Ländermaterialien

Hinweis zu Dokumenten des Auswärtigen Amtes
Für die Bestellung der Lageberichte und Stellungnahmen des Auswärtigen Amtes - Bestellnummern sind mit A kenntlich gemacht - gelten die folgenden Regelungen:
Dokumente des AA können bezogen werden von Ausländern, die im Rahmen eines asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahrens um rechtlichen oder humanitären Abschiebungsschutz nachsuchen oder nachsuchen wollen sowie von deren Rechtsanwälten oder Beratern. Die Bestellung erfolgt bei unserem Materialversand IBIS e. V. zu den üblichen Bedingungen (s. Bestellformular) bezogen werden. Voraussetzung hierfür ist die Glaubhaftmachung, dass der Lagebericht für ein schon laufendes oder beabsichtigtes Verfahren benötigt wird.
Diese Glaubhaftmachung kann im Regelfall dadurch geschehen, dass IBIS e. V. bei der Bestellung die Kopie eines Dokuments aus einem relevanten laufenden Asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahren bzw. ein entsprechender Antrag oder Antragsentwurf vorgelegt wird. Aus den vorgelegten Papieren muss deutlich werden, dass in dem Verfahren Umstände geltend gemacht werden, zu denen im Lagebericht oder der Stellungnahme Aussagen enthalten sind.

