Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,
wer in den letzten Wochen einen Blick auf die Statistiken des Bundesamts warf, rieb sich verwundert die Augen und vermutete Druckfehler: über 50 % positive Entscheidungen im August und September und immerhin 26 % von Januar bis Oktober.
Doch die Zahlen stimmen. Dahinter steht eine geänderte Auffassung des Bundesamts zur Verfolgung von Angehörigen religiöser Minderheiten im Irak. Davon profitieren nicht selten Folgeantragsteller, denen das Bundesamt erst vor kurzem den Flüchtlingsstatus entzogen hatte.
Weiter als das Bundesamt gehen einige Gerichte in ihrer Rechtsprechung zum Irak. So hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Auffassung des VG München angeschlossen, wonach eine wechselseitige Gruppenverfolgung von Sunniten und Schiiten im Irak vorliegt. Die Entscheidung liegt allerdings im Volltext noch nicht vor. In diesem Heft veröffentlicht wird dafür eine Entscheidung des VG Köln, das eine wechselseitige Gruppenverfolgung jedenfalls für Personen aus konfessionell gemischten Gebieten annimmt.
Vor diesem Hintergrund erscheint die weltweit einzigartige Widerrufspraxis des Bundesamts gegen irakische Flüchtlinge bis Mai 2007 absurd. Dieser Eindruck wird auch nicht dadurch gemindert, dass in den meisten Fällen keine Abschiebung droht. Im Gegenteil. Eine "Statusbereinigung", die den Flüchtlingsstatus entzieht und die Betroffenen auf die Duldung verweist, verletzt nicht nur die Rechte der betroffenen Flüchtlinge, sondern widerspricht auch integrationspolitischen Interessen Deutschlands.
Ihr Ekkehard Hollmann

Nachrichten

Bund

Pro Asyl kritisiert Haft von Asylsuchenden
Pro Asyl hat die zunehmende Inhaftierung von Asylantragstellern kritisiert. Asylsuchende kämen fast ausnahmeslos in Haft, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass nach der Dublin II-Verordnung ein anderer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Obwohl nach internationalem Recht Haft die Ausnahme bleiben soll, greife hier praktisch ein Automatismus. Das betreffe besonders häufig irakische Staatsangehörige. Da die Zuständigkeitsregelungen des Dublin II- Verfahrens nur für Personen gelten, die einen Asylantrag stellen, komme es zu einem absurden Ergebnis: Stelle ein Iraker einen Asylantrag, komme er in Haft. Erkläre er dagegen, er komme etwa aus familiären Gründen und habe gegen seine Abschiebung nichts einzuwenden, dürfe er einreisen, da seine Abschiebung in den Irak nicht vollzogen werden könne.

Tabelle: Vorläufiges Ergebnis der Bleiberechtsregelung
Duldungen (Stichtag: 31.10.2006), davon gestellt:
Anträge, davon erteilt:
Aufenthaltserlaubnisse* Duldung zur Arbeitssuche*
(absolut) (in %) (absolut) (in %)
Bad.-Würt. 21 964 10 194 3 036 29,8 % 2 740 26,9 %
Bayern 12 379 3 400 1 618 47,6 % 1 283 37,4 %
Berlin 8 993 3 098 583 18,8 % k.A. k.A.
Brandenburg 3 323 1 078 418 38,8 % 333 30,9%
Bremen 3 226 1 054 128 12,1 % 151 14,3 %
Hamburg 8 515 2 660 735 27,6 % k.A. k.A.
Hessen 13 476 7 625 3 029 39,7 % 3 907 51,2 %
Meckl.-Vorp. 2 383 639 84 13,1 % 297 46,5 %
Nieders. 22 870 6 824 2 362 34,6 % k.A. k.A.
NRW 58 160 26 275 5 416 20,6 % 10 711 40,8 %
Rheinl.-Pf. 5 864 2 408 1 055 43,8 % 676 28,1 %
Saarland 2 032 788 47 6,0 % 460 58,4 %
Sachsen 4 458 1 679 340 20,3 % 600 35,8 %
Sachs.-Anh. 5 161 1 874 411 21,9 % 294 15,7 %
Schles.-Hol. 3 076 1 099 216 19,7 % 291 26,5 %
Thüringen 2 446 1 162 301 25,9 % 484 41,7 %
Gesamt 178 326 71 857 19 779 27,5 % 29 834 41,5 %
Stand: November 2007, Quelle: BMI
* Doppelzählungen möglich

