Ländermaterialien

Hinweis zu Dokumenten des Auswärtigen Amtes
Für die Bestellung der Lageberichte und Stellungnahmen des Auswärtigen Amtes - Bestellnummern sind mit A kenntlich gemacht - gelten die folgenden Regelungen:
Dokumente des AA können bezogen werden von Ausländern, die im Rahmen eines asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahrens um rechtlichen oder humanitären Abschiebungsschutz nachsuchen oder nachsuchen wollen sowie von deren Rechtsanwälten oder Beratern. Die Bestellung erfolgt bei unserem Materialversand IBIS e. V. zu den üblichen Bedingungen (s. Bestellformular) bezogen werden. Voraussetzung hierfür ist die Glaubhaftmachung, dass der Lagebericht für ein schon laufendes oder beabsichtigtes Verfahren benötigt wird.
Diese Glaubhaftmachung kann im Regelfall dadurch geschehen, dass IBIS e. V. bei der Bestellung die Kopie eines Dokuments aus einem relevanten laufenden Asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahren bzw. ein entsprechender Antrag oder Antragsentwurf vorgelegt wird. Aus den vorgelegten Papieren muss deutlich werden, dass in dem Verfahren Umstände geltend gemacht werden, zu denen im Lagebericht oder der Stellungnahme Aussagen enthalten sind.

Neu bei www.ecoi.net

Länderberichte:
Human Rights Watch: Jahresbericht zur Menschenrechtssituation im Jahr 2005 (engl.).
Bericht vom Januar 2006: »World Report 2006« (#42269, ##42294–42409)
UK Home Office: Leitsätze des britischen Innenministeriums zur Behandlung von Asylanträgen aus verschiedenen Ländern (Zusammenfassung der Situation; Umgang mit verschiedenen Kategorien von Anträgen) (engl.).
Berichte vom November und Dezember 2005: »Operational Guidance Notes« (##40044–40050, ##40548–40554)

Afghanistan

Rechtsprechung:
VGH Hessen: Keine Entscheidung über § 60 Abs. 7 AufenthG wegen allgemeinen Gefahren, da außer für allein stehende Männer gleichwertiger Abschiebungsschutz durch Erlasslage in Hessen besteht.
Beschluss vom 1.8.2005 - 8 UZ 1592/05.A - (4 S., M7514)
VG Frankfurt a. M.: Keine extreme allgemeine Gefahrenlage i. S. d. verfassungskonformen Auslegung von § 60 Abs. 7 AufenthG jedenfalls für junge Männer; Epilepsie in Kabul behandelbar.
Beschluss vom 6.12.2005 - 3 G 4967/05.A - (2 S., M7655)
VG Oldenburg: § 60 Abs. 7 AufenthG für allein stehende junge Frau wegen drohender gesellschaftlicher Diskriminierung und fehlender Möglichkeit der Existenzsicherung.
Urteil vom 24.10.2005 - 7 A 3703/03 - (6 S., M7479)

Länderberichte:
Institute for War and Peace Reporting: Im Jahr 2005 über 1500 zivile Opfer durch Kämpfe und Attentate, damit die höchste Opferzahl seit 2001; ISAF und Regierung sprechen dennoch von einer allmählichen Verbesserung der Sicherheitslage (engl.).
Bericht vom 23.12.2005: »Growing Sense of Insecurity« (#40982)
Reporters sans frontières: Freilassung des Journalisten Ali Mohaqiq Nasab, der wegen angeblich blasphemischer Artikel im Magazin Haqoq-e-Zan zu zwei Jahren Haft verurteilt worden war; Berufungsgericht hatte die Strafe zuvor auf sechs Monate reduziert und teilweise zur Bewährung ausgesetzt (engl.).
Bericht vom 21.12.2005: »High Court allows release of journalist Ali Mohaqiq Nasab« (#40847)
Deutsche Botschaft Kabul: In Afghanistan arbeiten keine Psychiater, psychiatrische Krankenhäuser sind »praktisch nicht« vorhanden; Betreuung psychisch kranker Patienten erfolgt durch Neurologen.
Stellungnahme vom 16.5.2005 an die Innenbehörde Hamburg (1 S., A0240, siehe Hinweis)

Sonstige Materialien:
BMI: Pässe aus der Talibanzeit werden nicht anerkannt.
Allgemeinverfügung vom 17.5.2005 - MI3–125 231 AFG/1 - (1 S., M7676)

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Ägypten

Länderberichte:
Integrated Regional Information Network: Freilassung von 250 Sudanesen nach Verhandlungen zwischen UNHCR und ägyptischer Regierung; von den ursprünglich etwa 2500 Festgenommenen damit noch etwa 180 Personen in Haft; ägyptische Regierung will »im Moment« von Abschiebungen absehen (engl.).
Bericht vom 19.1.2006: »250 Sudanese detainees released« (#42463)
Amnesty international: Mindestens 27 Tote bei gewaltsamer Auflösung einer Protestaktion von Sudanesen in der Nähe der UNHCR-Vertretung in Kairo; Behörden drohen mit Abschiebung von bis zu 650 Sudanesen, unter denen sich Berichten zufolge Asylbewerber und von UNHCR anerkannte Flüchtlinge befinden (engl.).
Bericht vom 5.1.2006: »Egypt: Amnesty International calls for inquiry into killings and opposes threatened collective expulsions of Sudanese protesters (AI)« (#41453)

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Algerien

Länderberichte:
Amnesty international: Nouamane Meziche, französischer und algerischer Staatsbürger, wurde bei seiner Einreise aus Deutschland am Flughafen Algier verhaftet; Behörden verweigern seiner Familie Angaben über seinen Aufenthaltsort; sein Vater und seine Brüder sind während des bewaffneten Konflikts 1995 und 1996 »verschwunden« oder getötet worden.
Urgent action 17/06 vom 23.1.2006 (#42616)
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: August 2005).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Demokratischen Volksrepublik Algerien vom 28.10.2005 (23 S., A0223, siehe Hinweis)

Angola

Länderbericht:
Integrated Regional Information Network: Luanda: Nach Zwangsräumung der Behausungen von über 600 Familien Ende November 2005 fürchten Beobachter, dass aufgrund unklarer Eigentumsverhältnisse und komplizierter Rechtslage zahlreiche weitere Landkonflikte drohen (engl.).
Bericht vom 19.12.2005: »Peace raises fear of increased land conflict« (#41033)

Aserbaidschan

TKI: Status armenischer Volkszugehöriger
Transkaukasus-Institut, Stellungnahme vom 18.10.2005 an OVG Mecklenburg-Vorpommern - 3 L 176/01 - (26 S., #42740, M7581)

Redaktionelle Vorbemerkung:
Die Stellungnahme enthält neben der hier auszugsweise zitierten Beschreibung der rechtlichen Situation armenischer Volkszugehöriger eine Darstellung der wirtschaftlichen und humanitären Lage in Aserbaidschan und in Berg-Karabach. Weitere Passagen beschäftigen sich mit der Frage der möglichen Einreise von Staatenlosen nach Armenien sowie mit der Situation armenischer Volkszugehöriger in Georgien.

