Liebe Leserinnen und Leser,
der Ende 2000 neu gebildete Erste Senat des Bundesverwaltungsgerichts setzt
unserer Prognose entsprechend zwanglos die Tradition des aufgelösten Neunten
Senats fort: Die Anforderungen für die Flüchtlingsanerkennung werden weiter
hochgeschraubt. Die inländische Flucht- alternative kann jetzt schon
angenommen werden, wenn dem Geflüchteten zum jetzigen Zeitpunkt die freiwillige
Ausreise in das Gebiet der inländischen Fluchtalternative - zur Not aber auch
mit deutschen Passersatzpapieren - ohne Gefährdung auf dem Reiseweg möglich
ist. Dass der Betreffende nicht in das Gebiet abgeschoben werden kann, reicht
für die Annahme einer inländischen Fluchtalternative nicht mehr aus. So entschied
das Bundesverwaltungsgericht im Januar in einer Handvoll Entscheidungen, deren
Leitentscheidung Sie unter Materielles Asylrecht in diesem Heft finden.
Es ist klar: In der Praxis werden vor allem die nach § 51 I Ausländergesetz
anerkannten Iraker davon betroffen sein, deren Familienzusammenführung
in einer stillen Allianz von Bundesverwaltungsgericht, Auswärtigem Amt und bei
Anträgen auf Familienzusammenführung Widerrufsverfahren veranlassende Innenbehörden
über Jahre hinweg ausgebremst wurde (was im Ergebnis nur zum Boom des "Schlepper-
Unwesens", nach anderer Lesart: des Fluchthilfe-Gewerbes beitrug). Die Frage
ist nun, ob das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge unter
der neuen Führung die Steilvorlage des Bundesverwaltungsgerichts in weitere
Widerrufsentscheidungen verwandelt. Oder erklärt das Bundesamt das alte
Spiel für beendet?
Andererseits: PRO ASYL hat mit Unterstützung des auf Irak spezialisierten WADI
e.V. bei den Verhandlungen mit dem Auswärtigen Amt zu den Lageberichten dermaßen
gepunktet, dass dem neuen Lagebericht zu Irak wohl nicht mehr zu entnehmen
ist, dass der Nord-Irak auf immer und ewig dem uneingeschränkten Zugriff des
irakischen Staates entzogen bleiben wird. So findet der Begriff der Schutzzone
keine Verwendung mehr; stattdessen wird jetzt erwähnt, dass "das Bagdader Regime
(...) an der Einheit des Landes fest(halte)", ein erneutes militärisches Vorgehen
gegen die Kurdenpartei im Nordirak "nicht ausgeschlossen werden" könne. Eine
vorübergehende Sicherheit sei nur gegeben, "solange Bagdad seine Hoheitsgewalt
noch nicht wieder auf die Kurdenregionen ausgeweitet hat" (alle Zitate nach
einer Presseerklärung von WADI e.V., M0267). In diese Richtung hatten bisher
vor allem das Deutsche Orient-Institut (ASYLMAGAZIN 10/99 S. 16), ihm folgend
aber auch einige Gerichte (siehe z. B.: ASYLMAGAZIN 10/99 S. 17, 12/99 S. 17,
10/2000 S. 11) argumentiert. Wird nunmehr die Einmarschgefahr selbst vom Auswärtigen
Amt nicht mehr geleugnet, schließen sich möglicherweise mehr Gerichte der bisherigen
Mindermeinung an. Der Weg zu diesem Meinungsumschwung scheint geebnet: Zahlreiche
Übergriffe von ira- kischen Geheimdienstlern auch im Nord-Irak höhlten die "Sicherheit"
ehedem schon aus, was von Obergerichten auch gesehen wird (so zuletzt im ASYLMA-
GAZIN 1-2/ 2001, S. 24 und 25).
Die spannende Frage ist also: Wann scheidet der Nord-Irak generell als inländische
Flucht- alternative aus? Denn ab dann kommt es auf die Erreichbarkeit des Nord-Irak
nicht mehr an. Die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liefe weit-
gehend ins Leere.
