ASYLMAGAZIN 9 / 2000


Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

wie niedrig muss die Anerkennungsquote in einem vom deutschen Gesetzgeber als “sicher” fingierten Drittstaat sein, bevor eben diese fiktive “Sicherheit” in Frage gestellt wird? Darf der Gesetzgeber den Grundrechtsschutz der Art. 1 I, 2 II, 16a GG via Drittstaatenklausel und völkerrechtlichen Vertrag (Dubliner Konvention) und einfachgesetzliche Normierung eines bestimmten Staates als “sicher” auch dann leerlaufen lassen, wenn die Anerkennungsquote dort 0 % beträgt? Oder ist das ihm vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Ermessen dann doch überschritten?  Es ist Zeit für diese Fragen. Denn die Anerkennungsquote in Slowenien betrug 1999 genau 0 %. Dabei kommen nach Slowenien auch nicht gänzlich andere Flüchtlingsgruppen als zu uns. Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei und Ungarn stehen übrigens nicht viel besser da und gelten daher unter Schutzsuchenden vielleicht nicht ganz zu Unrecht als “No-go-Area” bzw. bestenfalls transitwürdig. Wir dokumentieren die Anerkennungsquoten in anderen europäischen Ländern im Abschnitt “Nachrichten - Europa”. Wie Sie nachlesen können, sind wir von einer wahrhaft harmonisierten Entscheidungspraxis angesichts einer Aufspreizung von 0 bis 100 % Anerkennungsquote bei ein und demselben Herkunftsland doch noch etwas entfernt.

Niemand wünscht ernsthaft Mehrfachverfahren in verschiedenen EU-Staaten. Aber: ist es denn ein Wunder? Ist ein Asylbewerber weniger schutzwürdig, weil er in einem für ihn extrem ungünstigen Land den Flüchtlingsstat Welche Veränderungen haben sich in den letzten Jahren in der Sozialarbeit mit Personen ergeben, die in ihrer Aufenthaltskarriere auch einmal Asylbewerber bzw. geduldete De-facto-Flüchtlinge sind? Zwei in der Praxis stehende Sozialarbeiter haben uns Texte zu dieser Frage zur Verfügung gestellt. Sie stellen übereinstimmend fest, dass es keine scharfe Trennlinie mehr zwischen den Gruppen “illegal Einreisende”, “Asylbewerber”, Geduldete, Illegale und anerkannte Flüchtlinge mehr gibt. Dies stellt die Migrationssozialarbeit vor neue Herausforderungen. Mehr dazu im Kapitel “Aus der Beratungspraxis”.

Das britische Home Office (Innenministerium) gibt zweimal jährlich insgesamt eher blasse Lageberichte zu den wichtigsten Herkunftsländern heraus. Wir haben für Sie aus mehr als 1.000 Seiten die aufschlussreichsten Passagen für dieses Heft herausgeschnitten. Sie betreffen die Länder ...(diesen Satz nur, wenn im Inhaltsverzeichnis kein Platz mehr für die Auflistung ist).

Auch sonst liegt der Schwerpunkt dieses Heftes auf den Herkunftsländerdokumenten. Neben neuen UNHCR-Stellungnahmen zu Angola und Sierra Leone finden Sie auch solche anderer Auskunftsstellen etwa zu China (AA), DR Kongo (Institut für Afrika-Kunde), Sri Lanka (AA und Schweizerische Flüchtlingshilfe), Sudan (ai). Als Beispiel für die individuelle Anfragenbeantwortungdurch unseren österreichischen Partner ÖFSE/ACCORD finden Sie außerdem unter Kamerun eine Quellenaufstellung zu der verfolgungsträchtigen Gruppierung SCNC.

Unsere Mitgliedsorganisationen haben in den letzten Wochen einen Fragebogen zu der Arbeit des Informationsverbund Asyl verteilt. Falls Sie noch nicht in den Besitz eines solchen Fragebogens gekommen sein sollten, möchten wir Sie um Ihr Unterstützung bitten: Jeder ausgefüllte Fragebogen hilft, unsere Informationsdienstleistungen besser Ihren Wünschen anzupassen.

Dass wir wirklich willens sind, auf Anregungen einzugehen, wollen wir bei dieser Gelegenheit gleich demonstrieren: Eine Anwältin fragte uns, warum es denn nicht möglich sei, andere Kanzleien als die Mitglieder des Rechtsberaternetzes des UNHCR und der Wohlfahrtsverbände auf unserer Homepage www.asyl.net zu verzeichnen. Wir haben den Aufwand der Adressdateipflege abgeschätzt und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir ihn uns gerade noch leisten können. Also: Wenn Sie in unser zukünftiges Asylanwaltsverzeichnis auf www.asyl.net aufgenommen werden wollen, bitten wir Sie, uns bis 30. November Ihre vollständigen Daten (inkl. Telefon, Fax, E-mail und ggfs. Internet-Adresse), Ihre Abonnement- bzw. Jahresrechnungsnummer zuzuschicken; geben Sie uns bitte auch die Fremdsprachen an, die von Ihnen oder ständigen Mitarbeitern gesprochen werden

Nachrichten

Bund

Schily revidiert Position

Aus Die Zeit vom 20.7.2000: “Schily: Ich glaube, die ganze Diskussion um das Grundrecht auf Asyl - und das ist vielleicht auch eine Korrektur gegenüber meiner bisherigen Position - ist wahrscheinlich müßig. Denn selbst wenn wir das Grundrecht heute in eine institutionelle Garantie umwandeln würden, könnten wir das Verwaltungsverfahren kaum umgehen. Denn hinter dem Art. 16a steht gewissermaßen als zweite Linie die Genfer Flüchtlingskonvention. Und die führt auch zu Prüfverfahren.Zeit:
 Warum dann also die ganze Aufregung?Schily: Weil wir uns zumindest überlegen sollten, ob unsere Prüfverfahren optimal sind. Andere europäische Staaten kommen zu schnelleren Ergebnissen, ohne dabei die Prinzipien des Asyl- und Flüchtlingsschutzes außer Acht zu lassen. Das sollten wir uns in Ruhe und ohne Vorurteile anschauen.
Zeit: Mit ‘uns’ meinen Sie die Kommission?
Schily: Ja, auch die. Unser eigentliches Asylverfahren ist nicht zu lang, es dauert in der Regel drei Monate. Das Problem sind die Folgeverfahren: Da kann ein Asylbewerber, wenn er erst einmal einige Zeit im Land ist, Nachfluchtgründe geltend machen, sein Kind kann einen Folgeantrag stellen. Wenn die Anträge abgelehnt werden, rufen sie die Gerichte gegen ihre Ausweisung und Abschiebung an. Warum muss hierzulande alles verrechtlicht werden?
Zeit: Plädieren Sie etwa für ein Asylverfahren ohne Beteiligung der Justiz?
Schily: Vorstellen kann ich mir vieles, aber es wird schwierig sein, ein Asylverfahren aus der Rechtswegsgarantie des Grundgesetzes auszuklammern.” (...)“Zeit: Trotzdem ist ein Rechtsanspruch auf Asyl verlässlicher.Schily: Auch das ist falsch. Wir haben zwar das liberalste Zugangsrecht für Asylbewerber, aber die illiberalste Anerkennungspraxis in Europa. Wenn wir das Verfahren endlich radikal verkürzen und vereinfachen, können wir wieder großzügiger sein, zum Beispiel mit der Regelung für Härtefälle. Wir brauchten auch nicht mehr so scholastisch zu differenzieren zwischen den Opfern staatlicher und nichtstaatlicher Verfolgung. Zudem könnten auch humanitäre Organisationen frühzeitiger in das neue Verfahren einbezogen werden.
Zeit: Auch die Kirchen?
Schily: Natürlich, heute ist es doch in einigen Fällen so, dass nach jahrelangen und am Ende gescheiterten Gerichtsverfahren Kirchenasyl verlangt wird. Das ist nicht nur misslich, sondern auch rechtsstaatlich sehr fragwürdig.
Ich hatte kürzlich einige Vertreter des Kirchenasyls bei mir zu Gast, sehr sympathische Leute. Die habe ich gefragt, was haltet ihr davon, ein Recht auf Kirchenasyl einzuführen? ‘Um Himmels willen’, antworteten die, ‘das würde uns ja in schreckliche Bedrängnis bringen!’ Anderen Kirchenvertretern habe ich gesagt, entscheidet doch mit darüber, wer als Flüchtling aufgenommen werden soll und wer nicht. Das gefiel ihnen nicht so gut, weil sie einige ja dann auch ablehnen müssen.”

AA revidiert Lagebericht zurTürkei

Laut einer Presseerklärung von PRO ASYL und dem Niedersächsischen Flüchtlingsrat vom 27.7.2000 hat das Auswärtige Amt in seinem neusten Lagebericht zur Türkei vom 22.6.2000 seine bisherige Einschätzung der Rückkehrgefährdung von kurdischen Flüchtlingen in einigen Punkten verändert. Beispielsweise wird eine Neubewertung der aus exilpolitischen Aktivitäten resultierenden Gefährdungen vorgenommen. Das Auswärtige Amt vertrete nicht mehr die Ansicht, dass sich türkische Sicherheitskräfte lediglich für die Drahtzieher prokurdischer Aktivitäten interessieren und Mitläufer nicht gefährdet seien. Auch die Gefahr der Sippenhaft werden vom Auswärtigem Amt nicht länger grundsätzlich negiert. In zahlreichen anderen Punkten bleibe das AA jedoch bei seiner restriktiven Position. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat und Pro Asyl hatten dem Auswärtigen Amt 32 Fälle von kurdischen Flüchtlingen unterbreitet, die hier abgelehnt worden sind, jedoch nach der Rückkehr in die Türkei verhaftet, gefoltert oder misshandelt wurden. Von diesen 32 Fällen seien 23 vom Auswärtigen Amt überprüft worden. In 12 dieser Fälle wurden den Betroffenen nach ihrer Abschiebung durch eine neue Entscheidung des Bundesamtes oder eines Verwaltungsgerichts der Flüchtlingsstatus zuerkannt. Anderen Betroffenen wurden Abschiebungshindernisse zuerkannt oder die Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland gestattet.

AA: “Verschärfung der Sicherheitslage” in Sri LankaIn

dem mit 11.7.2000 datierten, einseitigen “ad hoc-Bericht zur aktuellen Lageentwicklung in Sri Lanka - Ergänzung zum Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Sri Lanka vom 28.4.2000” des Auswärtigen Amtes wird kurz auf  die Kriegslage im Nord-Osten, die Ausnahmegesetzgebung sowie auf mehrere Attentate der LTTE eingegangen. Weiterhin heißt es in dem Bericht, dass als Reaktion auf die verschlechterte Sicherheitslage verstärkt Sicherheitskontrollen vorgenommen würden. Dazu gehörten meistenteils nur kurzzeitige Inhaftierungen zur Feststellung der Indentität, von denen insbes. Tamilen im wehrfähigen Alter  und aus dem Ausland einreisende Tamilen betroffen seien. Ein die Gefahr erhöhendes Moment liege vor, wenn die Rückkehr nur mit einem Emergency Pass einer Botschaft oder eines Konsulats erfolge.
Anmerkung: Dieser ad hoc-Bericht behauptet nur kurzzeitige Verhaftungen, welche ohne Hinzutreten weiterer Umstände regelmäßig von der Rechtsprechung nicht als ausreichend für die Gewährung von Flüchtlingsschutz angesehen werden.

Bundesländer

Bayern: Caritas-Berater wegen zur Unterlassung der Rechtsberatung verurteilt

Das Landgericht Augsburg hat auf Klage des Augsburger Anwaltsverein den Flüchtlingsberater der Caritas Augsburg Helmut Stapf dazu verurteilt, Beratung in asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten zu unterlassen. Stapf hatte nach dem zugrundegelegten Sachverhalt für Ausländer u.a. Rechtsmittel eingelegt und dabei die Briefbögen der Caritas verwendet. Die zivilgerichtliche Entscheidung wird voraussichtlich vor dem Oberlandesgericht angegriffen werden. Der Ausgang eines parallel vom Anwaltsverein initiierten Strafverfahrens steht ebenfalls noch aus. Das “Kirchenprivileg” des Art. 37 III Weimarer Verfassung i.V.m. Art. 140 GG gelte nur für die Wahrnehmung innerkirchlicher Rechtsangelegenheiten, nicht jedoch bei der Gestaltung  der Rechtssphäre mit Außenstehenden. (Quelle: U.v. 31.5.2000 - 1 HK O 1686/00 -; schlechte Kopie, daher nicht zu bestellen).

Hessen: Statistik zu abgelehnten Asylbewerbern

2221 Asylbewerber sind im vergangenen Jahr in Hessen untergetaucht oder abgereist, ohne sich abzumelden. Insgesamt habe es 1999 13.942 ausreisepflichtige Asylbewerber in Hessen gegeben. 1.363 von ihnen wurden abgeschoben, und 1.518 reisten freiwillig ab. 2.069 erhielten eine Aufenthaltsgenehmigung, 4.845 eine Duldung. 1.794 Verfahren sollen am Ende des Jahres noch unerledigt gewesen sein (Quelle: FR 10.07.2000, S.19).

Niedersachsen: Abgeschobene Kosovaren wollen nicht wieder einreisen

Die drei von der Gesellschaft für bedrohte Völker als Roma bezeichneten Personen, gegend eren Abschiebung sich auch der UNHCR gewandt hat, sind aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Sarajevo verschwunden, obwohl ihnen die Landesregierung die Wiedereinreise gestattet hat. (FAZ 12.8.2000)

Europa

 

Anerkennungsquoten in Belgien
Quelle: Innenministerium, laut ECRE Jahresbericht 1999

Herkunftsland in %

Ruanda    76,2

Burundi    56,2

Afghanistan    44,0

Iran    33,0

Irak    26,0

Türkei    23,0

Zaire    16,1

Liberia    15,0

Algerien    13,9

DR Kongo    13,5

Pakistan    12,0

Somalia    10,0

Kasachstan    9,3

Sri Lanka    7,0

Russland    6,8

Serbien    6,0

Guinea (Conakry)    3,9

Armenien    3,0

Insgesamt betrug die Anerkennungsquote in 1999 8,1 %.

Anerkennungsquoten in Bulgarien
Quelle: UNHCR laut ECRE Jahresbericht 1999

Herkunftsland in %

Mali    100

Äthiopien    81,8

Albanien    71,0

Staatenlos    65,0

Tunesien    57,1

Türkei    31,3

Afghanistan    30,0

Sudan    25,0

Angola    17,0

Iran    16,9

Syrien    12,5

Somalia    12,5

Algerien    9,0

Irak    5,1

Bei den übrigen Ländern - darunter insbesondere die BR Jugoslawien mit 161 Antragstellern - betrug die Anerkennungsquote 0 %. Insgesamt wurden in 11,86 % der Fälle der Flüchtlingsstatus und in 25,03 % der Fälle ein anderer humanitärer Status gewährt. In der Hälfte der Fälle ist das Verfahren ohne formelle Entscheidung zu Ende gegangen (überwiegend wegen Weiterwanderung). Ablehnungen wurden somit nur in 13,04 % der Fälle ausgesprochen.

