ASYLMAGAZIN 3/2007

Nachrichten

Bund

Gesetzentwurf mit Bleiberecht und zahlreichen Verschärfungen
Ein neuer Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium für das so genannte zweite Änderungsgesetz sieht zahlreiche Verschärfungen des Aufenthalts- und Einbürgerungsgesetzes vor. Der Referentenentwurf basiert offenbar auf den Verhandlungsergebnissen einer koalitionsinternen Arbeitsgruppe, die monatelang verhandelte. Der Gesetzentwurf dient in erster Linie der überfälligen Umsetzung zahlreicher europäischer Richtlinien. Er beinhaltet aber auch eine gesetzliche Bleiberechtsregelung, die teilweise über den Beschluss der Innenministerkonferenz vom November 2006 hinausgeht. So sollen langjährig geduldete Ausländer zunächst eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, auch wenn sie ihren Lebensunterhalt noch nicht sichern können. Sie erhalten dann bis Ende 2009 Zeit um nachzuweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt die überwiegende Zeit aus eigener Erwerbstätigkeit sichern konnten und künftig sichern werden.
Daneben sieht der Gesetzentwurf zahlreiche Verschärfungen vor. So soll für den Ehegattennachzug ein Mindestalter von 18 Jahren eingeführt werden. Der Ehegatte muss bereits vor der Einreise Deutschkenntnisse vorweisen. Wer seiner Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs nicht nachkommt, soll mit einem Bußgeld bestraft werden können. Zur Feststellung des Alters oder der Identität sollen auch körperliche Eingriffe erlaubt werden. Ferner ist ein Einbürgerungstest vorgesehen.
Verschärfungen sieht der Gesetzentwurf auch beim Asylverfahren vor. So soll im Dublin-Verfahren der Eilrechtsschutz ausgeschlossen werden. Die Bundespolizei soll Asylsuchende an der Grenze zurückweisen, wenn Anhaltspunkte dafür sprechen, dass ein anderer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.
Beim Hauptziel des Gesetzes, der Umsetzung von europäischen Richtlinien, bleibt der Entwurf teilweise hinter den europarechtlichen Vorgaben zurück. So fehlt eine Regelung für Leistungen und Hilfen für besonders bedürftige Asylsuchende, was aber in der Richtlinie über die Aufnahmebedingungen von Asylantragstellern vorgesehen ist.
Die unionsgeführten Bundesländer kündigten Widerstand gegen die Bleiberechtsregelung an. Sie kritisieren vor allem, dass eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, bevor der Lebensunterhalt gesichert ist. "Für uns ist das eine Zuwanderung in die Sozialsysteme", sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU).
Auf der anderen Seite erhob das Bundesjustizministerium verfassungsrechtliche Bedenken insbesondere gegen die Einschränkungen beim Ehegattennachzug. Pro Asyl, der Interkulturelle Rat und der DGB warfen in einer gemeinsamen Stellungnahme der Koalition vor, unter dem Deckmantel der Umsetzung der europäischen Richtlinien eine Politik zu betreiben, die von grundsätzlichem Misstrauen und einem Geist der weiteren Abschottung geprägt sei.

Besserer Zugang zum BAföG geplant
Die Bundesregierung will den Zugang zur Ausbildungsförderung für ausländische Studierende erleichtern. Ab sofort könnten talentierte Studierende, die eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive haben, von den Begabtenförderungswerken aufgenommen werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesbildungsministeriums. Ein vom Bundeskabinett am 14. Februar 2007 beschlossener Gesetzentwurf zur Änderung des BAföG sieht außerdem vor, dass Ausländer mit dauerhafter Bleibeperspektive ab dem Wintersemester 2007/2008 Zugang zur Ausbildungsförderung erhalten.

