Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

das Bundesamt hat unter dem Eindruck einer Klage von Pro Asyl einen Großteil seiner bislang geheim gehaltenen Dienstanweisungen herausgegeben. Dagegen hält es die Herkunftsländerleitsätze weiter unter Verschluss – mit dem Segen des Verwaltungsgerichts Ansbach.

Im Kern geht es um die Frage, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit eine Behörde Dokumente als "Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch" einstufen kann und somit die Herausgabe nach dem Informationsfreiheitsgesetz verweigern darf. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat keine hohen Anforderungen gestellt. Es genüge, wenn Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig durch das Bekanntwerden betroffen sein könnten. Das sei bei den Herkunftsländerleitsätzen der Fall, unter anderem weil Asylantragsteller ihre Angaben auf die Entscheidungspraxis des Bundesamtes abstimmen könnten.

Zu begrüßen ist, dass das Bundesamt seine Geheimhaltungspolitik teilweise aufgegeben hat. Es war nicht nachvollziehbar – und konnte von Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamt auch nicht schlüssig begründet werden –, warum Dienstanweisungen, die inhaltlich ohnehin bekannt waren, nicht veröffentlicht wurden. Besorgnis erregend ist dagegen die Argumentation des Verwaltungsgerichts zu den Herkunftsländerleitsätzen. Asylsuchenden wird der Zugang zu wesentlichen Informationen systematisch verweigert. Ihnen wird so die Möglichkeit genommen, auf Augenhöhe mit dem Bundesamt am Asylverfahren teilzunehmen. Sie werden so zu Objekten des Asylverfahrens. Diese Haltung widerspricht einem modernen, demokratischen Verwaltungsverständnis. Es bleibt zu hoffen, dass sich die höheren Gerichte der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht anschließen.

Ihr Ekkehard Hollmann

Nachrichten

Bund

Bundesamt gibt Teil der Dienstanweisungen heraus

Pro Asyl hat mit einer Klage gegen das Bundesamt auf Herausgabe der internen Dienstanweisungen zum Asylverfahren unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz einen Teilerfolg erzielt. Das Bundesamt übergab einen Teil der als Verschlusssache eingestuften Unterlagen während der Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Ansbach. Allerdings verweigerte es die Herausgabe der sog. Herkunftsländerleitsätze sowie einiger Dienstanweisungen. Hinsichtlich der Herkunftsländerleitsätze schloss sich das Verwaltungsgericht Ansbach der Auffassung des Bundesamts an. Es sei zulässig, diese als "Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch" einzustufen, weil bei Bekanntgabe der Herkunftsländerleitsätze Interessen der Bundesrepublik nachteilig betroffen seien. So könnten sich Asylsuchende auf die Entscheidungspraxis des Bundesamtes einstellen. Außerdem könnten die außen- und wirtschaftspolitischen Interessen der Bundesrepublik beeinträchtigt werden.

Pro Asyl und der Deutsche Anwaltsverein, der ebenfalls eine Klage eingereicht hatte, kündigten an, hiergegen Berufung einzulegen. Hinsichtlich der übrigen Dienstanweisungen ist die Klage noch beim Verwaltungsgericht anhängig. Die bekannt gewordenen Dienstanweisungen sind auf www.asyl.net und www.proasyl.de erhältlich.

Bundesregierung hält AsylbLG für ausreichend

Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhöhen. Das teilte das Bundessozialministerium auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion mit (BT-Ds. 16/7574). Die Leistungen lägen nicht unterhalb des Existenzminimums, da sich Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz typischerweise nur vorübergehend in Deutschland aufhielten.

Ende 2006 bezogen 193 562 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, 140 650 davon Grundleistungen nach § 3 und 52 912 Leistungen nach § 2. 71 288 Leistungsberechtigte waren minderjährig. In den letzten Jahren ging die Anzahl von Leistungsberechtigten ständig zurück (2005: 211 000, 2004: 230 000, 2003: 264 000). Seit Einführung des Asylbewerberleistungsgesetzes stiegen laut Bundesregierung die allgemeinen Verbraucherpreise um 22,5 %.

