Liebe Leserinnen und Leser,
wer in den letzten Wochen einen Blick
auf die Statistiken des Bundesamts warf, rieb sich verwundert die Augen
und vermutete Druckfehler: über 50 % positive Entscheidungen im August und
September und immerhin 26 % von Januar bis Oktober.
Doch die Zahlen stimmen. Dahinter steht eine geänderte Auffassung des
Bundesamts zur Verfolgung von Angehörigen religiöser Minderheiten im Irak.
Davon profitieren nicht selten Folgeantragsteller, denen das Bundesamt erst
vor kurzem den Flüchtlingsstatus entzogen hatte.
Weiter als das Bundesamt gehen einige Gerichte in ihrer Rechtsprechung
zum Irak. So hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der
Auffassung des VG München angeschlossen, wonach eine wechselseitige
Gruppenverfolgung von Sunniten und Schiiten im Irak vorliegt. Die
Entscheidung liegt allerdings im Volltext noch nicht vor. In diesem Heft
veröffentlicht wird dafür eine Entscheidung
des VG Köln, das eine wechselseitige Gruppenverfolgung jedenfalls für
Personen aus konfessionell gemischten Gebieten annimmt.
Vor diesem Hintergrund erscheint die weltweit einzigartige Widerrufspraxis
des Bundesamts gegen irakische Flüchtlinge bis Mai 2007 absurd. Dieser
Eindruck wird auch nicht dadurch gemindert, dass in den meisten Fällen
keine Abschiebung droht. Im Gegenteil. Eine "Statusbereinigung", die den
Flüchtlingsstatus entzieht und die Betroffenen auf die Duldung verweist,
verletzt nicht nur die Rechte der betroffenen Flüchtlinge, sondern widerspricht
auch integrationspolitischen Interessen Deutschlands.
Ihr Ekkehard Hollmann
Pro Asyl kritisiert Haft von Asylsuchenden
Pro Asyl hat die zunehmende Inhaftierung von Asylantragstellern kritisiert.
Asylsuchende kämen fast ausnahmeslos in Haft, wenn es Anhaltspunkte dafür
gibt, dass nach der Dublin II-Verordnung ein anderer Staat für die Durchführung
des Asylverfahrens zuständig ist. Obwohl nach internationalem Recht Haft die
Ausnahme bleiben soll, greife hier praktisch ein Automatismus. Das betreffe besonders häufig
irakische Staatsangehörige. Da die Zuständigkeitsregelungen des Dublin II-
Verfahrens nur für Personen gelten, die einen Asylantrag stellen, komme es
zu einem absurden Ergebnis: Stelle ein Iraker einen Asylantrag, komme er
in Haft. Erkläre er dagegen, er komme etwa aus familiären Gründen und habe
gegen seine Abschiebung nichts einzuwenden, dürfe er einreisen, da seine
Abschiebung in den Irak nicht vollzogen werden könne.