Zwischenstand der Bleiberechtsregelung
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion die bisherigen Ergebnisse der Bleiberechtsregelung bekannt gegeben. Danach hielten sich am Stichtag 31. Oktober 2006 178 326 Menschen mit einer Duldung in Deutschland auf. 71 857 davon stellten einen Antrag nach der Bleiberechtsregelung. 19 779 erhielten eine Aufenthaltserlaubnis. Das sind 11,1 Prozent der Personen mit Duldung. Weitere 29 834 erhielten eine Duldung zur Arbeitssuche. Über mehr als 19 000 Anträge ist noch nicht entschieden.
Die Zahlen unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern erheblich (s. Tabelle). Während etwa in Hessen 22,4 Prozent der Menschen mit Duldung eine Aufenthaltserlaubnis erhielten, waren es im Saarland nur 2,3 Prozent.

Verbesserte Studienförderung für Ausländer
Der Bundestag hat beschlossen, den Zugang von Ausländern zu BAföG-Leistungen zu erweitern. Davon sind insbesondere Ausländer mit einem Aufenthaltsstatus aus humanitären Gründen betroffen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats, die aber als sicher gilt. Siehe dazu Beitrag von Georg Classen.

Anstieg der Schutzquote beim Bundesamt
Zu einem sprunghaften Anstieg der Schutzquote haben eine geänderte Entscheidungspraxis des Bundesamts bei Asylanträgen von irakischen Staatsangehörigen sowie eine Zunahme von Asylanträgen von irakischen Staatsangehörigen, zum großen Teil Folgeanträge, geführt. Vom 19. Mai bis zum 30. September 2007 betrug die Schutzquote bei Asylanträgen von irakischen Staatsangehörigen durchschnittlich 90,4 %, im Jahr 2006 lag sie noch bei 8,3 %, vom 1. Januar bis zum 18. Mai 2007 bei 14,2 %. Das teilte das Bundesinnenministerium mit. Im August und September waren jeweils über die Hälfte aller Asylentscheidungen positiv.
Das Bundesamt geht für Angehörige religiöser Minderheiten wie Christen, Mandäer und Yeziden, die aus dem Zentral- oder Südirak stammen, grundsätzlich von einer landesweiten Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure aus.

Guinea beendet Praxis der Delegationen
Guinea hat das Verfahren zur Ausstellung von Passersatzpapieren neu geregelt. Der guineische Botschafter, Alexandre Gécé Loua, erklärte, dass es künfig keine Delegationen zur Identifizierung von guineischen Staatsangehörigen mehr geben werde. Das teilte das Innenministerium Rheinland-Pfalz unter Berufung auf das Bundesinnenministerium mit. Die Identifizierung und Passbeschaffung solle ausschließlich über die Botschaft laufen. Guinea akzeptiere grundsätzlich seine Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums seien daher Rückführungen grundsätzlich wieder möglich und könnten bei Bedarf von der Bundespolizei begleitet werden.

Integrationskursverordnung geändert
Das Bundeskabinett hat die Integrationskursverordnung geändert. Die neue Verordnung sieht unter anderem flexible Stundenkontingente bis zu einer Höchstförderdauer von 1200 Stunden sowie Wiederholungsmöglichkeiten vor. Ferner wird der Orientierungskurs auf 45 Stunden erweitert und ein bundeseinheitlicher Test eingeführt. Außerdem wird die Teilnahme am Sprachtest verbindlich. Ab 2009 soll der Sprachtest das erreichte Sprachniveau differenzierter ausweisen.

EU-Kommission rügt Gleichbehandlungsgesetz
Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Deutschland wegen der fehlerhaften Umsetzung der Anti-Diskriminierungsrichtlinien eröffnet. Die Kommission rügt vor allem, dass die Bestimmungen zur Vermietung im Gleichbehandlungsgesetz eine Diskriminierung aus soziokulturellen Gründen erlauben.

Ev. Kirche fordert besseren Flüchtlingsschutz in Europa
Die 10. Synode der Evangelischen Kirche hat auf ihrer Tagung Anfang November in Dresden Grundsätze zum europäischen Flüchtlingsschutz beschlossen. Darin betont sie die Pflicht zur Rettung Schiffbrüchiger. Rettungsmaßnahmen dürften nicht als Beihilfe zur Schlepperei oder illegalen Einreise bestraft werden. Wer in europäischen Hoheitsgewässern um Asyl nachsuche, müsse Zugang zu einem fairen Asylverfahren erhalten.