Afghanistan

B. Glatzer: Lebensbedingungen für Rückkehrer
Dr. Bernt Glatzer, Stellungnahme vom 31.1.2008 an OVG Rheinland-Pfalz - 6 A 10748/07 - (6 S., ID 92338)
"[Frage des Gerichts:] Welche Erwerbsmöglichkeiten haben alleinstehende, arbeitsfähige, männliche afghanische Staatsangehörige, die unfreiwillig aus Deutschland nach Kabul zurückkehren und dort nicht mit der Hilfe von Verwandten oder Bekannten bei ihrer (Wieder-)Eingliederung rechnen können?
Antwort: Legale Erwerbsmöglichkeiten sind für die genannten Personengruppen - wenn man die Faktoren Zufall oder Glück außer Acht lässt, kaum gegeben, es sei denn, die Personen verfügen über besondere professionelle Qualifikationen.
Begründung: Seit 2001 sind ca. 4 Mio afghanische Flüchtlinge in die Heimat zurückgekehrt, die meisten freiwillig und unterstützt von Rückkehrprogrammen des UNHCR. Von der Gesamtzahl der Rückkehrer werden 7 % als in ihrer Existenz gefährdet (’vulnerable’) eingestuft. In einer von der ILO und dem UNHCR in Auftrag gegebenen Studie werden unter den Faktoren, die zu der Einstufung ’vulnerable’ führten, an erster Stelle ’deported’, also ’abgeschoben’ genannt.1
In der Tat werden abgeschobene Rückkehrer in Afghanistan nicht mit offenen Armen erwartet, besonders wenn sie als unqualifizierte Arbeitskräfte den nicht mehr aufnahmefähigen Arbeitsmarkt zusätzlich belasten. Nach UN-Angaben aus dem Jahr 2007 sind 33 % der arbeitsfähigen Bevölkerung Afghanistans arbeitslos. Von den restlichen 67 %, also von denen, die ’Arbeit’ haben, erzielen nur 13,5 % regelmäßige Einkünfte von ihrer Arbeit.2 Das bedeutet, dass Afghanistan faktisch unter einer offenen und verdeckten Arbeitslosigkeit von ca. 65 % der arbeitsfähigen Bevölkerung leidet.
Der legale Sektor der afghanischen Wirtschaft erfreut sich seit 2002 zwar erheblicher Wachstumsraten, in manchen Jahren sogar zweistellig, dies hat sich aber leider bisher nicht positiv auf dem Arbeitsmarkt niedergeschlagen, zumindest nicht auf den für ungelernte Kräfte, wie eine Studie des Centers for Strategic and International Studies (CSIS) 2007 feststellt.3 (…)
Für ungelernte Arbeiter war der Bauboom in Kabul (zum großen Teil aus Drogengeldern finanziert) die Hauptgelegenheit, Arbeit zu finden. Dies lockte auch viele Arbeitslose aus dem Hinterland nach Kabul oder Herat. Bauarbeiter erhalten weder Arbeitsverträge, noch Sozialleistungen, sondern werden auf Tagesbasis angeheuert, d. h. der Bauunternehmer stellt Vorarbeiter ein, die ihre Arbeiter entweder morgens aus dem Bazar zusammensuchen oder aus ihren Dörfern oder Clans mitbringen. Wird ein Arbeiter krank, hat sein Vorarbeiter noch am selben Tag für Ersatz zu sorgen.
Verschärfend wirkt sich auf den Arbeitsmarkt aus, dass seit 2006 die Investionen um 50 % gefallen sind, wie die amtliche Afghanistan Investment Support Agency (AISA) vor wenigen Tagen berichtet hat.5 Als einer der Hauptgründe wird die physische Unsicherheit im Lande angeführt.
Der Terrorüberfall auf das Serena-Hotel vom 14. Januar 2008 hat, wie ich erfahren habe, die Investoren in Kabul weiter verunsichert. Ich sehe z. Zt. keine Anzeichen dafür, dass sich die Sicherheitslage in absehbarer Zeit so weit verbessert, dass die Bautätigkeit und die Aktivitäten in anderen arbeitsintensiven Sektoren ihre Fortsetzung im bisherigen Umfang finden. Hinzu kommt, dass schon seit Monaten die Immobilienpreise sinken, was auf eine Sättigung des Immobilienmarktes schließen lässt. Selbst in Boomzeiten gibt es aber sehr viel mehr Arbeitswillige als Arbeitsplätze, um die hart und rücksichtslos gekämpft wird. Im Vorteil ist meist der, der verwandtschaftliche oder wenigstens ethnische oder lokale Beziehungen zum Arbeitgeber bzw. Vorarbeiter hat.
Wer im Handel - auch im Kleinhandel - Fuß fassen will, benötigt neben kaufmännischen Kenntnissen erhebliches Kapital, Kredite erhält nur, wer als Geschäftsmann schon gut eingeführt ist, Sicherheiten vorweisen kann oder wenigstens eine zahlungskräftige Verwandtschaft im Hintergrund hat. (…)
Der für gering- oder nicht-ausgebildete Kräfte aussichtslose Arbeitsmarkt führt dazu, dass immer mehr aktive junge Menschen in die Illegalität abgleiten:
(1) illegale Arbeit im benachbarten Ausland (Iran und Pakistan),
(2) Drogenanbau, -Verarbeitung und -Handel. (Eine wachsende Zahl perspektivloser junger Menschen wird auch selbst drogenabhängig und gerät zur Beschaffung in das kriminelle Milieu).
(3) Beitritt zu kriminellen Banden (Einbrüche, Raubüberfälle, Entführungen)
(4) Beitritt zu nicht-staatlichen und damit illegalen Milizen von Warlords und anderen Kommandanten.
(5) Beitritt zu den bewaffneten Einheiten des antistaatlichen Widerstands; besonders der al-Qaida, der Hizb-e Islami, sowie der Taliban und ihrer Nachfolgeorganisationen.
Der schon zitierte CSIS-Report drückt dies knapp und bündig aus: ’The Taliban has become an alternative source of employment, recruiting the jobless as foot soldiers in the insurgency.’6 (…)
Wie groß ist die Gefahr, dass solche Rückkehrer wegen der schlechten Versorgungs- und Erwerbsmöglichkeiten in Kabul das zum Leben Notwendige an Unterkunft und Ernährung trotz der Unterstützung humanitärer Hilfsorganisationen nicht erlangen?
Ich schätze diese Gefahr als sehr hoch ein.
In der Tat gibt es zahlreiche Integrationsprogramme für rückkehrende Flüchtlinge und demobilisierte Angehörige von illegalen Milizen. Im Afghanistan-Update der Weltbank ist von verschiedenen Reintegrationsprogrammen mit Berufsausbildung und von Erfolgszahlen die Rede.7 Es wird aber nicht berichtet, ob die Erfolge solcher Maßnahmen nachhaltig sind, d. h. wie viele zurückgekehrte Flüchtlinge oder demobilisierte Milizionäre auch nach Monaten noch in den Berufen tätig sind, auf die sie vorbereitet wurden (vor allem Straßenbau), oder ob sie inzwischen Afghanistan wieder verlassen haben oder erneut illegalen Tätigkeiten nachgehen (Drogenwirtschaft, Milizen des bewaffneten Widerstands). (…)
Auch die Unterstützung durch humanitäre Hilfsorganisationen ist trotz der großen Leistungen, die diese vollbringen, nicht verlässlich und oft auch nicht auf Nachhaltigkeit angelegt. Die Hilfsorganisationen arbeiten projektweise, d. h. ihre Hilfe ist grundsätzlich zeitlich begrenzt und von Spenden und befristeten Mittelzuweisungen durch die Geber und von der Sicherheitslage abhängig. (…)
Ob Abgeschobene heute noch von deutschen Behördenvertretern in Kabul betreut werden, wie das in der Stellungnahme von Herrn David geschildert wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Wegen der angespannten und wechselhaften Sicherheitslage in Afghanistan, kann sich dies täglich ändern. Angehörige internationaler Organisationen (auch deutscher) verlassen z. Zt. kaum noch ihre Büro- und Wohngebäude und ziehen sich aus einigen Landesteilen auch ganz zurück - auch aus dem ’sicheren’ Norden. (…)"

