Liebe Leserinnen und Leser,
der EU-Ministerrat hat die umstrittene Verfahrensrichtlinie verabschiedet. Diese
Richtlinie erschwert den Zugang zum europäischen Asylsystem erheblich. Vor allem
die Drittstaatenregelungen und die zahlreichen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten,
restriktive Regelungen zu schaffen oder beizubehalten, konterkarieren die Fortschritte
bei der Harmonisierung des Asylrechts, insbesondere der Qualifikationsrichtlinie.
Zudem widerspricht sie der Zielsetzung der EU, ein effektives und am Menschenrechtsschutz
und der Genfer Flüchtlingkonvention orientiertes gemeinsames Flüchtlingsrecht
zu schaffen. Dass die Minister ohne Aussprache einen kritischen Beschluss des
Parlaments zum Richtlinienentwurf vom Tisch fegten, kann man als Affront bewerten.
Und noch etwas macht der Beschluss deutlich: Die neue Bundesregierung macht
in der Flüchtlingspolitik da weiter, wo die alte aufgehört hat. Sie hat die
erste Möglichkeit vertan, eine an den Menschenrechten orientierte Politik zu
betreiben.
Ihr Ekkehard Hollmann
Neuer UNHCR-Vertreter in Deutschland
Die UNHCR-Vertretung in Berlin hat einen neuen Leiter. Anfang Dezember übernahm
der Österreicher Gottfried Köfner den Posten von dem Finnen Stefan Berglund,
der nach über 30 Jahren im Dienst der Vereinten Nationen in Pension ging. Köfner
war zuletzt Leiter der UNHCR-Vertretung in Wien. Die Vertretung in Berlin wird
ab dem 1.1.2006 die Funktion eines Regionalbüros für Deutschland, Österreich
und die Tschechische Republik wahrnehmen. Die UNHCR-Büros in Wien und Prag sollen
aber bestehen bleiben.
Integrationsbeauftrage im Bundeskanzleramt
Das Bundeskabinett hat Maria Böhmer (CDU) zur neuen Integrationsbeauftragten
ernannt. Gleichzeitig wurde die Integrationsbeauftrage als Staatsministerin
im Bundeskanzleramt angesiedelt. Bislang war das Amt dem Familienministerium
zugeordnet. Maria Böhmer ist seit 1990 Bundestagsabgeordnete und seit 2001 Vorsitzende
der Frauenunion.
Ein Todesopfer an deutscher Grenze in 2004
An den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland ist im Jahr 2004 ein Mensch
beim Versuch der unerlaubten Einreise gestorben. Seine Leiche wurde am 6. Juni
2004 in der Oder gefunden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf
eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion »Die Linke« hervor (BT-Ds.
16/22). Zwei Personen seien außerdem bei der Ausübung unmittelbaren Zwangs durch
den Bundesgrenzschutz verletzt worden. Weitere neun Personen hätten sich bei
Verkehrsunfällen während ihrer Einschleusung verletzt. Außerdem seien zwölf
Personen bei der unerlaubten Einreise erschöpft oder mit Mangelerscheinungen
aufgefunden worden.
Neuregelung der Aufnahme von Juden aus Osteuropa
Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich auf eine Neuregelung der
Aufnahme von Juden aus den Gebieten der früheren Sowjetunion geeinigt. Das berichtete
die Frankfurter Rundschau am 26. November. Danach müssen Zuwanderer künftig
Grundkenntnisse der deutschen Sprache haben und ihren Lebensunterhalt sichern
können. Darüber hinaus muss auch die Möglichkeit der Aufnahme in eine jüdische
Gemeinde in Deutschland bestehen.
Bundesregierung prüft Erfolg des Zuwanderungsgesetzes
Die neue Bundesregierung will die Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes überprüfen.
Darauf einigten sich die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag.
Dabei will die Bundesregierung insbesondere auch prüfen, ob das Problem der
so genannten Kettenduldungen wie beabsichtigt befriedigend gelöst worden ist.
Außerdem will die Bundesregierung den Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen
zur Erlangung von Vorteilen im Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht unterbinden.
Dazu erwägt sie, ein Anfechtungsrecht einer öffentlichen Stelle zu schaffen.
Möglichst bald soll ein Gesetz zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben im Bereich
des Aufenthalts- und Asylrechts eingebracht werden. Schließlich wollen die Koalitionäre
die Vorschriften des Staatsangehörigkeitsrechts präzisieren.