| Tabelle: Vorläufiges Ergebnis der Bleiberechtsregelung |
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| Anträge, davon erteilt: | ||||||
| Aufenthaltserlaubnisse* | Duldung zur Arbeitssuche* | |||||
| (absolut) | (in %) | (absolut) | (in %) | |||
| Bad.-Würt. | 21 964 | 10 194 | 3 036 | 29,8 % | 2 740 | 26,9 % |
| Bayern | 12 379 | 3 400 | 1 618 | 47,6 % | 1 283 | 37,4 % |
| Berlin | 8 993 | 3 098 | 583 | 18,8 % | k.A. | k.A. |
| Brandenburg | 3 323 | 1 078 | 418 | 38,8 % | 333 | 30,9% |
| Bremen | 3 226 | 1 054 | 128 | 12,1 % | 151 | 14,3 % |
| Hamburg | 8 515 | 2 660 | 735 | 27,6 % | k.A. | k.A. |
| Hessen | 13 476 | 7 625 | 3 029 | 39,7 % | 3 907 | 51,2 % |
| Meckl.-Vorp. | 2 383 | 639 | 84 | 13,1 % | 297 | 46,5 % |
| Nieders. | 22 870 | 6 824 | 2 362 | 34,6 % | k.A. | k.A. |
| NRW | 58 160 | 26 275 | 5 416 | 20,6 % | 10 711 | 40,8 % |
| Rheinl.-Pf. | 5 864 | 2 408 | 1 055 | 43,8 % | 676 | 28,1 % |
| Saarland | 2 032 | 788 | 47 | 6,0 % | 460 | 58,4 % |
| Sachsen | 4 458 | 1 679 | 340 | 20,3 % | 600 | 35,8 % |
| Sachs.-Anh. | 5 161 | 1 874 | 411 | 21,9 % | 294 | 15,7 % |
| Schles.-Hol. | 3 076 | 1 099 | 216 | 19,7 % | 291 | 26,5 % |
| Thüringen | 2 446 | 1 162 | 301 | 25,9 % | 484 | 41,7 % |
| Gesamt | 178 326 | 71 857 | 19 779 | 27,5 % | 29 834 | 41,5 % |
|
Stand: November 2007, Quelle: BMI
* Doppelzählungen möglich |
||||||
Zwischenstand der Bleiberechtsregelung
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion die bisherigen Ergebnisse der
Bleiberechtsregelung bekannt gegeben. Danach hielten sich am Stichtag 31. Oktober 2006 178 326
Menschen mit einer Duldung in Deutschland auf. 71 857 davon stellten einen Antrag nach der Bleiberechtsregelung.
19 779 erhielten eine Aufenthaltserlaubnis. Das sind 11,1 Prozent der Personen mit Duldung.
Weitere 29 834 erhielten eine Duldung zur Arbeitssuche. Über mehr als 19 000 Anträge ist noch nicht entschieden.
Die Zahlen unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern erheblich (s. Tabelle). Während
etwa in
Hessen 22,4 Prozent der Menschen mit Duldung eine Aufenthaltserlaubnis erhielten, waren es im
Saarland nur 2,3 Prozent.
Verbesserte Studienförderung für Ausländer
Der Bundestag hat beschlossen, den Zugang von Ausländern zu BAföG-Leistungen zu erweitern. Davon
sind insbesondere Ausländer mit einem Aufenthaltsstatus aus humanitären Gründen betroffen. Das
Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats, die aber als sicher gilt. Siehe
dazu Beitrag von Georg Classen.
Anstieg der Schutzquote beim Bundesamt
Zu einem sprunghaften Anstieg der Schutzquote haben eine geänderte Entscheidungspraxis
des Bundesamts bei Asylanträgen von irakischen Staatsangehörigen sowie eine Zunahme von
Asylanträgen von irakischen Staatsangehörigen, zum großen Teil Folgeanträge, geführt. Vom
19. Mai bis zum 30. September 2007 betrug die Schutzquote bei Asylanträgen von irakischen
Staatsangehörigen durchschnittlich 90,4 %, im Jahr 2006 lag sie noch bei 8,3 %, vom 1.
Januar bis zum 18. Mai 2007 bei 14,2 %. Das teilte das Bundesinnenministerium mit. Im
August und September waren jeweils über die Hälfte aller Asylentscheidungen positiv.
Das Bundesamt geht für Angehörige religiöser Minderheiten wie Christen, Mandäer und Yeziden,
die aus dem Zentral- oder Südirak stammen, grundsätzlich von einer landesweiten Gruppenverfolgung
durch nichtstaatliche Akteure aus.