Anmerkungen:
1 Integration of Returnees in the Afghan Labor Market. Altai Consulting, Commissioned by International Labour Office and UNHCR. Oct. 2006 (106 S.), S. 7.
2 Breaking Point: Measuring Progress in Afghanistan. Center for Strategic and International Studies (CSIS), 2007 (118 Seiten), S. 57 ( http://www.csis.org/breakingpoint)
3 Ibid. S. 55
5 Pajwok Afghan News 28. Jan. 2008 ( www.pajhwok.com/viewstory.asp?lng=engid=49222)
6 Breaking point [a. a. O.], S. 52. Dazu der Ausspruch eines Gelegenheitsarbeiters in Kabul, dem es nur an einem Tag der Woche gelingt Arbeit zu finden. Das Zitat bedarf keines weiteren Kommentars: "Dieses Leben macht mich krank. Ich weiß nicht, wieviel sie für einen Selbstmordattentäter zahlen, ich weiß nicht, wie ich mit den Leuten in Kontakt komme. Ich bin bereit, ein Selbstmordattentat zu begehen, weil dann wenigstens etwas Geld für meine Familie bleibt." (Quelle s. Fußnote 4, Übersetzung aus dem Artikel von mir).
7 http://siteresources.worldbank.org/AFGHANISTANEXTN/Resources/305984-1171214014238/3439707-1199409452789/AFUpdateJAN08.pdf
Einsender: RA Christ, Köln

Rechtspechung:
VG Ansbach: Keine extreme allgemeine Gefahrenlage i. S. d. verfassungskonformen Auslegung des § 60 Abs. 7 AufenthG.
Urteil vom 26.11.2007 - AN 11 K 07.30671 - (10 S., M12483)

Länderberichte:
Institute for War and Peace Reporting: Der usbekische Warlord General Abdul Rashid Dostum nach einem Angriff auf seinen Rivalen Akbar Bay von Polizei in seinem Haus in Kabul belagert; Polizei zieht sich nach Ausschreitungen von Anhängern der Dostum nahestehenden Partei Junbesh-e-Milli in mehreren nördlichen Provinzen zurück (engl.).
Bericht vom 6.2.2008: "Northern Warlord Flexes His Muscles" (ID 91402)
Institute for War and Peace Reporting: Todesurteil gegen den Journalismusstudenten Sayed Parwez Kambakhsh wegen angeblicher Blasphemie; Urteil könnte Repressalie gegen den Bruder des Verurteilten darstellen, der als Journalist für kritische Berichterstattung im Norden Afghanistans bekannt ist (engl.).
Bericht vom 24.1.2008: "IWPR Condemns Afghan Journalist’s Death Sentence" (ID 90531)
Immigration and Refugee Board of Canada: Zu Personaldokumenten (Taskira) innerhalb und außerhalb Afghanistans; Aufbau des Dokuments während und nach der Taliban-Ära (engl.).
Anfragenbeantwortung vom 18.12.2007: "Issuance of taskera (tazkira) inside or outside of Afghanistan (…)" (ID 90788)
Immigration and Refugee Board of Canada: Details zu Pässen: Beantragung, Formate, Farben, Zeitraum der Gültigkeit (engl.).
Anfragenbeantwortung vom 13.12.2007: "Types of passports 1997-2007; issuance procedures, formats, colours, validity period" (ID 90790)

Ägypten

Länderbericht:
Human Rights Watch: Seit Oktober 2007 Festnahmen von zwölf Männern, die verdächtigt werden, HIV-positiv zu sein; vier von ihnen wurden bereits wegen homosexueller Handlungen zu Haftstrafen verurteilt (engl.).
Bericht vom 15.2.2008: "Spreading Crackdown on HIV Endangers Public Health" (ID 91821)

Armenien

Länderberichte:
Radio Free Europe/Radio Liberty: Eriwan: Zunehmende Proteste von Anhängern des unterlegenen Präsidentschaftskandidaten Ter-Petrosian gegen die Wahlen vom 19. Februar; sie erhalten überraschend Unterstützung durch den stellvertretenden Generalstaatsanwalt und einen stellvertretenden Sprecher des Parlaments, die von Manipulation der Wahlen sprechen (engl.).
Bericht vom 22.2.2008: "Opposition Protests Gain Momentum With High-Ranking Support" (ID 92153)
Human Rights Watch: Angriffe auf oppositionelle Aktivisten, Beobachter und Journalisten, die während der Präsidentschaftswahlen am 19. Februar Wahlfälschungen dokumentieren wollten (engl.).
Bericht vom 22.2.2008: "Violence at Polling Stations Mars Elections" (ID 92156)
Transkaukasus-Institut: Hintergrundinformationen zur Armenischen Revolutionären Föderation (ARF; auch Dasch-naken oder Dašnaksutyun); Maßnahmen gegen Mitglieder der ARF 1994-1996; Informationen anderer Institutionen und Organisationen; Rechtsprechung.
Bericht vom 16.2.2008: "Armenische Revolutionäre Föderation (ARF), Arbeitspapier" (ID 92259)
ACCORD: Situation von Yeziden, mögliche Diskriminierung und Misshandlungen in Schulen und beim Militärdienst.
Anfragenbeantwortung a-5897 vom 14.2.2008 (ID 91814)

Aserbaidschan

Länderberichte:
Transkaukasus-Institut: Zum Staatsangehörigkeitsgesetz 1998 und dessen Verhältnis zu Art. 52 und 53 der Verfassung von 1995 (inkl. Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 31.1.2003 und Volltext des Staatsangehörigkeitsgesetzes im aserbaidschanischen Original).
Stellungnahme vom 3.2.2008 (ID 92253)
Reporters sans frontières: Verurteilung der Journalisten Avaz Zeynalli und Vugar Gurdganli zu Zwangsarbeit wegen der angeblichen Verleumdung eines Provinzgouverneurs (engl.).
Bericht vom 28.1.2008: "Two newspaper journalists sentenced to forced labour for libelling senior official" (ID 90570)