Ihr Manfred Kohler
Kindergeld für türkische und ex-jugoslawische Arbeitnehmer
Zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts hatten im Jahr 2000 bestimmt, dass
gemäß der Gleichstellungsklausel im deutsch- türkischen und deutsch-(ex-)jugoslawischen
Sozialversicherungsab- kommen das sog. sozialrechtliche Kindergeld in weiteren
Fallgruppen zu gewähren ist. War das Kindergeld bisher an einen bestimmten Aufenthaltsstatus
geknüpft, so kommt es nach diesen Entscheidungen nur noch auf die Arbeitnehmereigenschaft
an. Bis jetzt war jedoch unklar, ob diese Entscheidungen auch auf den praktischen
Regelfall, das sog. steuerliche Kindergeld Anwendung finden würde. Wie unsere
Recherche und ein neuer Erlaß (M0268) belegten, ist die Frage nun durch eine
Entscheidung der Bundesregierung zugunsten der Antragsteller geklärt worden:
Die Arbeitsverwaltungen (Kindergeldkassen) haben aus dem Bundesfinanzministerium
die Anweisung erhalten, die Entscheidungen des Bundessozialgerichts entsprechend
auf das steuerliche Kindergeld anzuwenden. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs
wurde nicht mehr abgewartet. Vielmehr solle in den anhängigen Verfahren sogar
eine Klaglosstellung erfolgen.
Auch ist nun bestätigt, dass die im Steuerrecht gültige Veranlagungsfrist (vereinfacht:
4 Jahre) auf die Beantragung von Kindergeld im praktischen Regelfall "steuerliches
Kindergeld" Anwendung findet. Damit können ehemalige Arbeitnehmer für Zeiträume
bis in das Jahr 1997 hinein Kindergeld erhalten. Dies gilt selbst dann,
wenn die Kinder im Ausland wohnten. Voraussetzung ist jedoch der in der Praxis
nicht immer einfache Nachweis, dass der Antragsteller mindestens einen Tag im
fraglichen Monat als Arbeitnehmer beschäftigt war. Weniger leicht ist die Erlangung
des Kindergelds dann, wenn für den fraglichen Zeitraum schon Kindergeld beantragt
wurde und dieser Antrag bestandskräftig abgelehnt wurde. Siehe zum Kindergeld
für türkische und ex-jugoslawische Arbeitnehmer auch den Beitrag von Rechtsanwalt
Dr. Hoffmann in "Aus der Beratungspraxis" sowie die dortigen Internethinweise.
Baden: Intranet des DW
Das Diakonische Werk bietet für MitarbeiterInnen im Fachbereich Migration
und Flüchtlinge neuerdings einen Intranet-Informationsdienst an. Die Registrierung
erfolgt auf der Seite www. diakonie-baden.de/mailbox/.
Berlin: Regelung für traumatisierte Bosnier und Kosovaren
Mit durch die Wirren um den polizeiärztlichen Dienst zu erklärender Verspätung
hat die Senatsverwaltung den Beschluss der Innenministerkonferenz von November
2000 zu Bosnien- Herzegowina und Kosovo umgesetzt. Die Verfahrensregelung könnte
in anderen Bundesländern Nachahmer finden, weswegen wir hier den Wortlaut einer
Pressemitteilung des Landes Berlin wiedergeben:
"Die Senatsverwaltung für Inneres hat auf der Grundlage des Beschlusses der
Innenministerkonferenz vom November 2000 die Frage des Aufenthaltsstatus für
psychisch traumatisierte Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien neu geregelt.
Bosnische Kriegsflüchtlinge erhalten danach eine zunächst auf zwei Jahre befristete
Aufenthaltsbefugnis, wenn sie sich wegen einer schweren Traumatisierung bereits
mindestens seit dem 1. Januar 2000 in einer längerfristig angelegten fachärztlichen
oder psychotherapeutischen Behandlung befinden. Eine Verlängerung dieser Aufenthaltsbefugnis
ist möglich. Mit einbezogen sind die Mitglieder der Kernfamilie (Ehegatten,
Kinder). Der Bezug von Sozialhilfe steht der Erteilung der Aufenthaltsbefugnis
nicht entgegen. Bosnische Staatsangehörige, die nicht unter diese Regelungen
fallen, bekommen bei Nachweis einer schweren Traumatisierung aufgrund der weiterhin
fehlenden Behandlungsmöglichkeiten in Bosnien und Herzegowina auch künftig eine
auf ein Jahr befristete Duldung.
Schwer psychisch traumatisierten Flüchtlingen aus dem Kosovo kann künftig eine
Aufenthaltsbefugnis erteilt werden, sofern sie vor dem 1. Juli 1999 in das Bundesgebiet
eingereist sind und sich ebenfalls bereits in längerfristig angelegter fachärztlicher
oder psychotherapeutischer Behandlung befinden. Neu geregelt ist nunmehr auch
das Verfahren zur Überprüfung geltend gemachter psychischer Traumatisierung
bei Flüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Vorgelegte Atteste wer- den
künftig zunächst von der Ausländerbehörde auf Schlüssigkeit geprüft. Dabei muss
das Attest gewissen inhaltlichen Min- destkriterien entsprechen, die auf Bitte
des Senats von der Ärztekammer Berlin erarbeitet worden sind.