Anerkennungsquoten in der Tschechischen Republik
Laut den unvollständigen Statistiken des Innenministeriums kam es nur in 1 % der Fälle zu einer Anerkennung. 7 von 141 Bulgaren wurden immerhin anerkannt.

Anerkennungsquoten in Dänemark
Die hier genannten, ehedem schon hohen Anerkennungsquoten beziehen sich nur auf die 1. Instanz und werden faktisch durch die Widerspruchskommission noch erhöht. Quelle: Danish Immigration Service laut ECRE Jahresbericht 1999

Herkunftsland in %

Ruanda    92,8

Äthiopien    92,3

Somalia    90,5

Irak    90,5

BR Jugoslawien    90,0

DR Kongo    87,5

Burundi    80,0

Staatenl. Palästin.    74,3

Afghanistan    71,8

Staatenlos    71,4

Sri Lanka    49,4

Vietnam    40,5

Moldawien    37,5

Syrien    36,1

Sudan    33,3

China    29,6

Ukraine    26,6

Libanon    25,3

Aserbaidschan    25,0

Iran    21,6

Armenien    15,7

Kamerun    13,3

Russland    10,3

Bosnien-Herzegowina    10,1

Georgien    6,6

Algerien    7,1

Indien    5,1

Türkei    4,7

Pakistan    4,1

Kroatien    0

Bangladesch    0

Slowakei    0

Albanien    0

Nigeria    0

Tschechien    0

Rumänien    0

Anerkennungsquoten in Finnland
Quelle: Innenministerium, laut ECRE Jahresbericht 1999

Herkunftsland in %

BR Jugoslawien    3

Afghanistan    35

Irak    6

Algerien    9

Iran    3

China    20

Belarus    14

Die Anerkennungsquote betrug lediglich 1 %, jedoch wurde in 16 % der Fälle ein de-facto-Status gewährt.

Anerkennungsquoten in Griechenland
In 7 % der Fälle wurde der Flüchtlingsstatus, in 19 % der Fälle ein humanitärer Status gewährt. Anerkennungsquoten nach Herkunftsländern liegen nicht vor. Quelle: Ministerium für öffentliche Ordnung, laut ECRE Jahresbericht 1999.

Anerkennungsquoten in Ungarn
Quelle: Innenministerium, laut ECRE Jahresbericht 1999

Herkunftsland in %

Äthiopien    41,2

Kamerun    28,8

Somalia    20,0

Iran    14,6

Irak    10,6

Afghanistan    6,5

Nigeria    5,0

Sierra Leone    1,0

BR Jugoslawien  0,65

Algerien    0,6

Bangladesch    0,3

Pakistan    0

Rumänien    0

Türkei    0

Insgesamt betrug die Anerkennungsquote 2,7 %, jedoch wurde in 15,6 % der Fälle eine Duldung ausgesprochen. Das Verfahren wurde in der Hälfte aller Fälle seitens der Asylbewerber nicht fortgeführt (überwiegend wegen Weiterwanderung).

Anerkennungsquoten in Italien
Quelle: ECRE Jahresbericht 1999

Herkunftsland in %

Kenya    100,0

Vietnam    100,0

Benin    75,00

Libanon    58,33

Ruanda    50,00

Mauritius    50,00

Uganda    50,00

Tunesien    43,48

Kolumbien    42,86

Äthiopien    41,56

Burundi    40,00

Eritrea    40,00

DR Kongo    39,39

Kamerun    37,50

Kongo (Rep.)    37,50

Togo    33,33

Kuba    33,33

Georgien    29,73

Angola    26,09

Jordanien    25,00

Iran    23,95

Russland    22,81

Armenien    21,43

Somalia    18,18

Pakistan    16,66

Sudan    15,79

Algerien    15,38

 Aserbaidschan    15,38

Albanien    14,93

Palästina    14,29

Afghanistan    13,59

Bangladesch    11,76

Sierra Leone    10,34

Türkei    7,44

Nigeria    6,67

Bosnien-Herzegowina    4,17

Irak    3,67

BR Jugoslawien    1,23

übrige Länder    0

Insgesamt betrug die Anerkennungsquote 4,54 %, wobei durch Hinausrechnen der nichtentschiedenen Verfahren, die Teil der Bemessungsgrundlage sind, eine Anerkennungsquote von etwa 11 % entstehen dürfte.

Anerkennungsquoten in den Niederlanden
Quelle: Justizministerium, laut ECRE Jahresbericht 1999

Herkunftsland in %

Afghanistan    6

Irak    2

Iran    5

Aserbaidschan    5

Sudan    2

Syrien    4

Armenien    4

Insgesamt wurde in 2,5 % der Fälle Flüchtlingsstatus, in 5,5 % der Fälle ein humanitärer Status und in 14 % der Fälle ein weitere “conditional status” gewährt.

Anerkennungsquoten in Norwegen
Quelle: Innenministerium laut ECRE Jahresbericht 1999

Herkunftsland in %

BIH    60,0

Iran    13,0

Armenien    10,9

Äthiopien    6,5

Afghanistan    4,7

Eritrea    2,2

Jugoslawien    2,0

Syrien    1,9

Kroatien    1,3

Türkei    1,3

Irak    0,9

Kolumbien    0,7

Russland    0,6

Somalia    0,1

In den übrigen Herkunftsländern betrug die Anerkennungsquote 0 %. Insgesamt wurde in 3 % der Fälle der Flüchtlingsstatus, jedoch in 43 % der Fälle ein humanitärer Status gewährt.

Anerkennungsquoten in Österreich 1999
Quelle: Österreichisches Statistisches Zentralamt, laut ECRE Jahresbericht 1999

Herkunftsland in %

Kolumbien    100,00

Tadschikistan    100,00

Tunesien    81,25

Kambodscha    75,00

BR Jugoslawien    67,58

Vietnam    52,63

Afghanistan    50,75

Ruanda    50,00

Rumänien    47,37

DR Kongo    43,33

Albanien    37,93

Äthiopien    37,50

Kamerun    35,71

Togo    33,33

Guinea    33,33

Staatenlos    28,75

Irak    27,21

Kroatien    26,67

Iran    25,12

Uganda    25,00

Bosnien-Herzegowina  24,66

Ägypten    22,22

Tschetschenien    20,00

Türkei    17,86

Somalia    16,67

Sudan    11,36

Syrien    9,25

Unbekannt    7,69

Ukraine    7,14

Nigeria    6,17

Sierra Leone    4,50

Rumänien    3,70

Liberia    3,23

Pakistan    1,64

Insgesamt wurde in 19,2 % der Fälle der Flüchtlingsstatus und in 5 % der Fälle Abschiebeschutz gewährt.

Anerkennungsquoten in Polen
Quelle: Innenministerium, laut ECRE Jahresbericht 1999

Herkunftsland in %

Libanon    100,0

Myanmar    100,0

Staatenl. Paläst.    66,66

Sudan    55,55

Kenya    50,00

Kamerun    40,00

Liberia    40,00

Somalia    19,35

Staatenlose    8,69

Belarus    6,66

Russland    4,41

Pakistan    3,57

Georgien    2,27

Irak    2,13

Jugoslawien    1,27

Afghanistan    1,06

Sri Lanka    0,45

Zu den übrigen Ländern liegen keine Angaben vor. Insgesamt betrug die Anerkennungsquote 1,83 %.

Anerkennungsquoten in Rumänien
Quelle: Innenministerium, laut ECRE Jahresbericht 1999

Herkunftsland in %

BR Jugoslawien    90,31

Somalia    54,55

Afghanistan    52,13

Armenien    50,00

Marokko    33,33

DR Kongo    31,58

Kongo (Rep.)    31,25

Gaza-Streifen    26,32

Syrien    18,75

Iran    18,18

Sierra Leone    15,38

Irak    13,10

Ruanda    12,50

Türkei    8,00

Sudan    6,45

Bei den übrigen Ländern betrug die Anerkennungsquote 0 %. Insgesamt wurden in 10,71 % der Fälle der Flüchtlings- oder ein anderer humanitärer Status gewährt. In 15,58 % der Fälle, die allesamt im Zusammenhang mit dem Kosovo stehen, wurde zeitweiliger Schutz gewährt.

Anerkennungsquoten in der Slowakischen Republik
Das Gros der Asylbewerber in der Slowakischen Republik, nämlich 590 von 1.237 in 1999, kamen aus Afghanistan. Hier betrug die Anerkennungsquote 3,5 %. Zu den übrigen Herkunftsländern liegen keine Zahlen vor. Insgesamt betrug die Anerkennungsquote 2,2 %.

Anerkennungsquoten in Slowenien
Die Anerkennungsquote betrug nach Angaben des dortigen Innenministeriums (zitiert nach ECRE Jahresbericht 1999) 0 %.

Anerkennungsquoten in Spanien
Quelle: Spanische Asylbehörde, laut ECRE Jahresbericht 1999

Herkunftsland in %

Äthiopien    63,64

Syrien    44,44

Äquatorialguinea  30,68

Belarus    20,00

Russland    20,00

China    19,05

Jugoslawien    18,75

Mauretanien    16,67

Peru    16,22

Kolumbien    14,90

Afghanistan    14,29

Aserbaidschan   14,29

Kuba    12,76

Albanien    10,00

Pakistan    9,33

Angola    8,70

Türkei    8,33

Iran    7,25

DR Kongo    6,97

Armenien    4,11

Somalia    3,13

Kamerun    2,94

Ukraine    1,96

Algerien    1,74

Sudan    1,52

Irak    1,01

Nigeria    0,99

Georgien    0,59

Sierra Leone    0,26

Bei den übrigen Herkunftsländern betrug die Anerkennungsquote 0 %. Insgesamt wurden 4,17 % der Asylbewerber als Flüchtlinge anerkannt, in 10,46 % der Fälle erfolgte eine andere Schutzgewährung.

Anerkennungsquoten in der Schweiz s. ASYLMAGAZIN 4/2000

Anerkennungsquoten in Großbritannien
Die laut ECRE Jahresbericht 1999 vorliegenden Zahlen des Innenministeriums beziehen sich nur auf die ersten 6 Monate des Jahres. Da die Statistiken in der Folgezeit unzuverlässig seien, wurden sie nicht mehr veröffentlicht.

Herkunftsland in %

Zypern    2

Rumänien    6

ehem. UdSSR  0,7

Türkei    3

Ex-Jugoslawien  81

Amerika    2

Iran    8

Irak    3

Libanon    33

Algerien    65

Angola    4

Kamerun    3

DR Kongo    0,6

Äthiopien    2

Kenya    2

Liberia    4

Ruanda    25

Sierra Leone    3

Somalia    20

Sudan    11

Tansania    3

Afghanistan    1

China    1

Indien    0,5

Pakistan    2

Sri Lanka    1

Die Anerkennungsquote bei den übrigen Ländern betrug ganz überwiegend 0 %. Insgesamt wurde in 36 % aller Fälle der Flüchtlingsstatus in 11 % aller Fälle eine Duldung gewährt.

Anerkennungsquoten in Frankreich
Quelle: Französische Asylbehörde OFPRA, laut ECRE Jahresbericht 1999

Herkunftsland in %

Bosnien    48,8

BR Jugoslawien 44,0

Georgien    32,1

Albanien    21,2

Türkei    18,0

Armenien    17,4

Russland    13,9

Moldawien    >3

Laos    96,8

Vietnam    86,1

Kambodscha    83,1

Afghanistan    62,5

Irak    59,3

Sri Lanka    43,2

Iran    38,2

Bangladesch    11,5

Indien    3,3

China    >3

Pakistan    >3

Haiti    11,8

Ruanda    80,3

Tschad    74,3

Sudan    53,6

Somalia    53,2

Kongo (Rep.)    4,2

Bissau-Guinea    38,8

Angola    37,8

DR Kongo    33,2

Ghana    29,0

Mauretanien    28,5

Algerien    4,8

Mali    3

Insgesamt betrug die Anerkennungsquote 19,3 %.

 

Herkunftsländer-Kurzmeldungen

Ägypten: Die Regierung hat verschiedene führende Mitglieder unabhängiger Organisationen verhaften lassen (Human Rights Watch, 7.7.2000, L7282; ai, Presseerklärung vom 14.7.2000, L7533; BBC 13.7.2000, L7599; BBC, 19.7.2000, L7608), später jedoch wieder freigelassen (ai-Presseerklärung vom 10.8.2000, MDE 12/026/2000, L7821).
500 Mitglieder militanter islamischer Gruppen, nämlich der Jamaa al-Islamiya, Islamic Jihad und Taleh al-Fatah sind freigelassen worden (BBC 24.7.2000, L7697).

Äthiopien: Ein oppositioneller Radiosender berichtete, dass in der Ogaden-Region (Ost-Äthiopien) zahlreiche Menschen verhaftet wurden, die sich gegen die Verschiebung der Durchführung der Nationalwahl in diesem Landesteil ausgesprochen haben (UN-Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 2.8.2000, L7762).
Die in Großbritannien ansässige Coalition to Stop the Use of Child Soldiers beklagt, dass Tausende von Teenagern für den Krieg gegen Eritrea zwangsrekrutiert wurden; sie gehörten überwiegen der Gruppe der Oromo und Somali an (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, 11.7.2000, L7291)

Afghanistan: Eine Frau ist wegen angeblichen Ehebruchs am 1. Mai gesteinigt worden (Südasien 4/00, S.60, L7631).
Sieben afghanische Frauen sind zusammen mit einer Helferin aus den USA im Rahmen einer Kampagne gegen die Beschäftigung von Frauen durch ausländische Hilfsorganisationen verhaftet worden (ai, Presseerklärung vom 14.7.2000, L7536; s. auch Alert Net, 11.7.2000, L7306).
Hunderte von Akademikern und frühere Politiker sind nach Angaben der pakistanischen Menschenrechtskommission selbst in Pakistan durch islamische Extremisten gefährdet (The Guardian, 6.7.2000, L7326). Die Pakistanische Regierung ist an die Taliban herangetreten, um die Urheber der terroristischen Aktivitäten zur Ausreise zu bewegen (The News International (Pakistan), 25.7.2000, L7629). Afghanistan verlangt im Gegenzug von Pakistan die Auslieferung afghanischer Oppositioneller, die in Pakistan als Flüchtlinge leben (BBC, 26.7.2000, L7707).
Im Norden ist ein “war lord”, welcher früher zu den Taliban übergelaufen war, wegen mutmaßlicher Konspiration mit der Gegenseite verhaftet worden (dpa-NZZ, 28.7.2000, L7711; dpa-taz, 28.7.2000, L7649).Den Taliban ist es erstmals gelungen, die für die Truppen Masood lebenswichtige Verbindungsstraße nach Tadschikistan an einer Stelle einzunehmen (BBC 29.7.2000, L7762).
Ein Bericht über die Auswirkungen der Dürre enthält: UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, 28.7.2000, L7674).