Bangladesch

Länderbericht:
Human Rights Watch: Dokumentation von Foltervorwürfen gegen den militärischen Geheimdienst Directorate General of Forces Intelligence (DGFI) (engl.).
Bericht vom 14.2.2008: "The Torture of Tasneem Khalil: How the Bangladesh Military Abuses Its Power under the State of Emergency" (ID 91816)

China

Länderberichte:
Christian Solidarity Worldwide: Provinz Shandong: 21 führende Mitglieder christlicher Untergrundkirchen zu "Umerziehung durch Arbeit" verurteilt; sie waren im Dezember gemeinsam mit rund 250 weiteren christlichen Aktivisten verhaftet worden (engl.).
Bericht vom 20.2.2008: "Mass sentencing of Chinese house church leaders; senior pastor issues appeal in run up to Olympics" (ID 92137)
World Organisation Against Torture: Hangzhou: Verurteilung des freiberuflichen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten Lü Gengsong zu vier Jahren Haft wegen "Anstiftung zur Subversion".
Bericht vom 5.2.2008: "Sentencing of Mr. Lü Gengsong to four years in prison [CHN 003 / 0807 / OBS 099.1]" (ID 91161)

Eritrea

Länderbericht:
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: November 2007).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage vom 7.12.2007 (18 S., A0352, siehe Hinweis)

Gambia

Länderbericht:
ACCORD: Psychiatrische, psychotherapeutische und psychologische Behandlungsmöglichkeiten (insbesondere von PTBS); psychische Gesundheitsversorgung.
Anfragenbeantwortung a-5938 vom 13.2.2008 (ID 91681)

Griechenland

Rechtsprechung:
VG Frankfurt a. M.: Kein Stopp der Abschiebung im Dublin-Verfahren (ausführliches Zitat).
Beschluss vom 11.1.2008 - 7 G 3911/07.A - (6 S., M12387)

Indien

Länderbericht:
The Guardian: Kaschmir: Nach offiziellen Angaben starben in den letzten 18 Jahren 330 Menschen im Polizeigewahrsam, 111 gelten als "verschwunden"; laut lokaler Menschenrechtsorganisation stellen die Zahlen aber nur die "Spitze des Eisbergs" dar (engl.).
Bericht vom 20.2.2008: "Police reveal Kashmiri custody death toll" (ID 92083)

Irak

Rechtsprechung:
OVG Sachsen: Selbst wenn man eine fehlende medizinische Versorgung im Zielstaat der Abschiebung als "unmenschliche Behandlung" i. S. d. Art. 3 EMRK bewerten würde, liegen die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 AufenthG hinsichtlich des Iraks im Allgemeinen nicht vor.
Urteil vom 15.1.2008 - A 4 B 460/07 - (7 S., M12547)
BayVGH: Inländische Fluchtalternative für Kurden aus dem Nordirak, deren Familie oder Sippe dort ansässig ist.
Urteil vom 14.11.2007 - 23 B 07.30495 - (11 S., M12506)
VG München: Nichtstaatliche Gruppenverfolgung von Angehörigen aller Konfessionen, auch von Kurden aus dem Nordirak.
Urteil vom 23.1.2008 - M 11 K 07.50520 - (12 S., M12358)
VG Ansbach: Keine nichtstaatliche Gruppenverfolgung von Kurden aus dem Nordirak.
Urteil vom 5.12.2007 - AN 9 K 06.30458 - (7 S., M12442)
VG München: Keine Flüchtlingsanerkennung wegen Gefahren aufgrund der schlechten Sicherheitslage oder der Situation als Rückkehrer; kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG in verfassungskonformer Anwendung, da gleichwertiger Schutz durch Abschiebungsstopp besteht.
Urteil vom 4.12.2007 - M 9 K 06.51100 - (14 S., M12452)
VG München: Keine Gruppenverfolgung von Schiiten; kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG in verfassungskonformer Anwendung, da gleichwertiger Schutz durch Abschiebungsstopp besteht.
Urteil vom 20.11.2007 - M 4 K 07.50913 - (13 S., M12491)

Länderberichte:
Radio Free Europe/Radio Liberty: Präsidialrat genehmigt umstrittenes Gesetz, das es zehntausenden ehemaligen Mitgliedern der Baath Partei ermöglichen könnte, wieder im öffentlichen Dienst zu arbeiten; hochrangige Baath-Mitglieder sind von der Regelung ausgeschlossen (engl.).
Bericht vom 4.2.2008: "Iraq: Law Passed Allowing Ba’athists To Regain Government Jobs" (ID 91245)
Institute for War and Peace Reporting: Laut Regierung wurden seit November keine Fälle von Cholera mehr registriert; Ärzte warnen davor, dass die Krankheit im Sommer erneut ausbrechen könnte (engl.).
Bericht vom 1.2.2008: "Iraq Braced for More Cholera Outbreaks" (ID 91205)
UNHCR: Literatur- und Linkliste u. a. zur politischen und Sicherheitslage, zum Rechtssystem und zu Erwägungen hinsichtlich des internationalen Schutzes (engl.).
Bericht vom Dezember 2007: "UNHCR Country Briefing Folder on Iraq" (ID 91258)