Zwischenbilanz des Bleiberechts
Bislang haben nur wenige Personen von dem Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz profitieren können. Verschiedenen Meldungen zufolge wurde über die überwiegende Zahl der Anträge bislang nicht entschieden. So wurde in Niedersachsen von 1641 Anträgen nur 69 stattgegeben und 49 abgelehnt. In Bremen erhielten von 265 Antragstellern nur 27 ein Bleiberecht, in Hessen 50 von 3500. In Schleswig-Holstein erteilten die Ausländerbehörden bislang 23 Aufenthaltserlaubnisse bei 435 Anträgen. Neun Anträge wurden abgelehnt. Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es nach Angaben von Flüchtlingsberatern nur wenige Fälle eines Bleiberechts. Dagegen lässt sich in Bayern eine hohe Quote feststellen: 299 von 399 Anträgen wurden positiv entschieden.
Pro Asyl beklagte einen "Flickenteppich unterschiedlicher regionaler Behördenpraktiken". Es bestätige sich zudem, dass kinderreiche Familien, Jugendliche und Erwerbsunfähige keine Chance hätten, weil sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sicherstellen können.
Problematisch ist vielerorts auch die Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörde und Arbeitsamt. So beklagte der Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz, dass Antragsteller für ein Bleiberecht auf die übliche Arbeitsmarktprüfung für Geduldete verwiesen würden. Sie liefen dadurch Gefahr, zugesagte Arbeitsstellen wieder zu verlieren. Eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit sieht dagegen vor, dass die Zustimmung der Bundesagentur zur Erwerbstätigkeit ohne Vorrangprüfung erteilt wird.

 

Bundesländer

Berlin: Hohe Ablehnungsquote bei Härtefallersuchen
Die Berliner Härtefallkommission hat im vergangenen Jahr 403 Fälle beraten. In 273 Fällen stellte die Härtefallkommission ein Härtefallersuchen an den Innensenator, der nur 157 davon stattgab. Damit stieg die Ablehnungsquote des Innensenators von 36 % in 2005 auf 42 %. Insgesamt profitierten im letzten Jahr 515 Personen von der Härtefallregelung.

Sachsen-Anhalt: Härtefallkommission legt Bericht vor
Im vergangenen Jahr erhielten 51 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund einer Empfehlung der Härtefallkommission. Das teilten Innenminister Holger Hövelmann und die Vorsitzende der Härtefallkommission, Monika Schwenke, mit. Das Innenministerium gab allen Härtefallersuchen der Kommission statt. Zwei Drittel der betroffenen Personen stammen aus dem Kosovo, die übrigen aus der Türkei, Vietnam sowie Bosnien und Herzegowina.
Schwenke und Hövelmann zogen eine positive Bilanz der Arbeit der Härtefallkommission. Die Zusammenarbeit mit dem Innenministerium sei gut, sagte Schwenke. Hövelmann stellte fest, dass kein Missbrauch bei der Anrufung der Härtefallkommission festzustellen sei. Ihre Arbeit habe auch nach dem Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz einen hohen Stellenwert, da es in Einzelfällen auch weiterhin zu "ausländerrechtlichen Konfliktsituationen" kommen könne.

Sachsen-Anhalt: Zweiter Polizist wegen Todes in Haft angeklagt
Ein zweiter Polizist muss sich wegen des Todes des Asylsuchenden Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Naumburg ließ die Anklage wegen fahrlässiger Tötung zu und gab damit der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Dessau statt. Das Landgericht Dessau hatte nur die Anklage gegen den Dienstgruppenleiter wegen Körperverletzung mit Todesfolge zugelassen. Jalloh war am 7. Januar 2007 bei einem Brand in seiner Zelle ums Leben gekommen.

 

Europa

Pro Asyl kritisiert deutsche Ratspräsidentschaft
Pro Asyl hat die Schwerpunkte der deutschen EU-Präsidentschaft in einem Positionspapier kritisiert (9 S., M9630). Die zentrale Frage an die Präsidentschaft sei, ob 27 demokratische Staaten eine andere Antwort auf das Massensterben an den Außengrenzen fänden als "militärische Abwehrmaßnahmen, Auslagerung des Flüchtlingsschutzes und fortgesetzte Menschenrechtsverletzungen". Das von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorgelegte Programm der deutschen Ratspräsidentschaft folge einer restriktiven Agenda und blende Menschenrechte und Flüchtlingsschutz aus. Pro Asyl betonte, Flüchtlingen sei ein gefahrloser Zugang zum europäischen Territorium und ein faires Asylverfahren zu garantieren. Europa brauche legale Einwanderungsmöglichkeiten, damit Flüchtlinge nicht lebensgefährliche Wege beschreiten müssten.

