Liebe Leserinnen und Leser,
wie niedrig muss die Anerkennungsquote in einem vom deutschen Gesetzgeber als “sicher” fingierten Drittstaat sein, bevor eben diese fiktive “Sicherheit” in Frage gestellt wird? Darf der Gesetzgeber den Grundrechtsschutz der Art. 1 I, 2 II, 16a GG via Drittstaatenklausel und völkerrechtlichen Vertrag (Dubliner Konvention) und einfachgesetzliche Normierung eines bestimmten Staates als “sicher” auch dann leerlaufen lassen, wenn die Anerkennungsquote dort 0 % beträgt? Oder ist das ihm vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Ermessen dann doch überschritten? Es ist Zeit für diese Fragen. Denn die Anerkennungsquote in Slowenien betrug 1999 genau 0 %. Dabei kommen nach Slowenien auch nicht gänzlich andere Flüchtlingsgruppen als zu uns. Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei und Ungarn stehen übrigens nicht viel besser da und gelten daher unter Schutzsuchenden vielleicht nicht ganz zu Unrecht als “No-go-Area” bzw. bestenfalls transitwürdig. Wir dokumentieren die Anerkennungsquoten in anderen europäischen Ländern im Abschnitt “Nachrichten - Europa”. Wie Sie nachlesen können, sind wir von einer wahrhaft harmonisierten Entscheidungspraxis angesichts einer Aufspreizung von 0 bis 100 % Anerkennungsquote bei ein und demselben Herkunftsland doch noch etwas entfernt.
Niemand wünscht ernsthaft Mehrfachverfahren in verschiedenen EU-Staaten. Aber: ist es denn ein Wunder? Ist ein Asylbewerber weniger schutzwürdig, weil er in einem für ihn extrem ungünstigen Land den Flüchtlingsstat Welche Veränderungen haben sich in den letzten Jahren in der Sozialarbeit mit Personen ergeben, die in ihrer Aufenthaltskarriere auch einmal Asylbewerber bzw. geduldete De-facto-Flüchtlinge sind? Zwei in der Praxis stehende Sozialarbeiter haben uns Texte zu dieser Frage zur Verfügung gestellt. Sie stellen übereinstimmend fest, dass es keine scharfe Trennlinie mehr zwischen den Gruppen “illegal Einreisende”, “Asylbewerber”, Geduldete, Illegale und anerkannte Flüchtlinge mehr gibt. Dies stellt die Migrationssozialarbeit vor neue Herausforderungen. Mehr dazu im Kapitel “Aus der Beratungspraxis”.
Das britische Home Office (Innenministerium) gibt zweimal jährlich insgesamt eher blasse Lageberichte zu den wichtigsten Herkunftsländern heraus. Wir haben für Sie aus mehr als 1.000 Seiten die aufschlussreichsten Passagen für dieses Heft herausgeschnitten. Sie betreffen die Länder ...(diesen Satz nur, wenn im Inhaltsverzeichnis kein Platz mehr für die Auflistung ist).
Auch sonst liegt der Schwerpunkt dieses Heftes auf den Herkunftsländerdokumenten. Neben neuen UNHCR-Stellungnahmen zu Angola und Sierra Leone finden Sie auch solche anderer Auskunftsstellen etwa zu China (AA), DR Kongo (Institut für Afrika-Kunde), Sri Lanka (AA und Schweizerische Flüchtlingshilfe), Sudan (ai). Als Beispiel für die individuelle Anfragenbeantwortungdurch unseren österreichischen Partner ÖFSE/ACCORD finden Sie außerdem unter Kamerun eine Quellenaufstellung zu der verfolgungsträchtigen Gruppierung SCNC.
Unsere Mitgliedsorganisationen haben in den letzten Wochen einen Fragebogen zu der Arbeit des Informationsverbund Asyl verteilt. Falls Sie noch nicht in den Besitz eines solchen Fragebogens gekommen sein sollten, möchten wir Sie um Ihr Unterstützung bitten: Jeder ausgefüllte Fragebogen hilft, unsere Informationsdienstleistungen besser Ihren Wünschen anzupassen.
Dass wir wirklich willens sind, auf Anregungen einzugehen, wollen wir bei dieser Gelegenheit gleich demonstrieren: Eine Anwältin fragte uns, warum es denn nicht möglich sei, andere Kanzleien als die Mitglieder des Rechtsberaternetzes des UNHCR und der Wohlfahrtsverbände auf unserer Homepage www.asyl.net zu verzeichnen. Wir haben den Aufwand der Adressdateipflege abgeschätzt und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir ihn uns gerade noch leisten können. Also: Wenn Sie in unser zukünftiges Asylanwaltsverzeichnis auf www.asyl.net aufgenommen werden wollen, bitten wir Sie, uns bis 30. November Ihre vollständigen Daten (inkl. Telefon, Fax, E-mail und ggfs. Internet-Adresse), Ihre Abonnement- bzw. Jahresrechnungsnummer zuzuschicken; geben Sie uns bitte auch die Fremdsprachen an, die von Ihnen oder ständigen Mitarbeitern gesprochen werden
Schily revidiert Position
Aus Die Zeit vom 20.7.2000: “Schily: Ich glaube, die ganze Diskussion um
das Grundrecht auf Asyl - und das ist vielleicht auch eine Korrektur gegenüber
meiner bisherigen Position - ist wahrscheinlich müßig. Denn selbst wenn wir
das Grundrecht heute in eine institutionelle Garantie umwandeln würden,
könnten wir das Verwaltungsverfahren kaum umgehen. Denn hinter dem Art. 16a
steht gewissermaßen als zweite Linie die Genfer Flüchtlingskonvention. Und die
führt auch zu Prüfverfahren.Zeit:
Warum dann also die ganze Aufregung?Schily: Weil wir uns zumindest überlegen sollten, ob unsere Prüfverfahren
optimal sind. Andere europäische Staaten kommen zu schnelleren Ergebnissen,
ohne dabei die Prinzipien des Asyl- und Flüchtlingsschutzes außer Acht zu
lassen. Das sollten wir uns in Ruhe und ohne Vorurteile anschauen.
Zeit: Mit ‘uns’ meinen Sie die Kommission?
Schily: Ja, auch die. Unser
eigentliches Asylverfahren ist nicht zu lang, es dauert in der Regel drei
Monate. Das Problem sind die Folgeverfahren: Da kann ein Asylbewerber, wenn er
erst einmal einige Zeit im Land ist, Nachfluchtgründe geltend machen, sein Kind
kann einen Folgeantrag stellen. Wenn die Anträge abgelehnt werden, rufen sie
die Gerichte gegen ihre Ausweisung und Abschiebung an. Warum muss hierzulande
alles verrechtlicht werden?
Zeit: Plädieren Sie etwa für ein Asylverfahren ohne Beteiligung der Justiz?
Schily: Vorstellen kann ich mir vieles, aber es wird schwierig sein, ein
Asylverfahren aus der Rechtswegsgarantie des Grundgesetzes auszuklammern.”
(...)“Zeit: Trotzdem ist ein Rechtsanspruch auf Asyl verlässlicher.Schily:
Auch das ist falsch. Wir haben zwar das liberalste Zugangsrecht für
Asylbewerber, aber die illiberalste Anerkennungspraxis in Europa. Wenn wir das
Verfahren endlich radikal verkürzen und vereinfachen, können wir wieder
großzügiger sein, zum Beispiel mit der Regelung für Härtefälle. Wir
brauchten auch nicht mehr so scholastisch zu differenzieren zwischen den Opfern
staatlicher und nichtstaatlicher Verfolgung. Zudem könnten auch humanitäre
Organisationen frühzeitiger in das neue Verfahren einbezogen werden.
Zeit: Auch die Kirchen?
Schily: Natürlich, heute ist es doch in einigen Fällen so, dass nach
jahrelangen und am Ende gescheiterten Gerichtsverfahren Kirchenasyl verlangt
wird. Das ist nicht nur misslich, sondern auch rechtsstaatlich sehr fragwürdig.
Ich hatte kürzlich einige Vertreter des Kirchenasyls bei mir zu Gast, sehr
sympathische Leute. Die habe ich gefragt, was haltet ihr davon, ein Recht auf
Kirchenasyl einzuführen? ‘Um Himmels willen’, antworteten die, ‘das
würde uns ja in schreckliche Bedrängnis bringen!’ Anderen Kirchenvertretern
habe ich gesagt, entscheidet doch mit darüber, wer als Flüchtling aufgenommen
werden soll und wer nicht. Das gefiel ihnen nicht so gut, weil sie einige ja
dann auch ablehnen müssen.”
AA revidiert Lagebericht zurTürkei
Laut einer Presseerklärung von PRO ASYL und dem Niedersächsischen Flüchtlingsrat vom 27.7.2000 hat das Auswärtige Amt in seinem neusten Lagebericht zur Türkei vom 22.6.2000 seine bisherige Einschätzung der Rückkehrgefährdung von kurdischen Flüchtlingen in einigen Punkten verändert. Beispielsweise wird eine Neubewertung der aus exilpolitischen Aktivitäten resultierenden Gefährdungen vorgenommen. Das Auswärtige Amt vertrete nicht mehr die Ansicht, dass sich türkische Sicherheitskräfte lediglich für die Drahtzieher prokurdischer Aktivitäten interessieren und Mitläufer nicht gefährdet seien. Auch die Gefahr der Sippenhaft werden vom Auswärtigem Amt nicht länger grundsätzlich negiert. In zahlreichen anderen Punkten bleibe das AA jedoch bei seiner restriktiven Position. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat und Pro Asyl hatten dem Auswärtigen Amt 32 Fälle von kurdischen Flüchtlingen unterbreitet, die hier abgelehnt worden sind, jedoch nach der Rückkehr in die Türkei verhaftet, gefoltert oder misshandelt wurden. Von diesen 32 Fällen seien 23 vom Auswärtigen Amt überprüft worden. In 12 dieser Fälle wurden den Betroffenen nach ihrer Abschiebung durch eine neue Entscheidung des Bundesamtes oder eines Verwaltungsgerichts der Flüchtlingsstatus zuerkannt. Anderen Betroffenen wurden Abschiebungshindernisse zuerkannt oder die Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland gestattet.
AA: “Verschärfung der Sicherheitslage” in Sri LankaIn
dem mit 11.7.2000
datierten, einseitigen “ad hoc-Bericht zur aktuellen Lageentwicklung in Sri
Lanka - Ergänzung zum Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in
Sri Lanka vom 28.4.2000” des Auswärtigen Amtes wird kurz auf die
Kriegslage im Nord-Osten, die Ausnahmegesetzgebung sowie auf mehrere Attentate
der LTTE eingegangen. Weiterhin heißt es in dem Bericht, dass als Reaktion auf
die verschlechterte Sicherheitslage verstärkt Sicherheitskontrollen vorgenommen
würden. Dazu gehörten meistenteils nur kurzzeitige Inhaftierungen zur
Feststellung der Indentität, von denen insbes. Tamilen im wehrfähigen Alter
und aus dem Ausland einreisende Tamilen betroffen seien. Ein die Gefahr
erhöhendes Moment liege vor, wenn die Rückkehr nur mit einem Emergency Pass
einer Botschaft oder eines Konsulats erfolge.
Anmerkung: Dieser ad hoc-Bericht behauptet nur kurzzeitige Verhaftungen,
welche ohne Hinzutreten weiterer Umstände regelmäßig von der Rechtsprechung
nicht als ausreichend für die Gewährung von Flüchtlingsschutz angesehen
werden.
Bayern: Caritas-Berater wegen zur Unterlassung der Rechtsberatung verurteilt
Das Landgericht Augsburg hat auf Klage des Augsburger Anwaltsverein den Flüchtlingsberater der Caritas Augsburg Helmut Stapf dazu verurteilt, Beratung in asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten zu unterlassen. Stapf hatte nach dem zugrundegelegten Sachverhalt für Ausländer u.a. Rechtsmittel eingelegt und dabei die Briefbögen der Caritas verwendet. Die zivilgerichtliche Entscheidung wird voraussichtlich vor dem Oberlandesgericht angegriffen werden. Der Ausgang eines parallel vom Anwaltsverein initiierten Strafverfahrens steht ebenfalls noch aus. Das “Kirchenprivileg” des Art. 37 III Weimarer Verfassung i.V.m. Art. 140 GG gelte nur für die Wahrnehmung innerkirchlicher Rechtsangelegenheiten, nicht jedoch bei der Gestaltung der Rechtssphäre mit Außenstehenden. (Quelle: U.v. 31.5.2000 - 1 HK O 1686/00 -; schlechte Kopie, daher nicht zu bestellen).
Hessen: Statistik zu abgelehnten Asylbewerbern2221 Asylbewerber sind im vergangenen Jahr in Hessen untergetaucht oder abgereist, ohne sich abzumelden. Insgesamt habe es 1999 13.942 ausreisepflichtige Asylbewerber in Hessen gegeben. 1.363 von ihnen wurden abgeschoben, und 1.518 reisten freiwillig ab. 2.069 erhielten eine Aufenthaltsgenehmigung, 4.845 eine Duldung. 1.794 Verfahren sollen am Ende des Jahres noch unerledigt gewesen sein (Quelle: FR 10.07.2000, S.19).
Niedersachsen: Abgeschobene Kosovaren wollen nicht wieder einreisenDie drei von der Gesellschaft für bedrohte Völker als Roma bezeichneten Personen, gegend eren Abschiebung sich auch der UNHCR gewandt hat, sind aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Sarajevo verschwunden, obwohl ihnen die Landesregierung die Wiedereinreise gestattet hat. (FAZ 12.8.2000)
Anerkennungsquoten in Belgien
Quelle: Innenministerium, laut ECRE Jahresbericht 1999
| Herkunftsland in % |
Ruanda 76,2 Burundi 56,2 Afghanistan 44,0 Iran 33,0 Irak 26,0 Türkei 23,0 Zaire 16,1 Liberia 15,0 Algerien 13,9 DR Kongo 13,5 Pakistan 12,0 Somalia 10,0 Kasachstan 9,3 Sri Lanka 7,0 Russland 6,8 Serbien 6,0 Guinea (Conakry) 3,9 Armenien 3,0 |
Insgesamt betrug die Anerkennungsquote in 1999 8,1 %.
Anerkennungsquoten in Bulgarien
Quelle: UNHCR laut ECRE Jahresbericht 1999
| Herkunftsland in % |
|
Mali 100 Äthiopien 81,8 Albanien 71,0 Staatenlos 65,0 Tunesien 57,1 Türkei 31,3 Afghanistan 30,0 Sudan 25,0 Angola 17,0 Iran 16,9 Syrien 12,5 Somalia 12,5 Algerien 9,0 Irak 5,1 |
Bei den übrigen Ländern - darunter insbesondere die BR Jugoslawien mit 161 Antragstellern - betrug die Anerkennungsquote 0 %. Insgesamt wurden in 11,86 % der Fälle der Flüchtlingsstatus und in 25,03 % der Fälle ein anderer humanitärer Status gewährt. In der Hälfte der Fälle ist das Verfahren ohne formelle Entscheidung zu Ende gegangen (überwiegend wegen Weiterwanderung). Ablehnungen wurden somit nur in 13,04 % der Fälle ausgesprochen.
Anerkennungsquoten in der Tschechischen Republik
Laut den unvollständigen Statistiken des Innenministeriums kam es nur in 1 %
der Fälle zu einer Anerkennung. 7 von 141 Bulgaren wurden immerhin anerkannt.
