Liebe Leserinnen und Leser,
im Schatten der Diskussion um das Bleiberecht forcieren die Innenminister
Abschiebungen nach Afghanistan und in den Irak. Es scheint, als nähmen sie
die schlechten Nachrichten überhaupt nicht wahr, die täglich aus beiden Ländern
eintreffen. Obwohl die Nato sich ernsthaft mit der Möglichkeit einer militärischen
Niederlage gegen die Taliban in Afghanistan auseinandersetzt, will Hamburg
beginnen, Kinder dorthin abzuschieben. Andere Bundesländer werden folgen. Und
die Innenministerkonferenz beschließt, mit Abschiebungen in den Nordirak zu
beginnen, als ob das Land nicht an der Schwelle zum offenen Bürgerkrieg stünde.
Viele werfen den Innenministern Ignoranz bezüglich der Lage in den Herkunftsländern
der Flüchtlinge vor. Es gelte das Pippi-Langstrumpf-Prinzip: Ich mache mir
die Welt, wie sie mir gefällt. Doch das kann man auch anders sehen. Die Innenminister
sind sich vielleicht über die Lage in Afghanistan und Irak durchaus im Klaren.
Sie erkennen, dass sich das Zeitfenster, in dem Abschiebungen politisch durchsetzbar
und tatsächlich durchführbar sind, bald schließen könnte. Daher treiben sie
die Abschiebungen jetzt voran.
Ihr Ekkehard Hollmann
IMK einigt sich auf Bleiberecht
Die Innenminister und -senatoren haben sich auf ihrer Konferenz am 17. November
2006 auf ein Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer geeinigt. Danach
können Länder Familien mit mindestens einem Kind, das Kindergarten oder Schule
besucht, nach sechs Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. Im Übrigen gilt
eine Aufenthaltszeit von acht Jahren. Voraussetzung ist aber grundsätzlich,
dass sie in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehen und keine Sozialleistungen
beziehen. Ausnahmen davon sind vorgesehen, etwa für Alleinerziehende, Erwerbsunfähige
oder Ältere. Erwerbsunfähige müssen allerdings ihren Lebensunterhalt dauerhaft
ohne Sozialleistungen sichern können. Von der Regelung können voraussichtlich
etwa 20 000 der über 180 000 geduldeten Ausländer in Deutschland profitieren.
Wer nicht erwerbstätig ist oder auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen
ist, soll nach dem Willen der Innenminister weiter eine Duldung erhalten, um
bis zum 30. September 2007 eine Arbeit zu finden. Dann kann er eine Aufenthaltserlaubnis
erhalten.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz,
kündigte eine gesetzliche Regelung für ein großzügiges Bleiberecht an. Grundlage
dafür sei eine mit der Union getroffene Vereinbarung. Dagegen stellte der stellvertretende
Vorsitzende der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach, in Frage, dass überhaupt
eine Einigung erzielt worden sei.
Pro Asyl kritisierte den IMK-Beschluss, weil die meisten Geduldeten die Anforderungen
an das Bleiberecht nicht erfüllen könnten. Außerdem spielten nach Auffassung
von Pro Asyl bei der Einigung sachfremde Erwägungen eine Rolle. Die Innenminister
und Innenpolitiker hätten offenbar im Zusammenhang mit der Bleiberechtsregelung über
die Verlängerung des Bezugs von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
sowie Verschärfungen des Ehegattennachzugs verhandelt.
Auch die Caritas kritisierte den Beschluss. Die Kopplung des Bleiberechts an
eine Erwerbstätigkeit widerspreche der Realität der in Deutschland geduldeten
Ausländer, sagte Peter Neher, Präsident des Caritas-Verbands. Gottfried Köfner,
Vertreter von UNHCR in Berlin, forderte weitere Schritte und appellierte an
die Behörden, die Spielräume des Beschlusses großzügig zu nutzen.
Siehe Sonderseite zum
Wortlaut des Beschlusses und zur Umsetzung in den Bundesländern.
IMK will Abschiebungen in den Irak beginnen
Die Konferenz der Innenminister und -senatoren hat am 17. November beschlossen,
dass die Rückführung von irakischen Staatsangehörigen, die in Deutschland wegen
Straftaten verurteilt worden sind, "unter Beachtung der vom UNHCR eingeräumten
Möglichkeiten", beginnen könne. Das Bundesinnenministerium will Abschiebeflüge
nötigenfalls durch Beamte der Bundespolizei begleiten lassen (siehe
hier).