Statistik zu irakischen Staatsangehörigen in Deutschland

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion umfangreiche Angaben zur Situation irakischer Flüchtling veröffentlicht (BT-Ds. 16/7426). Danach wurden vom 30. Juni 2006 bis zum 30. September 2007 188 irakische Staatsangehörige abgeschoben, 11 davon in den Irak, 41 nach Griechenland, 29 nach Großbritannien und 16 nach Italien. Am 31. Oktober 2007 lebten 72 197 Iraker in Deutschland, davon 27 887 als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge und 773 mit Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2–7 AufenthG. Insgesamt 9358 Iraker besitzen eine Duldung. Zwischen Juli 2006 und Oktober 2007 widerrief das Bundesamt in 3017 Fällen die Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung, in 41 ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2–7 AufenthG. In 1280 Fällen lehnte das Bundesamt den Widerruf ab.

missio gegen Glaubensprüfung im Asylverfahren

Das katholische Missionswerk missio hat sich gegen die Überprüfung der Ernsthaftigkeit des Glaubens von Konvertiten in Asylverfahren ausgesprochen. Die Frage, ob wahrer Glauben vorliegt, könne ausschließlich durch die Kirche und ihre Vertreter festgestellt werden, erklärten die Präsidenten von missio, Hermann Schalück und Eric Englert. Für die Kirche sei nicht die Vollständigkeit der Kenntnis der Glaubensinhalte entscheidend, sondern das Bemühen, "zusammen mit der Gemeinschaft der Gläubigen in der Nachfolge Christi vorwärts zu gehen", heißt es in einer Studie von missio. Zum christlichen Glauben gehöre außerdem existenziell die Mission.

Humanitäre Klausel in Dublin-Verordnung selten genutzt

Das Bundesamt hat im Jahr 2007 nur in zehn Fällen von der sog. humanitären Klausel des Art. 15 der Dublin IIVerordnung Gebrauch gemacht. 2006 waren es sechs Fälle, 2005 zwei und 2004 20 Fälle. Das teilte Staatssekretär Johan Hahlen auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Sevim Dağdelen (Linke) mit. Die humanitäre Klausel ermöglicht den Mitgliedstaaten der EU, die Zuständigkeit für die Durchführung eines Asylverfahrens auf Ersuchen eines anderen Mitgliedstaats aus humanitären, insbesondere familiären Gründen zu übernehmen. Angaben darüber, wie häufig das Bundesamt vom Selbsteintrittsrecht nach Art. 3 Abs. 2 der Verordnung Gebrauch gemacht hat, konnte Hahlen nicht machen.

Bundesregierung vertraut Griechenland

Die Bundesregierung plant nicht, Überstellungen von Asylsuchenden nach Griechenland auszusetzen. Man gehe davon aus, dass aus Deutschland überstellte Asylbewerber in Griechenland entsprechend den Regelungen des europäischen Asylrechts und des internationalen Rechts behandelt werden, heißt es in der Antwort von Staatssekretär Peter Altmaier vom 8. November 2007 auf eine Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Josef Winkler. Gegenteilige Erkenntnisse lägen nicht vor.

Pro Asyl hatte im Oktober 2007 über zahlreiche Menschenrechtsverstöße der griechischen Behörden gegen Flüchtlinge berichtet (44 S., M11825).

Gesetz zur Vaterschaftsanerkennung beschlossen

Der Bundestag hat das Gesetz zur Anfechtung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen verabschiedet. Dadurch wird staatlichen Behörden die Möglichkeit eingeräumt, eine Vaterschaftsanerkennung anzufechten, wenn der Anerkennende weder der leibliche Vater des Kindes ist, noch eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Ferner setzt die Anfechtung voraus, dass durch die Anerkennung die Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes oder eines Elternteils geschaffen werden. Gibt das Familiengericht der Anfechtung statt, entfällt die Vaterschaft rückwirkend für den Zeitpunkt der Geburt. Welche Stelle zur Anfechtung berechtigt ist, müssen die Länder bestimmen.

Diakonie wegen Diskriminierung verurteilt

Das Diakonische Werk Hamburg ist vom Arbeitsgericht Hamburg zur Zahlung einer Entschädigung von 3900 Euro verurteilt worden, weil es eine Bewerberin für ein Integrationsprojekt ablehnte, weil sie keine Christin ist. Die nicht-praktizierende Muslima Yesim Fadia hatte es telefonisch abgelehnt, Mitglied der Kirche zu werden. Daraufhin erhielt sie ihre Bewerbungsunterlagen zurück.