Aus dem Dokument:
»(...) Normalerweise geht die Republik Aserbaidschan davon aus, daß ein armenischer Volkszugehöriger, der bei Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1998 entweder nicht tatsächlich seinen Wohnsitz am Ort der Meldung hatte oder aber nicht amtlich in der Republik Aserbaidschan gemeldet war, seine Staatsangehörigkeit verlor oder formell, ›die Staatsangehörigkeit nach dem neuen Recht nicht bekommen‹ habe. Hinzuzufügen ist, daß das Innenministerium der Republik Aserbaidschan zentral wie auf unteren Ebenen vor dem Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1998 für eine amtswegige Abmeldung von abwesenden armenischen Volkszugehörigen Sorge getragen hatte, örtlich oder zum Teil schon 1991–1994, anderenorts und zu einem anderen Teil erst in 1998. Zum Teil wurden sogar auch weiterhin anwesende armenische Volkszugehörige ohne Nationalpaß, ›Personalausweis‹ oder wenigstens ›Formular 9‹ (Ausweisersatz 9 N-li formada) gleichwohl amtswegig abgemeldet oder auch die Register einfach nachträglich ›gesäubert‹ und armenische Volkszugehörige aus Registern getilgt.
In allen hier bekannten Fällen eines armenischen Volkszugehörigen, der auf dem Gebiet der (Sozialistischen Sovjet-) Republik Aserbaidschan geboren wurde und / oder dort gelebt hat, der aber nicht einen ›Allgemeinen Reisepaß‹ und / oder einen ›Personalausweis‹ ausgestellt erhielt, hat die Republik Aserbaidschan entweder die Staatsangehörigkeit einfach schlicht oder gar mit falschen Sachverhaltsdarstellungen verneint (meines Erachtens in solchen Fällen, in denen Antragsteller nichtaserbaidschanischer Volkszugehörigkeit nicht willens waren, irgendwelche illegalen Zahlungen an Bedienstete der Vertretung und hinter ihnen Stehende zu zahlen oder sonstwie aus Sicht der Bediensteten ›provokant‹ auftraten, dann wurde sofort ohne Nachprüfung in der Republik Aserbaidschan verneint) oder aber mit einem Verweis auf eine Nichtmehrmeldung in der Republik Aserbaidschan oder auf das Staatsangehörigkeitsgesetz 1998 gegenüber Rückkehrwilligen oder Rückkehrpflichtigen bestritten.
Behandelt die Republik Aserbaidschan einen armenischen Volkszugehörigen als staatenlos, würde sie ihn aller Voraussicht nach nicht als Staatenlosen selbstorganisiert einreisen lassen und auch nicht eine Einreiseerlaubnis zu Händen der Abschiebebehörde erteilen, auch dann nicht, wenn er dort geboren ist und / oder dort gelebt hat.
Die einschlägigen Regelungen der Republik Aserbaidschan befriedigen gesetzgebungstechnisch leider nicht und hier sind auch keine etwaigen Erfahrungen mit der Rechts-praxis bezüglich der Einreise Staatenloser bekannt, ich vermute, daß es solche Erfahrungen auch nicht gibt. (...)
Meines Erachtens wird die Republik Aserbaidschan über die zuständige Auslandsvertretung dann ohne weiteres einen ›Allgemeinen Reisepaß‹ (...) auch einem Staatsangehörigen armenischer Volkszugehörigkeit ausstellen oder ausgeben, wenn ihm oder wenigstens einem Elternteil ein solcher und / oder ein ›Personalausweis‹ (...) bereits früher ausgegeben worden war. Eine frühere Ausgabe eines ›Allgemeinen Reisepasses‹ oder eines ›Personalausweises‹ wäre regelmäßig ein Hinweis auf eine mindestens frühere weitgehende Integration in die Republik Aserbaidschan. (...)
War aber einer dieser Ausweise nicht in den Jahren bis zum Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1998 ausgegeben worden, dann würde meines Erachtens die Republik Aserbaidschan nicht einen ›Allgemeinen Reisepaß‹ und auch nicht ein ›Formular 9‹ und ebenfalls nicht eine ›Einreiseerlaubnis‹ ausstellen. Sie würde in letzterem Fall entweder die Sache auf unabsehbare Zeit ›liegen lassen‹ oder ›ruhen lassen‹ oder aber die Staatsangehörigkeit explizit bestreiten. (...)

B. betreffend Berg-Karabach
(...) De-facto-legal ist für die nicht mit einer zugesicherten Niederlassung verbundene schlichte Einreise eines nicht bevorrechtigten Ausländers in die völkerrechtlich nicht anerkannte Republik Gebirgiges Karabach und in die unter deren allgemeiner Verwaltung stehenden weiteren Gebiete der Republik Aserbaidschan der Besitz eines ausländischen Nationalpasses und eines Einreisevisums der Republik Gebirgiges Karabach erforderlich. Staatsangehörige der Republik Aserbaidschan sind nicht per se bevorrechtigte Ausländer, auch dann nicht, wenn sie amtlich nach dem Recht der Republik Aserbaidschan oder nach Selbst- oder Fremdeinordnung armenische Volkszugehörige sind. Im Hinblick auf die Einreise ist die Volkszugehörigkeit des Einreisenwollenden für die Republik Gebirgiges Karabach unerheblich. Auch Staatsangehörige der Republik Aserbaidschan aserbaidschanischer, talischischer und anderer Volkszugehörigkeit sind schon mit einem Nationalpaß der Republik Aserbaidschan und einem Visum in die Republik Gebirgiges Karabach und sogar in von dieser allgemein verwaltete weitere Gebiete eingereist. (...)
Das Verfahren der Zuwanderung in die Republik Gebirgiges Karabach oder in von dieser allgemein verwaltete Gebiete (...) ist weitgehend informell geregelt. Ein Zuwanderungs-Antrag wird neben dem federführenden Außenministerium von den Innen- und Staatssicherheitsbehörden, gelegentlich auch noch der Regierungs-Agentur für Migration, Flüchtlinge und Rücksiedlung geprüft, letztendlich entschieden wird über diesen im Präsidentenapparat. Auch das umfassende Flüchtlings-Gesetz der Republik Gebirgiges Karabach vom Dezember 2003 wird dabei nebenbei berücksichtigt, welches unter anderem die vorübergehende Unterbringung oder Nichtunterbringung von Bewerbern um einen Flüchtlingsstatus, Ausländern und Staatenlosen regelt. Die Regierungsagentur für Migration, Flüchtlinge und Rücksiedlung untersteht direkt der Regierung und besteht seit dem 1.1.2003, sie führt die Tätigkeit einer früheren Abteilung des Sozialministeriums der Republik Gebirgiges Karabach weiter. Es ist mit einer Bearbeitungszeit des Zuwanderungs-Antrages von mehr als einem Jahr zu rechnen. (...)
Eine Einwanderung in die – ohnehin nur rudimentären – Sozialsysteme der Republik Gebirgiges Karabach ist nicht möglich. Jene ist weder willens noch wäre sie in der Lage, hilfsbedürftigen Zuwanderern außerhalb eines Zuwanderungsprogrammes auch nur Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Selbst ein bedeutender Teil der bereits von 1988 bis 1992 aus anderen Teilen Aserbaidschans ganz überwiegend gezwungen zugewanderten ›Alt-Flüchtlinge‹ ist noch immer nur in primitiven Not-Unterkünften untergebracht. (...)
Ausländer benötigen rechtlich und tatsächlich für die Einreise in die Republik Gebirgiges Karabach einen Nationalpaß und – wenn sie nicht bevorrechtigte Staatsangehörige bestimmter Staaten sind – ein Einreise-Visum der Republik Gebirgiges Karabach, welches – nur – in deren Ständiger Vertretung in Erevan in der Republik Armenien ausgestellt wird. (...)«
Einsender: Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland

Rechtsprechung:
VG Schleswig: Verlust der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit, wenn am 30.9.1998 kein Wohnsitz in Aserbaidschan bestand; Rückkehr nach Berg-Karabach über Armenien für staatenlose oder staatenlos gewordene armenische Volkszugehörige unzumutbar.
Urteil vom 30.11.2005 - 14 A 271/02 - (9 S., M7624)

