Widerspruch gegen Entwurf des Änderungsgesetzes
Der Referentenentwurf zur Änderung des Aufenthaltsrechtes wird von Nichtregierungsorganisationen,
aber auch aus den Reihen der Regierungskoalition in vielen Punkten abgelehnt.
In der Kritik steht vor allem das Vorhaben, ein Mindestalter für den Ehegattennachzug
von 21 Jahren einzuführen. »Das wird es mit der SPD nicht geben.
Es verstößt gegen das Grundgesetz, das die Familie schützt«, sagte Dieter
Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Die Integrationsbeauftragte
der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), setzte sich für ein Nachzugsalter von
18 Jahren ein.
Nichtregierungsorganisationen kritisierten darüber hinaus zahlreiche Verschärfungen
insbesondere für Asylbewerber. So soll etwa der Zugang zum Asylverfahren erschwert
werden. Durch das Instrument der »Zurückweisungshaft« sollen Asylbewerber
leichter in Haft genommen werden können. Zudem vermissten Nichtregierungsorganisationen
die Einführung einer Bleiberechtsregelung.
Union will höhere Hürden für Staatsangehörigkeit
Die Innenminister der CDU/CSU wollen die Anforderungen an die Einbürgerung
erhöhen. Demnach sollen Bewerber künftig neben Sprach- und Staatsbürgerschaftskursen
auch einen Test auf der Grundlage eines Fragebogens absolvieren. Ferner soll
der Verfassungsschutz zu dem Einbürgerungswilligen Auskunft geben. Die Kosten
für die Kurse soll der Ausländer tragen.
Während Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion,
die Vorschläge grundsätzlich begrüßte, lehnte der Berliner Innensenator Ehrhart
Körting (SPD) Einbürgerungstests ab. Der Schwerpunkt solle vielmehr bei Integrationskursen
für neu ins Land kommende Zuwanderer liegen.
Bundesregierung bessert Kindergeld nach
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum Kindergeld, Erziehungsgeld
und zum Unterhaltsvorschuss beschlossen. Damit sollen Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis
aus humanitären Gründen rückwirkend zum 1. Januar 2006 einen Anspruch auf
diese Leistungen erhalten, wenn sie erwerbstätig sein dürfen. Die Bundesregierung
will so eine Verpflichtung durch das Bundesverfassungsgericht umsetzen. Der
rückwirkende Anspruch setzt aber voraus, dass Anträge für die genannten Leistungen
vor In-Kraft-Treten der Neuregelung gestellt und noch nicht bestandskräftig
abgelehnt wurden. Der Berliner Flüchtlingsrat weist daher darauf hin, dass gegen
ablehnende Bescheide in diesen Fällen Rechtsmittel eingelegt werden sollten,
wenn die Ansprüche erhalten bleiben sollen.
Einschränkungen beim ALG II
Der Bundestag hat im Zuge der Anhebung der Regelsätze in Ostdeutschland
den Bezug des Arbeitslosengeldes II für Ausländer weiter erschwert. Zusätzlich
zu den ohnehin bestehenden Zugangsbeschränkungen sind nun Ausländer, die sich
nur zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, ausgeschlossen. Ferner
ist der Bezug immer an den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland geknüpft,
was etwa geduldete Familienangehörige von Leistungsberechtigten ausschließt.
Neues Rückübernahmeabkommen mit Bulgarien
Deutschland und Bulgarien haben ein neues Rückübernahmeabkommen geschlossen.
Das teilte das Bundesinnenministerium mit. Das Abkommen ersetzt zwei bestehende
Vereinbarungen zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger und zur Durchbeförderung
von Drittstaatsangehörigen. Es sieht unter anderem auch die Rückübernahme von
Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vor, was die bisherigen Abkommen nicht
ermöglichten.
Migranten bei Bildung benachteiligt
Das deutsche Schulsystem benachteiligt nach Einschätzung des UN-Sonderberichterstatters
für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz Villalobos, Kinder mit Migrationshintergrund.
Anlässlich eines zehntägigen Besuchs kritisierte Muñoz vor allem die frühe Aufteilung
der Schüler auf unterschiedliche Schultypen. An der Hauptschule gebe es viele
Migranten, an Gymnasien wenige. Sprachförderung sei als Strategie dagegen nicht
ausreichend. »Es handelt sich um eine soziale Diskrimierung«, sagte
Muñoz.
Anlässlich des Besuchs kritisierten Nichtregierungsorganisationen unter anderem,
dass Kinder ohne legalen Aufenthalt oft ihr Recht auf Bildung nicht wahrnehmen
könnten.
