ASYLMAGAZIN 4 / 2001

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

der Ende 2000 neu gebildete Erste Senat des Bundesverwaltungsgerichts setzt unserer Prognose entsprechend zwanglos die Tradition des aufgelösten Neunten Senats fort: Die Anforderungen für die Flüchtlingsanerkennung werden weiter hochgeschraubt. Die inländische Flucht- alternative kann jetzt schon angenommen werden, wenn dem Geflüchteten zum jetzigen Zeitpunkt die freiwillige Ausreise in das Gebiet der inländischen Fluchtalternative - zur Not aber auch mit deutschen Passersatzpapieren - ohne Gefährdung auf dem Reiseweg möglich ist. Dass der Betreffende nicht in das Gebiet abgeschoben werden kann, reicht für die Annahme einer inländischen Fluchtalternative nicht mehr aus. So entschied das Bundesverwaltungsgericht im Januar in einer Handvoll Entscheidungen, deren Leitentscheidung Sie unter Materielles Asylrecht in diesem Heft finden.
Es ist klar: In der Praxis werden vor allem die nach § 51 I Ausländergesetz anerkannten Iraker davon betroffen sein, deren Familienzusammenführung in einer stillen Allianz von Bundesverwaltungsgericht, Auswärtigem Amt und bei Anträgen auf Familienzusammenführung Widerrufsverfahren veranlassende Innenbehörden über Jahre hinweg ausgebremst wurde (was im Ergebnis nur zum Boom des "Schlepper- Unwesens", nach anderer Lesart: des Fluchthilfe-Gewerbes beitrug). Die Frage ist nun, ob das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge unter der neuen Führung die Steilvorlage des Bundesverwaltungsgerichts in weitere Widerrufsentscheidungen verwandelt. Oder erklärt das Bundesamt das alte Spiel für beendet?
Andererseits: PRO ASYL hat mit Unterstützung des auf Irak spezialisierten WADI e.V. bei den Verhandlungen mit dem Auswärtigen Amt zu den Lageberichten dermaßen gepunktet, dass dem neuen Lagebericht zu Irak wohl nicht mehr zu entnehmen ist, dass der Nord-Irak auf immer und ewig dem uneingeschränkten Zugriff des irakischen Staates entzogen bleiben wird. So findet der Begriff der Schutzzone keine Verwendung mehr; stattdessen wird jetzt erwähnt, dass "das Bagdader Regime (...) an der Einheit des Landes fest(halte)", ein erneutes militärisches Vorgehen gegen die Kurdenpartei im Nordirak "nicht ausgeschlossen werden" könne. Eine vorübergehende Sicherheit sei nur gegeben, "solange Bagdad seine Hoheitsgewalt noch nicht wieder auf die Kurdenregionen ausgeweitet hat" (alle Zitate nach einer Presseerklärung von WADI e.V., M0267). In diese Richtung hatten bisher vor allem das Deutsche Orient-Institut (ASYLMAGAZIN 10/99 S. 16), ihm folgend aber auch einige Gerichte (siehe z. B.: ASYLMAGAZIN 10/99 S. 17, 12/99 S. 17, 10/2000 S. 11) argumentiert. Wird nunmehr die Einmarschgefahr selbst vom Auswärtigen Amt nicht mehr geleugnet, schließen sich möglicherweise mehr Gerichte der bisherigen Mindermeinung an. Der Weg zu diesem Meinungsumschwung scheint geebnet: Zahlreiche Übergriffe von ira- kischen Geheimdienstlern auch im Nord-Irak höhlten die "Sicherheit" ehedem schon aus, was von Obergerichten auch gesehen wird (so zuletzt im ASYLMA- GAZIN 1-2/ 2001, S. 24 und 25).
Die spannende Frage ist also: Wann scheidet der Nord-Irak generell als inländische Flucht- alternative aus? Denn ab dann kommt es auf die Erreichbarkeit des Nord-Irak nicht mehr an. Die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liefe weit- gehend ins Leere.