Guinea beendet Praxis der Delegationen
Guinea hat das Verfahren zur Ausstellung von Passersatzpapieren neu geregelt. Der guineische
Botschafter, Alexandre Gécé Loua, erklärte, dass es künfig keine Delegationen zur Identifizierung
von guineischen Staatsangehörigen mehr geben werde. Das teilte das Innenministerium Rheinland-Pfalz
unter Berufung auf das Bundesinnenministerium mit. Die Identifizierung und Passbeschaffung solle
ausschließlich über die Botschaft laufen. Guinea akzeptiere grundsätzlich seine Verpflichtung zur
Rückübernahme eigener Staatsangehöriger. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums seien daher
Rückführungen grundsätzlich wieder möglich und könnten bei Bedarf von der Bundespolizei begleitet werden.
Integrationskursverordnung geändert
Das Bundeskabinett hat die Integrationskursverordnung geändert. Die neue Verordnung sieht unter
anderem flexible Stundenkontingente bis zu einer Höchstförderdauer von 1200 Stunden sowie
Wiederholungsmöglichkeiten vor. Ferner wird der Orientierungskurs auf 45 Stunden erweitert und ein
bundeseinheitlicher Test eingeführt. Außerdem wird die Teilnahme am Sprachtest verbindlich. Ab 2009
soll der Sprachtest das erreichte Sprachniveau differenzierter ausweisen.
EU-Kommission rügt Gleichbehandlungsgesetz
Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Deutschland wegen der fehlerhaften Umsetzung der
Anti-Diskriminierungsrichtlinien eröffnet. Die Kommission rügt vor allem, dass die Bestimmungen
zur Vermietung im Gleichbehandlungsgesetz eine Diskriminierung aus soziokulturellen Gründen erlauben.
Ev. Kirche fordert besseren Flüchtlingsschutz in Europa
Die 10. Synode der Evangelischen Kirche hat auf ihrer Tagung Anfang November in Dresden Grundsätze
zum europäischen Flüchtlingsschutz beschlossen. Darin betont sie die Pflicht zur Rettung Schiffbrüchiger.
Rettungsmaßnahmen dürften nicht als Beihilfe zur Schlepperei oder illegalen Einreise bestraft werden. Wer
in europäischen Hoheitsgewässern um Asyl nachsuche, müsse Zugang zu einem fairen Asylverfahren erhalten.
Niedersachsen: Wohlfahrtsverbände verlassen Härtefallkommission
Die beiden Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in der niedersächsischen
Härtefallkommission haben angekündigt, sich zum Jahresende aus der Kommission zurückzuziehen. Günter Famulla
vom Paritätischen Landesverband und sein Stellvertreter Jochen Flitta von der Arbeiterwohlfahrt begründen dies
mit ihren Erfahrungen aus dem ersten Jahr der Tätigkeit der Kommission. Die Härtefallverordnung müsse an
zentralen Stellen korrigiert werden. Famulla und Flitta kritisierten vor allem die zahlreichen Ausschlussgründe
(z. B. Bezug von Sozialhilfe) sowie die notwendige Mehrheit von sechs der acht Stimmen in der Härtefallkommission.
Man habe mit Innenminister Uwe Schünemann (CDU) mehrmals das Gespräch gesucht, aber keinen Termin erhalten.
Kritisiert wurde die Verordnung auch von Herbert Schmalstieg, der den Städtetag in der Kommission vertritt.
Er wünsche sich mehr Spielraum für die Kommission.
Schünemann wies in einer Landtagsdebatte die Kritik zurück. Dass bislang nur neun Fälle beschieden wurden, sei
eine Folge der Bleiberechtsregelung.
Berlin: Polizeisanitäter wegen Körperverletzung verurteilt
Das Amtsgericht Tiergarten hat am 21. November 2007 einen Polizeibeamten, der in der Abschiebungshaftanstalt
Berlin-Köpenick als Sanitäter tätig ist, wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 30
Tagessätzen verurteilt. Das berichtete der Berliner Flüchtlingsrat. Der Angeklagte hatte es am 28. Mai 2005
abgelehnt, einen Algerier, der einen Herzinfarkt erlitten hatte, ärztlicher Hilfe zuzuführen. Erst vier Stunden
später brachten Polizisten auf Druck anderer Häftlinge den Mann gefesselt zur Notaufnahme eines Krankenhauses.
