ASYLMAGAZIN 12/ 2000

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

wohin steuert das Bundesverwaltungsgericht in Asyl- und Ausländerangelegenheiten? Bisher gab es ein Muster: Flüchtlingsschutz wurde möglichst herabgestuft, die Betroffenen aber durch teilweise abenteuerliche dogmatische Konstruktionen in Einzelfällen doch noch geschützt. Die Multiplizierung der Verfahren war die Folge (vgl. ASYLMAGAZIN 7-8/2000 S. 15-19). Die in dem nun vorliegenden Heft 12/2000 unter "Abschiebeschutz und allgemeines Ausländerrecht" abgedruckte Entscheidung zur Berücksichtigung mittelbar trennungsbedingter Gefahren liegt noch ganz auf dieser Linie.
Aber vielleicht werden die Karten nun neu gemischt: Obwohl die Mehrzahl der Richter des 9. Senats zeitgleich mit dessen Auflösung in den 1. Senat umgezogen ist, wähnen notorische Optimisten schon Chancen für eine Trendwende. Einstieg hierzu könnte die anstehende Neu-Entscheidung des BVerwG zur Frage der Quasi-Staatlichkeit des Taliban-Regimes sein. Veränderte politische Rahmenbedingungen und m.E. zu beobachtende Ansätze eines Autoritätsverfalls des BVerwG sprächen ebenfalls dafür - die bisherige Erfahrung allerdings dagegen.
Bis sich der Berliner Nebel lichtet, bieten wir Ihnen - in die Nachrichten eingebaut - viele praxisrelevante Tips u.a. auch zu den schwebenden Afghanistan-Verfahren. Vor allem aber greifen wir eine Initiative der Rechtsberaterkonferenz auf und behandeln als Schwerpunkt das Thema HIV und AIDS im Abschiebeschutzverfahren.

Ihr Manfred Kohler

 

Nachrichten

Bund

Anerkennungsquoten deutlich über 20 %
Die Süddeutsche Zeitung vom 4.11.2000 (L9077) berichtete, dass gemäß einem internen Papier der Ausländerbeauftragten die Anerkennungsquote - wohl für Art. 16a GG, § 51 I AuslG und § 53 AuslG insgesamt - zwischen 22 und 29 % liege. Der Anteil der Asylbewerber, die faktisch Schutz bekommen, soll sogar bei 48,5 % liegen.
Parallel dazu haben wir aus Anlass einer Anfrage eines Mitglieds des Europäischen Parlaments eine eigene Berechnung angestellt. Wir kamen bezogen auf den Monat August 2000 auf eine Anerkennungsquote von ca. 25 %, wobei faktische Schutzgewährungen nicht mitgerechnet worden sind. Unsere Stellungnahme ist auf der Startseite von www.asyl.net abrufbar.

Leistungssätze sollen minimal erhöht werden
Nach 7-jährigem Stillstand sollen die Geldleistungen nach § 3 I 4 AsylbLG laut einem Referentenentwurf für Erwachsene von DM 80.- auf DM 86.-, für Minderjährige bis 14 Jahre von 40.- auf DM 44.- erhöht werden.

Allgemeine Verwaltungsvorschriften in Kraft
Laut einem Erlass des IM NRW vom 17.10.2000 (R9068) sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz seit dem 7.10.2000 in Kraft. Sie wurden im Gemeinsamen Ministerialblatt 2000, Nr. 33-41, S. 617ff veröffentlicht und können über den Bundesanzeiger bestellt werden (siehe am Ende von "Abschiebungsschutz und allgemeines Ausländerrecht").

Baldige Entscheidung des BVerwG zu Afghanistan / Praxistips von Dr. Reinhard Marx
Eine Entscheidung des BVerwG zur Frage, ob das Taliban-Regime in Afghanistan mittlerweile und in Angesicht der neuen Enscheidung des BVerfG (ASYLMAGAZIN 10/2000) quasi-staatlichen Charakter hat, wird für Anfang des Jahres 2001 erwartet.
Rechtsanwalt und Kommentator Dr. Reinhard Marx vertrat, freilich nicht unwidersprochen, auf der Rechtsberaterkonferenz in Nürnberg im November die Auffassung, dass angesichts der langjährigen Verfestigung der Herrschaft der Taliban in ihrem Kernterritorium um Kandahar kein Spielraum für eine Verneinung der Quasi-Staatlichkeit mehr bliebe. Auch erste Entscheidungen der Verwaltungsgerichte deuteten in diese Richtung (siehe dazu in diesem Heft). Für die anwaltliche Praxis ergibt sich, so Marx, folgendes:
- Wenn, wie geschehen, das BVerfG höchstselbst zu Folgeanträgen anstelle der Fortführung von Altverfahren aufrufe, dürfte das Vorliegen einer neuen Sach- oder Rechtslage zweifelsfrei sein.
- Die Dreimonatsfrist beginne erst ab Kenntnis des Antragstellers, nicht etwa seines Verfahrensbevollmächtigten, da es sich bei einem Folgeantrag um eine getrennte Rechtssache handele (keine Zurechnung des Wissens des Anwalts).
- Die Aussetzung der Verfahren durch das Bundesamt (Entscheidungsstopp) führt möglicherweise zu einem Ruhen des Fristablaufs.
- In jedem Fall sollte vor einem Folgeantrag geprüft werden, ob die weiteren Voraussetzungen neben der Quasi-Staatlichkeit gegeben sind.
- Inhaber einer Aufenthaltsbefugnis können ohne Nachteil einen Folgeantrag stellen.
- Aufenthaltsrechtliche Nachteile könnten sich jedoch für Duldungsinhaber ergeben, wenn diese eine konkrete Aussicht auf eine Aufenthaltsbefugnis hätten. - Evt. sei die Rechtsprechung auch auf die somalische Provinz Somaliland und Nord-Irak zu übertragen (z.B. bei Verfolgung durch die PUK, nicht jedoch im Regelfall der Verfolgung nur durch den irakischen Staat).