Sofern sich eventuell Schlüssigkeitszweifel selbst unter Beteiligung von Flüchtling
und Aussteller des Attestes nicht ausräumen lassen, wird eine Zweitbegutachtung
durch eine Fach- kraft aus einem Gutachterpool veranlasst. Diese Fachärzte für
Neurologie / Psychiatrie sowie ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten
/ Psychoana- lytikern sind vom Senat im Zusammenwirken mit den jeweiligen Standesorganisationen
(Ärz- tekammer Berlin, Gesamtverband Berliner und Brandenburger Psychoanalytikerinnen
und Psychoanalytiker) ausgewählt worden und werden von der Ausländerbehörde
jeweils einzelfallbezogen beauftragt."
NRW: Aufnahmeeinrichtungen bald privatisiert?
Wie der Flüchtlingsrat NRW auf seiner Homepage www.fluechtlingsrat.de schrieb,
hat die Landesregierung die Betreuung und Beratung der Erstaufnahmeeinrichtungen
des Landes europaweit ausgeschrieben. Dies geschah angeblich mit dem Ziel, die
bisherigen Betreiber (AWO und DRK) durch eine private Firma aus Chemnitz zu
ersetzen. Selbige Firma sei dadurch in Erscheinung getreten, dass sie den Zugang
zu ihren Einrichtungen Dritten versagt und die Beratung minimiert.
Korrigendum: Was ist die ARK?
Selten genug werden wir von unseren Lesern auf Fehler hingewiesen. Deshalb
an dieser Stelle: Die im Hauptteil des Heft 3/ 2001 mehrfach erwähnte ARK ist
die Schweizerische Asylrekurskommission und nicht die Allgemeine Rekurs-Kommission,
zu der wir sie erhoben oder auch nur verfremdet haben. Herzlichen Dank an Jürg
Schertenleib von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe für diesen Hinweis!
Frankreich: Dubliner Übereinkommen durch Territorialasyl ausgebremst
Das Verwaltungsgericht des Pariser Vororts Cergy hat entschieden, dass die
Prüfung des unlängst eingefügten Territorial- asyls (für Freiheitskämpfer) nicht
mit Hinweis auf das Dubliner Übereinkommen unterbleiben kann. Sollten die darüberliegenden
Instanzen und insbesondere der Staatsrat diese Entscheidung bestätigen, hätte
Frankreich die Ausgangssituation, die in Deutschland zur Änderung des alten
Art. 16 Grundgesetz geführt hat. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die höheren
Instanzen und der Gesetzgeber diese Rechtsprechung Bestand haben lassen.
Irland / Russland: Refugee in orbit nicht aus der Transitzone gelassen
Ein iranischer Schriftsteller, der zuvor vergeblich in Kuba um Asyl nachgesucht
hatte, beantragte auf dem Flug von Kuba nach Moskau auf einem Zwischenstop in
Irland Asyl. Das Verlassen der Transitzone wurde ihm jedoch versagt. Er wurde
gezwungen, weiter nach Moskau zu fliegen. Nach Angaben von ai droht ihm auch
in Moskau, dass er keinen Zugang zum Asylverfahren erhält und er in sein Heimatland
abgeschoben wird (UA vom 23.1.2001, EUR 46/004/2001, M0109).
Österreich: Anerkennungszahlen / zunehmend nur Transitland
"Die Asylbehörden haben im Jahr 2000 über rund 5.800 Asylanträge entschieden,
weitere 10.616 Verfahren wurden wegen Abwesenheit des/ der Asylsuchenden eingestellt
und fast 4.000 AsylwerberInnen haben ihren Antrag zurückgezogen." "Im Jahre
2000 gab es bei der Anzahl der Abweisungen von Anträgen wegen "offensichtlicher
Unbegründetheit" eine Steigerung um 40 %. Im vergangenen Jahre wurden 663 Anträge
in diesem beschleunigten Verfahren abgeschlossen. Unter den Asylverfahren, bei
denen auf die Fluchtgründe eingegangen wurde, machen diese offensichtlich unbegründeten
Fälle 18 % aus.
Von den 3.080 "Normalverfahren" wurden 384 mit Asylgewährungen abgeschlossen.
Dabei zeigte sich der Unabhängige Bundesasylsenat mit 7 Prozent Anerkennungsquote
im Berufungsverfahren (215 Asylgewährungen) etwas liberaler als das Bundesasylamt
mit 5,5 Prozent (169 Asylgewährungen). Aufgebessert auf 17,3 Prozent wird die
Asylquote durch die Asylerstreckung auf Familienangehörige."
