Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,
das Kosovo hat sich für unabhängig erklärt. Für die Menschen aus dem Kosovo, die in Deutschland leben, schafft dies neue Unsicherheit. Auch wenn die Rückübernahme noch von der internationalen Verwaltung UNMIK bestimmt wird, ist es doch absehbar, dass die volle Regierungsgewalt an die kosovarischen Behörden übergeben wird. Unklar ist, welches Staatsangehörigkeitsrecht sich der neue Staat geben wird. Auch die Auswirkungen auf das serbische Staatsangehörigkeitsrecht sind offen. Und nicht zuletzt sind die Folgen für die Sicherheitslage unabsehbar, insbesondere für Roma, Ashkali und "Ägypter".
Daher ist die Mitteilung des Bundesinnenministeriums zu begrüßen, dass Abschiebungen von Minderheitenangehörigen zunächst grundsätzlich weiter ausgesetzt bleiben. Allerdings wird der Druck auf die kosovarischen Behörden, Minderheitenangehörige zurückzunehmen, wachsen. Eine Rolle dürfte dabei spielen, dass der junge Staat von der Unterstützung durch die führenden EU-Mitglieder abhängig ist. Sinnvoller als eine Forcierung der Abschiebungen wäre aber, endlich über eine Gruppenregelung nachzudenken, die den Angehörigen der Kosovo-Minderheiten eine dauerhafte Lebensperspektive in Deutschland eröffnet.
Ihr Ekkehard Hollmann

Nachrichten

Bund

BVerwG legt EuGH Fragen zum Widerruf vor
Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen im Zusammenhang mit dem Widerruf der Flüchtlingsanerkennung vorgelegt. Die Verfahren betreffen irakische Staatsangehörige, deren Flüchtlingsanerkennung nach der Entmachtung des Baath-Regimes widerrufen worden ist. Das Bundesverwaltungsgericht möchte vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob es für den Widerruf genügt, wenn die bisherige Verfolgungsgefahr weggefallen ist und keine neue Verfolgungsgefahr droht, oder ob darüber hinaus noch weitere Anforderungen zu stellen sind. Solche weiteren Anforderungen könnten insbesondere darin bestehen, dass ein gewisses Maß an staatlichem Schutz besteht, dass keine sonstigen Gefahren drohen oder dass die Sicherheitslage stabil und die Lebensbedingungen gesichert sind. Ferner fragt das Bundesverwaltungsgericht, anhand welches Wahrscheinlichkeitsmaßstabs die Rückkehrgefährdung bei Widerrufsfällen zu prüfen ist.

Seltener Visa für Ehegatten
Die Anzahl der Visa für nachziehende Ehegatten ist deutlich gesunken. Während in den ersten beiden Quartalen 2007 jeweils mehr als 7000 Visa zum Ehegattennachzug erteilt wurden, waren es im vierten Quartal nur noch 3300. Das teilte die Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion mit. Für Ehegatten aus der Türkei wurden im vierten Quartal nur noch 673 Visa erteilt. Vorher waren es über 2000. Grund für den Rückgang ist die Einführung von Deutschtests vor der Visumserteilung.

Bundesregierung: Asylverfahren für Kindersoldaten sachgerecht
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt auch in Fällen von ehemaligen Kindersoldaten nach Auffassung der Bundesregierung sachgerechte Asylverfahren durch. Die Sachbearbeiter seien besonders geschult und sensibilisiert, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Ds. 16/7691). Allerdings werde in Asylverfahren nur sehr selten angegeben, Kindersoldat gewesen zu sein.