Neues beim Bundesamt
Anlässlich eines Besuchs der Rechtsberaterkonferenz beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge erhielten wir Einblick in die teilsweise veränderte Amtspolitik. Diese schlug sich zunächst athmosphärisch nieder: Seitens des Amtsleiters Dr. Schmidt war eine ungleich größere Offenheit nicht nur in der Form, sondern auch in der Sache zu verspüren. Dieser Offenheit folgten die bei dem Treffen ebenfalls anwesenden hohen Beamten überwiegend problemlos.
Folgende Äußerungen sind hervorhebungswürdig:
- Vorab versandte Hinweisblätter, Fragebögen und eine spezielle Dolmetscherschulung sollen den Umgang mit Folteropfern und Traumatisierten verbessern. Steht die Anhörung eines Traumatisiereten oder eines Folteropfers an, sollte unbedingt vorab Verbindung mit dem Leiter der anhörenden Außenstelle aufgenommen werden, damit die als Sonderbeauftragte geschulten Einzelentscheider die Zuständigkeit übernehmen können.
- Ein Expertenforum, dem überwiegend Angehörige des staatlichen Asylestablishments, jedoch auch drei bis vier Anwälte und vier Vertreter von Nichtregierungsorganisationen angehören werden, soll zukünftig das Bundesamt beraten. In das Expertenforum sind auch Personen berufen worden, die dem Asylthema weit ferner als ihre Kollegen in derselben Organisation stehen.
- Der vor einigen Jahren existente Gesprächskreis mit Anwälten der Rechtsberaterkonferenz wird wiederbelebt.
- Deutlich wurden die Ambitionen des neuen Amtsleiters, das Bundesamt in Richtung Amt für Migration fortzuentwickeln. Diese allerdings politischen Imponderabilien unterworfene Absicht zielt auch auf die Übernahme von Funktionen bei Abschiebungen bzw. deren Vorbereitung.
- Bzgl. der Europäischen Flüchtlingsfonds wurde seitens Dr. Schmidt garantiert, dass es keinen Anlass für Zweifel an der Objektivität der Mittelvergabe geben werde.
- Zur Rolle des Präsidenten des Bundesamtes als Beklagter sagte der Präsident sinngemäß: "Es kann nicht angehen, dass von uns getroffene Entscheidungen nicht verteidigt werden." Eine stärkere Prozessvertretung soll im Rahmen der Kapazitäten ermöglicht werden.
- Es gebe konkrete Gespräche mit dem Bundesbeauftragten darüber, wie es ihm ermöglicht werden kann, trotz der bescheidenen Ressourcen auch bei der Vielzahl der negativen Entscheidungen seine Rolle zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung wahrzunehmen.
- Im Rahmen der Dienstanweisung zu 53 AuslG sei angeordnet worden, öfter Gutachten bei Fällen von Traumatisierung einzuholen.
- Der Präsident sagte eine Untersuchung der Protokolle und Entscheidungen des Flughafenverfahrens zu. Geprüft werden sollen:
1. Art und Weise der Aufklärung des Reisewegs.
2. Welche Fragen werden gestellt?
3. Fehlen von Vorhalten: Diskrepanz zwischen Protokoll und Entscheidung, wenn die Entscheidung sich auf Gesichtspunkte stützt, die nicht zum Gegenstand einer Nachfrage gemacht wurden.
Den Vorschlag, verwundbare Gruppen aus dem Flughafenverfahren herauszunehmen (Folteropfer, Vergewaltigte), beschied der Vize-Präsident Weickhardt mit der Antwort: In der Praxis würden immer mehr Leute durchgewunken, dies vermutlich auch aufgrund dieser Umstände. Die Forderung nach mehr Fortbildung von Entscheidern des Flughafenverfahrens wird trotz der jetzt schon vorgesehenen 10 Arbeitstage für Fortbildung geprüft.
- Bzgl. der Zuständigkeitsgrauzone bei § 53 AuslG erklärte ein Vertreter des Amtes: Zielstaatsbezogene Hindernisse wurden schon immer berücksichtigt. Bei falscher Empfehlung durch andere Behörden sollen die Präklusionsvorschriften (des § 51 VwVfG) laut der einschlägigen Dienstanweisung keine Anwendung finden.
- Zu der Drei-Monats-Frist für die Geltendmachung einer neuen Lage in Bezug auf die BVerfG-Entscheidung zu Afghanistan erklärte Gruppenleiter Henning: Erst wenn Folgerungen aus der Entscheidung des BVerfG gezogen werden können oder das Bundesamt wieder Entscheidungen zu Afghanistan trifft, solle nach Willen des Bundesamtes die Frist beginnen.
- Die Aussetzung der Verfahren zu Afghanistan sei bisher nur für die Zeit bis zum Jahreswechsel beschlossen. Wenn sich die Entscheidung des BVerwG verschiebe, würden neue Überlegungen angestellt.
- Bzgl. der Behauptung einiger Anwälte, dass die örtliche Zuständigkeit einer Außenstelle manchmal verändert werde, wenn sich eine positive Entscheidungstendenz abzeichne, antwortete Vize-Präsident Weickhardt, dass bekanntlich keine Identität von Anhörer und Entscheider erforderlich sei.
- Zum freien Wiederaufgreifen von Amts wegen erklärte Gruppenleiter Henning: eine infolge Anwaltsverschuldens versäumte Frist führe zur Möglichkeit des freien Wiederaufgreifens; dies sei aber in der Praxis eher selten. Häufiger seien hingegen Fälle, in denen infolge Traumatisierung im Erstverfahren nicht alles offenbart wurde und nun das freie Wiederaufgreifen zu prüfen sei.

