Liebe Leserinnen und Leser,
wie geht es weiter in der Demokratischen Republik Kongo? Mit erstaunlicher
Geschwindigkeit haben Auswärtiges Amt, der Bundesinnenminister und PRO ASYL
zeitgleich einen Abschiebestopp gefordert. In der Tat gab es Verhaftungen unmittelbar
nach dem tödlichen Attentat auf Kabila. PRO ASYL befürchtet, dass die wenig
zimperlichen Geheimdienste besonders scharf kontrollieren, verhaften und foltern.
Seitens der Bundesregierung mag vielleicht auch eine Rolle gespielt haben, dass
unmittelbar nach dem Attentat eine anti-westliche Stimmung auf Kinshasa's Straßen
herrschte. Zumindest die dadurch verursachte Missstimmung wird sich bald legen:
Der zunächst unterschätzte Kabila Junior hat zu einem moderaten und versöhnlichen
Kurs aufgerufen. Nach syrischem und marokkanischem Vorbild will sich auch Kabila
II. nicht vor den politischen Karren seines verstorbenen Vaters spannen lassen.
Ob die besagten Geheimdienste und das Militär diesen Kurswechsel mittragen?
Wir werden die Entwicklung natürlich aufmerksam verfolgen. Falls Sie noch aktuellere
Informationen benötigen, empfehlen wir Ihnen die gute alte BBC. Ein Link führt
von der Eingangsseite von www.asyl.net direkt zu BBC und damit auch den neuesten
Entwicklungen bei Kabila &Co.
Mit www.asyl.net arbeiten nicht nur russische und amerikanische Geheimdienste,
sondern auch mehr als 5.000 Asylpraktiker aus dem In- und Ausland regelmäßig.
Wohl zu ihrer Zufriedenheit: Wie das ASYLMAGAZIN und der Versanddienst von IBIS
wurde auch www.asyl.net bei unserer letztjährigen Umfrage mit gut bis sehrgut
bewertet. Damit das auch so bleibt, will der Informationsverbund Asyl in diesem
Jahr die 10 häufigsten Verbesserungsvorschläge umsetzen.
Ihr Manfred Kohler
BT-Menschenrechtsausschuss kritisiert Sudan-Lagebericht
In einem Schreiben vom 16.11.2000 an Bundesaußenminister Fischer kritisiert
die damalige Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestag
den Lagebericht vom 14. Juni 2000 zum Sudan. Die Vorsitzende warf dem AA sachliche
Fehler und Wertungswidersprüche vor. In dem Antwortfax des beamteten Staatssekretärs
Ischinger vom selben Tag wird konzediert, dass der Lagebericht aktualisierungsbedürftig
ist (und auch bald aktualisiert wird). Die Empfänger der Lageberichte "werden
darüber unterrichtet werden", schreibt Ischinger. Wie die Recherche eines uns
bekannten Länderfachmanns ergab, war hierüber bei zumindest einigen der Adressaten
von Lageberichten Anfang Januar noch nichts bekannt. Briefwechsel: L9263
Mythen in der Asyldiskussion
Ein 6-seitiges Papier der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung (L9773)
beschäftigt sich unter dem Titel "Mythen im deutschen Asylrecht" mit 5 Mythen
der Asyldiskussion:
- Deutschland als Asylland Nr. 1 in Europa
- das Gros sind Wirtschaftsflüchtlinge
- die Einzigartigkeit des deutschen Asylrechts
- das liberalste Asylrecht der Welt
- die unendliche Dauer der Verfahren
Das Dokument enthält auch eine Schätzung der "Schutzgewährungsquote" (ca. 48
%) im Gegensatz zu den vom Bundesamt und der Bundesregierung verbreiteten Anerkennungsquote.
Das Dokument ist auf unserer Homepage oder unter www. bundesauslaenderbeauftragte.
de/aktuell abrufbar.
AA und Schily empfehlen Abschiebestopp für Demokratische
Republik Kongo
Nach dem tödlichen Attentat auf den Staatspräsidenten Kabila haben sich das
Auswärtige Amt und Bundesinnenminister Schily für einen Abschiebestopp bezogen
auf die Demokratische Republik Kongo ausgesprochen. Begründet wird dies mit
der unübersichtlichen Lage. Als erstes Bundesland hat Schleswig-Holstein einen
Abschiebestopp verfügt. An dem Tag, an dem das Auswärtige Amt in einem - uns
noch nicht vorliegenden - ad- hoc-Bericht den Abschiebestopp angeregt hatte,
forderte auch PRO ASYL einen Abschiebestopp. PRO ASYL nahm dabei auch auf die
im Fall der Dem. Rep. Kongo etwas undurchsichtige und in Einzelfällen unter
Einbeziehung eines Verfolgergeheimdienstes erfolgte Informationsbeschaffung
des Auswärtigen Amtes Bezug. Das Auswärtige Amt beruft sich in seinen Lageberichten
zu diesem Staat regelmäßig auf "namhafte Menschenrechtsorganisationen", ohne
diese zu benennen.
Setzt Bundesbeauftragter BMI- Weisung unvollständig um?
Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 25.1.2001 soll seit Mai 2000
eine Weisung des BMI bestehen, derzufolge der Bundesbeauftragte nicht mehr nur
einseitig zu Lasten der Asylbewerber Klage erheben dürfe. Diese Weisung habe
der Bundesbeauftragte in dem ersten Halbjahr nach ihrem Erlass unvollständig
und widerstrebend umgesetzt. Nur in 16 Fällen habe er zugunsten der Betroffenen
Klage erhoben, wohingegen im selben Zeitraum mehr als 1.300 Klagen zu Lasten
der Asylbewerber erhoben worden seien. Der Bericht der Frankfurter Rundschau
erweckt den Eindruck, diese Praxis des Bundesbeauftragten stünde im Gegensatz
zum politischen Willen des BMI.
Arbeitserlaubnisverordnung in Kraft
Siehe hierzu im Kapitel "Sozialrecht" den Verordnungstext und die Anmerkungen.
Einbürgerungsfrist für Kinder verlängert
Der besondere Einbürgerungsanspruch von Kindern, die in den 90er Jahren geboren
wurden, soll nach dem Willen des Bundeskabinetts bis zum 31.12.2002 weitergelten.
Gleichzeitig soll die Gebühr pro Kind von DM 500.- auf DM 100.- gesenkt werden.
Leistungen für Asylbewerber doch noch nicht erhöht
Entgegen der allgemein und auch von uns verbreiteten Nachricht, war die Erhöhung
der Leistungssätze für Asylbewerber zwar geplant, wurde jedoch nicht mehr rechtzeitig
zum 1.1.2001 auf den Weg gebracht. Hierüber wird jetzt nachverhandelt.
