Hinweis zu Dokumenten des Auswärtigen Amtes
Für die Bestellung der Lageberichte und Stellungnahmen des Auswärtigen
Amtes - Bestellnummern sind mit A kenntlich gemacht - gelten die folgenden Regelungen:
Dokumente des AA können bezogen werden von Ausländern, die im Rahmen
eines asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahrens um rechtlichen oder humanitären
Abschiebungsschutz nachsuchen oder nachsuchen wollen sowie von deren Rechtsanwälten
oder Beratern. Die Bestellung erfolgt bei unserem Materialversand IBIS e. V.
zu den üblichen Bedingungen (s. Bestellformular)
bezogen werden. Voraussetzung hierfür ist die Glaubhaftmachung, dass der
Lagebericht für ein schon laufendes oder beabsichtigtes Verfahren benötigt
wird.
Diese Glaubhaftmachung kann im Regelfall dadurch geschehen, dass IBIS e. V.
bei der Bestellung die Kopie eines Dokuments aus einem relevanten laufenden
Asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahren bzw. ein entsprechender Antrag
oder Antragsentwurf vorgelegt wird. Aus den vorgelegten Papieren muss deutlich
werden, dass in dem Verfahren Umstände geltend gemacht werden, zu denen
im Lagebericht oder der Stellungnahme Aussagen enthalten sind.
Länderberichte:
Human Rights Watch: Jahresbericht zur Menschenrechtssituation im
Jahr 2005 (engl.).
Bericht vom Januar 2006: »World Report 2006« (#42269, ##42294–42409)
UK Home Office: Leitsätze des britischen Innenministeriums zur Behandlung
von Asylanträgen aus verschiedenen Ländern (Zusammenfassung der Situation; Umgang
mit verschiedenen Kategorien von Anträgen) (engl.).
Berichte vom November und Dezember 2005: »Operational Guidance Notes«
(##40044–40050, ##40548–40554)
Rechtsprechung:
VGH Hessen: Keine Entscheidung über § 60 Abs. 7 AufenthG
wegen allgemeinen Gefahren, da außer für allein stehende Männer gleichwertiger
Abschiebungsschutz durch Erlasslage in Hessen besteht.
Beschluss vom 1.8.2005 - 8 UZ 1592/05.A - (4 S., M7514)
VG Frankfurt a. M.: Keine extreme allgemeine Gefahrenlage i. S. d.
verfassungskonformen Auslegung von § 60 Abs. 7 AufenthG jedenfalls
für junge Männer; Epilepsie in Kabul behandelbar.
Beschluss vom 6.12.2005 - 3 G 4967/05.A - (2 S., M7655)
VG Oldenburg: § 60 Abs. 7 AufenthG für allein stehende junge
Frau wegen drohender gesellschaftlicher Diskriminierung und fehlender Möglichkeit
der Existenzsicherung.
Urteil vom 24.10.2005 - 7 A 3703/03 - (6 S., M7479)
Länderberichte:
Institute for War and Peace Reporting: Im Jahr 2005 über 1500 zivile
Opfer durch Kämpfe und Attentate, damit die höchste Opferzahl seit 2001; ISAF
und Regierung sprechen dennoch von einer allmählichen Verbesserung der Sicherheitslage
(engl.).
Bericht vom 23.12.2005: »Growing Sense of Insecurity« (#40982)
Reporters sans frontières: Freilassung des Journalisten Ali Mohaqiq Nasab,
der wegen angeblich blasphemischer Artikel im Magazin Haqoq-e-Zan zu zwei Jahren
Haft verurteilt worden war; Berufungsgericht hatte die Strafe zuvor auf sechs
Monate reduziert und teilweise zur Bewährung ausgesetzt (engl.).
Bericht vom 21.12.2005: »High Court allows release of journalist Ali Mohaqiq
Nasab« (#40847)
Deutsche Botschaft Kabul: In Afghanistan arbeiten keine Psychiater, psychiatrische
Krankenhäuser sind »praktisch nicht« vorhanden; Betreuung psychisch
kranker Patienten erfolgt durch Neurologen.
Stellungnahme vom 16.5.2005 an die Innenbehörde Hamburg (1 S., A0240, siehe
Hinweis)
Sonstige Materialien:
BMI: Pässe aus der Talibanzeit werden nicht anerkannt.
Allgemeinverfügung vom 17.5.2005 - MI3–125 231 AFG/1 - (1 S.,
M7676)
Weitere Dokumente von ecoi.net
Länderberichte:
Integrated Regional Information Network: Freilassung von 250 Sudanesen
nach Verhandlungen zwischen UNHCR und ägyptischer Regierung; von den ursprünglich
etwa 2500 Festgenommenen damit noch etwa 180 Personen in Haft; ägyptische Regierung
will »im Moment« von Abschiebungen absehen (engl.).
Bericht vom 19.1.2006: »250 Sudanese detainees released« (#42463)
Amnesty international: Mindestens 27 Tote bei gewaltsamer Auflösung einer
Protestaktion von Sudanesen in der Nähe der UNHCR-Vertretung in Kairo; Behörden
drohen mit Abschiebung von bis zu 650 Sudanesen, unter denen sich Berichten
zufolge Asylbewerber und von UNHCR anerkannte Flüchtlinge befinden (engl.).
Bericht vom 5.1.2006: »Egypt: Amnesty International calls for inquiry
into killings and opposes threatened collective expulsions of Sudanese protesters
(AI)« (#41453)
Weitere Dokumente von ecoi.net
Länderberichte:
Amnesty international: Nouamane Meziche, französischer und algerischer
Staatsbürger, wurde bei seiner Einreise aus Deutschland am Flughafen Algier
verhaftet; Behörden verweigern seiner Familie Angaben über seinen Aufenthaltsort;
sein Vater und seine Brüder sind während des bewaffneten Konflikts 1995 und
1996 »verschwunden« oder getötet worden.
Urgent action 17/06 vom 23.1.2006 (#42616)
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: August 2005).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Demokratischen
Volksrepublik Algerien vom 28.10.2005 (23 S., A0223, siehe
Hinweis)
Länderbericht:
Integrated Regional Information Network: Luanda: Nach Zwangsräumung
der Behausungen von über 600 Familien Ende November 2005 fürchten Beobachter,
dass aufgrund unklarer Eigentumsverhältnisse und komplizierter Rechtslage zahlreiche
weitere Landkonflikte drohen (engl.).
Bericht vom 19.12.2005: »Peace raises fear of increased land conflict«
(#41033)
TKI: Status armenischer Volkszugehöriger
Transkaukasus-Institut, Stellungnahme vom 18.10.2005 an OVG Mecklenburg-Vorpommern
- 3 L 176/01 - (26 S., #42740, M7581)
Redaktionelle Vorbemerkung:
Die Stellungnahme enthält neben der hier auszugsweise zitierten Beschreibung
der rechtlichen Situation armenischer Volkszugehöriger eine Darstellung der
wirtschaftlichen und humanitären Lage in Aserbaidschan und in Berg-Karabach.
Weitere Passagen beschäftigen sich mit der Frage der möglichen Einreise von
Staatenlosen nach Armenien sowie mit der Situation armenischer Volkszugehöriger
in Georgien.
Aus dem Dokument:
»(...) Normalerweise geht die Republik Aserbaidschan davon aus, daß
ein armenischer Volkszugehöriger, der bei Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsgesetzes
1998 entweder nicht tatsächlich seinen Wohnsitz am Ort der Meldung hatte oder
aber nicht amtlich in der Republik Aserbaidschan gemeldet war, seine Staatsangehörigkeit
verlor oder formell, ›die Staatsangehörigkeit nach dem neuen Recht nicht
bekommen‹ habe. Hinzuzufügen ist, daß das Innenministerium der Republik
Aserbaidschan zentral wie auf unteren Ebenen vor dem Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsgesetzes
1998 für eine amtswegige Abmeldung von abwesenden armenischen Volkszugehörigen
Sorge getragen hatte, örtlich oder zum Teil schon 1991–1994, anderenorts
und zu einem anderen Teil erst in 1998. Zum Teil wurden sogar auch weiterhin
anwesende armenische Volkszugehörige ohne Nationalpaß, ›Personalausweis‹
oder wenigstens ›Formular 9‹ (Ausweisersatz 9 N-li formada) gleichwohl
amtswegig abgemeldet oder auch die Register einfach nachträglich ›gesäubert‹
und armenische Volkszugehörige aus Registern getilgt.
