Gesetzentwurf mit Bleiberecht und zahlreichen Verschärfungen
Ein neuer Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium für das so genannte
zweite Änderungsgesetz sieht zahlreiche Verschärfungen des Aufenthalts- und
Einbürgerungsgesetzes vor. Der Referentenentwurf basiert offenbar auf den Verhandlungsergebnissen
einer koalitionsinternen Arbeitsgruppe, die monatelang verhandelte. Der Gesetzentwurf
dient in erster Linie der überfälligen Umsetzung zahlreicher europäischer Richtlinien.
Er beinhaltet aber auch eine gesetzliche Bleiberechtsregelung, die teilweise
über den Beschluss der Innenministerkonferenz vom November 2006 hinausgeht.
So sollen langjährig geduldete Ausländer zunächst eine Aufenthaltserlaubnis
bekommen, auch wenn sie ihren Lebensunterhalt noch nicht sichern können. Sie
erhalten dann bis Ende 2009 Zeit um nachzuweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt
die überwiegende Zeit aus eigener Erwerbstätigkeit sichern konnten und künftig
sichern werden.
Daneben sieht der Gesetzentwurf zahlreiche Verschärfungen vor. So soll für den
Ehegattennachzug ein Mindestalter von 18 Jahren eingeführt werden. Der Ehegatte
muss bereits vor der Einreise Deutschkenntnisse vorweisen. Wer seiner Verpflichtung
zur Teilnahme an einem Integrationskurs nicht nachkommt, soll mit einem Bußgeld
bestraft werden können. Zur Feststellung des Alters oder der Identität sollen
auch körperliche Eingriffe erlaubt werden. Ferner ist ein Einbürgerungstest
vorgesehen.
Verschärfungen sieht der Gesetzentwurf auch beim Asylverfahren vor. So soll
im Dublin-Verfahren der Eilrechtsschutz ausgeschlossen werden. Die Bundespolizei
soll Asylsuchende an der Grenze zurückweisen, wenn Anhaltspunkte dafür sprechen,
dass ein anderer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.
Beim Hauptziel des Gesetzes, der Umsetzung von europäischen Richtlinien, bleibt
der Entwurf teilweise hinter den europarechtlichen Vorgaben zurück. So fehlt
eine Regelung für Leistungen und Hilfen für besonders bedürftige Asylsuchende,
was aber in der Richtlinie über die Aufnahmebedingungen von Asylantragstellern
vorgesehen ist.
Die unionsgeführten Bundesländer kündigten Widerstand gegen die Bleiberechtsregelung
an. Sie kritisieren vor allem, dass eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt
wird, bevor der Lebensunterhalt gesichert ist. "Für uns ist das eine Zuwanderung
in die Sozialsysteme", sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU).
Auf der anderen Seite erhob das Bundesjustizministerium verfassungsrechtliche
Bedenken insbesondere gegen die Einschränkungen beim Ehegattennachzug. Pro Asyl,
der Interkulturelle Rat und der DGB warfen in einer gemeinsamen Stellungnahme
der Koalition vor, unter dem Deckmantel der Umsetzung der europäischen Richtlinien
eine Politik zu betreiben, die von grundsätzlichem Misstrauen und einem Geist
der weiteren Abschottung geprägt sei.
Besserer Zugang zum BAföG geplant
Die Bundesregierung will den Zugang zur Ausbildungsförderung für ausländische
Studierende erleichtern. Ab sofort könnten talentierte Studierende, die eine
dauerhafte Aufenthaltsperspektive haben, von den Begabtenförderungswerken aufgenommen
werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesbildungsministeriums. Ein
vom Bundeskabinett am 14. Februar 2007 beschlossener Gesetzentwurf zur Änderung
des BAföG sieht außerdem vor, dass Ausländer mit dauerhafter Bleibeperspektive
ab dem Wintersemester 2007/2008 Zugang zur Ausbildungsförderung erhalten.
Zwischenbilanz des Bleiberechts
Bislang haben nur wenige Personen von dem Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz
profitieren können. Verschiedenen Meldungen zufolge wurde über die überwiegende
Zahl der Anträge bislang nicht entschieden. So wurde in Niedersachsen von 1641
Anträgen nur 69 stattgegeben und 49 abgelehnt. In Bremen erhielten von 265 Antragstellern
nur 27 ein Bleiberecht, in Hessen 50 von 3500. In Schleswig-Holstein erteilten
die Ausländerbehörden bislang 23 Aufenthaltserlaubnisse bei 435 Anträgen. Neun
Anträge wurden abgelehnt. Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es nach Angaben von
Flüchtlingsberatern nur wenige Fälle eines Bleiberechts. Dagegen lässt sich
in Bayern eine hohe Quote feststellen: 299 von 399 Anträgen wurden positiv entschieden.
