ASYLMAGAZIN 12/2005

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

der EU-Ministerrat hat die umstrittene Verfahrensrichtlinie verabschiedet. Diese Richtlinie erschwert den Zugang zum europäischen Asylsystem erheblich. Vor allem die Drittstaatenregelungen und die zahlreichen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, restriktive Regelungen zu schaffen oder beizubehalten, konterkarieren die Fortschritte bei der Harmonisierung des Asylrechts, insbesondere der Qualifikationsrichtlinie. Zudem widerspricht sie der Zielsetzung der EU, ein effektives und am Menschenrechtsschutz und der Genfer Flüchtlingkonvention orientiertes gemeinsames Flüchtlingsrecht zu schaffen. Dass die Minister ohne Aussprache einen kritischen Beschluss des Parlaments zum Richtlinienentwurf vom Tisch fegten, kann man als Affront bewerten. Und noch etwas macht der Beschluss deutlich: Die neue Bundesregierung macht in der Flüchtlingspolitik da weiter, wo die alte aufgehört hat. Sie hat die erste Möglichkeit vertan, eine an den Menschenrechten orientierte Politik zu betreiben.

Ihr Ekkehard Hollmann

 

Nachrichten

Bund

Neuer UNHCR-Vertreter in Deutschland
Die UNHCR-Vertretung in Berlin hat einen neuen Leiter. Anfang Dezember übernahm der Österreicher Gottfried Köfner den Posten von dem Finnen Stefan Berglund, der nach über 30 Jahren im Dienst der Vereinten Nationen in Pension ging. Köfner war zuletzt Leiter der UNHCR-Vertretung in Wien. Die Vertretung in Berlin wird ab dem 1.1.2006 die Funktion eines Regionalbüros für Deutschland, Österreich und die Tschechische Republik wahrnehmen. Die UNHCR-Büros in Wien und Prag sollen aber bestehen bleiben.

Integrationsbeauftrage im Bundeskanzleramt
Das Bundeskabinett hat Maria Böhmer (CDU) zur neuen Integrationsbeauftragten ernannt. Gleichzeitig wurde die Integrationsbeauftrage als Staatsministerin im Bundeskanzleramt angesiedelt. Bislang war das Amt dem Familienministerium zugeordnet. Maria Böhmer ist seit 1990 Bundestagsabgeordnete und seit 2001 Vorsitzende der Frauenunion.

Ein Todesopfer an deutscher Grenze in 2004
An den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland ist im Jahr 2004 ein Mensch beim Versuch der unerlaubten Einreise gestorben. Seine Leiche wurde am 6. Juni 2004 in der Oder gefunden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion »Die Linke« hervor (BT-Ds. 16/22). Zwei Personen seien außerdem bei der Ausübung unmittelbaren Zwangs durch den Bundesgrenzschutz verletzt worden. Weitere neun Personen hätten sich bei Verkehrsunfällen während ihrer Einschleusung verletzt. Außerdem seien zwölf Personen bei der unerlaubten Einreise erschöpft oder mit Mangelerscheinungen aufgefunden worden.

Neuregelung der Aufnahme von Juden aus Osteuropa
Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich auf eine Neuregelung der Aufnahme von Juden aus den Gebieten der früheren Sowjetunion geeinigt. Das berichtete die Frankfurter Rundschau am 26. November. Danach müssen Zuwanderer künftig Grundkenntnisse der deutschen Sprache haben und ihren Lebensunterhalt sichern können. Darüber hinaus muss auch die Möglichkeit der Aufnahme in eine jüdische Gemeinde in Deutschland bestehen.

Bundesregierung prüft Erfolg des Zuwanderungsgesetzes
Die neue Bundesregierung will die Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes überprüfen. Darauf einigten sich die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag. Dabei will die Bundesregierung insbesondere auch prüfen, ob das Problem der so genannten Kettenduldungen wie beabsichtigt befriedigend gelöst worden ist. Außerdem will die Bundesregierung den Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen zur Erlangung von Vorteilen im Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht unterbinden. Dazu erwägt sie, ein Anfechtungsrecht einer öffentlichen Stelle zu schaffen. Möglichst bald soll ein Gesetz zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben im Bereich des Aufenthalts- und Asylrechts eingebracht werden. Schließlich wollen die Koalitionäre die Vorschriften des Staatsangehörigkeitsrechts präzisieren.