In allen hier bekannten Fällen eines armenischen Volkszugehörigen, der auf dem
Gebiet der (Sozialistischen Sovjet-) Republik Aserbaidschan geboren wurde und
/ oder dort gelebt hat, der aber nicht einen ›Allgemeinen Reisepaß‹
und / oder einen ›Personalausweis‹ ausgestellt erhielt, hat die
Republik Aserbaidschan entweder die Staatsangehörigkeit einfach schlicht oder
gar mit falschen Sachverhaltsdarstellungen verneint (meines Erachtens in solchen
Fällen, in denen Antragsteller nichtaserbaidschanischer Volkszugehörigkeit nicht
willens waren, irgendwelche illegalen Zahlungen an Bedienstete der Vertretung
und hinter ihnen Stehende zu zahlen oder sonstwie aus Sicht der Bediensteten
›provokant‹ auftraten, dann wurde sofort ohne Nachprüfung in der
Republik Aserbaidschan verneint) oder aber mit einem Verweis auf eine Nichtmehrmeldung
in der Republik Aserbaidschan oder auf das Staatsangehörigkeitsgesetz 1998 gegenüber
Rückkehrwilligen oder Rückkehrpflichtigen bestritten.
Behandelt die Republik Aserbaidschan einen armenischen Volkszugehörigen als
staatenlos, würde sie ihn aller Voraussicht nach nicht als Staatenlosen selbstorganisiert
einreisen lassen und auch nicht eine Einreiseerlaubnis zu Händen der Abschiebebehörde
erteilen, auch dann nicht, wenn er dort geboren ist und / oder dort gelebt hat.
Die einschlägigen Regelungen der Republik Aserbaidschan befriedigen gesetzgebungstechnisch
leider nicht und hier sind auch keine etwaigen Erfahrungen mit der Rechts-praxis
bezüglich der Einreise Staatenloser bekannt, ich vermute, daß es solche Erfahrungen
auch nicht gibt. (...)
Meines Erachtens wird die Republik Aserbaidschan über die zuständige Auslandsvertretung
dann ohne weiteres einen ›Allgemeinen Reisepaß‹ (...) auch einem
Staatsangehörigen armenischer Volkszugehörigkeit ausstellen oder ausgeben, wenn
ihm oder wenigstens einem Elternteil ein solcher und / oder ein ›Personalausweis‹
(...) bereits früher ausgegeben worden war. Eine frühere Ausgabe eines ›Allgemeinen
Reisepasses‹ oder eines ›Personalausweises‹ wäre regelmäßig
ein Hinweis auf eine mindestens frühere weitgehende Integration in die Republik
Aserbaidschan. (...)
War aber einer dieser Ausweise nicht in den Jahren bis zum Inkrafttreten
des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1998 ausgegeben worden, dann würde meines Erachtens
die Republik Aserbaidschan nicht einen ›Allgemeinen Reisepaß‹ und
auch nicht ein ›Formular 9‹ und ebenfalls nicht eine ›Einreiseerlaubnis‹
ausstellen. Sie würde in letzterem Fall entweder die Sache auf unabsehbare Zeit
›liegen lassen‹ oder ›ruhen lassen‹ oder aber die Staatsangehörigkeit
explizit bestreiten. (...)
B. betreffend Berg-Karabach
(...) De-facto-legal ist für die nicht mit einer zugesicherten Niederlassung
verbundene schlichte Einreise eines nicht bevorrechtigten Ausländers in die
völkerrechtlich nicht anerkannte Republik Gebirgiges Karabach und in die unter
deren allgemeiner Verwaltung stehenden weiteren Gebiete der Republik Aserbaidschan
der Besitz eines ausländischen Nationalpasses und eines Einreisevisums der Republik
Gebirgiges Karabach erforderlich. Staatsangehörige der Republik Aserbaidschan
sind nicht per se bevorrechtigte Ausländer, auch dann nicht, wenn sie amtlich
nach dem Recht der Republik Aserbaidschan oder nach Selbst- oder Fremdeinordnung
armenische Volkszugehörige sind. Im Hinblick auf die Einreise ist die Volkszugehörigkeit
des Einreisenwollenden für die Republik Gebirgiges Karabach unerheblich. Auch
Staatsangehörige der Republik Aserbaidschan aserbaidschanischer, talischischer
und anderer Volkszugehörigkeit sind schon mit einem Nationalpaß der Republik
Aserbaidschan und einem Visum in die Republik Gebirgiges Karabach und sogar
in von dieser allgemein verwaltete weitere Gebiete eingereist. (...)
Das Verfahren der Zuwanderung in die Republik Gebirgiges Karabach oder in von
dieser allgemein verwaltete Gebiete (...) ist weitgehend informell geregelt.
Ein Zuwanderungs-Antrag wird neben dem federführenden Außenministerium von den
Innen- und Staatssicherheitsbehörden, gelegentlich auch noch der Regierungs-Agentur
für Migration, Flüchtlinge und Rücksiedlung geprüft, letztendlich entschieden
wird über diesen im Präsidentenapparat. Auch das umfassende Flüchtlings-Gesetz
der Republik Gebirgiges Karabach vom Dezember 2003 wird dabei nebenbei berücksichtigt,
welches unter anderem die vorübergehende Unterbringung oder Nichtunterbringung
von Bewerbern um einen Flüchtlingsstatus, Ausländern und Staatenlosen regelt.
Die Regierungsagentur für Migration, Flüchtlinge und Rücksiedlung untersteht
direkt der Regierung und besteht seit dem 1.1.2003, sie führt die Tätigkeit
einer früheren Abteilung des Sozialministeriums der Republik Gebirgiges Karabach
weiter. Es ist mit einer Bearbeitungszeit des Zuwanderungs-Antrages von mehr
als einem Jahr zu rechnen. (...)
Eine Einwanderung in die – ohnehin nur rudimentären – Sozialsysteme
der Republik Gebirgiges Karabach ist nicht möglich. Jene ist weder willens noch
wäre sie in der Lage, hilfsbedürftigen Zuwanderern außerhalb eines Zuwanderungsprogrammes
auch nur Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Selbst ein bedeutender Teil der
bereits von 1988 bis 1992 aus anderen Teilen Aserbaidschans ganz überwiegend
gezwungen zugewanderten ›Alt-Flüchtlinge‹ ist noch immer nur in
primitiven Not-Unterkünften untergebracht. (...)
Ausländer benötigen rechtlich und tatsächlich für die Einreise in die Republik
Gebirgiges Karabach einen Nationalpaß und – wenn sie nicht bevorrechtigte
Staatsangehörige bestimmter Staaten sind – ein Einreise-Visum der Republik
Gebirgiges Karabach, welches – nur – in deren Ständiger Vertretung
in Erevan in der Republik Armenien ausgestellt wird. (...)«
Einsender: Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland
Rechtsprechung:
VG Schleswig: Verlust der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit,
wenn am 30.9.1998 kein Wohnsitz in Aserbaidschan bestand; Rückkehr nach Berg-Karabach
über Armenien für staatenlose oder staatenlos gewordene armenische Volkszugehörige
unzumutbar.
Urteil vom 30.11.2005 - 14 A 271/02 - (9 S., M7624)
Länderberichte:
Auswärtiges Amt: Armenische Volkszugehörige und Personen mit ungeklärter
Staatsangehörigkeit können grundsätzlich über Armenien nach Berg-Karabach einreisen,
dem AA sind aber keine derartigen Fälle bekannt.