Anerkennungsquoten in Dänemark
Die hier genannten, ehedem schon hohen Anerkennungsquoten beziehen sich nur
auf die 1. Instanz und werden faktisch durch die Widerspruchskommission noch
erhöht. Quelle: Danish Immigration Service laut ECRE Jahresbericht 1999
| Herkunftsland in % |
|
Ruanda 92,8 Äthiopien 92,3 Somalia 90,5 Irak 90,5 BR Jugoslawien 90,0 DR Kongo 87,5 Burundi 80,0 Staatenl. Palästin. 74,3 Afghanistan 71,8 Staatenlos 71,4 Sri Lanka 49,4 Vietnam 40,5 Moldawien 37,5 Syrien 36,1 Sudan 33,3 China 29,6 Ukraine 26,6 Libanon 25,3 Aserbaidschan 25,0 Iran 21,6 Armenien 15,7 Kamerun 13,3 Russland 10,3 Bosnien-Herzegowina 10,1 Georgien 6,6 Algerien 7,1 Indien 5,1 Türkei 4,7 Pakistan 4,1 Kroatien 0 Bangladesch 0 Slowakei 0 Albanien 0 Nigeria 0 Tschechien 0 Rumänien 0 |
Anerkennungsquoten in Finnland
Quelle: Innenministerium, laut ECRE Jahresbericht 1999
| Herkunftsland in % |
|
BR Jugoslawien 3 Afghanistan 35 Irak 6 Algerien 9 Iran 3 China 20 Belarus 14 |
Die Anerkennungsquote betrug lediglich 1 %, jedoch wurde in 16 % der Fälle ein de-facto-Status gewährt.
Anerkennungsquoten in Griechenland
In 7 % der Fälle wurde der Flüchtlingsstatus, in 19 % der Fälle ein
humanitärer Status gewährt. Anerkennungsquoten nach Herkunftsländern liegen
nicht vor. Quelle: Ministerium für öffentliche Ordnung, laut ECRE
Jahresbericht 1999.
Anerkennungsquoten in Ungarn
Quelle: Innenministerium, laut ECRE Jahresbericht 1999
| Herkunftsland in % |
|
Äthiopien 41,2 Kamerun 28,8 Somalia 20,0 Iran 14,6 Irak 10,6 Afghanistan 6,5 Nigeria 5,0 Sierra Leone 1,0 BR Jugoslawien 0,65 Algerien 0,6 Bangladesch 0,3 Pakistan 0 Rumänien 0 Türkei 0 |
Insgesamt betrug die Anerkennungsquote 2,7 %, jedoch wurde in 15,6 % der Fälle eine Duldung ausgesprochen. Das Verfahren wurde in der Hälfte aller Fälle seitens der Asylbewerber nicht fortgeführt (überwiegend wegen Weiterwanderung).
Anerkennungsquoten in Italien
Quelle: ECRE Jahresbericht 1999
| Herkunftsland in % |
|
Kenya 100,0 Vietnam 100,0 Benin 75,00 Libanon 58,33 Ruanda 50,00 Mauritius 50,00 Uganda 50,00 Tunesien 43,48 Kolumbien 42,86 Äthiopien 41,56 Burundi 40,00 Eritrea 40,00 DR Kongo 39,39 Kamerun 37,50 Kongo (Rep.) 37,50 Togo 33,33 Kuba 33,33 Georgien 29,73 Angola 26,09 Jordanien 25,00 Iran 23,95 Russland 22,81 Armenien 21,43 Somalia 18,18 Pakistan 16,66 Sudan 15,79 Algerien 15,38 Aserbaidschan 15,38 Albanien 14,93 Palästina 14,29 Afghanistan 13,59 Bangladesch 11,76 Sierra Leone 10,34 Türkei 7,44 Nigeria 6,67 Bosnien-Herzegowina 4,17 Irak 3,67 BR Jugoslawien 1,23 übrige Länder 0 |
Insgesamt betrug die Anerkennungsquote 4,54 %, wobei durch Hinausrechnen der nichtentschiedenen Verfahren, die Teil der Bemessungsgrundlage sind, eine Anerkennungsquote von etwa 11 % entstehen dürfte.
Anerkennungsquoten in den Niederlanden
Quelle: Justizministerium, laut ECRE Jahresbericht 1999
| Herkunftsland in % |
|
Afghanistan 6 Irak 2 Iran 5 Aserbaidschan 5 Sudan 2 Syrien 4 Armenien 4 |
Insgesamt wurde in 2,5 % der Fälle Flüchtlingsstatus, in 5,5 % der Fälle ein humanitärer Status und in 14 % der Fälle ein weitere “conditional status” gewährt.
Anerkennungsquoten in Norwegen
Quelle: Innenministerium laut ECRE Jahresbericht 1999
| Herkunftsland in % |
|
BIH 60,0 Iran 13,0 Armenien 10,9 Äthiopien 6,5 Afghanistan 4,7 Eritrea 2,2 Jugoslawien 2,0 Syrien 1,9 Kroatien 1,3 Türkei 1,3 Irak 0,9 Kolumbien 0,7 Russland 0,6 Somalia 0,1 |
In den übrigen Herkunftsländern betrug die Anerkennungsquote 0 %. Insgesamt wurde in 3 % der Fälle der Flüchtlingsstatus, jedoch in 43 % der Fälle ein humanitärer Status gewährt.
Anerkennungsquoten in Österreich 1999
Quelle: Österreichisches Statistisches Zentralamt, laut ECRE Jahresbericht
1999
| Herkunftsland in % |
|
Kolumbien 100,00 Tadschikistan 100,00 Tunesien 81,25 Kambodscha 75,00 BR Jugoslawien 67,58 Vietnam 52,63 Afghanistan 50,75 Ruanda 50,00 Rumänien 47,37 DR Kongo 43,33 Albanien 37,93 Äthiopien 37,50 Kamerun 35,71 Togo 33,33 Guinea 33,33 Staatenlos 28,75 Irak 27,21 Kroatien 26,67 Iran 25,12 Uganda 25,00 Bosnien-Herzegowina 24,66 Ägypten 22,22 Tschetschenien 20,00 Türkei 17,86 Somalia 16,67 Sudan 11,36 Syrien 9,25 Unbekannt 7,69 Ukraine 7,14 Nigeria 6,17 Sierra Leone 4,50 Rumänien 3,70 Liberia 3,23 Pakistan 1,64 |
Insgesamt wurde in 19,2 % der Fälle der Flüchtlingsstatus und in 5 % der Fälle Abschiebeschutz gewährt.
Anerkennungsquoten in Polen
Quelle: Innenministerium, laut ECRE Jahresbericht 1999
| Herkunftsland in % |
|
Libanon 100,0 Myanmar 100,0 Staatenl. Paläst. 66,66 Sudan 55,55 Kenya 50,00 Kamerun 40,00 Liberia 40,00 Somalia 19,35 Staatenlose 8,69 Belarus 6,66 Russland 4,41 Pakistan 3,57 Georgien 2,27 Irak 2,13 Jugoslawien 1,27 Afghanistan 1,06 Sri Lanka 0,45 |
Zu den übrigen Ländern liegen keine Angaben vor. Insgesamt betrug die Anerkennungsquote 1,83 %.
Anerkennungsquoten in Rumänien
Quelle: Innenministerium, laut ECRE Jahresbericht 1999
| Herkunftsland in % |
|
BR Jugoslawien 90,31 Somalia 54,55 Afghanistan 52,13 Armenien 50,00 Marokko 33,33 DR Kongo 31,58 Kongo (Rep.) 31,25 Gaza-Streifen 26,32 Syrien 18,75 Iran 18,18 Sierra Leone 15,38 Irak 13,10 Ruanda 12,50 Türkei 8,00 Sudan 6,45 |
Bei den übrigen Ländern betrug die Anerkennungsquote 0 %. Insgesamt wurden in 10,71 % der Fälle der Flüchtlings- oder ein anderer humanitärer Status gewährt. In 15,58 % der Fälle, die allesamt im Zusammenhang mit dem Kosovo stehen, wurde zeitweiliger Schutz gewährt.
Anerkennungsquoten in der Slowakischen Republik
Das Gros der Asylbewerber in der Slowakischen Republik, nämlich 590 von
1.237 in 1999, kamen aus Afghanistan. Hier betrug die Anerkennungsquote 3,5 %.
Zu den übrigen Herkunftsländern liegen keine Zahlen vor. Insgesamt betrug die
Anerkennungsquote 2,2 %.
Anerkennungsquoten in Slowenien
Die Anerkennungsquote betrug nach Angaben des dortigen Innenministeriums
(zitiert nach ECRE Jahresbericht 1999) 0 %.
Anerkennungsquoten in Spanien
Quelle: Spanische Asylbehörde, laut ECRE Jahresbericht 1999
| Herkunftsland in % |
|
Äthiopien 63,64 Syrien 44,44 Äquatorialguinea 30,68 Belarus 20,00 Russland 20,00 China 19,05 Jugoslawien 18,75 Mauretanien 16,67 Peru 16,22 Kolumbien 14,90 Afghanistan 14,29 Aserbaidschan 14,29 Kuba 12,76 Albanien 10,00 Pakistan 9,33 Angola 8,70 Türkei 8,33 Iran 7,25 DR Kongo 6,97 Armenien 4,11 Somalia 3,13 Kamerun 2,94 Ukraine 1,96 Algerien 1,74 Sudan 1,52 Irak 1,01 Nigeria 0,99 Georgien 0,59 Sierra Leone 0,26 |
Bei den übrigen Herkunftsländern betrug die Anerkennungsquote 0 %. Insgesamt wurden 4,17 % der Asylbewerber als Flüchtlinge anerkannt, in 10,46 % der Fälle erfolgte eine andere Schutzgewährung.
Anerkennungsquoten in der Schweiz s. ASYLMAGAZIN 4/2000
Anerkennungsquoten in Großbritannien
Die laut ECRE Jahresbericht 1999 vorliegenden Zahlen des Innenministeriums
beziehen sich nur auf die ersten 6 Monate des Jahres. Da die Statistiken in der
Folgezeit unzuverlässig seien, wurden sie nicht mehr veröffentlicht.
| Herkunftsland in % |
|
Zypern 2 Rumänien 6 ehem. UdSSR 0,7 Türkei 3 Ex-Jugoslawien 81 Amerika 2 Iran 8 Irak 3 Libanon 33 Algerien 65 Angola 4 Kamerun 3 DR Kongo 0,6 Äthiopien 2 Kenya 2 Liberia 4 Ruanda 25 Sierra Leone 3 Somalia 20 Sudan 11 Tansania 3 Afghanistan 1 China 1 Indien 0,5 Pakistan 2 Sri Lanka 1 |
Die Anerkennungsquote bei den übrigen Ländern betrug ganz überwiegend 0 %. Insgesamt wurde in 36 % aller Fälle der Flüchtlingsstatus in 11 % aller Fälle eine Duldung gewährt.
Anerkennungsquoten in Frankreich
Quelle: Französische Asylbehörde OFPRA, laut ECRE Jahresbericht 1999
| Herkunftsland in % |
|
Bosnien 48,8 BR Jugoslawien 44,0 Georgien 32,1 Albanien 21,2 Türkei 18,0 Armenien 17,4 Russland 13,9 Moldawien >3 Laos 96,8 Vietnam 86,1 Kambodscha 83,1 Afghanistan 62,5 Irak 59,3 Sri Lanka 43,2 Iran 38,2 Bangladesch 11,5 Indien 3,3 China >3 Pakistan >3 Haiti 11,8 Ruanda 80,3 Tschad 74,3 Sudan 53,6 Somalia 53,2 Kongo (Rep.) 4,2 Bissau-Guinea 38,8 Angola 37,8 DR Kongo 33,2 Ghana 29,0 Mauretanien 28,5 Algerien 4,8 Mali 3 |
Insgesamt betrug die Anerkennungsquote 19,3 %.
Ägypten: Die Regierung hat verschiedene führende
Mitglieder unabhängiger Organisationen verhaften lassen (Human Rights Watch,
7.7.2000, L7282; ai, Presseerklärung vom 14.7.2000, L7533; BBC 13.7.2000,
L7599; BBC, 19.7.2000, L7608), später jedoch wieder freigelassen (ai-Presseerklärung
vom 10.8.2000, MDE 12/026/2000, L7821).
500 Mitglieder militanter islamischer Gruppen, nämlich der Jamaa al-Islamiya,
Islamic Jihad und Taleh al-Fatah sind freigelassen worden (BBC 24.7.2000, L7697).
Äthiopien: Ein oppositioneller Radiosender
berichtete, dass in der Ogaden-Region (Ost-Äthiopien) zahlreiche Menschen
verhaftet wurden, die sich gegen die Verschiebung der Durchführung der
Nationalwahl in diesem Landesteil ausgesprochen haben (UN-Office for the
Coordination of Humanitarian Affairs v. 2.8.2000, L7762).
Die in Großbritannien ansässige Coalition to Stop the Use of Child Soldiers
beklagt, dass Tausende von Teenagern für den Krieg gegen Eritrea
zwangsrekrutiert wurden; sie gehörten überwiegen der Gruppe der Oromo und
Somali an (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, 11.7.2000, L7291)
Afghanistan: Eine Frau ist wegen angeblichen
Ehebruchs am 1. Mai gesteinigt worden (Südasien 4/00, S.60, L7631).
Sieben afghanische Frauen sind zusammen mit einer Helferin aus den USA im
Rahmen einer Kampagne gegen die Beschäftigung von Frauen durch ausländische
Hilfsorganisationen verhaftet worden (ai, Presseerklärung vom 14.7.2000, L7536;
s. auch Alert Net, 11.7.2000, L7306).
Hunderte von Akademikern und frühere Politiker sind nach Angaben der
pakistanischen Menschenrechtskommission selbst in Pakistan durch islamische
Extremisten gefährdet (The Guardian, 6.7.2000, L7326). Die Pakistanische
Regierung ist an die Taliban herangetreten, um die Urheber der terroristischen
Aktivitäten zur Ausreise zu bewegen (The News International (Pakistan),
25.7.2000, L7629). Afghanistan verlangt im Gegenzug von Pakistan die
Auslieferung afghanischer Oppositioneller, die in Pakistan als Flüchtlinge
leben (BBC, 26.7.2000, L7707).
Im Norden ist ein “war lord”, welcher früher zu den Taliban
übergelaufen war, wegen mutmaßlicher Konspiration mit der Gegenseite verhaftet
worden (dpa-NZZ, 28.7.2000, L7711; dpa-taz, 28.7.2000,
L7649).Den Taliban ist es
erstmals gelungen, die für die Truppen Masood lebenswichtige Verbindungsstraße
nach Tadschikistan an einer Stelle einzunehmen (BBC 29.7.2000, L7762).
Ein Bericht über die Auswirkungen der Dürre enthält: UN Office for the
Coordination of Humanitarian Affairs, 28.7.2000, L7674).