Der Mann erlitt durch den Herzinfakt bleibende Schäden.
Bereits im Jahr 2001 war es zu einem ähnlichen Vorfall im Berliner Abschiebungsgewahrsam gekommen, der jedoch
keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich zog.
NRW: Fragebögen und Geheimdienstanfragen zur Sicherheitsüberprüfung
Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat Vorgaben für die Überprüfung von Sicherheitsbedenken bei Ausländern
erlassen. Danach müssen die Ausländerbehörden in zahlreichen Fällen eine Sicherheitsanfrage an verschiedene
Sicherheitsbehörden sowie Geheimdienste richten. Das gilt etwa für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
oder für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis an Staatsangehörige bestimmter, zumeist
islamisch geprägter Staaten, ohne dass Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Sicherheit vorliegen müssen.
Außerdem müssen die betroffenen Ausländer einen Fragebogen in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Ausländerbehörde ausfüllen.
Darin wird beispielsweise nach der Zugehörigkeit zu sowie nach der Unterstützung von bestimmten Organisationen
gefragt oder nach der Beteiligung an politisch, ideologisch oder religiös motivierten Gewalt. Außerdem sollen
sich die Ausländer etwa dazu äußern, ob sie wegen ihrer politischen, ideologischen oder religiösen Einstellung
verfolgt wurden und ob sie sich früher in einer Reihe von bestimmten Staaten aufgehalten hatten.
Eine Kopie des Fragebogens erhält der Ausländer nicht, da nach Auffassung des Innenministeriums die Veröffentlichung
Rückschlüsse auf die Einschätzungen der Sicherheitslage zulasse.
Schließlich sieht das Innenministerium ein "Sicherheitsgespräch" vor, wenn dies nach dem Ergebnis der Sicherheitsanfragen
"geboten erscheint".
Bremen: Härtefallkommission erweitert
Der Bremer Senat hat die Härtefallkommission um einen Vertreter von Flüchtlingsorganisationen auf sieben
Mitglieder erweitert. Damit setzte der Senat eine Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen um.
Bayern: Rechtshilfefonds für Abschiebungshäftlinge
Der Jesuitenflüchtlingsdienst hat einen Rechtshilfefonds für Abschiebungshäftlinge in Bayern gegründet. Nach dem Vorbild
einer entsprechenden Initiative in Berlin-Brandenburg haben sich dreizehn Organisationen und kirchliche Stellen bereit
erklärt, um Spenden zu werben. Ziel des Fonds ist es, wenigstens einem Teil der Abschiebungsgefangenen Zugang zu
anwaltlicher Hilfe zu ermöglichen und so die Chancengleichheit vor Gericht zu erhöhen (Spendenkonto: 202 173 603,
Liga Bank, BLZ 750 903 00).
NRW: Unterschriften für Bleiberecht
Am 28. September haben der Caritasverband für die Diözese Münster und das Diakonische Werk Westfalen 14 000 Unterschriften
für ein großzügiges Bleiberecht an Staatssekretär Karl Peter Brendel vom nordrhein-westfälischen Innenministerium übergeben.
Bericht zu den Aufnahmebedingungen
Die EG-Kommission hat einen Bericht zur Umsetzung der Richtlinie zu den Aufnahmebedingungen vorgelegt. Danach verstoßen
zwar die Mitgliedstaaten in zahlreichen Punkten gegen die Richtlinie, die in erster Linie die Unterbringung und Versorgung
von Asylantragstellern regelt. Insgesamt sei die Richtlinie aber zufriedenstellend umgesetzt worden.
Der stellvertretende Kommissionspräsident und Justizkommissar Franco Frattini kündigte an, Änderungen der Richtlinie
vorzuschlagen, die die Ermessensspielräume der Mitgliedstaaten begrenzen. Der große Spielraum, den die Mitgliedstaaten
zur Zeit haben, laufe dem Ziel gleichwertiger Aufnahmebedingungen zuwider.