Ihr Manfred Kohler

Nachrichten

Bund

Kindergeld für türkische und ex-jugoslawische Arbeitnehmer
Zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts hatten im Jahr 2000 bestimmt, dass gemäß der Gleichstellungsklausel im deutsch- türkischen und deutsch-(ex-)jugoslawischen Sozialversicherungsab- kommen das sog. sozialrechtliche Kindergeld in weiteren Fallgruppen zu gewähren ist. War das Kindergeld bisher an einen bestimmten Aufenthaltsstatus geknüpft, so kommt es nach diesen Entscheidungen nur noch auf die Arbeitnehmereigenschaft an. Bis jetzt war jedoch unklar, ob diese Entscheidungen auch auf den praktischen Regelfall, das sog. steuerliche Kindergeld Anwendung finden würde. Wie unsere Recherche und ein neuer Erlaß (M0268) belegten, ist die Frage nun durch eine Entscheidung der Bundesregierung zugunsten der Antragsteller geklärt worden: Die Arbeitsverwaltungen (Kindergeldkassen) haben aus dem Bundesfinanzministerium die Anweisung erhalten, die Entscheidungen des Bundessozialgerichts entsprechend auf das steuerliche Kindergeld anzuwenden. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs wurde nicht mehr abgewartet. Vielmehr solle in den anhängigen Verfahren sogar eine Klaglosstellung erfolgen.
Auch ist nun bestätigt, dass die im Steuerrecht gültige Veranlagungsfrist (vereinfacht: 4 Jahre) auf die Beantragung von Kindergeld im praktischen Regelfall "steuerliches Kindergeld" Anwendung findet. Damit können ehemalige Arbeitnehmer für Zeiträume bis in das Jahr 1997 hinein Kindergeld erhalten. Dies gilt selbst dann, wenn die Kinder im Ausland wohnten. Voraussetzung ist jedoch der in der Praxis nicht immer einfache Nachweis, dass der Antragsteller mindestens einen Tag im fraglichen Monat als Arbeitnehmer beschäftigt war. Weniger leicht ist die Erlangung des Kindergelds dann, wenn für den fraglichen Zeitraum schon Kindergeld beantragt wurde und dieser Antrag bestandskräftig abgelehnt wurde. Siehe zum Kindergeld für türkische und ex-jugoslawische Arbeitnehmer auch den Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Hoffmann in "Aus der Beratungspraxis" sowie die dortigen Internethinweise.

Bundesländer

Baden: Intranet des DW
Das Diakonische Werk bietet für MitarbeiterInnen im Fachbereich Migration und Flüchtlinge neuerdings einen Intranet-Informationsdienst an. Die Registrierung erfolgt auf der Seite www. diakonie-baden.de/mailbox/.

Berlin: Regelung für traumatisierte Bosnier und Kosovaren
Mit durch die Wirren um den polizeiärztlichen Dienst zu erklärender Verspätung hat die Senatsverwaltung den Beschluss der Innenministerkonferenz von November 2000 zu Bosnien- Herzegowina und Kosovo umgesetzt. Die Verfahrensregelung könnte in anderen Bundesländern Nachahmer finden, weswegen wir hier den Wortlaut einer Pressemitteilung des Landes Berlin wiedergeben:
"Die Senatsverwaltung für Inneres hat auf der Grundlage des Beschlusses der Innenministerkonferenz vom November 2000 die Frage des Aufenthaltsstatus für psychisch traumatisierte Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien neu geregelt.
Bosnische Kriegsflüchtlinge erhalten danach eine zunächst auf zwei Jahre befristete Aufenthaltsbefugnis, wenn sie sich wegen einer schweren Traumatisierung bereits mindestens seit dem 1. Januar 2000 in einer längerfristig angelegten fachärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung befinden. Eine Verlängerung dieser Aufenthaltsbefugnis ist möglich. Mit einbezogen sind die Mitglieder der Kernfamilie (Ehegatten, Kinder). Der Bezug von Sozialhilfe steht der Erteilung der Aufenthaltsbefugnis nicht entgegen. Bosnische Staatsangehörige, die nicht unter diese Regelungen fallen, bekommen bei Nachweis einer schweren Traumatisierung aufgrund der weiterhin fehlenden Behandlungsmöglichkeiten in Bosnien und Herzegowina auch künftig eine auf ein Jahr befristete Duldung.
Schwer psychisch traumatisierten Flüchtlingen aus dem Kosovo kann künftig eine Aufenthaltsbefugnis erteilt werden, sofern sie vor dem 1. Juli 1999 in das Bundesgebiet eingereist sind und sich ebenfalls bereits in längerfristig angelegter fachärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befinden. Neu geregelt ist nunmehr auch das Verfahren zur Überprüfung geltend gemachter psychischer Traumatisierung bei Flüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Vorgelegte Atteste wer- den künftig zunächst von der Ausländerbehörde auf Schlüssigkeit geprüft. Dabei muss das Attest gewissen inhaltlichen Min- destkriterien entsprechen, die auf Bitte des Senats von der Ärztekammer Berlin erarbeitet worden sind.
Sofern sich eventuell Schlüssigkeitszweifel selbst unter Beteiligung von Flüchtling und Aussteller des Attestes nicht ausräumen lassen, wird eine Zweitbegutachtung durch eine Fach- kraft aus einem Gutachterpool veranlasst. Diese Fachärzte für Neurologie / Psychiatrie sowie ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten / Psychoana- lytikern sind vom Senat im Zusammenwirken mit den jeweiligen Standesorganisationen (Ärz- tekammer Berlin, Gesamtverband Berliner und Brandenburger Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker) ausgewählt worden und werden von der Ausländerbehörde jeweils einzelfallbezogen beauftragt."

