Liebe Leserinnen und Leser,
wohin steuert das Bundesverwaltungsgericht in Asyl- und Ausländerangelegenheiten?
Bisher gab es ein Muster: Flüchtlingsschutz wurde möglichst herabgestuft, die
Betroffenen aber durch teilweise abenteuerliche dogmatische Konstruktionen in
Einzelfällen doch noch geschützt. Die Multiplizierung der Verfahren war die
Folge (vgl. ASYLMAGAZIN 7-8/2000 S. 15-19).
Die in dem nun vorliegenden Heft 12/2000 unter "Abschiebeschutz und allgemeines
Ausländerrecht" abgedruckte Entscheidung zur Berücksichtigung mittelbar trennungsbedingter
Gefahren liegt noch ganz auf dieser Linie.
Aber vielleicht werden die Karten nun neu gemischt: Obwohl die Mehrzahl der
Richter des 9. Senats zeitgleich mit dessen Auflösung in den 1. Senat umgezogen
ist, wähnen notorische Optimisten schon Chancen für eine Trendwende. Einstieg
hierzu könnte die anstehende Neu-Entscheidung des BVerwG zur Frage der Quasi-Staatlichkeit
des Taliban-Regimes sein. Veränderte politische Rahmenbedingungen und m.E. zu
beobachtende Ansätze eines Autoritätsverfalls des BVerwG sprächen ebenfalls
dafür - die bisherige Erfahrung allerdings dagegen.
Bis sich der Berliner Nebel lichtet, bieten wir Ihnen - in die Nachrichten eingebaut
- viele praxisrelevante Tips u.a. auch zu den schwebenden Afghanistan-Verfahren.
Vor allem aber greifen wir eine Initiative der Rechtsberaterkonferenz auf und
behandeln als Schwerpunkt das Thema HIV und AIDS im Abschiebeschutzverfahren.
Ihr Manfred Kohler
Anerkennungsquoten deutlich über 20 %
Die Süddeutsche Zeitung vom 4.11.2000 (L9077) berichtete, dass gemäß einem internen
Papier der Ausländerbeauftragten die Anerkennungsquote - wohl für Art. 16a GG,
§ 51 I AuslG und § 53 AuslG insgesamt - zwischen 22 und 29 % liege. Der Anteil
der Asylbewerber, die faktisch Schutz bekommen, soll sogar bei 48,5 % liegen.
Parallel dazu haben wir aus Anlass einer Anfrage eines Mitglieds des Europäischen
Parlaments eine eigene Berechnung angestellt. Wir kamen bezogen auf den Monat
August 2000 auf eine Anerkennungsquote von ca. 25 %, wobei faktische Schutzgewährungen
nicht mitgerechnet worden sind. Unsere Stellungnahme ist auf der Startseite
von www.asyl.net abrufbar.
Leistungssätze sollen minimal erhöht werden
Nach 7-jährigem Stillstand sollen die Geldleistungen nach § 3 I 4 AsylbLG laut
einem Referentenentwurf für Erwachsene von DM 80.- auf DM 86.-, für Minderjährige
bis 14 Jahre von 40.- auf DM 44.- erhöht werden.
Allgemeine Verwaltungsvorschriften in Kraft
Laut einem Erlass des IM NRW vom 17.10.2000 (R9068) sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften
zum Ausländergesetz seit dem 7.10.2000 in Kraft. Sie wurden im Gemeinsamen Ministerialblatt
2000, Nr. 33-41, S. 617ff veröffentlicht und können über den Bundesanzeiger
bestellt werden (siehe am Ende von "Abschiebungsschutz und allgemeines Ausländerrecht").
Baldige Entscheidung des BVerwG zu Afghanistan / Praxistips
von Dr. Reinhard Marx
Eine Entscheidung des BVerwG zur Frage, ob das Taliban-Regime in Afghanistan
mittlerweile und in Angesicht der neuen Enscheidung des BVerfG (ASYLMAGAZIN
10/2000) quasi-staatlichen Charakter hat, wird für Anfang des Jahres 2001 erwartet.
Rechtsanwalt und Kommentator Dr. Reinhard Marx vertrat, freilich nicht unwidersprochen,
auf der Rechtsberaterkonferenz in Nürnberg im November die Auffassung, dass
angesichts der langjährigen Verfestigung der Herrschaft der Taliban in ihrem
Kernterritorium um Kandahar kein Spielraum für eine Verneinung der Quasi-Staatlichkeit
mehr bliebe. Auch erste Entscheidungen der Verwaltungsgerichte deuteten in diese
Richtung (siehe dazu in diesem Heft). Für die anwaltliche Praxis ergibt sich,
so Marx, folgendes:
- Wenn, wie geschehen, das BVerfG höchstselbst zu Folgeanträgen anstelle der
Fortführung von Altverfahren aufrufe, dürfte das Vorliegen einer neuen Sach-
oder Rechtslage zweifelsfrei sein.
- Die Dreimonatsfrist beginne erst ab Kenntnis des Antragstellers, nicht
etwa seines Verfahrensbevollmächtigten, da es sich bei einem Folgeantrag um
eine getrennte Rechtssache handele (keine Zurechnung des Wissens des Anwalts).
- Die Aussetzung der Verfahren durch das Bundesamt (Entscheidungsstopp)
führt möglicherweise zu einem Ruhen des Fristablaufs.
