ASYLMAGAZIN 12/2006

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

im Schatten der Diskussion um das Bleiberecht forcieren die Innenminister Abschiebungen nach Afghanistan und in den Irak. Es scheint, als nähmen sie die schlechten Nachrichten überhaupt nicht wahr, die täglich aus beiden Ländern eintreffen. Obwohl die Nato sich ernsthaft mit der Möglichkeit einer militärischen Niederlage gegen die Taliban in Afghanistan auseinandersetzt, will Hamburg beginnen, Kinder dorthin abzuschieben. Andere Bundesländer werden folgen. Und die Innenministerkonferenz beschließt, mit Abschiebungen in den Nordirak zu beginnen, als ob das Land nicht an der Schwelle zum offenen Bürgerkrieg stünde.
Viele werfen den Innenministern Ignoranz bezüglich der Lage in den Herkunftsländern der Flüchtlinge vor. Es gelte das Pippi-Langstrumpf-Prinzip: Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt. Doch das kann man auch anders sehen. Die Innenminister sind sich vielleicht über die Lage in Afghanistan und Irak durchaus im Klaren. Sie erkennen, dass sich das Zeitfenster, in dem Abschiebungen politisch durchsetzbar und tatsächlich durchführbar sind, bald schließen könnte. Daher treiben sie die Abschiebungen jetzt voran.

Ihr Ekkehard Hollmann

 

Nachrichten

Bund

IMK einigt sich auf Bleiberecht
Die Innenminister und -senatoren haben sich auf ihrer Konferenz am 17. November 2006 auf ein Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer geeinigt. Danach können Länder Familien mit mindestens einem Kind, das Kindergarten oder Schule besucht, nach sechs Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. Im Übrigen gilt eine Aufenthaltszeit von acht Jahren. Voraussetzung ist aber grundsätzlich, dass sie in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehen und keine Sozialleistungen beziehen. Ausnahmen davon sind vorgesehen, etwa für Alleinerziehende, Erwerbsunfähige oder Ältere. Erwerbsunfähige müssen allerdings ihren Lebensunterhalt dauerhaft ohne Sozialleistungen sichern können. Von der Regelung können voraussichtlich etwa 20 000 der über 180 000 geduldeten Ausländer in Deutschland profitieren.
Wer nicht erwerbstätig ist oder auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen ist, soll nach dem Willen der Innenminister weiter eine Duldung erhalten, um bis zum 30. September 2007 eine Arbeit zu finden. Dann kann er eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, kündigte eine gesetzliche Regelung für ein großzügiges Bleiberecht an. Grundlage dafür sei eine mit der Union getroffene Vereinbarung. Dagegen stellte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach, in Frage, dass überhaupt eine Einigung erzielt worden sei.
Pro Asyl kritisierte den IMK-Beschluss, weil die meisten Geduldeten die Anforderungen an das Bleiberecht nicht erfüllen könnten. Außerdem spielten nach Auffassung von Pro Asyl bei der Einigung sachfremde Erwägungen eine Rolle. Die Innenminister und Innenpolitiker hätten offenbar im Zusammenhang mit der Bleiberechtsregelung über die Verlängerung des Bezugs von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Verschärfungen des Ehegattennachzugs verhandelt.
Auch die Caritas kritisierte den Beschluss. Die Kopplung des Bleiberechts an eine Erwerbstätigkeit widerspreche der Realität der in Deutschland geduldeten Ausländer, sagte Peter Neher, Präsident des Caritas-Verbands. Gottfried Köfner, Vertreter von UNHCR in Berlin, forderte weitere Schritte und appellierte an die Behörden, die Spielräume des Beschlusses großzügig zu nutzen.
Siehe Sonderseite zum Wortlaut des Beschlusses und zur Umsetzung in den Bundesländern.