Das Arbeitsgericht sah darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Die Diakonie dagegen beruft sich auf die sog. Kirchenklausel, die es Kirchen und Religionsgemeinschaften erlaubt, Beschäftigte mit Rücksicht auf deren Religion oder Weltanschauung auszuwählen, "soweit dies im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach Art der Tätigkeit gerechtfertigt ist". Sie kündigte an, Berufung einzulegen.

Bundesländer

Niedersachsen: Überprüfung der Härtefallkommission zugesagt

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen hält an ihrer Forderung nach einer Korrektur der Härtefallregelung in Niedersachsen fest. Nach einem Gespräch mit Innenminister Uwe Schünemann zeigten sich Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft aber vorsichtig zuversichtlich. Schünemann habe sich einigen Änderungsmöglichkeiten gegenüber aufgeschlossen gezeigt und eine Überprüfung der Arbeit der Härtefallkommission im dritten Quartal 2008 zugesagt.

Das Treffen fand auf Drängen der Landesarbeitsgemeinschaft nach dem Rücktritt ihrer Vertreter in der Härtefallkommission statt. Die Landesarbeitsgemeinschaft kritisiert, dass die Kommission unter den gegebenen Umständen nicht in der Lage sei, ihre Aufgabe zu erfüllen.

Sachsen-Anhalt: Zentrale Unterbringung in Halberstadt geplant

In Sachsen-Anhalt sollen künftig Asylsuchende zentral in Halberstadt untergebracht werden. Das sehen Pläne des Innenministeriums vor. Erst nach einem Jahr sollen sie aus der Gemeinschaftsunterkunft ausziehen dürfen. Damit sollen die Auslastung der ZASt in Halberstadt verbessert und die Erreichbarkeit der Asylsuchenden sichergestellt werden, begründet die Landesregierung ihr Vorhaben.

Berlin: Suizid in Abschiebungshaft

Am 1. Januar 2008 ist ein 28-jähriger Tunesier an den Folgen eines Suizidversuchs in der Abschiebungshaftanstalt Berlin-Grünau gestorben. Er war am 28. Dezember 2007 in Abschiebungshaft genommen worden und hatte am 30. Dezember einen Suizidversuch unternommen.

Europa

Europäische Hilfe für Syrien und Jordanien

Die Europäische Kommission hat angekündigt, Syrien und Jordanien mit 50 Millionen Euro bei der Aufnahme von irakischen Flüchtlingen zu unterstützen. Dadurch soll einerseits die humanitäre Hilfe für die bedürftigsten Flüchtlinge sichergestellt und andererseits das örtliche Sozialsystem einschließlich der Schulen unterstützt werden.

Bericht zur Unterbringung von Drittstaatsangehörigen

Eine im Auftrag des Europäischen Parlaments erstellte Studie zur Unterbringung von Drittstaatsangehörigen in Zentren ist im Dezember 2007 veröffentlicht worden. Das beauftragte Unternehmen STEPS Consulting Social untersuchte nicht nur die Bedingungen in Hafteinrichtungen, sondern auch in offenen Zentren und Transitzonen in allen Mitgliedstaaten außer Bulgarien und Rumänien. Die Bedingungen in den Internierungszentren in Zypern, Malta, Spanien, Italien und Griechenland seien "unakzeptabel" und "unmenschlich oder erniedrigend". Im Übrigen werden die Bedingungen als "im Allgemeinen angemessen" beschrieben. Bezogen auf offene Zentren hebt der Bericht die häufig isolierte Lage sowie unterschiedliche Lebensbedingungen und hygienische Verhältnisse hervor.

Studie zur Abschiebungshaft in neuen Mitgliedstaaten

Der Jesuiten Flüchtlingsdienst hat einen Bericht über die Abschiebungshaft in den zehn neuen EU-Mitgliedstaaten veröffentlicht. Die Studie untersucht nicht nur die gesetzlichen Regelungen zur Inhaftierung von Asylsuchenden und irregulären Migranten, sondern auch die Bedingungen in den Inhaftierungszentren. Sie ist unter www.detention-in-europe.org erhältlich.

Österreich: Rechtsweg verkürzt

Asylantragsteller in Österreich haben künftig weniger Möglichkeiten, gegen die Ablehnung ihres Asylantrags vorzugehen. Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschloss der Nationalrat, den Unabhängigen Asylsenat durch einen Asylgerichtshof zu ersetzen. Die Revision zum Verwaltungsgerichtshof wird abgeschafft. Ziel ist die Beschleunigung des Asylverfahrens.