Berliner Symposium fällt aus
Das Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz wird in diesem Jahr nicht stattfinden.
Das teilte der Vertreter des UNHCR in Berlin, Gottfried Köfner, mit. Aufgrund
der Erweiterung der Aufgaben des Berliner UNHCR-Büros als Regionalbüro für Deutschland,
Österreich und die Tschechische Republik und wegen des Verlusts einer Stelle
habe sich diese Entscheidung als unausweichlich erwiesen.
Niedersachsen: Grüne kündigen Härtefallkompromiss
Die Landtagsfraktion der Grünen hat den niedersächsischen Härtefallkompromiss
aufgekündigt. Das teilte die Fraktion nach gescheiterten Verhandlungen im Ältestenrat
des Parlaments über die Arbeit des Petitionsausschusses mit.
»Nicht ein einziger der von der Härtefallberatergruppe mehrheitlich positiv
votierten Fälle wurde bisher als Härtefall anerkannt«, sagte die stellvertretende
Fraktionsvorsitzende Ursula Helmhold. Daher werde man dieses »Alibi-Gremium«
nicht länger stützen. Die Grünen fordern die Einrichtung einer Härtefallkommission.
Kritik an der Haltung der CDU/FDP-Koalition äußerte auch die SPD. Die frühere
Justizministerin Heidi Merk warf den Mehrheitsfraktionen vor, die meisten Härtefälle
mit »Eiseskälte« abzulehnen.
Innenminister Uwe Schünemann (CDU) verteidigte die Regierungspolitik. Es sei
immer eine schwierige Entscheidung, ob im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte
vorliege, die sich keiner im Parlament leicht mache. Die Entscheidungen des
Petitionsausschusses seien nachvollziehbar und damit richtig getroffen worden.
Sie würden den humanitären Ansprüchen ebenso gerecht wie den Erwartungen der
Bevölkerung nach Begrenzung und Steuerung des Zuzugs von Ausländern.
Niedersachsen hatte auf die Einrichtung einer Härtefallkommission verzichtet.
Statt dessen kann der Petitionsausschuss dem Landtag empfehlen, in Einzelfällen
ein Bleiberecht zu gewähren. Eine Beratergruppe mit Vertretern von gesellschaftlichen
Gruppen kann Empfehlungen abgeben.
Niedersachsen: Streit über Ausländerkommission
Die SPD hat das Verhalten der Regierungskoalition in der Ausländerkommission
des Landtages kritisiert. Die Vertreter von CDU und FDP in der Kommission würden
von ihrem faktischen Veto in der Kommission exzessiv Gebrauch machen. »Immer,
wenn es CDU und FDP nicht in den Kram passt, wird eine Stellungnahme blockiert«,
sagte der migrationspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Klaus-Peter Bachmann.
Ähnliche Vorwürfe erhob auch der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen,
Migranten und Flüchtlinge, Habib Eslami: »Unser konkreter Auftrag –
die Bemühung um Integration – ist zur Farce geworden.«
Der Ausländerkommission gehören acht Vertreter der Migrationsverbände sowie
je ein Vertreter der Landtagsfraktionen an. Ihre Beschlüsse müssen einstimmig
sein.
Bayern: Fragebogen bei Einbürgerung
Ausländern, die sich in Bayern einbürgern lassen wollen, soll ab dem 1. März
ein Fragebogen vorgelegt werden. Darin wird nach Verbindungen zu insgesamt 193
»extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen«
gefragt. Das berichteten mehrere Zeitungen, nachdem der Fragebogen von den Grünen
öffentlich gemacht worden war.
Einbürgerungswillige sollen nicht nur nur über Mitgliedschaft oder Unterstützung
zu verbotenen oder kriminellen Vereinigungen wie Al Quaida Auskunft geben, sondern
auch zu legalen Organisationen und Parteien wie etwa der Linkspartei. Als Unterstützung
gilt bereits »jede Mitarbeit, Spenden, Kauf von Presseerzeugnissen und
die Teilnahme an Veranstaltungen«, heißt es in dem Fragebogen. Der Fragebogen
muss nach der Vorstellung des Innenministeriums in den Räumen der Behörde ausgefüllt
werden. Anschließend soll ein so genanntes Einbürgerungsgespräch geführt werden.
Innenminister Günther Beckstein (CSU) erklärte, man wolle auf diese Weise sicherstellen,
eine Einbürgerung noch Jahre später zurücknehmen zu können.