IMK will Abschiebungen in den Irak beginnen
Die Konferenz der Innenminister und -senatoren hat am 17. November beschlossen, dass die Rückführung von irakischen Staatsangehörigen, die in Deutschland wegen Straftaten verurteilt worden sind, "unter Beachtung der vom UNHCR eingeräumten Möglichkeiten", beginnen könne. Das Bundesinnenministerium will Abschiebeflüge nötigenfalls durch Beamte der Bundespolizei begleiten lassen (siehe hier).
UNHCR sieht die Rückkehr von abgelehnten Asylbewerbern, die aus den drei kurdisch verwalteten Provinzen im Nordirak stammen und dort über familiären Rückhalt verfügen, zwar grundsätzlich als vertretbar an, bittet die Aufnahmestaaten aber angesichts der unsicheren Lage, grundsätzlich auf Abschiebungen – auch in den Nordirak – zu verzichten (siehe hier).
Bereits vor der Konferenz hatte das niedersächsische Innenministerium die Ausländerbehörden aufgefordert, "Iraker nordirakischer Herkunft und Straftäter" zur Abschiebung anzumelden. Daraufhin forderten viele Ausländerbehörden irakische Staatsangehörige zur freiwilligen Ausreise in den Nordirak auf und kündigten die Einleitung eines Abschiebungsverfahrens an.
Pro Asyl kritisierte den Beschluss der Innenminister als Einstieg in Abschiebungen in den Irak. Es sei zu erwarten, dass schnell nicht nur Straftäter, sondern auch allein stehende Männer und später Familien mit Kindern abgeschoben würden, heißt es in einer Presseerklärung. Abschiebungen in den Nordirak seien wegen der starken Belastung der Region mit Binnenflüchtlingen und der ungewissen Zukunft des Landes unverantwortlich.

Keine spezielle Arbeitsmarktförderung für Asylsuchende
Die Bundesregierung plant nicht, im Rahmen des Europäischen Sozialfonds spezielle Fördermaßnahmen für die Integration von Asylsuchenden einzurichten. Allerdings sollen die Erfahrungen aus der Gemeinschaftsinitiative EQUAL bei der Ausgestaltung der neuen Fördermaßnahmen einfließen. Das antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Ds. 16/3377). Rechtliche Erleichterungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt seien vor dem Hintergrund der "weiter unbefriedigenden Situation am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt" nicht beabsichtigt, so die Bundesregierung.
In der ersten Förderrunde von EQUAL in den Jahren 2002 bis 2005 nahmen insgesamt 3702 Asylsuchende und 641 Asylberechtigte den acht Projekten teil, die sich speziell an Asylsuchende richteten.

Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und BAMF
Die Bundesregierung plant, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Dauer die Aufgabe zuzuweisen, die Informationsübermittlung und -auswertung von Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden bezüglich Ausländern zu koordinieren, bei denen asyl- oder ausländerrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen. Seit Juni 2005 erfüllt das Bundesamt diese Aufgabe im Rahmen der so genannten AG Status, in der unter Federführung des Bundesamts das Bundeamt für Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt zusammenarbeiten. Das teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen mit (BT-Ds. 16/3429). Neben den genannten Behörden arbeiten von Fall zu Fall auch die Bundespolizei, der Generalbundesanwalt, die Landeskriminalämter, die Landesämter für Verfassungsschutz sowie Ausländerbehörden mit. Ziel der AG Status sei es, "bei Personen mit terroristischem oder extremistischem Hintergrund frühzeitig zu erkennen, ob aufenthaltsrechtliche Maßnahmen angezeigt sind", so die Bundesregierung. Dazu prüfe die AG Status die notwendigen Maßnahmen, bewerte diese rechtlich und erarbeite entsprechende "Handlungsempfehlungen, die die zuständigen Behörden in eigener Kompetenz aufgreifen" könnten.
Bis zum 10. November waren in der AG Status 136 Fälle anhängig. In 20 Fällen wurden vom Bundesamt auf Empfehlung der AG Status Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren eingeleitet. Die meisten Betroffenen kommen aus Algerien (8) und dem Irak (6). In 17 Fällen wurden Ausweisungen empfohlen, in einem Fall die Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis. Einmal hat die AG Status die Überwachung eines Ausländers nach § 54 a Aufenthaltsgesetz empfohlen. In elf Fällen wurde eine Ausschreibung im Schenger Informationssystem initiiert.
Das Bundesamt nimmt darüber hinaus auch an vergleichbaren Arbeitsgruppen auf Länderebene teil, nämlich der bayerischen "AG BIRGiT"  der Anti-Terrorismuskoordinierungsgruppe Hamburg, der Sicherheitskonferenz in Nordrhein-Westfalen und an der Arbeitsgruppe zur Rückführung ausländischer Gefährder in Rheinland-Pfalz.