Algerien: Wie schon die Überschriften der im folgenden aufgeführten Presseartikel deutlich machen, sehen ausländische Pressebeobachter einhellig ein Wiederaufflammen der Gewalt: “Regain de violence en Algérie” (Le Monde, 8.7.2000, L7295); “Upsurge in Algerian rebel attacks” (BBC, 10.7.2000, L7568); “Wieder mehrere Tote bei Mordanschlägen in Algerien (NZZ, 10.7.2000, L7570); “Algerian anti-rebel drive failing” (BBC, 12.7.2000, L7598); “Après un an de ‘concorde civile’, le terrorisme est encore très présent en Algérie” (Le Monde, 13.7.2000, L7601); “More bloodshed in Algeria” (BBC, 5.7.2000, L7316); “Morde an Dorfbewohnern” (FR, 7.7.2000, L7320); “Algérie: 14 morts dans des attentats de groupes armés, selon des témoins” (Le Monde, 9.7.2000, L7275). “17 Tote bei Anschlägen” (taz, 13.7.2000, L7652). Nach Angaben des Economists starben in den ersten beiden Wochen des Juli dreihundert Menschen aufgrund der Anschläge, während dies sonst etwa der Monatsdurchschnitt ist (The Economist, 28.7.2000, L7653).Mit dem Vorgehen gegen Journalisten sowohl in der Vergangenheit als auch heute beschäftigen sich die Artikel: “La presse algérienne lutte contre l’étau du pouvoir” (Le Monde 5.7.2000, L7264); “Algérie: la presse entre espoir et pressions” (Libération 5.7.2000, L7314)
Aserbaidschan: 87 politische Gefangene, darunter
45 ehemalige Mitarbeiter der Geheimpolizei, sind auf Veranlassung des
Präsidenten freigelassen worden (Human Rights News, 1.7.2000, L7277).
Das menschenunwürdige Leben (zum Teil in Erdlöchern) der aserischen
Flüchtlinge aus Berg Karabach beschreibt die New York Times vom 24.7.2000 (L7702).
Bangladesch: Eine islamische Studentengruppe hat 10 Mitglieder einer rivalisierenden Organisation ermordet (NZZ, 14.7.2000, L7611).
Birma: 4 Mitglieder der oppositionellen National League for Democracy (NLD)
sind aufgrund ihres Engagements für ein weiteres, aus politischen Gründen
verhaftetes Mitglied dieser Partei ihrerseits verhaftet worden (ai, UA v.
3.8.2000, ASA 16/015/2000, L7808).
Zahlreiche Angehörige der Volksgruppe der Tschin sind offenbar gegen ihren
Willen aus dem nordöstlichen indischen Bundesstaat Mizoram abgeschoben worden (ai,
UA v. 8.8.2000, ASA 20/040/2000, L7811).
Bosnien und Herzegowina: In den ersten fünf Monaten dieses Jahres sind 15.600 Angehörige von Minderheiten in ihre Heimatorte zurückgekehrt. Darunter befanden sich auch 6.000 Personen, die in das Gebiet der Republika Srpska zurückgekehrt sind (NZZ, 8.7.2000, L7591). Allerdings kommt es bei der Rückkehr in Minderheitengebiete immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen (NNZ, 26.7.2000, L7716); The Guardian, 25.7.2000, L7715).
Burundi: Entgegen einer späteren Meldung der
Panafrican News Agency PANA (2.8.2000, L7770) berichtet Human Rights Watch in
einer Presseerklärung (19.7.2000, L7522), dass nach wie vor einige 10.000
Zivilisten in den Camps leben, die eigentlich schon längst hätten geschlossen
werden sollen. Soldaten hätten mutmaßliche Rebellen in den Camps getötet und
Frauen vergewaltigt. Auch der Guerilla FNL wirft HRW Übergriffe auf Zivilisten,
Vergewaltigungen, Zwangsrekrutierungen von Kindern und Tötungen von Personen
vor, die sich geweigert haben, die Guerilla zu unterstützen.
In einem entlegenen östlichen Landesteil soll die Armee ein Massaker an 53
Dorfbewohnern verübt haben (BBC 31.7.2000, L7788).
Diplomaten warnen angesichts der wieder heftig um sich greifenden Gewalt
zwischen den Parteien vor einem Scheitern der Friedensbemühungen (UN-Office for
the Coordination of Humanitarian Affairs v. 3.8.2000, L7758).
China: Das Informationszentrum für Menschenrechte
und Demokratie schätzt, dass in China derzeit 40.000 Sektenmitglieder teilweise
ohne Gerichtsurteil in Gefängnissen, Arbeitslagern oder Nervenheilanstalten
sitzen (dpa/ taz, 24.7.2000, L7548). Am ersten Jahrestag des Verbots der
religiösen Bewegung Falun Gong sind allein auf dem Tienanmen-Platz mehr als 100
Mitglieder dieser Gruppe verhaftet worden (BBC, 19.7.2000, L7615; ap, 20.7.2000,
L7487; The Washington Post, 23.7.2000, L7703).
6 uighurische Separatisten sind am 6. Juli hingerichtet worden (NZZ,
13.7.2000, L7590; BBC, 12.7.2000, L7585; AFP, 12.7. 2000, L7308). Einen
Hintergrundbericht zur Lage in der uighurischen Region Xinjiang enthält die NZZ
vom 25.7.2000 (L7706), die NZZ vom 17.7.2000 (L7612) sowie die NZZ vom 12.7.2000
(L7617). Nach Angaben des Informationszentrums für Menschenrechte und
Demokratie in Hongkong sind in der Provinz Hubei zwei führende Mitglieder der
chinesischen demokratischen Partei zu Haftstrafen verurteilt worden; insgesamt
seien mehr als 25 Mitglieder dieser Partei inhaftiert (BBC, 7.7.2000, L7327;
s.a. dpa/ taz, 8.7.2000, L7272). Auch ein anderes Mitglied einer verbotenen
Oppositionspartei ist zu drei Jahren Arbeitslager verurteilt worden (ap/taz,
6.7.2000, L7262).
In 1999 gab es vermutlich ca. 100.000 öffentliche Proteste aller Art, sagt
der Leiter des Informationszentrums für Demokratie und Menschenrechte in China
in einem Interview mit der taz (26.7.2000, L7633). Die taz berichtet weiterhin,
dass diese Proteste überwiegend geduldet wurden; dies sei jedoch dann nicht der
Fall, wenn die Macht der Kommunistischen Partei herausgefordert würde; dazu
gehören alle Aktionen auf dem Platz des himmlischen Friedens (Tienanmen),
Forderungen nach freien Wahlen oder einem Mehrparteiensystem oder dem Ende der
Herrschaft der Kommunisten (taz, 26.7.2000, L7634).
Eine Reihe von Journalisten und anderer Personen, die im Internet
Informationen verbreitet haben, sind in den letzten Monaten verhaftet worden;
die Verurteilungen erfolgten teilweise durch die Polizei mit einem Strafrahmen
von bis zu drei Jahren Arbeitslager (NZZ 10.7.2000, L7580). Die Regierung
forderte die Bevölkerung zur Unterstützung im “ideologischen Krieg” im
Internet auf (dpa/taz v. 10.8.2000, L7831). Das Forum der demokratischen
Zivilisation, eine pro-demokratische Web-site, wurde geschlossen und ihr
Webmaster verhaftet (NZZ 9.8.2000, L7855).Vier Personen, die eine deutsche
Familie ausgeraubt und ermordet haben sollen, sind zum Tode verurteilt worden (ai
UA, ASA 17/032/2000 vom 14.7.2000,
L7506). Auch ein hochrangiger früherer
KP-Funktionär und Abgeordneter ist wegen Bestechung zum Tode verurteilt worden
(taz, 1.8.2000, L7662; ai, UA v. 7.8.2000, ASA 17/035/2000, L7813). Einen
Hintergrundbericht zum Kampf gegen die Korruption in China enthält The
Economist v. 11.8.2000, L7834).
Côte d’Ivoire: Nach der friedlichen Beendigung der
Meuterei vom 4./5. Juli sind einige Dutzend Soldaten verhaftet und
größtenteils auch schon verurteilt worden (UN-Office for the Coordination of
Humanitarian Affairs vom 12.7.2000, L7433; idem v. 7.8.2000, L7789; Panafrican
News Agency, 11.7.2000, L7292; BBC, 21.7.2000, L7609; OCHA, 21.7.2000, L7507; Le
Monde, 16.7.2000, L7486).Vier Angestellte der oppositionellen Partei RDR (Rassemblement
de républicains) des Parteiführers Alassan Ouattara sind kurzzeitig verhaftet
worden (Le Monde, 16.7.2000, L7486; Le Monde, 14.7.2000, L7438).
Eine Demonstration von (Schülern und) Studenten zugunsten des
oppositionellen ehemaligen Ministerpräsidenten Ouattara wurde gewaltsam
aufgelöst (BBC, 31.7.2000, L7700), während wenig zuvor andere Studenten vor
der französischen Botschaft gegen die Parteinahme Frankreichs zugunsten dieses
Präsidentschaftskandidaten demonstrierten.
Guinea-Bissau: 31ehemalige Offiziere, die dem ehemaligen Präsidenten Vieira verbunden sind, wurden (erneut) inhaftiert (UN-Office for the Coordination of Humanitarian Affairs 2.8.2000, L7761).
Eritrea: Äthiopier würden in den Haftlagern teilweise geschlagen, vergewaltigt und gefoltert, schreibt BBC unter Berufung auf Äthiopier, denen die Ausreise nach Äthiopien jetzt gestattet wurde (BBC, 7.7.2000, L7319).
Indien: Ein Teil der um Autonomie kämpfenden
radikalen Muslime in Kashmir hat durch Bombenattentate mit bis zu knapp 100
Toten die Chancen auf einen Erfolg der Friedensinitiative Paksistans
geschmählert (NZZ 4.8.2000, L7784; taz 3.8.2000, L7766; The Economist
11.8.2000, L7832; s.a. Ai, UA ASA 20/038/2000 v. 2.8.2000, L7806;
ai-Presseerklärung v. 2.8.2000, L7794). Mit der führenden Organisation Hizbul
Mujahedeen bzw. ihren Fraktionen beschäftigen sich BBC v. 2.8.2000, L7780, und
- kurz - The Times of India v. 10.8.2000, L7817.
Mit Folter, Misshandlungen und unzureichenden Haftbedingungen beschäftigt
sich ai in einer Urgent Action vom 5.7.2000 (ASA 20/028/ 2000, L7301).
Ein Minister des Teilstaates Bihar hat zwei Mitarbeiter foltern lassen (BBC,
10.7.2000, L7579).
Irak: Irakische Oppositionelle im Exil werden über
Video und Telefon zu Zeugen der Folterungen naher Familienangehöriger gemacht (The
Observer, 9.7.2000, L7274)
In der regierenden Baath-Partei soll es zu einer größeren Säuberung
gekommen sein, schreibt die oppositionelle Iraq Foundation am 6.7.2000 (L7307).
Der private Nachrichtendienst Stratfor (www.stratfor.com) vertritt unter
Nennung einzelner Beispiele die Auffassung, dass der Irak im Iran verstärkt
gegen dort ansässige Exilgruppen vorgeht; dieses Vorgehen würde durch die
Regierung in Teheran unterstütz (20.7.2000, L7519).
Iran: Reppression gegen liberale / reformerische
Journalisten, Intellektuelle und Publizisten: Ein Journalist der jetzt
verbotenen Zeitung Neshat ist zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt
worden; er hatte in Artikeln darauf hingewiesen, dass möglicherweise Behörden
an der Ermordung von Dissidenten beteiligt waren (Human Rights News, 2.7.2000,
L7489; FR, 18.7.2000, L7613). Der Chefredakteur der reformorientierten
Tageszeitung Fath ist von einem Pressegericht wegen “falscher Nachrichten”
zu 10 Jahren Haft verurteilt worden (dpa/taz, 18.7.2000, L7490; s.a. zu einem
weiteren Verfahren FR, 11.7.2000, L7583 sowie Digital Freedom Network,
19.7.2000, L7549). Ein weiterer liberaler Journalist ist verhaftet worden (afp/taz
v. 11.8.2000, L7830). Der Verleger der als moderat geltenden Zeitung “Arja”
wegen der Verbreitung von “Lügen” ist zu vier Monaten Haft verurteilt
worden (FR 1.8.2000, L7779). Diese und weitere Vorfälle im Zusammenhang mit der
Schließung von mittlerweile wohl allen reformerischen Publikationsorganen
finden sich auch in: ai, UA v. 9.8.2000, MDE 13/022/2000; ap/taz v. 14.8.2000, L7848; SZ 7.8.2000, L7854; NZZ 9.8.2000, L7856; BBC 9.8.2000, L7858; FR
10.8.2000, L7859; FR 11.8.2000, L7861).Einen Hintergrundbericht zu dem
Machtkampf der Reformer mit dem konservativen Klerus enthält The Economist v.
4.8.2000, L7775.
Zwei Anwälte, die sich um die Aufklärung des Vorgehens gegen Studenten und
die Ermordung von Intellektuellen in den letzten Jahren verdient gemacht haben,
sind verhaftet worden (ai, MDE 13/019/2000, L7531; Le Monde, 3.6.2000, L7265).
Am Jahrestag der Niederschlagung der Studentenunruhen im Juli 1999 kam es
nunmehr erneut zu gewalttätigen Demonstrationen, bei denen die Studenten
erstmals von Teilen der Normalbevölkerung unterstützt wurden; den
Demonstranten standen proislamische Schlägertrupps und Polizisten gegenüber (The
Guardian, 10.7.2000, L7273; NZZ, 10.7.2000, L7581). Ein iranisches
Militärgericht hat unterdessen den früheren Polizeichef von Teheran und 17
Polizisten im Zusammenhang mit Übergriffen auf Studenten im vergangenen Jahr
freigesprochen (NZZ, 12.7.2000, L7589).
10 iranische Juden sind wegen Spionage zu vergleichsweise moderaten Strafen
zwischen 2 und 13 Jahren verurteilt worden (NZZ, 3.7.2000, L7331; s. dazu auch
in früheren Ausgaben).
Israel / Palästina: Der Berater Arafats in
Flüchtlingsfragen ist am 21. Juni 2000 von der palästinensischen Polizei ohne
Haftbefehl festgenommen worden, weil er sich in der Öffentlichkeit kritisch zu
einigen Regierungspraktiken geäußert hat (ai UA MDE 21/015/2000 vom 7.7.2000, L7297).
Ein Führer der radikalen Hamas ist wegen seiner Kritik an den
Friedensverhandlungen von palästinensischen Sicherheitskräften verhaftet
worden (New York Times, 31.7.2000, L7713).
Eine der Intellektuellen, die Ende letzten Jahres die palästinensische
Führung der Korruption beschuldig haben, ist jetzt freigelassen worden (ai UA
MDE 21/018/2000 vom 31.7.2000, L7680).
Das Staatssicherheitsgericht hat ein weiteres Mal die Todesstrafe verhängt (ai
UA MDE 21/014/2000 vom 4.7.2000, L7303).
Sowohl die Menschenrechtspraktieken der palästinensischen Autonomiebehörden
als auch Israels gegenüber den Palästinensern sind Gegenstand eines Interviews
mit dem Menschenrechtler Khader Shkirat in Das Parlament v. 28.7./4.8.2000
(L7748).