Pro Asyl beklagte einen "Flickenteppich unterschiedlicher regionaler Behördenpraktiken".
Es bestätige sich zudem, dass kinderreiche Familien, Jugendliche und Erwerbsunfähige
keine Chance hätten, weil sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft
sicherstellen können.
Problematisch ist vielerorts auch die Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörde
und Arbeitsamt. So beklagte der Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz, dass Antragsteller
für ein Bleiberecht auf die übliche Arbeitsmarktprüfung für Geduldete verwiesen
würden. Sie liefen dadurch Gefahr, zugesagte Arbeitsstellen wieder zu verlieren.
Eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit sieht dagegen vor, dass die Zustimmung
der Bundesagentur zur Erwerbstätigkeit ohne Vorrangprüfung erteilt wird.
Berlin: Hohe Ablehnungsquote bei Härtefallersuchen
Die Berliner Härtefallkommission hat im vergangenen Jahr 403 Fälle beraten.
In 273 Fällen stellte die Härtefallkommission ein Härtefallersuchen an den Innensenator,
der nur 157 davon stattgab. Damit stieg die Ablehnungsquote des Innensenators
von 36 % in 2005 auf 42 %. Insgesamt profitierten im letzten Jahr 515 Personen
von der Härtefallregelung.
Sachsen-Anhalt: Härtefallkommission legt Bericht vor
Im vergangenen Jahr erhielten 51 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis auf
Grund einer Empfehlung der Härtefallkommission. Das teilten Innenminister Holger
Hövelmann und die Vorsitzende der Härtefallkommission, Monika Schwenke, mit.
Das Innenministerium gab allen Härtefallersuchen der Kommission statt. Zwei
Drittel der betroffenen Personen stammen aus dem Kosovo, die übrigen aus der
Türkei, Vietnam sowie Bosnien und Herzegowina.
Schwenke und Hövelmann zogen eine positive Bilanz der Arbeit der Härtefallkommission.
Die Zusammenarbeit mit dem Innenministerium sei gut, sagte Schwenke. Hövelmann
stellte fest, dass kein Missbrauch bei der Anrufung der Härtefallkommission
festzustellen sei. Ihre Arbeit habe auch nach dem Bleiberechtsbeschluss der
Innenministerkonferenz einen hohen Stellenwert, da es in Einzelfällen auch weiterhin
zu "ausländerrechtlichen Konfliktsituationen" kommen könne.
Sachsen-Anhalt: Zweiter Polizist wegen Todes in Haft angeklagt
Ein zweiter Polizist muss sich wegen des Todes des Asylsuchenden Oury Jalloh
in einer Dessauer Polizeizelle vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht
Naumburg ließ die Anklage wegen fahrlässiger Tötung zu und gab damit der Beschwerde
der Staatsanwaltschaft Dessau statt. Das Landgericht Dessau hatte nur die Anklage
gegen den Dienstgruppenleiter wegen Körperverletzung mit Todesfolge zugelassen.
Jalloh war am 7. Januar 2007 bei einem Brand in seiner Zelle ums Leben gekommen.
Pro Asyl kritisiert deutsche Ratspräsidentschaft
Pro Asyl hat die Schwerpunkte der deutschen EU-Präsidentschaft in einem
Positionspapier kritisiert (9 S., M9630).
Die zentrale Frage an die Präsidentschaft sei, ob 27 demokratische Staaten eine
andere Antwort auf das Massensterben an den Außengrenzen fänden als "militärische
Abwehrmaßnahmen, Auslagerung des Flüchtlingsschutzes und fortgesetzte Menschenrechtsverletzungen".
Das von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorgelegte Programm der deutschen
Ratspräsidentschaft folge einer restriktiven Agenda und blende Menschenrechte
und Flüchtlingsschutz aus. Pro Asyl betonte, Flüchtlingen sei ein gefahrloser
Zugang zum europäischen Territorium und ein faires Asylverfahren zu garantieren.