EFF: Bundesamt und Antragsteller stochern weiter im Dunkeln
Das Antragsverfahren für den Europäischen Flüchtlingsfonds in Deutschland hat
noch nicht begonnen. Bis jetzt wurde jeder angekündigte Termin für die Antragstellung
wieder aufgehoben. Grund hierfür ist die schleppende Verabschiedung der Bewilligungsrichtlinien
in Brüssel. Die EU-Kommission ist auf die Zustimung der Mitgliedsstaaten zur
Verabschiedung der Richtlinien angewiesen.
Deshalb gibt es weiter verschiedene Verfahrensmodelle: Die EU-Kommission befürwortet
wohl die Beauftragung einer einzigen Zentralstelle pro EU- Mitgliedsstaat. Die
Bundesländer wünschen die Aufteilung auf die verschiedenen Bundesländer und
somit eine Zentralstelle pro Bundesland. Diesen Wunsch hegen auch diejenigen
Bundesländer, die aufgrund der nunmehr erkannten Komplexität des Antragsverfahrens
im eigenen Namen keine Anträge stellen, sondern die jeweiligen (Wohlfahrts-)
Verbände vorschicken wollen.
In Österreich ist das Antragsverfahren - freilich in Unkenntnis der Richtlinien
- teilweise schon durchgeführt worden.
Dt. Sektion des Internationalen Sozialdienstes wird Teil des Deutschen Vereins
Der Internationale Sozialdienst hat sich weltweit um alleinreisende Minderjährige
(auch minderjährige Flüchtlinge) verdient gemacht. Seine deutsche Sektion wird
jetzt eine Abteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge.
Dem Vernehmen nach soll die neue Abteilung das Profil des Deutschen Vereins
im Bereich Migration und Flucht stärken. Beide Institutionen sitzen in Frankfurt
a.M.. Die langjährig für minderjährige Flüchtlinge zuständige Referentin, Frau
Jockenhövel- Schieke, hat das Rentenalter erreicht und trat kurz vor der organisatorischen
Änderung aus dem aktiven Dienst aus.
Berlin: Parlamentsentscheidung zum großzügigeren Umgang mit ehemaligen unbegleiteten
Minderjährigen blockiert
Die Innenverwaltung weigert sich angeblich aus rechtlichen Gründen, einen Beschluss
des Abgeordnetenhauses zur Behandlung von als unbegleitete Minderjährige eingereisten
Personen nach der Altfallregelung umzusetzen. Die Abgeordneten hatten gewünscht,
dass die Stichtagsregelung für Familien analog auf unbegleitete Minderjährige
angewandt wird.
Niedersachsen: Landesregierung will kooperative Migrationsarbeit
Das Land Niedersachsen strebt eine Integration der verschiedenen Sozialberatungseinrichtungen
an. Damit soll die Abtrennung der Beratung von Asylbewerbern und anderen Ausländern
entfallen. Das Bundes- ministerium für Arbeit und Sozialen unterstützt dieses
Vorhaben jedoch nicht. Deshalb stehen die Ausländersozialberatungsstellen zunächst
weiterhin nur Asylberechtigten und Konventionsflüchtlingen offen. Die Landesrichtlinien
für die Gewährung von Zuwendungen werden schon jetzt auch für Asylbewerber betreffende
Maßnahmen geöffnet.
Rheinland-Pfalz: Abschiebungsmoratorium
Ausreisepflichtige Ausländer sollen bis Mai 2001 nicht abgeschoben werden, wenn
sie und ihre Familie keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen, bis Mai 2001 eine
sichere Arbeit sowie eine Arbeitserlaubnis vorweisen können und auch keine Ausweisungsgründe
vorliegen.
Übersicht über Antragszahlen und Herkunftsländer
Eine umfangreiche statistische Aufstellung über die Antragszahlen in 25 europäischen
Ländern sowie die 50 wichtigsten Herkunftsländer enthält ein Dokument des UNHCR
vom Januar 2001 (L9776). Danach
wurden in 2000 452.000 Asylanträge gestellt (1999: 471.000). Großbritannien
führte die Liste der Aufnahmestaaten mit den höchsten absoluten Zahlen an, während
Slowenien die höchsten Pro-Kopf-Zahlen hat.
EURODAC verabschiedet
Die von uns schon mehrfach fälschlicherweise angekündigte Verabschiedung
der EURODAC-Konvention soll nunmehr tatsächlich erfolgt sein. Die letzten technischen
Fragen zur Erfassung der Fingerabrucke von Asylbewerbern und in gewissem Umfang
auch anderer Ausländer wurden offenbar geklärt. Der Europäische Flüchtlingsrat
ECRE berichtet aus Brüssel, dass die Datenbank zur Erfassung der Fingerabdrucke
bei der EU-Kommission angesiedelt werden soll. Das System wird nicht nur auf
Großbritannien und Irland, sondern wohl auch auf Dänemark erstreckt. Bis zur
effektiven Arbeit von EURODAC dürften wegen Ausschreibung und technischer Implementierung
jedoch noch Monate oder Jahre ins Land gehen.
Temporary Protection: Fällt deutsches Junktim mit Lastenteilung?
In die seit einiger Zeit blockierten Verhandlung zum Thema EU-weite zeitweilige
Aufnahme von Flüchtlingen könnte Bewegung kommen. Bisher waren weitere Fortschritte
deshalb unwahrscheinlich, weil die Bundesregierung die Zustimmung zu dem Kommissionsvorschlag
davon abhängig gemacht hat, dass zeitgleich ein Lastenteilungsschema auch für
Asylbewerber verabschiedet wird. Möglicherweise ist die Bundesregierung jetzt
bereit, das Junktim aufzuheben. Dies ergebe sich aus einem Diskussionsbeitrag
des zuständigen Abteilungsleiters im BMI Dr. Lehngut bei einer Veranstaltung
des Berliner Büros der EU-Kommission, meinte ein anderer Diskussionsteilnehmer.
House of Lords (UK): Neue Prüfung für in Deutschland mangels
Staatlichkeit des Verfolgers abgelehnte Asylbewerber
In einer am 19. Dezember 2000 getroffenen Entscheidung (R9441) vertraten fünf
Law Lords die Auffassung, dass die Anträge einer in Deutschland abgelehnten
Somalierin und eines in Frankreich abgelehnten Algeriers erneut geprüft werden
müssen. Beide Antragsteller waren nach feststehendem Sachverhalt von nicht-staatlichen
Kräften, nicht jedoch vom Staat selbst bedroht. Infolgedessen waren ihre Anträge
in Deutschland respektive Frankreich abgelehnt worden. Im Vereinigten Königreich
hingegen wird die Genfer Flüchtlingskonvention internationalem Standard gemäß
großzügiger ausgelegt. Die mit der zu erwartenden Gerichtsentscheidung einhergehenden
"Doppelprüfung" auf dem Kontinent und in Großbritannien schockierte nur den
britischen Innenminister, nicht jedoch die Law Lords. Einer der fünf bemerkte
hierzu: "The sky will not fall in." Die Law Lords enthielten sich überwiegend
einer Bewertung der deutschen und französischen GFK-Auslegung und stützten sich
ausschließlich auf nationale Rechtsnormen und die GFK selbst.