- In jedem Fall sollte vor einem Folgeantrag geprüft werden, ob die weiteren
Voraussetzungen neben der Quasi-Staatlichkeit gegeben sind.
- Inhaber einer Aufenthaltsbefugnis können ohne Nachteil einen Folgeantrag
stellen.
- Aufenthaltsrechtliche Nachteile könnten sich jedoch für Duldungsinhaber
ergeben, wenn diese eine konkrete Aussicht auf eine Aufenthaltsbefugnis hätten.
- Evt. sei die Rechtsprechung auch auf die somalische Provinz Somaliland
und Nord-Irak zu übertragen (z.B. bei Verfolgung durch die PUK, nicht
jedoch im Regelfall der Verfolgung nur durch den irakischen Staat).
Neues beim Bundesamt
Anlässlich eines Besuchs der Rechtsberaterkonferenz beim Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge erhielten wir Einblick in die teilsweise veränderte
Amtspolitik. Diese schlug sich zunächst athmosphärisch nieder: Seitens des Amtsleiters
Dr. Schmidt war eine ungleich größere Offenheit nicht nur in der Form, sondern
auch in der Sache zu verspüren. Dieser Offenheit folgten die bei dem Treffen
ebenfalls anwesenden hohen Beamten überwiegend problemlos.
Folgende Äußerungen sind hervorhebungswürdig:
- Vorab versandte Hinweisblätter, Fragebögen und eine spezielle Dolmetscherschulung
sollen den Umgang mit Folteropfern und Traumatisierten verbessern. Steht
die Anhörung eines Traumatisiereten oder eines Folteropfers an, sollte unbedingt
vorab Verbindung mit dem Leiter der anhörenden Außenstelle aufgenommen werden,
damit die als Sonderbeauftragte geschulten Einzelentscheider die Zuständigkeit
übernehmen können.
- Ein Expertenforum, dem überwiegend Angehörige des staatlichen Asylestablishments,
jedoch auch drei bis vier Anwälte und vier Vertreter von Nichtregierungsorganisationen
angehören werden, soll zukünftig das Bundesamt beraten. In das Expertenforum
sind auch Personen berufen worden, die dem Asylthema weit ferner als ihre Kollegen
in derselben Organisation stehen.
- Der vor einigen Jahren existente Gesprächskreis mit Anwälten der Rechtsberaterkonferenz
wird wiederbelebt.
- Deutlich wurden die Ambitionen des neuen Amtsleiters, das Bundesamt in Richtung
Amt für Migration fortzuentwickeln. Diese allerdings politischen Imponderabilien
unterworfene Absicht zielt auch auf die Übernahme von Funktionen bei Abschiebungen
bzw. deren Vorbereitung.
- Bzgl. der Europäischen Flüchtlingsfonds wurde seitens Dr. Schmidt garantiert,
dass es keinen Anlass für Zweifel an der Objektivität der Mittelvergabe geben
werde.
- Zur Rolle des Präsidenten des Bundesamtes als Beklagter sagte der Präsident
sinngemäß: "Es kann nicht angehen, dass von uns getroffene Entscheidungen nicht
verteidigt werden." Eine stärkere Prozessvertretung soll im Rahmen der
Kapazitäten ermöglicht werden.
- Es gebe konkrete Gespräche mit dem Bundesbeauftragten darüber, wie
es ihm ermöglicht werden kann, trotz der bescheidenen Ressourcen auch bei der
Vielzahl der negativen Entscheidungen seine Rolle zur Vereinheitlichung der
Rechtsprechung wahrzunehmen.
- Im Rahmen der Dienstanweisung zu 53 AuslG sei angeordnet worden, öfter Gutachten
bei Fällen von Traumatisierung einzuholen.
- Der Präsident sagte eine Untersuchung der Protokolle und Entscheidungen des
Flughafenverfahrens zu. Geprüft werden sollen:
1. Art und Weise der Aufklärung des Reisewegs.
2. Welche Fragen werden gestellt?
3. Fehlen von Vorhalten: Diskrepanz zwischen Protokoll und Entscheidung, wenn
die Entscheidung sich auf Gesichtspunkte stützt, die nicht zum Gegenstand einer
Nachfrage gemacht wurden.
Den Vorschlag, verwundbare Gruppen aus dem Flughafenverfahren herauszunehmen
(Folteropfer, Vergewaltigte), beschied der Vize-Präsident Weickhardt mit der
Antwort: In der Praxis würden immer mehr Leute durchgewunken, dies vermutlich
auch aufgrund dieser Umstände. Die Forderung nach mehr Fortbildung von Entscheidern
des Flughafenverfahrens wird trotz der jetzt schon vorgesehenen 10 Arbeitstage
für Fortbildung geprüft.
- Bzgl. der Zuständigkeitsgrauzone bei § 53 AuslG erklärte ein Vertreter
des Amtes: Zielstaatsbezogene Hindernisse wurden schon immer berücksichtigt.
Bei falscher Empfehlung durch andere Behörden sollen die Präklusionsvorschriften
(des § 51 VwVfG) laut der einschlägigen Dienstanweisung keine Anwendung finden.