Länderberichte:
Auswärtiges Amt: Armenische Volkszugehörige und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit können grundsätzlich über Armenien nach Berg-Karabach einreisen, dem AA sind aber keine derartigen Fälle bekannt.
Stellungnahme vom 2.12.2005 an OVG Schleswig-Holstein - 1 LB 11/05 - (4 S., A0229, siehe Hinweis)
Auswärtiges Amt: Es ist davon auszugehen, dass armenische Volkszugehörige, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 1.10.1998 nicht in Aserbaidschan lebten, aus der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit entlassen wurden; keine Fälle von freiwilliger Rückkehr oder von Abschiebungen armenischer Volkszugehöriger nach Aserbaidschan bekannt.
Stellungnahmen vom 11.4.2005 und 29.8.2005 an OVG Hamburg - 2 Bf 680/98.A - (7 S., A0207, siehe Hinweis)

Äthiopien

Rechtsprechung:
VG München: Gefahren wegen HIV-Infektion stellen in Äthiopien eine allgemeine Gefahr i. S. d. § 60 Abs. 7 S. 2 AufenthG dar; extreme Gefahrenlage, da Finanzierung der antiretroviralen Behandlung nicht möglich.
Urteil vom 28.9.2005 - M 26 K 03.52130 - (10 S., M7592)

Länderberichte:
Amnesty international: Anklageerhebung gegen 131 Organisationen und Personen im Zusammenhang mit den Protesten vom November 2005, darunter führende Politiker des Oppositionsbündnisses CUD, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten; die meisten der Anklagepunkte wie »Hochverrat« und »Völkermord« können die Todesstrafe nach sich ziehen.
Urgent action 284/05-3 vom 19.1.2006 mit weiteren Informationen zu ua's vom November und Dezember 2005 (#42571)
Committee to Protect Journalists: Wosonseged Gebrekidan, ehemaliger Redakteur der Wochenzeitung Ethiop, wegen eines Kommentars, den er nicht selbst verfasst hat, zu acht Monaten Haft verurteilt (engl.).
Bericht vom 8.12.2005: »Ethiopia: Jailed journalist sentenced to eight months in prison« (#40288)

Bangladesch

Sonstige Materialien:
Senator für Inneres Berlin: Anwendbarkeit von § 25 AufenthG auf traumatisierte bosnische Staatsangehörige, die nicht dem IMK-Beschluss vom 23.11.2000 unterfallen.
Weisung E.Bos.2 (3 S., M7505)

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Bosnien-Herzegowina

Rechtsprechung:
VG Saarland: Einem bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen und seinem Ehegatten ist es grundsätzlich möglich, die eheliche Lebensgemeinschaft in Bosnien und Herzegowina herzustellen.
Urteil vom 6.12.2005 - 12 K 183/04 - (11 S., M7630)

China

Länderbericht:
Committee to Protect Journalists: Lishui, Provinz Zhejiang: Mehrjährige Haftstrafen für zwei Journalisten, die in einem nicht lizensierten Magazin über Auseinandersetzungen über Landrechte in der Provinz berichtet hatten (engl.).
Bericht vom 19.1.2006: »Journalists imprisoned after reporting on land disputes« (#42594)
Human Rights Watch: Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die das traditionelle Petitionssystem für Beschwerden gegen Behörden nutzen, sind an der Tagesordnung (Antragssystem, Misshandlung von Antragstellern, Liste inhaftierter Antragsteller) (engl.).
Bericht vom 8.12.2005: »›We Could Disappear At Any Time‹: Retaliation and Abuses Against Chinese Petitioners« (#40389)
Amnesty international: Dongzhou, Provinz Guangdong: Nach Augenzeugenberichten mindestens vier Tote, als Polizei das Feuer auf Menschenmenge eröffnet; Auslöser ist offenbar ein seit Monaten laufender Streit um eine geplante Windkraftanlage (engl.).
Bericht vom 7.12.2005: »China: Police fire on crowd, killing four« (#40591)
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: Oktober 2005).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China vom 8.11.2005 (48 S., A0225, siehe Hinweis)
Immigration and Refugee Board of Canada: Anfragenbeantwortung zur Behandlung von schwangeren, unverheirateten Frauen durch staatliche Behörden; es ist unverheirateten Frauen verboten, Kinder zu bekommen; sie müssen Entschädigungszahlungen leisten (engl.).
Bericht vom 6.9.2005: »Treatment of pregnant, unmarried women by state authorities, particularly in Guangdong and Fujian; whether unmarried women are obliged to undergo pregnancy tests by family planning officials (2002–2005) [CHN100511.E]« (#41973)
Immigration and Refugee Board of Canada: Anfragenbeantwortung zu Paaren, die von Übersee nach China zurückkehren und gegen Familienplanungsbestimmungen verstoßen; sie müssen Strafen befürchten (engl.).
Bericht vom 25.8.2005: »Penalties faced by couples returning from overseas who are in violation of family planning regulations (2001–2005) [CHN100385.E]« (#41975)

Côte d'Ivoire

Länderberichte:
Integrated Regional Information Network: Charles Ble Goude, Führer der Milizen Jeunes Patriots, ruft zur Beendigung der gewaltsamen Proteste gegen die UN auf (engl.).
Bericht vom 19.1.2006: »Tensions ease as Young Patriots call end to anti-UN protests« (#42436)
Human Rights Watch: Angriffe von regierungstreuen Milizen, insbesondere den Jeunes Patriots, auf UN-Stützpunkte in Abidjan, Daloa, Guiglo und San Pedro; Jeunes Patriots besetzen Fernseh- und Radiostation, um zur Belagerung des UN-Hauptquartierts und eines französischen Stützpunkts aufzurufen (engl.).
Bericht vom 19.1.2006: »Ivorian Government Must Rein in Militias« (#42631)
Integrated Regional Information Network: Nach Angriffen auf zwei Kasernen, deren Hintergründe unklar sind, wurden mehrere Einwanderer aus Burkina Faso verhaftet, einige von ihnen ermordet; Einwanderer werden nach Einschätzung eines Diplomaten gezielt Opfer von Übergriffen, da sie pauschal verdächtigt werden, die Rebellen zu unterstützen (engl.).
Bericht vom 13.1.2006: »Burkina Faso nationals arrested, shot dead after attack on barracks« (#41824)
Human Rights Watch: Hintergrundbericht zu den Folgen des dreijährigen Stillstands im Friedensprozess auf die Menschenrechtslage; Trends von Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Sicherheitskräfte, verbündete Milizen und Rebellen im Norden; humanitäre Folgen (engl.).
Bericht vom 21.12.2005: »Côte d'Ivoire: The Human Rights Cost of the Political Impasse« (#40991)

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Eritrea

Länderberichte:
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Zur politischen Situation und zur Sicherheitslage; besonders gefährdete Gruppen (u. a. Oppositionelle, Kriegsdienstverweigerer, Muslime, Angehörige der Minderheitenkirchen); UNHCR spricht sich gegen Abschiebungen nach Eritrea aus.
Bericht vom 19.12.2005: »Eritrea – Update« (#41329)
Amnesty international: Bericht über religiöse Verfolgung (Verfolgung von Zeugen Jehovas und Mitgliedern evangelikaler Kirchen; Inhaftierung von Muslimen; Folter und Misshandlung von religiösen Gefangenen) (engl.).
Bericht vom 7.12.2005: »Eritrea: Religious Persecution« (#40333)

Georgien

VG Sigmaringen: Keine kostenlose Gesundheitsversorgung
Urteil vom 30.6.2005 - A 4 K 10648/04 - (20 S., M7553)