Bislang keine Abschiebungsanordnung
Bislang wurde noch keine Abschiebungsanordnung nach § 58 a des Aufenthaltsgesetzes erlassen. Das teilte der Staatssekretär im Innenministerium August Hanning auf eine Frage des Bundestagsabgeordneten Volker Beck (Grüne) mit (BT-Ds. 16/2924, S. 11). Grund dafür sei insbesondere, dass die sicherheitsrelevanten Erkenntnisse, die die erforderliche Gefahrenprognose erhärten sollen, im öffentlichen Gerichtsverfahren nicht preisgegeben werden könnte.

Rückübernahmeabkommen mit Armenien
Deutschland und Armenien haben ein Rückübernahmeabkommen geschlossen. Der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, August Hanning, und der Außenminister von Armenien, Vardan Oskanian, unterzeichneten das Abkommen am 16. November 2006. Das teilte das Bundesinnenministerium mit. Das Abkommen sieht auch die Rückführung von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vor, die über Armenien nach Deutschland eingereist sind. Es muss noch durch das armenische Parlament ratifiziert werden.

Statistiken zu geduldeten Ausländern
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion umfangreiche Angaben zur Anzahl langjährig in Deutschland lebender Ausländer mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung vorgelegt (BT-Ds. 16/3446). Danach leben in Deutschland über 156 000 Menschen mit Duldung, die vor dem 1.1.2005 eingereist sind. Zählt man Personen mit Aufenthaltsgestattung dazu, erhält man über 184 000. Fast 107 000 Menschen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung leben bereits seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, über 72 000 länger als acht Jahre.

 

Bundesländer

Hamburg: Abschiebung von Familien nach Afghanistan
Hamburg will als erstes Bundesland systematisch Familien mit Kindern nach Afghanistan abschieben. Bereits im Juni hatte die Innenbehörde etwa hundert Familien zur freiwilligen Ausreise aufgefordert. Noch vor Weihnachten sollen nun die ersten Familien abgeschoben werden.
Die SPD warf dem parteilosen Innensenator Udo Nagel vor, sich auf den Rücken von Kindern als Hardliner zu profilieren. Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen, Anje Möller, kritisierte die "Ignoranz des Senats". Die Innenbehörde begründet ihr Vorgehen mit der Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, wonach es kein generelles Abschiebungshindernis auf Grund der Sicherheitslage in Afghanstan gebe.

Niedersachsen: Kantinenstreik in Bramsche-Hesepe
Am 21. November sind Bewohner des Ausreisezentrums in Bramsche-Hesepe in einen unbefristeten Kantinenstreik getreten. Sie demonstrieren gegen die Lebensbedingungen in dem Lager, das eine Außenstelle der ZAAB Oldenburg ist. Sie fordern die Möglichkeit, sich selbst Essen zuzubereiten, und die Auszahlung der Sozialleistungen als Bargeld. Außerdem verlangen sie die Schließung der Lagerschule und die Zulassung der Kinder an den Regelschulen. Auch kritisieren die Bewohner die medizinische Versorgung in dem Lager und die Überbelegung der Räume, obwohl freie Kapazitäten zur Verfügung stünden.
Bereits im Oktober hatten die Bewohner des Lagers Oldenburg die Lagerkantine bestreikt. Sie setzten den Streik aus, um die Diskussion ihrer Forderungen zu ermöglichen.