Iran

Rechtsprechung:
VG Stuttgart: Verfolgungsgefahr wegen ernsthafter Konversion zum Christentum; Gefahr der Festnahme und Verurteilung unter konstruierten Vorwürfen (vgl. zur selben Entscheidung).
Urteil vom 21.1.2008 - A 11 K 552/07 - (15 S., M12364)


Länderberichte:
Iran Focus/AP: Provinz Sistan-Balutschistan: Todesurteil gegen den Journalisten Yaghoob Mirnehad wegen angeblicher Mitgliedschaft in der als terroristisch eingestuften Gruppe "Jundallah" ("Gottesbrigade") (engl.).
Bericht vom 18.2.2008: "Iran sentences journalist to death" (ID 92092)
Radio Free Europe/Radio Liberty: Schließung der populären Frauenzeitschrift "Zanan" durch Behörden; laut Reporters sans frontières mussten in den vergangenen zwei Jahren 42 Zeitungen und Zeitschriften ihr Erscheinen einstellen, 24 Publikationen wurde die Lizenz entzogen (engl.).
Bericht vom 13.2.2008: "Women’s Magazine Felled By Latest Government Closure" (ID 91824)
Amnesty international: Provinz Khuzestan: Hinrichtung von vier weiteren Angehörigen der arabischen Minderheit, die wegen Beteiligung an Bombenanschlägen im Jahr 2005 in unfairen Verfahren zum Tode verurteilt worden waren.
Urgent action 301-2006-5 vom 7.2.2008 mit weiteren Informationen zu ua’s von November 2006 bis April 2007 (ID 91880)
Amnesty international: Der aserische Menschenrechtsaktivist Said Metinpour wurde nach Angaben seiner Frau schwer gefoltert; er befindet sich seit Mai 2007 in Haft und wurde mittlerweile ins Teheraner Evin-Gefängnis verlegt; es ist nicht bekannt, ob Anklage gegen ihn erhoben wurde.
Urgent action 137/2007-2 vom 30.1.2008 mit weiteren Informationen zu ua’s vom Juni und August 2007 (ID 91734)
BBC News: Verurteilung von drei Mitgliedern der Bahai-Religionsgemeinschaft zu je vier Jahren Haft wegen "Propaganda gegen das System"; 51 weitere Personen im selben Verfahren zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt (engl.).
Bericht vom 29.1.2008: "Iran jails Bahai ’propagandists’" (ID 90581)
Amnesty international: Berichten zufolge Hinrichtung von Hasan Hikmet Demir (alias Agit), Mitglied einer kurdischen Oppositionspartei und türkischer Staatsbürger, im Gefängnis von Khoy.
Urgent action 104/2007-1 vom 8.1.2008 mit weiteren Informationen zur ua vom 3.5.2007 (ID 91571)
Amnesty international: Provinz Khuzestan: Festnahmen von mindestens 50, möglicherweise Hunderten Angehörigen der arabischen Minderheit während einer Gedenkfeier für Mehdi Heydari, der eine Woche zuvor von Sicherheitskräften erschossen worden war.
Urgent action 03/08 vom 3.1.2008 (ID 91551)

Kamerun

Länderberichte:
ACCORD: Behandlungsmöglichkeiten für HIV/AIDS und Hepatitis B/C.
Anfragenbeantwortung a-5846-1 vom 30.1.2008 (ID 90709)
ACCORD: Zur Social Democratic Front (SDF); Parteizentrale und Mitgliedsausweise.
Anfragenbeantwortung a-5846-2 vom 22.1.2008 (ID 90710)
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: Oktober 2007).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage vom 19.12.2007 (15 S., A0351, siehe Hinweis)

Kenia

Rechtsprechung:
VG Mainz: Keine nichtstaatliche Gruppenverfolgung von Angehörigen der Kikuyu.
Urteil vom 28.1.2008 - 6 K 649/07.MZ - (12 S., M12545)

Länderbericht:
IRIN: Nach Angaben von Hilfsorganisationen anhaltende Vertreibungen aus Nairobi; tausende Menschen, überwiegend Angehörige der Luo und Luhya, haben nach Morddrohungen ihre Häuser verlassen und sich auf den Weg in westliche Landesteile gemacht (engl.).
Bericht vom 8.2.2008: "IDPs leave city for ’ancestral homes’" (ID 91393)

Kongo, Dem. Rep.