»(...) Der Klägerin droht aber im Falle ihrer Abschiebung eine erhebliche und konkrete Gesundheitsgefahr (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG). (...)
Es ist beachtlich wahrscheinlich, dass ihr für den Fall einer Rückkehr in ihr Herkunftsland eine erhebliche konkrete Gefahr in Gestalt einer erheblichen Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes droht, weil nicht gewährleistet ist, dass sie in hinreichender Weise behandelt werden kann. Die Klägerin leidet unter einer behandlungsbedürftigen depressiven schizoaffektiven Psychose und einer schweren depressiven Episode mit psychotischen Symptomen. (...)
Ausweislich der vorliegenden ärztlichen Stellungnahmen des hier behandelnden Facharztes sind zwar derzeit unter überwachter Medikation stabile Verhältnisse erreicht. Bei einer Unterbrechung oder Beendigung der notwendigen neuroleptischen Behandlung ist aber für das Gericht nachvollziehbar mit einer massiven Verschlechterung bis hin zu einer Erhöhung der Suizidwahrscheinlichkeit zu rechnen (...). (...)
Zwar weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass die Klägerin bereits in Georgien im Hinblick auf ihre Erkrankung behandelt wurde. Die dort zur Verfügung stehenden, eingesetzten Mittel waren allerdings zur Behandlung der Klägerin ausweislich der amtsärztlichen Stellungnahme (...) nicht geeignet. (...)
Unabhängig davon, ob in Georgien für die Behandlung der Klägerin andere, geeignete Medikamente Verwendung finden, bei deren Verabreichung eine ohne medikamentöse und psychotherapeutische Behandlung zu erwartende erhebliche Zunahme der Symptome und eine erhöhte Suizidwahrscheinlichkeit abgewendet werden könnte, ist das Gericht davon überzeugt, dass diese notwendige Behandlung und Medikation der Klägerin im konkreten Fall jedenfalls aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht zur Verfügung steht. (...)
Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Klägerin in Georgien die erforderliche Behandlung kostenlos zur Verfügung steht. Das georgische Gesundheitssystem befindet sich nach wie vor in einer schwierigen Lage. Sie ist durch ständig erweiterte Behandlungsmöglichkeiten gekennzeichnet, die aber häufig nur gegen kostendeckende Bezahlung erhältlich ist. Eine kostenlose medizinische Behandlung ist nur in bestimmten Fällen (u. a. psychiatrische Behandlung in schweren Fällen) möglich. Auch die Finanzierung dieser kostenlosen Behandlungsprogramme ist angesichts der großen Finanzierungsprobleme des Staates nicht immer gesichert (Lagebericht des Auswärtigen Amtes (Stand: Mai 2005)). Nach einer weiteren Auskunft der Regierung von Oberbayern – Zentrale Rückführungsstelle Südbayern – vom 12.01.2005 an das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht ist die Behandlung einer mittelgradigen depressiven Episode zwar sowohl ambulant als auch stationär kostenlos. Die Patienten werden aber lediglich beraten und bekommen Medikamente in kleinen Mengen, die für einen befriedigenden Effekt unzureichend sind. Die Patienten werden daher sowohl in ambulanter wie auch stationärer Behandlung gezwungen, sich die Medikamente aus kommerziellen Apotheken zu besorgen. Auch der weiteren Auskunft der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Tiflis vom 26.07.2004 an das Verwaltungsgericht Sigmaringen ist zu entnehmen, dass die Patienten auch bei Kostenfreiheit der Behandlung in der Regel für die Medikamente zum großen Teil selbst aufkommen müssen, da die Kliniken faktisch über nicht ausreichende Medikamente verfügen. (...)«
Einsender: RA Nelte, Wiesbaden

Länderbericht:
Transkaukasus-Institut: Situation armenischer Volkszugehöriger in Georgien (vgl. den Eintrag unter Aserbaidschan).
Stellungnahme vom 18.10.2005 an OVG Mecklenburg-Vorpommern - 3 L 176/01 - (26 S., #42740, M7581)

Guinea

Länderberichte:
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Zur UPR (Union pour le Progrès et le Renouveau); Hintergrundinformationen zu Ereignissen 1998 (Zwangsräumung eines Stadtteils von Conakry) und 2000 (Ausschreitungen gegen Flüchtlinge aus Sierra Leone und Liberia); keine Informationen über anhaltende Gefährdung von UPR-Mitgliedern.
Bericht vom 27.12.2005: »Auskunft der SFH-Länderanalyse: Besteht für Mitglieder der Partei UPR bei Rückkehr nach Guinea eine Gefährdung?« (#41935)
Integrated Regional Information Network: UPR als die bislang einzige im Parlament vertretene Oppositionspartei will aus Protest gegen den Verlauf der Kommunalwahlen seine Abgeordneten zurückziehen (engl.).
Bericht vom 6.1.2006: »Opposition party withdraws from parliament« (#41437)

Indien

Rechtsprechung:
OVG Sachsen: Sikhs aus dem Punjab steht grundsätzlich spätestens ab Mitte 2001 eine inländische Fluchtalternative offen.
Urteil vom 2.11.2005 - 1 B 492/03.A - (23 S., M7483)

Länderbericht:
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: September 2005).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Indien vom 19.10.2005 (36 S., A0246, siehe Hinweis)

Irak

Rechtsprechung:
BayVGH: Keine nichtstaatliche Gruppenverfolgung von Christen.
Urteil vom 12.10.2005 - 23 B 05.30596 - (15 S., M7670)
VG Frankfurt a. M.: Kein Schutz von Christen vor Übergriffen durch nichtstaatliche Akteure (hier: Hausbesetzung); keine inländische Fluchtalternative für alleinstehende junge Frau.
Urteil vom 18.11.2005 - 2 E 2787/04.A (2) - (8 S., M7580)
VG Saarland: Keine nichtstaatliche Gruppenverfolgung von Christen; keine extreme allgemeine Gefahrenlage i. S. d. verfassungskonformen Auslegung des § 60 Abs. 7 AufenthG.
Urteil vom 15.11.2005 - 12 K 112/05.A - (16 S., M7614)
VG Braunschweig: Flüchtlingsanerkennung für Kurdin aus Nordirak wegen Gefahr der Verfolgung durch Familienangehörige, da sie gegen den Willen ihrer Familie geheiratet hat; kein staatlicher Schutz im Nordirak vor Angriffen wegen der »Familienehre«; keine inländische Fluchtalternative; mangelhafte Ernährungssituation insbesondere für Kinder.
Urteil vom 4.11.2005 - 2 A 329/04 - (8 S., M7582)
VG Köln: § 60 Abs. 7 AufenthG wegen schwerer psychischer Erkrankung und Suizidgefahr; keine Behandelbarkeit im Irak, unter anderem weil die ständige Gefahr, Opfer eines Anschlags zu werden, die Symptome erheblich verstärken würde.
Urteil vom 23.8.2005 - Az. unbekannt - (13 S., M7527)

Länderberichte:
Reporters sans frontières: Nordirak: Der österreichische Rechtsanwalt Kamal Sayid Qadir wurde wegen angeblicher Verleumdung des Präsidenten der kurdischen Regionalregierung, Massud Barzani, zu 30 Jahren Haft verurteilt; nach Besuch von Vertretern des Roten Kreuzes bricht er Hungerstreik ab; das im Jahr 2003 vom kurdischen Regionalparlament verabschiedete Gesetz, auf dessen Grundlage er verurteilt wurde, entspricht beinahe wörtlich einer Strafbestimmung aus den Zeiten des Baath-Regimes (engl.).
Bericht vom 13.1.2006: »Kamal Sayid Qadir ends his hunger strike« (#42003)
Integrated Regional Information Network: Neue Gesetze, die nach dem Sturz des Baath-Regimes erlassen wurden, diskriminieren Kinder von Irakerinnen, die mit ausländischen Männern verheiratet sind; sie müssen hohe Schulgebühren zahlen und sind von staatlichen Nahrungsmittelrationen ausgeschlossen (engl.).
Bericht vom 12.12.2005: »Children of mixed marriages protest official discrimination« (#40665)
Amnesty international: Zur Situation der Yeziden in den kurdischen Gebieten sowie im Zentralirak; Übergriffe auf Yeziden; keine gesicherte Existenzgrundlage für Binnenvertriebene im Nordirak; allgemeine Sicherheitslage; Situation der Frauen.
Stellungnahme vom 16.8.2005 an VG Köln - 18 K 8648/01.A - (#42742)