BVerwG: Neunter Senat übernimmt ersten Senat
Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts wurde formell aufgelöst. Die meisten der Richter des bisherigen 9. Senats, darunter auch der Vorsitzende Dr. Patow, wechseln in den 1. Senat. Auch der bisherige Berichterstatter in den anhängigen Verfahren zu Afghanistan bzw. zur Frage der Quasi-Staatlichkeit des Taliban- Regimes, Hundt, wechselte in den 1. Senat und behält dort die Funktion des Berichterstatters. Weitere Richter des neuen 1. Senats sollen sein: Dr. Mallmann (Stv. Vorsitzender), Dr. Hahn, Richter, Beck und Dr. Eichberger. In der Vergangenheit hatte der für Ausländerrecht zuständige 1. Senat in einigen Fragen einen etwas liberaleren Kurs als der 9. Senat eingeschlagen.

Personalwechsel bei UNHCR
Wilfried Buchhorn, früher Beigeordneter Rechtsberater des Nürnberger/Zirndorfer UNHCR- Büros und zuletzt im Regionalbüro Wien tätig, löst im Dezember Beat Schuler als Rechtsberater der Berliner Vertretung des UNHCR ab.

Neues Seminarkonzept zur Stärkung der Orientierungsfähigkeit von Asylsuchenden
Die DRK Westfalen-Lippe Soziale Beratungs- und Betreuungsdienste gGmbH in Münster hat in Zusammenarbeit mit der Universität Münster und einer niederländischen Partnerorganisation ein neues Schulungskonzept erarbeitet und nach eigenen Angaben erfolgreich erprobt. Ziel des Konzepts ist es, Asylbewerbern nicht nur konkrete Kenntnisse über hiesige (Asyl-) Verfahrensabläufe, sondern auch Hintergrund- bzw. Metawissen zu den in mitteleuropäischen Staaten vorhandenen Verwaltungs- sowie Gesellschaftsregeln und -strukturen zu vermitteln. Dazu werden kostenlose Seminare für "Moderatoren", die selber solche Kurse zukünftig durchführen wollen, angeboten. Interessenten können jedoch auch ohne Seminarteilnahme ein Paket mit Arbeitsmaterialien und Handbuch gegen Schutzgebühr bestellen (Tel.: 0251 9722017; Fax: 0251 9722019; www. drk-wl-ggmbh.de).

Bundesländer

Berlin: Skandal um Gutachten des Polizeiärztlichen Dienstes nimmt überraschende Wendung
In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle, in denen in den letzen Jahren die Reisefähigkeit von möglicherweise traumatisierten Ausländern (überwiegend Bosnier) vom Polizeiärztlichen Dienst untersucht wurde, wurde trotz entgegenstehender Gutachten externer Ärzte und Psychologen die Reisefähigkeit bejaht. Hierfür war in der Mehrzahl der Fälle eine bestimmte Psychologin verantwortlich gewesen. Wie die Berliner Tagespresse schrieb, ist diese Psychologin möglicherweise selbst psychisch krank. Sie hat sich den Pressemeldungen zufolge gegenüber der Polizei als Opfer von Todesdrohungen und mehrfachen physischen Attacken dargestellt, ohne dass die Polizei Anzeichen hierfür feststellen konnte. Die Psychologin wurde im Konzentrationslager Auschwitz geboren, hat deshalb Interesse an dem Thema Traumatisierung entwickelt und immer häufiger eigene biographische Bezüge in Untersuchungsgespräche eingeflochten. Die Gutachtenpraxis des Polizeiärztlichen Dienstes war selbst mehrfach Gegenstand politischer Auseinandersetzungen im Berliner Senat. Nun wird wohl die Übertragung der Gutachterfunktion an die Ärztekammer in Erwägung gezogen.

