ASYLMAGAZIN 3/2006

Nachrichten

Bund

Widerspruch gegen Entwurf des Änderungsgesetzes
Der Referentenentwurf zur Änderung des Aufenthaltsrechtes wird von Nichtregierungsorganisationen, aber auch aus den Reihen der Regierungskoalition in vielen Punkten abgelehnt. In der Kritik steht vor allem das Vorhaben, ein Mindestalter für den Ehegattennachzug von 21 Jahren einzuführen. »Das wird es mit der SPD nicht geben. Es verstößt gegen das Grundgesetz, das die Familie schützt«, sagte Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), setzte sich für ein Nachzugsalter von 18 Jahren ein.
Nichtregierungsorganisationen kritisierten darüber hinaus zahlreiche Verschärfungen insbesondere für Asylbewerber. So soll etwa der Zugang zum Asylverfahren erschwert werden. Durch das Instrument der »Zurückweisungshaft« sollen Asylbewerber leichter in Haft genommen werden können. Zudem vermissten Nichtregierungsorganisationen die Einführung einer Bleiberechtsregelung.

Union will höhere Hürden für Staatsangehörigkeit
Die Innenminister der CDU/CSU wollen die Anforderungen an die Einbürgerung erhöhen. Demnach sollen Bewerber künftig neben Sprach- und Staatsbürgerschaftskursen auch einen Test auf der Grundlage eines Fragebogens absolvieren. Ferner soll der Verfassungsschutz zu dem Einbürgerungswilligen Auskunft geben. Die Kosten für die Kurse soll der Ausländer tragen.
Während Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, die Vorschläge grundsätzlich begrüßte, lehnte der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) Einbürgerungstests ab. Der Schwerpunkt solle vielmehr bei Integrationskursen für neu ins Land kommende Zuwanderer liegen.

Bundesregierung bessert Kindergeld nach
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum Kindergeld, Erziehungsgeld und zum Unterhaltsvorschuss beschlossen. Damit sollen Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen rückwirkend zum 1. Januar 2006 einen Anspruch auf diese Leistungen erhalten, wenn sie erwerbstätig sein dürfen. Die Bundesregierung will so eine Verpflichtung durch das Bundesverfassungsgericht umsetzen. Der rückwirkende Anspruch setzt aber voraus, dass Anträge für die genannten Leistungen vor In-Kraft-Treten der Neuregelung gestellt und noch nicht bestandskräftig abgelehnt wurden. Der Berliner Flüchtlingsrat weist daher darauf hin, dass gegen ablehnende Bescheide in diesen Fällen Rechtsmittel eingelegt werden sollten, wenn die Ansprüche erhalten bleiben sollen.

Einschränkungen beim ALG II
Der Bundestag hat im Zuge der Anhebung der Regelsätze in Ostdeutschland den Bezug des Arbeitslosengeldes II für Ausländer weiter erschwert. Zusätzlich zu den ohnehin bestehenden Zugangsbeschränkungen sind nun Ausländer, die sich nur zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, ausgeschlossen. Ferner ist der Bezug immer an den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland geknüpft, was etwa geduldete Familienangehörige von Leistungsberechtigten ausschließt.

Neues Rückübernahmeabkommen mit Bulgarien
Deutschland und Bulgarien haben ein neues Rückübernahmeabkommen geschlossen. Das teilte das Bundesinnenministerium mit. Das Abkommen ersetzt zwei bestehende Vereinbarungen zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger und zur Durchbeförderung von Drittstaatsangehörigen. Es sieht unter anderem auch die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vor, was die bisherigen Abkommen nicht ermöglichten.

Migranten bei Bildung benachteiligt
Das deutsche Schulsystem benachteiligt nach Einschätzung des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz Villalobos, Kinder mit Migrationshintergrund. Anlässlich eines zehntägigen Besuchs kritisierte Muñoz vor allem die frühe Aufteilung der Schüler auf unterschiedliche Schultypen. An der Hauptschule gebe es viele Migranten, an Gymnasien wenige. Sprachförderung sei als Strategie dagegen nicht ausreichend. »Es handelt sich um eine soziale Diskrimierung«, sagte Muñoz.
Anlässlich des Besuchs kritisierten Nichtregierungsorganisationen unter anderem, dass Kinder ohne legalen Aufenthalt oft ihr Recht auf Bildung nicht wahrnehmen könnten.