"Asyl erhielt jeder zweite afghanische Flüchtling, bei Flüchtlingen aus dem
Irak rund jeder Vierte, von den Iranern und jugoslawischen Staatsangehörigen
jeder Siebte."
Aus: asylkoordination aktuell 4/01
Schweiz: Anerkennungszahlen 2000
Ohne Berücksichtigung von "Rückzügen" und "Abschreibungen" ergab sich im
Jahr 2000 folgende Liste der Herkunftsländer mit den höchsten Anerkennungszahlen:
|
Afghanistan: |
78,51 % |
Insgesamt betrug die Anerkennungsquote 5,38 % aller Erledigungen unter Einbeziehung
der Familienzusammenführungen, ohne deren Einbeziehung jedoch nur 1,77 %.
Quelle: ASYL (Schweizerische Flüchtlingshilfe), Heft 1/01
Tschechien und Ungarn als Drittstaaten unsicher
In mehreren Entscheidungen hat der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) entschieden,
dass die Tschechische Republik und Ungarn nicht als sichere Drittstaaten gelten
können. Grund hierfür sind Verfahrensbeschränkungen und rechtstaat- liche Defizite
(Tschechische Republik: 1.12. 2000; Zl.: 213.907/ 0-X/28/99 und 22.01.2001 Zl.:
206.291/12-III/07/00; Ungarn: 28.12. 2000 Zl.: 219.844/10-II/ 04/00).
Quelle: Asylrundbrief
Ägypten: Menschenrechtsorganisationen berichten von mehr als 15.000 politischen Gefangenen, die teilweise von Militärherichten in unfairen Prozessen zu Haftstrafen und zum Tode verurteilt wurden (FR v. 13.3.2001, M0125).
Afghanistan: Anfang März waren schon mehr als 260 Personen in nördlichen
Landesteilen infolge Kälte und Hunger gestor- ben (UN Office for the
Coordination of Humanitarian Affairs v. 5.3 2001, M0088).
Le Monde spricht unter Berufung auf den Führer der Opposition Massoud von mehr
als 1.000 Hungertoten (13.3.2001, M0114).
Eine eindrückliche, achtseitige Reportage über die katastrophalen humanitären
Bedingungen enthält die Washington Post v. 18.3.2001 (M0290).
Ein Minister der Taliban-Regierung wurde durch ein Bombenattentat leicht verletzt
(BBC v. 18.3.2001, M0269).
Im Februar sind ca. 10.000 afghanische Flüchtlinge von pakistanischen Behörden
an der Grenze abgewiesen worden (UN Office for the Coordination of Humanitarian
Affairs vom 22.3. 2001, M0277).
130 afghanische Flüchtlinge wurden aus Pakistan nach Afghanistan abgeschoben
(UN Of fice for the Coordination of Humanitarian Affairs vom 29.3. 2001, M0340).
Der Gouverneur einer nord-westlichen Provinz Pakistans hat angekündigt, meh
rere tausend afghanische Flücht linge, die weniger als zwei Jahre im Land seien,
abzuschieben (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs vom 28.3.2001,
M0329).
Einen Bericht über die Lage in verschiedenen Provinzen enthält UN Office for
the Coordination of Humanitarian Affairs v. 18.3.2001, M0346.
Angola: Der UN Sonderbeauftragte für Binnenvertriebene, Dennis McNamara, bekundet ein erschreckendes Maß an Menschenrechtsverletzungen (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 19.3.2001, M0263).
Bangladesch: Jährlich werden 200 Frauen Opfer von Säureattentaten (taz vom 6.3.2001, M0074).
Burundi: ai ist besorgt darüber, dass Menschenrechtsverletzungen
wie Tötungen von Zivilisten, willkürliche Verhaftungen, Folter, Verschwindenlassen
seit dem Unterzeichnen des Friedensabkommens Ende August 2000 immer häufiger
würden (Presseerklärung v. 22.3.2001, M0258)
und dass die Mehrheit der 30.000 Binnenvertriebenen, die sich in der Hauptstadt
Bujumbura aufhalten, ungenügende humanitäre Unterstützung erhalten (ai- Presseerklärung
vom 06.03.2001, M0071).
Bei Kämpfen um die nördlichen Bezirke der Hauptstadt Bujumbura sind in
zwei Wochen mehr als 200 Hutu-Rebellen und 10 Soldaten ums Leben gekommen (BBC
12.3.2001, M0093). Die Kämpfe
setzten sich auch in der zweiten März-Hälfte fort (UN Office for the Coordination
of Humanitarian Affairs vom 21.3.2001, M0256).