Statt Kölner Konzept NRW-Gesetzentwurf zur Umverteilung von illegal Eingereisten
Wie wir in Heft 10/2000 auf Seite 2 berichtet haben, wollte Köln als Vorreiter für verschiedene Städte in NRW die Stellung von Asylanträgen von Personen erzwingen, die sich darauf berufen, nicht aus wirtschaftlichen Gründen illegal nach Deutschland eingereist zu sein. Das Konzeptpapier (R9059) ist mittlerweile überraschend zurückgezogen worden. Hintergrund hierfür dürften nicht die offiziell verlautbarten humanitären Erwägungen, sondern ein Gesetzentwurf des Landes NRW sein, der in den Bundesrat eingebracht wird. Dieser sieht die länderübergreifende Umverteilung von illegal eingereisten Personen nach dem Muster der Umverteilung von Asylbewerbern vor. Wir werden Sie über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden halten.

NRW: Wanderkirchenasylsprecher nur geschlagen
Der trotz zahlreicher Proteste Prominenter in die Türkei abgeschobene frühere Sprecher des Wanderkirchenasyls NRW Kilic wurde nach seiner Abschiebung nur geschlagen, jedoch nicht gefoltert, erklärte ein Kilic betreuender Pfarrer. Wie die taz vom 4.11.2000 (L9027) berichtete, hält Kilic Kontakt mit der deutschen Botschaft und dem Menschenrechtsverein IHD.

NRW: Transparenz bei Abschiebungen
Ein auf Einladung der Evangelischen Kirche im Rheinland einberufenes "Forum Flughäfen in Nordrhein-Westfalen" soll für klare Regeln und Transparenz bei Abschiebungen sorgen. Im Blickfeld sollen sowohl (ausländische) Fluggesellschaften als auch der BGS stehen, gegen die in der Vergangenheit immer wieder Vorwürfe erhoben wurden. Das Gremium, dem Vertreter des Staates, von Nicht-Regierungsorganisationen und UNHCR angehören, will einvernehmlich eine Person benennen, die Abschiebungen zukünftig beobachten soll.

Europa

Neuer UN-Hochkommissar Lubbers
Sehr zur Überraschung von Beobachtern ist der frühere niederländische Ministerpräsident Ruud Lubbers zum neuen UN-Hochkommissar für Flüchtlinge ernannt worden. Lubbers hat - wie die jetzige Amtsinhaberin Ogata - vor seiner Nominierung keine Erfahrung im Flüchtlingsbereich gewonnen. Entscheidend für die Wahl war der hohe Finanzbeitrag der Niederlande sowie Proporzerwägungen zwischen den Kontinenten.

Belgien: Asylbewerberzahlen in Rekordhöhe
Für dieses Jahr werden mehr als 37.000 neue Asylbewerber in Belgien erwartet. Die Zahl der laufenden Verfahren könnte Ende des Jahres auf 50.000 steigen. Mit den gegenwärtigen Kapazitäten bedürfte es dreier Jahre, um diese Verfahren zu erledigen. Als Reaktion auf den starken Anstieg wird nun auch in Belgien zumindest für bestimmte Fallgruppen das Sachleistungsprinzip eingeführt.

GUS-Staaten: Putin erwartet Zustrom von Afghanen
Auf einer Konferenz der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten hat der russische Präsident die Befürchtung geäußert, dass diese Staaten, insbesondere jedoch Tadjikistan mit einem hohen Zustrom afghanischer Flüchtlinge zu rechnen habe. (Quelle: Migration News Sheet November 2000)

Österreich: Streit um "Bundesbetreuung"
Für erhebliche Unruhe sorgt der weitgehende Rückzug des Bundes aus der Betreuung von Asylbewerbern. Nur 2.500 der 8.000 Asylbewerber des ersten Halbjahres 2000 wurden in die sog. Bundesbetreuung aufgenommen. Die Regierung beruft sich darauf, dass die nicht aufgenommenen durch nicht- staatliche Stellen hinreichend unterstützt werden. Hingegen meinen die Nicht-Regierungsorganisationen, dass viele Betroffene obdachlos würden und infolgedessen ihr Verfahren effektiv nicht weiter durchführen können.

Schweizer Obergericht: Röntgenstrahlung zur Altersbestimmung untauglich
In einer neuen Entscheidung hat die gerichtsähnliche Rekurskommission entschieden, dass die Altersbestimmung bei jugendlichen Asylbewerbern durch Röntgenstrahlen angesichts einer Fehlermarge von 2,5 bis 3 Jahren unzulässig ist. Das Schweizer Bundesamt hatte bisher nur eine Fehlermarge von 9 Monaten seiner Altersbestimmungspraxis zugrunde gelegt. Die Rekurskommission hat ihre Entscheidung auf zahlreiche wissenschaftliche Stellungnahmen gestützt. (Quelle: Migration News Sheet November 2000)

Herkunftsländer-Kurzmeldungen

Ägypten: Bei Stichwahlen in einigen Gebieten Ägyptens sind infolge von Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizei mindestens vier Personen ums Leben gekommen, während über 60 verletzt wurden (ap/Reuters/NZZ 6.11.2000, L9152). Insgesamt kamen mehr als 10 Personen bei den Wahlen ums Leben (taz 17.11.2000, L9172).
15 mutmaßliche Muslimbrüder sind von einem Militärgericht 5 bzw. 3 Jahre Haft verurteilt worden (NZZ v. 21.11.2000, L9222; ai-Presseerklärung v. 20.11.2000 MDE 12/038/2000, L9183).
Ein Mitarbeiter von ai ist vermutlich von Sicherheitskräften überfallen, beraubt und geschlagen worden (ai-Presseerklärung v. 16.11.2000, L9191).