UNHCR sieht die Rückkehr von abgelehnten Asylbewerbern, die aus den drei kurdisch
verwalteten Provinzen im Nordirak stammen und dort über familiären Rückhalt
verfügen, zwar grundsätzlich als vertretbar an, bittet die Aufnahmestaaten
aber angesichts der unsicheren Lage, grundsätzlich auf Abschiebungen –
auch in den Nordirak – zu verzichten (siehe
hier).
Bereits vor der Konferenz hatte das niedersächsische Innenministerium die Ausländerbehörden
aufgefordert, "Iraker nordirakischer Herkunft und Straftäter" zur Abschiebung
anzumelden. Daraufhin forderten viele Ausländerbehörden irakische Staatsangehörige
zur freiwilligen Ausreise in den Nordirak auf und kündigten die Einleitung
eines Abschiebungsverfahrens an.
Pro Asyl kritisierte den Beschluss der Innenminister als Einstieg in Abschiebungen
in den Irak. Es sei zu erwarten, dass schnell nicht nur Straftäter, sondern
auch allein stehende Männer und später Familien mit Kindern abgeschoben würden,
heißt es in einer Presseerklärung. Abschiebungen in den Nordirak seien wegen
der starken Belastung der Region mit Binnenflüchtlingen und der ungewissen
Zukunft des Landes unverantwortlich.
Keine spezielle Arbeitsmarktförderung für Asylsuchende
Die Bundesregierung plant nicht, im Rahmen des Europäischen Sozialfonds spezielle
Fördermaßnahmen für die Integration von Asylsuchenden einzurichten. Allerdings
sollen die Erfahrungen aus der Gemeinschaftsinitiative EQUAL bei der Ausgestaltung
der neuen Fördermaßnahmen einfließen. Das antwortete die Bundesregierung auf
eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Ds. 16/3377). Rechtliche
Erleichterungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt seien vor dem Hintergrund der "weiter
unbefriedigenden Situation am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt" nicht beabsichtigt,
so die Bundesregierung.
In der ersten Förderrunde von EQUAL in den Jahren 2002 bis 2005 nahmen insgesamt
3702 Asylsuchende und 641 Asylberechtigte den acht Projekten teil, die sich
speziell an Asylsuchende richteten.
Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und BAMF
Die Bundesregierung plant, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf
Dauer die Aufgabe zuzuweisen, die Informationsübermittlung und -auswertung
von Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden bezüglich Ausländern zu koordinieren,
bei denen asyl- oder ausländerrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen. Seit
Juni 2005 erfüllt das Bundesamt diese Aufgabe im Rahmen der so genannten AG
Status, in der unter Federführung des Bundesamts das Bundeamt für Verfassungsschutz
und das Bundeskriminalamt zusammenarbeiten. Das teilte die Bundesregierung
auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen mit (BT-Ds. 16/3429). Neben
den genannten Behörden arbeiten von Fall zu Fall auch die Bundespolizei, der
Generalbundesanwalt, die Landeskriminalämter, die Landesämter für Verfassungsschutz
sowie Ausländerbehörden mit. Ziel der AG Status sei es, "bei Personen mit terroristischem
oder extremistischem Hintergrund frühzeitig zu erkennen, ob aufenthaltsrechtliche
Maßnahmen angezeigt sind", so die Bundesregierung. Dazu prüfe die AG Status
die notwendigen Maßnahmen, bewerte diese rechtlich und erarbeite entsprechende "Handlungsempfehlungen,
die die zuständigen Behörden in eigener Kompetenz aufgreifen" könnten.
Bis zum 10. November waren in der AG Status 136 Fälle anhängig. In 20 Fällen
wurden vom Bundesamt auf Empfehlung der AG Status Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren
eingeleitet. Die meisten Betroffenen kommen aus Algerien (8) und dem Irak (6).
In 17 Fällen wurden Ausweisungen empfohlen, in einem Fall die Verweigerung
einer Aufenthaltserlaubnis. Einmal hat die AG Status die Überwachung eines
Ausländers nach § 54 a Aufenthaltsgesetz empfohlen. In elf Fällen wurde eine
Ausschreibung im Schenger Informationssystem initiiert.