NRW: Aufnahmeeinrichtungen bald privatisiert?
Wie der Flüchtlingsrat NRW auf seiner Homepage www.fluechtlingsrat.de schrieb, hat die Landesregierung die Betreuung und Beratung der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes europaweit ausgeschrieben. Dies geschah angeblich mit dem Ziel, die bisherigen Betreiber (AWO und DRK) durch eine private Firma aus Chemnitz zu ersetzen. Selbige Firma sei dadurch in Erscheinung getreten, dass sie den Zugang zu ihren Einrichtungen Dritten versagt und die Beratung minimiert.

Europa

Korrigendum: Was ist die ARK?
Selten genug werden wir von unseren Lesern auf Fehler hingewiesen. Deshalb an dieser Stelle: Die im Hauptteil des Heft 3/ 2001 mehrfach erwähnte ARK ist die Schweizerische Asylrekurskommission und nicht die Allgemeine Rekurs-Kommission, zu der wir sie erhoben oder auch nur verfremdet haben. Herzlichen Dank an Jürg Schertenleib von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe für diesen Hinweis!

Frankreich: Dubliner Übereinkommen durch Territorialasyl ausgebremst
Das Verwaltungsgericht des Pariser Vororts Cergy hat entschieden, dass die Prüfung des unlängst eingefügten Territorial- asyls (für Freiheitskämpfer) nicht mit Hinweis auf das Dubliner Übereinkommen unterbleiben kann. Sollten die darüberliegenden Instanzen und insbesondere der Staatsrat diese Entscheidung bestätigen, hätte Frankreich die Ausgangssituation, die in Deutschland zur Änderung des alten Art. 16 Grundgesetz geführt hat. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die höheren Instanzen und der Gesetzgeber diese Rechtsprechung Bestand haben lassen.

Irland / Russland: Refugee in orbit nicht aus der Transitzone gelassen
Ein iranischer Schriftsteller, der zuvor vergeblich in Kuba um Asyl nachgesucht hatte, beantragte auf dem Flug von Kuba nach Moskau auf einem Zwischenstop in Irland Asyl. Das Verlassen der Transitzone wurde ihm jedoch versagt. Er wurde gezwungen, weiter nach Moskau zu fliegen. Nach Angaben von ai droht ihm auch in Moskau, dass er keinen Zugang zum Asylverfahren erhält und er in sein Heimatland abgeschoben wird (UA vom 23.1.2001, EUR 46/004/2001, M0109).

Österreich: Anerkennungszahlen / zunehmend nur Transitland
"Die Asylbehörden haben im Jahr 2000 über rund 5.800 Asylanträge entschieden, weitere 10.616 Verfahren wurden wegen Abwesenheit des/ der Asylsuchenden eingestellt und fast 4.000 AsylwerberInnen haben ihren Antrag zurückgezogen." "Im Jahre 2000 gab es bei der Anzahl der Abweisungen von Anträgen wegen "offensichtlicher Unbegründetheit" eine Steigerung um 40 %. Im vergangenen Jahre wurden 663 Anträge in diesem beschleunigten Verfahren abgeschlossen. Unter den Asylverfahren, bei denen auf die Fluchtgründe eingegangen wurde, machen diese offensichtlich unbegründeten Fälle 18 % aus.
Von den 3.080 "Normalverfahren" wurden 384 mit Asylgewährungen abgeschlossen. Dabei zeigte sich der Unabhängige Bundesasylsenat mit 7 Prozent Anerkennungsquote im Berufungsverfahren (215 Asylgewährungen) etwas liberaler als das Bundesasylamt mit 5,5 Prozent (169 Asylgewährungen). Aufgebessert auf 17,3 Prozent wird die Asylquote durch die Asylerstreckung auf Familienangehörige."
"Asyl erhielt jeder zweite afghanische Flüchtling, bei Flüchtlingen aus dem Irak rund jeder Vierte, von den Iranern und jugoslawischen Staatsangehörigen jeder Siebte."
Aus: asylkoordination aktuell 4/01