Afghanistan: Aufgrund geringer Zuwendungen von Geldgeberländern rechnet das World Food Programme mit bis zu 1.000.000 Hungertoten (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 27.10.2000, L8983).
Immer mehr Menschen fliehen aus dem Nord-Osten (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 7.11.2000, L9126). Pakistan hat im Nord-Westen wegen des wachsenden Zustroms von Flüchtlingen die Grenze für diese geschlossen (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 10.11.2000, L9114) und später Schutz suchende Flüchtlinge aus den Nord-Gebieten an Taliban-Sicherheitskräfte überstellt (idem v. 22.11.2000, L9178). Auch die anderen Nachbarländer haben ihre Grenzen für Flüchtlinge geschlossen (ai, UA v. 14.11.2000, ASA 33/016/2000, L9169).

Algerien: Die neu gegründete Partei Wafa wird von den Behörden als "Wiederaufersteheung" der FIS gewertet und infolgedessen verboten (NZZ v. 16.11.2000, L9214).

Angola: Mit der desaströsen humanitären Lage beschäftigt sich ein Bericht von Médecins sans Frontières vom 10.11.2000 (L9115; siehe dazu auch UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 9.11.2000, L9119).

Aserbaidschan: Während die Demonstrationen gegen die mutmaßliche Wahlfälschung in Baku friedlich verlief, kam es im Nordosten des Landes zu heftigen Straßenschlachten (NZZ v. 20.11.2000, L9224; afp/taz v. 20.11.2000, L9171).

Burundi: Ein Beamter, der Sodaten der Tötung von Zivilisten bezichtigte, ist von Soldaten verhaftet worden (ai, UA v. 8.11.2000, AFR 16/017/2000, L9134).
Zwei Soldaten sind nach Angaben von ai in einem unfairen Verfahren zum Tode verurteilt und - unter Versagung der Berufungsmöglichkeit - hingerichtet worden (UA v. 25.10.2000, AFR 16/016/2000, L9017).

China: Erneut sind 50, nach anderen Angaben 200 Anhänger der Falun Gong auf dem Platz des Himmlischen Friedens festgenommen worden (afp 27.10.2000, L8958; taz 27.10.2000, L8961).
Ein Uighure ist zu Tode gefoltert worden (ai-Presseerklärung v. 23.10.2000, L8971).
14 Regierungsbeamte sind wegen Korruption zum Tode verurteilt worden (taz 10.11.2000, L9141). 7 Mitglieder einer Räuberbande sind unmittelbar nach der Urteilsverkündung getötet worden (NZZ 18.11.2000, L9221).

Côte d'Ivoire: Anhänger des soeben gewählten neuen Präsidenten Gbagbo gingen gewaltsam gegen Anhänger des von der Wahl ausgeschlossenen Präsidentschaftskandidaten Alassane Ouattara (RDR), Muslime und "Ausländer" vor (taz 27.10.2000, L8959; ai-Presseerklärung v. 27.10.2000, L8984 (frz.); siehe auch UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 26.10.2000, L8965 sowie Le Monde v. 29.10.2000, L8986). Am Stadtrand von Abidjan sind allein 55 Leichen gefunden worden (taz 30.10.2000, L8991). Hierfür sind nach Angaben eines Überlebenden auch Militärs verantwortlich (taz 30.10.2000, L8991). Laut RDR sind an einem Tag 155 ihrer Anhänger ums Leben gekommen (idem). Nach Angaben einer örtlichen Menschenrechtsorganisation sind insgesamt 500 Menschen umgekommen (BBC 31.10.2000, L9038). Die New York Times sieht den Konflikt auch durch Religionsunterschiede bedingt (6.11.2000, L9150).
Zwei Generale des vorigen Regimes sind wegen einem vorgeblichen Attentatsversuch auf den neuen Präsidenten verhaftet worden (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 9.11.2000, L9120; Le Monde 9.11.2000, L9140). Reporter Sans Frontières beklagte aus Anlass eines neuen Vorfalls, dass in diesem Jahr 14 Journalisten wegen der Ausübung ihrer Tätigkeit verhaftet worden sind (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 30.10.2000, L9008).

Eritrea: Zwei Journalisten sollen unter einem Vorwand, faktisch jedoch wegen Regierungskritik verhaftet worden sein (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 27.10.2000, L8977).

Guinea-Bissau: Kurz vor Redaktionsschluss wird eine bewaffnete Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Fraktionen der Militärführung erwartet (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 23.11.2000, L9226; idem v. 23.11.2000, L9227; ap 23.11.2000, L9211).