Unbegleitete Minderjährige müssen in Obhut genommen werden
Kinder und Jugendliche, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, sind ab dem 1. Oktober in Obhut zu nehmen. Das folgt aus einer Neuregelung des § 42 des Sozialgesetzbuchs VIII. Darauf wies der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge in einer Stellungnahme hin (2 S., M7316). Die Regelung gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs.

Bundesregierung unterstützt Vorführungen vor vietnamesische Delegationen
Die Bundesregierung hat die Vorführungen vietnamesischer Staatsangehöriger vor Delegationen aus Vietnam zur Feststellung der Identität und zur Ausstellung von Reisedokumenten verteidigt. In der Antwort auf eine schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Volker Beck (Grüne) berief sich der Staatssekretär Lutz Diwell auf das seit 1995 bestehende Rückübernahmeabkommen mit Vietnam, das entsprechende Vorführungen vorsehe. Die dadurch entstehenden Kosten für die Anreise und den Aufenthalt der vietnamesischen Beamten würden durch die haushaltsentlastende Wirkung der Rückübernahme aufgewogen. Vietnam nehme etwa 90 % der vorgeführten Personen zurück.

 

Bundesländer

Ba-Wü: UNMIK schickt 33 Abgeschobene zurück
UNMIK hat 33 Personen, die aus Baden-Württemberg nach Pristina abgeschoben worden sind, wieder zurück geschickt. Das berichtete der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Bei den Betroffenen habe es sich um Roma und Ashkali gehandelt. Sie seien nach etwa 40 Stunden wieder in ihren Wohnorten in Baden-Württemberg angelangt. Einer der betroffenen Roma berichtete, dass sie am Flughafen Baden-Baden durchsucht worden seien und ihnen alle Hinweise auf ihre Volkszugehörigkeit abgenommen worden seien.
Auf Grund einer Einigung zwischen Deutschland und UNMIK können derzeit Roma nicht und Ashkali nur nach einer Prüfung ihrer Gefährdung durch Mitarbeiter von UNMIK abgeschoben werden.

Schleswig-Holstein: Ausreisezentrum geplant
Das Innenministerium Schleswig-Holstein will den Druck auf ausreisepflichtige Ausländer verstärken. In einer Pressemitteilung kündigte es an, dass die regelmäßige Unterbringung von Asylbewerbern in den Landesunterkünften von sechs auf neun Monate verlängert werde. Asylsuchende, deren Asylanträge »absehbar keine Erfolgsaussichten haben«, würden nicht auf die Kommunen verteilt. In Neumünster sollen zentral die Ausländer untergebracht werden, die hartnäckig ihren Mitwirkungs- und Ausreiseverpflichtungen nicht nachkommen. Dabei handele es sich nicht um ein so genanntes Ausreisezentrum. Vielmehr sollen die Betroffenen nach Angaben von Innenminister Ralf Stegner (SPD) in der Gemeinschaftsunterkunft davon überzeugt werden, dass es für ihren weiteren Lebensweg besser sei, an der Beschaffung von Heimreisedokumenten mitzuwirken. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und Pro Asyl stellten dagegen fest, dass es sich der Sache nach um ein Ausreisezentrum handele. Sie forderten eine dezentrale Unterbringung der Betroffenen.

Hamburg: Abschiebung einer Frau nach Afghanistan
Die Hamburger Ausländerbehörde hat erstmals versucht, eine Frau nach Afghanistan abzuschieben. Die 30-jährige Angehörige der Minderheit der Hindus brach jedoch bei mehreren Abschiebungsversuchen bewusstlos zusammen, berichtete die Frankfurter Rundschau am 18. November. Dagegen wurde ihr Ehemann abgeschoben. Die Ausländerbehörde hält an der Abschiebung der Frau fest.

Sachsen: Innenminister hält Ausreise von Irakern für zumutbar
Das sächsische Innenministerium hält eine Ausreise in den Irak grundsätzlich für zumutbar. Das geht aus der Antwort vom 18.10.2005 des damaligen Innenministers Thomas de Maizière (CDU) auf eine Kleine Anfrage der grünen Landtagsfraktion hervor. Auch dem Beschluss der Innenminister- und -senatoren vom 23./24. Juni sei nicht zu entnehmen, dass im Irak gravierende Sicherheitsprobleme bestünden, die einer Rückkehr ausreisepflichtiger Iraker entgegenstünden.