Sonstige Materialien:
IM Hessen: Verlängerung des Abschiebungsstopps bis zum 30.6.2006.
Erlass vom 19.12.2005 - II 41 - 23 d 05.05.04-1/04/1 - (1 S., M7611)

Iran

Rechtsprechung:
VG Saarland: Flüchtlingsanerkennung wegen Planung und Durchführung einer Demonstration.
Urteil vom 22.11.2005 - 5 K 19/05.A - (19 S., M7610)
VG Saarland: Keine beachtliche Verfolgungsgefahr wegen Missionierungsarbeit in Deutschland (vgl. zur selben Entscheidung).
Urteil vom 8.11.2005 - 5 K 13/05.A - (20 S., M7523)
VG Trier: Asylanerkennung für homosexuellen Mann, der wegen »Verstößen gegen Sitte und Moral« von iranischen Behörden vorgeladen worden ist; zwar keine konsequente Politik der Verfolgung von Homosexuellen im Iran, aber bei bekannt gewordener Homosexualität droht Verfolgung.
Urteil vom 13.10.2005 - 6 K 240/05.TR - (20 S., M7563)
VG Düsseldorf: Gefährdung wegen exilpolitischer Betätigung für die Arbeiterkommunistische Partei Irans (API) oder einer ihrer Nebenorganisationen (hier: Internationale Föderation Iranischer Flüchtlinge (IFIR)).
Urteil vom 23.9.2005 - 2 K 4125/03.A - (9 S., M7649)
VG Frankfurt a. M.: Flüchtlingsanerkennung wegen Engagements für Volksfedayin und Verfolgungsgefahr wegen Besitzes verbotener Bücher.
Urteil vom 2.3.2005 - 7 E 2645/04.AF(1) - (9 S., M7537)

Länderberichte:
Amnesty international: Dhabihullah Mahrami, ein 1996 wegen Apostasie zu lebenslanger Haft verurteilter Anhänger der Bahai-Gemeinschaft, wurde tot in seiner Zelle aufgefunden; seit Anfang 2005 wurden mindestens 66 Mitglieder der Bahai-Gemeinschaft verhaftet (engl.).
Bericht vom 11.1.2006: »Iran: Inquiry needed in the death of Baha'i prisoner of conscience« (#41671)
Amnesty international: Teheran: Inhaftierung von Mansour Ossanlu, Vorsitzender der Gewerkschaft der Busfahrer; ihm könnte eine Anklage wegen Anstiftung zum bewaffneten Aufstand drohen.
Urgent action 08/06 vom 9.1.2006 (#41855)
Human Rights Watch: Neues iranisches Kabinett wird von Angehörigen der Sicherheitskräfte und des Geheimdienstes dominiert, von denen insbesondere Innenminister Mustafa Pour-Mohammadi und Informationsminister Gholamhussein Mohseni Ezhei an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren (engl.).
Bericht vom 15.12.2005: »Ministers of Murder: Iran's New Security Cabinet« (#40662)
Amnesty international: Ahvaz, Provinz Khuzestan: Vier Angehörige der arabischen Minderheit wurden Anfang November verhaftet, nachdem es bei Feierlichkeiten zum Ende des Ramadan zu Demonstrationen gekommen war.
Urgent action 307/05 vom 6.12.2005 (#40293)

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Israel/Palästina

Länderbericht:
Amnesty international: Israelische Armee entlässt den Palästinenser Walid Hanatche aus der Haft, während eine Beschwerde noch beim Obersten Gerichtshof anhängig ist; er war über dreieinhalb Jahre ohne Anklage und Gerichtsverfahren inhaftiert (engl.).
Urgent action 278/05 vom 6.1.2006 mit weiteren Informationen zur ua vom 21.10.2005 (#41497)

Jemen

Rechtsprechung:
VG Wiesbaden: Apostasie ist zwar mit der Todesstrafe bedroht, faktisch findet aber keine Verfolgung allein wegen Übertritts zum Christentum (hier: Zeugen Jehovas) statt; § 60 Abs. 7 AufenthG für allein stehende und allein erziehende Frau, die wegen Übertritts zum Christentum nicht die notwendige Unterstützung der Familie erhält.
Urteil vom 6.12.2005 - 1 E 1407/04.A (2) - (7 S., M7640)

Länderbericht:
Integrated Regional Information Network: Nach Angaben einer Menschenrechtsorganisation befinden sich 38 somalische Flüchtlinge seit Mitte Dezember 2005 in Haft; sie hatten zuvor mit zahlreichen anderen Somalis einen Monat lang vor dem UNHCR-Büro in Sana für bessere Lebensbedingungen und für eine Neuansiedlung in Nordamerika demonstriert (engl.).
Bericht vom 3.1.2006: »Rights activists demand release of Somali refugees« (#41258)

Kasachstan

Länderbericht:
Amnesty international: Abschiebung von acht Usbeken aus Kasachstan unter Verletzung völkerrechtlicher Verpflichtungen; zwischen ihrer Festnahme Ende November und der Abschiebung hatten sie keinen Kontakt zur Außenwelt (vgl. Eintrag unter Usbekistan).
Urgent action 300/05-1 vom 20.12.2005 mit weiteren Informationen zur ua vom 1.12.2005 (#41150)

Kongo, Demokratische Republik

Rechtsprechung:
VG Leipzig: Verfolgungsgefahr wegen exilpolitischer Betätigung für profilierte Regierungsgegner; Regierung hat großes Interesse an der exilpolitischen Szene und ist in der Lage, zumindest die Tätigkeit von exponierte Regimegegner in den deutschen Großstädten zu verfolgen.
Urteil vom 6.9.2005 - A 7 K 31141/02 - (12 S., M7559)

Länderberichte:
International Crisis Group: Hintergrundbericht zu Konflikten in der Provinz Katanga (Spannungen zwischen Bevölkerung aus Süden und Norden, Zugewanderten und Einheimischen, Mayi-Mayi-Milizen und der Armee) (engl.).
Bericht vom 9.1.2006: »Katanga: The Congo's Forgotten Crisis« (#41666)
Integrated Regional Information Network: Neue Verfassung wurde bei Referendum am 18. und 19.12.2005 nach vorläufigen Ergebnissen mit deutlicher Mehrheit angenommen; UDPS-Führer Etienne Tshisekedi zieht daraufhin Boykottaufruf für die geplanten Parlamentswahlen zurück (engl.).
Bericht vom 3.1.2006: »Opposition politician ends boycott of upcoming polls« (#41256)
Auswärtiges Amt: Zum Putschversuch gegen Präsident Kabila am 28.3.2004; ehemalige Funktionäre und Militärangehörige des Mobutu-Regimes, darunter der Sohn Mobutus, sind in die Dem. Rep. Kongo zurückgekehrt, ohne behelligt worden zu sein.
Stellungnahme vom 2.12.2005 an VG Chemnitz - A 6 K 821/03 - (2 S., A0230, siehe Hinweis)
Auswärtiges Amt: Zu Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der UDPS und der Polizei in Kinshasa im März 2005; UDPS konnte in jüngerer Zeit in Kinshasa Massenkundgebungen abhalten, die weitgehend ungestört abliefen.
Stellungnahme vom 2.12.2005 an VG Chemnitz - A 6 K 1396/01 - (2 S., A0231, siehe Hinweis)
Deutsche Botschaft Kinshasa: Zur Verfügbarkeit von Medikamenten (u. a. Diclofenac), sämtliche Behandlungskosten müssen vom Patienten getragen werden.
Stellungnahme vom 28.11.2005 an VG Chemnitz - A 6 K 1363/03 - (5 S., A0238, siehe Hinweis)
Nordelbisches Missionszentrum: Situation des Gesundheitswesens »katastrophal«; keine Möglichkeiten der Behandlung von Allergien und von Asthma bronchiale.
Stellungnahme vom 28.11.2005 an RA Stefan Gräbner, Berlin (8 S., #42741, M7520)