Indien: Nach einem tödlichen Angriff auf einen Politiker ist die Gewalt zwischen Rebellen und Sicherheitskräften im Kashmir weiter eskaliert: 45 Tote in zwei Tagen (ap/FR 6.11.2000, L9154).

Irak: Laut einem internen Bericht des britischen Außenministeriums sollen Angehörige des Familienclans von Saddam Hussein in den letzten Wochen zahlreiche Todesurteile unterschrieben haben, berichtet der Guardian vom 3.11.2000 (L9040). 30 Prostituierte sollen geköpft worden sein (bestätigend ai, UA v. 3.11.2000, MDE 14/015/2000, L9132). Weitere Opfer waren Personen, die den nötigen Respekt vor Saddam Hussein und seinem Clan haben vermissen lassen. Schließlich sollen 50 Geisteskranke anstelle von Gefangenen, die sich durch Bestechung freigekauft haben, getötet worden sein.
Bei einem Bombenanschlag in Arbil sind 6 Menschen getötet, 17 weitere verletzt worden (afp/taz v. 17.11.2000, L9174).
Im Nord-Irak ist ein PUK-Kritiker und Mitglied des Exekutivkomitees der Kommunistischen Arbeiterpartei Iraks vom Geheimdienst der PUK verhaftet worden (ai, UA v. 3.11.2000, MDE 14/014/2000, L9131).

Iran: Eine weitere Teinehmerin der Iran-Konferenz der Heinrich-Böll-Stiftung im April in Berlin ist vor Gericht geladen worden (taz 9.11.2000, L9079). Offenbar auch im Zusammenhang mit diesem Prozess ist ein iranischer Übersetzer der Deutschen Botschaft eines Deliktes angeklagt worden, auf das die Todesstrafe steht; er soll regierungsfeindliche Propaganda ins Land geschmuggelt haben, was als "Krieg gegen den Islam" gewertet wird (taz 8.11.2000, L9080; zur Wertung als "Krieg gegen den Islam: taz 8.11.2000,L9081 und 10.11. 2000, L9142). Einen Hintergrundbericht zu diesen Vorgängen enthält die NZZ vom 14.11.2000, L9219.
Bei Zusammenstößen mit der Polizei sind mehrere junge Demonstranten verletzt worden, die der Ermordung eines laizistischen Oppositionellen vor zwei Jahren gedenken wollten (Le Monde v. 22.11.2000, L9213). Auch generell scheinen sich die Studenten zu mobilisieren (The Guardian v. 21.11.2000, L9223).

Israel/Palästina: Arafat nicht mehr loyal gesonnene Fatah-Mitglieder werden von israelischen Sicherheitskräften mit militärischen Mitteln bekämpft (stratfor.com v. 10.11.2000, L9117).

Jugoslawien/Kosovo: 4 Ashkali sind unmittelbar nach ihrer Rückkehr in ihrern Heimatort getötet worden (diese Meldung findet sich in einem 16-seitigen Dokument mit UN-Pressemeldungen, L9145).

Kamerun: Nahe der Millionenstadt Douala sind 100 Leichen von verschwundenen Personen gefunden worden. Zuvor hatte der Kardinal von Douala in einem Interview angegeben, dass über 500 Menschen Opfer summarischer Hinrichtungen geworden sind. Urheber soll eine Sondereinheit namens "Operationelles Kommando" sein, die schon bei der gewaltsamen Niederschlagung der Demokratiebewegung 1991 - 1992 viele Menschen tötete (quelle für diesen Absatz: taz 9.11.2000, L9078).
Die Polizei stoppte gewaltsam eine Demonstration der oppositionellen Social Democratic Front (SDF) für die Einrichtung einer unabhängigen Wahlkommission (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 13.11.2000, L9200).

Kolumbien: Weiterhin töten Paramilitärs Zivilisten (ai, UA v. 6.11.2000, L9133).

Kongo, Dem. Rep.: Über Folter mit Todesfolge sowohl in den von der Regierung kontrollierten Gebieten als auch in dem Gebiet der Ruanda nahestehenden Truppen berichtet ai (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 24.10. 2000, L8969; ai UA v. 19.10. 2000, L9022).
Immer unübersichtlicher wird die Lage in den östlichen Landesteilen, die von verschiedenen Rebellengruppen besetzt sind: Neue Rebellengruppen tauchen auf (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 7.11.2000, L9125). Innerhalb der großen Gruppe RCD-ML gibt es Putschversuche und Kämpfe (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 6.11.2000, L9127; idem v. 16.11.2000, L9131; idem v. 17.11.2000, L9190; idem v. 22.11.2000, L9206).

Kongo (Rep.): 13 Häftlinge sind erstickt (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 17.11.2000, L9189).

Libanon: Mindestens 200 Asylbewerber werden nach Angaben von ai derzeit gefoltert, um sie zur Rücknahme ihrer Asylanträge zu zwingen (UA v. 18.10.2000, MDE 18/013/2000, L9025).

Liberia: Eine zweite Kriegsfront wurde vom östlichen Nachbarn, Côte d'Ivoire, aus durch Rebellen eröffnet (taz 23.11.2000, L9207).