Hessen: Höhere Anforderungen bei Einbürgerung
Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) hat einen »Einbürgerungsleitfaden«
angekündigt. Dabei stünden Fragen nach Themen wie das staatliche Gewaltmonopol,
die Schulpflicht und das Verhältnis zwischen Frau und Mann im Mittelpunkt. Schärfere
Anforderungen an Einbürgerungswillige seien »absolut zumutbar und entsprächen
internationalem Standard«, so Bouffier.
Berlin: Hohe Abschiebungshaftkosten kritisiert
Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst hat eine Überprüfung der Abschiebungshaftkosten
für die Betroffenen gefordert. Zwar sei es übliche Praxis, die Kosten der Abschiebungshaft
den betroffenen Ausländern als Verursachern in Rechnung zu stellen. Es könne
aber nicht angehen, dass Abschiebungshäftlinge dadurch praktisch mittellos würden.
Zumindest die gesetzlichen Pfändungsgrenzen müssten beachtet werden. Außerdem
sei eine Überprüfung des Tagessatzes von 62 Euro notwendig. Mit seiner
Forderung reagierte der Jesuiten-Flüchtlingsdienst auf den Fall eines Häftlings
des Abschiebungsgewahrsams in Berlin-Köpenick, der offenbar wegen der ihm in
Rechnung gestellten Haftkosten versucht hatte, sich das Leben zu nehmen.
Baden-Württemberg: Vorwürfe gegen UNMIK
Das baden-württembergische Innenministerium hat Vorwürfe im Zusammenhang
mit der missglückten Abschiebung von 33 Personen ins Kosovo im November
2005 zurückgewiesen. Bei den von UNMIK zurückgewiesenen Personen habe es sich
überwiegend nicht um Roma gehandelt. Das geht aus der Stellungnahme des Innenministeriums
zu einem Antrag der Grünen vom 23. Dezember 2005 hervor (Ds. 13/4896).
UNMIK habe die Übernahme wegen fehlender Unterkunft im Kosovo verweigert, was
aber den Vereinbarungen zwischen Deutschland und UNMIK widerspreche. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Rückführung zähle UNMIK bereits seit Oktober 2005 zum Kreis der »unkooperativen
Staaten«.
Ministerrat will gemeinsames Asylsystem
Der Rat der Innen- und Justizminister hat eine Mitteilung der Kommission
zur Verbesserung der praktischen Zusammenarbeit im Asylsystem begrüßt. Er will
sich auf seiner nächsten Sitzung weiter damit beschäftigen. Die Mitteilung beinhaltet
drei Hauptaspekte: die Schaffung eines europaweiten Asylverfahrens, die gemeinsame
Sammlung, Bewertung und Anwendung von Herkunftsländerinformationen sowie die
verbesserte Zusammenarbeit, um den Druck auf das Asylsystem bestimmter Mitgliedstaaten
aufzufangen. Ziel der Mitteilung ist es nach Aussage von Justizkommissar Franco
Frattini, nach den Rechtsvorschriften nun auch die Praxis in den Mitgliedstaaten
aneinander anzugleichen.
Der Rat konnte sich nicht auf eine gemeinsame Liste von »sicheren Herkunftsstaaten«
einigen. Die Minister wollen das Thema auf ihrer nächsten Sitzung auf Basis
eines Vorschlags der Kommission erneut behandeln. Nach Informationen der österreichischen
Zeitung Der Standard soll der aktuelle Entwurf der Kommission die Länder Benin,
Botswana, Kapverde, Chile, Costa Rica, Ghana, Mali, Mauritius, Senegal und Urugay
enthalten. Allerdings will das EU-Parlament gegen die Liste vor dem Europäischen
Gerichtshof klagen. Das beschloss der Rechtsausschuss. Die Rechte des Parlaments
würden dadurch verletzt, dass es bei der Festlegung der Liste nicht beteiligt
werde.
Der Ministerrrat verabschiedete gemeinsame Bestimmungen zu der Personenkontrolle
an den Schengen-Außengrenzen. Er stimmte zudem den Abkommen mit Island und Norwegen
zur Anwendung des Dublin II-Systems und mit Dänemark zu Dublin II
und Eurodac zu.
EU-Kommission fordert Arbeitsmarktöffnung
Die EU-Kommission hat die alten EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Arbeitsmärkte
für EU-Bürger aus den neuen Mitgliedstaaten zu öffnen. Die Erfahrungen aus Schweden,
Irland und Großbritannien, die keine Beschränkungen des Arbeitsmarkts mehr haben,
habe gezeigt, dass dieses sich positiv auf die Wirtschaft ausübe. Dagegen will
die Bundesregierung an den Beschränkungen festhalten.