Schweiz: Anerkennungszahlen 2000
Ohne Berücksichtigung von "Rückzügen" und "Abschreibungen" ergab sich im Jahr 2000 folgende Liste der Herkunftsländer mit den höchsten Anerkennungszahlen:

Afghanistan:
Türkei:
Iran:
Irak:
Kolumbien:
Bosnien-Herz.:
Syrien:
Somalia:
Äthiopien:
Algerien:
DRKongo:
Pakistan:
Alle weiteren:

78,51 %
42,54 %
20,31 %
19,69 %
19,67 %
12,89 %
8,39 %
5,97 %
5,23 %
4,43 %
4,42 %
3,19 %
unter 2 %

Insgesamt betrug die Anerkennungsquote 5,38 % aller Erledigungen unter Einbeziehung der Familienzusammenführungen, ohne deren Einbeziehung jedoch nur 1,77 %.
Quelle: ASYL (Schweizerische Flüchtlingshilfe), Heft 1/01

Tschechien und Ungarn als Drittstaaten unsicher
In mehreren Entscheidungen hat der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) entschieden, dass die Tschechische Republik und Ungarn nicht als sichere Drittstaaten gelten können. Grund hierfür sind Verfahrensbeschränkungen und rechtstaat- liche Defizite (Tschechische Republik: 1.12. 2000; Zl.: 213.907/ 0-X/28/99 und 22.01.2001 Zl.: 206.291/12-III/07/00; Ungarn: 28.12. 2000 Zl.: 219.844/10-II/ 04/00).
Quelle: Asylrundbrief

Herkunftsländer-Kurzmeldungen

Ägypten: Menschenrechtsorganisationen berichten von mehr als 15.000 politischen Gefangenen, die teilweise von Militärherichten in unfairen Prozessen zu Haftstrafen und zum Tode verurteilt wurden (FR v. 13.3.2001, M0125).

Afghanistan: Anfang März waren schon mehr als 260 Personen in nördlichen Landesteilen infolge Kälte und Hunger gestor- ben (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 5.3 2001, M0088). Le Monde spricht unter Berufung auf den Führer der Opposition Massoud von mehr als 1.000 Hungertoten (13.3.2001, M0114).
Eine eindrückliche, achtseitige Reportage über die katastrophalen humanitären Bedingungen enthält die Washington Post v. 18.3.2001 (M0290).
Ein Minister der Taliban-Regierung wurde durch ein Bombenattentat leicht verletzt (BBC v. 18.3.2001, M0269).
Im Februar sind ca. 10.000 afghanische Flüchtlinge von pakistanischen Behörden an der Grenze abgewiesen worden (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs vom 22.3. 2001, M0277).
130 afghanische Flüchtlinge wurden aus Pakistan nach Afghanistan abgeschoben (UN Of fice for the Coordination of Humanitarian Affairs vom 29.3. 2001, M0340). Der Gouverneur einer nord-westlichen Provinz Pakistans hat angekündigt, meh rere tausend afghanische Flücht linge, die weniger als zwei Jahre im Land seien, abzuschieben (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs vom 28.3.2001, M0329).
Einen Bericht über die Lage in verschiedenen Provinzen enthält UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 18.3.2001, M0346.

Angola: Der UN Sonderbeauftragte für Binnenvertriebene, Dennis McNamara, bekundet ein erschreckendes Maß an Menschenrechtsverletzungen (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 19.3.2001, M0263).

Bangladesch: Jährlich werden 200 Frauen Opfer von Säureattentaten (taz vom 6.3.2001, M0074).

Burundi: ai ist besorgt darüber, dass Menschenrechtsverletzungen wie Tötungen von Zivilisten, willkürliche Verhaftungen, Folter, Verschwindenlassen seit dem Unterzeichnen des Friedensabkommens Ende August 2000 immer häufiger würden (Presseerklärung v. 22.3.2001, M0258) und dass die Mehrheit der 30.000 Binnenvertriebenen, die sich in der Hauptstadt Bujumbura aufhalten, ungenügende humanitäre Unterstützung erhalten (ai- Presseerklärung vom 06.03.2001, M0071).
Bei Kämpfen um die nördlichen Bezirke der Hauptstadt Bujumbura sind in zwei Wochen mehr als 200 Hutu-Rebellen und 10 Soldaten ums Leben gekommen (BBC 12.3.2001, M0093). Die Kämpfe setzten sich auch in der zweiten März-Hälfte fort (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs vom 21.3.2001, M0256).
Ein Sprecher der Vereinten Nationen ging davon aus, dass infolge der Kämpfe landesweit ca. 50.000 Menschen ihr Heim verlassen mussten (BBC v. 2.3. 2001, M0096).
Zwei Journalisten, die wegen eines Interviews mit einem Rebellenführer verhaftet worden waren, sind gegen Kaution freigelassen worden (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 19.3.2001, M0247). Auch 8 weitere Personen sind mutmaßlich wegen Verbindungen zur FNL verhaftet, größtenteils jedoch wenige Tage später wieder freigelassen worden (ai, Urgent Actions vom 19.3.2001 und 20.3.2001, M0310 und M0311).
Nach Angaben des IKRK leiden eine Million Menschen an Unterernährung (kna/FR vom 30.3. 2001, M0350).