Berliner Symposium fällt aus
Das Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz wird in diesem Jahr nicht stattfinden. Das teilte der Vertreter des UNHCR in Berlin, Gottfried Köfner, mit. Aufgrund der Erweiterung der Aufgaben des Berliner UNHCR-Büros als Regionalbüro für Deutschland, Österreich und die Tschechische Republik und wegen des Verlusts einer Stelle habe sich diese Entscheidung als unausweichlich erwiesen.

 

Bundesländer

Niedersachsen: Grüne kündigen Härtefallkompromiss
Die Landtagsfraktion der Grünen hat den niedersächsischen Härtefallkompromiss aufgekündigt. Das teilte die Fraktion nach gescheiterten Verhandlungen im Ältestenrat des Parlaments über die Arbeit des Petitionsausschusses mit.
»Nicht ein einziger der von der Härtefallberatergruppe mehrheitlich positiv votierten Fälle wurde bisher als Härtefall anerkannt«, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ursula Helmhold. Daher werde man dieses »Alibi-Gremium« nicht länger stützen. Die Grünen fordern die Einrichtung einer Härtefallkommission.
Kritik an der Haltung der CDU/FDP-Koalition äußerte auch die SPD. Die frühere Justizministerin Heidi Merk warf den Mehrheitsfraktionen vor, die meisten Härtefälle mit »Eiseskälte« abzulehnen.
Innenminister Uwe Schünemann (CDU) verteidigte die Regierungspolitik. Es sei immer eine schwierige Entscheidung, ob im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte vorliege, die sich keiner im Parlament leicht mache. Die Entscheidungen des Petitionsausschusses seien nachvollziehbar und damit richtig getroffen worden. Sie würden den humanitären Ansprüchen ebenso gerecht wie den Erwartungen der Bevölkerung nach Begrenzung und Steuerung des Zuzugs von Ausländern.
Niedersachsen hatte auf die Einrichtung einer Härtefallkommission verzichtet. Statt dessen kann der Petitionsausschuss dem Landtag empfehlen, in Einzelfällen ein Bleiberecht zu gewähren. Eine Beratergruppe mit Vertretern von gesellschaftlichen Gruppen kann Empfehlungen abgeben.

Niedersachsen: Streit über Ausländerkommission
Die SPD hat das Verhalten der Regierungskoalition in der Ausländerkommission des Landtages kritisiert. Die Vertreter von CDU und FDP in der Kommission würden von ihrem faktischen Veto in der Kommission exzessiv Gebrauch machen. »Immer, wenn es CDU und FDP nicht in den Kram passt, wird eine Stellungnahme blockiert«, sagte der migrationspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Klaus-Peter Bachmann. Ähnliche Vorwürfe erhob auch der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge, Habib Eslami: »Unser konkreter Auftrag – die Bemühung um Integration – ist zur Farce geworden.«
Der Ausländerkommission gehören acht Vertreter der Migrationsverbände sowie je ein Vertreter der Landtagsfraktionen an. Ihre Beschlüsse müssen einstimmig sein.

Bayern: Fragebogen bei Einbürgerung
Ausländern, die sich in Bayern einbürgern lassen wollen, soll ab dem 1. März ein Fragebogen vorgelegt werden. Darin wird nach Verbindungen zu insgesamt 193 »extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen« gefragt. Das berichteten mehrere Zeitungen, nachdem der Fragebogen von den Grünen öffentlich gemacht worden war.
Einbürgerungswillige sollen nicht nur nur über Mitgliedschaft oder Unterstützung zu verbotenen oder kriminellen Vereinigungen wie Al Quaida Auskunft geben, sondern auch zu legalen Organisationen und Parteien wie etwa der Linkspartei. Als Unterstützung gilt bereits »jede Mitarbeit, Spenden, Kauf von Presseerzeugnissen und die Teilnahme an Veranstaltungen«, heißt es in dem Fragebogen. Der Fragebogen muss nach der Vorstellung des Innenministeriums in den Räumen der Behörde ausgefüllt werden. Anschließend soll ein so genanntes Einbürgerungsgespräch geführt werden. Innenminister Günther Beckstein (CSU) erklärte, man wolle auf diese Weise sicherstellen, eine Einbürgerung noch Jahre später zurücknehmen zu können.