Jordanien: In Jordanien bringen Familien jährlich etwa 20 Frauen um, weil diese tatsächlich oder vermeintlich die Ehre der Familie “beschmutzt” haben. Schon der Umstand, dass eine Frau vergewaltigt worden ist, kann zu ihrer Ermordung durch Familienangehörige führen. Aufgrund dieser Gefahr sehen betroffene Frauen manchmal keinen anderen Ausweg, als Schutz in Gefängnissen zu suchen (BBC, 7.7.2000, L7329).Ein Mann ist aufgrund eines Geständnisses zum Tode verurteilt worden, welches möglicherweise durch Folter erpresst wurde (ai, UA v. 3.8.2000, MDE 16/004/2000, L7807).
Jugoslawien/Kosovo: Ein serbischer Reporter, der von
Gräueltaten serbischer Truppen im Kosovo im letzten Jahr berichtet hatte, ist
zu 7 Jahren Haft verurteilt worden (taz, 27.7.2000, L7636; New York Times,
27.7.2000, L7647). Die serbische Regierung drohte die “Vernichtung” aller
unabhängigen Medien an, der Vizeregierungschef bezeichnete unabhängige
Journalisten als “Spione” (taz, 21.7.2000, L7499).
Der Entwurf für ein Anti-Terror-Gesetz ist - zumindest vorübergehend -
zurückgezogen worden (NZZ, 1.7.2000, L7332). 19 Richter sind aus politischen
Gründen entlassen worden (dpa/FR, 13.7.2000, L7595).
6 Albaner sind wegen Unterstützung der UÇK in unfairen Prozessen zu
längeren Haftstrafen verurteilt worden (ai Presseerklärung vom 14.7.2000, L7535).
Kosovo: In einer Nacht sind 6 Personen, darunter 3 Roma und ein örtlicher
Vertreter der LDK getötet worden (afp 3.8.2000, L7785; NZZ 4.8.2000, L7787).
Die SZ spricht von einer Anschlagsserie gegen Politiker der LDK (11.8.2000, L7864).
Die in der serbischen Bevölkerung wenig Unterstützung genießenden
moderaten Serben um Bischof Artemije fühlen sich von radikalen Serben und
Albanern gleichermaßen bedroht (FR 4.7.2000, L7336). Die kosovo-albanische
Zeitung Dita hat Bilder und Namen von 15 Serben veröffentlicht, die angeblich
im letzten Jahr an Kriegsverbrechen beteiligt waren; damit wurden die
betroffenen Personen der Gefahr tödlicher Angriffe ausgesetzt (Institute for
War and Peace Reporting, Balkan Crisis Report No. 154, 10.7.2000, L7281).
21 weitere albanische Familien sind aus dem serbisch kontrollierten Teil der
Stadt Kosovska Mitrovica geflohen (afp, 29.7.2000, L7659). Ein Sprecher der
UN-Polizei sieht unterdessen keine Möglichkeit mehr, die weitere Verfestigung
der Enklavenbildung zu verhindern; es sieht keinerlei Kooperationsbereitschaft
der albanischen Bevölkerung im Hinblick auf die Bekämpfung von Kriminalität,
Mafiastrukturen und die Unterstützung des Aufbaus demokratischer Strukturen (afp,
30.7.2000, L7717).
Kolumbien:In dem neu aufgeflammten Bürgerkrieg in Kolumbien gibt es zahlreiche Tote, die zu einem Gutteil auf die Aktivitäten von Paramilitärs (Todesschwadrone) zurückzuführen sind (NZZ, 10.7.2000, L7597; NZZ, 17.7.2000, L7627; NZZ, 20.7.2000, L7626; BBC, 13.7.2000, L7625; taz, 19.7.2000, L7478; NZZ, 12.7.2000, L7596; NNZ, 26.7.2000, L7721; FR, 24.7.2000, L7720).
Kongo (Dem. Rep.): Die UPDS beklagt durch ihren
Führer Tshisekedi die fortwährende Behinderung der Parteiarbeit und die
Verhaftung ihrer Aktivisten durch den Staat; der nationale Polizeidirektor
warnte unterdessen davor, sich außerhalb der registrierten Parteien und
Gruppierungen politisch zu engagieren, oder den Staat durch Medien
herauszufordern (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs,
31.7.2000, L7672).
Ein Journalist ist wegen “Gefährdung der Staatssicherheit” verhaftet und
unter Anklage gestellt worden (African News Online, 12.7.2000, L7571).
Allerdings wurde nach 5 Tagen wieder freigelassen (African News Online,
17.7.2000, L7695).Zwei hohe Sicherheitsbeamte Kabilas sind verhaftet worden (UN
Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, 1.8.2000, L7690).
Laut einer von den Vereinten Nationen in Auftrag gegebenen Studie soll die
Nahrungsmittelversorgung infolge der Inflation in Kinshasa so schlecht geworden
sein, dass nur noch 10,6 % der Bevölkerung sich drei Mahrzeiten am Tag leisten
können und nur noch 60 % des Nahrungsmittelbedarfs gedeckt sei (UN-Office for
the Coordination of Humanitarian Affairs v. 2.8.2000, L7763).
Gemäß einem neuen UN-Bericht sind 24 Millionen der 59 Millionen Einwohner
des Landes von dem Bürgerkrieg betroffen (Office for the Coordination of
Humanitarian Affairs, 20.7.2000, L7515). Aufgrund des Vormarsches der
Regierungstruppen fliehen immer mehr Menschen in Gebiete der Republik Kongo
Brazzaville, die von einer regulären Versorgung abgeschnitten sind (taz,
19.7.2000, L7479). Mit dem Vormarsch der Regierungstruppen fliehen auch viele
Menschen in die Zentralafrikanische Republik und nach Uganda (UN-Office for the
Coordination of Humanitarian Affairs v. 4.8.2000,
L7771).
Nach Angaben humanitärer Organisationen sind insbes. die zur den Tutsi zu
rechnenden Banyamulenge durch andere Kriegsfraktionen akut bedroht (BBC
3.8.2000, L7777).
Liberia: Der Bürgerkrieg ist erneut ausgebrochen.
Als kämpfende Partei wird in der Presse überwiegend nur von “Dissidenten”
gesprochen (s. z.B. Panafrican News Agency, 10.7.2000, L7294; UN-Office for the
Coordination of Humanitarian Affairs, 11.7.2000, L7228). Der
Afrika-Korrespondent der taz, Dominic Johnson, mutmaßt, dass es sich bei den
Guerilla-Kämpfern um Angehörige des Krahn-Volkes sowie des Mandingo-Volkes
handelt. Diese Gruppen sind zu einem Gutteil seit der Machtergreifung Taylors in
das Ausland geflohen. Die liberianische Presse meldet nahezu täglich
Verhaftungen von “Dissidenten” (taz, 21.7.2000, L7500). Zu der neuen
Guerilla-Truppe s.a. BBC vom 13.7.2000 (L7600). Nach Angaben des liberianischen
Präsidenten sind 35.000 Menschen durch die Kämpfe vertrieben worden (UN Office
for the Coordination of Humanitarian Affairs, 28.7.2000, L7673).
Als Folge der Bedrohung durch die neue Kriegspartei hat die Verfolgung von
Andersdenkenden stark zugenommen: Verschwindenlassen und staatliches Töten sind
an der Tagesordnung, schreibt ein Reporter der Zeitung The Perspektive
(Atlanta/Georgia) in einem ausführlichen Bericht vom 7.8.2000 (L7852).
Unter dem Vorwurf, einen Staatsstreich geplant zu haben, sind 14
Sicherheitsleute aus dem Umfeld des Präsidenten heimlich exekutiert worden
(African News Online, 26.6.2000, L7578).
Die Lage der Binnenvertriebenen und Flüchtlinge durchleuchtet das UN Office
for the Coordination of Humanitarian Affairs (20.7.2000, L7514)
Mali: Der Chef einer Sekte, deren Anhänger gemeinhin “Barfüßler” genannt werden, ist mitsamt zweier Gefolgsleute wegen des Totschlags eines Richters zum Tode verurteilt worden (Panafrican News Agency, 26.7.2000, L7643).
Marokko: Einige der vielen strenggläubigen Muslime, die an den marokkanischen Stränden beten, um so gegen die Verrohung der Sitten durch Touristen zu demonstrieren, wurden verhaftet, die meisten blieben jedoch unbehelligt (NZZ, 12.7.2000, L7577).
Namibia: 131 Personen, die sich mutmaßlich im
letzten Jahr für die Sezession des Caprivi-Zipfels eingesetzt haben, werden
voraussichtlich erst im nächsten Jahr die Fortführung ihres Prozesses erfahren
(UN-Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, 18.7.2000, L7552).
6 Jugendliche sind unter dem Verdacht, die UNITA unterstützt zu haben,
verhaftet worden (UN-Office for the Coordination of Humanitarian Affairs,
17.7.2000, L7529).
22 Soldaten hatten sich geweigert, auf angolanischem Gebiet tätig zu werden,
und sind daher verhaftet worden (UN-Office for the Coordination of Humanitarian
Affairs v. 8.8.2000, L7803).
Kurz nach einer gegen Homosexuelle gerichteten Rede des Präsidenten ist eine
Homosexuellen-Organisation angegriffen worden (ai, AFR 42/002/2000, 12.7.2000, L7534).
Nepal: Außergerichtliche Exekutionen von mutmaßlichen Unterstützern der maoistischen Rebellenbewegung werden weiterhin durch die Polizei getötet; nunmehr leben 1,5 Millionen der 20 Millionen Nepalesen in Gebieten, die von der Guerilla kontrolliert werden (The Guardian, 3.7.2000, L7323). ai beschuldigt die maoistischen Rebellen willkürlicher Tötungen, Entführungen sowie der Zwangsrektrutierung von Kindern (Presseerklärung vom 9.8.2000, ASA 31/025/2000, L7802).
Nigeria: 30 Personen sind bei Kämpfen der Polizei mit Jugendlichen der ethnischen Gruppe der Evreni im Niger-Delta ums Leben gekommen (Panafrican News Agency, 11.7.2000, L7293). Ähnliche Vorfälle wurden immer wieder betreffend die Odua- bzw. die Gruppe OPC (Oduas People Congress) berichtet (NZZ, 18.7.2000, L7606; African News Online, 14.7.2000, L7603; African News Online, 12.7.2000, L7573; Panafrican News Agency, 17.7.2000, L7484, und 19.7.2000, L7482). Ein Hintergrundbericht zum OPC und seinen zertrittenen Fraktionen enthält Africa New Online vom 19.7.2000 (L7696). Ein Bericht in der taz vom 11.8.2000 (L7829) gibt Überlegungen wieder, die auf eine Legalisierung der stammesbasierten Milizen wie den OPC, die Bakssi Boys, die Egbesu Boys, Meinbutu, Warri Youths etc. hinauslaufen; diese Milizen nähmen teilweise Polizei-Aufgaben war.
Pakistan: Der ehemalige Premierminister Sharif ist zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt worden (taz, 24.7.2000, L7545). Unterdessen sind in einer Polizeiaktion 165 seiner Anhänger verhaftet worden (AFP, 7.7.2000, L7260; BBC, 7.7.2000, L7330).
Ruanda: 5.000 Ruander sind nach Tansania geflohen;
Grund dafür sind das Verschwinden von Familienangehörigen, die generelle
Unsicherheit und die erwartete Wiedereinführung des traditionellen
Dorfjustizsystems (Office for the Coordination of Humanitarian Affairs,
6.7.2000, L7284).
Seit dem Beginn der Völkermordprozesse sind 400 Ruander zum Tode verurteilt
worden (Reuters 19.7.2000, L7488).
Russland / Tschetschenien: Nach den
Selbstmordattentaten auf russische Militär- und Polizeieinrichtungen sind
zahlreiche Menschen wegen des Verdachts der Unterstützung der Rebellen
verhaftet worden (FR, 6.7.2000, L7334; taz, 5.7.2000, L7428).
Die immer kritischere Lage der Flüchtlinge in Inguschetien beleuchten die
NZZ (4.7.2000, L7335) und Le Monde (15.7.2000, L7620).
Saudi-Arabien: amnesty international vermerkt einen drastischen Anstieg der gerichtlich verfügten Amputationen und Todesstrafen (UA vom 4.7.2000, MDE 23/054/2000, L7305; UA vom 17.7.2000, MDE 23/059/2000, L7501). Drei Jemeniten, die wegen homosexueller Handlungen verurteilt worden sind, sind exekutiert worden (BBC, 14.7.2000, L7610). Ein indischer Staatsangehöriger ist auf dem Rückweg von einem katholischen Gottesdienst verhaftet worden (ai UA MDE 23/062/2000 vom 28.7.2000, L7681).
Senegal: Die militärischen Auseinandersetzungen um die Südprovinz Casamance setzen sich fort (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, 20.7.2000, L7517; BBC, 9.7.2000, L7569).
Sierra Leone: Die örtliche UN-Vertretung beklagt
eine wachsende Zahl an Exekutionen, Vergewaltigungen und Rekrutierungen von
Minderjährigen (BBC, 4.7.2000, L7312). Der Bürgerkrieg führte auch zu einer
wachsenden Zahl von Binnenvertriebenen, insbesondere in den östlichen
Landesteilen (UN-Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, 20.7.2000,
L7513). Auch die der Regierung nahestehende Kamajor-Miliz rekrutiert
Minderjährige (AP, 5.7.2000, L7315). Der Abwurf von Bomben durch das
Regierungsmilitär in RUF-Gebieten führt zu zahlreichen Opfern unter der
Zivilbevölkerung (Human Rights Watch News, 12.7.2000, L7435). Die RUF
infiltriert eine weitere Provinz, den Pujehun District (The Progress (Freetown)
über Africa News Online v. 8.8.2000, L7850).
Der Prozess gegen 110 mutmaßliche Unterstützer der RUF soll in Bälde
beginnen (African News Online, 7.7.2000, L7567). Nachdem drei britische
Fallschirmjäger entkommen sind, hat die RUF fünf ihrer Rebellen getötet
(African News Online, 5.7.2000, L7566).
5 Ex-SLA Soldaten und 5 Zivilisten sind verhaftet worden (UN-Office for the
Coordination of Humanitarian Affairs v. 9.8.2000, L7798).
Der ehemalige Junta-chef Koroma distanzierte sich im Radio von Kräften, die
sich auf ihn berufen und noch den Namen seiner früheren Guerilla AFRC tragen
(idem).
Somalia: Von gewaltsamen Zwischenfällen berichtet
das UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (10.7.2000, L7278;
21.7.2000, L7510).
Das Ergebnis der Friedenskonferenz in Djibouti beleuchten: The Economist
(11.8.2000, L7838), UN-Office for the Coordination of Humanitarian Affairs
(14.8.2000, L7865; 9.8.2000, L7800; 19.7.2000, L7526), NZZ (17.7.2000, L7605),
NZZ (17.7.2000, L7604), ap (25.7.2000, L7630), BBC (24.7.2000, L7698), UN Office
for the Coordination of Humanitarian Affairs (13.7.2000, L7670).
Sri Lanka: Nach Auffassung des Digital Freedom
Network entgeht den Menschenrechtsorganisationen die Mehrzahl der Fälle von
willkürlicher Verhaftung, Folter und Misshandlung von Tamilen (11.7.2000, L7441). Gutachter Walter Keller (-Kirchhoff) sieht in einem Artikel für die
Zeitschrift Südasien (Heft 4/00) eine zunehmende Gefährdung tamilischer
Zivilisten in den südlichen Landesteilen. Auch amnesty international beklagt
eine Verschärfung der Lage in puncto Folter, Verschwindenlassen und
Todesfällen in Haft seit dem Inkrafttreten der Notstandsgesetzgebung im Mai
2000 (Presseerklärung vom 20.7.2000, L7508).