Stellungnahme vom 2.12.2005 an OVG Schleswig-Holstein - 1 LB 11/05 - (4 S.,
A0229, siehe Hinweis)
Auswärtiges Amt: Es ist davon auszugehen, dass armenische Volkszugehörige,
die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 1.10.1998
nicht in Aserbaidschan lebten, aus der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit
entlassen wurden; keine Fälle von freiwilliger Rückkehr oder von Abschiebungen
armenischer Volkszugehöriger nach Aserbaidschan bekannt.
Stellungnahmen vom 11.4.2005 und 29.8.2005 an OVG Hamburg - 2 Bf 680/98.A -
(7 S., A0207, siehe Hinweis)
Rechtsprechung:
VG München: Gefahren wegen HIV-Infektion stellen in Äthiopien eine
allgemeine Gefahr i. S. d. § 60 Abs. 7 S. 2 AufenthG
dar; extreme Gefahrenlage, da Finanzierung der antiretroviralen Behandlung nicht
möglich.
Urteil vom 28.9.2005 - M 26 K 03.52130 - (10 S., M7592)
Länderberichte:
Amnesty international: Anklageerhebung gegen 131 Organisationen und
Personen im Zusammenhang mit den Protesten vom November 2005, darunter führende
Politiker des Oppositionsbündnisses CUD, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten;
die meisten der Anklagepunkte wie »Hochverrat« und »Völkermord«
können die Todesstrafe nach sich ziehen.
Urgent action 284/05-3 vom 19.1.2006 mit weiteren Informationen zu ua's vom
November und Dezember 2005 (#42571)
Committee to Protect Journalists: Wosonseged Gebrekidan, ehemaliger Redakteur
der Wochenzeitung Ethiop, wegen eines Kommentars, den er nicht selbst verfasst
hat, zu acht Monaten Haft verurteilt (engl.).
Bericht vom 8.12.2005: »Ethiopia: Jailed journalist sentenced to eight
months in prison« (#40288)
Sonstige Materialien:
Senator für Inneres Berlin: Anwendbarkeit von § 25 AufenthG
auf traumatisierte bosnische Staatsangehörige, die nicht dem IMK-Beschluss vom
23.11.2000 unterfallen.
Weisung E.Bos.2 (3 S., M7505)
Weitere Dokumente von ecoi.net
Rechtsprechung:
VG Saarland: Einem bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen und
seinem Ehegatten ist es grundsätzlich möglich, die eheliche Lebensgemeinschaft
in Bosnien und Herzegowina herzustellen.
Urteil vom 6.12.2005 - 12 K 183/04 - (11 S., M7630)
Länderbericht:
Committee to Protect Journalists: Lishui, Provinz Zhejiang: Mehrjährige
Haftstrafen für zwei Journalisten, die in einem nicht lizensierten Magazin über
Auseinandersetzungen über Landrechte in der Provinz berichtet hatten (engl.).
Bericht vom 19.1.2006: »Journalists imprisoned after reporting on land
disputes« (#42594)
Human Rights Watch: Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die das traditionelle
Petitionssystem für Beschwerden gegen Behörden nutzen, sind an der Tagesordnung
(Antragssystem, Misshandlung von Antragstellern, Liste inhaftierter Antragsteller)
(engl.).
Bericht vom 8.12.2005: »›We Could Disappear At Any Time‹:
Retaliation and Abuses Against Chinese Petitioners« (#40389)
Amnesty international: Dongzhou, Provinz Guangdong: Nach Augenzeugenberichten
mindestens vier Tote, als Polizei das Feuer auf Menschenmenge eröffnet; Auslöser
ist offenbar ein seit Monaten laufender Streit um eine geplante Windkraftanlage
(engl.).
Bericht vom 7.12.2005: »China: Police fire on crowd, killing four«
(#40591)
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: Oktober 2005).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China
vom 8.11.2005 (48 S., A0225, siehe
Hinweis)
Immigration and Refugee Board of Canada: Anfragenbeantwortung zur Behandlung
von schwangeren, unverheirateten Frauen durch staatliche Behörden; es ist unverheirateten
Frauen verboten, Kinder zu bekommen; sie müssen Entschädigungszahlungen leisten
(engl.).
Bericht vom 6.9.2005: »Treatment of pregnant, unmarried women by state
authorities, particularly in Guangdong and Fujian; whether unmarried women are
obliged to undergo pregnancy tests by family planning officials (2002–2005)
[CHN100511.E]« (#41973)
Immigration and Refugee Board of Canada: Anfragenbeantwortung zu Paaren,
die von Übersee nach China zurückkehren und gegen Familienplanungsbestimmungen
verstoßen; sie müssen Strafen befürchten (engl.).
Bericht vom 25.8.2005: »Penalties faced by couples returning from overseas
who are in violation of family planning regulations (2001–2005) [CHN100385.E]«
(#41975)
Länderberichte:
Integrated Regional Information Network: Charles Ble Goude, Führer
der Milizen Jeunes Patriots, ruft zur Beendigung der gewaltsamen Proteste gegen
die UN auf (engl.).
Bericht vom 19.1.2006: »Tensions ease as Young Patriots call end to anti-UN
protests« (#42436)
Human Rights Watch: Angriffe von regierungstreuen Milizen, insbesondere
den Jeunes Patriots, auf UN-Stützpunkte in Abidjan, Daloa, Guiglo und San Pedro;
Jeunes Patriots besetzen Fernseh- und Radiostation, um zur Belagerung des UN-Hauptquartierts
und eines französischen Stützpunkts aufzurufen (engl.).
Bericht vom 19.1.2006: »Ivorian Government Must Rein in Militias«
(#42631)
Integrated Regional Information Network: Nach Angriffen auf zwei Kasernen,
deren Hintergründe unklar sind, wurden mehrere Einwanderer aus Burkina Faso
verhaftet, einige von ihnen ermordet; Einwanderer werden nach Einschätzung eines
Diplomaten gezielt Opfer von Übergriffen, da sie pauschal verdächtigt werden,
die Rebellen zu unterstützen (engl.).
Bericht vom 13.1.2006: »Burkina Faso nationals arrested, shot dead after
attack on barracks« (#41824)
Human Rights Watch: Hintergrundbericht zu den Folgen des dreijährigen
Stillstands im Friedensprozess auf die Menschenrechtslage; Trends von Menschenrechtsverletzungen
durch staatliche Sicherheitskräfte, verbündete Milizen und Rebellen im Norden;
humanitäre Folgen (engl.).
Bericht vom 21.12.2005: »Côte d'Ivoire: The Human Rights Cost of the Political
Impasse« (#40991)
Weitere Dokumente von ecoi.net
Länderberichte:
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Zur politischen Situation und zur
Sicherheitslage; besonders gefährdete Gruppen (u. a. Oppositionelle, Kriegsdienstverweigerer,
Muslime, Angehörige der Minderheitenkirchen); UNHCR spricht sich gegen Abschiebungen
nach Eritrea aus.
Bericht vom 19.12.2005: »Eritrea – Update« (#41329)
Amnesty international: Bericht über religiöse Verfolgung (Verfolgung
von Zeugen Jehovas und Mitgliedern evangelikaler Kirchen; Inhaftierung von Muslimen;
Folter und Misshandlung von religiösen Gefangenen) (engl.).
Bericht vom 7.12.2005: »Eritrea: Religious Persecution« (#40333)
VG Sigmaringen: Keine kostenlose Gesundheitsversorgung
Urteil vom 30.6.2005 - A 4 K 10648/04 - (20 S., M7553)
»(...) Der Klägerin droht aber im Falle ihrer Abschiebung eine erhebliche
und konkrete Gesundheitsgefahr (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG).
(...)