China: Nach Angaben des Tibet Information Network ist die Zahl der tibetischen politischen Gefangenen von 538 im Januar 2000 auf 266 im Januar 2001 gesunken, während gleichzeitig die Haftbedingungen für die Verbliebenen verschärft wurden (Bericht v. 22.2.2001, M0337).

Côte d'Ivoire: Entlastungszeugen in einem Prozess gegen zwei ranghohe Militärs, welche wegen Gefährdung der Staatssicherheit angeklagt worden sind, erklärten vor einem Militärgericht, dass sie gefoltert worden sind (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 12.5.2001, M0105). Dies wurde von dem Gericht anerkannt, so dass die Hälfte der Angeklagten freigesprochen und nur weitere 11 Personen, allerdings teilweise zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden sind (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs vom 14.3.2001, M0249). Den Angeklagten war vorgeworfen worden, einen Mordversuch am früheren Staats- chef und General Robert Guei begangen zu haben.
Bei den Kommunalwahlen hat die oppositionelle RDR gewonnen, deren Mitglieder in der Vergangenheit oft gezielt verfolgt wurden (Le Monde vom 29.3.2001, M0360)

Guinea: Seit Anfang März sind die Kämpfe der von Liberia unterstützten Guerilla mit der Armee teilweise auch in der Nähe der Hauptstadt wieder häufiger geworden, so der private Nachrichtendienst Stratfor.com (21. 03.2001, M0259).

Indien: 6 Menschen starben bei einem Zusammenstoß zwischen der Polizei und Anhängern eines prominenten Abgeordneten in dem nördlichen Landesteil Bihar (BBC v. 17.03.2001, M0270). In dem ebenfalls nördlichen Bundesstaat Uttar Pradesh starben mindestens 15 Personen bei Zusammenstößen zwischen Hindus und Moslems aus Anlass der Verbrennung eines Exemplars des Koran durch Hindus in Delhi als Reaktion auf die Zerstörung buddhistischer Statuen durch die Taliban in Afghanistan (BBC 18.3.2001, M0271).

Irak: "Irakische Polizisten greifen im Süden des Landes Augenzeugen zufolge Dörfer an auf der angeblichen Suche nach Deserteuren. Dabei werden Menschen ohne Befehl verhaftet, Häuser zerstört und Flüchtende erschossen", heißt es im Bericht des UN-Sonderberichterstatters (dpa/taz v. 10.3.2001, vollständiger Abdruck, M0080).

Iran: Mehr als 30, nach anderen Angaben rund 40 Angehörige einer moderat-oppositionellen Gruppe, der mit dem Präsidenten Khatami in Verbindung stehenden "Religiösnationalistischen Allianz", sind bei einem Treffen in Teheran verhaftet worden (BBC vom 12.03.2001, M0092; ap/taz v. 13.3.2001, M0112).
Der Vize-Innenminister und Vertraute des reformistischen Präsidenten Khatami, Mostafa Tajzadeh, ist wegen vorgeblicher Beihilfe zum Wahlbetrug zu einem Jahr Haft verurteilt worden (Le Monde v. 5.3.2001, M0254).
Die Partei "Bewegung für die Befreiung des Iran" des ehemaligen Regierungschefs Bazargan ist formell verboten worden; ca. 15 ihrer Mitglieder wurden verhaftet (Le Monde v. 19.3.2001, M0252). ai sprach von über 20 Verhaftungen (UA v. 21.3.2001 u. 12.3.2001, M0308 u. M0309). Parallel zu den Verhaftungen wurden vier reformorientierte Zeitungen geschlossen (NZZ v. 19.3.2001, M0287).
Ein zwischenzeitlich freigelassener Teilnehmer an der Iran- Konferenz der Heinrich-Böll-Stiftung im April 2000 ist nach einer Rede vor Studenten erneut festgenommen worden (ai, UA vom 01.03.2001, MDE 13/007/ 2001, M0106).
Ein Studentenführer ist auf Befehl eines Revolutionsgerichts verhaftet worden (BBC v. 26.3. 2001, M0295).
5 mutmaßliche Drogenhändler wurden hingerichtet (NZZ v. 19.3.2001, M0286).