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Libanon

Länderbericht:
Integrated Regional Information Network: Beirut: Gebran Tueini, Chefredakteur der führenden Tageszeitung Al-Nahar, bei Attentat getötet; er hatte zuvor über Bedrohungen durch syrische Sicherheitskräfte berichtet (engl.).
Bericht vom 12.12.2005: »Al-Nahar editor-in-chief killed in car-bomb attack« (#40666)

Nepal

Länderberichte:
Human Rights Watch: Festnahmen von etwa 100 Oppositionellen und Menschenrechtsaktivisten im Vorfeld von geplanten Demonstrationen gegen die Regierung (engl.).
Bericht vom 19.1.2006: »Mass Arrests Spark Fear of Violence« (#42639)
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Historischer Hintergrund, politische Situation und Sicherheitslage, Justizsystem und Menschenrechtslage.
Bericht vom 30.12.2005: »Nepal – Lagebericht« (#42180)

Nigeria

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Pakistan

Länderberichte:
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: November 2005).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Pakistan vom 25.11.2005 (32 S., A0242, siehe Hinweis)
Deutsche Botschaft Kabul: Behandlungsmöglichkeiten diverser Erkrankungen (u. a. Milbenallergie, Diabetes mellitus, Herzerkrankung); im Allgemeinen keine Unterstützung mittelloser Patienten durch den Staat oder sonstige Institutionen.
Stellungnahme der Vertrauensärztin der Deutschen Botschaft vom 3.1.2006 an VG Schleswig - 1 A 113/04 - (6 S., A0241, siehe Hinweis)

Russische Föderation

Rechtsprechung:
OVG Niedersachsen: Keine Gruppenverfolgung von Tschetschenen; ihnen steht zudem trotz bestehender Schwierigkeiten eine inländische Fluchtalternative offen.
Beschluss vom 10.11.2005 - 13 LA 117/05 - (2 S., M7622)
VG Schleswig: Keine inländische Fluchtalternative für Tschetschenen wegen Übergriffen der Sicherheitskräfte und wegen Verweigerung der Registrierung.
Urteil vom 1.9.2005 - 12 A 294/03 - (23 S., M7511)

Länderberichte:
Amnesty international: Gesetz zur Regelung von Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen wird nach Unterzeichnung durch den Präsidenten Mitte April in Kraft treten; Kritik des Europarats an unverhältnismäßigen und vagen Restriktionen wurde im Gesetzgebungsverfahren nur teilweise berücksichtigt (engl.).
Bericht vom 17.1.2006: »Russian Federation: New law stifles independent civil society« (#42284)
Parlamentarische Versammlung des Europarats: Über Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien seit 2004 (u. a. unrechtmäßige Tötungen, Verschwindenlassen, Geiselnahmen, Repressionen gegen Kläger am EGMR) (engl.).
Bericht vom 21.12.2005: »Human rights violations in the Chechen Republic: the Committee of Ministers' responsibility vis-à-vis the Assembly's concerns [Doc. 10774]« (#41209)
Amnesty international: Hintergrundbericht zu Gewalt gegen Frauen in der Familie; Schätzungen zufolge sterben zwischen 9000 und 14 000 Frauen jährlich durch Gewalttaten von Partnern oder Familienangehörigen; unzureichender Schutz durch Polizei und Justiz; kaum staatliche Unterstützung für Frauenhäuser und andere Hilfsangebote (engl.).
Bericht vom 14.12.2005: »Nowhere to turn to – Violence against women in the family« (#40605)
Gesellschaft für Bedrohte Völker: Tschetschenien: Analyse der Situation (bewaffnete Einheiten, humanitäre Lage); Folgen der »Tschetschenisierung« des Konflikts; Zunahme fremdenfeindlicher Übergriffe in anderen Landesteilen Russlands.
Bericht vom November 2005: »Schleichender Völkermord in Tschetschenien« (#41300)

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Serbien und Montenegro

VG Koblenz: Posttraumatische Belastungsstörung nicht ausreichend behandelbar
Urteil vom 29.8.2005 - 7 K 2557/04.KO - (8 S., M7562)

»(...) Die Klage hat indessen Erfolg, soweit die Klägerin die Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG begehrt. (...)
Die Klägerin leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung, die mit einer reaktiven Depression einhergeht und als mittel- bis schwergradig einzustufen ist. (...) Die Gutachterin führt die posttraumatische Belastungsstörung auf eine mehrfache Vergewaltigung durch serbische Polizisten Ende April 1999 zurück. (...)
Das bei der Klägerin aufgetretene Krankheitsbild kann in ihrem Herkunftsland Serbien nicht hinreichend medizinisch behandelt werden. Insoweit ist davon auszugehen, dass psychische Krankheiten in Serbien und Montenegro aufgrund des dort vorherrschenden medizinischen Einsatzes vorwiegend medikamentös behandelt werden. Es besteht dort zwar auch die Möglichkeit anderer Therapieformen, diese sind aber nur in begrenztem Umfange gegeben. Im Rahmen eines aus Mitteln des Auswärtigen Amtes geförderten Pilotprojektes bestehen für kriegsbedingte traumatische Belastungsstörungen regionale Therapiemöglichkeiten. Neben einem Therapiezentrum in der Vojwodina ist zwischenzeitlich ein zweites Therapiezentrum in Vranje/Südserbien eröffnet worden (Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Serbien und Montenegro (ohne Kosovo) vom 19. März 2005 - 508-516.80/3SCG). Hinsichtlich des Standards von Unterbringung, Behandlung und Rehabilitation psychiatrischer Patienten ergeben sich in Serbien und Montenegro erhebliche Unterschiede. Während medizinische Anstalten in den Zentren der Republik annähernd dem Niveau in staatlichen Kliniken der EU-Länder gleichkommen, ist dieser Standard in einigen anderen psychiatrischen Krankenhäusern an der Grenze des Toleranzminimums (vgl. Stellungnahme der Deutschen Botschaft Belgrad an das VG Aachen vom 27. Januar 2005). Ausweislich des ›Online-Loseblattwerkes‹ des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Serbien und Montenegro (inkl. Kosovo), Gesundheitswesen, Stand: Juni 2004, S. 20) sind die Behandlungen psychischer Erkrankungen, insbesondere posttraumatischer Belastungsstörungen medikamentenorientiert. Psychotherapie werde nur punktuell angeboten, am ehesten in großen Städten wie Belgrad und Novi Sad, wobei auch dort die Therapeuten in der Regel nicht für die Behandlungen posttraumatischer Belastungsstörungen ausgebildet sind.
Insoweit ist davon auszugehen, dass die [Behandlung der, d. Red.] Erkrankung der Klägerin in Serbien in erster Linie medikamentös erfolgen könnte. Die Gutachterin führt indessen aus, dass die Behandlung der posttraumatischen Belastungsstörung einer spezifischen Traumatherapie bedürfe. Diese habe zunächst eine psychische Stabilisierung zum Ziel. Eine derartige psychotherapeutische Behandlung ist aber in Serbien nach den zitierten Auskünften nur sehr eingeschränkt möglich. Dieser Umstand hätte indessen im Falle der Klägerin eine nachhaltige Gesundheitsgefährdung zur Folge. Die Gutachterin führt hierzu aus, dass mit an Sicherheit angrenzender Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr nach Serbien verstärkt Intrusionen bei der Klägerin aufträten, die bei gleichzeitigem Wegfall von Vermeidungsstrategien zu erneuten suizidalen Krisen führten. Insbesondere die von der Gutachterin attestierte Selbstmordgefährdung könnte bei einer Rückkehr der Klägerin in den Kosovo nicht hinreichend durch entsprechende psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten vermieden werden, so dass von einer ernsthaften unmittelbar drohenden Lebensgefahr auszugehen ist. Hierbei stellt die Gutachterin vor allem darauf ab, dass eine erneute Konfrontation mit den Angehörigen der serbischen Polizei zu einer krisenhaften Zuspitzung des Krankheitsbildes der Klägerin führen würde. (...)«
Einsender: RA Becher, Bonn