Es ist beachtlich wahrscheinlich, dass ihr für den Fall einer Rückkehr in ihr
Herkunftsland eine erhebliche konkrete Gefahr in Gestalt einer erheblichen Verschlechterung
ihres Gesundheitszustandes droht, weil nicht gewährleistet ist, dass sie in
hinreichender Weise behandelt werden kann. Die Klägerin leidet unter einer behandlungsbedürftigen
depressiven schizoaffektiven Psychose und einer schweren depressiven Episode
mit psychotischen Symptomen. (...)
Ausweislich der vorliegenden ärztlichen Stellungnahmen des hier behandelnden
Facharztes sind zwar derzeit unter überwachter Medikation stabile Verhältnisse
erreicht. Bei einer Unterbrechung oder Beendigung der notwendigen neuroleptischen
Behandlung ist aber für das Gericht nachvollziehbar mit einer massiven Verschlechterung
bis hin zu einer Erhöhung der Suizidwahrscheinlichkeit zu rechnen (...). (...)
Zwar weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass die Klägerin bereits in Georgien
im Hinblick auf ihre Erkrankung behandelt wurde. Die dort zur Verfügung stehenden,
eingesetzten Mittel waren allerdings zur Behandlung der Klägerin ausweislich
der amtsärztlichen Stellungnahme (...) nicht geeignet. (...)
Unabhängig davon, ob in Georgien für die Behandlung der Klägerin andere, geeignete
Medikamente Verwendung finden, bei deren Verabreichung eine ohne medikamentöse
und psychotherapeutische Behandlung zu erwartende erhebliche Zunahme der Symptome
und eine erhöhte Suizidwahrscheinlichkeit abgewendet werden könnte, ist das
Gericht davon überzeugt, dass diese notwendige Behandlung und Medikation der
Klägerin im konkreten Fall jedenfalls aufgrund ihrer finanziellen Situation
nicht zur Verfügung steht. (...)
Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Klägerin in Georgien die
erforderliche Behandlung kostenlos zur Verfügung steht. Das georgische Gesundheitssystem
befindet sich nach wie vor in einer schwierigen Lage. Sie ist durch ständig
erweiterte Behandlungsmöglichkeiten gekennzeichnet, die aber häufig nur gegen
kostendeckende Bezahlung erhältlich ist. Eine kostenlose medizinische Behandlung
ist nur in bestimmten Fällen (u. a. psychiatrische Behandlung in schweren
Fällen) möglich. Auch die Finanzierung dieser kostenlosen Behandlungsprogramme
ist angesichts der großen Finanzierungsprobleme des Staates nicht immer gesichert
(Lagebericht des Auswärtigen Amtes (Stand: Mai 2005)). Nach einer weiteren Auskunft
der Regierung von Oberbayern – Zentrale Rückführungsstelle Südbayern –
vom 12.01.2005 an das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht ist die
Behandlung einer mittelgradigen depressiven Episode zwar sowohl ambulant als
auch stationär kostenlos. Die Patienten werden aber lediglich beraten und bekommen
Medikamente in kleinen Mengen, die für einen befriedigenden Effekt unzureichend
sind. Die Patienten werden daher sowohl in ambulanter wie auch stationärer Behandlung
gezwungen, sich die Medikamente aus kommerziellen Apotheken zu besorgen. Auch
der weiteren Auskunft der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Tiflis vom
26.07.2004 an das Verwaltungsgericht Sigmaringen ist zu entnehmen, dass die
Patienten auch bei Kostenfreiheit der Behandlung in der Regel für die Medikamente
zum großen Teil selbst aufkommen müssen, da die Kliniken faktisch über nicht
ausreichende Medikamente verfügen. (...)«
Einsender: RA Nelte, Wiesbaden
Länderbericht:
Transkaukasus-Institut: Situation armenischer Volkszugehöriger in
Georgien (vgl. den Eintrag unter Aserbaidschan).
Stellungnahme vom 18.10.2005 an OVG Mecklenburg-Vorpommern - 3 L 176/01 - (26
S., #42740, M7581)
Länderberichte:
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Zur UPR (Union pour le Progrès et
le Renouveau); Hintergrundinformationen zu Ereignissen 1998 (Zwangsräumung eines
Stadtteils von Conakry) und 2000 (Ausschreitungen gegen Flüchtlinge aus Sierra
Leone und Liberia); keine Informationen über anhaltende Gefährdung von UPR-Mitgliedern.
Bericht vom 27.12.2005: »Auskunft der SFH-Länderanalyse: Besteht für Mitglieder
der Partei UPR bei Rückkehr nach Guinea eine Gefährdung?« (#41935)
Integrated Regional Information Network: UPR als die bislang einzige
im Parlament vertretene Oppositionspartei will aus Protest gegen den Verlauf
der Kommunalwahlen seine Abgeordneten zurückziehen (engl.).
Bericht vom 6.1.2006: »Opposition party withdraws from parliament«
(#41437)
Rechtsprechung:
OVG Sachsen: Sikhs aus dem Punjab steht grundsätzlich spätestens
ab Mitte 2001 eine inländische Fluchtalternative offen.
Urteil vom 2.11.2005 - 1 B 492/03.A - (23 S., M7483)
Länderbericht:
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: September 2005).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Indien
vom 19.10.2005 (36 S., A0246, siehe
Hinweis)
Rechtsprechung:
BayVGH: Keine nichtstaatliche Gruppenverfolgung von Christen.
Urteil vom 12.10.2005 - 23 B 05.30596 - (15 S., M7670)
VG Frankfurt a. M.: Kein Schutz von Christen vor Übergriffen durch
nichtstaatliche Akteure (hier: Hausbesetzung); keine inländische Fluchtalternative
für alleinstehende junge Frau.
Urteil vom 18.11.2005 - 2 E 2787/04.A (2) - (8 S., M7580)
VG Saarland: Keine nichtstaatliche Gruppenverfolgung von Christen; keine
extreme allgemeine Gefahrenlage i. S. d. verfassungskonformen Auslegung
des § 60 Abs. 7 AufenthG.
Urteil vom 15.11.2005 - 12 K 112/05.A - (16 S., M7614)
VG Braunschweig: Flüchtlingsanerkennung für Kurdin aus Nordirak wegen
Gefahr der Verfolgung durch Familienangehörige, da sie gegen den Willen ihrer
Familie geheiratet hat; kein staatlicher Schutz im Nordirak vor Angriffen wegen
der »Familienehre«; keine inländische Fluchtalternative; mangelhafte
Ernährungssituation insbesondere für Kinder.
Urteil vom 4.11.2005 - 2 A 329/04 - (8 S., M7582)
VG Köln: § 60 Abs. 7 AufenthG wegen schwerer psychischer Erkrankung
und Suizidgefahr; keine Behandelbarkeit im Irak, unter anderem weil die ständige
Gefahr, Opfer eines Anschlags zu werden, die Symptome erheblich verstärken würde.
Urteil vom 23.8.2005 - Az. unbekannt - (13 S., M7527)
Länderberichte:
Reporters sans frontières: Nordirak: Der österreichische Rechtsanwalt
Kamal Sayid Qadir wurde wegen angeblicher Verleumdung des Präsidenten der kurdischen
Regionalregierung, Massud Barzani, zu 30 Jahren Haft verurteilt; nach Besuch
von Vertretern des Roten Kreuzes bricht er Hungerstreik ab; das im Jahr 2003
vom kurdischen Regionalparlament verabschiedete Gesetz, auf dessen Grundlage
er verurteilt wurde, entspricht beinahe wörtlich einer Strafbestimmung aus den
Zeiten des Baath-Regimes (engl.).
Bericht vom 13.1.2006: »Kamal Sayid Qadir ends his hunger strike«
(#42003)
Integrated Regional Information Network: Neue Gesetze, die nach dem Sturz
des Baath-Regimes erlassen wurden, diskriminieren Kinder von Irakerinnen, die
mit ausländischen Männern verheiratet sind; sie müssen hohe Schulgebühren zahlen
und sind von staatlichen Nahrungsmittelrationen ausgeschlossen (engl.).