Ein Sprecher der Vereinten Nationen ging davon aus, dass infolge der Kämpfe
landesweit ca. 50.000 Menschen ihr Heim verlassen mussten (BBC v. 2.3. 2001,
M0096).
Zwei Journalisten, die wegen eines Interviews mit einem Rebellenführer
verhaftet worden waren, sind gegen Kaution freigelassen worden (UN Office for
the Coordination of Humanitarian Affairs v. 19.3.2001, M0247).
Auch 8 weitere Personen sind mutmaßlich wegen Verbindungen zur FNL verhaftet,
größtenteils jedoch wenige Tage später wieder freigelassen worden (ai, Urgent
Actions vom 19.3.2001 und 20.3.2001, M0310
und M0311).
Nach Angaben des IKRK leiden eine Million Menschen an Unterernährung
(kna/FR vom 30.3. 2001, M0350).
China: Nach Angaben des Tibet Information Network ist die Zahl der tibetischen politischen Gefangenen von 538 im Januar 2000 auf 266 im Januar 2001 gesunken, während gleichzeitig die Haftbedingungen für die Verbliebenen verschärft wurden (Bericht v. 22.2.2001, M0337).
Côte d'Ivoire: Entlastungszeugen in einem Prozess gegen zwei ranghohe
Militärs, welche wegen Gefährdung der Staatssicherheit angeklagt worden sind,
erklärten vor einem Militärgericht, dass sie gefoltert worden sind (UN Office
for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 12.5.2001, M0105).
Dies wurde von dem Gericht anerkannt, so dass die Hälfte der Angeklagten freigesprochen
und nur weitere 11 Personen, allerdings teilweise zu langjährigen Haftstrafen
verurteilt worden sind (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs
vom 14.3.2001, M0249). Den Angeklagten
war vorgeworfen worden, einen Mordversuch am früheren Staats- chef und General
Robert Guei begangen zu haben.
Bei den Kommunalwahlen hat die oppositionelle RDR gewonnen, deren Mitglieder
in der Vergangenheit oft gezielt verfolgt wurden (Le Monde vom 29.3.2001, M0360)
Guinea: Seit Anfang März sind die Kämpfe der von Liberia unterstützten Guerilla mit der Armee teilweise auch in der Nähe der Hauptstadt wieder häufiger geworden, so der private Nachrichtendienst Stratfor.com (21. 03.2001, M0259).
Indien: 6 Menschen starben bei einem Zusammenstoß zwischen der Polizei und Anhängern eines prominenten Abgeordneten in dem nördlichen Landesteil Bihar (BBC v. 17.03.2001, M0270). In dem ebenfalls nördlichen Bundesstaat Uttar Pradesh starben mindestens 15 Personen bei Zusammenstößen zwischen Hindus und Moslems aus Anlass der Verbrennung eines Exemplars des Koran durch Hindus in Delhi als Reaktion auf die Zerstörung buddhistischer Statuen durch die Taliban in Afghanistan (BBC 18.3.2001, M0271).
Irak: "Irakische Polizisten greifen im Süden des Landes Augenzeugen zufolge Dörfer an auf der angeblichen Suche nach Deserteuren. Dabei werden Menschen ohne Befehl verhaftet, Häuser zerstört und Flüchtende erschossen", heißt es im Bericht des UN-Sonderberichterstatters (dpa/taz v. 10.3.2001, vollständiger Abdruck, M0080).
Iran: Mehr als 30, nach anderen Angaben rund 40 Angehörige einer moderat-oppositionellen
Gruppe, der mit dem Präsidenten Khatami in Verbindung stehenden "Religiösnationalistischen
Allianz", sind bei einem Treffen in Teheran verhaftet worden (BBC vom 12.03.2001,
M0092; ap/taz v. 13.3.2001, M0112).
Der Vize-Innenminister und Vertraute des reformistischen Präsidenten Khatami,
Mostafa Tajzadeh, ist wegen vorgeblicher Beihilfe zum Wahlbetrug zu einem Jahr
Haft verurteilt worden (Le Monde v. 5.3.2001, M0254).
Die Partei "Bewegung für die Befreiung des Iran" des ehemaligen Regierungschefs
Bazargan ist formell verboten worden; ca. 15 ihrer Mitglieder wurden verhaftet
(Le Monde v. 19.3.2001, M0252). ai
sprach von über 20 Verhaftungen (UA v. 21.3.2001 u. 12.3.2001, M0308
u. M0309). Parallel zu den Verhaftungen
wurden vier reformorientierte Zeitungen geschlossen (NZZ v. 19.3.2001,
M0287).
Ein zwischenzeitlich freigelassener Teilnehmer an der Iran- Konferenz der Heinrich-Böll-Stiftung
im April 2000 ist nach einer Rede vor Studenten erneut festgenommen worden (ai,
UA vom 01.03.2001, MDE 13/007/ 2001, M0106).