- Zu der Drei-Monats-Frist für die Geltendmachung einer neuen Lage in Bezug
auf die BVerfG-Entscheidung zu Afghanistan erklärte Gruppenleiter Henning:
Erst wenn Folgerungen aus der Entscheidung des BVerfG gezogen werden können
oder das Bundesamt wieder Entscheidungen zu Afghanistan trifft, solle nach Willen
des Bundesamtes die Frist beginnen.
- Die Aussetzung der Verfahren zu Afghanistan sei bisher nur für die
Zeit bis zum Jahreswechsel beschlossen. Wenn sich die Entscheidung des BVerwG
verschiebe, würden neue Überlegungen angestellt.
- Bzgl. der Behauptung einiger Anwälte, dass die örtliche Zuständigkeit
einer Außenstelle manchmal verändert werde, wenn sich eine positive Entscheidungstendenz
abzeichne, antwortete Vize-Präsident Weickhardt, dass bekanntlich keine Identität
von Anhörer und Entscheider erforderlich sei.
- Zum freien Wiederaufgreifen von Amts wegen erklärte Gruppenleiter Henning:
eine infolge Anwaltsverschuldens versäumte Frist führe zur Möglichkeit des freien
Wiederaufgreifens; dies sei aber in der Praxis eher selten. Häufiger seien hingegen
Fälle, in denen infolge Traumatisierung im Erstverfahren nicht alles offenbart
wurde und nun das freie Wiederaufgreifen zu prüfen sei.
BVerwG: Neunter Senat übernimmt ersten Senat
Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts wurde formell aufgelöst. Die meisten
der Richter des bisherigen 9. Senats, darunter auch der Vorsitzende Dr. Patow,
wechseln in den 1. Senat. Auch der bisherige Berichterstatter in den anhängigen
Verfahren zu Afghanistan bzw. zur Frage der Quasi-Staatlichkeit des Taliban-
Regimes, Hundt, wechselte in den 1. Senat und behält dort die Funktion des Berichterstatters.
Weitere Richter des neuen 1. Senats sollen sein: Dr. Mallmann (Stv. Vorsitzender),
Dr. Hahn, Richter, Beck und Dr. Eichberger. In der Vergangenheit hatte der für
Ausländerrecht zuständige 1. Senat in einigen Fragen einen etwas liberaleren
Kurs als der 9. Senat eingeschlagen.
Personalwechsel bei UNHCR
Wilfried Buchhorn, früher Beigeordneter Rechtsberater des Nürnberger/Zirndorfer
UNHCR- Büros und zuletzt im Regionalbüro Wien tätig, löst im Dezember Beat Schuler
als Rechtsberater der Berliner Vertretung des UNHCR ab.
Neues Seminarkonzept zur Stärkung der Orientierungsfähigkeit von Asylsuchenden
Die DRK Westfalen-Lippe Soziale Beratungs- und Betreuungsdienste gGmbH in Münster
hat in Zusammenarbeit mit der Universität Münster und einer niederländischen
Partnerorganisation ein neues Schulungskonzept erarbeitet und nach eigenen Angaben
erfolgreich erprobt. Ziel des Konzepts ist es, Asylbewerbern nicht nur konkrete
Kenntnisse über hiesige (Asyl-) Verfahrensabläufe, sondern auch Hintergrund-
bzw. Metawissen zu den in mitteleuropäischen Staaten vorhandenen Verwaltungs-
sowie Gesellschaftsregeln und -strukturen zu vermitteln. Dazu werden kostenlose
Seminare für "Moderatoren", die selber solche Kurse zukünftig durchführen wollen,
angeboten. Interessenten können jedoch auch ohne Seminarteilnahme ein Paket
mit Arbeitsmaterialien und Handbuch gegen Schutzgebühr bestellen (Tel.: 0251
9722017; Fax: 0251 9722019; www.
drk-wl-ggmbh.de).
Berlin: Skandal um Gutachten des Polizeiärztlichen Dienstes nimmt überraschende
Wendung
In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle, in denen in den letzen Jahren
die Reisefähigkeit von möglicherweise traumatisierten Ausländern (überwiegend
Bosnier) vom Polizeiärztlichen Dienst untersucht wurde, wurde trotz entgegenstehender
Gutachten externer Ärzte und Psychologen die Reisefähigkeit bejaht. Hierfür
war in der Mehrzahl der Fälle eine bestimmte Psychologin verantwortlich gewesen.
Wie die Berliner Tagespresse schrieb, ist diese Psychologin möglicherweise selbst
psychisch krank. Sie hat sich den Pressemeldungen zufolge gegenüber der Polizei
als Opfer von Todesdrohungen und mehrfachen physischen Attacken dargestellt,
ohne dass die Polizei Anzeichen hierfür feststellen konnte. Die Psychologin
wurde im Konzentrationslager Auschwitz geboren, hat deshalb Interesse an dem
Thema Traumatisierung entwickelt und immer häufiger eigene biographische Bezüge
in Untersuchungsgespräche eingeflochten. Die Gutachtenpraxis des Polizeiärztlichen
Dienstes war selbst mehrfach Gegenstand politischer Auseinandersetzungen im
Berliner Senat. Nun wird wohl die Übertragung der Gutachterfunktion an die Ärztekammer
in Erwägung gezogen.