Unbegleitete Minderjährige müssen in Obhut genommen werden
Kinder und Jugendliche, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, sind
ab dem 1. Oktober in Obhut zu nehmen. Das folgt aus einer Neuregelung des
§ 42 des Sozialgesetzbuchs VIII. Darauf wies der Bundesfachverband Unbegleitete
Minderjährige Flüchtlinge in einer Stellungnahme hin (2 S., M7316). Die
Regelung gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs.
Bundesregierung unterstützt Vorführungen vor vietnamesische Delegationen
Die Bundesregierung hat die Vorführungen vietnamesischer Staatsangehöriger
vor Delegationen aus Vietnam zur Feststellung der Identität und zur Ausstellung
von Reisedokumenten verteidigt. In der Antwort auf eine schriftliche Frage des
Bundestagsabgeordneten Volker Beck (Grüne) berief sich der Staatssekretär Lutz
Diwell auf das seit 1995 bestehende Rückübernahmeabkommen mit Vietnam, das entsprechende
Vorführungen vorsehe. Die dadurch entstehenden Kosten für die Anreise und den
Aufenthalt der vietnamesischen Beamten würden durch die haushaltsentlastende
Wirkung der Rückübernahme aufgewogen. Vietnam nehme etwa 90 % der vorgeführten
Personen zurück.
Ba-Wü: UNMIK schickt 33 Abgeschobene zurück
UNMIK hat 33 Personen, die aus Baden-Württemberg nach Pristina abgeschoben
worden sind, wieder zurück geschickt. Das berichtete der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.
Bei den Betroffenen habe es sich um Roma und Ashkali gehandelt. Sie seien nach
etwa 40 Stunden wieder in ihren Wohnorten in Baden-Württemberg angelangt. Einer
der betroffenen Roma berichtete, dass sie am Flughafen Baden-Baden durchsucht
worden seien und ihnen alle Hinweise auf ihre Volkszugehörigkeit abgenommen
worden seien.
Auf Grund einer Einigung zwischen Deutschland und UNMIK können derzeit Roma
nicht und Ashkali nur nach einer Prüfung ihrer Gefährdung durch Mitarbeiter
von UNMIK abgeschoben werden.
Schleswig-Holstein: Ausreisezentrum geplant
Das Innenministerium Schleswig-Holstein will den Druck auf ausreisepflichtige
Ausländer verstärken. In einer Pressemitteilung kündigte es an, dass die regelmäßige
Unterbringung von Asylbewerbern in den Landesunterkünften von sechs auf neun
Monate verlängert werde. Asylsuchende, deren Asylanträge »absehbar keine
Erfolgsaussichten haben«, würden nicht auf die Kommunen verteilt. In Neumünster
sollen zentral die Ausländer untergebracht werden, die hartnäckig ihren Mitwirkungs-
und Ausreiseverpflichtungen nicht nachkommen. Dabei handele es sich nicht um
ein so genanntes Ausreisezentrum. Vielmehr sollen die Betroffenen nach Angaben
von Innenminister Ralf Stegner (SPD) in der Gemeinschaftsunterkunft davon überzeugt
werden, dass es für ihren weiteren Lebensweg besser sei, an der Beschaffung
von Heimreisedokumenten mitzuwirken. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und
Pro Asyl stellten dagegen fest, dass es sich der Sache nach um ein Ausreisezentrum
handele. Sie forderten eine dezentrale Unterbringung der Betroffenen.
Hamburg: Abschiebung einer Frau nach Afghanistan
Die Hamburger Ausländerbehörde hat erstmals versucht, eine Frau nach Afghanistan
abzuschieben. Die 30-jährige Angehörige der Minderheit der Hindus brach jedoch
bei mehreren Abschiebungsversuchen bewusstlos zusammen, berichtete die Frankfurter
Rundschau am 18. November. Dagegen wurde ihr Ehemann abgeschoben. Die Ausländerbehörde
hält an der Abschiebung der Frau fest.
Sachsen: Innenminister hält Ausreise von Irakern für zumutbar
Das sächsische Innenministerium hält eine Ausreise in den Irak grundsätzlich
für zumutbar. Das geht aus der Antwort vom 18.10.2005 des damaligen Innenministers
Thomas de Maizière (CDU) auf eine Kleine Anfrage der grünen Landtagsfraktion
hervor. Auch dem Beschluss der Innenminister- und -senatoren vom 23./24. Juni
sei nicht zu entnehmen, dass im Irak gravierende Sicherheitsprobleme bestünden,
die einer Rückkehr ausreisepflichtiger Iraker entgegenstünden.