Bundesländer

Niedersachsen: Wohlfahrtsverbände verlassen Härtefallkommission
Die beiden Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in der niedersächsischen Härtefallkommission haben angekündigt, sich zum Jahresende aus der Kommission zurückzuziehen. Günter Famulla vom Paritätischen Landesverband und sein Stellvertreter Jochen Flitta von der Arbeiterwohlfahrt begründen dies mit ihren Erfahrungen aus dem ersten Jahr der Tätigkeit der Kommission. Die Härtefallverordnung müsse an zentralen Stellen korrigiert werden. Famulla und Flitta kritisierten vor allem die zahlreichen Ausschlussgründe (z. B. Bezug von Sozialhilfe) sowie die notwendige Mehrheit von sechs der acht Stimmen in der Härtefallkommission. Man habe mit Innenminister Uwe Schünemann (CDU) mehrmals das Gespräch gesucht, aber keinen Termin erhalten.
Kritisiert wurde die Verordnung auch von Herbert Schmalstieg, der den Städtetag in der Kommission vertritt. Er wünsche sich mehr Spielraum für die Kommission.
Schünemann wies in einer Landtagsdebatte die Kritik zurück. Dass bislang nur neun Fälle beschieden wurden, sei eine Folge der Bleiberechtsregelung.

Berlin: Polizeisanitäter wegen Körperverletzung verurteilt
Das Amtsgericht Tiergarten hat am 21. November 2007 einen Polizeibeamten, der in der Abschiebungshaftanstalt Berlin-Köpenick als Sanitäter tätig ist, wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Das berichtete der Berliner Flüchtlingsrat. Der Angeklagte hatte es am 28. Mai 2005 abgelehnt, einen Algerier, der einen Herzinfarkt erlitten hatte, ärztlicher Hilfe zuzuführen. Erst vier Stunden später brachten Polizisten auf Druck anderer Häftlinge den Mann gefesselt zur Notaufnahme eines Krankenhauses. Der Mann erlitt durch den Herzinfakt bleibende Schäden.
Bereits im Jahr 2001 war es zu einem ähnlichen Vorfall im Berliner Abschiebungsgewahrsam gekommen, der jedoch keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich zog.

NRW: Fragebögen und Geheimdienstanfragen zur Sicherheitsüberprüfung
Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat Vorgaben für die Überprüfung von Sicherheitsbedenken bei Ausländern erlassen. Danach müssen die Ausländerbehörden in zahlreichen Fällen eine Sicherheitsanfrage an verschiedene Sicherheitsbehörden sowie Geheimdienste richten. Das gilt etwa für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis an Staatsangehörige bestimmter, zumeist islamisch geprägter Staaten, ohne dass Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Sicherheit vorliegen müssen. Außerdem müssen die betroffenen Ausländer einen Fragebogen in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Ausländerbehörde ausfüllen. Darin wird beispielsweise nach der Zugehörigkeit zu sowie nach der Unterstützung von bestimmten Organisationen gefragt oder nach der Beteiligung an politisch, ideologisch oder religiös motivierten Gewalt. Außerdem sollen sich die Ausländer etwa dazu äußern, ob sie wegen ihrer politischen, ideologischen oder religiösen Einstellung verfolgt wurden und ob sie sich früher in einer Reihe von bestimmten Staaten aufgehalten hatten. Eine Kopie des Fragebogens erhält der Ausländer nicht, da nach Auffassung des Innenministeriums die Veröffentlichung Rückschlüsse auf die Einschätzungen der Sicherheitslage zulasse. Schließlich sieht das Innenministerium ein "Sicherheitsgespräch" vor, wenn dies nach dem Ergebnis der Sicherheitsanfragen "geboten erscheint".

Bremen: Härtefallkommission erweitert
Der Bremer Senat hat die Härtefallkommission um einen Vertreter von Flüchtlingsorganisationen auf sieben Mitglieder erweitert. Damit setzte der Senat eine Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen um.

Bayern: Rechtshilfefonds für Abschiebungshäftlinge
Der Jesuitenflüchtlingsdienst hat einen Rechtshilfefonds für Abschiebungshäftlinge in Bayern gegründet. Nach dem Vorbild einer entsprechenden Initiative in Berlin-Brandenburg haben sich dreizehn Organisationen und kirchliche Stellen bereit erklärt, um Spenden zu werben. Ziel des Fonds ist es, wenigstens einem Teil der Abschiebungsgefangenen Zugang zu anwaltlicher Hilfe zu ermöglichen und so die Chancengleichheit vor Gericht zu erhöhen (Spendenkonto: 202 173 603, Liga Bank, BLZ 750 903 00).