Länderberichte:
ReliefWeb/Reuters: Provinz Katanga: Bei Cholera-Epidemie seit Jahresbeginn mindestens 76 Menschen gestorben; fast 3000 Fälle registriert (engl.).
Bericht vom 6.2.2008: "Cholera epidemic kills 76 in mining province" (ID 91312)
Konrad Adenauer Stiftung: Analyse des Abkommens für die Kivu-Provinzen, das am 23. Januar 2008 von der Regierung und mehreren Rebellengruppierungen unterzeichnet wurde; entscheidende Fragen zum Status der Milizen wurden im Abkommen ausgeklammert und auf ein "technisches Komitee" verlagert.
Bericht vom 26.1.2008: "Ein Funken der Hoffnung für Nord- und Süd-Kivu?" (ID 90792)
UN Mission in the Democratic Republic of Congo: Sonderbericht zu Auseinandersetzungen in Kinshasa im März 2007 zwischen Sicherheitskräften und Anhängern von Jean-Paul Bemba (frz.).
Bericht vom Januar 2008: "Enquête spéciale sur les événements de mars 2007 à Kinshasa" (ID 90835)

Kosovo

Länderbericht:
BBC News: Zerstörung von zwei Kontrollpunkten an der nördlichen Grenze des Kosovo bei Protesten von Serben gegen die Unabhängigkeitserklärung des Kosovos vom 17. Februar 2008 (engl.).
Bericht vom 19.2.2008: "Kosovo Serbs burn border points" (ID 91981)

Sonstige Materialien:
BMI: Zum Inkrafttreten der neuen "Readmission Policy" am 1.1.2008: Bisherige Absprachen mit UNMIK sind faktisch gegenstandslos; UNMIK verzichtet künftig auf "Screening" bei Minderheitenangehörigen, fühlt sich aber noch an das UNHCR-Positionspapier gebunden, so das grundsätzlich keine Roma abgeschoben werden können; operative Verantwortung für Rückführungen geht auf das kosovarische Innenministerium über.
Schreiben vom 17.12.2007 - MI5-125 610 YUG/5 - (2 S., M12566)

Nigeria

Länderbericht:
ACCORD: Behandlungsmöglichkeiten für HIV und Hepatitis C.
Anfragenbeantwortung a-5932-1-2 vom 12.2.2008 (ID 91589)

Pakistan

Länderbericht:
The Guardian: Über 80 Menschen bei Gewalt im Vorfeld der Parlamentswahlen vom 18. Februar 2008 getötet; Oppositionsparteien beklagen Übergriffe gegen ihre Anhänger (engl.).
Bericht vom 17.2.2008: "Violence flares as poll nears" (ID 91907)

Russische Föderation

Länderberichte:
Radio Free Europe/Radio Liberty: Zunehmende Berichte über "Verschwinden" von Personen in den Nachbarrepubliken Tschetscheniens (engl.).
Bericht vom 7.2.2008: "North Caucasus: Daghestan Parents Confront Authorities Over Disappearances" (ID 91436)
Amnesty international: Drohende Abschiebung von Dilschod Kurbanow nach Usbekistan, der dort beschuldigt wird, Mitglied einer verbotenen islamistischen Organisation zu sein.
Urgent action 181/07-1 vom 30.1.2008 mit weiteren Informationen zur ua vom 11.7.2007 (ID 91742)
ACCORD: Mögliche Maßnahmen von Geheimdienst FSB oder Miliz gegen Personen, die Kritik an Putin und am Tschetschenienkrieg geäußert oder Wohnungen an tschetschenische Frauen und Kinder vermietet haben; Ausweichmöglichkeiten bei Problemen mit der Miliz.
Anfragenbeantwortung a-5883 vom 25.1.2008 (ID 90696)
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: Dezember 2007).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage vom 13.1.2008 (32 S., A0353, siehe Hinweis)

Somalia

Länderberichte:
IRIN: Bis zu zwei Millionen Menschen in südlichen und zentralen Landesteilen, darunter zahlreiche Binnenvertriebene, benötigen nach UN-Angaben dringend humanitäre Hilfe (engl.).
Bericht vom 5.2.2008: "Two million face humanitarian crisis, warn agencies" (ID 91151)
BBC News: Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen zieht ausländisches Personal aus Somalia zurück, nachdem drei Mitarbeiter bei einem Attentat in Kismayo getötet wurden (engl.).
Bericht vom 1.2.2008: "Aid staff withdrawn from Somalia" (ID 90870)

Sri Lanka

Rechtsprechung:
VG Bremen: Flüchtlingsanerkennung für tamilischen Mann mit Narben wegen Gefahr der Festnahme und Misshandlung wegen Verdachts der Unterstützung der LTTE.
Urteil vom 21.1.2008 - 4 K 1327/07.A - (15 S., M12383)

Länderberichte:
International Crisis Group: Analyse der Situation nach dem endgültigen Zusammenbruch des Waffenstillstands; Konflikt hat sich gegenüber der Situation der 1990er Jahre noch verschärft; beide Seiten greifen zu brutaleren Methoden gegen den Gegner und nehmen dabei keine Rücksicht auf die Zivilbevölkerung (engl.).
Bericht vom 20.2.2008: "Sri Lanka’s Return to War: Limiting the Damage" (ID 92079)
IRIN: Laut Internationalem Komitee vom Roten Kreuz deutlicher Anstieg ziviler Opfer seit Jahresbeginn; mehr als 180 Zivilisten bei Attentaten auf Busse getötet (engl.).
Bericht vom 18.2.2008: "Civilian death toll reaching ’appalling levels’" (ID 91959)
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: Februar 2008).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage vom 5.2.2008 (19 S., A0350, siehe Hinweis)