Verfahrensrichtlinie verabschiedet
Der EU-Ministerrat hat am 1. Dezember ohne Aussprache die Richtlinie
über Mindestnormen für Asylverfahren verabschiedet. Damit setzte sich der Rat
über einen kritischen Beschluss des Europaparlaments mit zahlreichen Änderungsvorschlägen
hinweg. Umstritten sind insbesondere das Konzept von sicheren und »supersicheren«
Drittstaaten sowie Einschränkungen der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln.
Pro Asyl kritisierte den Beschluss als »traurigen Tag für Europa«
und einen »Schritt rückwärts für den Flüchtlingsschutz«. UNHCR befürchtet,
dass die Umsetzung der Richtlinie zu »Verstößen gegen das internationale
Flüchtlingsrecht führen könnte«, so Europadirektorin Pirkko Kourula.
Die Innen- und Justizminister hatten sich bereits am 29. April 2004 politisch
auf die Richtlinie geeinigt, sie wegen Parlamentsvorbehalten einiger Mitgliedstaaten
aber nicht endgültig beschlossen. Mit der Verabschiedung der Richtlinie ist
die erste Phase der europäischen Harmonisierung des Asylrechts beendet.
Programm zur Integration beschlossen
Der EU-Ministerrat hat am 1. Dezember ein gemeinsames Programm zur
Integration verabschiedet. Er folgte damit einer Mitteilung der Kommission vom
1. September (21 S., M7517).
Zuvor hatte UNHCR kritisiert, dass in der Mitteilung Flüchtlinge nicht als Gruppe
genannt werden, die besondere Aufmerksamkeit erfordern.
Bereits am 7. November stimmte der Rat dem Rückübernahmeabkommen mit Albanien
zu, das am 14. April in Luxemburg unterzeichnet worden ist. Außerdem beauftragte
er die Kommission, mit der Ukraine über Erleichterungen bei der Visavergabe
zu verhandeln.
Kommission will Migrationskontrolle verbessern
Die EU-Kommission hat eine Mitteilung zur besseren Kontrolle von Migrationsströmen
vorgelegt. Die Mitteilung beinhaltet drei Kernelemente, für die der Innen- und
Justizkommissar Franco Frattini bei einer Reise durch die südlichen Mitgliedstaaten
geworben hatte: die Errichtung eines satellitengestützten Überwachungssystems
und von Küstenwachen in Zusammenarbeit mit der europäischen Grenzschutzagentur
»Frontex«, die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern
und die Zusammenarbeit mit den südlichen Mittelmeeranrainern im Rahmen von Euro-Med.
Außerdem verabschiedete die Kommission eine Mitteilung zur Verbesserung des
Datenaustausches. So sollen die Daten des Visa-Informationssystems (VIS) für
die Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten zugänglich gemacht werden. Ferner
möchte die Kommission eine Verbindung der drei europäischen Datenbanken im Migrationsbereich
– VIS, Schengen-Informationssystem (SIS) und Eurodac – prüfen.
Richtlinie zu Aufnahmebedingungen nicht umgesetzt
Der europäische Flüchtlingsrat ECRE hat festgestellt, dass die EU-Richtlinie
zu den Aufnahmebedingungen von Asylsuchenden in den meisten Mitgliedstaaten
nicht richtig umgesetzt ist. In einem Bericht (32 S., M7528) kritisiert
ECRE unter anderem, dass nicht alle Staaten einen ausreichenden Lebensstandard
für Asylsuchende garantieren. Insbesondere die Unterkunft und die finanzielle
Hilfe deckten häufig nicht den Grundbedarf. Die Umsetzungsfrist der Richtlinie
ist im Februar 2005 abgelaufen. Der Bericht ist auf www.ecre.org
erhältlich.
Schäuble bestreitet Kompetenz der EU für Zuwanderung
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die Kompetenz der EU für
die Regelung der legalen Zuwanderung bestritten. Beim Treffen der EU-Innen-
und Justizminister in Brüssel am 1. Dezember. Die legale Zuwanderung falle
ausschließlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Dagegen will EU-Innenkommissar
Franco Frattini noch in diesem Jahr eine europäische Strategie zur legalen Zuwanderung
vorlegen.
Marokko: Erstmals Zugang von UNHCR zu Flüchtlingen
Marokko hat UNHCR Zugang zu 40 Asylbewerbern gewährt, die in Guelmin im
Süden des Landes festgehalten werden. Bis dahin hatte Marokko Kontakte zwischen
UNHCR und internierten Flüchtlingen unterbunden. UNHCR hofft nun, auch Zugang
zu Asylbewerbern zu erhalten, die im Nador nahe der spanischen Exklave Melilla
festgehalten werden.