Wir können aufgrund einiger Sachverhaltsannahmen nicht beurteilen, inwiefern
die Entscheidung auf andere Fälle übertragbar ist. Generell wird eine erhebliche
Tragweite der Entscheidung angenommen. So sprach der beteiligte Lord Steyn von
über 200 anhängigen Verfahren, in denen ähnliche Fragen aufgeworfen wurden.
Fast zeitgleich soll ein erstinstanzlicher Richter den Asylantrag eines Kosovo-Albaners
abgelehnt haben, der statt in Deutschland in Großbritannien Schutz suchte. Weitere
246 Kosovo-Albaner könnten von dieser Entscheidung mit betroffen sein. Allerdings
werden die Betroffenen vermutlich High Court und House of Lords um Überprüfung
bitten.
Frankreich: Preäfekturen nehmen Asylanträge teilweise nicht oder nur verzögert
an
Die Präfekturen nehmen Anträge auf Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention
sowie Anträge auf Territorialasyl teilweise nicht mehr oder nur mit erheblicher
Verzögerung entgegen. Zahlreiche Präfekturen seien bestrebt, Asylbewerber mit
ihrer Blockadehaltung von der Antragstellung abzuhalten oder wenigstens auf
die Nachbardepartements zu verweisen. Dies berichtet die Zeitschrift der Flüchtlingshilfsorganisation
Forum Réfugiés im Januar 2001.
Frankreich: Art. 8 EMRK auch für Homosexuelle
Der Schutz des Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention soll sich nach
einer Entscheidung des Staatsrats auch auf homosexuelle Paare erstrecken (CE,
28/04/2000, Préfet des Alpes-Maritimes c/ M. et Gisti).
Griechenland: Ekelerregende Haftbedingungen auch für Asylbewerber
Laut einem am 20. Dezember 2000 veröffentlichten Bericht von Human Rights Watch
herrschen in einer Athener Polizeihaftanstalt, in der neben illegalen Einwanderern
auch Asylbewerber ohne Pässe inhaftiert werden, ekelerregende Bedingungen. Nicht
nur sei die für 80 Personen ausgelegte Einrichtung mit 190 Männern überbelegt
gewesen; aufgrund der Überbelegung und sonstiger Umstände bestünden auch gesundheitsgefährdende
Hygienebedingungen. Schaben liefen über die Wände, Wasserhähne und die Inhaftierten
selbst. Bei vielen der Inhaftierten sei von vornherein klar, dass sie nicht
abgeschoben werden können: Sie besitzen entweder keine ausreichenden Ausweispapiere
oder kommen aus Bürgerkriegsländern. Von der just eingeführten Möglichkeit einer
gerichtlichen Überprüfung der Inhaftierung hätten nur wenige profitiert.
Kroatien wird sicherer Drittstaat
Die Republik Slowenien hat aufgrund einer hohen Zahl über Kroatien einreisender
Asylbewerber Kroatien zum sicheren Drittstaat deklariert. Diese Entscheidung
berührt mittelbar auch Verfahren in Österreich und Deutschland: Da Slowenien
für Österreich ein sicherer Drittstaat ist und Österreich gleiches für Deutschland
darstellt, ist es denkbar, dass bei erwiesener Einreise über (Bosnien-Herzegowina,)
Kroatien, Slowenien und Österreich eine Kettenabschiebung nach Kroatien erfolgt.
Österreich: Starker Rückgang der Anerkennungszahlen
In Österreich ist ein starker Rückgang der Anerkennungszahlen im Jahr 2000 zu
verzeichnen. In den ersten 10 Monaten wurden von über 15.000 Antragstellern
nur 799 positiv beschieden, die Mehrzahl darunter aufgrund der Anerkennung eines
anderen Familienmitglieds.
Slowenien: 31.500 Illegale und Flüchtlinge in 11 Monaten festgenommen
In den ersten 11 Monaten wurden 31.500 illegale Migranten und Flüchtlinge
festgenommen. Sie reisten ganz überwiegend über Bosnien-Herzegowina und Kroatien
ein. Ein hoher Anteil von Iranern (12.800) und Türken (drittwichtigstes Herkunftsland)
lässt vermuten, dass unter den illegal eingereisten Personen auch viele Flüchtlinge
sind. Das slowenische Aufnahmesystem ist mit diesem Zustrom offenbar überfordert.
In der wichtigsten Einrichtung bei Ljubljana sollen auf 200 Betten 700 Personen
kommen.
UK: Gender Guidelines verabschiedet
Das Justizministerium hat Richtlinien zur Berücksichtigung geschlechtsspezifischer
Aspekte in Asylverfahren verabschiedet. Die uns nicht vorliegenden Richtlinien
sollen nicht nur dem Schutz typischerweise betroffener Frauen, sondern auch
von in Haft vergewaltigten Männern dienen.
UK: Inhaftierung aller Asylbewerber zu teuer
Die in Großbritannien geführte Diskussion über eine denkbare Inhaftierung aller
Asylbewerber ist aufgrund der ersten Schätzung der Kosten abgekühlt.
UK: Strengere Kontrolle der Kanal-Fähren
Großbritannien will nunmehr noch strengere Kontrollen aller mit Fähren übersetzender
Fahrzeuge vornehmen. Dazu wurde eine 40 Personen starke Truppe eines französischen
Sicherheitsdienstleisters angeheuert. Hintergrund hierfür sind die in 2000 sensationell
hohen Asylbewerberzahlen: Unter Einbeziehung der Minderjährigen hat das Vereinigte
Königreich mit 98.000 Antragstellern Deutschland sogar übertroffen.
Schon in den letzten Monaten wurde bekannt, dass Transporteure pro aufgegriffenen
Ausländer 2.000 Pfund zahlen müssen, selbst wenn sich der Ausländer ohne Wissen
des Transporteurs in das Fahrzeug eingeschlichen hat.
Ägypten: Drei Personen sind wegen Mordes verurteilt worden und deshalb in Gefahr, hingerichtet zu werden (ai, UA v. 3.1.2000, MDE 12/002/2001, L9486).