Israel/Palästina: In den letzten 5 Monaten sind infoge des palästinensischen Aufstands mindestens 415 Menschen, überwiegend Araber, getötet worden (BBC v. 3.3.2001, M0066).
Selbst der palästinensische Justizminister gibt zu, dass die Prozesse gegen mutmaßliche Kollaborateure nicht rechtstaatlichen Kriterien entsprechen (BBC v. 20.3.2001, M0288).

Kamerun: Sechs Mitglieder der englischsprachigen Unabhängigkeitsbewegung sind nach 14 Monaten Haft "vorübergehend" freigelassen worden (BBC vom 20.3.2001, M0281).

Kolumbien: Unter den Augen oder sogar mit Hilfe der Armee verbreiten Paramilitärs durch zahlreiche zielgerichtete Morde von Vertretern der Zivilgesellschaft in der Stadt Barrancabermeja und Umgebung Angst und Schrecken (FR vom 19.3.2001, M0297).
Auch Angriffe der Paramilitärs auf die Gemeinde San Carlos im Bezirk Antioquia lassen den Schluss auf eine Unterstützung durch Militärs zu (ai, UA v. 26.3.2001, M0318).
Eine vom Deutschen Richterbund gegründete Stiftung hat im ersten Halbjahr 2001 42 weitere Familien von getöteten Richtern und Staatsanwälten zu betreuen (SZ vom 29.3.2001, M0336).

Kongo, Dem. Rep.: Mit Unterstützung von Simbabwe haben sich die Hardliner in der Regierung offenbar durchgesetzt; mehrere hohe Militärs, die mit Unterstützung Angolas eine Öffnung befürworteten, sind offenbar verhaftet worden (taz v. 3.3.2001, M0075). ai spricht davon, dass seit Dezember 2000 mehr als 100 Personen aus der östlichen Kivu-Region incommunicado gehalten werden und in Gefahr sind, wie üblich gefoltert zu werden; ai verweist weiterhin darauf, dass seit 1997 Häftlinge überwiegend in unfairen Verfahren zum Tod verurteilt worden sind und allein in 2000 die Todesstrafe 35 mal vollstreckt wurde, manchmal sogar innerhalb weniger Stunden nach der Verurteilung (ai- Presseerklärung vom 28.3.2001, M0330).
Auch der UN Sonderberichterstatter Garreton sieht keine Verbesserung der Menschenrechtslage, sondern statt dessen eine besondere Gefahr für Verteidiger der Menschenrechte, die als Unterstützer der Rebellen gesehen würden; zugleich beklagte er, dass in den von den RCD-Rebellen kontrollierten Gebieten Tausende, besonders Priester und Pastoren umgebracht worden sind (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 27.3.2001, M0332).
Mitte März berichtete allerdings eine örtliche Nicht-Regierungsorganisation, dass Kabila junior die Schließung aller Haftzentren beschlossen habe, die nicht unter der Kontrolle der Generalstaatsanwaltschaft stehen (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 12.3. 2001, M0104).

Libanon: Der ehemalige Geheimdienstchef der SLA wurde in Abwesenheit zum Tode verurteilt (ap/taz v. 30.3.2001, M0344).

Liberia: Eine häufig der Folter bezichtigte "Anti-Terroreinheit" ging gewaltsam und mit Verhaftungen gegen Universitätsstudenten vor, die sich mit vier verhafteten Journalisten (siehe frühere Ausgaben) solidarisch erklärt hatten (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 27.3.2001, M0331; ai- Presseerklärung vom 23.3.2001, M0275).

Mazedonien: Entgegen anderslautenden Presseberichten sieht ein BBC-Korrespondent keine Anzeichen für den Rückzug der UCK-Guerilla (BBC v. 30.3.2001, M0356). Mehr als 30.000 Menschen wurden infolge der Kämpfe nach UN-Angaben vertrieben (ReliefWeb v. 26.3.2001, M0358).

Marokko: Die Strafverfahren gegen Angehörige der örtlichen Menschenrechtsvereinigung einerseits und einer islamischen Gruppe andererseits werden fortgesetzt; beide Gruppen hatten im Dezember gegeneinander demonstriert (ai-Presseerklärung v. 6.3.2001, M0087).