Bericht vom 12.12.2005: »Children of mixed marriages protest official
discrimination« (#40665)
Amnesty international: Zur Situation der Yeziden in den kurdischen Gebieten
sowie im Zentralirak; Übergriffe auf Yeziden; keine gesicherte Existenzgrundlage
für Binnenvertriebene im Nordirak; allgemeine Sicherheitslage; Situation der
Frauen.
Stellungnahme vom 16.8.2005 an VG Köln - 18 K 8648/01.A - (#42742)
Sonstige Materialien:
IM Hessen: Verlängerung des Abschiebungsstopps bis zum 30.6.2006.
Erlass vom 19.12.2005 - II 41 - 23 d 05.05.04-1/04/1 - (1 S., M7611)
Rechtsprechung:
VG Saarland: Flüchtlingsanerkennung wegen Planung und Durchführung
einer Demonstration.
Urteil vom 22.11.2005 - 5 K 19/05.A - (19 S., M7610)
VG Saarland: Keine beachtliche Verfolgungsgefahr
wegen Missionierungsarbeit in Deutschland (vgl.
zur selben Entscheidung).
Urteil vom 8.11.2005 - 5 K 13/05.A - (20 S., M7523)
VG Trier: Asylanerkennung für homosexuellen Mann, der wegen »Verstößen
gegen Sitte und Moral« von iranischen Behörden vorgeladen worden ist;
zwar keine konsequente Politik der Verfolgung von Homosexuellen im Iran, aber
bei bekannt gewordener Homosexualität droht Verfolgung.
Urteil vom 13.10.2005 - 6 K 240/05.TR - (20 S., M7563)
VG Düsseldorf: Gefährdung wegen exilpolitischer Betätigung für die Arbeiterkommunistische
Partei Irans (API) oder einer ihrer Nebenorganisationen (hier: Internationale
Föderation Iranischer Flüchtlinge (IFIR)).
Urteil vom 23.9.2005 - 2 K 4125/03.A - (9 S., M7649)
VG Frankfurt a. M.: Flüchtlingsanerkennung wegen Engagements für
Volksfedayin und Verfolgungsgefahr wegen Besitzes verbotener Bücher.
Urteil vom 2.3.2005 - 7 E 2645/04.AF(1) - (9 S., M7537)
Länderberichte:
Amnesty international: Dhabihullah Mahrami, ein 1996 wegen Apostasie
zu lebenslanger Haft verurteilter Anhänger der Bahai-Gemeinschaft, wurde tot
in seiner Zelle aufgefunden; seit Anfang 2005 wurden mindestens 66 Mitglieder
der Bahai-Gemeinschaft verhaftet (engl.).
Bericht vom 11.1.2006: »Iran: Inquiry needed in the death of Baha'i prisoner
of conscience« (#41671)
Amnesty international: Teheran: Inhaftierung von Mansour Ossanlu, Vorsitzender
der Gewerkschaft der Busfahrer; ihm könnte eine Anklage wegen Anstiftung zum
bewaffneten Aufstand drohen.
Urgent action 08/06 vom 9.1.2006 (#41855)
Human Rights Watch: Neues iranisches Kabinett wird von Angehörigen der
Sicherheitskräfte und des Geheimdienstes dominiert, von denen insbesondere Innenminister
Mustafa Pour-Mohammadi und Informationsminister Gholamhussein Mohseni Ezhei
an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren (engl.).
Bericht vom 15.12.2005: »Ministers of Murder: Iran's New Security Cabinet«
(#40662)
Amnesty international: Ahvaz, Provinz Khuzestan: Vier Angehörige der
arabischen Minderheit wurden Anfang November verhaftet, nachdem es bei Feierlichkeiten
zum Ende des Ramadan zu Demonstrationen gekommen war.
Urgent action 307/05 vom 6.12.2005 (#40293)
Weitere Dokumente von ecoi.net
Länderbericht:
Amnesty international: Israelische Armee entlässt den Palästinenser
Walid Hanatche aus der Haft, während eine Beschwerde noch beim Obersten Gerichtshof
anhängig ist; er war über dreieinhalb Jahre ohne Anklage und Gerichtsverfahren
inhaftiert (engl.).
Urgent action 278/05 vom 6.1.2006 mit weiteren Informationen zur ua vom 21.10.2005
(#41497)
Rechtsprechung:
VG Wiesbaden: Apostasie ist zwar mit der Todesstrafe bedroht, faktisch
findet aber keine Verfolgung allein wegen Übertritts zum Christentum (hier:
Zeugen Jehovas) statt; § 60 Abs. 7 AufenthG für allein stehende und
allein erziehende Frau, die wegen Übertritts zum Christentum nicht die notwendige
Unterstützung der Familie erhält.
Urteil vom 6.12.2005 - 1 E 1407/04.A (2) - (7 S., M7640)
Länderbericht:
Integrated Regional Information Network: Nach Angaben einer Menschenrechtsorganisation
befinden sich 38 somalische Flüchtlinge seit Mitte Dezember 2005 in Haft; sie
hatten zuvor mit zahlreichen anderen Somalis einen Monat lang vor dem UNHCR-Büro
in Sana für bessere Lebensbedingungen und für eine Neuansiedlung in Nordamerika
demonstriert (engl.).
Bericht vom 3.1.2006: »Rights activists demand release of Somali refugees«
(#41258)
Länderbericht:
Amnesty international: Abschiebung von acht Usbeken aus Kasachstan
unter Verletzung völkerrechtlicher Verpflichtungen; zwischen ihrer Festnahme
Ende November und der Abschiebung hatten sie keinen Kontakt zur Außenwelt (vgl.
Eintrag unter Usbekistan).
Urgent action 300/05-1 vom 20.12.2005 mit weiteren Informationen zur ua vom
1.12.2005 (#41150)
Rechtsprechung:
VG Leipzig: Verfolgungsgefahr wegen exilpolitischer Betätigung für
profilierte Regierungsgegner; Regierung hat großes Interesse an der exilpolitischen
Szene und ist in der Lage, zumindest die Tätigkeit von exponierte Regimegegner
in den deutschen Großstädten zu verfolgen.
Urteil vom 6.9.2005 - A 7 K 31141/02 - (12 S., M7559)
Länderberichte:
International Crisis Group: Hintergrundbericht zu Konflikten in der
Provinz Katanga (Spannungen zwischen Bevölkerung aus Süden und Norden, Zugewanderten
und Einheimischen, Mayi-Mayi-Milizen und der Armee) (engl.).
Bericht vom 9.1.2006: »Katanga: The Congo's Forgotten Crisis« (#41666)
Integrated Regional Information Network: Neue Verfassung wurde bei Referendum
am 18. und 19.12.2005 nach vorläufigen Ergebnissen mit deutlicher Mehrheit angenommen;
UDPS-Führer Etienne Tshisekedi zieht daraufhin Boykottaufruf für die geplanten
Parlamentswahlen zurück (engl.).
Bericht vom 3.1.2006: »Opposition politician ends boycott of upcoming
polls« (#41256)
Auswärtiges Amt: Zum Putschversuch gegen Präsident Kabila am 28.3.2004;
ehemalige Funktionäre und Militärangehörige des Mobutu-Regimes, darunter der
Sohn Mobutus, sind in die Dem. Rep. Kongo zurückgekehrt, ohne behelligt worden
zu sein.
Stellungnahme vom 2.12.2005 an VG Chemnitz - A 6 K 821/03 - (2 S., A0230, siehe
Hinweis)
Auswärtiges Amt: Zu Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der UDPS
und der Polizei in Kinshasa im März 2005; UDPS konnte in jüngerer Zeit in Kinshasa
Massenkundgebungen abhalten, die weitgehend ungestört abliefen.
Stellungnahme vom 2.12.2005 an VG Chemnitz - A 6 K 1396/01 - (2 S., A0231, siehe
Hinweis)
Deutsche Botschaft Kinshasa: Zur Verfügbarkeit von Medikamenten (u. a.