Äthiopien: Trotz wechselseitigen Misstrauens unterzeichneten Eritrea und Äthiopien ein Friedensabkommen, welches im Wesentlichen die Grenzziehung zum Gegenstand hat (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 13.12.2000, L9309). Über die Folgen für die Eritreer, die bisher Opfer von Vertreibungen waren, ist uns noch nichts bekannt.
Afghanistan: Nach der Einnahme eines von Hazaras bevölkerten
Gebiets im Bezirk Yakaolang im Dezember 2000 wurden 100 bis 300 männliche Zivilisten
zwischen 13 und 70 Jahren erschossen; daneben gab es - ebenfalls wie bei früheren
Geländegewinnen - Massenverhaftungen (UN Office for the Coordination of Humanitarian
Affairs 22.1.2001, L9708; ai-Presseerklärung
v. 23.1.2001, L9706).
Drei Besatzungsmitglieder der im Februar 2000 auf einem Inlandsflug entführten
Passagiermaschine sind nach ihrer Rückkehr nach Afghanistan einem Zeitungsbericht
zufolge verhaftet und gefoltert worden (afp/taz v. 12.12.2000, L9289).
Der Chef der Taliban hat ein Dekret erlassen, das für Konvertiten die
Todesstrafe vorsieht (UN Office for the Coordination of Humanitarian
Affairs 9.1.2001, L9594; Le Monde
v. 8.1.2001, L9491; ap/taz 9.1.2001,
L9574).
Wegen der Dürre sterben laut UN-Angaben die ersten Menschen an Unterernährung
(dpa/ taz v. 30.11.2000, L9239). Ein etwas ausführlicher Bericht mit besonderer
Erwähnung der höhen Kindersterblichkeit publizierte das UN Office for
the Coordination of Humanitarian Affairs am 11.1.2001 (L9576)
sowie am 23.1.2001 (L9705). Die
Economist Intelligence Unit prognostiziert für 2001 eine hohe Zahl von Hungertoten
(UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 16.1.2001, L9719).
Infolge der Hungersnot und des Bürgerkrieges haben mehrere zehntausend
Afghanen in wenigen Tagen in Pakistan Schutz gesucht (NZZ 27.1.2001,
L9737). Einige unter ihnen wurden sofort wieder nach Afghanistan zurückgeschickt
(BBC 26.1.2001, L9748). Mindestens
110 Flüchtlinge sind in Ermangelung ausreichender Zelte und anderer elementarer
Überlebensgüter erfroren (BBC 31.1.2001, L9777).
6 Menschen wurden im Gebiet der Nord-Allianz hingerichtet, weil sie einen
örtlichen Kommandanten umgebracht hatten (BBC 6.12.2000, L9372).
Algerien: Der Ramadan hat die Zahl der Attentate, die der GIA zugeschrieben werden, erhöht: mehr als 300 Personen kamen ums Leben; zugleich macht sich eine neue Terrorgruppe namens Groupe salafiste de la prédication et du combat (GSPG) bemerkbar, die aber gezielt nur gegen Uniformierte vorgeht (Le Monde v. 21.12.2000, L9457). Insgesamt seien im Jahr 2000 2.500 Menschen infolge von Attentaten bzw. Massakern ums Leben gekommen (taz 19.12.2000, L9469). Im Januar 2001 waren es mehr als 90 (BBC 28.1.2001, L9727).
Armenien: Ein ehemaliger Erziehungsminister wurde möglicherweise aus politischen Gründen zu 7 Jahren Haft verurteilt (Institute for War and Peace Reporting v. 8.1.2001, L9595).
Bangladesch: Das oberste Zivilgericht hat alle Gerichtsentscheidungen / Fatwas islamischer Geistlicher für unwirksam erklärt (taz 3.1.2001, L9504).
Benin: Polizisten schlugen auf zwei Journalisten, die über Studentendemonstrationen berichteten. (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 19.1.2001, L9711).
Birma: Folter ist eine feste Institituion geworden, meint ai in seiner Presseerklärung vom 12.12.2000, ASA 16/026/2000, L9294. Sie richte sich gegen Strafgefangene wie gegen - großteils studentische - politische Aktivisten und Angehörige der Minderheiten. Außerdem berichtet ai in dem Dokument von für die Betroffenen häufig tödlichen Arbeitslagern und Vergewaltigungen durch die Sicherheitskräfte.
Burundi: Mindestens 11 Personen wurden verhaftet und daher vermutlich
Opfer der routinemäßig angewandten Folter, weil sie die Militärbehörden nicht
vor dem Raketenangriff von Rebellen auf ein Zivilflugzeug der belgischen SABENA
gewarnt hätten (ai, UA v. 15.1.2001, AFR 16/005/2001, L9640;
ai, UA v. 18.1.2001, AFR 16/006/2001, L9641).
Besonders in der zentralen Provinz Karuzi sei die Ernährungssituation
extrem schlecht, meint Médecins sans Frontières (UN Office for the Coordination
of Humanitarian Affairs v. 9.1.2001, L9592).
China: Bisher sollen ca. 100 Anhänger der Falun Gong in Haft
oder Psychiatrie umgekommen sein; ai spreche von rund 10.000 Verurteilungen
zu Arbeitslager und 600 psychiatrischen Zwangseinweisungen (taz v. 4.1.2001,
L9502; 19.1.2001, L9635).
Ein unabhängiger Gewerkschafter hatte einen Aufruf zur Anerkennung seiner
Gewerkschaft verbreitet und ist dafür in die Psychiatrie zwangseingewiesen worden
(Le Monde 20.12.2000, L9458).
Ein bekannter tibetanischer Unabhängigkeitsaktivist ist während seiner
dritten mehrjährigen Haftstrafe aus unbekannten Gründen gestorben (afp 15.12.2000,
L9340).
10 Menschen wurden wegen Diebstahls von Gemüse hingerichtet (Reuters/taz
16.1.2001, L9638).
Côte d'Ivoire: Anfang Januar ist ein Putschversuch gegen den
seit Ende 2000 amtierenden Präsidenten Gbagbo gescheitert (afp 8.1.2001, L9490).
Danach verstärkten sich die seit einigen Monaten zu beobachtenden Hetzjagden
auf Ausländer, Staatsbürger Côte d'Ivoires ausländischer Herkunft (UN Office
for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 10.1.2001, L9579;
taz/afp 11.1.2001, L9570) sowie
auf Anhänger der Partei RDR bzw. ihres Führers Ouattara (taz/afp 10.1.2001,
L9572). Die Regierung schreibt
den Putschversuch offiziell Ouattara oder seinen Gefolgsleuten zu (Le Monde
??.1.2001, L9686). Bisher wurden
wohl 27 Putsch-Verdächtige verhaftet (UN Office for the Coordination
of Humanitarian Affairs v. 17.1.2001, L9717).