Sudan

Länderbericht:
IRIN: Darfur: UN warnen nach erneuten Bombardierungen von Dörfern vor Eskalation der Gewalt; Milizen sollen sich Berichten zufolge in Vorbereitung einer neuen Offensive zusammenziehen (engl.).
Bericht vom 19.2.2008: "UN warns of accelerating Darfur violence" (ID 92002)

Togo

Sonstige Materialien:
IM Niedersachsen: Einbürgerung von togoischen Staatsangehörigen unter Hinnahme der Mehrstatigkeit.
Erlass vom 3.1.2008 - 44.01-120 129 TGO - (1 S., M12357)

Tschad

Länderberichte:
BBC News: Präsident Idriss Deby erklärt nach Putschversuch 15-tägigen Ausnahmezustand; der Oppositionsführer Lol Mahamat Choua, der während der Kämpfe verschwunden war, soll nach Regierungsangaben am Leben sein; zwei weitere führende Oppositionelle bleiben verschollen (engl.).
Bericht vom 14.2.2008: "State of emergency in Chad" (ID 91807)
ReliefWeb/dpa: Mindestens 30 000 Menschen flüchten nach Kämpfen in Hauptstadt N’Djamena ins benachbarte Kamerun (engl.).
Bericht vom 8.2.2008: "Thousands of Chadians seeking refuge in Cameroon after battles" (ID 91324)