Diclofenac), sämtliche Behandlungskosten müssen vom Patienten getragen werden.
Stellungnahme vom 28.11.2005 an VG Chemnitz - A 6 K 1363/03 - (5 S., A0238,
siehe Hinweis)
Nordelbisches Missionszentrum: Situation des Gesundheitswesens »katastrophal«;
keine Möglichkeiten der Behandlung von Allergien und von Asthma bronchiale.
Stellungnahme vom 28.11.2005 an RA Stefan Gräbner, Berlin (8 S., #42741, M7520)
Weitere Dokumente von ecoi.net
Länderbericht:
Integrated Regional Information Network: Beirut: Gebran Tueini, Chefredakteur
der führenden Tageszeitung Al-Nahar, bei Attentat getötet; er hatte zuvor über
Bedrohungen durch syrische Sicherheitskräfte berichtet (engl.).
Bericht vom 12.12.2005: »Al-Nahar editor-in-chief killed in car-bomb attack«
(#40666)
Länderberichte:
Human Rights Watch: Festnahmen von etwa 100 Oppositionellen und Menschenrechtsaktivisten
im Vorfeld von geplanten Demonstrationen gegen die Regierung (engl.).
Bericht vom 19.1.2006: »Mass Arrests Spark Fear of Violence« (#42639)
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Historischer Hintergrund, politische
Situation und Sicherheitslage, Justizsystem und Menschenrechtslage.
Bericht vom 30.12.2005: »Nepal – Lagebericht« (#42180)
Weitere Dokumente von ecoi.net
Länderberichte:
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: November 2005).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik
Pakistan vom 25.11.2005 (32 S., A0242, siehe
Hinweis)
Deutsche Botschaft Kabul: Behandlungsmöglichkeiten diverser Erkrankungen
(u. a. Milbenallergie, Diabetes mellitus, Herzerkrankung); im Allgemeinen
keine Unterstützung mittelloser Patienten durch den Staat oder sonstige Institutionen.
Stellungnahme der Vertrauensärztin der Deutschen Botschaft vom 3.1.2006 an VG
Schleswig - 1 A 113/04 - (6 S., A0241, siehe
Hinweis)
Rechtsprechung:
OVG Niedersachsen: Keine Gruppenverfolgung von Tschetschenen; ihnen
steht zudem trotz bestehender Schwierigkeiten eine inländische Fluchtalternative
offen.
Beschluss vom 10.11.2005 - 13 LA 117/05 - (2 S., M7622)
VG Schleswig: Keine inländische Fluchtalternative für Tschetschenen wegen
Übergriffen der Sicherheitskräfte und wegen Verweigerung der Registrierung.
Urteil vom 1.9.2005 - 12 A 294/03 - (23 S., M7511)
Länderberichte:
Amnesty international: Gesetz zur Regelung von Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen
wird nach Unterzeichnung durch den Präsidenten Mitte April in Kraft treten;
Kritik des Europarats an unverhältnismäßigen und vagen Restriktionen wurde im
Gesetzgebungsverfahren nur teilweise berücksichtigt (engl.).
Bericht vom 17.1.2006: »Russian Federation: New law stifles independent
civil society« (#42284)
Parlamentarische Versammlung des Europarats: Über Menschenrechtsverletzungen
in Tschetschenien seit 2004 (u. a. unrechtmäßige Tötungen, Verschwindenlassen,
Geiselnahmen, Repressionen gegen Kläger am EGMR) (engl.).
Bericht vom 21.12.2005: »Human rights violations in the Chechen Republic:
the Committee of Ministers' responsibility vis-à-vis the Assembly's concerns
[Doc. 10774]« (#41209)
Amnesty international: Hintergrundbericht zu Gewalt gegen Frauen in der
Familie; Schätzungen zufolge sterben zwischen 9000 und 14 000 Frauen jährlich
durch Gewalttaten von Partnern oder Familienangehörigen; unzureichender Schutz
durch Polizei und Justiz; kaum staatliche Unterstützung für Frauenhäuser und
andere Hilfsangebote (engl.).
Bericht vom 14.12.2005: »Nowhere to turn to – Violence against women
in the family« (#40605)
Gesellschaft für Bedrohte Völker: Tschetschenien: Analyse der Situation
(bewaffnete Einheiten, humanitäre Lage); Folgen der »Tschetschenisierung«
des Konflikts; Zunahme fremdenfeindlicher Übergriffe in anderen Landesteilen
Russlands.
Bericht vom November 2005: »Schleichender Völkermord in Tschetschenien«
(#41300)
Weitere Dokumente von ecoi.net
VG Koblenz: Posttraumatische Belastungsstörung nicht ausreichend
behandelbar
Urteil vom 29.8.2005 - 7 K 2557/04.KO - (8 S., M7562)
»(...) Die Klage hat indessen Erfolg, soweit die Klägerin die Feststellung
eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG begehrt.
(...)
Die Klägerin leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung, die mit einer
reaktiven Depression einhergeht und als mittel- bis schwergradig einzustufen
ist. (...) Die Gutachterin führt die posttraumatische Belastungsstörung auf
eine mehrfache Vergewaltigung durch serbische Polizisten Ende April 1999 zurück.
(...)
Das bei der Klägerin aufgetretene Krankheitsbild kann in ihrem Herkunftsland
Serbien nicht hinreichend medizinisch behandelt werden. Insoweit ist davon auszugehen,
dass psychische Krankheiten in Serbien und Montenegro aufgrund des dort vorherrschenden
medizinischen Einsatzes vorwiegend medikamentös behandelt werden. Es besteht
dort zwar auch die Möglichkeit anderer Therapieformen, diese sind aber nur in
begrenztem Umfange gegeben. Im Rahmen eines aus Mitteln des Auswärtigen Amtes
geförderten Pilotprojektes bestehen für kriegsbedingte traumatische Belastungsstörungen
regionale Therapiemöglichkeiten. Neben einem Therapiezentrum in der Vojwodina
ist zwischenzeitlich ein zweites Therapiezentrum in Vranje/Südserbien eröffnet
worden (Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Serbien und
Montenegro (ohne Kosovo) vom 19. März 2005 - 508-516.80/3SCG). Hinsichtlich
des Standards von Unterbringung, Behandlung und Rehabilitation psychiatrischer
Patienten ergeben sich in Serbien und Montenegro erhebliche Unterschiede. Während
medizinische Anstalten in den Zentren der Republik annähernd dem Niveau in staatlichen
Kliniken der EU-Länder gleichkommen, ist dieser Standard in einigen anderen
psychiatrischen Krankenhäusern an der Grenze des Toleranzminimums (vgl. Stellungnahme
der Deutschen Botschaft Belgrad an das VG Aachen vom 27. Januar 2005). Ausweislich
des ›Online-Loseblattwerkes‹ des Bundesamtes für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge (Serbien und Montenegro (inkl. Kosovo), Gesundheitswesen,
Stand: Juni 2004, S. 20) sind die Behandlungen psychischer Erkrankungen,
insbesondere posttraumatischer Belastungsstörungen medikamentenorientiert. Psychotherapie
werde nur punktuell angeboten, am ehesten in großen Städten wie Belgrad und
Novi Sad, wobei auch dort die Therapeuten in der Regel nicht für die Behandlungen
posttraumatischer Belastungsstörungen ausgebildet sind.
Insoweit ist davon auszugehen, dass die [Behandlung der, d. Red.] Erkrankung
der Klägerin in Serbien in erster Linie medikamentös erfolgen könnte. Die Gutachterin
führt indessen aus, dass die Behandlung der posttraumatischen Belastungsstörung
einer spezifischen Traumatherapie bedürfe. Diese habe zunächst eine psychische
Stabilisierung zum Ziel. Eine derartige psychotherapeutische Behandlung ist
aber in Serbien nach den zitierten Auskünften nur sehr eingeschränkt möglich.