NRW: Weniger Kosten durch Asylbewerberleistungsgesetz
In Nordrhein-Westfalen erhielten 2004 65 067 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 1996 waren es noch über 130 000. Das geht aus einer Aufstellung des Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik hervor (43 S., M9003). In 2004 wurden insgesamt etwa 324 Millionen Euro aufgewendet. Das entspricht 18 Euro je Einwohner. 1996 waren es noch fast 646 Millionen Euro (36 Euro je Einwohner).
Die Grundleistungen werden überwiegend als Geldleistungen ausgezahlt (fast 168 Millionen Euro). Für Sachleistungen wurden fast 39 Millionen und für Wertgutscheine etwa 18 Millionen Euro aufgewendet.

 

Europa

Papier zur EU-Präsidentschaft
Ein kürzlich bekannt gewordenes Dokument, das Statewatch veröffentlicht hat, legt die Grundzüge des gemeinsamen Präsidentschaftsprogramms von Deutschland, Slowenien und Portugal für Januar 2007 bis Juni 2008 dar. Hohe Priorität soll danach die Einrichtung der zweiten Generation des Schengener Informationssystems haben. Im Bereich Asyl liegt der Schwerpunkt auf den Außenbeziehungen. So soll eine enge Partnerschaft mit den Herkunfts- und Transitstaaten entstehen. Mit einer Informationskampagne in den wichtigsten Herkunftsregionen von Flüchtlingen soll die EU-Migrationspolitik "erklärt" werden. Ferner soll die erste Phase der Harmonisierung des Asylrechts evaluiert werden, insbesondere die Dublin II-Verordnung. Außerdem soll die praktische Zusammenarbeit im Bereich Asyl verstärkt werden. Im Bereich der Rückkehrpolitik wollen die Präsidentschaften den Schwerpunkt auf Rückübernahmeabkommen, gemeinsame Abschiebungen unter Beteiligung von Frontex und gegenseitige Unterstützung legen.

Zwischenlösung für SIS geplant
Die neuen EU-Mitgliedstaaten sollen dem Schengener Informationssystem (SIS) beitreten können. Über einen entsprechenden Vorschlag Portugals für ein "SIS I Plus", der zur Zeit geprüft wird, berichtete Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auf einer Sitzung des Europaausschusses des Bundestages. Bislang ist die Zahl der ans Schengener Informationssystem angeschlossenen Länder auf 18 begrenzt. Daher sollten die Beitrittsstaaten erst mit der Einrichtung einer neuen Version der Datenbank (SIS II) angeschlossen werden. Mit einer Öffnung des bestehenden Systems könnten die neuen Mitgliedstaaten dem Schengenraum beitreten, so dass die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen wegfallen könnten.

Europäisch-afrikanischer Gipfel zur Migrationspolitik
Die EU und die Afrikanische Union haben sich am 22. und 23. November 2006 in Tripolis zum ersten gemeinsamen Gipfel zur Migrationspolitik getroffen. Dabei stellten die EU-Staaten ihre Pläne vor, zeitlich begrenzte Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und gleichzeitig die illegale Einwanderung und Menschenschmuggel intensiver zu bekämpfen. Die afrikanischen Staaten nahmen den Vorschlag positiv auf. Einige nordafrikanische Staaten warnten aber die EU davor, sich zu stark auf Fragen der Sicherheit zu konzentrieren, berichtete die Frankfurter Rundschau.

Kommission zur gemeinsamen Migrationspolitik
Die EU-Kommission hat zwei Mitteilungen zur Migrationspolitik verabschiedet. Eine Mitteilung beschäftigt sich mit der Sicherung der südlichen Außengrenzen. Die Kommission konzentriert sich in erster Linie auf kurzfristige Maßnahmen, die ohne die als schwierig und kompliziert beschriebene Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten möglich sind. Dazu zählen die Stärkung der Grenzschutzagentur Frontex, die Klärung der Zuständigkeit für die Aufnahme von Migranten nach Seenotrettungen und die Einrichtung eines Teams von Asylexperten.
Die zweite Mitteilung schlägt eine globale Ausrichtung der europäischen Migrationspolitik vor. Man dürfe sich nicht auf Afrika beschränken. Die Gespräche und die Zusammenarbeit müssen auf allen Gebieten der Migration verstärkt werden, einschließlich legaler Einwanderung.

