlinie erfüllt sein müssen.
Stellungnahmen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem
Mehr als 80 EU-Mitgliedstaaten, Parlamente oder Behörden, aber auch Nichtregierungsorganisationen und gesellschaftliche Gruppierungen haben Stellungnahmen zum Grünbuch der EU-Kommission zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem übermittelt. Die Stellungnahmen sind unter
http://ec.europa.eu/justice_home/ > Newsroom > Consulting the public abrufbar.
"Blue Card" für Arbeitsmigranten vorgeschlagen
Die Europäischen Kommission hat eine "Blue Card" für die erleichterte Einwanderung von qualifizierten Arbeitnehmern in die EU vorgeschlagen. Nach dem Konzept, dass am 23. Oktober offiziell vorgestellt wurde, ist Voraussetzung ein Arbeitsvertrag mit einem Gehalt, dass dreimal so hoch ist wie der Mindestlohn im betreffenden Mitgliedstaat. Außerdem muss der Bewerber krankenversichert sein. Migranten aus Asien und Afrika sollen bevorzugt werden, da sie im gegenwärtigen System am häufigsten ausgeschlossen werden.
Die "Blue Card" soll für zwei Jahre gelten und kann verlängert werden. Nach fünf Jahren soll ein Daueraufenthalt gewährt werden.
Der Vorschlag stieß vor allem in Deutschland auf Widerstand. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) verwies auf ein "sehr großes Reservoir an nicht ausgeschöpfter Arbeitskraft" in Deutschland. Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) betonte, abgesehen von Spitzenkräften sollten Deutsche bei der Stellenbesetzung Vorrang haben. Die Staatsministerin für Migration, Maria Böhmer (CDU), betonte, die Zuwanderungspolitik solle in den Händen der Mitgliedstaaten bleiben.
Kritisch reagierten auch Vertreter afrikanischer Staaten. So erklärte die südafrikanische Gesundheitsministerin Manto Tshabalala-Msimang, man könne es sich nicht leisten, die besten Kräfte im Gesundheitssystem zu verlieren. Viele Entwicklungsländer kämpften bereits jetzt mit der Auswanderung von Arbeitskräften im Gesundheitssystem. Der marokkanische Wissenschaftler Tajeddine El Husseini bezeichnete das geplante System sogar als "neue Form der Kolonisation".
Die EU-Kommission versuchte, diese Bedenken zu zerstreuen. Da das System zurückgekehrten Migranten die Möglichkeit einräume, erneut nach Europa zu kommen, sei es wahrscheinlich, dass viele nur zeitweise in Europa arbeiten werden, erklärte die Kommission.
Griechenland: UNHCR prangert Flüchtlingslager an
UNHCR hat die griechischen Behörden aufgefordert, das Flüchtlingslager auf der Insel Samos sofort zu schließen. Nach einem Besuch im Lager erklärte das UNHCR-Büro in Griechenland, die Bedingungen in dem Zentrum seien eine "Beleidigung der Menschenwürde" und eine "offensichtliche Verletzung der Menschenrechte". Die Überbelegung des für 120 Personen gebauten Lagers mit aktuell 391 Personen sei unerträglich. Bereits im Juni hatten Mitglieder des Europäischen Parlaments nach einem Besuch im Lager die dortigen Zustände scharf kritisiert. Ein Sprecher der griechischen Regierung machte die zunehmende Zahl von Einwanderern, die die Insel erreichten, für die Zustände verantwortlich. In diesem Jahr inhaftierten die Behörden auf Samos bereits über 3500 Personen, im gesamten Jahr 2006 waren es nur 1580.
Malta: Ärzte kritisieren Haftzentren
Die Hilfsorganisation Médecins du Monde hat die Lebensbedingungen und medizinische Versorgung für Migranten in Malta kritisiert. Die Überbelegung der Haftzentren sowie die schlechten hygienischen Bedingungen seien Ursachen für verschiedene Erkrankungen. Médecins du Monde, die seit April in verschiedenen Unterbringungszentren medizinische Hilfsangebote machen, forderten kurzfristige Verbesserungen.
Belgien: Kritik an Abschiebungshaft
Mitglieder des Europaparlaments kritisierten die Praxis der Inhaftierung von Ausländern in Belgien. Nach einem Besuch im Transitzenter am Flughafen in Brüssel sowie in den Inhaftierungszentren in Malsbroek und Steenokkerzeel erklärte Martine Roure, dass die Grundrechte in den Zentren nicht respektiert würden. Zwar sei "guter Wille" des Personals festzustellen, es gebe aber ernsthafte Probleme im Zusammenhang mit der Infrastruktur. Es sei nicht immer klar, warum Menschen inhaftiert worden seien.
Dänemark: Lockerungen für abgelehnte Asylbewerber geplant
Die dänische Regierung plant, es einem Teil von abgelehnten Asylbewerbern zu erlauben, außerhalb von Unterbringungs- und Rückkehrzentren zu wohnen. Das berichtete das Dänische Rote Kreuz. Familien mit Kindern, die aus Ländern stammen, in die nicht abgeschoben werden kann, sollen die Möglichkeit erhalten, in Wohnungen des Roten Kreuzes zu ziehen. Die Kinder sollen Zugang zu Grund- und weiterführenden Schulen erhalten. Zur Zeit leben fast 1900 Personen – teilweise schon seit Jahren – in Unterbringungszentren, ein Viertel davon Kinder.
Österreich: Debatte über das Fremdenrecht
Mehrere Fälle, in denen langjährig in Österreich lebende Ausländer abgeschoben wurden oder von Abschiebung bedroht sind, haben eine Diskussion um die Ausländerpolitik ausgelöst. Zahlreiche Gemeinderäte sowie viele tausend Menschen setzten sich für Menschen ein, deren Abschiebung bevorsteht. Gleichzeitig hat die Bundesregierung eine "Integrationsplattform" ins Leben gerufen, die den Rahmen für die Integration von Ausländern in Österreich bestimmen und notwendige Hilfen feststellen soll. Im Frühjahr 2008 soll das Fremdenrecht überprüft werden.
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