Datenschutz mangelhaft
Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat einen besseren Schutz der
Daten im geplanten Visa-Informationssystem (VIS) gefordert. In seiner Stellungnahme
verlangte er ein umfassendes Datenschutz-Regime (8 S., M7874).
Die Möglichkeiten für die nationalen Behörden, Zugriff auf die Daten zu nehmen,
sollten eingeschränkt werden. Insbesondere Sicherheitsbehörden einschließlich
der Nachrichtendienste sollen nach Auffassung Hustinx' nachweisen, dass der
Zugriff einen wesentlichen Beitrag zu ihrer Arbeit bedeute.
Europarat besorgt über Rückführungspolitik
Der Europarat hat sich besorgt über die Rückführungspolitik in einigen Mitgliedstaaten
gezeigt. In einem Beschluss des Parlamentarischen Ausschusses vom 26. Januar
werden namentlich die Niederlande, aber auch Staaten wie Großbritannien und
die Schweiz genannt. Der Ausschuss fordert die Mitgliedstaaten auf, die freiwillige
Rückkehr von abgelehnten Asylsuchenden zu fördern und Bleiberechtsregelungen
für Asylsuchende zu schaffen, die lange Zeit auf ihre Entscheidungen warten.
Ferner sollten die Staaten die Abschiebung in Regionen mit Konflikten oder humanitären
Krisen aussetzen. Vor der Rückführung solle genügend Zeit zur Vorbereitung gewährt
werden.
Frankreich: Europarat kritisiert Asylpraxis
Der Europarat hat die französische Asylpraxis kritisiert. In einem Bericht
von Alvaro Gil-Robles, Kommissar für Menschenrechte, heißt es, dass das enge
Verständnis von Asyl in Frankreich wahrscheinlich zu einer Verletzung der Rechte
von Flüchtlingen führe. Abschiebungen seien oft von Gewalt geprägt. Kritik äußerte
Gil-Robles auch an der Liste von zwölf sicheren Herkunftsländern. Es sei zweifelhaft,
ob diese Länder tatsächlich als sicher angesehen werden könnten. Zum Ziel von
Innenminister Nicolas Sarkozy, die Zahl von Abschiebungen um 50 % zu steigern,
sagte Gil-Robles, dass bereits die Festlegung einer solchen Quote schockierend
sei.
Großbritannien: Ausstieg aus Rückkehrrichtlinie
Die britische Regierung hat beschlossen, vorerst nicht an der vorgeschlagenen
Richtlinie zur Rückkehr von Drittstaatsangehörigen teilzunehmen. Die Regierung
begründete dies mit der Befürchtung, die Richtlinie würde mehr Bürokratie und
Verwaltung erfordern und die Effektivität der Rückkehrpolitik verringern.
Niederlande: Test vor Einwanderung
Ab März müssen Ausländer, die in die Niederlande einwandern wollen, bereits
vor der Ankunft einen Sprach- und Integrationstest ablegen. Der Sprachtest wird
mittels Sprachcomputern in den Auslandsvertretungen des Landes abgelegt. Er
kostet etwa 350 Euro. Zur Vorbereitung auf den Integrationstest wurde ein
Buch in 14 Sprachen herausgegeben.
Slowenien: UNHCR besorgt über niedrige Standards
UNHCR hat die Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie in Slowenien kritisiert.
UNHCR-Sprecher Ron Redmond warnte die Mitgliedstaaten davor, ihre Standards
auf das niedrigste Maß zu senken, das die Richtlinie erlaubt, und forderte sie
stattdessen auf, die Spielräume der Richtlinie für günstigere Regelungen zu
nutzen.
Portugal: Erleichterte Einbürgerung
Das portugiesische Parlament hat am 16. Februar mit deutlicher Mehrheit
den Erwerb der portugiesischen Staatsangehörigkeit erleichtert. Das Gesetz sieht
den Erwerb der Staatsangehörigkeit vor allem für Angehörige der dritten Generation
vor. So erwirbt ein Kind mit Geburt die portugiesische Staatsangehörigkeit,
wenn bereits ein Elternteil in Portugal zur Welt gekommen ist. Kinder von Ausländern,
die sich seit mindestens fünf Jahren erlaubt im Land aufhalten, können die Einbürgerung
beantragen. Das Gleiche gilt für Einwanderer, die seit mindestens sechs Jahren
legal im Land leben, für Partner einer ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft
sogar schon nach drei Jahren. Einbürgerungswillige müssen Portugiesisch können
und dürfen nicht wegen einer schwerwiegenden Straftat verurteilt worden sein.
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