Arbeitsagentur in Mali
Im Februar soll die erste Arbeitsagentur für Stellen in Europa in Mali eröffnen. Das kündigte Justizkommissar Franco Frattini auf einer Sitzung des Ausschusses für Bürgerrechte, Justiz und innere Angelegenheiten am 25. Januar 2007 an. Die Agentur soll als Pilotprojekt die Idee einer "zirkulären Migration" von Arbeitskräften in die Praxis umsetzen. Dazu soll sie Jobs in Europa vermitteln und Sprachkurse sowie Ausbildungen anbieten. Frattini betonte, die zirkuläre Migration verlange, dass die Mitgliedstaaten Quoten für Arbeitskräfte benannten.
Die britische Europaabgeordnete Baroness Ludford stellte das Konzept der "zirkulären Migration" von Arbeitskräften bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses am 30. Januar unter Hinweis auf die deutschen Erfahrungen mit Gastarbeitern in Frage. "Die Menschen brauchen einen verlässlichen Rahmen, in dem sie wissen, dass sie kommen, gehen und wiederkommen können", sagte Ludford.
Die Agentur soll von der EU und ihren Mitgliedstaaten finanziert werden, aber unter der Verantwortung Malis stehen. Bislang haben lediglich Spanien und Frankreich Quoten für Arbeitskräfte angeboten. Dänemark, Italien und die Niederlande erwägen ebenfalls, Quoten festzusetzen.

Ausrüstung von Frontex nur teilweise sichergestellt
Die deutsche EU-Präsidentschaft will bis zum nächsten Treffen des Rats der Justiz- und Innenminister Einigkeit über die Verordnung zur Errichtung eines "Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke" (so genannte RABITs) zwischen Parlament und Rat herstellen. Das kündigte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nach der letzten Ratssitzung am 15. Februar an.
Auf der Ratssitzung machten 19 der 29 Schengen-Mitgliedstaaten Zusagen für die Ausrüstung der europäischen Grenzschutzagentur Frontex. Die Zusagen decken etwa die Hälfte des erwarteten Bedarfs, sagte ein Sprecher von Justizkommissar Franco Frattini.
Der Rat stimmte außerdem einem Abkommen zu, das Norwegen und Island die Teilnahme an Frontex ermöglicht.

Personalmangel bei Frontex
Die europäische Grenzschutzagentur Frontex hat nach Angaben ihres Direktors Ilka Laitinen Probleme, Personal zu finden. Viele Experten seien nicht bereit, nach Warschau zu ziehen, um in der dortigen Zentrale von Frontex zu arbeiten, so Laitinen. Das läge teils an der niedrigeren Bezahlung als in Westeuropa und teils am noch unklaren rechtlichen Status der Frontex-Mitarbeiter in Polen. Der Personalmangel drohe die Frontex-Projekte zu verzögern, warnte Laitinen.

Rat beschließt Grundrechteagentur
Der Rat der Innen- und Justizminister hat die Verordnung zur Errichtung der Grundrechteagentur auf seiner Sitzung am 15. Februar 2007 verabschiedet (14 S., M9631). Die Agentur wird ihren Sitz in Wien haben und am 1. März ihre Arbeit aufnehmen. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung und Beratung der Organe der Europäischen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten, um die Wahrung der Grundrechte im Gemeinschaftsrecht und seiner nationalen Umsetzung sicherzustellen.

Europaparlament verlangt Menschenrechtsschutz in Rückübernahmeabkommen
Das Europaparlament hat die Einigung zwischen der EU und Russland auf ein Rückübernahmeabkommen unterstützt, zugleich aber Bedenken hinsichtlich der Garantien der Menschenrechte geäußert. In seinem Beschluss betont das Parlament, dass Rückübernahmeabkommen nicht in erster Linie eine technische Frage sind, sondern eine Frage der Menschlichkeit. Es bemängelt insbesondere, dass Asylantragsteller nicht ausdrücklich von der Anwendung des Rückübernahmeabkommens ausgeschlossen sind. Die Kommission solle künftig die Grundsätze des Entwurfs der Rückführungsrichtlinie bei Rückübernahmeabkommen beachten. Die Kommissarin für Außenbeziehungen, Benita Ferrero-Waldner, versicherte, dass das Rückübernahmeabkommen mit Russland die Menschenrechte und Grundfreiheiten vollständig respektiere.