Hessen: Höhere Anforderungen bei Einbürgerung
Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) hat einen »Einbürgerungsleitfaden« angekündigt. Dabei stünden Fragen nach Themen wie das staatliche Gewaltmonopol, die Schulpflicht und das Verhältnis zwischen Frau und Mann im Mittelpunkt. Schärfere Anforderungen an Einbürgerungswillige seien »absolut zumutbar und entsprächen internationalem Standard«, so Bouffier.

Berlin: Hohe Abschiebungshaftkosten kritisiert
Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst hat eine Überprüfung der Abschiebungshaftkosten für die Betroffenen gefordert. Zwar sei es übliche Praxis, die Kosten der Abschiebungshaft den betroffenen Ausländern als Verursachern in Rechnung zu stellen. Es könne aber nicht angehen, dass Abschiebungshäftlinge dadurch praktisch mittellos würden. Zumindest die gesetzlichen Pfändungsgrenzen müssten beachtet werden. Außerdem sei eine Überprüfung des Tagessatzes von 62 Euro notwendig. Mit seiner Forderung reagierte der Jesuiten-Flüchtlingsdienst auf den Fall eines Häftlings des Abschiebungsgewahrsams in Berlin-Köpenick, der offenbar wegen der ihm in Rechnung gestellten Haftkosten versucht hatte, sich das Leben zu nehmen.

Baden-Württemberg: Vorwürfe gegen UNMIK
Das baden-württembergische Innenministerium hat Vorwürfe im Zusammenhang mit der missglückten Abschiebung von 33 Personen ins Kosovo im November 2005 zurückgewiesen. Bei den von UNMIK zurückgewiesenen Personen habe es sich überwiegend nicht um Roma gehandelt. Das geht aus der Stellungnahme des Innenministeriums zu einem Antrag der Grünen vom 23. Dezember 2005 hervor (Ds. 13/4896). UNMIK habe die Übernahme wegen fehlender Unterkunft im Kosovo verweigert, was aber den Vereinbarungen zwischen Deutschland und UNMIK widerspreche. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Rückführung zähle UNMIK bereits seit Oktober 2005 zum Kreis der »unkooperativen Staaten«.

 

Europa

Ministerrat will gemeinsames Asylsystem
Der Rat der Innen- und Justizminister hat eine Mitteilung der Kommission zur Verbesserung der praktischen Zusammenarbeit im Asylsystem begrüßt. Er will sich auf seiner nächsten Sitzung weiter damit beschäftigen. Die Mitteilung beinhaltet drei Hauptaspekte: die Schaffung eines europaweiten Asylverfahrens, die gemeinsame Sammlung, Bewertung und Anwendung von Herkunftsländerinformationen sowie die verbesserte Zusammenarbeit, um den Druck auf das Asylsystem bestimmter Mitgliedstaaten aufzufangen. Ziel der Mitteilung ist es nach Aussage von Justizkommissar Franco Frattini, nach den Rechtsvorschriften nun auch die Praxis in den Mitgliedstaaten aneinander anzugleichen.
Der Rat konnte sich nicht auf eine gemeinsame Liste von »sicheren Herkunftsstaaten« einigen. Die Minister wollen das Thema auf ihrer nächsten Sitzung auf Basis eines Vorschlags der Kommission erneut behandeln. Nach Informationen der österreichischen Zeitung Der Standard soll der aktuelle Entwurf der Kommission die Länder Benin, Botswana, Kapverde, Chile, Costa Rica, Ghana, Mali, Mauritius, Senegal und Urugay enthalten. Allerdings will das EU-Parlament gegen die Liste vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Das beschloss der Rechtsausschuss. Die Rechte des Parlaments würden dadurch verletzt, dass es bei der Festlegung der Liste nicht beteiligt werde.
Der Ministerrrat verabschiedete gemeinsame Bestimmungen zu der Personenkontrolle an den Schengen-Außengrenzen. Er stimmte zudem den Abkommen mit Island und Norwegen zur Anwendung des Dublin II-Systems und mit Dänemark zu Dublin II und Eurodac zu.

EU-Kommission fordert Arbeitsmarktöffnung
Die EU-Kommission hat die alten EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Arbeitsmärkte für EU-Bürger aus den neuen Mitgliedstaaten zu öffnen. Die Erfahrungen aus Schweden, Irland und Großbritannien, die keine Beschränkungen des Arbeitsmarkts mehr haben, habe gezeigt, dass dieses sich positiv auf die Wirtschaft ausübe. Dagegen will die Bundesregierung an den Beschränkungen festhalten.