Großbritannien: Streichung von Sozialhilfe menschenrechtswidrig
Die Lordrichter des britischen Oberhauses haben am 3. November entschieden,
dass die britische Praxis des Entzugs von Sozialleistungen für Asylbewerber
gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Es sei eine unmenschliche
und erniedrigende Behandlung, wenn Asylbewerbern nur deshalb Sozialhilfe vorenthalten
werde, weil sie nicht innerhalb von drei Tagen nach Einreise ihren Asylantrag
gestellt haben. Die Regierung habe eine »positive Handlungsverpflichtung«,
wenn Personen unter mangelnder Versorgung leiden, entschied das höchste britische
Gericht (Az. [2005]
UKHL 66).
Die britische Praxis entspricht den Regelungen der EU-Richtlinie über die Aufnahmebedingungen.
Die Entscheidung des House of Lords hat deshalb Auswirkungen auf die Umsetzung
der Richtlinie in den übrigen Mitgliedstaaten der EU.
Großbritannien: Erste Abschiebung in Nordirak
Erstmals sind Iraker aus Großbritannien abgeschoben worden. Am 20. November
wurden 15 Personen mit einem militärischem Transportflugzeug in den Nordirak
gebracht. Das berichtete der Guardian am 21. November. Das Innenministerium
versicherte, dass in jedem Einzelfall über die Abschiebung entschieden werde.
Sie fänden nur in ausreichend stabile Regionen des Iraks statt. Weitere Flüge
seien in nächster Zeit nicht geplant.
Schweiz: Subsidiärer Schutz für Iraker
Die Schweiz hat einen Abschiebungsstopp für Iraker verhängt. Da Abschiebungen
tatsächlich nicht möglich seien und da die Situation im Irak unsicher und instabil
sei, erhalten Iraker subsidiären Schutz. Das berichtete die Schweizerische Flüchtlingshilfe.
Schweden: Befristete Härtefallregelung
Das schwedische Parlament hat am 9. November ein umstrittenes Gesetz
zur Regelung des Aufenthalts von abgewiesenen Asylbewerbern verabschiedet. Das
berichtete die NZZ am 10. November. In der Zeit vom 15. November bis
zum 31. März können unter gewissen Voraussetzungen abgewiesene Asylbewerber
einen legalen Daueraufenthalt erlangen. Der Schwerpunkt liegt bei Familien und
Personen, die wegen der Verhältnisse in ihrem Herkunftsland nicht abgeschoben
werden können. Das Gesetz war vor allem von den Grünen, die die sozialdemokratische
Minderheitsregierung tolerieren, gefordert worden.
Schweden: Vorwürfe gegen Eltern von apathischen Kindern
Schwedische Behörden haben Eltern von apathischen Flüchtlingskindern vorgeworfen,
den Zustand der Kinder mutwillig herbeigeführt zu haben. So sollen in mehreren
Fällen die Eltern ihre Kinder mit Medizin oder Drogen vergiftet oder Nahrungsmittellösungen
vorenthalten haben, die die Kinder stärken sollten. Das berichtete die Frankfurter
Rundschau am 26. November. Die Polizei ermittelt bislang in 13 Fällen.
Der Verband der Kinderärzte protestierte gegen die Vermutungen. Gerüchte über
den Missbrauch der Kinder habe es immer wieder gegeben. Diese hätten sich aber
bislang in keinem Fall bestätigt.
Das Phänomen der apathischen Kinder tritt seit etwa zwei Jahren bei Familien
aus Osteuropa auf, deren Aufenthaltsstatus in Schweden ungesichert ist. Die
Kinder sind nicht ansprechbar und müssen künstlich ernährt werden. Bislang ist
die Ursache nicht bekannt.
Frankreich: Ausweisung wegen Beteiligung an Krawallen
Der französische Innenminister Nicolas Sarkozy hat angekündigt, dass Ausländer,
die während der Jugendkrawallen der letzten Wochen festgenommen wurden, ausgewiesen
würden. Sie stellten eine »ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung«
dar, sagte Sarkozy. Das berichtete Le Monde.
Ein im Eilverfahren beschlossenes Gesetz sieht zudem Verschärfungen unter anderem
bei der Familienzusammenführung und dem Zugang von ausländischen Studierenden
nach Frankreich vor.
Home: Informationsverbund Asyl e.V.