NRW: Unterschriften für Bleiberecht
Am 28. September haben der Caritasverband für die Diözese Münster und das Diakonische Werk Westfalen 14 000 Unterschriften für ein großzügiges Bleiberecht an Staatssekretär Karl Peter Brendel vom nordrhein-westfälischen Innenministerium übergeben.

Europa

Bericht zu den Aufnahmebedingungen
Die EG-Kommission hat einen Bericht zur Umsetzung der Richtlinie zu den Aufnahmebedingungen vorgelegt. Danach verstoßen zwar die Mitgliedstaaten in zahlreichen Punkten gegen die Richtlinie, die in erster Linie die Unterbringung und Versorgung von Asylantragstellern regelt. Insgesamt sei die Richtlinie aber zufriedenstellend umgesetzt worden.
Der stellvertretende Kommissionspräsident und Justizkommissar Franco Frattini kündigte an, Änderungen der Richtlinie vorzuschlagen, die die Ermessensspielräume der Mitgliedstaaten begrenzen. Der große Spielraum, den die Mitgliedstaaten zur Zeit haben, laufe dem Ziel gleichwertiger Aufnahmebedingungen zuwider.
Der Bericht weist an mehreren Punkten Verstöße Deutschlands gegen die Richtlinie aus. So gibt es kein Verfahren, um besonders schutzbedürftige Personen wie Gewaltopfer zu erkennen. Die Kommission kritisiert außerdem die Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen über 16 Jahren in Asylbewerberheimen für Erwachsene. Zudem sei nicht sichergestellt, dass Asylsuchende spätestens nach drei Tagen ein offizielles Dokument über ihren Rechtsstatus erhalten. Ungenügend sei auch die Information von Asylsuchenden über ihre Rechte und Pflichten. Kritisch äußert sich der Bericht ferner über die Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden, was aber mit den Vorgaben der Richtlinie vereinbar sei.

UNHCR-Studie zur Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie
UNHCR hat eine Studie zur Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie in verschiedenen europäischen Ländern vorgelegt (126 S., M12029, engl.). Danach werden gleiche Verfolgungsschicksale in den EU-Mitgliedstaaten noch immer unterschiedlich beurteilt. Insgesamt sei daher nicht sichergestellt, dass schutzbedürftige Asylbewerber auch als Schutzberechtigte anerkannt werden, so UNHCR. Gründe hierfür lägen in der unterschiedlichen, zum Teil sehr restriktiven Interpretation der Genfer Flüchtlingskonvention und der Kriterien für andersweitig Schutzbedürftige sowie in Mängeln beim Verfahrensablauf in einzelnen Mitgliedstaaten.
Die Studie vergleicht die Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie in fünf Staaten: Deutschland, Frankreich, Griechenland, Schweden und der Slowakischen Republik. Insgesamt wurden mehr als 1400 Asyl-Entscheidungen aus dem Zeitraum Oktober 2006 bis April 2007 von UNHCR untersucht. Sie betrafen Antragsteller aus Afghanistan, Kolumbien, dem Irak, den Palästinensischen Gebieten, der Russischen Föderation (Tschetschenen), Somalia, Sri Lanka, Sudan und der Türkei.

Konsultationen zum Grünbuch beendet
Die EG-Kommission hat eine öffentliche Anhörung zum Grünbuch zum künftigen gemeinsamen europäischen Asylsystem am 7.  November veranstaltet. Die Anhörung mit etwa 280 Teilnehmern befasste sich vor allem mit Fragen der Integration, des Dublin-Verfahrens, der Lastenteilung und der praktischen Zusammenarbeit. Ferner waren die Außenbeziehungen der Gemeinschaft, das Resettlement sowie gemischte Migrationsströme Thema.
Mit der Anhörung sind die öffentlichen Konsultationen zum gemeinsamen Asylsystem abgeschlossen. Die Kommission will im Juli 2008 eine "Roadmap 2008–2010" mit weiteren Maßnahmen und Gesetzesinitiativen vorlegen.