Das Bundesamt nimmt darüber hinaus auch an vergleichbaren Arbeitsgruppen auf
Länderebene teil, nämlich der bayerischen "AG BIRGiT" der Anti-Terrorismuskoordinierungsgruppe
Hamburg, der Sicherheitskonferenz in Nordrhein-Westfalen und an der Arbeitsgruppe
zur Rückführung ausländischer Gefährder in Rheinland-Pfalz.
Bislang keine Abschiebungsanordnung
Bislang wurde noch keine Abschiebungsanordnung nach § 58 a des Aufenthaltsgesetzes
erlassen. Das teilte der Staatssekretär im Innenministerium August Hanning
auf eine Frage des Bundestagsabgeordneten Volker Beck (Grüne) mit (BT-Ds. 16/2924,
S. 11). Grund dafür sei insbesondere, dass die sicherheitsrelevanten Erkenntnisse,
die die erforderliche Gefahrenprognose erhärten sollen, im öffentlichen Gerichtsverfahren
nicht preisgegeben werden könnte.
Rückübernahmeabkommen mit Armenien
Deutschland und Armenien haben ein Rückübernahmeabkommen geschlossen. Der Staatssekretär
im Bundesinnenministerium, August Hanning, und der Außenminister von Armenien,
Vardan Oskanian, unterzeichneten das Abkommen am 16. November 2006. Das teilte
das Bundesinnenministerium mit. Das Abkommen sieht auch die Rückführung von
Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vor, die über Armenien nach Deutschland
eingereist sind. Es muss noch durch das armenische Parlament ratifiziert werden.
Statistiken zu geduldeten Ausländern
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion umfangreiche
Angaben zur Anzahl langjährig in Deutschland lebender Ausländer mit Aufenthaltsgestattung
oder Duldung vorgelegt (BT-Ds. 16/3446). Danach leben in Deutschland über 156 000
Menschen mit Duldung, die vor dem 1.1.2005 eingereist sind. Zählt man Personen
mit Aufenthaltsgestattung dazu, erhält man über 184 000. Fast 107 000 Menschen
mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung leben bereits seit sechs Jahren oder
länger in Deutschland, über 72 000 länger als acht Jahre.
Hamburg: Abschiebung von Familien nach Afghanistan
Hamburg will als erstes Bundesland systematisch Familien mit Kindern nach
Afghanistan abschieben. Bereits im Juni hatte die Innenbehörde etwa hundert
Familien zur freiwilligen Ausreise aufgefordert. Noch vor Weihnachten sollen
nun die ersten Familien abgeschoben werden.
Die SPD warf dem parteilosen Innensenator Udo Nagel vor, sich auf den Rücken
von Kindern als Hardliner zu profilieren. Die flüchtlingspolitische Sprecherin
der Grünen, Anje Möller, kritisierte die "Ignoranz des Senats". Die Innenbehörde
begründet ihr Vorgehen mit der Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration
und Flüchtlinge, wonach es kein generelles Abschiebungshindernis auf Grund
der Sicherheitslage in Afghanstan gebe.
Niedersachsen: Kantinenstreik in Bramsche-Hesepe
Am 21. November sind Bewohner des Ausreisezentrums in Bramsche-Hesepe in einen
unbefristeten Kantinenstreik getreten. Sie demonstrieren gegen die Lebensbedingungen
in dem Lager, das eine Außenstelle der ZAAB Oldenburg ist. Sie fordern die
Möglichkeit, sich selbst Essen zuzubereiten, und die Auszahlung der Sozialleistungen
als Bargeld. Außerdem verlangen sie die Schließung der Lagerschule und die
Zulassung der Kinder an den Regelschulen. Auch kritisieren die Bewohner die
medizinische Versorgung in dem Lager und die Überbelegung der Räume, obwohl
freie Kapazitäten zur Verfügung stünden.
Bereits im Oktober hatten die Bewohner des Lagers Oldenburg die Lagerkantine
bestreikt. Sie setzten den Streik aus, um die Diskussion ihrer Forderungen
zu ermöglichen.
NRW: Weniger Kosten durch Asylbewerberleistungsgesetz
In Nordrhein-Westfalen erhielten 2004 65 067 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
1996 waren es noch über 130 000. Das geht aus einer Aufstellung des Landesamt
für Datenverarbeitung und Statistik hervor (43 S., M9003).