Ein AFP-Journalist namens Junior Ouattara, der über den Putsch berichtete, ist
unter dem Vorwurf der Putschbeteiligung verhaftet worden (UN Office for the
Coordination of Humanitarian Affairs v. 18.1.2001, L9715).
Der neue Präsident Gbagbo kündigte an, dass der ehemalige General und Präsident
Robert Guei und seine Anhänger sich über kurz oder lang für die Gewalt
nach den Präsidentschaftswahlen gerichtlich verantworten müssen (afp 18.12.2000,
L9364).
Im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Nicht-Zulassung der Kandidatur
von Alassane Ouattara Ende letzten Jahres sind nach Angaben einer örtlichen
Menschenrechtsorganisation mehr als 1.000 Personen verhaftet, 406 Personen
verletzt und 37 Personen getötet worden (UN Office for the Coordination of Humanitarian
Affairs 14.12.2000, L9354; siehe
auch Le Monde 5.12.2000, L9235,
und AP 5.12.2000, L9236). Die Maßnahmen
der Sicherheitsorgane richteten sich teilweise auch gegen Personen, die zwar
nicht politisch aktiv sind, aber den die RDR unterstüzenden Bevölkerungsgruppen
zugerechnet werden (Le Monde 7.12.2000, L9251;
UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 8.12.2000, L9300).
ai beklagt, dass im Jahr 2000 unter 3 verschiedenen Staats- chefs die Sicherheitskräfte
systematisch Menschenrechtsverletzungen begingen (Presseerklärung v.
13.12.2000, L9306).
Die Haftbedingungen im größten Gefängnis des Landes haben sich nach Angaben
von Médecins sans Frontières deutlich verbessert (UN Office for the Coordination
of Humanitarian Affairs v. 5.1.2001, L9601).
Eritrea: Trotz wechselseitigen Misstrauens unterzeichneten Eritrea und Äthiopien ein Friedensabkommen, welches im wesentlichen die Grenzziehung zum Gegenstand hat (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 13.12.2000, L9309).
Ghana: Bei Kämpfen zwischen Regierungs- und Oppositionsanhängern im Verlauf der Stimmauszählung zur Präsidentschaftswahl wurden im Nordosten 7 Menschen getötet (dpa/taz v. 11.12.2000, L9250).
Guinea: Der Vorsitzende einer zur RPG gehörenden kleinen Splitterpartei
namens Alliance nationale pour la démocratie ist in den Hungerstreik
getreten; er protestiert so dagegen, dass er über dass offizielle Ende seiner
zweijährigen Haftstrafe im Gefängnis festgehalten wird (UN Office for the Coordination
of Humanitarian Affairs v. 23.1.2001, L9703).
Berichte über den neuen, mehrere hunderttausend Einheimische und Flüchtlinge
in Mitleidenschaft ziehenden Bürgerkrieg enthält Le Monde v. 26.12.2000,
L9493. Infolge des Bürgerkriegs
mussten UNHCR und IOM sierraleonische Flüchtlinge in einer Notaktion repatriieren
(UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 5.1.2001, L9602).
Später wurden einige hunderttausend Menschen von jeglicher Versorgung abgeschnitten
(taz 17.1.2001, L9637).
Einen kurzen Hintergrundbericht zum Auftauchen der neuen Guerilla RFDG
(Rassemblement des forces démocratiques de Guinée enthält Le Monde v. 26.12.2000,
L9492).
Indien: Nach drei Anschlägen an einem Wochenende sind die Aussichten
für eine Fortsetzung des versuchten Dialogs im Kashmirkonflikt stark getrübt
(Inter Press Service v. 22.1.2001, L9726;
taz 22.1.2001, L9634). In den letzten
zehn Jahren seien 35.000 Menschen aufgrund des Krieges ums Leben gekommen (Inter
Press Service v. 22.1.2001, L9726).
Todesstrafe: Drei Mitglieder einer Gang, die aufgrund durch die Polizei
erzwungener Zeugenaussagen wegen gemeinschaftlicher Tötung von Mitgliedern einer
rivalisierenden Gang zum Tode verurteilt wurden, werden nicht begnadigt (ai,
UA v. 16.1.2001, ASA 20/004/2001; L9653).
Irak: Nachdem die PUK unter Talabani die aus der Türkei kommenden PKK-Kämpfer
zunächst willkommen geheißen hat, sucht sie jetzt die militärische Unterstützung
der Türkei, um die Gäste wieder los zu werden; die PKK-Kämpfer hatten sich zuvor
immer mehr als Besatzungsmacht geriert; dies hat im Dezember 2000 zu massiven
Kämpfen zwischen PKK und PUK geführt (taz 12.1.2001, L9567;
zuvor schon NZZ v. 13.12.2000, L9760).
Anmerkung: Wir gehen wegen nicht fern liegender Gefahr der Manipulation
nicht auf die Berichte u.a. des Observer vom 6.12.2000 ein, wonach ein hoher
ehemaliger Funktionär des irakischen Regimes frühere Anschuldigungen von Exil-Oppositionellen
(tausendfache schwerste Menschenrechtsverletzungen) bestätigt habe (vgl. Jungle
World 13.12.2000, L9754).
Iran: Eine Gruppe von Parlamentariern hat nach Gefängnisbesuchen
in einem Bericht bestätigt, dass in den örtlichen Gefängnissen gefoltert wird
(taz v. 27.12.2000, L9515).
16 Teilnehmer der Iran-Konferenz der Heinrich-Böll-Stiftung im April letzten
Jahres sind mittlerweile verurteilt worden, schreibt die taz vom 10.1.2001 (L9571).
Allerdings schreibt der Economist, dass sich unter den Verurteilten auch Personen
befänden, die nichts mit der Berliner Konferenz zu tun gehabt hätten (18.1.2001,
L9690).
Ein Studentenführer und ein 75-jähriger Oppositioneller wurden
im Dezember 2000 verhaftet (afp 17.12.2000, L9363).
Insgesamt 8 von 18 angeklagten Geheimdienstlern haben gestanden, 1998
im Staatsauftrag Dissidenten ermordet zu haben oder die Ermordung angeordnet
zu haben (taz v. 5.1.2001, L9501).
Zwei von ihnen wurden zum Tod, 5 zu lebenslänglicher, 7 weitere zu Gefängnisstrafen
zwischen 2 und 10 Jahren verurteilt (FR 29.1.2001, L9733).
Human Rights Watch erklärt sich die Verurteilung damit, dass andere, sehr hochstehende
Personen durch die Verurteilung geschützt werden sollen (Presseerklärung v.
30.1.2001, L9775).