Optionspflicht für Volljährige mit doppelter Staatsangehörigkeit
In den nächsten Jahren werden zahlreiche deutsche Staatsangehörige, die noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen. Das betrifft zunächst Personen, die bei Inkrafttreten des "Optionsmodells" im Jahr 2000 von einer Übergangsregelung Gebrauch gemacht haben. Das sind nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2008 3316 Personen mit dem Geburtsjahr 1990. Bis 2017 sind es insgesamt 49 121 Personen. Ab 2018 werden 41 257 Personen mit dem Geburtsjahr 2000 dazukommen, die mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben. Bis 2024 sind es insgesamt 270 352 Personen mit den Geburtsjahren 2000–2006.
Nach Schätzung der Bundesregierung können etwa elf Prozent ihre zweite Staatsangehörigkeit behalten, da sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen oder der andere Staat keine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit vornimmt. Dies müssen sie allerdings bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erklären.

Studie zur Umsetzung der Bleiberechtsregelung
Das Zentrum für Politik, Kultur und Forschung Berlin e. V. hat eine Studie zur Umsetzung der Bleiberechtsregelung vom November 2006 vorgelegt. Schwerpunkt der Studie, die im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative Equal erstellt wurde, war die Integration langjährig geduldeter Ausländer auf dem Arbeitsmarkt. Danach wurde in Kommunen zumeist ein Weg gefunden, Menschen ein Bleiberecht zu gewähren, wenn der politische Wille bestand, ihnen eine "echte Chance" zu geben. Gründe für das Scheitern von Anträgen waren häufig die Ausschlussgründe der Bleiberechtsregelung, insbesondere Probleme bei der Passbeschaffung. Bei der Vermittlung von Arbeitsstellen spielte die Arbeitsverwaltung eine untergeordnete Rolle. Meist suchten sich die Betroffenen selbst eine Stelle oder nutzten die Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen und Ehrenamtlichen. Die Stellen sind fast ausschließlich im Niedriglohnsektor angesiedelt, meist befristet und weisen häufig Arbeitsbedingungen an der Grenze der Zumutbarkeit auf, heißt es in der Studie. Sie kann unter www.zpkf.de/pageID_5496764.html heruntergeladen werden.

Bundesländer

Bayern: Kampagne für Aufnahme von Flüchtlingen
Der Bayerische Flüchtlingsrat hat zusammen mit weiteren Organisationen und zahlreichen Einzelpersonen eine Kampagne zur Aufnahme von Flüchtlingen durch die Stadt München gestartet. Unter dem Motto "save me" fordert die Kampagne, anlässlich des 850. Stadtjubiläums 850 Flüchtlinge aus Krisenregionen aufzunehmen. Eine ähnliche Initiative startete auch der Augsburger Flüchtlingsrat.

Europa

Kommission will Grenzsicherung verstärken
Justizkommissar Franco Frattini hat ein Paket zur Verbesserung des Grenzschutzes vorgelegt. Es beinhaltet Vorschläge für konkrete Maßnahmen sowie strategische Überlegungen. So möchte die Kommission die Sicherung der Außengrenzen verbessern und dafür verstärkt auf Überwachungstechnologien wie Satelliten zurückgreifen. Ferner lobt die Kommission die Arbeit der Grenzschutzagentur Frontex und möchte ihre Stellung stärken. Schließlich schlägt sie eine vollständige Erfassung aller Grenzübertritte an den Außengrenzen in einer Zentraldatei vor. Wer ein Visum beantragt, soll bereits beim Konsulat seine Fingerabdrücke abgeben.
ECRE kritisierte, dass die Situation von Flüchtlingen übergangen werde. Es sei für Flüchtlinge zunehmend schwieriger, sichere Länder zu erreichen. Der Aufbau eines gemeinsamen Asylsystems sei bedeutungslos, wenn Asylsuchende die EU nicht erreichen könnten. Pro Asyl befürchtet, dass die angestrebte Überwachung der Außengrenzen das Sterben an den EU-Grenzen verstärken werde. Bereits die Einführung des spanischen Grenzüberwachungssystems habe zu einem deutlichen Anstieg der Todesopfer gefährt.