Algerien: Wie schon die Überschriften der im folgenden aufgeführten Presseartikel deutlich machen, sehen ausländische Pressebeobachter einhellig ein Wiederaufflammen der Gewalt: “Regain de violence en Algérie” (Le Monde, 8.7.2000, L7295); “Upsurge in Algerian rebel attacks” (BBC, 10.7.2000, L7568); “Wieder mehrere Tote bei Mordanschlägen in Algerien (NZZ, 10.7.2000, L7570); “Algerian anti-rebel drive failing” (BBC, 12.7.2000, L7598); “Après un an de ‘concorde civile’, le terrorisme est encore très présent en Algérie” (Le Monde, 13.7.2000, L7601); “More bloodshed in Algeria” (BBC, 5.7.2000, L7316); “Morde an Dorfbewohnern” (FR, 7.7.2000, L7320); “Algérie: 14 morts dans des attentats de groupes armés, selon des témoins” (Le Monde, 9.7.2000, L7275). “17 Tote bei Anschlägen” (taz, 13.7.2000, L7652). Nach Angaben des Economists starben in den ersten beiden Wochen des Juli dreihundert Menschen aufgrund der Anschläge, während dies sonst etwa der Monatsdurchschnitt ist (The Economist, 28.7.2000, L7653).Mit dem Vorgehen gegen Journalisten sowohl in der Vergangenheit als auch heute beschäftigen sich die Artikel: “La presse algérienne lutte contre l’étau du pouvoir” (Le Monde 5.7.2000, L7264); “Algérie: la presse entre espoir et pressions” (Libération 5.7.2000, L7314)    

Aserbaidschan: 87 politische Gefangene, darunter 45 ehemalige Mitarbeiter der Geheimpolizei, sind auf Veranlassung des Präsidenten freigelassen worden (Human Rights News, 1.7.2000, L7277).
Das menschenunwürdige Leben (zum Teil in Erdlöchern) der aserischen Flüchtlinge aus Berg Karabach beschreibt die New York Times vom 24.7.2000 (L7702).

Bangladesch: Eine islamische Studentengruppe hat 10 Mitglieder einer rivalisierenden Organisation ermordet (NZZ, 14.7.2000, L7611).

Birma: 4 Mitglieder der oppositionellen National League for Democracy (NLD) sind aufgrund ihres Engagements für ein weiteres, aus politischen Gründen verhaftetes Mitglied dieser Partei ihrerseits verhaftet worden (ai, UA v. 3.8.2000, ASA 16/015/2000, L7808).
Zahlreiche Angehörige der Volksgruppe der Tschin sind offenbar gegen ihren Willen aus dem nordöstlichen indischen Bundesstaat Mizoram abgeschoben worden (ai, UA v. 8.8.2000, ASA 20/040/2000, L7811).

Bosnien und Herzegowina: In den ersten fünf Monaten dieses Jahres sind 15.600 Angehörige von Minderheiten in ihre Heimatorte zurückgekehrt. Darunter befanden sich auch 6.000 Personen, die in das Gebiet der Republika Srpska zurückgekehrt sind (NZZ, 8.7.2000, L7591). Allerdings kommt es bei der Rückkehr in Minderheitengebiete immer wieder zu gewaltsamen  Zwischenfällen (NNZ, 26.7.2000, L7716); The Guardian, 25.7.2000, L7715).

Burundi: Entgegen einer späteren Meldung der Panafrican News Agency PANA (2.8.2000, L7770) berichtet Human Rights Watch in einer Presseerklärung (19.7.2000, L7522), dass nach wie vor einige 10.000 Zivilisten in den Camps leben, die eigentlich schon längst hätten geschlossen werden sollen. Soldaten hätten mutmaßliche Rebellen in den Camps getötet und Frauen vergewaltigt. Auch der Guerilla FNL wirft HRW Übergriffe auf Zivilisten, Vergewaltigungen, Zwangsrekrutierungen von Kindern und Tötungen von Personen vor, die sich geweigert haben, die Guerilla zu unterstützen.
In einem entlegenen östlichen Landesteil soll die Armee ein Massaker an 53 Dorfbewohnern verübt haben (BBC 31.7.2000, L7788).
Diplomaten warnen angesichts der wieder heftig um sich greifenden Gewalt zwischen den Parteien vor einem Scheitern der Friedensbemühungen (UN-Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 3.8.2000, L7758).

China: Das Informationszentrum für Menschenrechte und Demokratie schätzt, dass in China derzeit 40.000 Sektenmitglieder teilweise ohne Gerichtsurteil in Gefängnissen, Arbeitslagern oder Nervenheilanstalten sitzen (dpa/ taz, 24.7.2000, L7548). Am ersten Jahrestag des Verbots der religiösen Bewegung Falun Gong sind allein auf dem Tienanmen-Platz mehr als 100 Mitglieder dieser Gruppe verhaftet worden (BBC, 19.7.2000, L7615; ap, 20.7.2000, L7487; The Washington Post, 23.7.2000, L7703).
6 uighurische Separatisten sind am 6. Juli hingerichtet worden (NZZ, 13.7.2000, L7590; BBC, 12.7.2000, L7585; AFP, 12.7. 2000, L7308). Einen Hintergrundbericht zur Lage in der uighurischen Region Xinjiang enthält die NZZ vom 25.7.2000 (L7706), die NZZ vom 17.7.2000 (L7612) sowie die NZZ vom 12.7.2000 (L7617). Nach Angaben des Informationszentrums für Menschenrechte und Demokratie in Hongkong sind in der Provinz Hubei zwei führende Mitglieder der chinesischen demokratischen Partei zu Haftstrafen verurteilt worden; insgesamt seien mehr als 25 Mitglieder dieser Partei inhaftiert (BBC, 7.7.2000, L7327; s.a. dpa/ taz, 8.7.2000, L7272). Auch ein anderes Mitglied einer verbotenen Oppositionspartei ist zu drei Jahren Arbeitslager verurteilt worden (ap/taz, 6.7.2000, L7262).
In 1999 gab es vermutlich ca. 100.000 öffentliche Proteste aller Art, sagt der Leiter des Informationszentrums für Demokratie und Menschenrechte in China in einem Interview mit der taz (26.7.2000, L7633). Die taz berichtet weiterhin, dass diese Proteste überwiegend geduldet wurden; dies sei jedoch dann nicht der Fall, wenn die Macht der Kommunistischen Partei herausgefordert würde; dazu gehören alle Aktionen auf dem Platz des himmlischen Friedens (Tienanmen), Forderungen nach freien Wahlen oder einem Mehrparteiensystem oder dem Ende der Herrschaft der Kommunisten (taz, 26.7.2000, L7634).
Eine Reihe von Journalisten und anderer Personen, die im Internet Informationen verbreitet haben, sind in den letzten Monaten verhaftet worden; die Verurteilungen erfolgten teilweise durch die Polizei mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Arbeitslager (NZZ 10.7.2000, L7580). Die Regierung forderte die Bevölkerung zur Unterstützung im “ideologischen Krieg” im Internet auf (dpa/taz v. 10.8.2000, L7831). Das Forum der demokratischen Zivilisation, eine pro-demokratische Web-site, wurde geschlossen und ihr Webmaster verhaftet (NZZ 9.8.2000, L7855).Vier Personen, die eine deutsche Familie ausgeraubt und ermordet haben sollen, sind zum Tode verurteilt worden (ai UA, ASA 17/032/2000 vom 14.7.2000, L7506). Auch ein hochrangiger früherer KP-Funktionär und Abgeordneter ist wegen Bestechung zum Tode verurteilt worden (taz, 1.8.2000, L7662; ai, UA v. 7.8.2000, ASA 17/035/2000, L7813). Einen Hintergrundbericht zum Kampf gegen die Korruption in China enthält The Economist v. 11.8.2000, L7834).

Côte d’Ivoire: Nach der friedlichen Beendigung der Meuterei vom 4./5. Juli sind einige Dutzend Soldaten verhaftet und größtenteils auch schon verurteilt worden (UN-Office for the Coordination of Humanitarian Affairs vom 12.7.2000, L7433; idem v. 7.8.2000, L7789; Panafrican News Agency, 11.7.2000, L7292; BBC, 21.7.2000, L7609; OCHA, 21.7.2000, L7507; Le Monde, 16.7.2000, L7486).Vier Angestellte der oppositionellen Partei RDR (Rassemblement de républicains) des Parteiführers Alassan Ouattara sind kurzzeitig verhaftet worden (Le Monde, 16.7.2000, L7486; Le Monde, 14.7.2000, L7438).
Eine Demonstration von (Schülern und) Studenten zugunsten des oppositionellen ehemaligen Ministerpräsidenten Ouattara wurde gewaltsam aufgelöst (BBC, 31.7.2000, L7700), während wenig zuvor andere Studenten vor der französischen Botschaft gegen die Parteinahme Frankreichs zugunsten dieses Präsidentschaftskandidaten demonstrierten.

Guinea-Bissau: 31ehemalige Offiziere, die dem ehemaligen Präsidenten Vieira verbunden sind, wurden (erneut) inhaftiert (UN-Office for the Coordination of Humanitarian Affairs 2.8.2000, L7761).

Eritrea: Äthiopier würden in den Haftlagern teilweise geschlagen, vergewaltigt und gefoltert, schreibt BBC unter Berufung auf Äthiopier, denen die Ausreise nach Äthiopien jetzt gestattet wurde (BBC, 7.7.2000, L7319).

Indien: Ein Teil der um Autonomie kämpfenden radikalen Muslime in Kashmir hat durch Bombenattentate mit bis zu knapp 100 Toten die Chancen auf einen Erfolg der Friedensinitiative Paksistans geschmählert (NZZ 4.8.2000, L7784; taz 3.8.2000, L7766; The Economist 11.8.2000, L7832; s.a. Ai, UA ASA 20/038/2000 v. 2.8.2000, L7806; ai-Presseerklärung v. 2.8.2000, L7794). Mit der führenden Organisation Hizbul Mujahedeen bzw. ihren Fraktionen beschäftigen sich BBC v. 2.8.2000, L7780, und - kurz - The Times of India v. 10.8.2000, L7817.
Mit Folter, Misshandlungen und unzureichenden Haftbedingungen beschäftigt sich ai in einer Urgent Action vom 5.7.2000 (ASA 20/028/ 2000, L7301).
Ein Minister des Teilstaates Bihar hat zwei Mitarbeiter foltern lassen (BBC, 10.7.2000, L7579).

Irak: Irakische Oppositionelle im Exil werden über Video und Telefon zu Zeugen der Folterungen naher Familienangehöriger gemacht (The Observer, 9.7.2000, L7274)
In der regierenden Baath-Partei soll es zu einer größeren Säuberung gekommen sein, schreibt die oppositionelle Iraq Foundation am 6.7.2000 (L7307).
Der private Nachrichtendienst Stratfor (www.stratfor.com) vertritt unter Nennung einzelner Beispiele die Auffassung, dass der Irak im Iran verstärkt gegen dort ansässige Exilgruppen vorgeht; dieses Vorgehen würde durch die Regierung in Teheran unterstütz (20.7.2000, L7519).

Iran: Reppression gegen liberale / reformerische Journalisten, Intellektuelle und Publizisten: Ein Journalist der jetzt verbotenen Zeitung Neshat ist zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden; er hatte in Artikeln darauf hingewiesen, dass möglicherweise Behörden an der Ermordung von Dissidenten beteiligt waren (Human Rights News, 2.7.2000, L7489; FR, 18.7.2000, L7613). Der Chefredakteur der reformorientierten Tageszeitung Fath ist von einem Pressegericht wegen “falscher Nachrichten” zu 10 Jahren Haft verurteilt worden (dpa/taz, 18.7.2000, L7490; s.a. zu einem weiteren Verfahren FR, 11.7.2000, L7583 sowie Digital Freedom Network, 19.7.2000, L7549). Ein weiterer liberaler Journalist ist verhaftet worden (afp/taz v. 11.8.2000, L7830). Der Verleger der als moderat geltenden Zeitung “Arja” wegen der Verbreitung von “Lügen” ist zu vier Monaten Haft verurteilt worden (FR 1.8.2000, L7779). Diese und weitere Vorfälle im Zusammenhang mit der Schließung von mittlerweile wohl allen reformerischen Publikationsorganen finden sich auch in: ai, UA v. 9.8.2000, MDE 13/022/2000; ap/taz v. 14.8.2000, L7848; SZ 7.8.2000, L7854; NZZ 9.8.2000, L7856; BBC 9.8.2000, L7858; FR 10.8.2000, L7859; FR 11.8.2000, L7861).Einen Hintergrundbericht zu dem Machtkampf der Reformer mit dem konservativen Klerus enthält The Economist v. 4.8.2000, L7775.
Zwei Anwälte, die sich um die Aufklärung des Vorgehens gegen Studenten und die Ermordung von Intellektuellen in den letzten Jahren verdient gemacht haben, sind verhaftet worden (ai, MDE 13/019/2000, L7531; Le Monde, 3.6.2000, L7265).
Am Jahrestag der Niederschlagung der Studentenunruhen im Juli 1999 kam es nunmehr erneut zu gewalttätigen Demonstrationen, bei denen die Studenten erstmals von Teilen der Normalbevölkerung unterstützt wurden; den Demonstranten standen proislamische Schlägertrupps und Polizisten gegenüber (The Guardian, 10.7.2000, L7273; NZZ, 10.7.2000, L7581). Ein iranisches Militärgericht hat unterdessen den früheren Polizeichef von Teheran und 17 Polizisten im Zusammenhang mit Übergriffen auf Studenten im vergangenen Jahr freigesprochen (NZZ, 12.7.2000, L7589).
10 iranische Juden sind wegen Spionage zu vergleichsweise moderaten Strafen zwischen 2 und 13 Jahren verurteilt worden (NZZ, 3.7.2000, L7331; s. dazu auch in früheren Ausgaben).

Israel / Palästina: Der Berater Arafats in Flüchtlingsfragen ist am 21. Juni 2000 von der palästinensischen Polizei ohne Haftbefehl festgenommen worden, weil er sich in der Öffentlichkeit kritisch zu einigen Regierungspraktiken geäußert hat (ai UA MDE 21/015/2000 vom 7.7.2000, L7297).
Ein Führer der radikalen Hamas ist wegen seiner Kritik an den Friedensverhandlungen von palästinensischen Sicherheitskräften verhaftet worden (New York Times, 31.7.2000, L7713).
Eine der Intellektuellen, die Ende letzten Jahres die palästinensische Führung der Korruption beschuldig haben, ist jetzt freigelassen worden (ai UA MDE 21/018/2000 vom 31.7.2000, L7680).
Das Staatssicherheitsgericht hat ein weiteres Mal die Todesstrafe verhängt (ai UA MDE 21/014/2000 vom 4.7.2000, L7303).
Sowohl die Menschenrechtspraktieken der palästinensischen Autonomiebehörden als auch Israels gegenüber den Palästinensern sind Gegenstand eines Interviews mit dem Menschenrechtler Khader Shkirat in Das Parlament v. 28.7./4.8.2000 (L7748).