Türkei

VG Berlin: Keine nachhaltige Verbesserung der Menschenrechtslage
Urteil vom 25.1.2008 - VG 36 X 5.06 - (6 S., M12546)
"(…) Die zulässige Klage ist begründet. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 29. Dezember 2005 ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO). Der Widerruf der Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG ist zu Unrecht erfolgt, die Voraussetzungen hierfür lagen nicht vor. (…)
Einen den Widerruf rechtfertigenden Sachverhalt hat die insoweit beweisbelastete Beklagte weder dargetan noch ist ein solcher ersichtlich. Die Beklagte hat in dem angegriffenen Widerrufsbescheid zwar ausgeführt, die Sachlage habe sich grundlegend geändert, eine tragfähige Begründung einer solchen Sachverhaltsänderung bezogen auf den Fall des Klägers enthält der Bescheid jedoch nicht. (…)
Da der Kläger nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts Würzburg in seinem Urteil vom 24. September 1999 vor seiner Ausreise aus der Türkei dort politischer Verfolgung ausgesetzt gewesen ist, setzt der Widerruf seiner Flüchtlingsanerkennung voraus, dass er heute dort vor einer erneuten Verfolgung sicher wäre. Dies ist jedoch nach Auffassung der Kammer nicht der Fall. Nach wie vor droht dem Kläger, nach dem laut Urteil des VG Würzburg früher gefahndet worden ist, bei einer Rückkehr eine Festnahme (wahrscheinlich weil er sich dem Wehrdienst entzogen hat), verbunden mit einer ausgiebigen Befragung. Dabei kann immer noch gegen ihn der Verdacht bestehen, dass er sich während seines langen Auslandsaufenthaltes für die PKK betätigt hat. Dies liegt im Fall des Klägers nahe, weil er bereits früher verdächtigt worden ist, die PKK zu unterstützen. Bei solchen Befragungen kommt es auch nach wie vor zu Misshandlungen, insbesondere wenn es neben den offiziellen Befragungen zu extralegalen Festnahmen kommt. Nach ihrer ständigen Rechtsprechung ist die Kammer der Auffassung, dass die Reformen in der Türkei noch nicht zu einer solch nachhaltigen Verbesserung der Menschenrechtslage geführt haben, dass früher von Verfolgung Bedrohte bei ihrer Rückkehr nur mit rechtsstaatlichen Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätten (vgl. zur weiteren Begründung das (rechtskräftige) Urteil der Kammer vom 20. Juni 2007 im Verfahren VG 36 X 75/06). Nach den der Kammer vorliegenden Materialien, insbesondere dem Gutachten von Oberdiek vom Januar 2006 [ID 25245] zur Rechtsstaatlichkeit politischer Verfahren in der Türkei, besteht insbesondere nach wie vor die Gefahr, dass Verurteilungen auf Grund von Aussagen zustande kommen, die unter Folter erlangt wurden. Außerdem besteht die Gefahr extralegaler Festnahmen und Misshandlungen durch die Sicherheitskräfte, von denen türkische Anwälte den Mitgliedern der Kammer anlässlich einer Informationsreise nach Istanbul Anfang September 2007 berichtet haben. Auch nach dem Fortschrittsbericht der Europäischen Union vom 6. November 2007 [ID 85360] besteht noch die Gefahr von extralegalen Festnahmen und Misshandlungen sowie generell die Gefahr, gerade auf ländlichen Polizeistationen ohne die Möglichkeit anwaltlichen Beistandes oder ärztlicher Kontrolle festgenommen zu werden. In dem Bericht wird außerdem moniert, dass es der Justiz an tatsächlicher Unabhängigkeit fehlt, wie die Entlassung des Staatsanwalts zeige, der im Fall Semdinli ermittelt habe. Auch die Vielzahl von Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und die Zahl der Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zeige, dass in diesem Bereich noch vieles im Argen liege. Im Berichtszeitraum habe der EGMR die Türkei in 330 Fällen wegen der Verletzung von Artikeln der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt. Die Zahl der neu eingegangenen Verfahren im Zeitraum 1. September 2006 bis 31. August 2007 sei höher als im selben Zeitraum des Vorjahres. Mehr als zwei Drittel der Verfahren beträfen die Verletzung des Rechtes auf ein faires Verfahren und die Verletzung von Eigentumsrechten. In einer Anzahl von Fällen werde aber auch die Verletzung des Rechts auf Leben und Verstoß gegen das Folterverbot geltend gemacht. Eine bemerkenswerte Anzahl von Entscheidungen sei von der Türkei auch noch nicht umgesetzt worden. Bei den offiziellen Menschenrechtsausschüssen seien 2006 mehr Beschwerden eingegangen als im vorangegangenen Jahr. Der Abnahmetrend von Folterfällen halte an, jedoch werde nach wie vor von Fällen von Folter und Misshandlung berichtet, speziell in der Phase der polizeilichen Ermittlungen oder außerhalb von Polizeistationen. Zwar sei die Verwendung von Aussagen, die in Abwesenheit eines Rechtsbeistandes zustande gekommen sind, und nicht vor einem Richter bestätigt wurden (d. h. bei denen häufig Misshandlung im Spiel war), nach der Strafprozessordnung verboten, jedoch habe der Kassationsgerichtshof entschieden, dass diese Vorschrift nicht auf zurückliegende Fälle Anwendung findet. So hätten in einigen Fällen niedrigere Instanzen sich auf solche Beweismittel gestützt, bei denen der Angeklagte geltend gemacht hatte, er sei bei ihrer Erlangung misshandelt worden. Der Kampf gegen die Straflosigkeit von Menschenrechtsverletzungen bleibe ein problematischer Bereich. Es fehle an schnellen und unabhängigen Untersuchungen von Verletzungen der Menschenrechte durch die Sicherheitskräfte. Im Gegenteil würden solche Verfahren eher verschleppt, die Täter blieben daher straflos. Trotz des rechtlichen Rahmens, der Folter und Misshandlung verbiete, ereigneten sich solche Fälle, ohne wirksam bekämpft zu werden. Der Zugang zu Anwälten nach der Festnahme sei zwar in den Städten weitgehend gewährleistet, nicht aber in ländlichen Gebieten, vor allem nicht im Südosten des Landes. In den Gefängnissen gebe es einige Probleme wie Überfüllung und unzureichende Gesundheitsversorgung. Vor allem öffneten sich die zivilen und militärischen Gefängnisse (wie auch sonstige Einrichtungen, in denen Menschen festgehalten würden) nicht unabhängigen Beobachtern, die überprüfen könnten, ob das Folterverbot eingehalten wird (wie es im optionalen Protokoll der Konvention gegen die Folter gefordert wird). Die Anklagen und Verurteilungen wegen gewaltloser Meinungsäußerungen seien ferner ein Objekt ernsthafter Besorgnis. Die Zahl der deswegen angeklagten Personen habe sich 2006 im Vergleich zu 2005 verdoppelt und sei im Jahre 2007 weiter angestiegen. Die restriktive Rechtsprechung des Kassationshofes und die andauernden Verfolgungen hätten zu einem Klima der Selbstzensur geführt. Die Haltung der Türkei zu Minderheiten-Rechten sei unverändert. Nur die im Vertrag von Lausanne von 1923 aufgeführten Minderheiten (Juden, Armenier, Griechen) würden als solche anerkannt. Die Türkei müsse aber Sprache, Kultur, Religion, Versammlungsfreiheit und andere Rechte für alle Minderheiten anerkennen. Auf diesem Gebiet habe die Türkei keine Fortschritte gemacht. Vor diesem Hintergrund ist auch der Kläger vor einer erneuten Verfolgung derzeit noch nicht hinreichend sicher. (…)"
Einsender: RA Koch, Würzburg

Rechtsprechung:
VG Stuttgart: § 60 Abs. 7 AufenthG wegen Gefahr der Retraumatisierung nach Vergewaltigung durch Sicherheitskräfte (ausführliches Zitat).
Urteil vom 14.1.2008 - A 11 K 4941/07 - (15 S., M12362)
VG Stuttgart: Keine nachhaltige Verbesserung der Menschenrechtslage, die den Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung rechtfertigen würde (hier: Verdacht der Unterstützung der PKK).
Urteil vom 14.1.2008 - A 11 K 4866/07 - (10 S., M12363)

Weißrussland

Rechtsprechung:
BVerfG: Die Auslieferung nach Weißrussland ist grundsätzlich möglich.
Beschluss vom 20.12.2007 - 2 BvR 51/07 - (7 S., M12397)

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