Die srilankische Militärverwaltung sucht verstärkt nach Deserteuren (BBC,
11.7.2000, L7587).
Die “Tamil Tigers” (LTTE) greifen wieder zu dem Mittel der
Zwangsrekrutierung von Minderjährigen (FR, 25.7.2000, L7705).Mit der
Vergewaltigung von Männern in Haft beschäftigt sich der sog. Lancet-Bericht1,
welcher in Zusammenarbeit mit der Medical Foundation for the Care of Victims of
Torture erstellt wurde; der Bericht wird auf der Homepage www.tamilrights.org
gespiegelt (10.6.2000, L7276).
In einem der trotz fast täglicher Anzeigen ganz wenigen Fälle, in denen
Polizisten wegen Folter vor einem Strafgericht angeklagt wurden, wird das
Folteropfer und seine Eltern offenbar von Polizisten bedroht (ai, UA v.
7.8.2000, ASA 37/023/2000, L7810). Sri Lanka führt zusammen mit Kolumbien die
Statistik der Länder an, in denen am häufigsten gewaltsam gegen Richter und
Anwälte vorgegangen wird (NZZ 11.8.2000, L7862).
Sudan: Der Ausnahmezustand führt nach Angaben einer
Gruppe von Folteropfern dazu, dass Sicherheitskräfte ungestraft und ohne
rechtliche Restriktionen tätig werden können; in den Konzessionen der
Regierung (Schließung einiger Haftzentren, Freilassung einiger politischer
Gefangener) sieht die Gruppe keine grundsätzlich veränderte Haltung (IRIN,
19.7.2000, L7523).
Aufgrund von Kämpfen in südlichen Landesteilen haben 4.000 Sudanesen das
Land verlassen (Panafrican News Agency, 17.7.2000, L7483; BBC, 11.7.2000,
L7576). Verschiedene humanitäre Nichtregierungsorganisationen beklagen in einer
gemeinsamen Erklärung die Bombardierung ziviler Ziele und ihrer eigenen
Versorgungseinrichtungen bzw. Flugzeuge durch die Regierung (UN-Office for the
Coordination of Humanitarian Affairs v. 9.8.2000, L7799 + L7790).
Syrien: Einige Mitglieder der verbotenen Muslim-Bruderschaft und andere politische Gefangene sind auf Veranlassung des neuen syrischen Präsidenten freigelassen worden (The Economist, 28.7.2000, L7655). Nach Angaben der NZZ handele sich um 30 politische Gefangene, davon 25 aus dem Kreis der Muslim-Bruderschaft und 5 Mitglieder der Kommunistischen “Aktions-Organisation” (NZZ, 31.7.2000, L7714). Nach Angaben von Human Rights Watch gibt es allerdings weiterhin 1500 bis 1600 politische Gefangene (Presseerklärung vom 28.7.2000, L7675).Mehrere hochrangige Personen sind wegen des Verdachts der Korruption verhaftet worden oder zur Verhaftung ausgeschrieben worden (www.stratfor.com vom 25.7.2000, L7679).
Tadschikistan: Über die in den Gefängnissen grassierende Tuberkulose und vermutlich unmenschliche Haftbedingungen berichtet der Generalsekretär der Internationalen Internisten-Gesellschaft in der NZZ vom 18.7.2000 (L7614).
Tschad: In dem Bürgerkrieg hat die Guerilla “Mouvement pour la democratie et la justice au Tchad” (MDJT) erstmals einen strategischen Stützpunkt eingenommen (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, 18.7.2000, L7527; BBC, 18.7.2000, L7607). Die Regierung dementierte unterdessen Meldungen, die erstmals auch Kämpfe im Süden des Landes behauptet hatten (UN-Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 3.8.2000, L7757).
Türkei: Nach Auffassung des Vorsitzenden des
türkischen Menschenrechtsvereins IHD habe sich die Menschenrechtslage im ersten
Halbjahr 2000 im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert; zugleich sei jedoch
die Zahl der Gefängnisstrafen wegen Meinungsäußerungen um 118 % gestiegen;
auch blieben staatliche Folter und Mißbrauch (”abuse”) gängige Praxis (Turkish
Daily News 7.8.2000, L7772). Ein Artikel der NZZ beziffert den Rückgang der
anonymen Morde im letzten Jahr auf 95 %; der selbe Artikel berichtet jedoch auch
von einer Verhaftungswelle gegenüber HADEP-Mitgliedern im Juli 2000 (NZZ
3.8.2000, L7786).amnesty international befürchtet, dass die - politischen -
Gefangenen, welche sich am 5.7.2000 aus Angst vor Misshandlungen auf dem Weg zum
Gerichtssaal verbarrikadiert haben, unmittelbar von Folter bedroht sind, und
berichtet von einem durch namhafte Zeugen belegten Fall von Misshandlungen noch
im Gerichtssaal (UA vom 6.7.2000, EUR 44/034/2000, L7298). In einer weiteren
Urgent Action schreibt ai, dass bei der Niederschlagung der Meuterei Anfang Juli
2000 einige Gefangene gefoltert, sexuell misshandelt und vergewaltigt wurden (UA
v. 2.8.2000, EUR 44/041/2000, L7805).
Türkische Menschenrechtsorganisationen sehen in den geplanten neuen
Gefängnissen mit kleinen Sälen keine Verbesserungen, sondern befürchten, dass
die ehedem übliche Folter dort noch weiter Verbreitung finden könnte (Turkish
Daily News, 31.7.2000, L7657). Die FR beziffert in diesem Zusammenhang die Zahl
der politischen Gefangenen auf 11000 (FR, 31.7.2000, L7719).
Verschiedenen mutmaßlichen Hisbollah-Angehörigen wird der Prozess gemacht
(BBC, 10.7.2000, L7592; BBC, 12.7.2000, L7594). Ein neues Dekret soll
sicherstellen, dass verurteilte Hisbollah-Angehörige aus dem Staatsdienst
entfernt werden können (Turkish Daily News, 31.7.2000, L7657).
In Nordzypern sind drei Journalisten unter dem Vorwurf der Spionage verhaftet
worden (taz, 12.7.2000, L7296).
PKK-Chef Öcalan ordnete unterdessen aus dem Gefängnis heraus an, dass gegen
Abweichler in den eigenen Reihen auf das Schärfste vorgegangen werden soll (FR
18.7.2000, L7622).
Usbekistan: Seit Anfang 1999 wurde in mindestens 55
Fällen die Todesstrafe verhängt und in 15 Fällen vollstreckt, schreibt
amnesty international in einer Presseerklärung vom 12.7.2000 (EUR 62/014/2000, L7436). Einen Einzelfall eines unter Folter erpressten Geständnisses mit
anschließender Verurteilung zum Tode dokumentiert ai in der Urgent Action vom
28.6.2000 (EUR 62/013/2000, L7254)
Angehörige einer Familie, die teilweise von Behörden mit islamischen
Gruppen in Verbindung gebracht wird, sind gefoltert und entführt worden (Human
Rights Watch News, 21.7.2000, L7512). Die Regierung befindet sich im Kampf mit
radikal-islamischen Gruppen, die teilweise mit den Taliban in Afghanistan,
teilweise jedoch auch mit den Rebellen in Tschetschenien in Verbindung gebracht
werden (s. z.B. NZZ, 3.7.2000, L7333; NZZ, 4.7.2000,
L7325).
Zimbabwe: Auch nach den Wahlen sieht ai führende wie einfache Mitglieder der Opposition als bedroht an (Presseerklärung vom 24.7.2000, AFR 46/026/2000, L7677).
Dr. Martin Albert, Caritasverband Emmendingen (Baden)
Flüchtlingsarbeit zwischen Hilfe und Politik*
* aus: Die neue Caritas 4/2000 (mit freundlicher Genehmigung des Autors und des Herausgebers)
Die Flüchtlingsdienste der freien Wohlfahrtspflege sind oft die einzigen,
die Illegale oder Kriegsflüchtlinge beraten. Sie bewegen sich damit in einer
Grauzone. Finanziell und gesellschaftlich geraten sie massiv unter Druck.
Die professionelle Flüchtlingssozialarbeit befindet sich in einer Phase des
Umbruchs. Eine der Ursachen liegt im Rückgang der Asylbewerberzahlen. Waren es
im Jahre 1992 noch 303.196 Asylanträge, so sank die Zahl kontinuierlich bis auf
98.644 Asylanträge im Jahr 1998.1 Dadurch hat sich der Finanzierungsdruck auf
die Flüchtlingsdienste erhöht. Die einseitige Orientierung von Politik und
Verwaltung auf die Personengruppe der Asylbewerber ließ viele andere
Flüchtlingsgruppen unberücksichtigt. Dieser Umstand bringt nun besonders die
zuständigen Dienste der freien Wohlfahrtsverbände in große
Personalschwierigkeiten. Der Öffentlichkeit wird gegenwärtig suggeriert, dass
durch den Rückgang der Personen in einem laufenden Asylverfahren auch die
Flüchtlingszahlen insgesamt zurückgegangen sind. Die Realität sieht jedoch
anders aus. Für die meisten Flüchtlinge folgt nach dem Asylverfahren ein
langjähriger Duldungsstatus. Ende 1997 befanden sich etwa 1,4 Millionen
Flüchtlinge in Deutschland.2 In der Finanzierungspraxis der meisten Länder
sind Betreuungspauschalen für geduldete Flüchtlinge, die in den Kommunen
flächendeckend untergebracht sind, nicht vorgesehen.3 Die Betreuung durch die
Flüchtlingsdienste müsste nach Abschluss eines Asylverfahrens eingestellt
werden. Der weitere Aufenthalt sollte nur noch von kurzer Dauer sein.
Integrative Maßnahmen erübrigen sich nach dieser Lesart, insofern ist auch
eine weitere soziale Betreuung weder notwendig noch erwünscht.4
Bis zu zehn Jahre Duldung
Jeder Verantwortliche, der mit der Arbeit von Flüchtlingen betraut ist,
weiß, dass die Beratung und Betreuung nicht mit einem Asylverfahren beendet
ist, sondern oftmals den Beginn von tiefer gehenden sozialintegrativen
Hilfsmaßnahmen markiert. Zwar beginnt für die meisten Flüchtlinge nach dem
Asylverfahren ein jahrelanger Aufhalt in rechtlicher Ungewissheit. Das bedeutet
jedoch nicht, dass eine soziale Integration nicht weiter vonstatten geht.
Duldungen mit einer Dauer bis zu zehn Jahren sind keine Seltenheit. Viele
Länder, wie zum Beispiel Baden-Württemberg, haben die Flächenunterbringung
der Flüchtlinge auf die Kommunen drastisch eingeschränkt und errichteten
Sammelunterkünfte. Damit war die Hoffnung verbunden, das Asylverfahren
zügig abwickeln und danach die Flüchtlinge abschieben zu können. Die so
genannte ”Anschlussunterbringung”5, wonach Flüchtlinge nach einer
Übergangszeit in die Kommunen zugestellt werden, beweist jedoch, dass es auch
der staatlichen Seite weder organisatorisch noch rechtlich gelingt, Flüchtlinge
über eine längere Dauer in Sammellagern zu belassen. Aus einem kurzfristigen
Aufenthalt wird für viele Menschen eine mittelfristige, für nicht wenige sogar
eine langfristige Lebensperspektive in Deutschland. In dieser Zeit sind die
Flüchtlingsdienste oft die einzige Anlaufstelle für eine gezielte Beratung und
Betreuung.Längst benötigen jedoch nicht nur Menschen eine professionelle
Betreuung und Beratung, die nach einem abgewiesenen Asylantrag eine Duldung
erhalten haben. Die Bandbreite der Flüchtlingsgruppen in unterschiedlichsten
rechtlichen Konstellationen, mit denen Sozialarbeit konfrontiert ist, wird immer
größer. Nach Schätzungen der Wohlfahrtsverbände leben allein in Berlin
100.000 Menschen ohne legale Aufenthaltspapiere.6 Nach Angaben des
Bundesgrenzschutzes wurden allein im Jahre 1994 über 250.000 Menschen, die als
”Illegale” identifiziert wurden, an den Grenzen zurückgewiesen oder sofort
abgeschoben.7 Nicht wenige Asylbewerber tauchen nach Ablehnung ihres Verfahrens
in die Illegalität unter.
Leben in der Schattenwelt
Meist unterstützt von informellen Hilfestrukturen wie Freunden und
Verwandten hat sich hier eine Art von gesellschaftlicher Schattenwelt entwikkelt,
die weit entfernt ist von einem gesicherten Aufenthaltsstatus und geregelter
Krankenversicherung. Wenn möglich halten sich Illegale mit Schwarzarbeit über
Wasser und unterliegen damit der ständigen Gefahr von Kriminalisierung. Die
Politik verschließt ihre Augen davor, dass diese Personengruppe größer wird.
Die Flüchtlingsdienste arbeiten in einem Grenzbereich, für den sich niemand
zuständig fühlt. In einer gemeinsamen Erklärung der freien
Wohlfahrtsverbände wird nun öffentlich gefordert, dass sich Sozialarbeit
dieser Gruppe nicht verschließen darf.8
Im Rahmen der gesamten Flüchtlingsproblematik wird oft übersehen, dass ein
Großteil der Flüchtlinge, die aufgrund kriegerischer Auseinandersetzungen
(Bosnien, Kosovo) nach Deutschland geflohen sind, überhaupt keine Asylanträge
stellen. Meistens kommen sie bei Verwandten und Freunden unter und melden sich
nach einer gewissen Zeit bei den zuständigen Ausländerämtern. Denen bleibt
oftmals nichts weiter übrig, als vorläufige Duldungspapiere auszustellen. Der
zeitlich begrenzte Aufenthalt wirft jedoch eine Reihe von Problemen der
Lebensbewältigung auf, die oftmals nur mit Hilfe professioneller Dienste
gelöst werden können. Ohne offiziellen Arbeitsauftrag und damit auch ohne
abgesicherte Finanzierung sind die Flüchtlingsdienste der freien
Wohlfahrtsverbände die einzigen Anlaufstellen, die sich um diese
Personengruppen kümmern. Auch wenn eine Vielzahl der Flüchtlingsgruppen durch
gesetzliche Maßnahmen gesellschaftlich ausgegrenzt wird, so lässt es sich
jedoch nicht vermeiden, dass diese Menschen den Kontakt mit Deutschen bzw. mit
anderen Ausländern suchen. Binationale Ehepartner mit all ihren rechtlichen und
sozialen Problemen nehmen zunehmend die zuständigen Dienste in Anspruch. Mit
der Heirat ist in der Regel ein mittelfristig gesicherter Aufenthaltsstatus
verbunden und garantiert damit zumindest eine rechtliche Integration. Es ist
aber auch der Beginn einer sozialen Integration, in deren Verlauf neue
Lebensstrukturen aufgebaut und der endgültige Verlust des Heimatlandes
bewältigt werden müssen. Arbeits- und Wohnungssuche, Sprachschwierigkeiten,
Erziehungsprobleme und unterschiedliche kulturelle Einstellungen sind nur ein
Teil der Lebensaufgaben, die viele binationale Ehen vor eine Bewährungsprobe
stellen. Bei der sozialen Integration ist es nötig, dass professionelle Dienste
ihre Beratung zur Verfügung stellen.