In der Silvesternacht sind mehr 250 Personen wegen Verstoßes gegen den Islam
(Alkoholkonsum und zu freizügige Kleidung) verhaftet, ganz überwiegend jedoch
schon bald wieder freigelassen worden (BBC 3.1.2001, L9750).
Todesstrafe: 16 Menschen zwischen 20 und 31 waren am 16.1.2001 unmittelbar
in Gefahr - überwiegend wegen Mordes - gehängt oder - im Falle einer Frau -
gesteinigt zu werden (ai, UA v. 16.1.2001, MDE 13/004/ 2001, L9650).
Zwei Tage später berichtete ai, dass 6 der Betroffenen gehängt wurden, bei 3
Personen die Todesstrafe aufgehoben, bei zwei verschoben und bei der einzigen
betroffenen Frau die Steinigung nach 15-jähriger Haft in sofortige Steinigung
umgewandelt wurde (ai, UA v. 18.1.2001, L9651).
Israel/Palästina: Ein Palästinenser wurde unter dem Vorwurf der Spionage für Israel wegen Landesverrats zum Tod verurteilt (ai, UA v. 8.12.2000, MDE 21/027/2000, L9349) und im Januar hingerichtet worden (ai, UA v. 16.1.2001, MDE 21/002/2001, L9654; siehe auch taz 15.1.2001, L9620).
Jugoslawien/Kosovo: Das Parlament der Bundesrepublik hat eine Amnestie
für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer beschlossen (ai-Presseerklärung
v. 13.1.2001, L9724).
Ende Januar gab es wieder gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten
und KFOR in Mitrovica, diesmal jedoch von Albanern ausgehend (The Guardian
31.1.2001, L9786).
Kolumbien: Auch im neuen Jahr gehen die Morde rechter Paramilitärs an vorgeblichen oder tatsächlichen Unterstützern der linken Guerilla weiter (dpa/taz v. 6.1.2000, L9496). Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Robinson bezichtigte die kolumbianische Regierung der Untätigkeit in Bezug auf die rechten Paramilitärs; insgesamt sollen im Jahr 2000 1.500 Zivilisten durch rechte Paramilitärs umgebracht worden sein; Robinson beklagte auch die bei den Paramilitärs, vor allem aber bei der linksgerichteten Guerilla FARC zu beobachtenden Entführungen zum Zwecke der Erpressung von Lösegeldern (BBC 5.12.2000, L9377). Nach Behördenangaben sind ca. 10 % der 38.820 Gewaltopfer im Jahr 2000 dem Bürgerkrieg zuzuschreiben (taz 30.12.2000, L9510). Durch den Konflikt sind mehr als 300.000 Kolumbianer heimatlos geworden (BBC 6.12.2000, L9378).
Kongo, Dem. Rep.: Vor dem Attentat auf Kabila: 50, nach späterer
Meldung über 100 mutmaßliche Oppositionelle sind seit Okober 2000 nach
Putschgerüchten in Hafteinrichtungen verbracht worden, in denen üblicherweise
gefoltert wird; unter den Verhafteten befinden sich auch zahlreiche Angehörige
der Sicherheitskräfte bzw. Geheimdienste (ai, UA v. 18.12.2000, AFR 62/031/2000,
L9455; ai, UA v. 11.1.2001, AFR
62/002/2001, L9648); nach letztgenanntem
Dokument soll es sich bei den Verhafteten überwiegend um Personen aus der
östlichen (oppositionellen) Region Kivu handeln.
Ein Journalist, der im November verhaftet worden war, wurde im Dezember
freigelassen (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 14.12.2000,
L9357). Im Januar wurden drei weitere
Journalisten freigelassen, jedoch das Haus eines anderen Journalisten in Brand
gesetzt (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 8.1.2001,
L9597). Dieselbe Quelle meldet
die Verhaftung eines Bischofs in der Provinz Bas Congo.
Ein Drittel der Bevölkerung ist aufgrund des Bürgerkriegs nach Angaben der UN-Hilfskoordina
torin auf humanitäre Hilfe angewiesen (Reuters/taz 30.11.2000, L9240).
Nach dem Tod von Kabila: Bundesinnenminister Schily forderte die Bundesländer
auf, wegen der unklaren Entwicklung auf Abschiebungen vorerst zu verzichten
(Presseerklärung des BMI v. 19.1.2001, L9713).
In der Hauptstadt breitet sich eine anti-westliche Stimmung aus, die sich sogar
auf Diplomaten erstreckt (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs
v. 23.1.2001, L9704). Jedoch gab
es auch Demonstrationen von "Students" (in der afrikanischen Terminologie
regelmäßig Studenten und Oberschüler) gegen die Nominierung von Kabila Junior
als Interims-Staatschef (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs
v. 19.1.2001, L9712).
Kabila Junior versprach in seiner ersten Rede eine Politik der Versöhnung
und zeigte sich um eine Verbesserung der Beziehungen zu Europa und den USA bemüht
(NZZ 29.1.2001, L9735). Unmittelbar
nach Amtsantritt begab er sich auf eine Reise zu verschiedenen westlichen Regierungen
und zu Kofi Annan, was auf die Ernsthaftigkeit seiner demonstrierten Haltung
hindeutet (BBC 31.1.2001, L9778).
Die verworrene innenpolitische Situation insbesondere in Bezug auf die Regierungskräfte
beleuchtet ein längerer Bericht des UN-Office for the Coordination of Humanitarian
Affairs v. 18.1.2001, L9716.
Die politische und militärische Konstellation in den von Rebellengruppierungen
und Milizen kontrollierten nördlichen und östlichen Landesteilen gerät nach
dem Tod von Kabila zusätzlich in Bewegung (taz 24.1.2001, L9689).
Der Konflikt zwischen verschiedenen Guerillas und Stämmen in dem Uganda
zugeschriebenen Einflussbereich führte in Bunia zu neuen Massakern bzw. Pogromen
gegen unbeteiligte Zivilisten (idem und ai-Presseerklärung v. 24.1.2001, AFR
59/002/2001, L9699; Human Rights
Watch, Presseerklärung v. 22.1.2001, L9710).
Kuba: Von Massenverhaftungen wegen "konterrevolutionärer Aktivitäten" und Verhaftungen im Zusammenhang mit dem 50. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte berichtet ai (Presseerklärung 17.1.2001, L9718).
Libanon: Die von syrischen Sicherheitskräften nach Syrien verschleppten politischen Gefangenen sollen im Dezember 2000 libanesischen Sicherheitskräften übergeben worden sein; nach Angaben aus Oppositionskreisen soll es in Syrien 150 libanesische politische Gefangene gegeben haben (BBC 6.12.2000, L9374). Offenbar wurde ein Teil der Übergebenen sodann von libanesischen Kräften freigelassen (ai, Presseerklärung v. 12.12.2000, L9293; BBC 18.12.2000, L9755).