Statt Kölner Konzept NRW-Gesetzentwurf zur Umverteilung von illegal Eingereisten
Wie wir in Heft 10/2000 auf Seite 2 berichtet haben, wollte Köln als Vorreiter
für verschiedene Städte in NRW die Stellung von Asylanträgen von Personen erzwingen,
die sich darauf berufen, nicht aus wirtschaftlichen Gründen illegal nach Deutschland
eingereist zu sein. Das Konzeptpapier (R9059) ist mittlerweile überraschend
zurückgezogen worden. Hintergrund hierfür dürften nicht die offiziell verlautbarten
humanitären Erwägungen, sondern ein Gesetzentwurf des Landes NRW sein, der in
den Bundesrat eingebracht wird. Dieser sieht die länderübergreifende Umverteilung
von illegal eingereisten Personen nach dem Muster der Umverteilung von Asylbewerbern
vor. Wir werden Sie über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden
halten.
NRW: Wanderkirchenasylsprecher nur geschlagen
Der trotz zahlreicher Proteste Prominenter in die Türkei abgeschobene frühere
Sprecher des Wanderkirchenasyls NRW Kilic wurde nach seiner Abschiebung nur
geschlagen, jedoch nicht gefoltert, erklärte ein Kilic betreuender Pfarrer.
Wie die taz vom 4.11.2000 (L9027) berichtete, hält Kilic Kontakt mit der deutschen
Botschaft und dem Menschenrechtsverein IHD.
NRW: Transparenz bei Abschiebungen
Ein auf Einladung der Evangelischen Kirche im Rheinland einberufenes "Forum
Flughäfen in Nordrhein-Westfalen" soll für klare Regeln und Transparenz bei
Abschiebungen sorgen. Im Blickfeld sollen sowohl (ausländische) Fluggesellschaften
als auch der BGS stehen, gegen die in der Vergangenheit immer wieder Vorwürfe
erhoben wurden. Das Gremium, dem Vertreter des Staates, von Nicht-Regierungsorganisationen
und UNHCR angehören, will einvernehmlich eine Person benennen, die Abschiebungen
zukünftig beobachten soll.
Neuer UN-Hochkommissar Lubbers
Sehr zur Überraschung von Beobachtern ist der frühere niederländische Ministerpräsident
Ruud Lubbers zum neuen UN-Hochkommissar für Flüchtlinge ernannt worden. Lubbers
hat - wie die jetzige Amtsinhaberin Ogata - vor seiner Nominierung keine Erfahrung
im Flüchtlingsbereich gewonnen. Entscheidend für die Wahl war der hohe Finanzbeitrag
der Niederlande sowie Proporzerwägungen zwischen den Kontinenten.
Belgien: Asylbewerberzahlen in Rekordhöhe
Für dieses Jahr werden mehr als 37.000 neue Asylbewerber in Belgien erwartet.
Die Zahl der laufenden Verfahren könnte Ende des Jahres auf 50.000 steigen.
Mit den gegenwärtigen Kapazitäten bedürfte es dreier Jahre, um diese Verfahren
zu erledigen. Als Reaktion auf den starken Anstieg wird nun auch in Belgien
zumindest für bestimmte Fallgruppen das Sachleistungsprinzip eingeführt.
GUS-Staaten: Putin erwartet Zustrom von Afghanen
Auf einer Konferenz der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten hat der russische
Präsident die Befürchtung geäußert, dass diese Staaten, insbesondere jedoch
Tadjikistan mit einem hohen Zustrom afghanischer Flüchtlinge zu rechnen habe.
(Quelle: Migration News Sheet November 2000)
Österreich: Streit um "Bundesbetreuung"
Für erhebliche Unruhe sorgt der weitgehende Rückzug des Bundes aus der Betreuung
von Asylbewerbern. Nur 2.500 der 8.000 Asylbewerber des ersten Halbjahres 2000
wurden in die sog. Bundesbetreuung aufgenommen. Die Regierung beruft sich darauf,
dass die nicht aufgenommenen durch nicht- staatliche Stellen hinreichend unterstützt
werden. Hingegen meinen die Nicht-Regierungsorganisationen, dass viele Betroffene
obdachlos würden und infolgedessen ihr Verfahren effektiv nicht weiter durchführen
können.
Schweizer Obergericht: Röntgenstrahlung zur Altersbestimmung untauglich
In einer neuen Entscheidung hat die gerichtsähnliche Rekurskommission entschieden,
dass die Altersbestimmung bei jugendlichen Asylbewerbern durch Röntgenstrahlen
angesichts einer Fehlermarge von 2,5 bis 3 Jahren unzulässig ist. Das Schweizer
Bundesamt hatte bisher nur eine Fehlermarge von 9 Monaten seiner Altersbestimmungspraxis
zugrunde gelegt. Die Rekurskommission hat ihre Entscheidung auf zahlreiche wissenschaftliche
Stellungnahmen gestützt. (Quelle: Migration News Sheet November 2000)
Ägypten: Bei Stichwahlen in einigen Gebieten Ägyptens sind infolge von
Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizei mindestens vier Personen
ums Leben gekommen, während über 60 verletzt wurden (ap/Reuters/NZZ 6.11.2000,
L9152). Insgesamt kamen mehr
als 10 Personen bei den Wahlen ums Leben (taz 17.11.2000, L9172).