In 2004 wurden insgesamt etwa 324 Millionen Euro aufgewendet. Das entspricht
18 Euro je Einwohner. 1996 waren es noch fast 646 Millionen Euro (36 Euro je
Einwohner).
Die Grundleistungen werden überwiegend als Geldleistungen ausgezahlt (fast
168 Millionen Euro). Für Sachleistungen wurden fast 39 Millionen und für Wertgutscheine
etwa 18 Millionen Euro aufgewendet.
Papier zur EU-Präsidentschaft
Ein kürzlich bekannt gewordenes Dokument,
das Statewatch veröffentlicht hat, legt die Grundzüge des gemeinsamen Präsidentschaftsprogramms
von Deutschland, Slowenien und Portugal für Januar 2007 bis Juni 2008 dar.
Hohe Priorität soll danach die Einrichtung der zweiten Generation des Schengener
Informationssystems haben. Im Bereich Asyl liegt der Schwerpunkt auf den Außenbeziehungen.
So soll eine enge Partnerschaft mit den Herkunfts- und Transitstaaten entstehen.
Mit einer Informationskampagne in den wichtigsten Herkunftsregionen von Flüchtlingen
soll die EU-Migrationspolitik "erklärt" werden. Ferner soll die erste Phase
der Harmonisierung des Asylrechts evaluiert werden, insbesondere die Dublin II-Verordnung.
Außerdem soll die praktische Zusammenarbeit im Bereich Asyl verstärkt werden.
Im Bereich der Rückkehrpolitik wollen die Präsidentschaften den Schwerpunkt
auf Rückübernahmeabkommen, gemeinsame Abschiebungen unter Beteiligung von Frontex
und gegenseitige Unterstützung legen.
Zwischenlösung für SIS geplant
Die neuen EU-Mitgliedstaaten sollen dem Schengener Informationssystem (SIS)
beitreten können. Über einen entsprechenden Vorschlag Portugals für ein "SIS
I Plus", der zur Zeit geprüft wird, berichtete Bundesinnenminister Wolfgang
Schäuble auf einer Sitzung des Europaausschusses des Bundestages. Bislang ist
die Zahl der ans Schengener Informationssystem angeschlossenen Länder auf 18
begrenzt. Daher sollten die Beitrittsstaaten erst mit der Einrichtung einer
neuen Version der Datenbank (SIS II) angeschlossen werden. Mit einer Öffnung
des bestehenden Systems könnten die neuen Mitgliedstaaten dem Schengenraum
beitreten, so dass die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen wegfallen könnten.
Europäisch-afrikanischer Gipfel zur Migrationspolitik
Die EU und die Afrikanische Union haben sich am 22. und 23. November 2006 in
Tripolis zum ersten gemeinsamen Gipfel zur Migrationspolitik getroffen. Dabei
stellten die EU-Staaten ihre Pläne vor, zeitlich begrenzte Zuwanderung auf
den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und gleichzeitig die illegale Einwanderung
und Menschenschmuggel intensiver zu bekämpfen. Die afrikanischen Staaten nahmen
den Vorschlag positiv auf. Einige nordafrikanische Staaten warnten aber die
EU davor, sich zu stark auf Fragen der Sicherheit zu konzentrieren, berichtete
die Frankfurter Rundschau.
Kommission zur gemeinsamen Migrationspolitik
Die EU-Kommission hat zwei Mitteilungen zur Migrationspolitik verabschiedet.
Eine Mitteilung beschäftigt sich mit der Sicherung der südlichen Außengrenzen.
Die Kommission konzentriert sich in erster Linie auf kurzfristige Maßnahmen,
die ohne die als schwierig und kompliziert beschriebene Zusammenarbeit mit
afrikanischen Staaten möglich sind. Dazu zählen die Stärkung der Grenzschutzagentur
Frontex, die Klärung der Zuständigkeit für die Aufnahme von Migranten nach
Seenotrettungen und die Einrichtung eines Teams von Asylexperten.
Die zweite Mitteilung schlägt eine globale Ausrichtung der europäischen Migrationspolitik
vor. Man dürfe sich nicht auf Afrika beschränken. Die Gespräche und die Zusammenarbeit
müssen auf allen Gebieten der Migration verstärkt werden, einschließlich legaler
Einwanderung.