Marokko: Am Internationalen Menschenrechtstag Anfang Dezember 2000 demonstrierten radikale Anhänger des Islam und - auf der anderen Seite - Menschenrechtler; beide verstießen gegen ein polizeiliches Demonstrationsverbot; insgesamt wurden möglicherweise mehr als 800 Personen verhaftet (BBC 11.12.2000, L9757).
Mauretanien: Ende November 2000 wurden mehrere Armeeoffiziere angeblich wegen Disziplinarverstößen, möglicherweise jedoch wegen vorgeworfenen politischen Engagements gegen die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Israel mindestens kurzzeitig verhaftet (ai, UA v. 12.12.2000, AFR 38/008/2000, L9346).
Mozambik: 83 Insassen eines Gefängnises im Norden des Landes sind an Hunger, Durst oder durch Ersticken gestorben (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 12.12.2000, L9292).
Nepal: 16 Mitglieder der ANNFSU (All Nepal National Free Students Union), welche der CPN (Maoist) nahesteht, sind Ende Dezember 2000 verhaftet, schwer gefoltert worden und sodann "verschwunden" (ai, UA v. 15.1.2001, L9642).
Niger: Drei örtliche Presseverbände beklagten die Zunahme von Verstößen gegen die Pressefreiheit z.B. in Form von präventiven Verhaftungen, manipulierten Prozessen und Drohungen (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 24.1.2001, L9697).
Nigeria: Nach Einschätzung von Human Rights Watch ist das Grundmuster
der Menschenrechtsverletzungen in der Ölregion im Süden des Landes ebenso
wie die Gesamtzahl der Menschenrechtsverletzungen gleich geblieben: Sobald Menschen
protestieren, setzen Sicherheitskräfte wahllos tödliche Gewalt ein (UN Office
for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 15.12.2000, L9355).
Die Bundesregierung ließ der Ogoni-Minderheit ihre Entschludigung für die staatlichen
Übergriffe der letzten Jahre überbringen (UN Office for the Coordination of
Humanitarian Affairs v. 22.1.2001, L9707
).
In einem der nördlichen Bundesstaaten, die die Scharia eingeführt haben, wurden
zwei Männer wegen Alkoholkonsums jeweils 80 mal ausgepeitscht (taz v. 5.1.2001,
L9498). In einem anderen Bundesstaat
ist eine Minderjährige wegen außerehelichem Geschlechtsverkehr 70 mal ausgepeitscht
worden (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 22.1.2001,
L9707). Einer weiteren Minderjährigen
droht das gleiche, wobei wiederum die Geburt des Kindes abgewartet werden soll
(UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs 12.1.2001, L9725).
Pakistan: Mindestens vier Personen wurden bei Kämpfen zwischen Sunniten
und Schiiten in der Näher von Peshawar getötet (UN Office for the Coordination
of Humanitarian Affairs v. 5.1.2001, L9604).
Bei einem Anschlag starben 5 Sunniten, nachdem zuvor zwei schiitische Geistliche
getötet wurden (BBC v. 28.1.2001, L9730;
NZZ v. 29.1.2001, L9736).
Auch einige der 3,5 Millionen Ahmadis waren wieder Opfer des religiösen
Fanatismus (The Guardian 22.12.2000, L9756).
Einen Hintergrundbericht zu häuslicher Gewalt insbes. gegen Frauen publizierte
das UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs am 9.1.2001 (L9593)
und The Guardian am 29.1.2001 (L9738)
wobei letzterer sich auf das Schicksal von Frauen konzentriert, die sich einer
erzwungenen Heirat widersetzen und deshalb umgebracht werden.
Zwei Männer sind wegen unterschiedlicher Taten in Gefahr, exekutiert zu werden
(ai, UA v. 17.1.2001, ASA 33/001/2001, L9652).
Russland: Das Institute for War and Peace Reporting publizierte am
22.12.2000 einen Bericht über die Wahabiten in einer der nord-kaukasischen
Republiken, nämlich Kabardino-Balkaria, und die Verfolgung dieser streng islamischen
Gläubigen durch den Staat (L9614).
In einer gemeinsamen Presseerklärung verschiedener internationaler Menschenrechtsorganisationen
wird konstatiert, dass Intensität und Häufigkeit der Folter und anderer Misshandlungen
durch russische Kräfte in Tschetschenien konstant hoch seien; Ende Sommer
2000 seien mindestens 15.000 Personen verhaftet gewesen, von denen die
Mehrzahl geschlagen oder gefoltert werde (ai-Presseerkl. v. 24.1.2001, EUR 46/002/2001,
L9698).
Nach der Entführung eines Freiwilligen von Médecins sans Frontières haben sich
alle Hilfsorganisationen aus Tschetschenien zurückgezogen (Le Monde 11.1.2001,
L9565).
Senegal: Zwei Journalisten wurden nach der Veröffentlichung eines Artikels über den Unabhängigkeitskampf in der Provinz Casamance verhaftet (BBC 15.1.2001, L9758).
Somalia: Ein islamisches Gericht in Mogadischu hat die Todesstrafe
zum fünften Mal verhängt und vollstreckt (UN Office for the Coordination of
Humanitarian Affairs v. 10.1.2001, L9580).
Staatlichkeit: Die verworrene und nicht besonders auf den Aufbau eines
effektiven Staats hindeutende innenpolitische Lage beschreibt Dominic Johnson
in der taz v. 5.1.2001, L9497.
Die neue Regierung ist bei dem Versuch gescheitert, eine Kleinstadt im Norden
von Mogadischu von Rebellen einzunehmen (BBC 19.12.2000, L9753).
Gleiches gilt für eine Kleinstadt im Westen: Hier wurden Regierungsdelegierte
von einem durch Äthiopien unterstützten Angriff überrascht (BBC 30.1.2001, L9779).
Sri Lanka: Tamilen: Zwei junge Bewohner eines Dorfes im Bezirk
Trincomalee sind wegen des Verdachts der Unterstützung der LTTE von der Marine
getötet worden; das gleiche Schicksal, jedoch nach vorheriger Folter, ereilte
zwei weitere junge Männer, die zuvor gegen die Verhaftung zusammen mit anderen
Dorfbewohnern protestiert hatten (ai, UA v. 20.12.2000, ASA 37/033/2000, L9488).
9 Universitätsstudenten sind von der Armee im Norden der Jaffna-Halbinsel verhaftet
worden, weil sie regierungsfeindliche Plakate aufgehängt haben (BBC 15.1.2001,
L9745).