Ein Studentenführer ist auf Befehl eines Revolutionsgerichts verhaftet
worden (BBC v. 26.3. 2001, M0295).
5 mutmaßliche Drogenhändler wurden hingerichtet (NZZ v. 19.3.2001, M0286).
Israel/Palästina: In den letzten 5 Monaten sind infoge des palästinensischen
Aufstands mindestens 415 Menschen, überwiegend Araber, getötet
worden (BBC v. 3.3.2001, M0066).
Selbst der palästinensische Justizminister gibt zu, dass die Prozesse gegen
mutmaßliche Kollaborateure nicht rechtstaatlichen Kriterien entsprechen
(BBC v. 20.3.2001, M0288).
Kamerun: Sechs Mitglieder der englischsprachigen Unabhängigkeitsbewegung sind nach 14 Monaten Haft "vorübergehend" freigelassen worden (BBC vom 20.3.2001, M0281).
Kolumbien: Unter den Augen oder sogar mit Hilfe der Armee verbreiten
Paramilitärs durch zahlreiche zielgerichtete Morde von Vertretern der Zivilgesellschaft
in der Stadt Barrancabermeja und Umgebung Angst und Schrecken (FR vom
19.3.2001, M0297).
Auch Angriffe der Paramilitärs auf die Gemeinde San Carlos im Bezirk Antioquia
lassen den Schluss auf eine Unterstützung durch Militärs zu (ai, UA v. 26.3.2001,
M0318).
Eine vom Deutschen Richterbund gegründete Stiftung hat im ersten Halbjahr 2001
42 weitere Familien von getöteten Richtern und Staatsanwälten zu betreuen
(SZ vom 29.3.2001, M0336).
Kongo, Dem. Rep.: Mit Unterstützung von Simbabwe haben sich die Hardliner
in der Regierung offenbar durchgesetzt; mehrere hohe Militärs, die mit
Unterstützung Angolas eine Öffnung befürworteten, sind offenbar verhaftet
worden (taz v. 3.3.2001, M0075).
ai spricht davon, dass seit Dezember 2000 mehr als 100 Personen aus der östlichen
Kivu-Region incommunicado gehalten werden und in Gefahr sind, wie üblich
gefoltert zu werden; ai verweist weiterhin darauf, dass seit 1997 Häftlinge
überwiegend in unfairen Verfahren zum Tod verurteilt worden sind und
allein in 2000 die Todesstrafe 35 mal vollstreckt wurde, manchmal sogar innerhalb
weniger Stunden nach der Verurteilung (ai- Presseerklärung vom 28.3.2001, M0330).
Auch der UN Sonderberichterstatter Garreton sieht keine Verbesserung der Menschenrechtslage,
sondern statt dessen eine besondere Gefahr für Verteidiger der Menschenrechte,
die als Unterstützer der Rebellen gesehen würden; zugleich beklagte er, dass
in den von den RCD-Rebellen kontrollierten Gebieten Tausende, besonders Priester
und Pastoren umgebracht worden sind (UN Office for the Coordination of Humanitarian
Affairs v. 27.3.2001, M0332).
Mitte März berichtete allerdings eine örtliche Nicht-Regierungsorganisation,
dass Kabila junior die Schließung aller Haftzentren beschlossen habe, die nicht
unter der Kontrolle der Generalstaatsanwaltschaft stehen (UN Office for the
Coordination of Humanitarian Affairs v. 12.3. 2001, M0104).
Libanon: Der ehemalige Geheimdienstchef der SLA wurde in Abwesenheit zum Tode verurteilt (ap/taz v. 30.3.2001, M0344).
Liberia: Eine häufig der Folter bezichtigte "Anti-Terroreinheit" ging gewaltsam und mit Verhaftungen gegen Universitätsstudenten vor, die sich mit vier verhafteten Journalisten (siehe frühere Ausgaben) solidarisch erklärt hatten (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 27.3.2001, M0331; ai- Presseerklärung vom 23.3.2001, M0275).
Mazedonien: Entgegen anderslautenden Presseberichten sieht ein BBC-Korrespondent keine Anzeichen für den Rückzug der UCK-Guerilla (BBC v. 30.3.2001, M0356). Mehr als 30.000 Menschen wurden infolge der Kämpfe nach UN-Angaben vertrieben (ReliefWeb v. 26.3.2001, M0358).
Marokko: Die Strafverfahren gegen Angehörige der örtlichen Menschenrechtsvereinigung einerseits und einer islamischen Gruppe andererseits werden fortgesetzt; beide Gruppen hatten im Dezember gegeneinander demonstriert (ai-Presseerklärung v. 6.3.2001, M0087).