15 mutmaßliche Muslimbrüder sind von einem Militärgericht 5 bzw. 3 Jahre
Haft verurteilt worden (NZZ v. 21.11.2000, L9222;
ai-Presseerklärung v. 20.11.2000 MDE 12/038/2000, L9183).
Ein Mitarbeiter von ai ist vermutlich von Sicherheitskräften überfallen, beraubt
und geschlagen worden (ai-Presseerklärung v. 16.11.2000, L9191).
Afghanistan: Aufgrund geringer Zuwendungen von Geldgeberländern rechnet
das World Food Programme mit bis zu 1.000.000 Hungertoten (UN Office
for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 27.10.2000, L8983).
Immer mehr Menschen fliehen aus dem Nord-Osten (UN Office for the Coordination
of Humanitarian Affairs v. 7.11.2000, L9126). Pakistan hat im Nord-Westen wegen
des wachsenden Zustroms von Flüchtlingen die Grenze für diese geschlossen (UN
Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 10.11.2000, L9114)
und später Schutz suchende Flüchtlinge aus den Nord-Gebieten an Taliban-Sicherheitskräfte
überstellt (idem v. 22.11.2000, L9178).
Auch die anderen Nachbarländer haben ihre Grenzen für Flüchtlinge geschlossen
(ai, UA v. 14.11.2000, ASA 33/016/2000, L9169).
Algerien: Die neu gegründete Partei Wafa wird von den Behörden als "Wiederaufersteheung" der FIS gewertet und infolgedessen verboten (NZZ v. 16.11.2000, L9214).
Angola: Mit der desaströsen humanitären Lage beschäftigt sich ein Bericht von Médecins sans Frontières vom 10.11.2000 (L9115; siehe dazu auch UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 9.11.2000, L9119).
Aserbaidschan: Während die Demonstrationen gegen die mutmaßliche Wahlfälschung in Baku friedlich verlief, kam es im Nordosten des Landes zu heftigen Straßenschlachten (NZZ v. 20.11.2000, L9224; afp/taz v. 20.11.2000, L9171).
Burundi: Ein Beamter, der Sodaten der Tötung von Zivilisten bezichtigte,
ist von Soldaten verhaftet worden (ai, UA v. 8.11.2000, AFR 16/017/2000, L9134).
Zwei Soldaten sind nach Angaben von ai in einem unfairen Verfahren zum Tode
verurteilt und - unter Versagung der Berufungsmöglichkeit - hingerichtet
worden (UA v. 25.10.2000, AFR 16/016/2000, L9017).
China: Erneut sind 50, nach anderen Angaben 200 Anhänger der Falun
Gong auf dem Platz des Himmlischen Friedens festgenommen worden (afp 27.10.2000,
L8958; taz 27.10.2000,
L8961).
Ein Uighure ist zu Tode gefoltert worden (ai-Presseerklärung v. 23.10.2000,
L8971).
14 Regierungsbeamte sind wegen Korruption zum Tode verurteilt worden
(taz 10.11.2000, L9141). 7
Mitglieder einer Räuberbande sind unmittelbar nach der Urteilsverkündung getötet
worden (NZZ 18.11.2000, L9221).
Côte d'Ivoire: Anhänger des soeben gewählten neuen Präsidenten Gbagbo
gingen gewaltsam gegen Anhänger des von der Wahl ausgeschlossenen Präsidentschaftskandidaten
Alassane Ouattara (RDR), Muslime und "Ausländer" vor (taz 27.10.2000,
L8959; ai-Presseerklärung v.
27.10.2000, L8984 (frz.); siehe
auch UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 26.10.2000, L8965
sowie Le Monde v. 29.10.2000, L8986).
Am Stadtrand von Abidjan sind allein 55 Leichen gefunden worden (taz 30.10.2000,
L8991). Hierfür sind nach Angaben
eines Überlebenden auch Militärs verantwortlich (taz 30.10.2000, L8991).
Laut RDR sind an einem Tag 155 ihrer Anhänger ums Leben gekommen (idem). Nach
Angaben einer örtlichen Menschenrechtsorganisation sind insgesamt 500 Menschen
umgekommen (BBC 31.10.2000, L9038).
Die New York Times sieht den Konflikt auch durch Religionsunterschiede bedingt
(6.11.2000, L9150).
Zwei Generale des vorigen Regimes sind wegen einem vorgeblichen Attentatsversuch
auf den neuen Präsidenten verhaftet worden (UN Office for the Coordination of
Humanitarian Affairs v. 9.11.2000, L9120;
Le Monde 9.11.2000, L9140).
Reporter Sans Frontières beklagte aus Anlass eines neuen Vorfalls, dass in diesem
Jahr 14 Journalisten wegen der Ausübung ihrer Tätigkeit verhaftet worden
sind (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 30.10.2000,
L9008).
Eritrea: Zwei Journalisten sollen unter einem Vorwand, faktisch jedoch wegen Regierungskritik verhaftet worden sein (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 27.10.2000, L8977).
Guinea-Bissau: Kurz vor Redaktionsschluss wird eine bewaffnete Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Fraktionen der Militärführung erwartet (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 23.11.2000, L9226; idem v. 23.11.2000, L9227; ap 23.11.2000, L9211).