Datenschutz mangelhaft
Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat einen besseren Schutz der Daten im geplanten Visa-Informationssystem (VIS) gefordert. In seiner Stellungnahme verlangte er ein umfassendes Datenschutz-Regime (8 S., M7874). Die Möglichkeiten für die nationalen Behörden, Zugriff auf die Daten zu nehmen, sollten eingeschränkt werden. Insbesondere Sicherheitsbehörden einschließlich der Nachrichtendienste sollen nach Auffassung Hustinx' nachweisen, dass der Zugriff einen wesentlichen Beitrag zu ihrer Arbeit bedeute.

Europarat besorgt über Rückführungspolitik
Der Europarat hat sich besorgt über die Rückführungspolitik in einigen Mitgliedstaaten gezeigt. In einem Beschluss des Parlamentarischen Ausschusses vom 26. Januar werden namentlich die Niederlande, aber auch Staaten wie Großbritannien und die Schweiz genannt. Der Ausschuss fordert die Mitgliedstaaten auf, die freiwillige Rückkehr von abgelehnten Asylsuchenden zu fördern und Bleiberechtsregelungen für Asylsuchende zu schaffen, die lange Zeit auf ihre Entscheidungen warten. Ferner sollten die Staaten die Abschiebung in Regionen mit Konflikten oder humanitären Krisen aussetzen. Vor der Rückführung solle genügend Zeit zur Vorbereitung gewährt werden.

Frankreich: Europarat kritisiert Asylpraxis
Der Europarat hat die französische Asylpraxis kritisiert. In einem Bericht von Alvaro Gil-Robles, Kommissar für Menschenrechte, heißt es, dass das enge Verständnis von Asyl in Frankreich wahrscheinlich zu einer Verletzung der Rechte von Flüchtlingen führe. Abschiebungen seien oft von Gewalt geprägt. Kritik äußerte Gil-Robles auch an der Liste von zwölf sicheren Herkunftsländern. Es sei zweifelhaft, ob diese Länder tatsächlich als sicher angesehen werden könnten. Zum Ziel von Innenminister Nicolas Sarkozy, die Zahl von Abschiebungen um 50 % zu steigern, sagte Gil-Robles, dass bereits die Festlegung einer solchen Quote schockierend sei.

Großbritannien: Ausstieg aus Rückkehrrichtlinie
Die britische Regierung hat beschlossen, vorerst nicht an der vorgeschlagenen Richtlinie zur Rückkehr von Drittstaatsangehörigen teilzunehmen. Die Regierung begründete dies mit der Befürchtung, die Richtlinie würde mehr Bürokratie und Verwaltung erfordern und die Effektivität der Rückkehrpolitik verringern.

Niederlande: Test vor Einwanderung
Ab März müssen Ausländer, die in die Niederlande einwandern wollen, bereits vor der Ankunft einen Sprach- und Integrationstest ablegen. Der Sprachtest wird mittels Sprachcomputern in den Auslandsvertretungen des Landes abgelegt. Er kostet etwa 350 Euro. Zur Vorbereitung auf den Integrationstest wurde ein Buch in 14 Sprachen herausgegeben.

Slowenien: UNHCR besorgt über niedrige Standards
UNHCR hat die Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie in Slowenien kritisiert. UNHCR-Sprecher Ron Redmond warnte die Mitgliedstaaten davor, ihre Standards auf das niedrigste Maß zu senken, das die Richtlinie erlaubt, und forderte sie stattdessen auf, die Spielräume der Richtlinie für günstigere Regelungen zu nutzen.

Portugal: Erleichterte Einbürgerung
Das portugiesische Parlament hat am 16. Februar mit deutlicher Mehrheit den Erwerb der portugiesischen Staatsangehörigkeit erleichtert. Das Gesetz sieht den Erwerb der Staatsangehörigkeit vor allem für Angehörige der dritten Generation vor. So erwirbt ein Kind mit Geburt die portugiesische Staatsangehörigkeit, wenn bereits ein Elternteil in Portugal zur Welt gekommen ist. Kinder von Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren erlaubt im Land aufhalten, können die Einbürgerung beantragen. Das Gleiche gilt für Einwanderer, die seit mindestens sechs Jahren legal im Land leben, für Partner einer ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft sogar schon nach drei Jahren. Einbürgerungswillige müssen Portugiesisch können und dürfen nicht wegen einer schwerwiegenden Straftat verurteilt worden sein.

 

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