Moldawien: Über katastrophale, TBC verbreitende Haftbedingungen und durchschnittlich 7-jährige Untersuchungshaft berichtet die taz vom 23.3. 2001, M0324.
Namibia: Der Präsident hat die Polizei des Landes dazu aufgerufen, Homosexuelle zu verhaften (BBC v. 20.3.2001, M0282; ai-Presseerklärung v. 29.3.2001, M0361).
Nepal: Im Zusammenhang mit dem Kampf der United People's Front (UPF) haben nach Angaben von ai Anti-Terroreinheiten schon 400 Menschen hingerichtet, 1500 politische Häftlinge zähle das Land; auch seitens der Guerilla würden missliebige Personen gezielt getötet (FR v. 13.3.2001, M0124).
Nigeria: Bei Studentenunruhen sind zwei Personen von der Polizei erschossen worden (BBC 9.3. 2001, M0094).
Pakistan: Unmittelbar vor dem Nationalfeiertag wurden mindestens 200,
nach verschiedenen Berichten jedoch bis zu 2.000 Gegner des jetzigen
Militärregimes jeglicher Couleur und teilweise auch deren Familienangehörige
verhaftet (ai-Presseerklärung v. 23.3.2001, M0274,
UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 22.3. 2001, M0276;
New York Times vom 20.3.2001, M0289;
NZZ v. 23.3.2001, M0294; ap/NZZ v.
21.3.2001, M0292). Die Frankfurter
Rundschau vom 23.3. 2001 konkretisiert, dass es sich bei der Mehrzahl der Verhafteten
um Angehörige der Pakistan People's Party der früheren Premierministerin
Benazir Bhutto sowie der Pakistanischen Moslem Liga (PML) handle (M0293).
Der Vorsitzende der Menschenrechtskommission von Pakistan warf der Regierung
aus Anlass der soeben erwähnten Verhaftungswelle ebenfalls vor, dass Tausende
politisch aktiver Menschen in der Provinz West-Punjab in letzter Zeit
ohne Anklageerhebung verhaftet worden seien (UN Office for the Coordination
of Humanitarian Affairs v. 22.3.2001,
M0276).
Bei einem Angriff auf eine schiitische Moschee sind 12 Schiiten ums Leben gekommen
(BBC 5.3.2001, M0068).
Bei einem Angriff auf eine sunnitische Moschee sind 8 Gläubige getötet worden
(BBC v. 13.3.2001, M0091).
Russland: Noch immer sitzen Hunderttausende zu Unrecht in Straf-
und Arbeitslagern, teilweise wurden sie wegen verhältnismäßig geringfügiger
Taten zu langjährigen Strafen verurteilt, schreibt die FR in einer ausführlichen
Reportage vom 8.3.2001 (M0072)
In Tschetschenien greift das Phänomen des "Verschwindenlassens"
um sich: Human Rights Watch, Presseerklärung v. 21.3. 2001, M0257
und dazu der 40- seitige Bericht unter: www.hrw. org/hrw/reports/2001/chechnya
Auch die russische Organisation Memorial berichtet von aufgefundenen Leichen
"Verschwun- dener" (FR v. 22.3.2001, M0305).
Ein Bombenattentat in Süd- Russland, bei dem 21 Menschen ums Leben kamen, wird
tschetschenischen Terroristen zu- geschrieben; Verdächtige wur- den ausgerechnet
in Grosny verhaftet (FR vom 26.3.2001, M0301).
Das Attentat hatte eine groß angelegte Suchaktion zur Folge (BBC vom 25.03.2001,
M0302).
Unter den Rebellen ist offenbar ein tiefer Konflikt eingerissen (Institute for
War and Peace Reporting vom 26.03.2001, M0334).
Somalia: Ein War-Lord hat das Büro der Hilfsorganisation Médecins sans
Frontières angegriffen und einige ihrer Mitarbeiter sowie UN Bedienstete entführt
(NZZ vom 29.03.2001, M0339; afp/taz
v. 28.03.2001, M0323).
Die War-Lords, die sich am Friedensprozess in Djibouti nicht beteiligt hatten,
sowie der Präsident der nord-östlichen Region Puntland haben sich in Addis Abeba
getroffen, um eine Allianz gegen die aus dem Friedensprozess hervorgegangene
"Regierung" zu bilden (BBC v. 22.3.2001, M0284;
FR v. 26.3. 2001, M0300).
Bei einem Attentatsversuch auf den im Rahmen des Friedensprozesses gewählten
Präsidenten wurde nur dessen Hotelzimmer zerstört (FR vom 26.3. 2001, M0300).