Europa brauche legale Einwanderungsmöglichkeiten, damit Flüchtlinge nicht lebensgefährliche
Wege beschreiten müssten.
Arbeitsagentur in Mali
Im Februar soll die erste Arbeitsagentur für Stellen in Europa in Mali eröffnen.
Das kündigte Justizkommissar Franco Frattini auf einer Sitzung des Ausschusses
für Bürgerrechte, Justiz und innere Angelegenheiten am 25. Januar 2007 an. Die
Agentur soll als Pilotprojekt die Idee einer "zirkulären Migration" von Arbeitskräften
in die Praxis umsetzen. Dazu soll sie Jobs in Europa vermitteln und Sprachkurse
sowie Ausbildungen anbieten. Frattini betonte, die zirkuläre Migration verlange,
dass die Mitgliedstaaten Quoten für Arbeitskräfte benannten.
Die britische Europaabgeordnete Baroness Ludford stellte das Konzept der "zirkulären
Migration" von Arbeitskräften bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses
am 30. Januar unter Hinweis auf die deutschen Erfahrungen mit Gastarbeitern
in Frage. "Die Menschen brauchen einen verlässlichen Rahmen, in dem sie wissen,
dass sie kommen, gehen und wiederkommen können", sagte Ludford.
Die Agentur soll von der EU und ihren Mitgliedstaaten finanziert werden, aber
unter der Verantwortung Malis stehen. Bislang haben lediglich Spanien und Frankreich
Quoten für Arbeitskräfte angeboten. Dänemark, Italien und die Niederlande erwägen
ebenfalls, Quoten festzusetzen.
Ausrüstung von Frontex nur teilweise sichergestellt
Die deutsche EU-Präsidentschaft will bis zum nächsten Treffen des Rats der
Justiz- und Innenminister Einigkeit über die Verordnung zur Errichtung eines
"Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke" (so genannte RABITs) zwischen
Parlament und Rat herstellen. Das kündigte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble
nach der letzten Ratssitzung am 15. Februar an.
Auf der Ratssitzung machten 19 der 29 Schengen-Mitgliedstaaten Zusagen für die
Ausrüstung der europäischen Grenzschutzagentur Frontex. Die Zusagen decken etwa
die Hälfte des erwarteten Bedarfs, sagte ein Sprecher von Justizkommissar Franco
Frattini.
Der Rat stimmte außerdem einem Abkommen zu, das Norwegen und Island die Teilnahme
an Frontex ermöglicht.
Personalmangel bei Frontex
Die europäische Grenzschutzagentur Frontex hat nach Angaben ihres Direktors
Ilka Laitinen Probleme, Personal zu finden. Viele Experten seien nicht bereit,
nach Warschau zu ziehen, um in der dortigen Zentrale von Frontex zu arbeiten,
so Laitinen. Das läge teils an der niedrigeren Bezahlung als in Westeuropa und
teils am noch unklaren rechtlichen Status der Frontex-Mitarbeiter in Polen.
Der Personalmangel drohe die Frontex-Projekte zu verzögern, warnte Laitinen.
Rat beschließt Grundrechteagentur
Der Rat der Innen- und Justizminister hat die Verordnung zur Errichtung der
Grundrechteagentur auf seiner Sitzung am 15. Februar 2007 verabschiedet (14 S.,
M9631). Die Agentur wird ihren Sitz in
Wien haben und am 1. März ihre Arbeit aufnehmen. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung
und Beratung der Organe der Europäischen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten,
um die Wahrung der Grundrechte im Gemeinschaftsrecht und seiner nationalen Umsetzung
sicherzustellen.
Europaparlament verlangt Menschenrechtsschutz in Rückübernahmeabkommen
Das Europaparlament hat die Einigung zwischen der EU und Russland auf ein
Rückübernahmeabkommen unterstützt, zugleich aber Bedenken hinsichtlich der Garantien
der Menschenrechte geäußert. In seinem Beschluss betont das Parlament, dass
Rückübernahmeabkommen nicht in erster Linie eine technische Frage sind, sondern
eine Frage der Menschlichkeit. Es bemängelt insbesondere, dass Asylantragsteller
nicht ausdrücklich von der Anwendung des Rückübernahmeabkommens ausgeschlossen
sind. Die Kommission solle künftig die Grundsätze des Entwurfs der Rückführungsrichtlinie
bei Rückübernahmeabkommen beachten. Die Kommissarin für Außenbeziehungen, Benita
Ferrero-Waldner, versicherte, dass das Rückübernahmeabkommen mit Russland die
Menschenrechte und Grundfreiheiten vollständig respektiere.