Mauretanien: Die Regierung hat die führende Oppositionspartei, die Union der Demokratischen Kräfte / Neue Ära verboten und aufgelöst (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 30.10.2000, L9008). Dabei sind mehrere Mitglieder der Partei verhaftet worden (ai, UA v. 17.11.2000, AFR 38/006/2000, L9163).
Bei der Niederschlagung von oppositionellen Demonstrationen sind mehrere Menschen verletzt und einer getötet worden (ai-Presseerklärung v. 6.11.2000, L9129).

Mozambik: Die Regierung ging gewaltsam gegen demonstrierende RENAMO-Unterstützer vor und tötete mehrere Dutzend Demonstranten (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 9.11.2000, L9118; idem v. 10.11.2000, L9112; Panafrican News Agency v. 12.11.2000, fehlerhaft abgespeichert: 40 Tote). Die RENAMO schickt sich an, wieder zu den Waffen zu greifen (taz 23.11.2000, L9208).

Namibia: In ihrem Vorgehen gegen vermeintliche UNITA-Anhänger in dem nördlichen Grenzgebiet zu Angola übergeht die Regierung selbst Gerichtsentscheidungen, die die Freilassung des Betroffenen anordnen (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 26.10.2000, L8966; siehe dazu auch ai, UA v. 27.10.2000, AFR 42/003/2000, L9020).

Nepal: Die Vorsitzende der "All Nepal Women's Organisation (Revolutionary)", einer der "Communist Party of Nepal (Maoist)" nahestehende Frauenorganisation, ist verhaftet worden (ai, UA v. 9.11.2000, ASA 31/031/2000, L9137).

Niger: Reporters Sans Frontières kritisierte die Verhaftung dreier Journalisten, die eine Meldung über einen schwelenden Grenzkonflikt mit Benin wiedergegeben hatten, wegen Störung der öffentlichen Ordnung (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 30.10.2000, L9008).
Ein Bündnis oppositioneller Parteien hat dagegen protestiert, dass ihre Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden sollen (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 20.11.2000, L9182).
239 Muslime, die nach gewaltsamen Demonstrationen gegen eine Modeschau verhaftet worden waren, sind zwei Wochen später wieder freigelassen worden (idem).
Die teilweise Radikalisierung des örtlichen Islam beschreibt die taz v. 17.11.2000, L9176).

Nigeria: Das im letzten Heft angekündigte harte Vorgehen gegen Anhänger des Odua's People Congress (OPC) schlug sich sofort in Massenverhaftungen nieder (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 23.10.2000, L8970; siehe auch den Hintergrundbericht zu den Milizen v. 23.10.2000, L8972).
Ein Mann ist aufgrund der Scharia öffentlich ausgepeitscht worden (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 17.11.2000, L9188).

Pakistan: Ungefähr 100 Mitglieder der Opposition sind am 12.10.2000 verhaftet worden (The Economist v. 27.10.2000, L8957).
Fünf Ahmadis sind beim Verlassen ihrer Mosche getötet worden (ai-Presseerklärung v. 1.11.2000, L9045; ap/NZZ 1.11.2000, L9153). ai verzeichnet 10 Tote in zwei Wochen und befürchtet weitere Opfer (Presseerklärung v. 13.11.2000, L9203; UA v. 14.11.2000, ASA 33/017/2000, L9168).

Ruanda: Ungeachtet äußerst prekärer Lebensbedingungen insbes. für Frauen und Kinder sowie einzelner Fälle von "Verschwindenlassen" bzw. Tötungen verzeichnet der UN-Sondergesandte für Menschenrechte in Ruanda eine deutliche Verbesserung der Sicherheitslage seit 1997 (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 3.11.2000, L8997). Hingegen seien die Haftbedingungen insbesondere wegen Überfüllung extrem schlecht (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 2.11.2000, L9001).

Russland: Einen weiteren Greuelbericht aus Tschetschenien, in dem auf die direkte Verantwortlichkeit der Militärführung eingegangen wird, enthält die taz v. 30.10.2000, L8989.

Senegal: Die afrikanische Menschenrechtsorganisation RADDHO vermerkte eine verbesserte Menschenrechtslage in der von Bürgerkrieg heimgesuchten südlichen Provinz Casamance (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 19.10.2000, L8975). Jedoch hielt eine gemeinsame Evaluierungskommission von UNHCR, IOM, der senegalesischen Regierung und der französischen Botschaft die Provinz noch für so unsicher, dass eine Rückkehr der auf Gambia und Guinea-Bissau aufgeteilten Flüchtlinge nicht in Frage käme (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 31.10.2000, L9006).

Sierra Leone: 6 bzw. 13 Personen, die gegen die mutmaßliche stillschweigende Beteiligung der Polizei an den nächtlichen Überfällen von Räubern demonstrierten, wurden (von Polizisten?) angeschossen (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 6.11.2000, L9128; ap/NYT 6.11.2000, L9151).
Mit den Folgen des Krieges für Kinder beschäftigt sich ein Bericht des UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 10.11.2000, L9113.