Bei Betrachtung der unterschiedlichen Flüchtlingsgruppen wird klar, dass die
Flüchtlingssozialdienste, und besonders die der kirchlichen
Wohlfahrtsverbände, mehr denn je vor Ort gebraucht werden. Die jahrelang
praktizierte Flächenunterbringung hatte zur Folge, dass zwischenzeitlich selbst
kleinere Gemeinden und Dörfer eine nicht unerhebliche Anzahl von Flüchtlingen
aufweisen. Aus der Praxis ist bekannt, dass fast alle diese Menschen eine
fachliche Hilfestellung während ihres Aufenthalts benötigen.
Hilfestrukturen zerfallen
Die Flüchtlingsdienste haben in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen
Helfergruppen und Kirchengemeinden ein Netz von lokalen Hilfestrukturen
aufgebaut. Angesichts sinkender Finanzierungsmittel droht jedoch nun diese
wichtige Stütze wegzufallen. Viele Wohlfahrtsverbände haben sich aufgrund der
ungesicherten Finanzierung entweder ganz aus der Flüchtlingsarbeit
zurückgezogen oder ihr Personal auf ein kaum noch erträgliches Maß gekürzt.
Nicht wenige Wohlfahrtsverbände wurden von den Kommunen auch systematisch aus
der Betreuung gedrängt, weil sie der Unterbringung in Sammelunterkünften zu
kritisch gegenüberstanden.9 In vielen Orten bricht eine Arbeit zusammen, die
über Jahre hinweg ein neuer Ansatzpunkt für eine interkulturelle und
gemeinwesenorientierte Sozialarbeit war. Aber nicht nur das: Durch das Wegfallen
der Flüchtlingssozialarbeit ist abzusehen, dass sich ehrenamtliche
Helferstrukturen auflösen werden. Sollte dies Realität werden, wird eine
große Chance für einen neuen Ansatz in der Zusammenarbeit zwischen kirchlichem
Wohlfahrtsverband, Kirchengemeinde und Gemeinwesen vertan.
Ehrenamt und Kirchengemeinde
Es ist bei vorsichtiger Schätzung davon auszugehen, dass es bundesweit
einige hundert aktive Gruppen gibt. Viele dieser Helfergruppen sind aus der
Begegnung mit den Flüchtlingen und der daraus resultierenden Betroffenheit
entstanden. Vor Ort ließ sich das Elend der Flüchtlinge nicht verbergen und
war Anlass für konkrete Unterstützung. Eine Vielzahl von Arbeits- und
Freundeskreisen für Flüchtlinge sind aber auch durch die Initiative von
zuständigen Sozialarbeitern entstanden. In Zeiten, in denen die
Asylbewerberzahlen hoch waren und in der Regel die Betreuungszahlen bei 300
Personen pro Sozialarbeiterstelle lagen, war es nur konsequent, dass zur
Unterstützung der Arbeit ehrenamtliche Strukturen aufgebaut wurden. Viele
dieser Helferkreise sind lose organisiert und verzichten bewusst auf die
üblichen Rechtsstrukturen wie die Gründung eines Vereins.
Die Nähe dieser ehrenamtlichen Flüchtlingshelferkreise zur örtlichen
Kirchengemeinde ist groß. Je nach lokalen Gegebenheiten finden die
regelmässigen Treffen in kircheneigenen Räumen statt. Viele Ehrenamtliche sind
sowohl in der Flüchtlingshilfe als auch in der Kirchengemeinde aktiv. Der
Anteil von Frauen mittleren bis älteren Alters ist, wie im gesamten Bereich der
ehrenamtlichen Arbeit, auffallend hoch.10 Viele dieser Menschen engagieren sich
für Flüchtlinge aufgrund ihrer christlich-humanitären Überzeugung. Sie haben
zum Teil selbst Flüchtlingserfahrungen im und nach dem Krieg gemacht. Ein Teil
der Helfer sind Zugezogene. Sie wissen, wie es ist, die Heimat zu
verlassen.
Gemeindearbeit an der Basis
Wie kaum ein anderes Thema hat die Asylproblematik die Gesellschaft in den
Neunziger Jahren polarisiert. Die öffentliche Diskussion hat bei vielen
Menschen dazu geführt, sich für Flüchtlinge zu engagieren. In diesem
Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass Ehrenamtliche keinesfalls als eine
homogene Gruppe verstanden werden können. Flüchtlingshelferkreise bieten ein
(Diskussions-) Forum für Menschen mit den unterschiedlichsten Einstellungen und
sind damit neu geschaffene Begegnungsmöglichkeiten und
Aktivitätspotenziale innerhalb des kirchlichen, politischen und sozialen
Gemeinwesens. Eine derartige Flüchtlingsarbeit hat dabei neue
Sozialkonstellationen hervorgebracht, wie sie in früheren Zeiten kaum denkbar
gewesen wären. Da diskutiert zum Beispiel eine ehemalige CDU-Stadträtin, die
sich aufgrund ihrer christlichen Überzeugung engagiert, mit dem links-liberalen
Lehrerehepaar, das sich selbst nicht mehr der Kirche zugehörig fühlt, wie die
Abschiebung einer kurdischen Familie verhindert werden kann oder wer welche
Aufgaben beim nächsten Ausländerfest übernimmt. Auch wenn diese
ehrenamtlichen Helferkreise lose organisiert sind, so sind doch die
persönlichen Kontakte in den lokalen bzw. kirchlichen Binnenstrukturen viel
tiefer verwurzelt, als dies den Anschein hat. Gerade in ländlichen Gebieten
kommt diese Tatsache den Flüchtlingen auf vielfältige Weise zu Gute: bei der
Wohnungs- und Arbeitssuche oder bei der finanziellen Unterstützung für
den Rechtsanwalt. An vielen Orten ist im Rahmen der Flüchtlingsarbeit die
Schnittstelle von Seiten der Ehrenamtlichen zur Kirchengemeinde gewachsen und
bietet damit nicht nur neue Möglichkeiten für ein kirchliches, sondern auch
für ein kommunalorientiertes bürgerschaftliches Engagement. In vielen
Kirchengemeinden hat die kontinuierliche Arbeit der Helferkreise dazu geführt,
dass die Begegnung in kirchlichen Strukturen wieder lebendig geworden ist und
bietet damit die Chance für eine basisorientierte Gemeindearbeit. Nicht wenige
Ehrenamtliche, die der Kirche eher ablehnend gegenüberstehen, haben ihr Bild
einer lebensfernen Institution durch die Arbeit mit Flüchtlingen revidiert.
Bewährt hat sich eine Art von ”Patenschaftsmodell”: Ein Ehrenamtlicher
ist Ansprechpartner für eine Flüchtlingsfamilie oder Einzelperson. Für viele
Flüchtlinge ist der Kontakt vor Ort sehr wichtig, weil sie damit aus ihrer
Isolation herausgeholt werden. Für Ehrenamtliche im Flüchtlingsbereich steht
der lokale Bezug eindeutig im Vordergrund. Die Integration von Flüchtlingen
soll praktisch, lebensnah und direkt sein und dabei helfen, die
schlimmsten sozialen, rechtlichen und finanziellen Auswirkungen einer
diskriminierenden Flüchtlingspolitik vor Ort abzumildern. Dabei ist jedoch zu
beachten, dass der Einsatz für Flüchtlinge nicht bedeutet, sich
ausschließlich als ein Ehrenamtlicher der Kirchengemeinde oder der Caritas zu
verstehen. Ehrenamtliche Helferkreise wissen aufgrund teilweise negativer
Erfahrungen sehr genau, an welchen Punkten es nötig ist, ihre Unabhängigkeit
gegenüber jeglicher Art von äußerer Vereinnahmung (z.B. von Seiten der
politischen Gemeinde) zu demonstrieren.Flüchtlingssozialarbeit übernimmt in
Bezug auf die Arbeit mit Ehrenamtlichen eine wichtige Vermittlungsfunktion.11
Die Sozialarbeiter sind oft die einzige Organisations-, Vermittlungs- und
Anlaufstelle für ehrenamtliche Kräfte. Sie organisieren die regelmäßigen
Treffen und regen den gegenseitigen Erfahrungsaustausch an. Darüber hinaus
stellen sie ihr Informationspotenzial zur Verfügung. Sie koordinieren
kulturelle und öffentlichkeitswirksame Aktivitäten. Unverzichtbar sind sie in
der persönlichen Beratung von ehrenamtlichen Helfern. Nicht jedes Engagement
gegenüber Flüchtlingen ist sinnvoll. Der Weg zur Integration von Flüchtlingen
gestaltet sich im Alltag äußerst schwierig und zeigt gerade am Anfang kaum
Erfolge. Kulturelle Eigenheiten der Flüchtlinge sind eine Quelle von
Missverständnissen, aufgrund derer sich bei fehlender Anleitung nicht wenige
Ehrenamtliche schon bald wieder zurückziehen. Ehrenamtliche erhalten nicht
immer unbedingt den persönlichen Dank und die soziale Anerkennung vor Ort, den
sie sich wünschen. Es sind viele Erfahrungsberichte von Ehrenamtlichen bekannt,
die sich gegenüber ihrem sozialen Umfeld, ja selbst innerhalb der
Kirchengemeinde rechtfertigen mussten, warum sie sich für Flüchtlinge
einsetzen. Hier setzt die Arbeit der Flüchtlingssozialdienste ein. In der
professionellen Beratung und Begleitung muss mit viel Einfühlungsvermögen
vermittelt werden, wie und in welcher Form ein ehrenamtliches Engagement
wirkungsvoll und gezielt eingesetzt werden kann. Ein derartiger Ansatz bedeutet
auch, dass nicht jedes Problem durch ehrenamtliche Aktivität gelöst werden
kann. Äußerst schwierige Fallkonstellationen (in Zusammenhang mit Sucht,
Kriminalität, Suizidgefahr) bedürfen der direkten Betreuung durch die
professionellen Dienste.
Öffentliches Profil gestärkt
Der Flüchtlingsarbeit kam es zugute, dass die Hilfestellung gegenüber dem
”Fremden” in der Sozialethik von Caritas und Kirche tief verwurzelt ist und
über eine lange Tradition verfügt.12 Diese ethische Basis ist eine wichtige
Grundlage für die praktische soziale Hilfestellung gegenüber Flüchtlingen.
Dabei sollen jedoch nicht die Schwierigkeiten übersehen werden. Mit der
flächendeckenden Unterbringung von Flüchtlingen wurde auch manche
Kirchengemeinde überrascht. Sprachschwierigkeiten, kulturelle Unterschiede und
religiöse Eigenheiten lösten bei vielen Einheimischen das Gefühl von
Ablehnung aus. Gerade in Zeiten, in denen sich die öffentliche Asylpolitik
verschärfte und dies zu vermehrten ausländerfeindlichen Übergriffen führte,
war es für engagierte Bürger nicht immer einfach, sich für die Rechte von
Flüchtlingen einzusetzen. Auch stießen die vielen öffentlichen Fälle von
Kirchenasyl bei der kirchlichen Basis nicht immer auf Zustimmung und lösten
phasenweise eine Reihe von hitzigen Diskussionen innerhalb der Kirchengemeinden
aus. Manche Pfarrer mussten sich für ihre Unterstützung von Flüchtlingen
gegenüber Kirchenmitgliedern rechtfertigen und waren sogar staatlichen
Einschüchterungsversuchen ausgesetzt.13 Dennoch gibt es bei den
verantwortlichen Kirchenleitungen und der engagierten Basis einen Konsens
darüber, dass Kirchenasyl ein legitimes Mittel der Hilfe für Flüchtlinge
ist.14 In gewisser Hinsicht ist es der Kirche durch ihr aktives Eintreten für
Belange dieser Menschen gelungen, ihr Profil in der Öffentlichkeit zu stärken.
Eine derartige kirchliche Arbeit bewegte und bewegt sich immer noch im Zentrum
eines der umstrittensten gesellschaftlichen Brennpunkte. Das Kirchenasyl ist
zwar nur eine Maßnahme von vielen, sich für die Belange von Flüchtlingen
einzusetzen, durch die Form der aktiven öffentlichen Handlung erzeugt es jedoch
eine große Wirksamkeit. Das Eintreten für Menschen, die von Abschiebung
bedroht sind, hat vielen Kirchengemeinden einen Schub von neuen und positiven
Aktivitäten und Erfahrungen beschert und das Verständnis einer aktiven Kirche
wieder mit Leben gefüllt.Gemeindepfarrer zeigen eine große Offenheit und
Bereitschaft für die Gestaltung von Gottesdiensten und Ausländerfesten,
stellen Räumlichkeiten und finanzielle Mittel zur Verfügung und ermöglichen
durch ihr Auftreten bei Behörden und durch ihre Kontakte im Gemeinwesen neue
Hilfsmöglichkeiten. Der Grad des kirchlichen Engagements ist davon abhängig,
wie groß die Bereitschaft und die Ressourcen der Kirchengemeinde sind. Das
Handeln und das Urteil von Gemeindepfarrern und sonstigen Verantwortlichen
innerhalb der kirchlichen Strukturen hat für das gesamte Gemeinwesen immer noch
eine nicht zu unterschätzende symbolhafte Bedeutung. So wird in der Regel das
Anliegen eines Pfarrers bei den (Ausländer-) Behörden eher rücksichtsvoll
behandelt und überprüft. Ein solches öffentliches Eintreten für Belange von
Flüchtlingen erzeugt einen erheblichen Vertrauensvorschuss und erleichtert
damit die Arbeit von Ehrenamtlichen.
Mit Kritik zurückhaltend
Ehrenamtliche haben in der Kirchengemeinde das Gefühl, dass sie mit ihrem
Anliegen für die Flüchtlinge verstanden werden. Schon die Nutzung von
Kirchenräumen schafft neue Berührungspunkte. Eine Vielzahl von Sprachkursen,
Ausländer- und Frauenfesten und regelmäßige Treffen von Arbeits- und
Freundeskreisen finden unter dem Dach der Kirchengemeinde statt. Auch dies hat
eine nicht zu unterschätzende symbolische Wirkung für die Öffentlichkeit.
Letztendlich ist Flüchtlingsarbeit eine Form von öffentlich wirksamer
Lobbyarbeit und es ist für ehrenamtliche Helferkreise gut zu wissen, dass das
Dach der Kirche nicht nur Schutz, sondern auch moralischen Rückhalt bietet.
Schwierigkeiten ergeben sich zum Beispiel dort, wo unterschiedliche
Einschätzungen der Fluchtgründe vorliegen. Für viele ehrenamtliche
Flüchtlingshelfer ist eine umfangreiche Unterstützung (beispielsweise in Bezug
auf ein Kirchenasyl) auch bei solchen Flüchtlingen gerechtfertigt, die ihre
Heimat aus wirtschaftlicher Not verlassen haben. Dem halten die verantwortlichen
Gemeindepfarrer entgegen, dass nur Flüchtlinge mit einer eindeutigen
politischen Verfolgung eine reelle Chance auf ein Bleiberecht haben können.