Jordanien: In Jordanien bringen Familien jährlich etwa 20 Frauen um, weil diese tatsächlich oder vermeintlich die Ehre der Familie “beschmutzt” haben. Schon der Umstand, dass eine Frau vergewaltigt worden ist, kann zu ihrer Ermordung durch Familienangehörige führen. Aufgrund dieser Gefahr sehen betroffene Frauen manchmal keinen anderen Ausweg, als Schutz in Gefängnissen zu suchen (BBC, 7.7.2000, L7329).Ein Mann ist aufgrund eines Geständnisses zum Tode verurteilt worden, welches möglicherweise durch Folter erpresst wurde (ai, UA v. 3.8.2000, MDE 16/004/2000, L7807).

Jugoslawien/Kosovo: Ein serbischer Reporter, der von Gräueltaten serbischer Truppen im Kosovo im letzten Jahr berichtet hatte, ist zu 7 Jahren Haft verurteilt worden (taz, 27.7.2000, L7636; New York Times, 27.7.2000, L7647). Die serbische Regierung drohte die “Vernichtung” aller unabhängigen Medien an, der Vizeregierungschef bezeichnete unabhängige Journalisten als “Spione” (taz, 21.7.2000, L7499).
Der Entwurf für ein Anti-Terror-Gesetz ist - zumindest vorübergehend - zurückgezogen worden (NZZ, 1.7.2000, L7332). 19 Richter sind aus politischen Gründen entlassen worden (dpa/FR, 13.7.2000, L7595).
6 Albaner sind wegen Unterstützung der UÇK in unfairen Prozessen zu längeren Haftstrafen verurteilt worden (ai Presseerklärung vom 14.7.2000, L7535).
Kosovo: In einer Nacht sind 6 Personen, darunter 3 Roma und ein örtlicher Vertreter der LDK getötet worden (afp 3.8.2000, L7785; NZZ 4.8.2000, L7787). Die SZ spricht von einer Anschlagsserie gegen Politiker der LDK (11.8.2000, L7864).
Die in der serbischen Bevölkerung wenig Unterstützung genießenden moderaten Serben um Bischof Artemije fühlen sich von radikalen Serben und Albanern gleichermaßen bedroht (FR 4.7.2000, L7336). Die kosovo-albanische Zeitung Dita hat Bilder und Namen von 15 Serben veröffentlicht, die angeblich im letzten Jahr an Kriegsverbrechen beteiligt waren; damit wurden die betroffenen Personen der Gefahr tödlicher Angriffe ausgesetzt (Institute for War and Peace Reporting, Balkan Crisis Report No. 154, 10.7.2000, L7281).
21 weitere albanische Familien sind aus dem serbisch kontrollierten Teil der Stadt Kosovska Mitrovica geflohen (afp, 29.7.2000, L7659). Ein Sprecher der UN-Polizei sieht unterdessen keine Möglichkeit mehr, die weitere Verfestigung der Enklavenbildung zu verhindern; es sieht keinerlei Kooperationsbereitschaft der albanischen Bevölkerung im Hinblick auf die Bekämpfung von Kriminalität, Mafiastrukturen und die Unterstützung des Aufbaus demokratischer Strukturen (afp, 30.7.2000, L7717).

Kolumbien:In dem neu aufgeflammten Bürgerkrieg in Kolumbien gibt es zahlreiche Tote, die zu einem Gutteil auf die Aktivitäten von Paramilitärs (Todesschwadrone) zurückzuführen sind (NZZ, 10.7.2000, L7597; NZZ, 17.7.2000, L7627; NZZ, 20.7.2000, L7626; BBC, 13.7.2000, L7625; taz, 19.7.2000, L7478; NZZ, 12.7.2000, L7596; NNZ, 26.7.2000, L7721; FR, 24.7.2000, L7720).

Kongo (Dem. Rep.): Die UPDS beklagt durch ihren Führer Tshisekedi die fortwährende Behinderung der Parteiarbeit und die Verhaftung ihrer Aktivisten durch den Staat; der nationale Polizeidirektor warnte unterdessen davor, sich außerhalb der registrierten Parteien und Gruppierungen politisch zu engagieren, oder den Staat durch Medien herauszufordern (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, 31.7.2000, L7672).
Ein Journalist ist wegen “Gefährdung der Staatssicherheit” verhaftet und unter Anklage gestellt worden (African News Online, 12.7.2000, L7571). Allerdings wurde nach 5 Tagen wieder freigelassen (African News Online, 17.7.2000, L7695).Zwei hohe Sicherheitsbeamte Kabilas sind verhaftet worden (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, 1.8.2000, L7690).
Laut einer von den Vereinten Nationen in Auftrag gegebenen Studie soll die Nahrungsmittelversorgung infolge der Inflation in Kinshasa so schlecht geworden sein, dass nur noch 10,6 % der Bevölkerung sich drei Mahrzeiten am Tag leisten können und nur noch 60 % des Nahrungsmittelbedarfs gedeckt sei (UN-Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 2.8.2000, L7763).
Gemäß einem neuen UN-Bericht sind 24 Millionen der 59 Millionen Einwohner des Landes von dem Bürgerkrieg betroffen (Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, 20.7.2000, L7515). Aufgrund des Vormarsches der Regierungstruppen fliehen immer mehr Menschen in Gebiete der Republik Kongo Brazzaville, die von einer regulären Versorgung abgeschnitten sind (taz, 19.7.2000, L7479). Mit dem Vormarsch der Regierungstruppen fliehen auch viele Menschen in die Zentralafrikanische Republik und nach Uganda (UN-Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 4.8.2000, L7771).
Nach Angaben humanitärer Organisationen sind insbes. die zur den Tutsi zu rechnenden Banyamulenge durch andere Kriegsfraktionen akut bedroht (BBC 3.8.2000, L7777).

Liberia: Der Bürgerkrieg ist erneut ausgebrochen. Als kämpfende Partei wird in der Presse überwiegend nur von “Dissidenten” gesprochen (s. z.B. Panafrican News Agency, 10.7.2000, L7294; UN-Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, 11.7.2000, L7228). Der Afrika-Korrespondent der taz, Dominic Johnson, mutmaßt, dass es sich bei den Guerilla-Kämpfern um Angehörige des Krahn-Volkes sowie des Mandingo-Volkes handelt. Diese Gruppen sind zu einem Gutteil seit der Machtergreifung Taylors in das Ausland geflohen. Die liberianische Presse meldet nahezu täglich Verhaftungen von “Dissidenten” (taz, 21.7.2000, L7500). Zu der neuen Guerilla-Truppe s.a. BBC vom 13.7.2000 (L7600). Nach Angaben des liberianischen Präsidenten sind 35.000 Menschen durch die Kämpfe vertrieben worden (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, 28.7.2000, L7673).
Als Folge der Bedrohung durch die neue Kriegspartei hat die Verfolgung von Andersdenkenden stark zugenommen: Verschwindenlassen und staatliches Töten sind an der Tagesordnung, schreibt ein Reporter der Zeitung The Perspektive (Atlanta/Georgia) in einem ausführlichen Bericht vom 7.8.2000 (L7852).
Unter dem Vorwurf, einen Staatsstreich geplant zu haben, sind 14 Sicherheitsleute aus dem Umfeld des Präsidenten heimlich exekutiert worden (African News Online, 26.6.2000, L7578).
Die Lage der Binnenvertriebenen und Flüchtlinge durchleuchtet das UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (20.7.2000, L7514)

Mali: Der Chef einer Sekte, deren Anhänger gemeinhin “Barfüßler” genannt werden, ist mitsamt zweier Gefolgsleute wegen des Totschlags eines Richters zum Tode verurteilt worden (Panafrican News Agency, 26.7.2000, L7643).    

Marokko: Einige der vielen strenggläubigen Muslime, die an den marokkanischen Stränden beten, um so gegen die Verrohung der Sitten durch Touristen zu demonstrieren, wurden verhaftet, die meisten blieben jedoch unbehelligt (NZZ, 12.7.2000, L7577).

Namibia: 131 Personen, die sich mutmaßlich im letzten Jahr für die Sezession des Caprivi-Zipfels eingesetzt haben, werden voraussichtlich erst im nächsten Jahr die Fortführung ihres Prozesses erfahren (UN-Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, 18.7.2000, L7552).
6 Jugendliche sind unter dem Verdacht, die UNITA unterstützt zu haben, verhaftet worden (UN-Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, 17.7.2000, L7529).
22 Soldaten hatten sich geweigert, auf angolanischem Gebiet tätig zu werden, und sind daher verhaftet worden (UN-Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 8.8.2000, L7803).
Kurz nach einer gegen Homosexuelle gerichteten Rede des Präsidenten ist eine Homosexuellen-Organisation angegriffen worden (ai, AFR 42/002/2000, 12.7.2000, L7534).

Nepal: Außergerichtliche Exekutionen von mutmaßlichen Unterstützern der maoistischen Rebellenbewegung werden weiterhin durch die Polizei getötet; nunmehr leben 1,5 Millionen der 20 Millionen Nepalesen in Gebieten, die von der Guerilla kontrolliert werden (The Guardian, 3.7.2000, L7323). ai beschuldigt die maoistischen Rebellen willkürlicher Tötungen, Entführungen sowie der Zwangsrektrutierung von Kindern (Presseerklärung vom 9.8.2000, ASA 31/025/2000, L7802).

Nigeria: 30 Personen sind bei Kämpfen der Polizei mit Jugendlichen der ethnischen Gruppe der Evreni im Niger-Delta ums Leben gekommen (Panafrican News Agency, 11.7.2000, L7293). Ähnliche Vorfälle wurden immer wieder betreffend die Odua- bzw. die Gruppe OPC (Oduas People Congress) berichtet (NZZ, 18.7.2000, L7606; African News Online, 14.7.2000, L7603; African News Online, 12.7.2000, L7573; Panafrican News Agency, 17.7.2000, L7484, und 19.7.2000, L7482). Ein Hintergrundbericht zum OPC und seinen zertrittenen Fraktionen enthält Africa New Online vom 19.7.2000 (L7696). Ein Bericht in der taz vom 11.8.2000 (L7829) gibt Überlegungen wieder, die auf eine Legalisierung der stammesbasierten Milizen wie den OPC, die Bakssi Boys, die Egbesu Boys, Meinbutu, Warri Youths etc. hinauslaufen; diese Milizen nähmen teilweise Polizei-Aufgaben war.

Pakistan: Der ehemalige Premierminister Sharif ist zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt worden (taz, 24.7.2000, L7545). Unterdessen sind in einer Polizeiaktion 165 seiner Anhänger verhaftet worden (AFP, 7.7.2000, L7260; BBC, 7.7.2000, L7330).

Ruanda: 5.000 Ruander sind nach Tansania geflohen; Grund dafür sind das Verschwinden von Familienangehörigen, die generelle Unsicherheit und die erwartete Wiedereinführung des traditionellen Dorfjustizsystems (Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, 6.7.2000, L7284).
Seit dem Beginn der Völkermordprozesse sind 400 Ruander zum Tode verurteilt worden (Reuters 19.7.2000, L7488).

Russland / Tschetschenien: Nach den Selbstmordattentaten auf russische Militär- und Polizeieinrichtungen sind zahlreiche Menschen wegen des Verdachts der Unterstützung der Rebellen verhaftet worden (FR, 6.7.2000, L7334; taz, 5.7.2000, L7428).
Die immer kritischere Lage der Flüchtlinge in Inguschetien beleuchten die NZZ (4.7.2000, L7335) und Le Monde (15.7.2000, L7620).

Saudi-Arabien: amnesty international vermerkt einen drastischen Anstieg der gerichtlich verfügten Amputationen und Todesstrafen (UA vom 4.7.2000, MDE 23/054/2000, L7305; UA vom 17.7.2000, MDE 23/059/2000, L7501). Drei Jemeniten, die wegen homosexueller Handlungen verurteilt worden sind, sind exekutiert worden (BBC, 14.7.2000, L7610). Ein indischer Staatsangehöriger ist auf dem Rückweg von einem katholischen Gottesdienst verhaftet worden (ai UA MDE 23/062/2000 vom 28.7.2000, L7681).

Senegal: Die militärischen Auseinandersetzungen um die Südprovinz Casamance setzen sich fort (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, 20.7.2000, L7517; BBC, 9.7.2000, L7569).

Sierra Leone: Die örtliche UN-Vertretung beklagt eine wachsende Zahl an Exekutionen, Vergewaltigungen und Rekrutierungen von Minderjährigen (BBC, 4.7.2000, L7312). Der Bürgerkrieg führte auch zu einer wachsenden Zahl von Binnenvertriebenen, insbesondere in den östlichen Landesteilen (UN-Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, 20.7.2000, L7513). Auch die der Regierung nahestehende Kamajor-Miliz rekrutiert Minderjährige (AP, 5.7.2000, L7315). Der Abwurf von Bomben durch das Regierungsmilitär in RUF-Gebieten führt zu zahlreichen Opfern unter der Zivilbevölkerung (Human Rights Watch News, 12.7.2000, L7435). Die RUF infiltriert eine weitere Provinz, den Pujehun District (The Progress (Freetown) über Africa News Online v. 8.8.2000, L7850).
Der Prozess gegen 110 mutmaßliche Unterstützer der RUF soll in Bälde beginnen (African News Online, 7.7.2000, L7567). Nachdem drei britische Fallschirmjäger entkommen sind, hat die RUF fünf ihrer Rebellen getötet (African News Online, 5.7.2000, L7566).
5 Ex-SLA Soldaten und 5 Zivilisten sind verhaftet worden (UN-Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 9.8.2000, L7798).
Der ehemalige Junta-chef Koroma distanzierte sich im Radio von Kräften, die sich auf ihn berufen und noch den Namen seiner früheren Guerilla AFRC tragen (idem).

Somalia: Von gewaltsamen Zwischenfällen berichtet das UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (10.7.2000, L7278; 21.7.2000, L7510).
Das Ergebnis der Friedenskonferenz in Djibouti beleuchten: The Economist (11.8.2000, L7838), UN-Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (14.8.2000, L7865; 9.8.2000, L7800; 19.7.2000, L7526), NZZ (17.7.2000, L7605), NZZ (17.7.2000, L7604), ap (25.7.2000, L7630), BBC (24.7.2000, L7698), UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (13.7.2000, L7670).