Libyen verhindert Migration nach Europa
Libyen hat nach eigenen Angaben innerhalb eines Monats fast 2000 Personen beim
Versuch festgenommen, illegal nach Europa zu reisen. Im selben Zeitraum wurden
3700 Personen aus afrikanischen Staaten abgeschoben.
Die EU-Justiz- und Innenminister haben auf einem informellen Treffen am 22. September
2006 in Tampere Libyen drei Millionen Euro für den Kauf von Patrouillienfahrzeugen
und Nachtsichtgeräten zugesagt. Als Gegenleistung erhofft sich die EU nach
Angaben von Justizkommissar Franko Frattini mehr Entgegenkommen Libyens bei
den Grenzpatrouillen im Mittelmeer.
Parlament debattiert Migrations-Fonds
Das Europäische Parlament möchte die Freigabe des geplanten Rückkehrfonds
an die Verabschiedung der Rückkehrrichtlinie koppeln. Das beschloss der Ausschuss
für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am 6. November. Die Parlamentarier
befürchten, dass der Rat die Richtlinie überhaupt nicht verabschieden möchte.
Im Übrigen stimmte der Ausschuss dem EU-Finanzierungsprogramm im Bereich Migration
für die Jahre 2008 bis 2013 zu. Danach soll der Europäische Flüchtlingsfonds
durch vier Fonds ersetzt werden: einem Rückkehrfonds, einem Integrationsfonds,
einen Grenzfonds und einem Flüchtlingsfonds. Während die Rückkehrförderung
einschließlich der freiwilligen Rückkehr von Asylsuchenden im Rückkehrfonds
gebündelt wird, soll die Integration von Flüchtlingen nicht über den Integrationsfonds,
sondern über den Flüchtlingsfonds finanziert werden. Die Fonds umfassen zusammen
ein geplantes Volumen von 1820 Millionen Euro, davon 676 Millionen Euro für
den Flüchtlingsfonds.
Verhandlungen mit Balkan-Staaten
Der Rat der EU hat der Kommission ein Verhandlungsmandat für Abkommen über
Erleichterungen für Visa und für Rückübernahmeabkommen mit Bosnien und Herzegowina,
Mazedonien, Montenegro und Serbien erteilt. Ferner soll die Kommission über
Visaerleichterungen mit Albanien verhandeln, mit dem die EU bereits ein Rückübernahmeabkommen
hat. Die Verhandlungen sollen nach Angaben von Justizkommissar Franco Frattini
bis Ende Juni 2007 abgeschlossen sein.
Großbritannien: Kritik an Abschiebungshaftzentrum
Die Beauftragte der britischen Regierung für Gefängnisse, Anne Owers, hat die
Zustände in dem Abschiebungshaftzentum Harmondsworth in West-London kritisiert.
Das berichtete der Independent am 28. November 2006. In dem Zentrum herrsche
ein hohes Gewaltniveau und die Mehrzahl der Häftlinge fühle sich unsicher.
Viele beschrieben das Wachpersonal als aggressiv und einschüchternd. Owers
stellte fest, dass es eine übertriebene Betonung der physischen Sicherheit
gebe. Dagegen seien die Maßnahmen zur Verhinderung von Selbsttötungen "schwach".
Einen Aktionsplan zur Lösung des Problems kritisierte sie als "rein bürokratische Übung
ohne Einfluss auf die Praxis im Zentrum". Das Zentrum wird von der privaten
Firma United Kingdom Detention Services geführt.
Niederlande: Parlament für Bleiberecht
Die Mehrheit des neu gewählten niederländischen Parlaments hat sich für ein
Bleiberecht für abgelehnte Asylbewerber ausgesprochen. Mit 75 zu 74 forderte
das Parlament die Regierung auf, etwa 30 000 Asylsuchenden, die vor 2001 einen
Asylantrag gestellt haben, eine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren. Integrationsministerin
Rita Verdonk lehnte dies ab. Für den Antrag stimmte ein Bündnis aus Sozialdemokraten,
Sozialisten, Grünen und einigen kleineren Fraktionen, dagegen die noch amtierende
Mitte-Rechts-Koalition unter der Leitung der Christdemokraten.
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