Indien: Nach einem tödlichen Angriff auf einen Politiker ist die Gewalt zwischen Rebellen und Sicherheitskräften im Kashmir weiter eskaliert: 45 Tote in zwei Tagen (ap/FR 6.11.2000, L9154).
Irak: Laut einem internen Bericht des britischen Außenministeriums sollen
Angehörige des Familienclans von Saddam Hussein in den letzten Wochen zahlreiche
Todesurteile unterschrieben haben, berichtet der Guardian vom 3.11.2000
(L9040). 30 Prostituierte
sollen geköpft worden sein (bestätigend ai, UA v. 3.11.2000, MDE 14/015/2000,
L9132). Weitere Opfer waren
Personen, die den nötigen Respekt vor Saddam Hussein und seinem Clan haben vermissen
lassen. Schließlich sollen 50 Geisteskranke anstelle von Gefangenen, die sich
durch Bestechung freigekauft haben, getötet worden sein.
Bei einem Bombenanschlag in Arbil sind 6 Menschen getötet, 17 weitere verletzt
worden (afp/taz v. 17.11.2000, L9174).
Im Nord-Irak ist ein PUK-Kritiker und Mitglied des Exekutivkomitees der Kommunistischen
Arbeiterpartei Iraks vom Geheimdienst der PUK verhaftet worden (ai, UA v.
3.11.2000, MDE 14/014/2000, L9131).
Iran: Eine weitere Teinehmerin der Iran-Konferenz der Heinrich-Böll-Stiftung
im April in Berlin ist vor Gericht geladen worden (taz 9.11.2000, L9079).
Offenbar auch im Zusammenhang mit diesem Prozess ist ein iranischer Übersetzer
der Deutschen Botschaft eines Deliktes angeklagt worden, auf das die Todesstrafe
steht; er soll regierungsfeindliche Propaganda ins Land geschmuggelt haben,
was als "Krieg gegen den Islam" gewertet wird (taz 8.11.2000, L9080;
zur Wertung als "Krieg gegen den Islam: taz 8.11.2000,L9081
und 10.11. 2000, L9142). Einen
Hintergrundbericht zu diesen Vorgängen enthält die NZZ vom 14.11.2000, L9219.
Bei Zusammenstößen mit der Polizei sind mehrere junge Demonstranten verletzt
worden, die der Ermordung eines laizistischen Oppositionellen vor zwei Jahren
gedenken wollten (Le Monde v. 22.11.2000, L9213).
Auch generell scheinen sich die Studenten zu mobilisieren (The Guardian v. 21.11.2000,
L9223).
Israel/Palästina: Arafat nicht mehr loyal gesonnene Fatah-Mitglieder werden von israelischen Sicherheitskräften mit militärischen Mitteln bekämpft (stratfor.com v. 10.11.2000, L9117).
Jugoslawien/Kosovo: 4 Ashkali sind unmittelbar nach ihrer Rückkehr in ihrern Heimatort getötet worden (diese Meldung findet sich in einem 16-seitigen Dokument mit UN-Pressemeldungen, L9145).
Kamerun: Nahe der Millionenstadt Douala sind 100 Leichen von verschwundenen
Personen gefunden worden. Zuvor hatte der Kardinal von Douala in einem Interview
angegeben, dass über 500 Menschen Opfer summarischer Hinrichtungen geworden
sind. Urheber soll eine Sondereinheit namens "Operationelles Kommando" sein,
die schon bei der gewaltsamen Niederschlagung der Demokratiebewegung 1991 -
1992 viele Menschen tötete (quelle für diesen Absatz: taz 9.11.2000, L9078).
Die Polizei stoppte gewaltsam eine Demonstration der oppositionellen Social
Democratic Front (SDF) für die Einrichtung einer unabhängigen Wahlkommission
(UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 13.11.2000, L9200).
Kolumbien: Weiterhin töten Paramilitärs Zivilisten (ai, UA v. 6.11.2000, L9133).
Kongo, Dem. Rep.: Über Folter mit Todesfolge sowohl in den von
der Regierung kontrollierten Gebieten als auch in dem Gebiet der Ruanda nahestehenden
Truppen berichtet ai (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs
v. 24.10. 2000, L8969; ai UA
v. 19.10. 2000, L9022).
Immer unübersichtlicher wird die Lage in den östlichen Landesteilen, die von
verschiedenen Rebellengruppen besetzt sind: Neue Rebellengruppen tauchen auf
(UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 7.11.2000, L9125).
Innerhalb der großen Gruppe RCD-ML gibt es Putschversuche und Kämpfe (UN Office
for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 6.11.2000, L9127;
idem v. 16.11.2000, L9131;
idem v. 17.11.2000, L9190;
idem v. 22.11.2000, L9206).
Kongo (Rep.): 13 Häftlinge sind erstickt (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 17.11.2000, L9189).
Libanon: Mindestens 200 Asylbewerber werden nach Angaben von ai derzeit gefoltert, um sie zur Rücknahme ihrer Asylanträge zu zwingen (UA v. 18.10.2000, MDE 18/013/2000, L9025).
Liberia: Eine zweite Kriegsfront wurde vom östlichen Nachbarn, Côte d'Ivoire, aus durch Rebellen eröffnet (taz 23.11.2000, L9207).