Sri Lanka: Nach Auffassung des Digital Freedom Network entgeht den Menschenrechtsorganisationen die Mehrzahl der Fälle von willkürlicher Verhaftung, Folter und Misshandlung von Tamilen (11.7.2000, L7441). Gutachter Walter Keller (-Kirchhoff) sieht in einem Artikel für die Zeitschrift Südasien (Heft 4/00) eine zunehmende Gefährdung tamilischer Zivilisten in den südlichen Landesteilen. Auch amnesty international beklagt eine Verschärfung der Lage in puncto Folter, Verschwindenlassen und Todesfällen in Haft seit dem Inkrafttreten der Notstandsgesetzgebung im Mai 2000 (Presseerklärung vom 20.7.2000, L7508).
Die srilankische Militärverwaltung sucht verstärkt nach Deserteuren (BBC, 11.7.2000, L7587).
Die “Tamil Tigers” (LTTE) greifen wieder zu dem Mittel der Zwangsrekrutierung von Minderjährigen (FR, 25.7.2000, L7705).Mit der Vergewaltigung von Männern in Haft beschäftigt sich der sog. Lancet-Bericht1, welcher in Zusammenarbeit mit der Medical Foundation for the Care of Victims of Torture erstellt wurde; der Bericht wird auf der Homepage www.tamilrights.org gespiegelt (10.6.2000, L7276).
In einem der trotz fast täglicher Anzeigen ganz wenigen Fälle, in denen Polizisten wegen Folter vor einem Strafgericht angeklagt wurden, wird das Folteropfer und seine Eltern offenbar von Polizisten bedroht (ai, UA v. 7.8.2000, ASA 37/023/2000, L7810). Sri Lanka führt zusammen mit Kolumbien die Statistik der Länder an, in denen am häufigsten gewaltsam gegen Richter und Anwälte vorgegangen wird (NZZ 11.8.2000, L7862).

Sudan: Der Ausnahmezustand führt nach Angaben einer Gruppe von Folteropfern dazu, dass Sicherheitskräfte ungestraft und ohne rechtliche Restriktionen tätig werden können; in den Konzessionen der Regierung (Schließung einiger Haftzentren, Freilassung einiger politischer Gefangener) sieht die Gruppe keine grundsätzlich veränderte Haltung (IRIN, 19.7.2000, L7523).
Aufgrund von Kämpfen in südlichen Landesteilen haben 4.000 Sudanesen das Land verlassen (Panafrican News Agency, 17.7.2000, L7483; BBC, 11.7.2000, L7576). Verschiedene humanitäre Nichtregierungsorganisationen beklagen in einer gemeinsamen Erklärung die Bombardierung ziviler Ziele und ihrer eigenen Versorgungseinrichtungen bzw. Flugzeuge durch die Regierung (UN-Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 9.8.2000, L7799 + L7790).

Syrien: Einige Mitglieder der verbotenen Muslim-Bruderschaft und andere politische Gefangene sind auf Veranlassung des neuen syrischen Präsidenten freigelassen worden (The Economist, 28.7.2000, L7655). Nach Angaben der NZZ handele sich um 30 politische Gefangene, davon 25 aus dem Kreis der Muslim-Bruderschaft und 5 Mitglieder der Kommunistischen “Aktions-Organisation” (NZZ, 31.7.2000, L7714). Nach Angaben von Human Rights Watch gibt es allerdings weiterhin 1500 bis 1600 politische Gefangene (Presseerklärung vom 28.7.2000, L7675).Mehrere hochrangige Personen sind wegen des Verdachts der Korruption verhaftet worden oder zur Verhaftung ausgeschrieben worden (www.stratfor.com vom 25.7.2000, L7679).

Tadschikistan: Über die in den Gefängnissen grassierende Tuberkulose und vermutlich unmenschliche Haftbedingungen berichtet der Generalsekretär der Internationalen Internisten-Gesellschaft in der NZZ vom 18.7.2000 (L7614).

Tschad: In dem Bürgerkrieg hat die Guerilla “Mouvement pour la democratie et la justice au Tchad” (MDJT) erstmals einen strategischen Stützpunkt eingenommen (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, 18.7.2000, L7527; BBC, 18.7.2000, L7607). Die Regierung dementierte unterdessen Meldungen, die erstmals auch Kämpfe im Süden des Landes behauptet hatten (UN-Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 3.8.2000, L7757).    

Türkei: Nach Auffassung des Vorsitzenden des türkischen Menschenrechtsvereins IHD habe sich die Menschenrechtslage im ersten Halbjahr 2000 im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert; zugleich sei jedoch die Zahl der Gefängnisstrafen wegen Meinungsäußerungen um 118 % gestiegen; auch blieben staatliche Folter und Mißbrauch (”abuse”) gängige Praxis (Turkish Daily News 7.8.2000, L7772). Ein Artikel der NZZ beziffert den Rückgang der anonymen Morde im letzten Jahr auf 95 %; der selbe Artikel berichtet jedoch auch von einer Verhaftungswelle gegenüber HADEP-Mitgliedern im Juli 2000 (NZZ 3.8.2000, L7786).amnesty international befürchtet, dass die - politischen - Gefangenen, welche sich am 5.7.2000 aus Angst vor Misshandlungen auf dem Weg zum Gerichtssaal verbarrikadiert haben, unmittelbar von Folter bedroht sind, und berichtet von einem durch namhafte Zeugen belegten Fall von Misshandlungen noch im Gerichtssaal (UA vom 6.7.2000, EUR 44/034/2000, L7298). In einer weiteren Urgent Action schreibt ai, dass bei der Niederschlagung der Meuterei Anfang Juli 2000 einige Gefangene gefoltert, sexuell misshandelt und vergewaltigt wurden (UA v. 2.8.2000, EUR 44/041/2000, L7805).
Türkische Menschenrechtsorganisationen sehen in den geplanten neuen Gefängnissen mit kleinen Sälen keine Verbesserungen, sondern befürchten, dass die ehedem übliche Folter dort noch weiter Verbreitung finden könnte (Turkish Daily News, 31.7.2000, L7657). Die FR beziffert in diesem Zusammenhang die Zahl der politischen Gefangenen auf 11000 (FR, 31.7.2000, L7719).
Verschiedenen mutmaßlichen Hisbollah-Angehörigen wird der Prozess gemacht (BBC, 10.7.2000, L7592; BBC, 12.7.2000, L7594). Ein neues Dekret soll sicherstellen, dass verurteilte Hisbollah-Angehörige aus dem Staatsdienst entfernt werden können (Turkish Daily News, 31.7.2000, L7657).
In Nordzypern sind drei Journalisten unter dem Vorwurf der Spionage verhaftet worden (taz, 12.7.2000, L7296).
PKK-Chef Öcalan ordnete unterdessen aus dem Gefängnis heraus an, dass gegen Abweichler in den eigenen Reihen auf das Schärfste vorgegangen werden soll (FR 18.7.2000, L7622).

Usbekistan: Seit Anfang 1999 wurde in mindestens 55 Fällen die Todesstrafe verhängt und in 15 Fällen vollstreckt, schreibt amnesty international in einer Presseerklärung vom 12.7.2000 (EUR 62/014/2000, L7436). Einen Einzelfall eines unter Folter erpressten Geständnisses mit anschließender Verurteilung zum Tode dokumentiert ai in der Urgent Action vom 28.6.2000 (EUR 62/013/2000, L7254)
Angehörige einer Familie, die teilweise von Behörden mit islamischen Gruppen in Verbindung gebracht wird, sind gefoltert und entführt worden (Human Rights Watch News, 21.7.2000, L7512). Die Regierung befindet sich im Kampf mit radikal-islamischen Gruppen, die teilweise mit den Taliban in Afghanistan, teilweise jedoch auch mit den Rebellen in Tschetschenien in Verbindung gebracht werden (s. z.B. NZZ, 3.7.2000, L7333; NZZ, 4.7.2000, L7325).

Zimbabwe: Auch nach den Wahlen sieht ai führende wie einfache Mitglieder der Opposition als bedroht an (Presseerklärung vom 24.7.2000, AFR 46/026/2000, L7677).

Aus der Beratungspraxis

Dr. Martin Albert, Caritasverband Emmendingen (Baden)

Flüchtlingsarbeit zwischen Hilfe und Politik*

* aus: Die neue Caritas 4/2000 (mit freundlicher Genehmigung des Autors und des Herausgebers)

Die Flüchtlingsdienste der freien Wohlfahrtspflege sind oft die einzigen, die Illegale oder Kriegsflüchtlinge beraten. Sie bewegen sich damit in einer Grauzone. Finanziell und gesellschaftlich geraten sie massiv unter Druck.
Die professionelle Flüchtlingssozialarbeit befindet sich in einer Phase des Umbruchs. Eine der Ursachen liegt im Rückgang der Asylbewerberzahlen. Waren es im Jahre 1992 noch 303.196 Asylanträge, so sank die Zahl kontinuierlich bis auf 98.644 Asylanträge im Jahr 1998.1 Dadurch hat sich der Finanzierungsdruck auf die Flüchtlingsdienste erhöht. Die einseitige Orientierung von Politik und Verwaltung auf die Personengruppe der Asylbewerber ließ viele andere Flüchtlingsgruppen unberücksichtigt. Dieser Umstand bringt nun besonders die zuständigen Dienste der freien Wohlfahrtsverbände in große Personalschwierigkeiten. Der Öffentlichkeit wird gegenwärtig suggeriert, dass durch den Rückgang der Personen in einem laufenden Asylverfahren auch die Flüchtlingszahlen insgesamt zurückgegangen sind. Die Realität sieht jedoch anders aus. Für die meisten Flüchtlinge folgt nach dem Asylverfahren ein langjähriger Duldungsstatus. Ende 1997 befanden sich etwa 1,4 Millionen Flüchtlinge in Deutschland.2 In der Finanzierungspraxis der meisten Länder sind Betreuungspauschalen für geduldete Flüchtlinge, die in den Kommunen flächendeckend untergebracht sind, nicht vorgesehen.3 Die Betreuung durch die Flüchtlingsdienste müsste nach Abschluss eines Asylverfahrens eingestellt werden. Der weitere Aufenthalt sollte nur noch von kurzer Dauer sein. Integrative Maßnahmen erübrigen sich nach dieser Lesart, insofern ist auch eine weitere soziale Betreuung weder notwendig noch erwünscht.4

Bis zu zehn Jahre Duldung
Jeder Verantwortliche, der mit der Arbeit von Flüchtlingen betraut ist, weiß, dass die Beratung und Betreuung nicht mit einem Asylverfahren beendet ist, sondern oftmals den Beginn von tiefer gehenden sozialintegrativen Hilfsmaßnahmen markiert. Zwar beginnt für die meisten Flüchtlinge nach dem Asylverfahren ein jahrelanger Aufhalt in rechtlicher Ungewissheit. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine soziale Integration nicht weiter vonstatten geht. Duldungen mit einer Dauer bis zu zehn Jahren sind keine Seltenheit.  Viele Länder, wie zum Beispiel Baden-Württemberg, haben die Flächenunterbringung der Flüchtlinge auf die Kommunen drastisch eingeschränkt und errichteten Sammelunterkünfte. Damit  war die Hoffnung verbunden, das Asylverfahren zügig abwickeln und danach die Flüchtlinge abschieben zu können. Die so genannte ”Anschlussunterbringung”5, wonach Flüchtlinge nach einer Übergangszeit in die Kommunen zugestellt werden, beweist jedoch, dass es auch der staatlichen Seite weder organisatorisch noch rechtlich gelingt, Flüchtlinge über eine längere Dauer in Sammellagern zu belassen. Aus einem kurzfristigen Aufenthalt wird für viele Menschen eine mittelfristige, für nicht wenige sogar eine langfristige Lebensperspektive in Deutschland. In dieser Zeit sind die Flüchtlingsdienste oft die einzige Anlaufstelle für eine gezielte Beratung und Betreuung.Längst benötigen jedoch nicht nur Menschen eine professionelle Betreuung und Beratung, die nach einem abgewiesenen Asylantrag eine Duldung erhalten haben. Die Bandbreite der Flüchtlingsgruppen in unterschiedlichsten rechtlichen Konstellationen, mit denen Sozialarbeit konfrontiert ist, wird immer größer. Nach Schätzungen der Wohlfahrtsverbände leben allein in Berlin 100.000 Menschen ohne legale Aufenthaltspapiere.6 Nach Angaben des Bundesgrenzschutzes wurden allein im Jahre 1994 über 250.000 Menschen, die als ”Illegale” identifiziert wurden, an den Grenzen zurückgewiesen oder sofort abgeschoben.7 Nicht wenige Asylbewerber tauchen nach Ablehnung ihres Verfahrens in die Illegalität unter.

Leben in der Schattenwelt
Meist unterstützt von informellen Hilfestrukturen wie Freunden und Verwandten hat sich hier eine Art von gesellschaftlicher Schattenwelt entwikkelt, die weit entfernt ist von einem gesicherten Aufenthaltsstatus und geregelter Krankenversicherung. Wenn möglich halten sich Illegale mit Schwarzarbeit über Wasser und unterliegen damit der ständigen Gefahr von Kriminalisierung. Die Politik verschließt ihre Augen davor, dass diese Personengruppe größer wird. Die Flüchtlingsdienste arbeiten in einem Grenzbereich, für den sich niemand zuständig fühlt. In einer gemeinsamen Erklärung der freien Wohlfahrtsverbände wird nun öffentlich gefordert, dass sich Sozialarbeit dieser Gruppe nicht verschließen darf.8
Im Rahmen der gesamten Flüchtlingsproblematik wird oft übersehen, dass ein Großteil der Flüchtlinge, die aufgrund kriegerischer Auseinandersetzungen (Bosnien, Kosovo) nach Deutschland geflohen sind, überhaupt keine Asylanträge stellen. Meistens kommen sie bei Verwandten und Freunden unter und melden sich nach einer gewissen Zeit bei den zuständigen Ausländerämtern. Denen bleibt oftmals nichts weiter übrig, als vorläufige Duldungspapiere auszustellen. Der zeitlich begrenzte Aufenthalt wirft jedoch eine Reihe von Problemen der Lebensbewältigung auf, die oftmals nur mit Hilfe professioneller Dienste gelöst werden können. Ohne offiziellen Arbeitsauftrag und damit auch ohne abgesicherte Finanzierung sind die Flüchtlingsdienste der freien Wohlfahrtsverbände die einzigen Anlaufstellen, die sich um diese Personengruppen kümmern. Auch wenn eine Vielzahl der Flüchtlingsgruppen durch gesetzliche Maßnahmen gesellschaftlich ausgegrenzt wird, so lässt es sich jedoch nicht vermeiden, dass diese Menschen den Kontakt mit Deutschen bzw. mit anderen Ausländern suchen. Binationale Ehepartner mit all ihren rechtlichen und sozialen Problemen nehmen zunehmend die zuständigen Dienste in Anspruch. Mit der Heirat ist in der Regel ein mittelfristig gesicherter Aufenthaltsstatus verbunden und garantiert damit zumindest eine rechtliche Integration. Es ist aber auch der Beginn einer sozialen Integration, in deren Verlauf neue Lebensstrukturen aufgebaut und der endgültige Verlust des Heimatlandes bewältigt werden müssen. Arbeits- und Wohnungssuche, Sprachschwierigkeiten, Erziehungsprobleme und unterschiedliche kulturelle Einstellungen sind nur ein Teil der Lebensaufgaben, die viele binationale Ehen vor eine Bewährungsprobe stellen. Bei der sozialen Integration ist es nötig, dass professionelle Dienste ihre Beratung zur Verfügung stellen.
Bei Betrachtung der unterschiedlichen Flüchtlingsgruppen wird klar, dass die Flüchtlingssozialdienste, und besonders die der kirchlichen Wohlfahrtsverbände, mehr denn je vor Ort gebraucht werden. Die jahrelang praktizierte Flächenunterbringung hatte zur Folge, dass zwischenzeitlich selbst kleinere Gemeinden und Dörfer eine nicht unerhebliche Anzahl von Flüchtlingen aufweisen. Aus der Praxis ist bekannt, dass fast alle diese Menschen eine fachliche  Hilfestellung während ihres Aufenthalts benötigen.