Schweiz tritt Dublin- und Schengen-Systemen bei
Der Ministerrat hat zwei Abkommen mit der Schweiz verabschiedet, die die Teilnahme der Schweiz an den Dublin- und Schengen-Systemen regeln. Die Abkommen treten am 1. März 2008 in Kraft. Während die Schweiz danach sofort am Dublin-System teilnehmen wird, muss sie für die Teilnahme am Schengen-System noch weitere Anforderungen erfüllen. Es wird damit gerechnet, dass das im November 2008 der Fall sein wird.
Die Abkommen waren bereits 2004 unterzeichnet, jedoch wegen Vorbehalten mehrerer Mitgliedstaaten noch nicht offiziell verabschiedet worden.

Einführung eines Eilverfahrens beim EuGH beschlossen
Der Rat der Europäischen Union hat am 16. Januar 2008 die Einführung eines Eilverfahrens beim Europäischen Gerichtshof beschlossen. Die Änderung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt voraussichtlich am 1. März 2008 in Kraft. Der Rat stimmte damit einem Vorschlag des Gerichtshofs zu. Das Verfahren erfasst unter anderem die europäischen Regelungen zum Asylrecht, Visumsverfahren, Familiennachzug zu Drittstaatsangehörigen und Daueraufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen. Nicht erfasst sind dagegen die Freizügigkeit von Unionsbürgern sowie Rechte von türkischen Staatsangehörigen nach dem Assoziationsratsbeschluss Nr. 1/80.

Norwegen: Überstellungen nach Griechenland gestoppt
Die norwegische Einwanderungsbehörde hat die Überstellung von Asylsuchenden nach Griechenland im Rahmen des Dublin-Systems bis auf Weiteres gestoppt. Sie reagierte damit nach eigenen Angaben auf Berichte über "mögliche Verletzungen der Rechte von Asylsuchenden in Griechenland". Das Norwegische Helsinkikomitee sowie die Norwegische Organisation für Asylsuchende hatten unter Berufung auf Berichte von UNHCR und Pro Asyl (44 S., M11825) einen Stopp der Überstellungen nach Griechenland gefordert.

Großbritannien: Inhaftierung während Asylverfahren keine Menschenrechtsverletzung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde eines Asylsuchenden gegen seine Inhaftierung während seines Asylverfahrens zurückgewiesen. Die Inhaftierung während des Schnellverfahrens für sieben Tage im Oakington Reception Centre stelle keine Verletzung des Rechts auf Freiheit dar. Der Gerichtshof betonte, dass die Europäische Menschenrechtskonvention Einschränkungen der Freiheit erlaube, um unerlaubte Einreisen zu verhindern.

Niederlande: Haftdauer für Minderjährige verkürzt
Kinder von abgelehnten Asylbewerbern sollen künftig in den Niederlanden in der Regel maximal zwei Wochen in Abschiebungshaft genommen werden. Das erklärte Justizminister Ernst Hirsch Ballin in einem Brief an das Parlament. Bislang konnten Kinder für bis zu sechs Monate inhaftiert werden.

Belgien: Aufenthaltserlaubnis nach 50 Tagen Hungerstreik
Nach 50 Tagen Hungerstreik haben 162 Ausländer ohne Aufenthaltsrecht eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung für drei Monate erhalten. Während dieser Zeit will die Ausländerbehörde die Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis prüfen. Das berichtete die Nachrichtenagentur AP. Die Ausländer hatten ein leer stehendes Gebäude in Brüssel besetzt und waren in den Hungerstreik getreten.

Frankreich: Rahmenabkommen mit UNHCR
Frankreich und UNHCR haben ein Rahmenabkommen zur politischen und operativen Zusammenarbeit geschlossen. Darin verpflichtet sich Frankreich unter anderem, irakische Flüchtlinge aufzunehmen, die unter dem Schutz von UNHCR stehen. Allerdings vereinbarten die Parteien weder feste Quoten noch einen Zeitrahmen.

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