 

Europa

Verfahrensrichtlinie verabschiedet
Der EU-Ministerrat hat am 1. Dezember ohne Aussprache die Richtlinie über Mindestnormen für Asylverfahren verabschiedet. Damit setzte sich der Rat über einen kritischen Beschluss des Europaparlaments mit zahlreichen Änderungsvorschlägen hinweg. Umstritten sind insbesondere das Konzept von sicheren und »supersicheren« Drittstaaten sowie Einschränkungen der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln. Pro Asyl kritisierte den Beschluss als »traurigen Tag für Europa« und einen »Schritt rückwärts für den Flüchtlingsschutz«. UNHCR befürchtet, dass die Umsetzung der Richtlinie zu »Verstößen gegen das internationale Flüchtlingsrecht führen könnte«, so Europadirektorin Pirkko Kourula.
Die Innen- und Justizminister hatten sich bereits am 29. April 2004 politisch auf die Richtlinie geeinigt, sie wegen Parlamentsvorbehalten einiger Mitgliedstaaten aber nicht endgültig beschlossen. Mit der Verabschiedung der Richtlinie ist die erste Phase der europäischen Harmonisierung des Asylrechts beendet.

Programm zur Integration beschlossen
Der EU-Ministerrat hat am 1. Dezember ein gemeinsames Programm zur Integration verabschiedet. Er folgte damit einer Mitteilung der Kommission vom 1. September (21 S., M7517). Zuvor hatte UNHCR kritisiert, dass in der Mitteilung Flüchtlinge nicht als Gruppe genannt werden, die besondere Aufmerksamkeit erfordern.
Bereits am 7. November stimmte der Rat dem Rückübernahmeabkommen mit Albanien zu, das am 14. April in Luxemburg unterzeichnet worden ist. Außerdem beauftragte er die Kommission, mit der Ukraine über Erleichterungen bei der Visavergabe zu verhandeln.

Kommission will Migrationskontrolle verbessern
Die EU-Kommission hat eine Mitteilung zur besseren Kontrolle von Migrationsströmen vorgelegt. Die Mitteilung beinhaltet drei Kernelemente, für die der Innen- und Justizkommissar Franco Frattini bei einer Reise durch die südlichen Mitgliedstaaten geworben hatte: die Errichtung eines satellitengestützten Überwachungssystems und von Küstenwachen in Zusammenarbeit mit der europäischen Grenzschutzagentur »Frontex«, die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern und die Zusammenarbeit mit den südlichen Mittelmeeranrainern im Rahmen von Euro-Med.
Außerdem verabschiedete die Kommission eine Mitteilung zur Verbesserung des Datenaustausches. So sollen die Daten des Visa-Informationssystems (VIS) für die Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten zugänglich gemacht werden. Ferner möchte die Kommission eine Verbindung der drei europäischen Datenbanken im Migrationsbereich – VIS, Schengen-Informationssystem (SIS) und Eurodac – prüfen.

Richtlinie zu Aufnahmebedingungen nicht umgesetzt
Der europäische Flüchtlingsrat ECRE hat festgestellt, dass die EU-Richtlinie zu den Aufnahmebedingungen von Asylsuchenden in den meisten Mitgliedstaaten nicht richtig umgesetzt ist. In einem Bericht (32 S., M7528) kritisiert ECRE unter anderem, dass nicht alle Staaten einen ausreichenden Lebensstandard für Asylsuchende garantieren. Insbesondere die Unterkunft und die finanzielle Hilfe deckten häufig nicht den Grundbedarf. Die Umsetzungsfrist der Richtlinie ist im Februar 2005 abgelaufen. Der Bericht ist auf www.ecre.org erhältlich.

Schäuble bestreitet Kompetenz der EU für Zuwanderung
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die Kompetenz der EU für die Regelung der legalen Zuwanderung bestritten. Beim Treffen der EU-Innen- und Justizminister in Brüssel am 1. Dezember. Die legale Zuwanderung falle ausschließlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Dagegen will EU-Innenkommissar Franco Frattini noch in diesem Jahr eine europäische Strategie zur legalen Zuwanderung vorlegen.

Marokko: Erstmals Zugang von UNHCR zu Flüchtlingen
Marokko hat UNHCR Zugang zu 40 Asylbewerbern gewährt, die in Guelmin im Süden des Landes festgehalten werden. Bis dahin hatte Marokko Kontakte zwischen UNHCR und internierten Flüchtlingen unterbunden. UNHCR hofft nun, auch Zugang zu Asylbewerbern zu erhalten, die im Nador nahe der spanischen Exklave Melilla festgehalten werden.