Der Bericht weist an mehreren Punkten Verstöße Deutschlands gegen die Richtlinie aus. So gibt es kein Verfahren, um
besonders schutzbedürftige Personen wie Gewaltopfer zu erkennen. Die Kommission kritisiert außerdem die Unterbringung
von unbegleiteten Minderjährigen über 16 Jahren in Asylbewerberheimen für Erwachsene. Zudem sei nicht sichergestellt,
dass Asylsuchende spätestens nach drei Tagen ein offizielles Dokument über ihren Rechtsstatus erhalten. Ungenügend sei
auch die Information von Asylsuchenden über ihre Rechte und Pflichten. Kritisch äußert sich der Bericht ferner über die
Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden, was aber mit den Vorgaben der Richtlinie vereinbar sei.
UNHCR-Studie zur Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie
UNHCR hat eine Studie zur Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie in verschiedenen europäischen Ländern vorgelegt
(126 S., M12029, engl.).
Danach werden gleiche Verfolgungsschicksale in den EU-Mitgliedstaaten noch immer unterschiedlich beurteilt.
Insgesamt sei daher nicht
sichergestellt, dass schutzbedürftige Asylbewerber auch als
Schutzberechtigte anerkannt werden, so UNHCR. Gründe hierfür lägen in der
unterschiedlichen, zum Teil sehr restriktiven Interpretation der Genfer
Flüchtlingskonvention und der Kriterien für andersweitig
Schutzbedürftige sowie in Mängeln beim Verfahrensablauf in einzelnen
Mitgliedstaaten.
Die Studie vergleicht die Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie in fünf Staaten: Deutschland,
Frankreich, Griechenland, Schweden und der Slowakischen Republik. Insgesamt wurden mehr als 1400 Asyl-Entscheidungen
aus dem
Zeitraum Oktober 2006 bis April 2007 von UNHCR untersucht. Sie
betrafen Antragsteller aus
Afghanistan, Kolumbien, dem Irak, den Palästinensischen Gebieten, der Russischen
Föderation (Tschetschenen), Somalia, Sri Lanka, Sudan und der Türkei.
Konsultationen zum Grünbuch beendet
Die EG-Kommission hat eine öffentliche Anhörung zum Grünbuch zum künftigen gemeinsamen europäischen Asylsystem am 7.
November veranstaltet. Die Anhörung mit etwa 280 Teilnehmern befasste sich vor allem mit Fragen der Integration, des
Dublin-Verfahrens, der Lastenteilung und der praktischen Zusammenarbeit. Ferner waren die Außenbeziehungen der
Gemeinschaft, das Resettlement sowie gemischte Migrationsströme Thema.
Mit der Anhörung sind die öffentlichen Konsultationen zum gemeinsamen Asylsystem abgeschlossen. Die Kommission will
im Juli 2008 eine "Roadmap 2008–2010" mit weiteren Maßnahmen und Gesetzesinitiativen vorlegen.
Ausweitung der Daueraufenthaltsrichtlinie umstritten
Mehrere EU-Mitgliedstaaten lehnen den Vorschlag der Kommission zur Erweiterung der Richtlinie zu langjährig
aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen ab. Das teilte ein Vertreter der Kommission mit. Einige Mitgliedstaaten
wollen die Anwendung der Richtlinie auf Flüchtlinge ermöglichen, Personen mit subsidiärem Schutz aber ausschließen.
Umstritten ist außerdem, ob die Zeit des Asylverfahrens auf die notwendige Aufenthaltsdauer von fünf Jahren angerechnet
werden soll.
Die Kommission hatte vorgeschlagen, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf anerkannte Flüchtlinge und Personen, die
subsidiären Schutz genießen, zu erweitern. Die Richtlinie räumt langjährig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen
unter anderem das Recht ein, sich in einem anderen Mitgliedstaat niederzulassen.