Eher zurückhaltend sind auch viele Kirchengemeinden mit allzu kritischen
Stellungnahmen gegenüber der staatlichen Flüchtlingspolitik. In dem Dilemma,
sich einerseits für die Belange der Flüchtlinge konsequent einzusetzen,
andererseits aufgrund staatlicher Zuschüsse von der mehrheitsfähigen Politik
abhängig zu sein, stecken sowohl die Kirchengemeinden als auch die
verantwortlichen Wohlfahrtsverbände und damit letztlich auch die kirchliche
Sozialarbeit. Kritiker werfen der kirchlichen Flüchtlingsarbeit vor, dass sie
oftmals allzu schnell der staatlichen Unterbringungspolitik gefolgt ist und
damit diese stützt und letztendlich stabilisiert. Insbesondere als ein
Großteil der Bundesländer ihre Flüchtlinge nicht mehr flächendeckend den
Kommunen zuwies, sondern in mehreren hundert Menschen umfassenden Wohnheimen
unterbrachte, boten sich die kirchlichen Wohlfahrtsverbände weiterhin für eine
soziale Betreuung an. Die Gratwanderung besteht hier darin, sich für die
Interessen der Flüchtlinge einzusetzen, ohne sich allzu sehr für eine
staatliche Politik instrumentalisieren zu lassen. Es wird eine wichtige Aufgabe
für die Zukunft sein, wie die Kirche diesen schwierigen Weg in Zusammenarbeit
mit den ehrenamtlichen Helferkreisen und den professionellen
Flüchtlingsdiensten gestaltet.
Literatur
Becker, Astrid; Hamburger, Franz; Lenninger, Peter Franz (Hrsg.):
Anforderungsprofile und Qualifikationsmerkmale in der sozialen Arbeit der
Caritas mit Migrant(inn)en. Herausgegeben im Auftrag des Deutschen
Caritasverbandes. Freiburg, 1998.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (Hrsg.): Zur
rechtlichen und sozialen Situation der Ausländer ohne legalen Aufenthaltsstatus
in Deutschland: Erklärung der freien Wohlfahrtsverbände. Bonn, 1999.
Erzbischöfliches Ordinariat Berlin (Hrsg.): Rechtlos in Deutschland: Eine
Handreichung und Einladung zum Gespräch über die Lage von Menschen ohne
Aufenthaltsrecht. In: Migration 3 (1997).
Huber, Berthold: Sanctuary: Kirchenasyl im Spannungsverhältnis von
strafrechtlicher Verfolgung und verfassungsrechtlicher Legitimation. In:
Evangelische Landeskirche Baden (Hrsg.): Asyl in der Gemeinde : Eine
Handreichung. Karlsruhe, 1995, 3. Aufl., S. 11–16.Kern, Karl-Hans:
Gemeinwesenorientierte Migrationssozialarbeit. In: Deutscher Caritasverband
(Hrsg.): Caritas ’98: Jahrbuch des DCV. Freiburg, 1997, S. 155–161.Kirchenamt
der evangelischen Kirche und Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
(Hrsg.): ”... und der Fremdling, der in deinen Toren ist.” Gemeinsames Wort
der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht: Gemeinsame
Texte Nr.12. Bonn, 1997.Kommission XIV Migration der Deutschen Bischofskonferenz
(Hrsg.): Hilfe und Schutz bedrohter Menschen im Einzelfall: Eine Argumentations-
und Entscheidungshilfe zum so genannten ”Kirchenasyl”. Bonn,
1998.Landkreistag und Städtetag von Baden-Württemberg (Hrsg.):
Sozialhilferichtlinien mit dem Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von
Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG). Stuttgart, 2. Aufl.
einschließlich 44. Ergänzungslieferung, 1999.Langer, Stephan: Kritik einfach
abgeschafft : Werden Wohlfahrtsverbände aus Flüchtlingsbetreuung gedrängt?
In: Konradsblatt 16 vom 16.4.1999.
Michels, Reiner: Deutschland hat 45,2 Prozent der Asylbewerber in EU-Staaten.
Rheinische Post vom 17.11.1998.
Von Pollern, Hans-Ingo: Die Entwicklung der Asylbewerberzahlen im Jahre 1998.
In: Zeitschrift für Ausländerrecht (ZAR) 3 (1999), S. 128–134.Wessels,
Christiane: Das soziale Ehrenamt im Modernisierungsprozess: Chancen und Risiken
des Einsatzes beruflich qualifizierter Frauen. Pfaffenweiler, 1994.
Ludwig Karp, Diakonisches Werk Dortmund
Die soziale Arbeit mit Flüchtlingen, erst recht die mit Illegalisierten hat
bislang keine umfassende Institutionalisierung, keine flächendeckende
Etablierung erfahren. Dies gilt für alle gesellschaftlichen Bereiche. Soziale
Hilfen geschehen fast nur in Form von Kriseninterventionen, als Nothilfe in
Einzelfällen.
Es besteht keine umfassende organisierte Lobby in Staat, Verwaltung,
Kommunen, Verbänden, Kirchen. Die, die direkt mit den Betroffenen Kontakt haben
und sich entscheiden, für diese einzutreten, sind oft alleingelassen und
isoliert, ähnlich wie die Flüchtlinge selbst.
Aktionen wie Kirchenasyl, Hungerstreiks, öffentliche Petitionen, Voten von
bekannten Persönlichkeiten, Erklärungen von Kirchenvertretern bedeuten eine
öffentliche Aufmerksamkeit und motivieren andere. Aber oft erst, wenn die
Schicksale in die breite Öffentlichkeit gehoben werden. So wird ihre
Bedeutsamkeit oft unverhältnismäßig gewürdigt.
Meist erweckt die Menschen das Schicksal erst, wenn sie direkt mit
Flüchtlingen konfrontiert werden. Sie sind erschüttert. Sie empfinden Mitleid,
oft folgt danach ein Hilflosigkeitsgefühl, was sich teils in Abwendung vom
Betroffenen, teils in Aggression den Behörden oder der Gesellschaft insgesamt
gegenüber ausdrückt. Es entwickelt sich aber auch kontinuierliches Engagement
und weitere Hilfsbereitschaft. Bei anderen entstehen eher Existenzängste,
Bedrohung und Abwehr, wenn nicht schärfere, in manchen Fällen sogar
gewalttätige Antihaltungen.
Eine gesellschaftliche Etablierung des Themas, in Form von kontinuierlicher
Verbesserung der Lage der Flüchtlinge findet nicht statt. Dies gilt so lange,
wie sich Hilfen auf Kirche, Wohlfahrt oder Einzelengagement beschränken. Hilfen
aus (partei-)politischen Gruppierungen schaffen oft kontraproduktive
Aufmerksamkeit. Ressentiments, die gegen diese Gruppen bestehen, werden auch auf
die Flüchtlinge bezogen und umgekehrt. Eine gesellschaftliche Belohnung gibt es
nicht. Abbrökkeln von Solidarität in der Gesellschaft, gerade unter den
Benachteiligten, forciert dies.
Positive Veränderungen in Gesetzen, wohlwollende Auslegung der
Ermessensspielräume werden umfassend nicht erreicht. Im Gegenteil, es ist zu
beobachten, dass nach aufwendigen Aktionen oft sogar die Rechte beschnitten
werden.
Kontraproduktiv ist die meist auf Einzelfälle beschränkte und oft negative
oder uninformierte Berichterstattung der Medien. Einzelne
Korrespondentenberichte bilden hier die Ausnahme.
Die Begriffswahl in Umgangssprache und weiten Bereichen der Verwaltung und
Betreuung - siehe das Unwort “Illegale” - zeigt den Unwillen, diese Menschen
zu registrieren, geschweige denn, sie zu akzeptieren. Begriffe wie “Asylanten”
reihen sich hier ein.
Spezifika der (Not-) Hilfen?
Dieses System der Krisenintervention in Einzelfällen ist gekennzeichnet
durch grundlegende Spezifika:Die Nothilfe geschieht...
Wo geschieht diese (Not-)Hilfe?
Grundsätzlich geschieht (Not-)Hilfe an allen Stellen, mit denen Flüchtlinge
in Berührung kommen oder kommen müssen. Wir unterscheiden also zwei
Zugangsarten:
Zum einen Orte und Einrichtungen, die die Menschen freiwillig auswählen,
z.B. Flüchtlingsberatungsstellen, Regelberatungsstellen,
Flüchtlingsunterkünfte, Kirchengemeinden oder andere kirchliche Organisationen
bzw. Einzelpersonen, Privatpersonen, Schulen, Arbeitsstellen, Flüchtlingsräte,
Selbstorganisationen, Menschenrechtsorganisationen.
Zum anderen Orte, zu denen sie meist gehen müssen oder gezwungen werden zu
gehen, z.B. Verwaltung, Gerichte, Polizei, Bundesgrenzschutz,
Abschiebeeinrichtungen, Haftanstalten, Bahnhöfe, Flughäfen u.a.
Wer gibt die (Not-)Hilfen konkret?
Es gibt überall an o.g. Orten Einzelpersonen, die Hilfe leisten nach den
oben erwähnten Kriterien, seien es nun Gleichgesinnte, Freundinnen, Freunde,
Fremde oder die Polizei.
Positiv ist zu bemerken, dass es in vielen Städten, Stadtteilen und
Gemeinden Netzwerke, Partnerschaftskreise und Einzelpersonen gibt, die sich
unterstützen und stärken, um zu helfen und hilfsbereit bleiben zu können.
Hier können Hilfsangebote erfragt werden und ausgetauscht werden.
Hierzu gehören weiterhin kompetente Fachpersonen, wie Rechtsanwälte,
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, einzelne Menschen aus Ämtern und
Behörden wie privat Engagierte.
Oft gelangen die Illegalisierten erst am Ende ihrer Kräfte zur Polizei, in
ein Krankenhaus, in spezifische Betreuung, an Beratungsstellen. Sie geraten in
Abschiebehaft oder werden, direkt nachdem sie aufgegriffen wurden, abgeschoben.
Viele haben diesen Kreislauf schon selbst mitgemacht oder von Freunden,
Bekannten, “Leidensgenossen” gehört, wie es in der Abschiebehaft zugeht,
wie die Abschiebung vollzogen wird und können es sich leicht ausmalen oder
haben es erlebt, wie der Empfang in der Heimat sein wird.Diese Hintergründe
haben es ja erst veranlasst, dass sie sich in die gefährliche Lage des
illegalisierten Lebens begeben haben.
Neben dem Eintreten für diese Menschen, den konkreten Hilfeleistungen ist
eine eigene Stärkung untereinander unverzichtbar. Ein solches Engagement, oft
am Rande der Legalität, aber mit eigenem guten Gewissen, erfordert viel
Energie. Es kann aber auch viel wiedergeben.
Wie sehen konkrete Hilfen aus?
Die konkrete Hilfe für Flüchtlinge, bes. für illegalisierte Menschen kann
sehr unterschiedliche Gestalt annehmen.
Sie besteht in der Gewährung menschlicher Nähe, in der kostenlosen
Versorgung mit Essen, Toilette, Dusche, Kleidung, Schlafplatz, Wohnung, in der
Verfügungstellung von Geld und Wertsachen.
Sie unternimmt Versuche der “Einschleusung” in teils kostenpflichtige
Regelleistungen durch Überlassung der eigenen Krankenkarte oder anderer
Dokumente, der zur Verfügungstellung von Fahrkarte für Besuche bei Freunden
und Bekannten, der Hilfe zur inoffiziellen Teilnahme an Sprachkursen und
Schulen, der kostenlosen Untersuchung und Behandlung durch Ärzte.Kostenlose
Dienstleistungen werden angeboten wie Taxifahrten, Begleitung zu Ärzten und
Ämtern, Übersetzungen, Rechtsberatungen, Einladungen zu Gottesdiensten und
Feiern, Absehen von Haftmaßnahmen, inoffizielle Freilassung aus dem Gewahrsam,
Schutz vor gewalttätigen Übergriffen.
Es gibt sogar Hilfen, die hier nicht aufgeführt werden können, da sie die
Helfer/-innen in Bedrängnis oder existenzielle Not bringen können oder nach
Bekanntwerden schwerer oder gar nicht mehr möglich sind.
Viele geben oft auch mit dem Wissen, dass sie sich selbst Gefahren aussetzen,
lebensrettende Hilfen, deren Dimension ihnen manchmal gar nicht bewusst wird.
Das Engagement der SozialarbeiterInnen, PfarrerInnen, anderer Haupt- und
Ehrenamtlicher, von Kirchengemeinden, Menschenrechtsorganisationen und Vereinen
kann nicht hoch genug bewertet werden.
Immer wieder zeigt sich, dass - wenn Kontakt gesucht wird - der persönliche
menschliche Kontakt gemeint ist. Unsere Institutionalisierung und Struktur, sei
sie auch nur im Kopf der auf Hilfe angesprochenen vorhanden, schreckt die
Hilfesuchenden oft ab - oder sie lernen in Einzelfällen, diese für sich zu
gebrauchen. Das kann daran liegen, dass die Flüchtlinge meist in ihren Ländern
solche Strukturen wie hier nicht erfahren haben, nur durch Freunde, Bekannte,
Familie, also durch private Kontakte - eben Beziehungen - überleben konnten.
Menschenrechtliche Grundlagen, Mindestversorgung oder soziale, ethische,
moralische Mindestanforderungen gibt es in ihren Heimatländern meist weniger.
Viele Betroffene haben bei diesen Helferinnen und Helfern die Intensität des
Lebens neu geweckt, die Suche nach dem Lebenssinn erleichtert. Sie haben sich
gegenseitig dabei unterstützt, den Weg zu sich selbst zu finden. Dies kann in
der Folge auch anderen Menschen zugute kommen.
Konsequenzen für Kirche und Diakonie: Verantwortung nicht nur für
Einzelfälle
Es zeigt sich in der Praxis, dass die Betroffenen selbst oder ihre
Unterstützer/innen zur Kirche und kirchlichen Einrichtungen viel Vertrauen
haben, auch wenn sie sonst Distanz zur Kirche halten. Es entwickelt sich sogar
durch die Hilfsprozesse oft über die Kontakte zu kirchlichen Einzelpersonen
hinaus eine positive Beziehung zur Kirche. Das zeigt, dass Kirche gerade an der
Basis immer noch funktioniert. Bezeichnend ist allerdings, dass der Anstoß, die
Illegalisierten in den Blick zu nehmen, erst von Einzelnen an der Basis kommen
muss. Es stellt sich die Frage, ob dies ein Zeichen dafür ist, dass Menschen in
der Kirche, auch die, die Verantwortung tragen, manchmal weit von ihrer eigenen
Grundlage, der Bibel, entfernt sind. Kirchliche Würdenträger sitzen in
Parlamenten und stimmen gesetzlichen Verschärfungen zu, die Menschen in die
Illegalität treiben. Auf der anderen Seite sitzen die gleichen Menschen in
Petitionsausschüssen und entscheiden über Einzelschicksale, manchmal sogar
positiv. Das bedeutet, dass Kirche und Diakonie zuerst Veränderungen bei sich
selbst vornehmen muss.
Grundsätzliche Veränderungen können bestehen in der Übernahme von
Verantwortung nicht nur für Einzelfälle: Jedes kirchliche Engagement ist
gleichzeitig gesellschaftspolitisches Handeln, und es ist unteilbar. Erst recht
darf es sich nicht widersprechen. Eine Rückkehr zu den Wurzeln Jesu ist
anzumahnen, die sich einer Kapitulation vor der Konsumgesellschaft in Form der
Anpassung verweigert. Nicht die Produktivität von Menschen, sondern der Mensch
selbst muss an erster Stelle stehen. Und: Das kirchliche Handeln in genanntem
Sinne ist entscheidend, Worte sind nur ein erster Schritt.