Hilfestrukturen zerfallen
Die Flüchtlingsdienste haben in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helfergruppen und Kirchengemeinden ein Netz von lokalen Hilfestrukturen aufgebaut. Angesichts sinkender Finanzierungsmittel droht jedoch nun diese wichtige Stütze wegzufallen. Viele Wohlfahrtsverbände haben sich aufgrund der ungesicherten Finanzierung entweder ganz aus der Flüchtlingsarbeit zurückgezogen oder ihr Personal auf ein kaum noch erträgliches Maß gekürzt. Nicht wenige Wohlfahrtsverbände wurden von den Kommunen auch systematisch aus der Betreuung gedrängt, weil sie der Unterbringung in Sammelunterkünften zu kritisch gegenüberstanden.9 In vielen Orten bricht eine Arbeit zusammen, die über Jahre hinweg ein neuer Ansatzpunkt für eine interkulturelle und gemeinwesenorientierte Sozialarbeit war. Aber nicht nur das: Durch das Wegfallen der Flüchtlingssozialarbeit ist abzusehen, dass sich ehrenamtliche Helferstrukturen auflösen werden. Sollte dies Realität werden, wird eine große Chance für einen neuen Ansatz in der Zusammenarbeit zwischen kirchlichem Wohlfahrtsverband, Kirchengemeinde und Gemeinwesen vertan.

Ehrenamt und Kirchengemeinde
Es ist bei vorsichtiger Schätzung davon auszugehen, dass es bundesweit einige hundert aktive Gruppen gibt. Viele dieser Helfergruppen sind aus der Begegnung mit den Flüchtlingen und der daraus resultierenden Betroffenheit entstanden. Vor Ort ließ sich das Elend der Flüchtlinge nicht verbergen und war Anlass für konkrete Unterstützung. Eine Vielzahl von Arbeits- und Freundeskreisen für Flüchtlinge sind aber auch durch die Initiative von zuständigen Sozialarbeitern entstanden. In Zeiten, in denen die Asylbewerberzahlen hoch waren und in der Regel die Betreuungszahlen bei 300 Personen pro Sozialarbeiterstelle lagen, war es nur konsequent, dass zur Unterstützung der Arbeit ehrenamtliche Strukturen aufgebaut wurden. Viele dieser Helferkreise sind lose organisiert und verzichten bewusst auf die üblichen Rechtsstrukturen wie die Gründung eines Vereins.
Die Nähe dieser ehrenamtlichen Flüchtlingshelferkreise zur örtlichen Kirchengemeinde ist groß. Je nach lokalen Gegebenheiten finden die regelmässigen Treffen in kircheneigenen Räumen statt. Viele Ehrenamtliche sind sowohl in der Flüchtlingshilfe als auch in der Kirchengemeinde aktiv. Der Anteil von Frauen mittleren bis älteren Alters ist, wie im gesamten Bereich der ehrenamtlichen Arbeit, auffallend hoch.10 Viele dieser Menschen engagieren sich für Flüchtlinge aufgrund ihrer christlich-humanitären Überzeugung. Sie haben zum Teil selbst Flüchtlingserfahrungen im und nach dem Krieg gemacht. Ein Teil der Helfer sind  Zugezogene. Sie wissen, wie es ist, die Heimat zu verlassen.

Gemeindearbeit an der Basis
Wie kaum ein anderes Thema hat die Asylproblematik die Gesellschaft in den Neunziger Jahren polarisiert. Die öffentliche Diskussion hat bei vielen Menschen dazu geführt, sich für Flüchtlinge zu engagieren. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass Ehrenamtliche keinesfalls als eine homogene Gruppe verstanden werden können. Flüchtlingshelferkreise bieten ein (Diskussions-) Forum für Menschen mit den unterschiedlichsten Einstellungen und sind damit  neu geschaffene Begegnungsmöglichkeiten und  Aktivitätspotenziale innerhalb des kirchlichen, politischen und sozialen Gemeinwesens. Eine derartige Flüchtlingsarbeit hat dabei neue Sozialkonstellationen hervorgebracht, wie sie in früheren Zeiten kaum denkbar gewesen wären. Da diskutiert zum Beispiel eine ehemalige CDU-Stadträtin, die sich aufgrund ihrer christlichen Überzeugung engagiert, mit dem links-liberalen Lehrerehepaar, das sich selbst nicht mehr der Kirche zugehörig fühlt, wie die Abschiebung einer kurdischen Familie verhindert werden kann oder wer welche Aufgaben beim nächsten Ausländerfest übernimmt. Auch wenn diese ehrenamtlichen Helferkreise lose organisiert sind, so sind doch die persönlichen Kontakte in den lokalen bzw. kirchlichen Binnenstrukturen viel tiefer verwurzelt, als dies den Anschein hat. Gerade in ländlichen Gebieten kommt diese Tatsache den Flüchtlingen auf vielfältige Weise zu Gute: bei der Wohnungs- und Arbeitssuche oder  bei der finanziellen Unterstützung für den Rechtsanwalt. An vielen Orten ist im Rahmen der Flüchtlingsarbeit die Schnittstelle von Seiten der Ehrenamtlichen zur Kirchengemeinde gewachsen und bietet damit nicht nur neue Möglichkeiten für ein kirchliches, sondern auch für ein kommunalorientiertes bürgerschaftliches Engagement. In vielen Kirchengemeinden hat die kontinuierliche Arbeit der Helferkreise dazu geführt, dass die Begegnung in kirchlichen Strukturen wieder lebendig geworden ist und bietet damit die Chance für eine basisorientierte Gemeindearbeit. Nicht wenige Ehrenamtliche, die der Kirche eher ablehnend gegenüberstehen, haben ihr Bild einer lebensfernen Institution durch die Arbeit mit Flüchtlingen revidiert.
Bewährt hat sich eine Art von ”Patenschaftsmodell”: Ein Ehrenamtlicher ist Ansprechpartner für eine Flüchtlingsfamilie oder Einzelperson. Für viele Flüchtlinge ist der Kontakt vor Ort sehr wichtig, weil sie damit aus ihrer Isolation herausgeholt werden. Für Ehrenamtliche im Flüchtlingsbereich steht der lokale Bezug eindeutig im Vordergrund. Die Integration von Flüchtlingen soll praktisch, lebensnah und direkt sein und dabei  helfen, die schlimmsten sozialen, rechtlichen und finanziellen Auswirkungen einer diskriminierenden Flüchtlingspolitik vor Ort abzumildern. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Einsatz für Flüchtlinge nicht bedeutet, sich ausschließlich als ein Ehrenamtlicher der Kirchengemeinde oder der Caritas zu verstehen. Ehrenamtliche Helferkreise wissen aufgrund teilweise negativer Erfahrungen sehr genau, an welchen Punkten es nötig ist, ihre Unabhängigkeit gegenüber jeglicher Art von äußerer Vereinnahmung (z.B. von Seiten der politischen Gemeinde) zu demonstrieren.Flüchtlingssozialarbeit übernimmt in Bezug auf die Arbeit mit Ehrenamtlichen eine wichtige Vermittlungsfunktion.11 Die Sozialarbeiter sind oft die einzige Organisations-, Vermittlungs- und Anlaufstelle für ehrenamtliche Kräfte. Sie organisieren die regelmäßigen Treffen und regen den gegenseitigen Erfahrungsaustausch an. Darüber hinaus stellen sie ihr Informationspotenzial zur Verfügung. Sie koordinieren kulturelle und öffentlichkeitswirksame Aktivitäten. Unverzichtbar sind sie in der persönlichen Beratung von ehrenamtlichen Helfern. Nicht jedes Engagement gegenüber Flüchtlingen ist sinnvoll. Der Weg zur Integration von Flüchtlingen gestaltet sich im Alltag äußerst schwierig und zeigt gerade am Anfang kaum Erfolge. Kulturelle Eigenheiten der Flüchtlinge sind eine Quelle von Missverständnissen, aufgrund derer sich bei fehlender Anleitung nicht wenige Ehrenamtliche schon bald wieder zurückziehen. Ehrenamtliche erhalten nicht immer unbedingt den persönlichen Dank und die soziale Anerkennung vor Ort, den sie sich wünschen. Es sind viele Erfahrungsberichte von Ehrenamtlichen bekannt, die sich gegenüber ihrem sozialen Umfeld, ja selbst innerhalb der Kirchengemeinde rechtfertigen mussten, warum sie sich für Flüchtlinge einsetzen. Hier setzt die Arbeit der Flüchtlingssozialdienste ein. In der professionellen Beratung und Begleitung muss mit viel Einfühlungsvermögen vermittelt werden, wie und in welcher Form ein ehrenamtliches Engagement wirkungsvoll und gezielt eingesetzt werden kann. Ein derartiger Ansatz bedeutet auch, dass nicht jedes Problem durch ehrenamtliche Aktivität gelöst werden kann. Äußerst schwierige Fallkonstellationen (in Zusammenhang mit Sucht, Kriminalität, Suizidgefahr) bedürfen der direkten Betreuung durch die professionellen Dienste.

Öffentliches Profil gestärkt
Der Flüchtlingsarbeit kam es zugute, dass die Hilfestellung gegenüber dem ”Fremden” in der Sozialethik von Caritas und Kirche tief verwurzelt ist und über eine lange Tradition verfügt.12 Diese ethische Basis ist eine wichtige Grundlage für die praktische soziale Hilfestellung gegenüber Flüchtlingen. Dabei sollen jedoch nicht die Schwierigkeiten übersehen werden. Mit der flächendeckenden Unterbringung von Flüchtlingen wurde auch manche Kirchengemeinde überrascht. Sprachschwierigkeiten, kulturelle Unterschiede und religiöse Eigenheiten lösten bei vielen Einheimischen das Gefühl von Ablehnung aus. Gerade in Zeiten, in denen sich die öffentliche Asylpolitik verschärfte und dies zu vermehrten ausländerfeindlichen Übergriffen führte, war es für engagierte Bürger nicht immer einfach, sich für die Rechte von Flüchtlingen einzusetzen. Auch stießen die vielen öffentlichen Fälle von Kirchenasyl bei der kirchlichen Basis nicht immer auf Zustimmung und lösten phasenweise eine Reihe von hitzigen Diskussionen innerhalb der Kirchengemeinden aus. Manche Pfarrer mussten sich für ihre Unterstützung von Flüchtlingen gegenüber Kirchenmitgliedern rechtfertigen und waren sogar staatlichen Einschüchterungsversuchen ausgesetzt.13 Dennoch gibt es bei den verantwortlichen Kirchenleitungen und der engagierten Basis einen Konsens darüber, dass Kirchenasyl ein legitimes Mittel der Hilfe für Flüchtlinge ist.14 In gewisser Hinsicht ist es der Kirche durch ihr aktives Eintreten für Belange dieser Menschen gelungen, ihr Profil in der Öffentlichkeit zu stärken. Eine derartige kirchliche Arbeit bewegte und bewegt sich immer noch im Zentrum eines der umstrittensten gesellschaftlichen Brennpunkte. Das Kirchenasyl ist zwar nur eine Maßnahme von vielen, sich für die Belange von Flüchtlingen einzusetzen, durch die Form der aktiven öffentlichen Handlung erzeugt es jedoch eine große Wirksamkeit. Das Eintreten für Menschen, die von Abschiebung bedroht sind, hat vielen Kirchengemeinden einen Schub von neuen und positiven Aktivitäten und Erfahrungen beschert und das Verständnis einer aktiven Kirche wieder mit Leben gefüllt.Gemeindepfarrer zeigen eine große Offenheit und Bereitschaft für die Gestaltung von Gottesdiensten und Ausländerfesten, stellen Räumlichkeiten und finanzielle Mittel zur Verfügung und ermöglichen durch ihr Auftreten bei Behörden und durch ihre Kontakte im Gemeinwesen neue Hilfsmöglichkeiten. Der Grad des kirchlichen Engagements ist davon abhängig, wie groß die Bereitschaft und die Ressourcen der Kirchengemeinde sind. Das Handeln und das Urteil von Gemeindepfarrern und sonstigen Verantwortlichen innerhalb der kirchlichen Strukturen hat für das gesamte Gemeinwesen immer noch eine nicht zu unterschätzende symbolhafte Bedeutung. So wird in der Regel das Anliegen eines Pfarrers bei den (Ausländer-) Behörden eher rücksichtsvoll behandelt und überprüft. Ein solches öffentliches Eintreten für Belange von Flüchtlingen erzeugt einen erheblichen Vertrauensvorschuss und erleichtert damit die Arbeit von Ehrenamtlichen.

Mit Kritik zurückhaltend
Ehrenamtliche haben in der Kirchengemeinde das Gefühl, dass sie mit ihrem Anliegen für die Flüchtlinge verstanden werden. Schon die Nutzung von Kirchenräumen schafft neue Berührungspunkte. Eine Vielzahl von Sprachkursen, Ausländer- und Frauenfesten und regelmäßige Treffen von Arbeits- und Freundeskreisen finden unter dem Dach der Kirchengemeinde statt. Auch dies hat eine nicht zu unterschätzende symbolische Wirkung für die Öffentlichkeit.
Letztendlich ist Flüchtlingsarbeit eine Form von öffentlich wirksamer Lobbyarbeit und es ist für ehrenamtliche Helferkreise gut zu wissen, dass das Dach der Kirche nicht nur Schutz, sondern auch moralischen Rückhalt bietet. Schwierigkeiten ergeben sich zum Beispiel dort, wo unterschiedliche Einschätzungen der Fluchtgründe vorliegen. Für viele ehrenamtliche Flüchtlingshelfer ist eine umfangreiche Unterstützung (beispielsweise in Bezug auf ein Kirchenasyl) auch bei solchen Flüchtlingen gerechtfertigt, die ihre Heimat aus wirtschaftlicher Not verlassen haben. Dem halten die verantwortlichen Gemeindepfarrer entgegen, dass nur Flüchtlinge mit einer eindeutigen politischen Verfolgung eine reelle Chance auf ein Bleiberecht haben können. Eher zurückhaltend sind auch viele Kirchengemeinden mit allzu kritischen Stellungnahmen gegenüber der staatlichen Flüchtlingspolitik. In dem Dilemma, sich einerseits für die Belange der Flüchtlinge konsequent einzusetzen, andererseits aufgrund staatlicher Zuschüsse von der mehrheitsfähigen Politik abhängig zu sein, stecken sowohl die Kirchengemeinden als auch die verantwortlichen Wohlfahrtsverbände und damit letztlich auch die kirchliche Sozialarbeit. Kritiker werfen der kirchlichen Flüchtlingsarbeit vor, dass sie oftmals allzu schnell der staatlichen Unterbringungspolitik gefolgt ist und damit diese stützt und letztendlich stabilisiert. Insbesondere als ein Großteil der Bundesländer ihre Flüchtlinge nicht mehr flächendeckend den Kommunen zuwies, sondern in mehreren hundert Menschen umfassenden Wohnheimen unterbrachte, boten sich die kirchlichen Wohlfahrtsverbände weiterhin für eine soziale Betreuung an. Die Gratwanderung besteht hier darin, sich für die Interessen der Flüchtlinge einzusetzen, ohne sich allzu sehr für eine staatliche Politik instrumentalisieren zu lassen. Es wird eine wichtige Aufgabe für die Zukunft sein, wie die Kirche diesen schwierigen Weg in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Helferkreisen und den professionellen Flüchtlingsdiensten gestaltet.