Dieser Umstand hätte indessen im Falle der Klägerin eine nachhaltige Gesundheitsgefährdung
zur Folge. Die Gutachterin führt hierzu aus, dass mit an Sicherheit angrenzender
Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr nach Serbien verstärkt Intrusionen bei
der Klägerin aufträten, die bei gleichzeitigem Wegfall von Vermeidungsstrategien
zu erneuten suizidalen Krisen führten. Insbesondere die von der Gutachterin
attestierte Selbstmordgefährdung könnte bei einer Rückkehr der Klägerin in den
Kosovo nicht hinreichend durch entsprechende psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten
vermieden werden, so dass von einer ernsthaften unmittelbar drohenden Lebensgefahr
auszugehen ist. Hierbei stellt die Gutachterin vor allem darauf ab, dass eine
erneute Konfrontation mit den Angehörigen der serbischen Polizei zu einer krisenhaften
Zuspitzung des Krankheitsbildes der Klägerin führen würde. (...)«
Einsender: RA Becher, Bonn
Rechtsprechung:
OVG Niedersachsen: Personen aus dem Kosovo ist es zwar grundsätzlich
möglich, eine Registrierung im übrigen Serbien und Montenegro und Zugang zu
Sozialhilfe zu erhalten; dies ist aber häufig wegen fehlender und nicht erhältlicher
Dokumente faktisch unmöglich.
Beschluss vom 3.11.2005 - 8 LA 322/04 - (2 S., M7623)
OVG Rh.-Pf.: Albanischen Volkszugehörigen aus dem Kosovo ist die Entlassung
aus der serbisch-montenegrinischen Staatsangehörigkeit unzumutbar (vgl.
zur selben Entscheidung).
Urteil vom 4.10.2005 - 7 A 10700/05.OVG - (9 S., M7547)
VG Koblenz: § 60 Abs. 7 AufenthG hinsichtlich Kosovo wegen
Gefahr der Retraumatisierung.
Urteil vom 29.11.2005 - 7 K 1279/05.KO - (6 S., M7555,
schlechte Vorlage)
VG Darmstadt: § 25 Abs. 5 AufenthG wegen Unzumutbarkeit der
Rückkehr ins Kosovo (ausführliches Zitat).
Urteil vom 22.11.2005 - 4 E 2800/03(1) - (14 S., M7661)
VG Köln: § 60 Abs. 7 AufenthG wegen posttraumatischer Belastungsstörung,
da die im Einzelfall zur Vermeidung einer Gesundheitsverschlechterung erforderliche
Gesprächstherapie im Kosovo nicht zur Verfügung steht.
Urteil vom 22.11.2005 - 22 K 720/04.A - (6 S., M7621)
VG Stuttgart: Posttraumatische Belastungsstörung
im Kosovo nicht ausreichend behandelbar; Behandlung im übrigen Serbien und Montenegro
wegen Gefahr der Retraumatisierung ausgeschlossen (vgl.
zur selben Entscheidung).
Urteil vom 29.9.2005 - A 8 K 12639/05 - (4 S., M7674,
unvollständige Vorlage)
Länderberichte:
Gesellschaft für Bedrohte Völker: Kosovo: Dokumentation zur Lage
von 560 Roma in Nord-Mitrovica, die seit 1999 auf dem verseuchten Gelände einer
ehemaligen Verhüttungsanlage leben; Analysen von Haarproben ergeben neben lebensbedrohlichen
Bleiwerten auch extreme Belastung mit weiteren Schwermetallen; Vorwurf der Untätigkeit
gegen UNMIK.
Bericht vom Dezember 2005: »Höchste jemals in menschlichem Haar nachgewiesene
Bleibelastung« (#41291)
Deutsche Botschaft Belgrad: Keine adäquate Behandlungsmöglichkeit einer
Hämophilie B (Bluterkrankheit), da notwendiges Medikament nicht regelmäßig verfügbar
ist.
Stellungnahme des Vertrauensarztes der Deutschen Botschaft vom 15.12.2004 an
VG Schwerin - 7 A 2421/04 As - (3 S., A0235, siehe
Hinweis)
ACCORD: Kosovo: Situation der Bosniaken.
Anfragenbeantwortung a-4750 vom 14.12.2005 (#41244)
ACCORD: Kosovo: Situation der Gorani in Dragash.
Anfragenbeantwortung a-4745 vom 12.12.2005 (#41247)
OSZE: Zur Situation in den Gemeinden im Kosovo (u. a. ethnische
und religiöse Zusammensetzung der Bevölkerung, politischen Parteien, Präsenz
von NGOs, Gesundheitswesen) (engl.).
Berichte vom November 2005: »Municipal Profiles« (##40402–40435)
Sonstige Materialien:
IM NRW: Albanische Volkszugehörige aus dem Kosovo können grundsätzlich
serbisch-montenegrinische Passpapiere erlangen; dagegen ist die Entlassung aus
der serbisch-montenegrinischen Staatsangehörigkeit nahezu aussichtslos, so dass
die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit möglich ist.
Erlass vom 2.12.2005 - 14-40.03-JUG/2 - (3 S., M7675)
Länderberichte:
Integrated Regional Information Network: Erste Studie zu HIV/AIDS
seit Ende des Krieges zeigt laut nationaler AIDS-Agentur einen verhältnismäßig
geringen Verbreitungsgrad des Virus von 1,5 Prozent (engl.).
Bericht vom 20.12.2005: »First post-war countrywide survey shows 1.5 percent
HIV prevalence« (#41039)
Integrated Regional Information Network: Der prominente Politiker Charles
Francis Margai, der nach seiner Loslösung von der regierenden People's Party
eine neue Partei (People's Movement for Democratic Change) gründen wollte, unter
dem Vorwurf der Verschwörung festgenommen; Registrierung seiner Partei bislang
verweigert (engl.).
Bericht vom 9.12.2005: »Politician's bid to form rival party makes waves«
(#40380)
Amnesty international: Der Journalist Paul Kamara von Berufungsgericht
vom Vorwurf der »aufrührerischen Verleumdung« freigesprochen; er
hatte über ein Jahr in Haft verbracht (engl.).
Bericht vom 30.11.2005: »After a year in jail, editor freed in Sierra
Leone« (#40029)
Länderbericht:
UNHCR: Zur Entscheidungspraxis bei tschetschenischen Asylbewerbern;
zwischen Januar und Oktober 2005 keine Anerkennungen russischer Staatsangehöriger.
Bericht vom 19.12.2005: »Slowakei – Entscheidungspraxis betreffend
von Österreich zurückgestellte Asylsuchende« (#40795)
Länderbericht:
Integrated Regional Information Network: Hunderttausende Menschen
im Süden nach ausbleibenden Regenfällen von Lebensmittelknappheit bedroht; World
Food Programme kann Hilfslieferungen aufgrund der Aktivitäten von Piraten nicht
auf dem Seeweg abwickeln (engl.).
Bericht vom 5.12.2005: »Food shortages worsen as piracy slows aid delivery«
(#40286)
Rechtsprechung:
VG Bremen: § 60 Abs. 7 AufenthG für Kind einer allein erziehenden
Mutter aus einem vom Tsunami zerstörten Gebiet; kein Zugang zu Lagern für Tsunami-Opfer
mehr.
Urteil vom 26.9.2005 - 4 K 2418/04.A - (11 S., M7518)
VG Gelsenkirchen: Flüchtlingsanerkennung einer
jungen Tamilin wegen Festnahme und Vergewaltigung durch Sicherheitskräfte (vgl.
zur selben Entscheidung).
Urteil vom 9.9.2005 - Az. unbekannt - (11 S., M7510)
Länderbericht:
Amnesty international: Eskalation der Gewalt im Norden und Osten
seit Anfang Dezember 2005; u. a. Berichte über 100 Tote bei bewaffneten
Auseinandersetzungen und Attentaten, darunter 40 Zivilisten; Ermordung des Parlamentsabgeordneten
Joseph Pararajasingam in Batticaloa (engl.).