Griechenland: Verletzung der Menschenrechte von Flüchtlingen
Pro Asyl und die griechische Vereinigung der Rechtsanwälte für die Verteidigung der Menschenrechte werfen den griechischen
Behörden Menschenrechtsverletzungen gegen Flüchtlinge vor. Nach zwei Recherchemissionen im Juli, August und Oktober 2007
auf den ostägäischen Inseln Lesbos, Chios und Samos sowie in der Hafenstadt Patras legte Pro Asyl eine Dokumentation unter
dem Titel "The truth may be bitter, but it must be told" vor
(44 S., M11825). Darin wird unter anderem von
systematischen Misshandlungen neu ankommender Flüchtlinge durch die Küstenwache berichtet. Sie versuche,
Flüchtlingsboote zu blockieren und aus den griechischen Gewässern abzudrängen. Flüchtlinge würden auf unbewohnten
Inseln ausgesetzt oder auf dem offenen Meer ihrem Schicksal überlassen.
Ferner werfen die Organisationen der Polizei vor, Flüchtlinge und Migranten bei ihrer Ankunft zu inhaftieren. Das
betreffe auch Minderjährige. Gegen alle Neuankömmlinge werde eine Abschiebungsanordnung verhängt, was einen Bruch des
Völkerrechts darstelle. Die Lebensbedingungen in den Haftlagern seien unhaltbar. Sie kämen einer erniedrigenden und
unmenschlichen Behandlung gleich.
Die griechische Regierung sagte nach Veröffentlichung des Berichts eine Untersuchung der Vorwürfe zu.
Schweiz: Anti-Werbung soll Migration verhindern
Mit einer groß angelegten Kampagne möchte die Schweiz Afrikaner von der illegalen Einwanderung abhalten. In Fernseh-
und Radiospots sowie Plakaten und Flugblättern, die in Nigeria und Kamerun veröffentlicht werden, wird die Schweiz als
ein schlechter Ort für Migranten dargestellt. So wird beispielsweise gezeigt, wie ein Afrikaner von der Polizei gejagt
wird. Durchgeführt wird die Kampagne von der Internationalen Organisation für Migration, bezahlt vom Schweizer Migrationsamt,
das dem Justiz- und Polizeiministerium von Bundesrat Christoph Blocher unterstellt ist, und der EU-Kommission.
Niederlande: "Schnelles Aktionsteam" gegen Einwanderung von unbegleiteten Minderjährigen
Mit einem "Schnellen Aktionsteam" möchten die Niederlande verhindern, dass unbegleitete Minderjährige in die Niederlande
geschmuggelt werden. Dazu sollen Angehörige der Militärpolizei sowie des Einwanderungsamts in die Herkunftsländer von
unbegleiteten Minderjährigen reisen und dort verhindern, dass sie in die Hände von Menschenhändlern geraten. Das
erklärte die Staatssekretärin für Justiz Nebahat Albayrak. Wie genau das Team vorgehen soll, ist aber noch offen.
Albayrak kündigte ferner an, dass unbegleitete Minderjährige so schnell wie möglich wieder in ihre Herkunftsländer
abgeschoben werden sollen.
Österreich: Asylgesetz teilweise verfassungswidrig
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat eine Bestimmung des Asylgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben.
Nach der Regelung konnte die Ausweisung eines abgelehnten Asylbewerbers nur einmal ausgesetzt werden, wenn sie nicht
vollzogen werden kann, etwa aus gesundheitlichen Gründen. Eine Verlängerung der Aussetzung ist nicht möglich. Dies verstoße
gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, so der Verfassungsgerichtshof.
Großbritannien: Abschiebungen von Dafur-Flüchtlingen
Das House of Lords hat die Abschiebung von Asylsuchenden aus Dafur ermöglicht. Das höchste Gericht hob damit eine Entscheidung
des Court of Appeal auf, der die Abschiebung wegen der Gefahr von Folter oder Misshandlung verboten hatte. Das House of Lords
hält es für zumutbar, Schutz in Flüchtlingslagern in der Nähe von Khartum suchen.
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