Libyen lässt EU-Experten ins Land
Libyen hat sich erstmals bereit erklärt, eine Untersuchung seiner Südgrenze durch EU-Experten zuzulassen. Das teilte Justiz- und Innenkommissar Franco Frattini dem Le Monde mit. Im Gegenzug solle Libyen die Gelegenheit erhalten, an der Kooperation der europäischen und afrikanischen Mittelmeerstaaten teilzunehmen.

Gemeinsamer Abschiebungsflug aus Hamburg
Am 14. Februar 2007 wurden im Rahmen einer gemeinsamen Aktion mehrerer europäischer Staaten unter deutscher Federführung 28 Personen vom Flughafen Hamburg nach Kamerun und Ghana abgeschoben. 12 der abgeschobenen Ausländer kamen aus Deutschland, die übrigen aus Italien, Luxemburg, Polen, Spanien und der Schweiz. Außerdem befanden sich Beobachter aus der Tschechischen Republik, Rumänien und von der europäischen Grenzschutzagentur Frontex an Bord. Das teilte das Bundesinnenministerium mit. Es handelte sich um den dritten Flug innerhalb von fünf Monaten, den die Bundespolizei koordinierte.

Spanien: Irrfahrt eines Flüchtlingsschiffs
Nach tagelanger Irrfahrt hat Mauretanien einem Frachter mit über 400 Flüchtlingen an Bord die Einfahrt in einen Hafen erlaubt. Die überwiegend aus Asien kommenden Menschen werden mit spanischer Hilfe in ihre Herkunftsländer zurückgebracht. Mauretanien erlaubte die Einfahrt nur unter der Bedingung, dass Spanien sich um die Flüchtlinge und ihre Rückführung kümmere. Das Schiff hatte auf der Fahrt zu den Kanarischen Inseln vor Senegal einen Motorschaden erlitten und trieb tagelang manövrierunfähig im Atlantik, bevor der spanische Seenotrettungsdienst es nach Mauretanien schleppte.

Dänemark: Regierung will Iraker abschieben.
Die dänische Regierung möchte 300 abgelehnte Asylantragsteller in den Nordirak abschieben. Um den Bedenken der kurdischen Regionalverwaltung gegen die Abschiebung zu begegnen, bot die Regierung an, den Rückkehrern Häuser zu bauen und für sie Arbeitsstellen zu suchen.

Großbritannien: Abschiebungen in den Nordirak
Die britische Behörden haben 38 Iraker am 12. Februar 2007 in den Nordirak abgeschoben. Zuvor war eine größere Anzahl von Personen inhaftiert worden.

Niederlande: Vereinbarung über Bleiberecht
Die Partner der künftigen Mitte-Links-Regierung in den Niederlanden haben sich auf ein Bleiberecht für tausende Migranten ohne Aufenthaltsstatus geeinigt, die vor April 2001 eingereist sind. Damals traten erhebliche Verschärfungen des Einwanderungs- und Asylrechts in Kraft. Von dem Bleiberecht könnten nach Angaben aus Regierungskreisen über 30 000 abgelehnte Asylantragsteller profitieren.

Italien: Kommission empfiehlt Ende von Aufnahmezentren
Eine von Innenminister Giuliano Amato eingesetzte unabhängige Kommission hat sich für die Abschaffung der Aufnahmezentren ausgesprochen. Angesichts von 300 000 Migranten ohne Aufenthaltsstatus sei das derzeitige System ineffektiv und ungeeignet, die Probleme zu lösen. Die Kommission kritisierte unter anderem die mangelnde rechtliche Beratung und psychologische und soziale Betreuung, die Zustände in den Lagern sowie deren gefängnisartige Einrichtung. Sie schlägt eine schrittweise Abschaffung der Lager zugunsten einer humaneren Aufnahme von Flüchtlingen unter Beteiligung der Zivilgesellschaft vor. Der Kommission gehörten Regierungsvertreter, unabhängige Experten und Vertreter von Flüchtlingshilfsorganisationen an.

 

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