Somalia: Wachpersonal eines Hotels, in dem mehrere neu gewählte Abgeordnete sich aufhalten, schossen auf Menschen, die gegen die Inflation verursachende Einfuhr neuen Geldes demonstrierten (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 3.11.2000, L8998).
Auch sechs Milizenführer wandten sich gegen die Einfuhr neuen Geldes und die Öffnung des Hafens durch die neue Regierung, da die Öffnung des Hafens die Einfuhr erst ermöglicht habe (BBC 31.10.2000, L9039).
Ein Mitglied des Übergangsparlaments wurde erschossen (afp v. 13.11.2000, L9139; UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 13.11.2000, L9202). Wenige Tage darauf wurde ein Hotel angegriffen, in dem sich weitere Parlamentarier niedergelassen haben (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 21.11.2000, L9179). Ein anderer Abgeordneter entkam nur knapp einem Angriff auf seinen Überland-Konvoi, während drei seiner Sicherheitsleute ums Leben kamen (BBC 17.11.2000, L9216).
In Somaliland ist ein Sub-Clan-Führer nach massiven, gewaltsamen Protesten gegen seine Verhaftung freigelassen worden; er hatte sich zuvor an dem Friedensprozess in Djibouti beteiligt; auch weiteren Teilnehmern an der Konferenz wurde unter der Bedingung "verziehen", dass sie sich von dem Prozess bzw. der Staatsneugründung lossagten (idem).

Sri Lanka: Im Osten des Landes sind 26 junge Tamilen in einem "Rehabilitation Camp" offenbar mit Billigung des Wachpersonals von Dorfbewohnern umgebracht worden (ai-Presseerklärung v. 27.10.2000, L8985).

Sudan: Zwei Mitglieder der verbotenen Ba'ath-Partei sind möglicherweise aufgrund von kritischen Artikeln in einer der Partei nahestehenden Untergrundzeitung namens "Al-Hadar" verhaftet worden (ai, UA v. 20.10.2000, AFR 54/010/2000, L9023).
Die UMMA-Anhänger kehren in den Sudan zurück (BBC 18.11.2000, L9217).
Die katholische Kirche warf der sudanesischen Regierung erneut die Bombardierung christlicher Zivilbevölkerung im Süd-Sudan vor (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 3.11.2000, L8998; idem v. 7.11.2000, L9124). Allein bei einem Fliegerangriff auf einen Markt kamen 18 Menschen ums Leben (BBC v. 20.11.2000, L9218).

Syrien: 600 politische Häftlinge sollen nach dem Willen des neuen Präsidenten in Bälde freigelassen werden; außerdem soll eine Generalamnestie u.a. für Straftaten wie Desertion und Schmuggel verkündet werden (dpa/taz v. 17.11.2000, L9173; Syrian Human Rights Comittee v. 19.11.2000, L9187 oder www.shrc.org).

Tansania: Vor den Wahlen sind drei Mitglieder der Civic United Front verhaftet worden (ai, UA v. 3.11.2000, AFR 56/014/2000, L9138). Nach den Wahlen sind 18 Angehörige der Civic United Front nach jahrelanger Haft ohne Rechtsgrundlage in Sansibar freigelassen worden (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 10.11.2000, L9116).

Türkei: Eine Delegation kurdischer Frauen der Organisation "Initiative von Müttern für den Frieden" und ihr Übersetzer, die im Nord-Irak vermitteln wollten, sind nach ihrer Rückkehr verhaftet und misshandelt worden (ai, UA v. 19.10.2000, EUR 44/055/2000, L9024).
220 Studenten sind bei Demonstrationen gegen den sog. Obersten Bildungsrat verhalftet worden (dpa/NZZ v. 7.11.2000, L9159).
Weitere rund 50 Lokalpolitiker der HADEP sind verhaftet worden (dpa/NZZ 6.11.2000, L9157). Mehrere Mitglieder und insbesondere Sprecher der islamischen Gruppierung "Hisbollah" sind in letzter Zeit rechtswidrig von der Polizei inhaftiert worden (ai, UA v. 17.10.2000, EUR 44/083/2000, L9026; siehe auch BBC 31.10.2000, L9044).
Die Abgeordnete Piskinsut, die mehrere Jahre Nachweise über Folterpraktiken insbesondere in Polizeistationen sammelte, ist offenbar auf Druck der Militärs des Vorsitzes der Menschenrechtskommission des Parlaments enthoben worden (The Economist v. 4.11.2000, L9029).
10 Polizisten sind in einem bisher wohl einmaligen Prozess wegen Folter von jungen Erwachsenen im Jahr 1995 zu Haftstrafen von 5 bis 11 Jahren verurteilt worden (afp/taz v. 17.11.2000, L9175).

Weißrussland: Die Polizei ging in Minsk brutal gegen einige Hundert, meist jugendliche Demonstranten vor, von denen einige Dutzend verhaftet wurden (taz v. 16.11.2000, L9177).

Zentralafrikanische Republik: Für Streiks und gewaltsame Demonstrationen werden Gewerkschaften und die Oppositionspartei PUN (Partie de l'unité Nationale) verantwortlich gemacht (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 16.11.2000, L9194).

 

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