Libyen verhindert Migration nach Europa
Libyen hat nach eigenen Angaben innerhalb eines Monats fast 2000 Personen beim Versuch festgenommen, illegal nach Europa zu reisen. Im selben Zeitraum wurden 3700 Personen aus afrikanischen Staaten abgeschoben.
Die EU-Justiz- und Innenminister haben auf einem informellen Treffen am 22. September 2006 in Tampere Libyen drei Millionen Euro für den Kauf von Patrouillienfahrzeugen und Nachtsichtgeräten zugesagt. Als Gegenleistung erhofft sich die EU nach Angaben von Justizkommissar Franko Frattini mehr Entgegenkommen Libyens bei den Grenzpatrouillen im Mittelmeer.

Parlament debattiert Migrations-Fonds
Das Europäische Parlament möchte die Freigabe des geplanten Rückkehrfonds an die Verabschiedung der Rückkehrrichtlinie koppeln. Das beschloss der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am 6. November. Die Parlamentarier befürchten, dass der Rat die Richtlinie überhaupt nicht verabschieden möchte.
Im Übrigen stimmte der Ausschuss dem EU-Finanzierungsprogramm im Bereich Migration für die Jahre 2008 bis 2013 zu. Danach soll der Europäische Flüchtlingsfonds durch vier Fonds ersetzt werden: einem Rückkehrfonds, einem Integrationsfonds, einen Grenzfonds und einem Flüchtlingsfonds. Während die Rückkehrförderung einschließlich der freiwilligen Rückkehr von Asylsuchenden im Rückkehrfonds gebündelt wird, soll die Integration von Flüchtlingen nicht über den Integrationsfonds, sondern über den Flüchtlingsfonds finanziert werden. Die Fonds umfassen zusammen ein geplantes Volumen von 1820 Millionen Euro, davon 676 Millionen Euro für den Flüchtlingsfonds.

Verhandlungen mit Balkan-Staaten
Der Rat der EU hat der Kommission ein Verhandlungsmandat für Abkommen über Erleichterungen für Visa und für Rückübernahmeabkommen mit Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien erteilt. Ferner soll die Kommission über Visaerleichterungen mit Albanien verhandeln, mit dem die EU bereits ein Rückübernahmeabkommen hat. Die Verhandlungen sollen nach Angaben von Justizkommissar Franco Frattini bis Ende Juni 2007 abgeschlossen sein.

Großbritannien: Kritik an Abschiebungshaftzentrum
Die Beauftragte der britischen Regierung für Gefängnisse, Anne Owers, hat die Zustände in dem Abschiebungshaftzentum Harmondsworth in West-London kritisiert. Das berichtete der Independent am 28. November 2006. In dem Zentrum herrsche ein hohes Gewaltniveau und die Mehrzahl der Häftlinge fühle sich unsicher. Viele beschrieben das Wachpersonal als aggressiv und einschüchternd. Owers stellte fest, dass es eine übertriebene Betonung der physischen Sicherheit gebe. Dagegen seien die Maßnahmen zur Verhinderung von Selbsttötungen "schwach". Einen Aktionsplan zur Lösung des Problems kritisierte sie als "rein bürokratische Übung ohne Einfluss auf die Praxis im Zentrum". Das Zentrum wird von der privaten Firma United Kingdom Detention Services geführt.

Niederlande: Parlament für Bleiberecht
Die Mehrheit des neu gewählten niederländischen Parlaments hat sich für ein Bleiberecht für abgelehnte Asylbewerber ausgesprochen. Mit 75 zu 74 forderte das Parlament die Regierung auf, etwa 30 000 Asylsuchenden, die vor 2001 einen Asylantrag gestellt haben, eine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren. Integrationsministerin Rita Verdonk lehnte dies ab. Für den Antrag stimmte ein Bündnis aus Sozialdemokraten, Sozialisten, Grünen und einigen kleineren Fraktionen, dagegen die noch amtierende Mitte-Rechts-Koalition unter der Leitung der Christdemokraten.

 

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