Moldawien: Über katastrophale, TBC verbreitende Haftbedingungen und durchschnittlich 7-jährige Untersuchungshaft berichtet die taz vom 23.3. 2001, M0324.

Namibia: Der Präsident hat die Polizei des Landes dazu aufgerufen, Homosexuelle zu verhaften (BBC v. 20.3.2001, M0282; ai-Presseerklärung v. 29.3.2001, M0361).

Nepal: Im Zusammenhang mit dem Kampf der United People's Front (UPF) haben nach Angaben von ai Anti-Terroreinheiten schon 400 Menschen hingerichtet, 1500 politische Häftlinge zähle das Land; auch seitens der Guerilla würden missliebige Personen gezielt getötet (FR v. 13.3.2001, M0124).

Nigeria: Bei Studentenunruhen sind zwei Personen von der Polizei erschossen worden (BBC 9.3. 2001, M0094).

Pakistan: Unmittelbar vor dem Nationalfeiertag wurden mindestens 200, nach verschiedenen Berichten jedoch bis zu 2.000 Gegner des jetzigen Militärregimes jeglicher Couleur und teilweise auch deren Familienangehörige verhaftet (ai-Presseerklärung v. 23.3.2001, M0274, UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 22.3. 2001, M0276; New York Times vom 20.3.2001, M0289; NZZ v. 23.3.2001, M0294; ap/NZZ v. 21.3.2001, M0292). Die Frankfurter Rundschau vom 23.3. 2001 konkretisiert, dass es sich bei der Mehrzahl der Verhafteten um Angehörige der Pakistan People's Party der früheren Premierministerin Benazir Bhutto sowie der Pakistanischen Moslem Liga (PML) handle (M0293).
Der Vorsitzende der Menschenrechtskommission von Pakistan warf der Regierung aus Anlass der soeben erwähnten Verhaftungswelle ebenfalls vor, dass Tausende politisch aktiver Menschen in der Provinz West-Punjab in letzter Zeit ohne Anklageerhebung verhaftet worden seien (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 22.3.2001, M0276).
Bei einem Angriff auf eine schiitische Moschee sind 12 Schiiten ums Leben gekommen (BBC 5.3.2001, M0068).
Bei einem Angriff auf eine sunnitische Moschee sind 8 Gläubige getötet worden (BBC v. 13.3.2001, M0091).

Russland: Noch immer sitzen Hunderttausende zu Unrecht in Straf- und Arbeitslagern, teilweise wurden sie wegen verhältnismäßig geringfügiger Taten zu langjährigen Strafen verurteilt, schreibt die FR in einer ausführlichen Reportage vom 8.3.2001 (M0072)
In Tschetschenien greift das Phänomen des "Verschwindenlassens" um sich: Human Rights Watch, Presseerklärung v. 21.3. 2001, M0257 und dazu der 40- seitige Bericht unter: www.hrw. org/hrw/reports/2001/chechnya
Auch die russische Organisation Memorial berichtet von aufgefundenen Leichen "Verschwun- dener" (FR v. 22.3.2001, M0305).
Ein Bombenattentat in Süd- Russland, bei dem 21 Menschen ums Leben kamen, wird tschetschenischen Terroristen zu- geschrieben; Verdächtige wur- den ausgerechnet in Grosny verhaftet (FR vom 26.3.2001, M0301). Das Attentat hatte eine groß angelegte Suchaktion zur Folge (BBC vom 25.03.2001, M0302).
Unter den Rebellen ist offenbar ein tiefer Konflikt eingerissen (Institute for War and Peace Reporting vom 26.03.2001, M0334).

Somalia: Ein War-Lord hat das Büro der Hilfsorganisation Médecins sans Frontières angegriffen und einige ihrer Mitarbeiter sowie UN Bedienstete entführt (NZZ vom 29.03.2001, M0339; afp/taz v. 28.03.2001, M0323).
Die War-Lords, die sich am Friedensprozess in Djibouti nicht beteiligt hatten, sowie der Präsident der nord-östlichen Region Puntland haben sich in Addis Abeba getroffen, um eine Allianz gegen die aus dem Friedensprozess hervorgegangene "Regierung" zu bilden (BBC v. 22.3.2001, M0284; FR v. 26.3. 2001, M0300).
Bei einem Attentatsversuch auf den im Rahmen des Friedensprozesses gewählten Präsidenten wurde nur dessen Hotelzimmer zerstört (FR vom 26.3. 2001, M0300).