Rechtsprechung:
OVG Niedersachsen: Personen aus dem Kosovo ist es zwar grundsätzlich möglich, eine Registrierung im übrigen Serbien und Montenegro und Zugang zu Sozialhilfe zu erhalten; dies ist aber häufig wegen fehlender und nicht erhältlicher Dokumente faktisch unmöglich.
Beschluss vom 3.11.2005 - 8 LA 322/04 - (2 S., M7623)
OVG Rh.-Pf.: Albanischen Volkszugehörigen aus dem Kosovo ist die Entlassung aus der serbisch-montenegrinischen Staatsangehörigkeit unzumutbar (vgl. zur selben Entscheidung).
Urteil vom 4.10.2005 - 7 A 10700/05.OVG - (9 S., M7547)
VG Koblenz: § 60 Abs. 7 AufenthG hinsichtlich Kosovo wegen Gefahr der Retraumatisierung.
Urteil vom 29.11.2005 - 7 K 1279/05.KO - (6 S., M7555, schlechte Vorlage)
VG Darmstadt: § 25 Abs. 5 AufenthG wegen Unzumutbarkeit der Rückkehr ins Kosovo (ausführliches Zitat).
Urteil vom 22.11.2005 - 4 E 2800/03(1) - (14 S., M7661)
VG Köln: § 60 Abs. 7 AufenthG wegen posttraumatischer Belastungsstörung, da die im Einzelfall zur Vermeidung einer Gesundheitsverschlechterung erforderliche Gesprächstherapie im Kosovo nicht zur Verfügung steht.
Urteil vom 22.11.2005 - 22 K 720/04.A - (6 S., M7621)
VG Stuttgart: Posttraumatische Belastungsstörung im Kosovo nicht ausreichend behandelbar; Behandlung im übrigen Serbien und Montenegro wegen Gefahr der Retraumatisierung ausgeschlossen (vgl. zur selben Entscheidung).
Urteil vom 29.9.2005 - A 8 K 12639/05 - (4 S., M7674, unvollständige Vorlage)

Länderberichte:
Gesellschaft für Bedrohte Völker: Kosovo: Dokumentation zur Lage von 560 Roma in Nord-Mitrovica, die seit 1999 auf dem verseuchten Gelände einer ehemaligen Verhüttungsanlage leben; Analysen von Haarproben ergeben neben lebensbedrohlichen Bleiwerten auch extreme Belastung mit weiteren Schwermetallen; Vorwurf der Untätigkeit gegen UNMIK.
Bericht vom Dezember 2005: »Höchste jemals in menschlichem Haar nachgewiesene Bleibelastung« (#41291)
Deutsche Botschaft Belgrad: Keine adäquate Behandlungsmöglichkeit einer Hämophilie B (Bluterkrankheit), da notwendiges Medikament nicht regelmäßig verfügbar ist.
Stellungnahme des Vertrauensarztes der Deutschen Botschaft vom 15.12.2004 an VG Schwerin - 7 A 2421/04 As - (3 S., A0235, siehe Hinweis)
ACCORD: Kosovo: Situation der Bosniaken.
Anfragenbeantwortung a-4750 vom 14.12.2005 (#41244)
ACCORD: Kosovo: Situation der Gorani in Dragash.
Anfragenbeantwortung a-4745 vom 12.12.2005 (#41247)
OSZE: Zur Situation in den Gemeinden im Kosovo (u. a. ethnische und religiöse Zusammensetzung der Bevölkerung, politischen Parteien, Präsenz von NGOs, Gesundheitswesen) (engl.).
Berichte vom November 2005: »Municipal Profiles« (##40402–40435)

Sonstige Materialien:
IM NRW: Albanische Volkszugehörige aus dem Kosovo können grundsätzlich serbisch-montenegrinische Passpapiere erlangen; dagegen ist die Entlassung aus der serbisch-montenegrinischen Staatsangehörigkeit nahezu aussichtslos, so dass die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit möglich ist.
Erlass vom 2.12.2005 - 14-40.03-JUG/2 - (3 S., M7675)

Sierra Leone

Länderberichte:
Integrated Regional Information Network: Erste Studie zu HIV/AIDS seit Ende des Krieges zeigt laut nationaler AIDS-Agentur einen verhältnismäßig geringen Verbreitungsgrad des Virus von 1,5 Prozent (engl.).
Bericht vom 20.12.2005: »First post-war countrywide survey shows 1.5 percent HIV prevalence« (#41039)
Integrated Regional Information Network: Der prominente Politiker Charles Francis Margai, der nach seiner Loslösung von der regierenden People's Party eine neue Partei (People's Movement for Democratic Change) gründen wollte, unter dem Vorwurf der Verschwörung festgenommen; Registrierung seiner Partei bislang verweigert (engl.).
Bericht vom 9.12.2005: »Politician's bid to form rival party makes waves« (#40380)
Amnesty international: Der Journalist Paul Kamara von Berufungsgericht vom Vorwurf der »aufrührerischen Verleumdung« freigesprochen; er hatte über ein Jahr in Haft verbracht (engl.).
Bericht vom 30.11.2005: »After a year in jail, editor freed in Sierra Leone« (#40029)

Slowakei

Länderbericht:
UNHCR: Zur Entscheidungspraxis bei tschetschenischen Asylbewerbern; zwischen Januar und Oktober 2005 keine Anerkennungen russischer Staatsangehöriger.
Bericht vom 19.12.2005: »Slowakei – Entscheidungspraxis betreffend von Österreich zurückgestellte Asylsuchende« (#40795)

Somalia

Länderbericht:
Integrated Regional Information Network: Hunderttausende Menschen im Süden nach ausbleibenden Regenfällen von Lebensmittelknappheit bedroht; World Food Programme kann Hilfslieferungen aufgrund der Aktivitäten von Piraten nicht auf dem Seeweg abwickeln (engl.).
Bericht vom 5.12.2005: »Food shortages worsen as piracy slows aid delivery« (#40286)

Sri Lanka

Rechtsprechung:
VG Bremen: § 60 Abs. 7 AufenthG für Kind einer allein erziehenden Mutter aus einem vom Tsunami zerstörten Gebiet; kein Zugang zu Lagern für Tsunami-Opfer mehr.
Urteil vom 26.9.2005 - 4 K 2418/04.A - (11 S., M7518)
VG Gelsenkirchen: Flüchtlingsanerkennung einer jungen Tamilin wegen Festnahme und Vergewaltigung durch Sicherheitskräfte (vgl. zur selben Entscheidung).
Urteil vom 9.9.2005 - Az. unbekannt - (11 S., M7510)

Länderbericht:
Amnesty international: Eskalation der Gewalt im Norden und Osten seit Anfang Dezember 2005; u. a. Berichte über 100 Tote bei bewaffneten Auseinandersetzungen und Attentaten, darunter 40 Zivilisten; Ermordung des Parlamentsabgeordneten Joseph Pararajasingam in Batticaloa (engl.).
Bericht vom 11.1.2006: »Sri Lanka: Amnesty International concerned about escalation of violence« (#41673)