Großbritannien: Streichung von Sozialhilfe menschenrechtswidrig
Die Lordrichter des britischen Oberhauses haben am 3. November entschieden, dass die britische Praxis des Entzugs von Sozialleistungen für Asylbewerber gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Es sei eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung, wenn Asylbewerbern nur deshalb Sozialhilfe vorenthalten werde, weil sie nicht innerhalb von drei Tagen nach Einreise ihren Asylantrag gestellt haben. Die Regierung habe eine »positive Handlungsverpflichtung«, wenn Personen unter mangelnder Versorgung leiden, entschied das höchste britische Gericht (Az. [2005] UKHL 66).
Die britische Praxis entspricht den Regelungen der EU-Richtlinie über die Aufnahmebedingungen. Die Entscheidung des House of Lords hat deshalb Auswirkungen auf die Umsetzung der Richtlinie in den übrigen Mitgliedstaaten der EU.

Großbritannien: Erste Abschiebung in Nordirak
Erstmals sind Iraker aus Großbritannien abgeschoben worden. Am 20. November wurden 15 Personen mit einem militärischem Transportflugzeug in den Nordirak gebracht. Das berichtete der Guardian am 21. November. Das Innenministerium versicherte, dass in jedem Einzelfall über die Abschiebung entschieden werde. Sie fänden nur in ausreichend stabile Regionen des Iraks statt. Weitere Flüge seien in nächster Zeit nicht geplant.

Schweiz: Subsidiärer Schutz für Iraker
Die Schweiz hat einen Abschiebungsstopp für Iraker verhängt. Da Abschiebungen tatsächlich nicht möglich seien und da die Situation im Irak unsicher und instabil sei, erhalten Iraker subsidiären Schutz. Das berichtete die Schweizerische Flüchtlingshilfe.

Schweden: Befristete Härtefallregelung
Das schwedische Parlament hat am 9. November ein umstrittenes Gesetz zur Regelung des Aufenthalts von abgewiesenen Asylbewerbern verabschiedet. Das berichtete die NZZ am 10. November. In der Zeit vom 15. November bis zum 31. März können unter gewissen Voraussetzungen abgewiesene Asylbewerber einen legalen Daueraufenthalt erlangen. Der Schwerpunkt liegt bei Familien und Personen, die wegen der Verhältnisse in ihrem Herkunftsland nicht abgeschoben werden können. Das Gesetz war vor allem von den Grünen, die die sozialdemokratische Minderheitsregierung tolerieren, gefordert worden.

Schweden: Vorwürfe gegen Eltern von apathischen Kindern
Schwedische Behörden haben Eltern von apathischen Flüchtlingskindern vorgeworfen, den Zustand der Kinder mutwillig herbeigeführt zu haben. So sollen in mehreren Fällen die Eltern ihre Kinder mit Medizin oder Drogen vergiftet oder Nahrungsmittellösungen vorenthalten haben, die die Kinder stärken sollten. Das berichtete die Frankfurter Rundschau am 26. November. Die Polizei ermittelt bislang in 13 Fällen. Der Verband der Kinderärzte protestierte gegen die Vermutungen. Gerüchte über den Missbrauch der Kinder habe es immer wieder gegeben. Diese hätten sich aber bislang in keinem Fall bestätigt.
Das Phänomen der apathischen Kinder tritt seit etwa zwei Jahren bei Familien aus Osteuropa auf, deren Aufenthaltsstatus in Schweden ungesichert ist. Die Kinder sind nicht ansprechbar und müssen künstlich ernährt werden. Bislang ist die Ursache nicht bekannt.

Frankreich: Ausweisung wegen Beteiligung an Krawallen
Der französische Innenminister Nicolas Sarkozy hat angekündigt, dass Ausländer, die während der Jugendkrawallen der letzten Wochen festgenommen wurden, ausgewiesen würden. Sie stellten eine »ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung« dar, sagte Sarkozy. Das berichtete Le Monde.
Ein im Eilverfahren beschlossenes Gesetz sieht zudem Verschärfungen unter anderem bei der Familienzusammenführung und dem Zugang von ausländischen Studierenden nach Frankreich vor.

 

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