Sri Lanka: Ein Journalist ist wegen mutmaßlicher Verbindung zu der LTTE (Tamil Tigers) verhaftet und mit einem Rohr geschlagen worden (BBC vom 8.3. 2001, M0090).

Sudan: Die britische Entwicklungshilfeorganisation Christian Aid wirft der sudanesischen Regierung und verschiedenen Ölgesellschaften vor, dass zum Zwecke der Ölförderung Tausende von Menschen entweder vertrieben oder getötet wurden (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 19.3. 2001, M0264, oder der vollständige Bericht unter: www. christian-aid.org.uk).
Der UN Sonderberichterstatter und frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum schloss sich den Vorwürfen an (FR v. 30.3. 2001, M0349).
Ein Menschenrechtsverteidiger und Leiter eines im November 2000 gegründeten Zentrums zur Behandlung Traumatisierter ist am 11.3.2001 verhaftet worden (ai, UA vom 15.3. 2001, M0312).
Im Süden des Landes brachen Kämpfe zwischen verschiedenen Gruppen der Nuer aus, die teilweise auf Regierungs-, teilweise auf Rebellenseite stehen (HRW-Presseerklärung vom 3.3. 2001, M0070).
Einen Bericht über die Lage der Kopten enthält die NZZ v. 20.3.2001, M0283.
3 Millionen Menschen könnten nach Aussage eines Gesandten des Welternährungsprogramms in diesem Jahr an Hunger sterben (Sky.com vom 29.3. 2001, M0352; ap/taz vom 30.3. 2001, M0342).

Syrien: Konträr zu den ersten Anzeichen der Liberalisierung nach der Machtübernahme durch Assad Junior scheinen die Hardliner im Apparat wieder an Einfluss zu gewinnen; es gibt wieder politische Verhaftungen (The Economist vom 22.3.2001, M0355).

Tadschikistan: Der Innenminister erklärte in einem Presseinterview, dass 59 führende Personen und 150 Mitglieder der islamischen "Hizb-ut-tahrir" im vergangenen Jahr verhaftet worden sind (Übersetzung eines Artikels vom 3.2.2001 aus der örtlichen Zeitung "Sadoi Mardum", M0245).

Türkei: Das traditionell konfliktträchtige kurdische Neujahrsfest Newroz verlief diesmal weitgehend friedlich (NZZ vom 22.3.2001, M304). Jedoch wurden drei junge Personen wohl im Zusammenhang mit den Fest- vorbereitungen verhaftet (ai, UA v. 28.3.2001, M0341).
Der Verbotsprozess gegen den Menschenrechtsverein IHD hat begonnen (FR v. 20.3.2001, M0306).
Noch immer beteiligen sich 284 Häftlinge, die überwiegend der "Revolutionären Volksbefreiungsarmee" DHKP/C angehören sollen, am Hungerstreik gegen die Verlegung aus Großzellen in Gefängnisse mit 1-2- Mann-Zellen; sie befürchten, dass Misshandlungen durch die Wärter häufiger vorkommen werden (SZ vom 23.3.2001, M0303).
67 gegen die Verlegung demonstrierende Menschenrechts- aktivisten wurden verhaftet (ap/ NZZ v. 19.3.2001, M0307).

Tunesien: ai sieht örtliche Menschenrechtsorganisationen und andere Organisationen der Zivilgesellschaft immer stärkerer Repression ausgesetzt (Presseerklärung v. 16.3.2001, M0248).

Uganda: Die ugandische Regierung setzte Gewalt, willkürliche Verhaftungen ein, um die Wahlen zu gewinnen; teilweise wurden jedoch auch Unterstützer des Präsidenten Museveni eingeschüchtert (HRW-Presseerklärung v. 5.3.2001, M0069; ai-Presseerklärung v. 16.3.2001, M0272).

Ukraine: Der Geheimdienst hat angekündigt, die zum Teil gewaltsamen Demonstranten einer Großdemonstration am 10. 3.2001 wegen "Verbrechen gegen den Staat" anzuklagen; ein Teil der 200 Festgenommenen sei jedoch auch nur verwarnt und dann freigelassen worden (dpa/taz v. 13.3.2001, M0113).

Vietnam: Die Regierung warf der Minderheitengruppe der buddhistisch-konfuzianisch-animistischen Hoa-Hoa-Sekte vor, dass sie eine Massenselbstverbrennung am Ende eines Zuges auf die Hauptstadt geplant habe (BBC v. 25.3.2001, M0296).

Redaktionsschluß: 30.03.2001

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