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Sudan

Länderberichte:
Integrated Regional Information Network: Milizen der South Sudan Defence Force (SSDF) einigen sich mit Sudan People's Liberation Army (SPLA) auf Zusammenführung ihrer Armeen; nach Ansicht von Beobachtern stellt dies einen wichtigen Schritt für die Verwirklichung des Friedensabkommens dar (engl.).
Bericht vom 10.1.2006: »Main southern militia joins SPLA« (#41595)
Integrated Regional Information Network: Darfur: UN reduzieren Personal in der Region vor dem Hintergrund zunehmender Angriffe auf Friedenstruppen der Afrikanischen Union und Aufmarsch von Truppen auf beiden Seiten der Grenze zwischen dem Sudan und dem Tschad (engl.).
Bericht vom 9.1.2006: »AU condemns killing of peacekeeper in West Darfur« (#41499)
International Crisis Group: Analyse des Konflikts im Ostsudan; geplanter Rückzug der SPLM aus dem Gebiet könnte Sicherheitsvakuum zur Folge haben (engl.).
Bericht vom 5.1.2006: »Sudan: Saving Peace in the East« (#41464)
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: Oktober 2005).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Demokratischen Republik Sudan vom 30.10.2005 (28 S., A0226, siehe Hinweis)

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Syrien

Rechtsprechung:
VG Ansbach: Beachtliche Verfolgungsgefahr für Kurden, den die Sicherheitskräfte nach Teilnahme an Demonstration der PKK zurechnen; striktes Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen PKK.
Urteil vom 17.8.2005 - AN 9 K 03.31800 - (12 S., M7512)

Tadschikistan

Länderbericht:
UNHCR: Positionspapier zu »Wegfall der Umstände«-Klauseln bei tadschikischen Flüchtlingen, die ihr Land wegen des Bürgerkriegs 1992–1997 verlassen haben (engl.).
Bericht vom 7.12.2005: »Applicability of the ›Ceased Circumstances‹ Cessation Clauses to Tajik Refugees Who Fled Their Country as a Result of the Civil Conflict From 1992 to 1997« (#40851)

Thailand

Rechtsprechung:
OVG Saarland: Einer mit einem Deutschen verheirateten Thailänderin steht regelmäßig kein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 31 Abs. 2 AufenthG wegen einer besonderen Härte zu; in Thailand droht der zurückkehrenden Frau keine landesweite gesellschaftliche Diskriminierung; auch eine allein stehende Frau kann sich eine wirtschaftliche Existenz außerhalb der Prostitution aufbauen.
Beschluss vom 23.11.2005 - 2 W 31/05 - (9 S., M7567)

Togo

Rechtsprechung:
VG Gera: Keine beachtliche Verfolgungsgefahr für zurückkehrende Asylbewerber wegen Unruhen im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen (vgl. zur selben Entscheidung sowohl hier wie auch hier).
Urteil vom 20.9.2005 - 4 K 20059/02 GE - (18 S., M7557)

Tunesien

Länderbericht:
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: Oktober 2005).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Tunesischen Republik vom 22.11.2005 (16 S., A0224, siehe Hinweis)

Türkei

Rechtsprechung:
VG Gelsenkirchen: § 60 Abs. 7 AufenthG für Kurdin, die unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, wegen Gefahr der Retraumatisierung.
Urteil vom 9.12.2005 - 17a K 4165/03.A - (10 S., M7593)
VG Stuttgart: Kein Widerruf von § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 3 EMRK für Anhänger der Hisbollah; trotz verbesserter Menschenrechtslage besteht immer noch die reale Möglichkeit von Folter oder menschenrechtswidriger Behandlung für Anhänger staatsfeindlicher Organisationen.
Urteil vom 28.11.2005 - A 4 K 13001/05 - (5 S., M7519)

Länderberichte:
Amnesty international: Zur möglichen Gefährdung einer Person aufgrund des Strafnachrichtenaustauschs zwischen Deutschland und der Türkei; Informationssammlung und -weitergabe durch die Generalsicherheitsdirektion; in den letzten Jahren keine Informationen über Fälle von Folterungen von aus Deutschland abgeschobenen politisch aktiven Kurden.
Stellungnahme vom 21.12.2005 an OVG Berlin - 6 B 8.04 - (#41870)
Europarat – Komitee zur Verhinderung von Folter: Bericht zu Folter und Misshandlung auf der Grundlage einer Delegationsreise im März 2004 sowie Reaktion der türkischen Regierung (engl.).
Bericht vom 8.12.2005: »Report to the Turkish Government on the visit to Turkey carried out by the European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) from 16 to 29 March 2004 [CPT/Inf (2005) 18]« (#40813)
Amnesty international: Anwendung von Artikel 301 türk. StGB (Verunglimpfung »des Türkentums« oder staatlicher türkischer Institutionen) lässt auf anhaltende Gefährdung der Meinungsfreiheit schließen; Fallbeispiele (engl.).
Bericht vom 1.12.2005: »Article 301 is a threat to freedom of expression and must be repealed now!« (#40035)
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: Anfang November 2005), inkl. Anlagen: medizinische Versorgung psychisch kranker Menschen, Arbeitsübersetzungen von Auszügen aus dem türkStGB und der türkStPO.
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 11.11.2005 (60 S., A0227, siehe Hinweis)
Auswärtiges Amt: Ein nach Art. 25 ç des türk. Staatsangehörigkeitsgesetzes wegen Nicht-Antritt zum Wehrdienst Ausgebürgerter kann nicht gegen seinen Willen, sondern nur auf Antrag wieder eingebürgert werden.
Stellungnahme vom 6.4.2005 an OVG Hamburg - 4 Bf 290/00.A - (4 S., A0228, siehe Hinweis)

Uganda

Länderbericht:
International Crisis Group: Hintergrundbericht zur Lord's Resistance Army (LRA): Kapazitäten und Taktik, Rolle Sudans und Eindringen der LRA in die Demokratische Republik Kongo (engl.).
Bericht vom 11.1.2006: »A Strategy for Ending Northern Uganda's Crisis« (#41667)

Usbekistan

Länderbericht:
Amnesty international: Acht Männer wurden nach ihrer Abschiebung aus Kasachstan festgenommen und auf verschiedene Gefängnisse verteilt; nur zwei von ihnen haben Zugang zu einem Rechtsanwalt; gegen einige der Männer soll zuvor wegen Mitgliedschaft in einer verbotenen religiösen Organisation ermittelt worden sein.
Urgent action 300/05-1 vom 20.12.2005 mit weiteren Informationen zur ua vom 1.12.2005 (#41150)

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Vietnam

Rechtsprechung:
VG Meiningen: Keine Verfolgung allein wegen illegalen Verbleibens im Ausland; zur Gefährdung wegen exilpolitischer Betätigung und zur Überwachung des Internets (ausführliches Zitat).
Urteil vom 20.9.2005 - 2 K 20124/04 - (21 S., M7558)

Weißrussland

Länderberichte:
Prima News: Die unabhängige Zeitung »Salidarnasts« stellt ihren Betrieb ein; laut Chefredakteur hätten verschiedene Maßnahmen der Behörden Vertrieb und Verkauf der Zeitung ab Januar 2006 unmöglich gemacht (engl.).
Bericht vom 27.12.2005: »Independent newspaper ›Salidarnasts‹ ceases publication« (#41072)
Reporters sans frontières: Parlament verabschiedet Gesetz, das Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren für Diskreditierung Weißrusslands im Ausland vorsieht (engl.).
Bericht vom 6.12.2005: »Threat of prison against journalists who discredit the government« (#40201)


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