Literatur
Becker, Astrid; Hamburger, Franz; Lenninger, Peter Franz (Hrsg.): Anforderungsprofile und Qualifikationsmerkmale in der sozialen Arbeit der Caritas mit Migrant(inn)en. Herausgegeben im Auftrag des Deutschen Caritasverbandes. Freiburg, 1998.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (Hrsg.): Zur rechtlichen und sozialen Situation der Ausländer ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland: Erklärung der freien Wohlfahrtsverbände. Bonn, 1999.
Erzbischöfliches Ordinariat Berlin (Hrsg.): Rechtlos in Deutschland: Eine Handreichung und Einladung zum Gespräch über die Lage von Menschen ohne Aufenthaltsrecht. In: Migration 3 (1997).
Huber, Berthold: Sanctuary: Kirchenasyl im Spannungsverhältnis von strafrechtlicher Verfolgung und verfassungsrechtlicher Legitimation. In: Evangelische Landeskirche Baden (Hrsg.): Asyl in der Gemeinde : Eine Handreichung. Karlsruhe, 1995, 3. Aufl., S. 11–16.Kern, Karl-Hans: Gemeinwesenorientierte Migrationssozialarbeit. In: Deutscher Caritasverband (Hrsg.): Caritas ’98: Jahrbuch des DCV. Freiburg, 1997, S. 155–161.Kirchenamt der evangelischen Kirche und Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): ”... und der Fremdling, der in deinen Toren ist.” Gemeinsames Wort der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht: Gemeinsame Texte Nr.12. Bonn, 1997.Kommission XIV Migration der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Hilfe und Schutz bedrohter Menschen im Einzelfall: Eine Argumentations- und Entscheidungshilfe zum so genannten ”Kirchenasyl”. Bonn, 1998.Landkreistag und Städtetag von Baden-Württemberg (Hrsg.): Sozialhilferichtlinien mit dem Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG). Stuttgart, 2. Aufl. einschließlich 44. Ergänzungslieferung, 1999.Langer, Stephan: Kritik einfach abgeschafft : Werden Wohlfahrtsverbände aus Flüchtlingsbetreuung gedrängt? In: Konradsblatt 16 vom 16.4.1999.
Michels, Reiner: Deutschland hat 45,2 Prozent der Asylbewerber in EU-Staaten. Rheinische Post vom 17.11.1998.
Von Pollern, Hans-Ingo: Die Entwicklung der Asylbewerberzahlen im Jahre 1998. In: Zeitschrift für Ausländerrecht (ZAR) 3 (1999), S. 128–134.Wessels, Christiane: Das soziale Ehrenamt im Modernisierungsprozess: Chancen und Risiken des Einsatzes beruflich qualifizierter Frauen. Pfaffenweiler, 1994.

 Ludwig Karp, Diakonisches Werk Dortmund

Undercover und erschöpft: Einblicke in die soziale Arbeit mit Flüchtlingen und Illegalisierten

Die soziale Arbeit mit Flüchtlingen, erst recht die mit Illegalisierten hat bislang keine umfassende Institutionalisierung, keine flächendeckende Etablierung erfahren. Dies gilt für alle gesellschaftlichen Bereiche. Soziale Hilfen geschehen fast nur in Form von Kriseninterventionen, als Nothilfe in Einzelfällen.
Es besteht keine umfassende organisierte Lobby in Staat, Verwaltung, Kommunen, Verbänden, Kirchen. Die, die direkt mit den Betroffenen Kontakt haben und sich entscheiden, für diese einzutreten, sind oft alleingelassen und isoliert, ähnlich wie die Flüchtlinge selbst.
Aktionen wie Kirchenasyl, Hungerstreiks, öffentliche Petitionen, Voten von bekannten Persönlichkeiten, Erklärungen von Kirchenvertretern bedeuten eine öffentliche Aufmerksamkeit und motivieren andere. Aber oft erst, wenn die Schicksale in die breite Öffentlichkeit gehoben werden. So wird ihre Bedeutsamkeit oft unverhältnismäßig gewürdigt.
Meist erweckt die Menschen das Schicksal erst, wenn sie direkt mit Flüchtlingen konfrontiert werden. Sie sind erschüttert. Sie empfinden Mitleid, oft folgt danach ein Hilflosigkeitsgefühl, was sich teils in Abwendung vom Betroffenen, teils in Aggression den Behörden oder der Gesellschaft insgesamt gegenüber ausdrückt. Es entwickelt sich aber auch kontinuierliches Engagement und weitere Hilfsbereitschaft. Bei anderen entstehen eher Existenzängste, Bedrohung und Abwehr, wenn nicht schärfere, in manchen Fällen sogar gewalttätige Antihaltungen.
Eine gesellschaftliche Etablierung des Themas, in Form von kontinuierlicher Verbesserung der Lage der Flüchtlinge findet nicht statt. Dies gilt so lange, wie sich Hilfen auf Kirche, Wohlfahrt oder Einzelengagement beschränken. Hilfen aus (partei-)politischen Gruppierungen schaffen oft kontraproduktive Aufmerksamkeit. Ressentiments, die gegen diese Gruppen bestehen, werden auch auf die Flüchtlinge bezogen und umgekehrt. Eine gesellschaftliche Belohnung gibt es nicht. Abbrökkeln von Solidarität in der Gesellschaft, gerade unter den Benachteiligten, forciert dies.
Positive Veränderungen in Gesetzen, wohlwollende Auslegung der Ermessensspielräume werden umfassend nicht erreicht. Im Gegenteil, es ist zu beobachten, dass nach aufwendigen Aktionen oft sogar die Rechte beschnitten werden.
Kontraproduktiv ist die meist auf Einzelfälle beschränkte und oft negative oder uninformierte Berichterstattung der Medien. Einzelne Korrespondentenberichte bilden hier die Ausnahme.
Die Begriffswahl in Umgangssprache und weiten Bereichen der Verwaltung und Betreuung - siehe das Unwort “Illegale” - zeigt den Unwillen, diese Menschen zu registrieren, geschweige denn, sie zu akzeptieren. Begriffe wie “Asylanten” reihen sich hier ein.

Spezifika der (Not-) Hilfen?
Dieses System der Krisenintervention in Einzelfällen ist gekennzeichnet durch grundlegende Spezifika:Die Nothilfe geschieht...

Wo geschieht diese (Not-)Hilfe?
Grundsätzlich geschieht (Not-)Hilfe an allen Stellen, mit denen Flüchtlinge in Berührung kommen oder kommen müssen. Wir unterscheiden also zwei Zugangsarten:
Zum einen Orte und Einrichtungen, die die Menschen freiwillig auswählen, z.B. Flüchtlingsberatungsstellen, Regelberatungsstellen, Flüchtlingsunterkünfte, Kirchengemeinden oder andere kirchliche Organisationen bzw. Einzelpersonen, Privatpersonen, Schulen, Arbeitsstellen, Flüchtlingsräte, Selbstorganisationen, Menschenrechtsorganisationen.
Zum anderen Orte, zu denen sie meist gehen müssen oder gezwungen werden zu gehen, z.B. Verwaltung, Gerichte, Polizei, Bundesgrenzschutz, Abschiebeeinrichtungen, Haftanstalten, Bahnhöfe, Flughäfen u.a.

Wer gibt die (Not-)Hilfen konkret?
Es gibt überall an o.g. Orten Einzelpersonen, die Hilfe leisten nach den oben erwähnten Kriterien, seien es nun Gleichgesinnte, Freundinnen, Freunde, Fremde oder die Polizei.
Positiv ist zu bemerken, dass es in vielen Städten, Stadtteilen und Gemeinden Netzwerke, Partnerschaftskreise und Einzelpersonen gibt, die sich unterstützen und stärken, um zu helfen und hilfsbereit bleiben zu können. Hier können Hilfsangebote erfragt werden und ausgetauscht werden.
Hierzu gehören weiterhin kompetente Fachpersonen, wie Rechtsanwälte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, einzelne Menschen aus Ämtern und Behörden wie privat Engagierte.
Oft gelangen die Illegalisierten erst am Ende ihrer Kräfte zur Polizei, in ein Krankenhaus, in spezifische Betreuung, an Beratungsstellen. Sie geraten in Abschiebehaft oder werden, direkt nachdem sie aufgegriffen wurden, abgeschoben. Viele haben diesen Kreislauf schon selbst mitgemacht oder von Freunden, Bekannten, “Leidensgenossen” gehört, wie es in der Abschiebehaft zugeht, wie die Abschiebung vollzogen wird und können es sich leicht ausmalen oder haben es erlebt, wie der Empfang in der Heimat sein wird.Diese Hintergründe haben es ja erst veranlasst, dass sie sich in die gefährliche Lage des illegalisierten Lebens begeben haben.
Neben dem Eintreten für diese Menschen, den konkreten Hilfeleistungen ist eine eigene Stärkung untereinander unverzichtbar. Ein solches Engagement, oft am Rande der Legalität, aber mit eigenem guten Gewissen, erfordert viel Energie. Es kann aber auch viel wiedergeben.

Wie sehen konkrete Hilfen aus?
Die konkrete Hilfe für Flüchtlinge, bes. für illegalisierte Menschen kann sehr unterschiedliche Gestalt annehmen.
Sie besteht in der Gewährung menschlicher Nähe, in der kostenlosen Versorgung mit Essen, Toilette, Dusche, Kleidung, Schlafplatz, Wohnung, in der Verfügungstellung von Geld und Wertsachen.
Sie unternimmt Versuche der “Einschleusung” in teils kostenpflichtige Regelleistungen durch Überlassung der eigenen Krankenkarte oder anderer Dokumente, der zur Verfügungstellung von Fahrkarte für Besuche bei Freunden und Bekannten, der Hilfe zur inoffiziellen Teilnahme an Sprachkursen und Schulen, der kostenlosen Untersuchung und Behandlung durch Ärzte.Kostenlose Dienstleistungen werden angeboten wie Taxifahrten, Begleitung zu Ärzten und Ämtern, Übersetzungen, Rechtsberatungen, Einladungen zu Gottesdiensten und Feiern, Absehen von Haftmaßnahmen, inoffizielle Freilassung aus dem Gewahrsam, Schutz vor gewalttätigen Übergriffen.
Es gibt sogar Hilfen, die hier nicht aufgeführt werden können, da sie die Helfer/-innen in Bedrängnis oder existenzielle Not bringen können oder nach Bekanntwerden schwerer oder gar nicht mehr möglich sind.
Viele geben oft auch mit dem Wissen, dass sie sich selbst Gefahren aussetzen, lebensrettende Hilfen, deren Dimension ihnen manchmal gar nicht bewusst wird.
Das Engagement der SozialarbeiterInnen, PfarrerInnen, anderer Haupt- und Ehrenamtlicher, von Kirchengemeinden, Menschenrechtsorganisationen und Vereinen kann nicht hoch genug bewertet werden.
Immer wieder zeigt sich, dass - wenn Kontakt gesucht wird - der persönliche menschliche Kontakt gemeint ist. Unsere Institutionalisierung und Struktur, sei sie auch nur im Kopf der auf Hilfe angesprochenen vorhanden, schreckt die Hilfesuchenden oft ab - oder sie lernen in Einzelfällen, diese für sich zu gebrauchen. Das kann daran liegen, dass die Flüchtlinge meist in ihren Ländern solche Strukturen wie hier nicht erfahren haben, nur durch Freunde, Bekannte, Familie, also durch private Kontakte - eben Beziehungen - überleben konnten.
Menschenrechtliche Grundlagen, Mindestversorgung oder soziale, ethische, moralische Mindestanforderungen gibt es in ihren Heimatländern meist weniger. Viele Betroffene haben bei diesen Helferinnen und Helfern die Intensität des Lebens neu geweckt, die Suche nach dem Lebenssinn erleichtert. Sie haben sich gegenseitig dabei unterstützt, den Weg zu sich selbst zu finden. Dies kann in der Folge auch anderen Menschen zugute kommen.

Konsequenzen für Kirche und Diakonie: Verantwortung nicht nur für Einzelfälle
Es zeigt sich in der Praxis, dass die Betroffenen selbst oder ihre Unterstützer/innen zur Kirche und kirchlichen Einrichtungen viel Vertrauen haben, auch wenn sie sonst Distanz zur Kirche halten. Es entwickelt sich sogar durch die Hilfsprozesse oft über die Kontakte zu kirchlichen Einzelpersonen hinaus eine positive Beziehung zur Kirche. Das zeigt, dass Kirche gerade an der Basis immer noch funktioniert. Bezeichnend ist allerdings, dass der Anstoß, die Illegalisierten in den Blick zu nehmen, erst von Einzelnen an der Basis kommen muss. Es stellt sich die Frage, ob dies ein Zeichen dafür ist, dass Menschen in der Kirche, auch die, die Verantwortung tragen, manchmal weit von ihrer eigenen Grundlage, der Bibel, entfernt sind. Kirchliche Würdenträger sitzen in Parlamenten und stimmen gesetzlichen Verschärfungen zu, die Menschen in die Illegalität treiben. Auf der anderen Seite sitzen die gleichen Menschen in Petitionsausschüssen und entscheiden über Einzelschicksale, manchmal sogar positiv. Das bedeutet, dass Kirche und Diakonie zuerst Veränderungen bei sich selbst vornehmen muss.
Grundsätzliche Veränderungen können bestehen in der Übernahme von Verantwortung nicht nur für Einzelfälle: Jedes kirchliche Engagement ist gleichzeitig gesellschaftspolitisches Handeln, und es ist unteilbar. Erst recht darf es sich nicht widersprechen. Eine Rückkehr zu den Wurzeln Jesu ist anzumahnen, die sich einer Kapitulation vor der Konsumgesellschaft in Form der Anpassung verweigert. Nicht die Produktivität von Menschen, sondern der Mensch selbst muss an erster Stelle stehen. Und: Das kirchliche Handeln in genanntem Sinne ist entscheidend, Worte sind nur ein erster Schritt.
Diese grundsätzlichen Veränderungen lassen sich mit konkreten Forderungen verbinden: Ein öffentliches Bekenntnis zur Arbeit mit Illegalisierten als zentrale Aufgabe der Kirchen, der Flüchtlings- und Migrationsberatung ist notwendig. Illegalisierte Menschen - Einzelne wie die Gruppe insgesamt - müssen öffentlich in Schutz genommen werden. Es darf keine Beteiligung der Kirche an Denuntiationen - auch einer solchen in Form von Gesetzen - geben. Legalisierungs-Debatten und -Prozesse sollten eingeleitet und unterstützt, Hilfsangebote (Beratungsstellen, Übernachtungsstellen, offizielle Möglichkeit der Teilnahme an Mahlzeiten in kirchl. Einrichtungen, offizielle Bereitstellung von Kindergartenplätzen, Einrichten von Nothilfefonds/Rechtsmittelfonds) institutionalisiert und ausgebaut werden.