Sri Lanka: Ein Journalist ist wegen mutmaßlicher Verbindung zu der LTTE (Tamil Tigers) verhaftet und mit einem Rohr geschlagen worden (BBC vom 8.3. 2001, M0090).
Sudan: Die britische Entwicklungshilfeorganisation Christian Aid wirft
der sudanesischen Regierung und verschiedenen Ölgesellschaften vor, dass zum
Zwecke der Ölförderung Tausende von Menschen entweder vertrieben oder getötet
wurden (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs v. 19.3. 2001,
M0264, oder der vollständige Bericht
unter: www. christian-aid.org.uk).
Der UN Sonderberichterstatter und frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum schloss
sich den Vorwürfen an (FR v. 30.3. 2001, M0349).
Ein Menschenrechtsverteidiger und Leiter eines im November 2000 gegründeten
Zentrums zur Behandlung Traumatisierter ist am 11.3.2001 verhaftet worden (ai,
UA vom 15.3. 2001, M0312).
Im Süden des Landes brachen Kämpfe zwischen verschiedenen Gruppen der Nuer
aus, die teilweise auf Regierungs-, teilweise auf Rebellenseite stehen (HRW-Presseerklärung
vom 3.3. 2001, M0070).
Einen Bericht über die Lage der Kopten enthält die NZZ v. 20.3.2001,
M0283.
3 Millionen Menschen könnten nach Aussage eines Gesandten des Welternährungsprogramms
in diesem Jahr an Hunger sterben (Sky.com vom 29.3. 2001, M0352;
ap/taz vom 30.3. 2001, M0342).
Syrien: Konträr zu den ersten Anzeichen der Liberalisierung nach der Machtübernahme durch Assad Junior scheinen die Hardliner im Apparat wieder an Einfluss zu gewinnen; es gibt wieder politische Verhaftungen (The Economist vom 22.3.2001, M0355).
Tadschikistan: Der Innenminister erklärte in einem Presseinterview, dass 59 führende Personen und 150 Mitglieder der islamischen "Hizb-ut-tahrir" im vergangenen Jahr verhaftet worden sind (Übersetzung eines Artikels vom 3.2.2001 aus der örtlichen Zeitung "Sadoi Mardum", M0245).
Türkei: Das traditionell konfliktträchtige kurdische Neujahrsfest Newroz
verlief diesmal weitgehend friedlich (NZZ vom 22.3.2001, M304).
Jedoch wurden drei junge Personen wohl im Zusammenhang mit den Fest- vorbereitungen
verhaftet (ai, UA v. 28.3.2001, M0341).
Der Verbotsprozess gegen den Menschenrechtsverein IHD hat begonnen (FR v. 20.3.2001,
M0306).
Noch immer beteiligen sich 284 Häftlinge, die überwiegend der "Revolutionären
Volksbefreiungsarmee" DHKP/C angehören sollen, am Hungerstreik gegen
die Verlegung aus Großzellen in Gefängnisse mit 1-2- Mann-Zellen; sie befürchten,
dass Misshandlungen durch die Wärter häufiger vorkommen werden (SZ vom 23.3.2001,
M0303).
67 gegen die Verlegung demonstrierende Menschenrechts- aktivisten wurden verhaftet
(ap/ NZZ v. 19.3.2001, M0307).
Tunesien: ai sieht örtliche Menschenrechtsorganisationen und andere Organisationen der Zivilgesellschaft immer stärkerer Repression ausgesetzt (Presseerklärung v. 16.3.2001, M0248).
Uganda: Die ugandische Regierung setzte Gewalt, willkürliche Verhaftungen ein, um die Wahlen zu gewinnen; teilweise wurden jedoch auch Unterstützer des Präsidenten Museveni eingeschüchtert (HRW-Presseerklärung v. 5.3.2001, M0069; ai-Presseerklärung v. 16.3.2001, M0272).
Ukraine: Der Geheimdienst hat angekündigt, die zum Teil gewaltsamen Demonstranten einer Großdemonstration am 10. 3.2001 wegen "Verbrechen gegen den Staat" anzuklagen; ein Teil der 200 Festgenommenen sei jedoch auch nur verwarnt und dann freigelassen worden (dpa/taz v. 13.3.2001, M0113).
Vietnam: Die Regierung warf der Minderheitengruppe der buddhistisch-konfuzianisch-animistischen Hoa-Hoa-Sekte vor, dass sie eine Massenselbstverbrennung am Ende eines Zuges auf die Hauptstadt geplant habe (BBC v. 25.3.2001, M0296).
Redaktionsschluß: 30.03.2001
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