Opposition und Flüchtlingsorganisationen kritisieren das im Schnellverfahren beschlossene Gesetz, insbesondere die Abschaffung der Revision. Der Verwaltungsgerichtshof entschied bislang in etwa 20 Prozent der Fälle zugunsten der Asylantragsteller.

Belgien: Verurteilung wegen Inhaftierung am Flughafen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Belgien wegen der Verletzung der Menschenrechte zweier aus dem Libanon eingereister Palästinenser verurteilt. Beide waren für zehn Tage in der Transitzone des Brüsseler Flughafen festgehalten worden, nachdem ihr Asylantrag abgelehnt worden war. Der Gerichtshof sah darin einen Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, da die Bedingungen im Transitbereich für einen so langen Aufenthalt unzureichend waren. Dadurch seien den Palästinensern seelische Qualen zugefügt und ihre Menschenwürde verletzt worden.

Spanien: Weniger illegale Einreisen

An den spanischen Küsten sind 2007 insgesamt 18 228 Menschen aufgegriffen worden. Das sind weniger als die Hälfte im Vergleich zum Vorjahr, berichtet die Frankfurter Rundschau.

Italien: Aufnahme eritreischer Flüchtlinge aus Libyen

Italien nimmt 40 von 600 eritreischen Flüchtlingen auf, die vor einiger Zeit auf dem Weg zur Insel Lampedusa gestoppt und nach Libyen gebracht worden sind. Dort saßen sie eineinhalb Jahre in Haft. Das berichtete Fortress Europe am 9. November 2007.

Slowenien: UNHCR kritisiert neues Asylrecht

UNHCR hat das neue slowenische Asylrecht, das am 4. Januar 2008 in Kraft getreten ist, kritisiert. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen wandte sich unter anderem gegen die Zunahme von verkürzten Asylverfahren, das Fehlen der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln und die erweiterten Möglichkeiten zur Inhaftierung von Asylsuchenden. Das Gesetz sei ein Beispiel dafür, wie europäische Staaten bei der Umsetzung der Mindeststandards des europäischen Rechts den Schutz für Asylsuchende verschlechterten.

Frankreich: Proteste gegen Haftbedingungen

Insassen von mehreren französischen Haftzentren für Verwaltungshaft in der Nähe von Paris protestieren gegen die Haftbedingungen. Sie kritisieren unter anderem schlechte hygienische Bedingungen sowie übertriebene, auch nächtliche Kontrollen der Zellen.

Internationales

Kanada: Gericht hält USA für unsicher

Das kanadische Bundesgericht hat das Drittstaatenabkommen zwischen Kanada und den USA als rechtswidrig bezeichnet. Richter Michael Phelan stellte Verletzungen des internationalen Flüchtlingsrechts sowie der Anti-Folter-Konvention durch die USA fest. Abschiebungen von Asylsuchenden in die USA unter Berufung auf das Drittstaatenabkommen führten zu der Gefahr der Kettenabschiebung in den Herkunftsstaat. Unter anderem kritisierte der Richter die weite Auslegung der Ausschlussgründe wegen Terrorismus, die auch ungefährliche Menschen von der Flüchtlingsanerkennung ausschlösse, den Ausschluss von Asylanträgen, die später als ein Jahr nach Einreise gestellt werden, Abschiebungen in Staaten, in denen Folter droht, sowie die häufige Ablehnung von Frauen, die Schutz vor geschlechtsspezifischer Verfolgung oder häuslicher Gewalt suchen. Die kanadische Regierung erklärte, trotz der Entscheidung des Gerichtshofs das Abkommen weiter anwenden zu wollen.

Australien: Kurswechsel in der Flüchtlingspolitik

Die neue australische Regierung hat begonnen, Flüchtlinge, die auf abgelegenen Inseln interniert worden sind, wieder aufzunehmen. Im Dezember entschied die Labour-Regierung, dass sieben Flüchtlinge aus Myanmar, die auf dem Inselstaat Nauru interniert wurden, nach Australien einreisen können. Sie kündigte zugleich eine Lösung für die restlichen 82 Flüchtlinge aus Sri Lanka an, die sich noch auf Nauru befinden.

 

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