Mauretanien: Die Regierung hat die führende Oppositionspartei, die Union
der Demokratischen Kräfte / Neue Ära verboten und aufgelöst (UN Office for
the Coordination of Humanitarian Affairs v. 30.10.2000, L9008). Dabei sind mehrere
Mitglieder der Partei verhaftet worden (ai, UA v. 17.11.2000, AFR 38/006/2000,
L9163).
Bei der Niederschlagung von oppositionellen Demonstrationen sind mehrere
Menschen verletzt und einer getötet worden (ai-Presseerklärung v. 6.11.2000,
L9129).
Mozambik: Die Regierung ging gewaltsam gegen demonstrierende RENAMO-Unterstützer vor und tötete mehrere Dutzend Demonstranten (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 9.11.2000, L9118; idem v. 10.11.2000, L9112; Panafrican News Agency v. 12.11.2000, fehlerhaft abgespeichert: 40 Tote). Die RENAMO schickt sich an, wieder zu den Waffen zu greifen (taz 23.11.2000, L9208).
Namibia: In ihrem Vorgehen gegen vermeintliche UNITA-Anhänger in dem nördlichen Grenzgebiet zu Angola übergeht die Regierung selbst Gerichtsentscheidungen, die die Freilassung des Betroffenen anordnen (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 26.10.2000, L8966; siehe dazu auch ai, UA v. 27.10.2000, AFR 42/003/2000, L9020).
Nepal: Die Vorsitzende der "All Nepal Women's Organisation (Revolutionary)", einer der "Communist Party of Nepal (Maoist)" nahestehende Frauenorganisation, ist verhaftet worden (ai, UA v. 9.11.2000, ASA 31/031/2000, L9137).
Niger: Reporters Sans Frontières kritisierte die Verhaftung dreier Journalisten,
die eine Meldung über einen schwelenden Grenzkonflikt mit Benin wiedergegeben
hatten, wegen Störung der öffentlichen Ordnung (UN Office for the Coordination
of Humanitarian Affairs v. 30.10.2000, L9008).
Ein Bündnis oppositioneller Parteien hat dagegen protestiert, dass ihre Mitglieder
aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden sollen (UN Office for the Coordination
of Humanitarian Affairs v. 20.11.2000, L9182).
239 Muslime, die nach gewaltsamen Demonstrationen gegen eine Modeschau verhaftet
worden waren, sind zwei Wochen später wieder freigelassen worden (idem).
Die teilweise Radikalisierung des örtlichen Islam beschreibt die taz v. 17.11.2000,
L9176).
Nigeria: Das im letzten Heft angekündigte harte Vorgehen gegen Anhänger
des Odua's People Congress (OPC) schlug sich sofort in Massenverhaftungen
nieder (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 23.10.2000,
L8970; siehe auch den Hintergrundbericht zu den Milizen v. 23.10.2000, L8972).
Ein Mann ist aufgrund der Scharia öffentlich ausgepeitscht worden (UN
Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 17.11.2000, L9188).
Pakistan: Ungefähr 100 Mitglieder der Opposition sind am 12.10.2000
verhaftet worden (The Economist v. 27.10.2000, L8957).
Fünf Ahmadis sind beim Verlassen ihrer Mosche getötet worden (ai-Presseerklärung
v. 1.11.2000, L9045; ap/NZZ
1.11.2000, L9153). ai verzeichnet
10 Tote in zwei Wochen und befürchtet weitere Opfer (Presseerklärung v. 13.11.2000,
L9203; UA v. 14.11.2000, ASA
33/017/2000, L9168).
Ruanda: Ungeachtet äußerst prekärer Lebensbedingungen insbes. für Frauen und Kinder sowie einzelner Fälle von "Verschwindenlassen" bzw. Tötungen verzeichnet der UN-Sondergesandte für Menschenrechte in Ruanda eine deutliche Verbesserung der Sicherheitslage seit 1997 (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 3.11.2000, L8997). Hingegen seien die Haftbedingungen insbesondere wegen Überfüllung extrem schlecht (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 2.11.2000, L9001).
Russland: Einen weiteren Greuelbericht aus Tschetschenien, in dem auf die direkte Verantwortlichkeit der Militärführung eingegangen wird, enthält die taz v. 30.10.2000, L8989.
Senegal: Die afrikanische Menschenrechtsorganisation RADDHO vermerkte eine verbesserte Menschenrechtslage in der von Bürgerkrieg heimgesuchten südlichen Provinz Casamance (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 19.10.2000, L8975). Jedoch hielt eine gemeinsame Evaluierungskommission von UNHCR, IOM, der senegalesischen Regierung und der französischen Botschaft die Provinz noch für so unsicher, dass eine Rückkehr der auf Gambia und Guinea-Bissau aufgeteilten Flüchtlinge nicht in Frage käme (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 31.10.2000, L9006).
Sierra Leone: 6 bzw. 13 Personen, die gegen die mutmaßliche stillschweigende
Beteiligung der Polizei an den nächtlichen Überfällen von Räubern demonstrierten,
wurden (von Polizisten?) angeschossen (UN Office for the Coordination of Humanitarian
Affairs v. 6.11.2000, L9128;
ap/NYT 6.11.2000, L9151).
Mit den Folgen des Krieges für Kinder beschäftigt sich ein Bericht des UN Office
for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 10.11.2000, L9113.