Diese grundsätzlichen Veränderungen lassen sich mit konkreten Forderungen
verbinden: Ein öffentliches Bekenntnis zur Arbeit mit Illegalisierten als
zentrale Aufgabe der Kirchen, der Flüchtlings- und Migrationsberatung ist
notwendig. Illegalisierte Menschen - Einzelne wie die Gruppe insgesamt - müssen
öffentlich in Schutz genommen werden. Es darf keine Beteiligung der Kirche an
Denuntiationen - auch einer solchen in Form von Gesetzen - geben.
Legalisierungs-Debatten und -Prozesse sollten eingeleitet und unterstützt,
Hilfsangebote (Beratungsstellen, Übernachtungsstellen, offizielle Möglichkeit
der Teilnahme an Mahlzeiten in kirchl. Einrichtungen, offizielle Bereitstellung
von Kindergartenplätzen, Einrichten von Nothilfefonds/Rechtsmittelfonds)
institutionalisiert und ausgebaut werden.
Gegen ein System der Duldung
Es ist unverzichtbar, Wege zu einer positiven sozialen Kontrolle zu finden,
wie sie in der gesamten Gesellschaft vermisst wird. Dies kann durch Förderung
von offiziellem Zugang von Schutzbedürftigen aus anderen Ländern - mit
paralleler Abgleichung der Zahlen anderer Aufnahmeländer - geschehen.
Die positive Aufnahme einschließlich Sprachförderung, Ausbildung und Arbeit
kann eher verantwortungsvolles Leben im Sinne der Gesellschaft schaffen. Gerade
bei Rückkehr wird verantwortungsvolles Leben oft so erst möglich. Das latent
schlechte Gewissen, weswegen Deutschland immer noch die meisten Flüchtlinge
aufnimmt, erzeugt nur Mitleid und ein System des Geduldet-seins. Diese Duldung
erhält ja dann auch ein Großteil der hier lebenden Flüchtlinge.
Solange die Prämisse gilt: “Keiner darf rein, aber wenn sie schon mal hier
sind, sollen sie schnell wieder raus”, ist es schwer möglich, gegenseitige
Akzeptanz zu erreichen. Erst recht wird dem eigentlichen Ziel, Hilfen
überflüssig zu machen, entgegengesteuert. Einerseits wird Hilfe verweigert,
andererseits werden aus schlechtem Gewissen und Mitleid unverhältnismäßige
Hilfen gegeben, die oft keine Kontinuität besitzen und den Eindruck erzeugen,
dass die Helfer sie eher für sich als für die Hilfesuchenden anbieten.
UK Home Office, Immigration and Nationality Directorate: Algeria Assessment
April 2000, 32 S., L7064
“SECURITY SITUATIONA.1 The general level violence in Algeria in the 1990s
resulted in numerous killings and massacres. The reasons for these killings were
not always clear, nor was it always possible to be sure who the perpetrators
were. Security forces allegedly killed members of Islamic armed militias. The
armed Islamic opposition groups were alleged to have threatened and then killed
relatives of individuals in the security forces. Some massacres may have been
vendettas, in revenge for previous killings of people by rival groups. Local and
international human rights groups condemned rival government factions for being
behind some of the killings[1] [4b] also for failing to intervene in a timely
manner at sites of massacres. [4c] The government denied these claims and
contended that as a matter of policy disciplinary action is taken against
members of security forces who are guilty of violating human rights.[4c] Several
such cases have been reported. [4c]
A.2 The worst affected areas in 1997/8 were the three urban areas to the
south of Algiers - Boufarik, Blida, and Medea where massacres of villagers took
place almost weekly in these areas. [6c] Most incidents since the end of 1998
have been in rural areas and in the smaller towns and cities west of Algiers.
[3c] Attacks in the main cities are infrequent and the killings have become more
localised and with fewer numbers in incidents in the past year. [3c] [16]
A.3 In January 2000 the AIS, the armed wing of the FIS party, and another
group, the LIDD, took advantage of the government amnesty and disbanded. [16h]
The main armed Islamist groups now operating in the country are the GIA and the
smaller Salafist Call and Combat Group. Government forces are reported to be
mounting operations against them. [16h] and these operations have led to a
significant reduction in terrorist activity in greater Algiers and northern
Algeria. [3c] In late 1999 the government allowed representatives from the
International Committee of the Red Cross to visit prisons and open an office in
Algeria. [4c] In March 2000 the Algerian government invited four human rights
organisations to visit Algeria. [17d]
SECURITY FORCES
A.4 Members of the security forces have allegedly been responsible for
serious human rights abuses. These include reports of extrajudicial killings,
unfair trials, torture of detainees and arbitrarily arresting and detaining
individuals suspected of involvement with armed Islamist groups. There are
unconfirmed reports that the security services were responsible for several
rapes. The US State Department stated that in 1998 there were credible reports
of security forces collusion in extra-judicial killings. [2a] [4a]
A.5 It has been claimed that the Algerian security forces routinely practise
torture and cruel, inhuman, or degrading treatment. According to testimonies
collected by Human Rights Watch, torture in Algeria commonly includes severe
beatings and forcing dirty water down a victim’s throat to the point of
choking. Others have claimed that they received electrical shocks to their
bodies or had been sexually assaulted. [7b] The UN Eminent Panel in 1998
receivedinformation that persons suspected of terrorism are subjected to harsh
treatment and torture as a matter of course. [5b]
A.6 The Algerian authorities allegedly arrest individuals they suspect of
having Islamist sympathies. There have been instances of individuals being
arrested just because they happen to be inhabitants of an area considered to be
an Islamic militant stronghold. The authorities do not often target members of
the more moderate Islamic parties such as Society of Peace (previously Hamas)
and En-Nahda. Non active sympathisers of FIS are unlikely to be at risk of
persecution. People who are known to be, or who are perceived as active FIS
supporters could be at risk from the authorities. Individuals who have
distributed radical Islamic literature may face problems, including imprisonment.
[2b]”
UK Home Office, Immigration and Nationality Directorate: Angola Assessment
April 2000, 36 S., L706
“DEATH PENALTY4.21 The death penalty was abolished in Angola in 1992;
however there are many allegations of extrajudicial killings by the police and
army. UNITA abolished the death penalty in 1996, although there is no
independent assessment of their legal system. [40]” (...)“PRISON
CONDITIONS4.32 Prison conditions constitute a serious threat to the health and
lives of prisoners. Cells are overcrowded and lack basic sanitary facilities.
The prison system holds up to five times the number of inmates for which it was
designed. There are reports that prisoners have died of malnutrition, and
disease, because the government failed to supply the financial support to buy
food or healthcare. Prisoners depend on friends, family or international relief
organisations for basic provisions. Prison officers, who are chronically unpaid,
support themselves by stealing from inmates and extorting money from their
families. They frequently beat and abuse inmates. The Government permitted local
and international human rights monitors to visit prisons, but not individual
prisoners, during 1999. [2]
4.33 According to widespread reports, UNITA prison conditions are extremely
harsh. Prior to its capture UNITA reportedly maintained a prison at their
Andulo headquarters where large numbers of persons accused of treason were held.
During 1999 there was at least one report that UNITA prison officials beat
detainees. [2]
TORTURE
4.34 The Constitution and Penal Code expressly forbid mistreatment of
suspects, detainees or prisoners. However, the UN and other human rights
organisations report that there is widespread and generalised abuse of suspects.
Security service personnel regularly employ torture and other forms of cruel and
degrading treatment, including rape. Confessions are regularly obtained this way
and the perpetrators are rarely if ever punished. There are no cases on record
where an army or police officer has been disciplined for use of excessive force
on a UNITA suspect. [2]
4.35 The UN and human rights organisations report the abuse of suspects to
have been universal in areas under UNITA control during 1999. Interviews with
persons who fled UNITA-held areas revealed that UNITA uses cruel and inhuman
practices, including public torture and mutilation, to punish dissent and deter
further acts of disloyalty. There have been repeated credible allegations that
UNITA President Jonas Savimbi has ordered suspects to be tortured and executed
in his presence. [2]
DISAPPEARANCE
4.36 The Government and UNITA continued to accuse each other of abductions
and of causing the disappearances of civilians, including government officials,
party activists, and traditional leaders. The number of allegations and the
prevailing conditions of insecurity made it impossible for the UN and other
organisations to investigate all of these allegations. [2]
4.37 Persons taken into police custody are often reported to disappear
without a trace, particularly in rural areas. Amnesty International documented
incidents of disappearances during 1998 in areas formerly held by UNITA. The US
State Department Report for 1999 stated that during the year suspects accused of
illegal weapons ownership or collaboration with UNITA disappeared, as did UNITA
party officials in some areas where the Government regained control. [2][19]
4.38 Civilians abducted by UNITA generally were either forced to become
soldiers or support personnel, or were considered government collaborators.
There were unconfirmed reports in April 1999 that UNITA abducted persons in
Nequile, Chitmebo, and Gimba Filili villages in Bie Province. In July 1999 UNITA
abducted 22 persons during an attack on the town of Catete. In December 1999,
UNITA abducted 20 persons from Namibia, who subsequently were rescued by
Namibian forces. The frequent discovery of dead bodies in the aftermath of
attacks suggested that suspected collaborators were executed summarily. Those
who escaped UNITA custody and were able to return to government-held areas
reported that they were subjected to torture, beatings and sexual abuse. [2]”
(...)“INTERNAL FLIGHT5.81 In general terms, the Angolan authorities are well
aware of the economic and social pressures which motivate Angolans of all ethnic
origins to seek to emigrate, and that asylum applications are often used as a
means of achieving this. The controls at Luanda airport are thorough and any
Angolans who have been deported from abroad, or who lived abroad for many years,
would be questioned by immigration and police at the airport with a view to
establishing their identity and whether they were of interest to the authorities
for political or criminal reasons. But the fact of applying for asylum would
not, if discovered, be of particular interest. There is no evidence to suggest
that returned emigrants are forced to either leave Luanda or return to their
area of origin. [27]”
UNHCR fordert Abschiebungsstopp
UNHCR Nürnberg: Ergänzende UNHCR-Position zur zwangsweisen Rückführung
abgelehnter Asylsuchender nach Angola, 4. Juli 2000, 3 S., L7258
“Die Lage in Luanda ist gekennzeichnet durch eine tiefgreifende soziale und
wirtschaftliche Krise, denn obgleich Luanda selbst bislang nicht Ort
kriegerischer Auseinandersetzungen war, werden die mittelbaren und unmittelbaren
Auswirkungen des andauernden Krieges auf die Hauptstadt und die Küstenregion
immer gravierender. In den letzten Monaten hat sich die Situation insgesamt
weiter verschlechtert, und Beobachter gehen davon aus, daß die zukünftige
Entwicklung, beispielsweise infolge erwarteter Ernteausfälle, noch
dramatischere Ausmaße annehmen wird. Bereits jetzt stirbt Schätzungen zufolge
eines von drei angolanischen Kindern vor dem Erreichen des 5. Lebensjahres,
einer von 133 Angolanern ist von Minen verstümmelt worden, und das
durchschnittliche Lebensalter liegt bei derzeit lediglich 42
Jahren.Infrastrukturell angelegt für weniger als eine halbe Million Einwohner,
leben derzeit, bedingt durch die große Anzahl von Binnenflüchtlingen, ca. 4
Millionen Menschen und damit ein Drittel der auf 12 Millionen geschätzten
Bevölkerung Angolas in Luanda. Dies hat zur Folge, daß die Mehrheit der
Einwohner Luandas weit unterhalb der Armutsgrenze buchstäblich um ihr
Überleben kämpft. Zwar werden noch Lebensmittel und Dienstleistungen auf dem
freien Markt angeboten, diese sind jedoch nur für jene Personen erhältlich,
die über die erforderlichen Geldmittel - bei einer galoppierenden
Inflationsrate von über 3000% - und Beziehungen verfügen. Die
Hilfsorganisationen wiederum – neben UN-Organisationen sind etwa 150
internationale und lokale Nichtregierungsorganisationen vor Ort tätig - sind
nicht in der Lage, die Versorgung der breiten Bevölkerung mit dem
Lebensnotwendigsten sicherzustellen, sondern müssen sich auf die Unterstützung
der Schwächsten beschränken. Hinzu kommt, daß es für neueintreffende
Personen immer aussichtsloser wird, auch nur ein Dach über dem Kopf zu finden.
Bedenklich ist vor allem auch der eklatante Mangel an sauberem Trinkwasser,
sowie sich überhaupt die sanitären Einrichtungen insgesamt in einem völlig
desolaten Zustand befinden. Des weiteren ist die Elektrizitätsversorgung
vollkommen unzureichend. Schließlich ist nurmehr für eine äußerst mangelhaft
funktionierende medizinische Versorgung gesorgt, bei gleichzeitig verstärktem
Auftreten von Malaria- und HIV-Infektionen. Die hohe Arbeitslosigkeitsrate in
ganz Angola bei Schätzungen zufolge ca. 175.000 jährlich neu auf den
Arbeitsmarkt drängenden Arbeitsuchenden ist in Luanda besonders bedrückend.Als
nahezu zwangsläufige Folge dieser desolaten Verhältnisse sind Raubüberfälle,
gewaltsame Übergriffe und Prostitution an der Tagesordnung, und das
Straßenbild Luandas ist geprägt von obdachlosen Erwachsenen und
Straßenkindern sowie von Kriegsinvaliden und Minenopfern.
Von den katastrophalen Lebensbedingungen in Luanda sind Binnenflüchtlinge,
aber auch rückgeführte abgelehnte Asylbewerber naturgemäß besonders
betroffen, da sie die Verhältnisse vor Ort nicht kennen und im Regelfall nicht
über die notwendigen Beziehungen verfügen, die ihnen die lebenswichtige
Orientierung erleichtern. Zudem sieht sich die Vertretung des UNHCR in Angola
außerstande, weitere Neuankömmlinge in Luanda zu versorgen.
Für die Küstenregion gilt, daß sich die Situation dort in den letzten
Monaten erheblich verschlechtert hat und insbesondere die Gefahr droht, dort
unmittelbar in das Kriegsgeschehen involviert zu werden. So fanden in der
letzten Zeit Angriffe der UNITA auf das Umland von grösseren Städten, z.B. in
den Regionen um Benguela, Huila und Kwasa Sul statt. Letztlich ist auch nicht
auszuschließen, daß das Kriegsgeschehen auf Luanda übergreift, da dort
zentrale Institutionen der Regierung zur Kriegsplanung und -durchführung
angesiedelt sind.
Darüber hinaus kommt es nach den Erkenntnissen von UNHCR vor allem in und um
Luanda vermehrt zu zwangsweisen Rekrutierungen seitens der Regierungs-armee,
wovon selbst Minderjährige von lediglich 13 oder 14 Jahren betroffen sind.
Vor dem Hintergrund katastrophaler Lebensbedingungen und erheblicher
Sicherheitsrisiken sowie der ausgesprochen angespannten Aufnahmekapazitäten in
Luanda bittet UNHCR die Staaten nochmals eindringlich, Rückführungen
abgelehnter Asylbewerber nach Angola, einschließlich Luanda und der
Küstenregion, so lange auszusetzen, bis eindeutige Fortschritte im Hinblick auf
eine friedliche Beilegung des Konfliktes in Angola erkennbar sind.”
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