Ausweitung der Daueraufenthaltsrichtlinie umstritten
Mehrere EU-Mitgliedstaaten lehnen den Vorschlag der Kommission zur Erweiterung der Richtlinie zu langjährig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen ab. Das teilte ein Vertreter der Kommission mit. Einige Mitgliedstaaten wollen die Anwendung der Richtlinie auf Flüchtlinge ermöglichen, Personen mit subsidiärem Schutz aber ausschließen. Umstritten ist außerdem, ob die Zeit des Asylverfahrens auf die notwendige Aufenthaltsdauer von fünf Jahren angerechnet werden soll.
Die Kommission hatte vorgeschlagen, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf anerkannte Flüchtlinge und Personen, die subsidiären Schutz genießen, zu erweitern. Die Richtlinie räumt langjährig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen unter anderem das Recht ein, sich in einem anderen Mitgliedstaat niederzulassen.

Griechenland: Verletzung der Menschenrechte von Flüchtlingen
Pro Asyl und die griechische Vereinigung der Rechtsanwälte für die Verteidigung der Menschenrechte werfen den griechischen Behörden Menschenrechtsverletzungen gegen Flüchtlinge vor. Nach zwei Recherchemissionen im Juli, August und Oktober 2007 auf den ostägäischen Inseln Lesbos, Chios und Samos sowie in der Hafenstadt Patras legte Pro Asyl eine Dokumentation unter dem Titel "The truth may be bitter, but it must be told" vor (44 S., M11825). Darin wird unter anderem von systematischen Misshandlungen neu ankommender Flüchtlinge durch die Küstenwache berichtet. Sie versuche, Flüchtlingsboote zu blockieren und aus den griechischen Gewässern abzudrängen. Flüchtlinge würden auf unbewohnten Inseln ausgesetzt oder auf dem offenen Meer ihrem Schicksal überlassen.
Ferner werfen die Organisationen der Polizei vor, Flüchtlinge und Migranten bei ihrer Ankunft zu inhaftieren. Das betreffe auch Minderjährige. Gegen alle Neuankömmlinge werde eine Abschiebungsanordnung verhängt, was einen Bruch des Völkerrechts darstelle. Die Lebensbedingungen in den Haftlagern seien unhaltbar. Sie kämen einer erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung gleich.
Die griechische Regierung sagte nach Veröffentlichung des Berichts eine Untersuchung der Vorwürfe zu.

Schweiz: Anti-Werbung soll Migration verhindern
Mit einer groß angelegten Kampagne möchte die Schweiz Afrikaner von der illegalen Einwanderung abhalten. In Fernseh- und Radiospots sowie Plakaten und Flugblättern, die in Nigeria und Kamerun veröffentlicht werden, wird die Schweiz als ein schlechter Ort für Migranten dargestellt. So wird beispielsweise gezeigt, wie ein Afrikaner von der Polizei gejagt wird. Durchgeführt wird die Kampagne von der Internationalen Organisation für Migration, bezahlt vom Schweizer Migrationsamt, das dem Justiz- und Polizeiministerium von Bundesrat Christoph Blocher unterstellt ist, und der EU-Kommission.

Niederlande: "Schnelles Aktionsteam" gegen Einwanderung von unbegleiteten Minderjährigen
Mit einem "Schnellen Aktionsteam" möchten die Niederlande verhindern, dass unbegleitete Minderjährige in die Niederlande geschmuggelt werden. Dazu sollen Angehörige der Militärpolizei sowie des Einwanderungsamts in die Herkunftsländer von unbegleiteten Minderjährigen reisen und dort verhindern, dass sie in die Hände von Menschenhändlern geraten. Das erklärte die Staatssekretärin für Justiz Nebahat Albayrak. Wie genau das Team vorgehen soll, ist aber noch offen. Albayrak kündigte ferner an, dass unbegleitete Minderjährige so schnell wie möglich wieder in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden sollen.

Österreich: Asylgesetz teilweise verfassungswidrig
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat eine Bestimmung des Asylgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Nach der Regelung konnte die Ausweisung eines abgelehnten Asylbewerbers nur einmal ausgesetzt werden, wenn sie nicht vollzogen werden kann, etwa aus gesundheitlichen Gründen. Eine Verlängerung der Aussetzung ist nicht möglich. Dies verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, so der Verfassungsgerichtshof.

Großbritannien: Abschiebungen von Dafur-Flüchtlingen
Das House of Lords hat die Abschiebung von Asylsuchenden aus Dafur ermöglicht. Das höchste Gericht hob damit eine Entscheidung des Court of Appeal auf, der die Abschiebung wegen der Gefahr von Folter oder Misshandlung verboten hatte. Das House of Lords hält es für zumutbar, Schutz in Flüchtlingslagern in der Nähe von Khartum suchen.

 

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