Bericht vom 11.1.2006: »Sri Lanka: Amnesty International concerned about
escalation of violence« (#41673)
Weitere Dokumente von ecoi.net
Länderberichte:
Integrated Regional Information Network: Milizen der South Sudan
Defence Force (SSDF) einigen sich mit Sudan People's Liberation Army (SPLA)
auf Zusammenführung ihrer Armeen; nach Ansicht von Beobachtern stellt dies einen
wichtigen Schritt für die Verwirklichung des Friedensabkommens dar (engl.).
Bericht vom 10.1.2006: »Main southern militia joins SPLA« (#41595)
Integrated Regional Information Network: Darfur: UN reduzieren Personal
in der Region vor dem Hintergrund zunehmender Angriffe auf Friedenstruppen der
Afrikanischen Union und Aufmarsch von Truppen auf beiden Seiten der Grenze zwischen
dem Sudan und dem Tschad (engl.).
Bericht vom 9.1.2006: »AU condemns killing of peacekeeper in West Darfur«
(#41499)
International Crisis Group: Analyse des Konflikts im Ostsudan; geplanter
Rückzug der SPLM aus dem Gebiet könnte Sicherheitsvakuum zur Folge haben (engl.).
Bericht vom 5.1.2006: »Sudan: Saving Peace in the East« (#41464)
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: Oktober 2005).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Demokratischen
Republik Sudan vom 30.10.2005 (28 S., A0226, siehe
Hinweis)
Weitere Dokumente von ecoi.net
Rechtsprechung:
VG Ansbach: Beachtliche Verfolgungsgefahr für Kurden, den die Sicherheitskräfte
nach Teilnahme an Demonstration der PKK zurechnen; striktes Vorgehen der Sicherheitskräfte
gegen PKK.
Urteil vom 17.8.2005 - AN 9 K 03.31800 - (12 S., M7512)
Länderbericht:
UNHCR: Positionspapier zu »Wegfall der Umstände«-Klauseln
bei tadschikischen Flüchtlingen, die ihr Land wegen des Bürgerkriegs 1992–1997
verlassen haben (engl.).
Bericht vom 7.12.2005: »Applicability of the ›Ceased Circumstances‹
Cessation Clauses to Tajik Refugees Who Fled Their Country as a Result of the
Civil Conflict From 1992 to 1997« (#40851)
Rechtsprechung:
OVG Saarland: Einer mit einem Deutschen verheirateten Thailänderin
steht regelmäßig kein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 31 Abs. 2
AufenthG wegen einer besonderen Härte zu; in Thailand droht der zurückkehrenden
Frau keine landesweite gesellschaftliche Diskriminierung; auch eine allein stehende
Frau kann sich eine wirtschaftliche Existenz außerhalb der Prostitution aufbauen.
Beschluss vom 23.11.2005 - 2 W 31/05 - (9 S., M7567)
Rechtsprechung:
VG Gera: Keine beachtliche Verfolgungsgefahr für
zurückkehrende Asylbewerber wegen Unruhen im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen
(vgl. zur selben Entscheidung sowohl hier
wie auch hier).
Urteil vom 20.9.2005 - 4 K 20059/02 GE - (18 S., M7557)
Länderbericht:
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: Oktober 2005).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Tunesischen Republik
vom 22.11.2005 (16 S., A0224, siehe
Hinweis)
Rechtsprechung:
VG Gelsenkirchen: § 60 Abs. 7 AufenthG für Kurdin, die
unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, wegen Gefahr der Retraumatisierung.
Urteil vom 9.12.2005 - 17a K 4165/03.A - (10 S., M7593)
VG Stuttgart: Kein Widerruf von § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m.
Art. 3 EMRK für Anhänger der Hisbollah; trotz verbesserter Menschenrechtslage
besteht immer noch die reale Möglichkeit von Folter oder menschenrechtswidriger
Behandlung für Anhänger staatsfeindlicher Organisationen.
Urteil vom 28.11.2005 - A 4 K 13001/05 - (5 S., M7519)
Länderberichte:
Amnesty international: Zur möglichen Gefährdung einer Person aufgrund
des Strafnachrichtenaustauschs zwischen Deutschland und der Türkei; Informationssammlung
und -weitergabe durch die Generalsicherheitsdirektion; in den letzten Jahren
keine Informationen über Fälle von Folterungen von aus Deutschland abgeschobenen
politisch aktiven Kurden.
Stellungnahme vom 21.12.2005 an OVG Berlin - 6 B 8.04 - (#41870)
Europarat – Komitee zur Verhinderung von Folter: Bericht zu Folter
und Misshandlung auf der Grundlage einer Delegationsreise im März 2004 sowie
Reaktion der türkischen Regierung (engl.).
Bericht vom 8.12.2005: »Report to the Turkish Government on the visit
to Turkey carried out by the European Committee for the Prevention of Torture
and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) from 16 to 29 March 2004
[CPT/Inf (2005) 18]« (#40813)
Amnesty international: Anwendung von Artikel 301 türk. StGB (Verunglimpfung
»des Türkentums« oder staatlicher türkischer Institutionen) lässt
auf anhaltende Gefährdung der Meinungsfreiheit schließen; Fallbeispiele (engl.).
Bericht vom 1.12.2005: »Article 301 is a threat to freedom of expression
and must be repealed now!« (#40035)
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: Anfang November 2005), inkl. Anlagen:
medizinische Versorgung psychisch kranker Menschen, Arbeitsübersetzungen von
Auszügen aus dem türkStGB und der türkStPO.
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 11.11.2005
(60 S., A0227, siehe Hinweis)
Auswärtiges Amt: Ein nach Art. 25 ç des türk. Staatsangehörigkeitsgesetzes
wegen Nicht-Antritt zum Wehrdienst Ausgebürgerter kann nicht gegen seinen Willen,
sondern nur auf Antrag wieder eingebürgert werden.
Stellungnahme vom 6.4.2005 an OVG Hamburg - 4 Bf 290/00.A - (4 S., A0228, siehe
Hinweis)
Länderbericht:
International Crisis Group: Hintergrundbericht zur Lord's Resistance
Army (LRA): Kapazitäten und Taktik, Rolle Sudans und Eindringen der LRA in die
Demokratische Republik Kongo (engl.).
Bericht vom 11.1.2006: »A Strategy for Ending Northern Uganda's Crisis«
(#41667)
Länderbericht:
Amnesty international: Acht Männer wurden nach
ihrer Abschiebung aus Kasachstan festgenommen und auf verschiedene Gefängnisse
verteilt; nur zwei von ihnen haben Zugang zu einem Rechtsanwalt; gegen einige
der Männer soll zuvor wegen Mitgliedschaft in einer verbotenen religiösen Organisation
ermittelt worden sein.
Urgent action 300/05-1 vom 20.12.2005 mit weiteren Informationen zur ua vom
1.12.2005 (#41150)
Weitere Dokumente von ecoi.net
Rechtsprechung:
VG Meiningen: Keine Verfolgung allein wegen illegalen Verbleibens
im Ausland; zur Gefährdung wegen exilpolitischer Betätigung und zur Überwachung
des Internets (ausführliches Zitat).
Urteil vom 20.9.2005 - 2 K 20124/04 - (21 S., M7558)
Länderberichte:
Prima News: Die unabhängige Zeitung »Salidarnasts« stellt
ihren Betrieb ein; laut Chefredakteur hätten verschiedene Maßnahmen der Behörden
Vertrieb und Verkauf der Zeitung ab Januar 2006 unmöglich gemacht (engl.).
Bericht vom 27.12.2005: »Independent newspaper ›Salidarnasts‹
ceases publication« (#41072)
Reporters sans frontières: Parlament verabschiedet Gesetz, das Gefängnisstrafen
von bis zu drei Jahren für Diskreditierung Weißrusslands im Ausland vorsieht
(engl.).
Bericht vom 6.12.2005: »Threat of prison against journalists who discredit
the government« (#40201)