Die Regierung erwägt, die Todesstrafe künftig wieder zu vollstrecken
(ai-Presseeklärung v. 10.1.2001, L9581).
Sudan: 7 führende Mitglieder verbotener Parteien und Gewerkschaften
sind vor den Wahlen wegen eines Treffens mit einem US-amerikanischen Diplomaten
verhaftet worden; auch der Besitzer des Hauses, in dem das Treffen stattfand,
sowie sich für die Verhafteten engagierende Rechtsanwälte und Menschenrechtler
wurden verhaftet (ai, UA 11.12.2000, AFR 54/007/2000; UN Office for the Coordination
of Humanitarian Affairs 8.12.2000, L9302).
Knapp einen Monat später wurden Teilnehmer einer Versammlung des Nationalen
Volkskongresses (PNC) von Hasan al-Turabi verhaftet, nicht jedoch dieser
selbst (BBC 5.1.2001, L9749).
Der Ausnahmezustand wurde um ein weiteres Jahr verlängert (UN Office
for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 4.1.2001, L9610).
Im Vorfeld der Wahlen hatte das UN Office for the Coordination of Humanitarian
Affairs zwei Zusammenstellungen zu politischen Parteien, Kandidaten und politischen
Grundproblemen des Sudan verfasst (je 13.12.2000, L9313
und L9314).
Ein Bombenanschlag auf eine Moschee der muslimischen Gruppe Ansar al-Sunna
durch eine verfeindete Gruppe namens Al-Takfir wal Hijra führte zu 20 Toten
(Le Monde 10.12.2000, L9341).
Der Krieg im Süden geht mit eher gesteigerter Brutalität weiter: während
in 1999 65 Angriffe auf zivlie und humanitäre Ziele von Regierungsbombern geflogen
wurden, waren es in 2000 132 (US-Committee for Refugees v. 13.12.2000, L9305;
wiedergegeben auch von UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs
v. 14.12.2000, L9358).
Tadschikistan: 8 Mitglieder der Organisation Hizb-ut-Tahir (Islamic
Revival) sind vom obersten Gericht zu Freiheitsstrafen zwischen einem und 6
Jahren verurteilt worden; die Organisation setzt sich für ein unabhängiges islamisches
Kalifat in der Grenzregion zu Uzbekistan und Kirgistan ein (UN Office for the
Coordination of Humanitarian Affairs v. 16.1.2001, L9719).
Wenig später wurden 11 Mitglieder der Organisation verhaftet (BBC 31.1.2001,
L9780).
Die äußerst problematische humanitäre Situation ist Gegenstand eines
ausführlichen Interviews mit dem örtlichen humanitären Koordinator der UN (UN
Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 19.1.2001, L9714).
Das Land ist von einer Hungersnot infolge Dürre heimgesucht (UN Office
for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 29.1.2001, L9770).
Tansania: Bei Unruhen in Sansibar starben mindestens 31 Menschen (BBC 28.1.2001, L9731). ai warf der Polizei den Gebrauch unverhältnismäßiger Gewalt vor (Presseerklärung v. 30.1.2001, L9774).
Tschad: Der Bürgerkrieg zwischen der Regierung und der von einem ehemaligen Verteidigungsminister des jetzigen Präsidenten geführten Guerilla MDJT (Mouvement pour la démocratie et la justice au Tchad) wird beiderseits mit unerbittlicher Härte geführt (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 3.1.2001, L9611; idem v. 21.12.2000, L9615).
Türkei: Bei der Niederschlagung der Revolte von mehr als 1.200
- überwiegend linken Parteien zugehörigen - Gefangenen sind mehr als
30 Personen getötet und zahlreiche weitere verletzt worden (ai, UA v. 20.12.2000,
EUR 44/073/2000, L9487; taz v. 3.1.2001 (L9506):
32 Tote).
Nach und bei der Verlegung in kleinere Zellen bzw. Gefängnisse wurden die Aufständischen
geschlagen und gefoltert (ai-Presseerklärung v. 6.1.2001, L9600).
Die linksextreme DHKP-C hat aus Rache einen Anschlag auf eine Polizeistation
in Istanbul verübt (taz v. 5.1.2001, L9500).
Kritiker des Vorgehens der Regierung gegen den Gefangenenaufstand, darunter
insbes. Mitglieder des Türkischen Menschenrechtsvereins, sind verhaftet
worden (Human Rights Watch, Presseerklärung v. 9.1.2001, L9591;
ai, UA v. 16.1.2001, EUR 44/003/2001, L9343).
Am 9.1.2001 wurden 28 Kinder und Jugendliche zwischen 9 und 18 Jahren
verhaftet und misshandelt, weil sie Parolen der PKK skandiert haben sollen;
22 von ihnen wurden später freigelassen (ai, UA v. 19.1.2001, EUR 44/004/2001,
L9644).
Vermutlich die radikal-islamische Hizbollah verübte 800 Meter vom Polizeihauptquartier
einen tödlichen Maschinenpistolenangriff auf den Polizeipräsidenten der Provinz;
dieser hatte vor wenigen Tagen verkündet, der Organisation das Genick gebrochen
zu haben (NZZ 26.1.2001, L9747).
Turkmenistan: Vier Protestanten sind nach Angaben von ai aufgrund ihres Glaubens inhaftiert und auf schlimmste Weise gefoltert worden (ai, UA v. 5.12.2000, EUR 61/012/2000, L9344).
Tunesien: Ein Menschenrechtler ist nach Angaben von ai in einem unfairen Verfahren zu einjähriger Haft verurteilt worden (Presseerklärung v. 2.1.2001, MDE 30/001/2001, L9612). Ein anderer Menschenrechtler und seine Begleiter wurden zusammengeschlagen; das Büro seiner Organisation war zuvor pausenlos durch Polizei observiert worden (ai, UA v. 15.12.2000, L9453).
Usbekistan: Die Führer der islamischen Bewegung wurden in Abwesenheit
zum Tod verurteilt (Übersetzung eines Artikels der örtlichen Presse von Georg
Warning v. 5.1.2001, L9605). Georg
Warning schreibt in einer Anemerkung, dass zu den Verurteilten auch der Führer
der mit friedlichen Mitteln arbeitenden, aber verbotenen Oppositionspartei ERK
gehört.
Aus Anlass zweier weiterer Verurteilungen zum Tode teilt ai mit, dass seit Anfang
1999 mindestens 59 Todesurteile verhängt und 21 vollstreckt wurden (ai,
UA v. 13.12.2000, EUR 62/024/2000, L9350).
Ein Muslim, der in einem BBC-Interview die Schließung religiöser Zentren
durch die Regierung angeprangert hat, ist verhaftet worden (Financial Times
4.1.2001, L9589).
Redaktionsschluss: 31.1.2001