Gegen ein System der Duldung
Es ist unverzichtbar, Wege zu einer positiven sozialen Kontrolle zu finden, wie sie in der gesamten Gesellschaft vermisst wird. Dies kann durch Förderung von offiziellem Zugang von Schutzbedürftigen aus anderen Ländern - mit paralleler Abgleichung der Zahlen anderer Aufnahmeländer - geschehen.
Die positive Aufnahme einschließlich Sprachförderung, Ausbildung und Arbeit kann eher verantwortungsvolles Leben im Sinne der Gesellschaft schaffen. Gerade bei Rückkehr wird verantwortungsvolles Leben oft so erst möglich. Das latent schlechte Gewissen, weswegen Deutschland immer noch die meisten Flüchtlinge aufnimmt, erzeugt nur Mitleid und ein System des Geduldet-seins. Diese Duldung erhält ja dann auch ein Großteil der hier lebenden Flüchtlinge.
Solange die Prämisse gilt: “Keiner darf rein, aber wenn sie schon mal hier sind, sollen sie schnell wieder raus”, ist es schwer möglich, gegenseitige Akzeptanz zu erreichen. Erst recht wird dem eigentlichen Ziel, Hilfen überflüssig zu machen, entgegengesteuert. Einerseits wird Hilfe verweigert, andererseits werden aus schlechtem Gewissen und Mitleid unverhältnismäßige Hilfen gegeben, die oft keine Kontinuität besitzen und den Eindruck erzeugen, dass die Helfer sie eher für sich als für die Hilfesuchenden anbieten.

Ländermaterialien

Äquatorialguinea

Äthiopien

Afghanistan

Algerien

UK Home Office, Immigration and Nationality Directorate: Algeria Assessment

April 2000, 32 S., L7064
“SECURITY SITUATIONA.1 The general level violence in Algeria in the 1990s resulted in numerous killings and massacres. The reasons for these killings were not always clear, nor was it always possible to be sure who the perpetrators were. Security forces allegedly killed members of Islamic armed militias. The armed Islamic opposition groups were alleged to have threatened and then killed relatives of individuals in the security forces. Some massacres may have been vendettas, in revenge for previous killings of people by rival groups. Local and international human rights groups condemned rival government factions for being behind some of the killings[1] [4b] also for failing to intervene in a timely manner at sites of massacres. [4c] The government denied these claims and contended that as a matter of policy disciplinary action is taken against members of security forces who are guilty of violating human rights.[4c] Several such cases have been reported. [4c]
A.2 The worst affected areas in 1997/8 were the three urban areas to the south of Algiers - Boufarik, Blida, and Medea where massacres of villagers took place almost weekly in these areas. [6c] Most incidents since the end of 1998 have been in rural areas and in the smaller towns and cities west of Algiers. [3c] Attacks in the main cities are infrequent and the killings have become more localised and with fewer numbers in incidents in the past year. [3c] [16]
A.3 In January 2000 the AIS, the armed wing of the FIS party, and another group, the LIDD, took advantage of the government amnesty and disbanded. [16h] The main armed Islamist groups now operating in the country are the GIA and the smaller Salafist Call and Combat Group. Government forces are reported to be mounting operations against them. [16h] and these operations have led to a significant reduction in terrorist activity in greater Algiers and northern Algeria. [3c] In late 1999 the government allowed representatives from the International Committee of the Red Cross to visit prisons and open an office in Algeria. [4c] In March 2000 the Algerian government invited four human rights organisations to visit Algeria. [17d]
SECURITY FORCES
A.4 Members of the security forces have allegedly been responsible for serious human rights abuses. These include reports of extrajudicial killings, unfair trials, torture of detainees and arbitrarily arresting and detaining individuals suspected of involvement with armed Islamist groups. There are unconfirmed reports that the security services were responsible for several rapes. The US State Department stated that in 1998 there were credible reports of security forces collusion in extra-judicial killings. [2a] [4a]
A.5 It has been claimed that the Algerian security forces routinely practise torture and cruel, inhuman, or degrading treatment. According to testimonies collected by Human Rights Watch, torture in Algeria commonly includes severe beatings and forcing dirty water down a victim’s throat to the point of choking. Others have claimed that they received electrical shocks to their bodies or had been sexually assaulted. [7b] The UN Eminent Panel in 1998 receivedinformation that persons suspected of terrorism are subjected to harsh treatment and torture as a matter of course. [5b]
A.6 The Algerian authorities allegedly arrest individuals they suspect of having Islamist sympathies. There have been instances of individuals being arrested just because they happen to be inhabitants of an area considered to be an Islamic militant stronghold. The authorities do not often target members of the more moderate Islamic parties such as Society of Peace (previously Hamas) and En-Nahda. Non active sympathisers of FIS are unlikely to be at risk of persecution. People who are known to be, or who are perceived as active FIS supporters could be at risk from the authorities. Individuals who have distributed radical Islamic literature may face problems, including imprisonment. [2b]”

Angola

UK Home Office, Immigration and Nationality Directorate: Angola Assessment

April 2000, 36 S., L706
“DEATH PENALTY4.21 The death penalty was abolished in Angola in 1992; however there are many allegations of extrajudicial killings by the police and army. UNITA abolished the death penalty in 1996, although there is no independent assessment of their legal system. [40]” (...)“PRISON CONDITIONS4.32 Prison conditions constitute a serious threat to the health and lives of prisoners. Cells are overcrowded and lack basic sanitary facilities. The prison system holds up to five times the number of inmates for which it was designed. There are reports that prisoners have died of malnutrition, and disease, because the government failed to supply the financial support to buy food or healthcare. Prisoners depend on friends, family or international relief organisations for basic provisions. Prison officers, who are chronically unpaid, support themselves by stealing from inmates and extorting money from their families. They frequently beat and abuse inmates. The Government permitted local and international human rights monitors to visit prisons, but not individual prisoners, during 1999. [2]
4.33 According to widespread reports, UNITA prison conditions are extremely harsh. Prior to its capture  UNITA reportedly maintained a prison at their Andulo headquarters where large numbers of persons accused of treason were held. During 1999 there was at least one report that UNITA prison officials beat detainees. [2]
TORTURE
4.34 The Constitution and Penal Code expressly forbid mistreatment of suspects, detainees or prisoners. However, the UN and other human rights organisations report that there is widespread and generalised abuse of suspects. Security service personnel regularly employ torture and other forms of cruel and degrading treatment, including rape. Confessions are regularly obtained this way and the perpetrators are rarely if ever punished. There are no cases on record where an army or police officer has been disciplined for use of excessive force on a UNITA suspect. [2]
4.35 The UN and human rights organisations report the abuse of suspects to have been universal in areas under UNITA control during 1999. Interviews with persons who fled UNITA-held areas revealed that UNITA uses cruel and inhuman practices, including public torture and mutilation, to punish dissent and deter further acts of disloyalty. There have been repeated credible allegations that UNITA President Jonas Savimbi has ordered suspects to be tortured and executed in his presence. [2]
DISAPPEARANCE
4.36 The Government and UNITA continued to accuse each other of abductions and of causing the disappearances of civilians, including government officials, party activists, and traditional leaders. The number of allegations and the prevailing conditions of insecurity made it impossible for the UN and other organisations to investigate all of these allegations. [2]
4.37 Persons taken into police custody are often reported to disappear without a trace, particularly in rural areas. Amnesty International documented incidents of disappearances during 1998 in areas formerly held by UNITA. The US State Department Report for 1999 stated that during the year suspects accused of illegal weapons ownership or collaboration with UNITA disappeared, as did UNITA party officials in some areas where the Government regained control. [2][19]
4.38 Civilians abducted by UNITA generally were either forced to become soldiers or support personnel, or were considered government collaborators. There were unconfirmed reports in April 1999 that UNITA abducted persons in Nequile, Chitmebo, and Gimba Filili villages in Bie Province. In July 1999 UNITA abducted 22 persons during an attack on the town of Catete. In December 1999, UNITA abducted 20 persons from Namibia, who subsequently were rescued by Namibian forces. The frequent discovery of dead bodies in the aftermath of attacks suggested that suspected collaborators were executed summarily. Those who escaped UNITA custody and were able to return to government-held areas reported that they were subjected to torture, beatings and sexual abuse. [2]” (...)“INTERNAL FLIGHT5.81 In general terms, the Angolan authorities are well aware of the economic and social pressures which motivate Angolans of all ethnic origins to seek to emigrate, and that asylum applications are often used as a means of achieving this. The controls at Luanda airport are thorough and any Angolans who have been deported from abroad, or who lived abroad for many years, would be questioned by immigration and police at the airport with a view to establishing their identity and whether they were of interest to the authorities for political or criminal reasons. But the fact of applying for asylum would not, if discovered, be of particular interest. There is no evidence to suggest that returned emigrants are forced to either leave Luanda or return to their area of origin. [27]”

UNHCR fordert Abschiebungsstopp
UNHCR Nürnberg: Ergänzende UNHCR-Position zur zwangsweisen Rückführung abgelehnter Asylsuchender nach Angola, 4. Juli 2000, 3 S., L7258
“Die Lage in Luanda ist gekennzeichnet durch eine tiefgreifende soziale und wirtschaftliche Krise, denn obgleich Luanda selbst bislang nicht Ort kriegerischer Auseinandersetzungen war, werden die mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen des andauernden Krieges auf die Hauptstadt und die Küstenregion immer gravierender. In den letzten Monaten hat sich die Situation insgesamt weiter verschlechtert, und Beobachter gehen davon aus, daß die zukünftige Entwicklung, beispielsweise infolge erwarteter Ernteausfälle, noch dramatischere Ausmaße annehmen wird. Bereits jetzt stirbt Schätzungen zufolge eines von drei angolanischen Kindern vor dem Erreichen des 5. Lebensjahres, einer von 133 Angolanern ist von Minen verstümmelt worden, und das durchschnittliche Lebensalter liegt bei derzeit lediglich 42 Jahren.Infrastrukturell angelegt für weniger als eine halbe Million Einwohner, leben derzeit, bedingt durch die große Anzahl von Binnenflüchtlingen, ca. 4 Millionen Menschen und damit ein Drittel der auf 12 Millionen geschätzten Bevölkerung Angolas in Luanda. Dies hat zur Folge, daß die Mehrheit der Einwohner Luandas weit unterhalb der Armutsgrenze buchstäblich um ihr Überleben kämpft. Zwar werden noch Lebensmittel und Dienstleistungen auf dem freien Markt angeboten, diese sind jedoch nur für jene Personen erhältlich, die über die erforderlichen Geldmittel - bei einer galoppierenden Inflationsrate von über 3000% - und Beziehungen verfügen. Die Hilfsorganisationen wiederum – neben UN-Organisationen sind etwa 150 internationale und lokale Nichtregierungsorganisationen vor Ort tätig - sind nicht in der Lage, die Versorgung der breiten Bevölkerung mit dem Lebensnotwendigsten sicherzustellen, sondern müssen sich auf die Unterstützung der Schwächsten beschränken. Hinzu kommt, daß es für neueintreffende Personen immer aussichtsloser wird, auch nur ein Dach über dem Kopf zu finden. Bedenklich ist vor allem auch der eklatante Mangel an sauberem Trinkwasser, sowie sich überhaupt die sanitären Einrichtungen insgesamt in einem völlig desolaten Zustand befinden. Des weiteren ist die Elektrizitätsversorgung vollkommen unzureichend. Schließlich ist nurmehr für eine äußerst mangelhaft funktionierende medizinische Versorgung gesorgt, bei gleichzeitig verstärktem Auftreten von Malaria- und HIV-Infektionen. Die hohe Arbeitslosigkeitsrate in ganz Angola bei Schätzungen zufolge ca. 175.000 jährlich neu auf den Arbeitsmarkt drängenden Arbeitsuchenden ist in Luanda besonders bedrückend.Als nahezu zwangsläufige Folge dieser desolaten Verhältnisse sind Raubüberfälle, gewaltsame Übergriffe und Prostitution an der Tagesordnung, und das Straßenbild Luandas ist geprägt von obdachlosen Erwachsenen und Straßenkindern sowie  von Kriegsinvaliden und Minenopfern.
Von den katastrophalen Lebensbedingungen in Luanda sind Binnenflüchtlinge, aber auch rückgeführte abgelehnte Asylbewerber naturgemäß besonders betroffen, da sie die Verhältnisse vor Ort nicht kennen und im Regelfall nicht über die notwendigen Beziehungen verfügen, die ihnen die lebenswichtige Orientierung erleichtern. Zudem sieht sich die Vertretung des UNHCR in Angola außerstande, weitere Neuankömmlinge in Luanda zu versorgen.
Für die Küstenregion gilt, daß sich die Situation dort in den letzten Monaten erheblich verschlechtert hat und insbesondere die Gefahr droht, dort unmittelbar in das Kriegsgeschehen involviert zu werden. So fanden in der letzten Zeit Angriffe der UNITA auf das Umland von grösseren Städten, z.B. in den Regionen um Benguela, Huila und Kwasa Sul statt. Letztlich ist auch nicht auszuschließen, daß das Kriegsgeschehen auf Luanda übergreift, da dort zentrale Institutionen der Regierung zur Kriegsplanung und -durchführung angesiedelt sind.
Darüber hinaus kommt es nach den Erkenntnissen von UNHCR vor allem in und um Luanda vermehrt zu zwangsweisen Rekrutierungen seitens der Regierungs-armee, wovon selbst Minderjährige von lediglich 13 oder 14 Jahren betroffen sind.
Vor dem Hintergrund katastrophaler Lebensbedingungen und erheblicher Sicherheitsrisiken sowie der ausgesprochen angespannten Aufnahmekapazitäten in Luanda bittet UNHCR die Staaten nochmals eindringlich, Rückführungen abgelehnter Asylbewerber nach Angola, einschließlich Luanda und der Küstenregion, so lange auszusetzen, bis eindeutige Fortschritte im Hinblick auf eine friedliche Beilegung des Konfliktes in Angola erkennbar sind.”

Weitere Dokumente:

Armenien

Aserbaidschan

Bangladesch

Belarus

Birma

Bosnien und Herzegowina

Burundi

China</