Libyen lässt EU-Experten ins Land
Libyen hat sich erstmals bereit erklärt, eine Untersuchung seiner Südgrenze
durch EU-Experten zuzulassen. Das teilte Justiz- und Innenkommissar Franco Frattini
dem Le Monde mit. Im Gegenzug solle Libyen die Gelegenheit erhalten, an der
Kooperation der europäischen und afrikanischen Mittelmeerstaaten teilzunehmen.
Gemeinsamer Abschiebungsflug aus Hamburg
Am 14. Februar 2007 wurden im Rahmen einer gemeinsamen Aktion mehrerer europäischer
Staaten unter deutscher Federführung 28 Personen vom Flughafen Hamburg nach
Kamerun und Ghana abgeschoben. 12 der abgeschobenen Ausländer kamen aus Deutschland,
die übrigen aus Italien, Luxemburg, Polen, Spanien und der Schweiz. Außerdem
befanden sich Beobachter aus der Tschechischen Republik, Rumänien und von der
europäischen Grenzschutzagentur Frontex an Bord. Das teilte das Bundesinnenministerium
mit. Es handelte sich um den dritten Flug innerhalb von fünf Monaten, den die
Bundespolizei koordinierte.
Spanien: Irrfahrt eines Flüchtlingsschiffs
Nach tagelanger Irrfahrt hat Mauretanien einem Frachter mit über 400 Flüchtlingen
an Bord die Einfahrt in einen Hafen erlaubt. Die überwiegend aus Asien kommenden
Menschen werden mit spanischer Hilfe in ihre Herkunftsländer zurückgebracht.
Mauretanien erlaubte die Einfahrt nur unter der Bedingung, dass Spanien sich
um die Flüchtlinge und ihre Rückführung kümmere. Das Schiff hatte auf der Fahrt
zu den Kanarischen Inseln vor Senegal einen Motorschaden erlitten und trieb
tagelang manövrierunfähig im Atlantik, bevor der spanische Seenotrettungsdienst
es nach Mauretanien schleppte.
Dänemark: Regierung will Iraker abschieben.
Die dänische Regierung möchte 300 abgelehnte Asylantragsteller in den Nordirak
abschieben. Um den Bedenken der kurdischen Regionalverwaltung gegen die Abschiebung
zu begegnen, bot die Regierung an, den Rückkehrern Häuser zu bauen und für sie
Arbeitsstellen zu suchen.
Großbritannien: Abschiebungen in den Nordirak
Die britische Behörden haben 38 Iraker am 12. Februar 2007 in den Nordirak
abgeschoben. Zuvor war eine größere Anzahl von Personen inhaftiert worden.
Niederlande: Vereinbarung über Bleiberecht
Die Partner der künftigen Mitte-Links-Regierung in den Niederlanden haben
sich auf ein Bleiberecht für tausende Migranten ohne Aufenthaltsstatus geeinigt,
die vor April 2001 eingereist sind. Damals traten erhebliche Verschärfungen
des Einwanderungs- und Asylrechts in Kraft. Von dem Bleiberecht könnten nach
Angaben aus Regierungskreisen über 30 000 abgelehnte Asylantragsteller profitieren.
Italien: Kommission empfiehlt Ende von Aufnahmezentren
Eine von Innenminister Giuliano Amato eingesetzte unabhängige Kommission
hat sich für die Abschaffung der Aufnahmezentren ausgesprochen. Angesichts von
300 000 Migranten ohne Aufenthaltsstatus sei das derzeitige System ineffektiv
und ungeeignet, die Probleme zu lösen. Die Kommission kritisierte unter anderem
die mangelnde rechtliche Beratung und psychologische und soziale Betreuung,
die Zustände in den Lagern sowie deren gefängnisartige Einrichtung. Sie schlägt
eine schrittweise Abschaffung der Lager zugunsten einer humaneren Aufnahme von
Flüchtlingen unter Beteiligung der Zivilgesellschaft vor. Der Kommission gehörten
Regierungsvertreter, unabhängige Experten und Vertreter von Flüchtlingshilfsorganisationen
an.
Home: Informationsverbund Asyl e.V.