Somalia: Wachpersonal eines Hotels, in dem mehrere neu gewählte Abgeordnete
sich aufhalten, schossen auf Menschen, die gegen die Inflation verursachende
Einfuhr neuen Geldes demonstrierten (UN Office for the Coordination of Humanitarian
Affairs v. 3.11.2000, L8998).
Auch sechs Milizenführer wandten sich gegen die Einfuhr neuen Geldes und die
Öffnung des Hafens durch die neue Regierung, da die Öffnung des Hafens die Einfuhr
erst ermöglicht habe (BBC 31.10.2000, L9039).
Ein Mitglied des Übergangsparlaments wurde erschossen (afp v. 13.11.2000, L9139;
UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 13.11.2000, L9202).
Wenige Tage darauf wurde ein Hotel angegriffen, in dem sich weitere Parlamentarier
niedergelassen haben (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs
v. 21.11.2000, L9179). Ein anderer Abgeordneter entkam nur knapp einem Angriff
auf seinen Überland-Konvoi, während drei seiner Sicherheitsleute ums Leben kamen
(BBC 17.11.2000, L9216).
In Somaliland ist ein Sub-Clan-Führer nach massiven, gewaltsamen Protesten gegen
seine Verhaftung freigelassen worden; er hatte sich zuvor an dem Friedensprozess
in Djibouti beteiligt; auch weiteren Teilnehmern an der Konferenz wurde unter
der Bedingung "verziehen", dass sie sich von dem Prozess bzw. der Staatsneugründung
lossagten (idem).
Sri Lanka: Im Osten des Landes sind 26 junge Tamilen in einem "Rehabilitation Camp" offenbar mit Billigung des Wachpersonals von Dorfbewohnern umgebracht worden (ai-Presseerklärung v. 27.10.2000, L8985).
Sudan: Zwei Mitglieder der verbotenen Ba'ath-Partei sind möglicherweise
aufgrund von kritischen Artikeln in einer der Partei nahestehenden Untergrundzeitung
namens "Al-Hadar" verhaftet worden (ai, UA v. 20.10.2000, AFR 54/010/2000, L9023).
Die UMMA-Anhänger kehren in den Sudan zurück (BBC 18.11.2000, L9217).
Die katholische Kirche warf der sudanesischen Regierung erneut die Bombardierung
christlicher Zivilbevölkerung im Süd-Sudan vor (UN Office for the Coordination
of Humanitarian Affairs v. 3.11.2000, L8998;
idem v. 7.11.2000, L9124).
Allein bei einem Fliegerangriff auf einen Markt kamen 18 Menschen ums Leben
(BBC v. 20.11.2000, L9218).
Syrien: 600 politische Häftlinge sollen nach dem Willen des neuen Präsidenten in Bälde freigelassen werden; außerdem soll eine Generalamnestie u.a. für Straftaten wie Desertion und Schmuggel verkündet werden (dpa/taz v. 17.11.2000, L9173; Syrian Human Rights Comittee v. 19.11.2000, L9187 oder www.shrc.org).
Tansania: Vor den Wahlen sind drei Mitglieder der Civic United Front verhaftet worden (ai, UA v. 3.11.2000, AFR 56/014/2000, L9138). Nach den Wahlen sind 18 Angehörige der Civic United Front nach jahrelanger Haft ohne Rechtsgrundlage in Sansibar freigelassen worden (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 10.11.2000, L9116).
Türkei: Eine Delegation kurdischer Frauen der Organisation "Initiative
von Müttern für den Frieden" und ihr Übersetzer, die im Nord-Irak vermitteln
wollten, sind nach ihrer Rückkehr verhaftet und misshandelt worden (ai, UA v.
19.10.2000, EUR 44/055/2000, L9024).
220 Studenten sind bei Demonstrationen gegen den sog. Obersten Bildungsrat
verhalftet worden (dpa/NZZ v. 7.11.2000, L9159).
Weitere rund 50 Lokalpolitiker der HADEP sind verhaftet worden (dpa/NZZ
6.11.2000, L9157). Mehrere
Mitglieder und insbesondere Sprecher der islamischen Gruppierung "Hisbollah"
sind in letzter Zeit rechtswidrig von der Polizei inhaftiert worden (ai, UA
v. 17.10.2000, EUR 44/083/2000, L9026;
siehe auch BBC 31.10.2000, L9044).
Die Abgeordnete Piskinsut, die mehrere Jahre Nachweise über Folterpraktiken
insbesondere in Polizeistationen sammelte, ist offenbar auf Druck der Militärs
des Vorsitzes der Menschenrechtskommission des Parlaments enthoben worden (The
Economist v. 4.11.2000, L9029).
10 Polizisten sind in einem bisher wohl einmaligen Prozess wegen Folter von
jungen Erwachsenen im Jahr 1995 zu Haftstrafen von 5 bis 11 Jahren verurteilt
worden (afp/taz v. 17.11.2000, L9175).
Weißrussland: Die Polizei ging in Minsk brutal gegen einige Hundert, meist jugendliche Demonstranten vor, von denen einige Dutzend verhaftet wurden (taz v. 16.11.2000, L9177).
Zentralafrikanische Republik: Für Streiks und gewaltsame Demonstrationen werden Gewerkschaften und die Oppositionspartei PUN (Partie de l'unité Nationale) verantwortlich gemacht (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 16.11.2000, L9194).