ASYLMAGAZIN 4/2004

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

die Debatte um das Zuwanderungsgesetz kann man getrost als absurd bezeichnen. Schon lange ist klar, dass von dem großen Reformwerk, das das Zuwanderungsgesetz einmal werden sollte, nicht mehr viel übrig ist. Nun wird das Gesetzgebungsverfahren noch mit Forderungen nach einer leichteren Ausweisung von "Terroristen" belastet. Dabei warten die Experten beider Seiten fast täglich mit neuen Vorschlägen auf.

Diese Politik folgt dem bekannten Muster der Anlassgesetzgebung. Immer nach einem schrecklichen Verbrechen werden populistische Forderungen nach Gesetzesverschärfungen in die Welt ge- und oft auch umgesetzt. Nicht selten haben sich Gesetze, die auf eine solche Weise entstanden sind, als verfassungsrechtlich fragwürdig und obendrein als wirkungslos erwiesen. Leider ist angesichts der Debatte der vergangenen Wochen nicht auszuschließen, dass der Vermittlungsausschuss derartige Regelungen in das Zuwanderungsgesetz aufnimmt.

Ihr Ekkehard Hollmann

 

Nachrichten

Bund

Zuwanderungsgesetz erneut vertagt
Trotz Annäherungen in vielen Teilfragen haben die Unterhändler von Regierung und Opposition noch keine Einigung zum Zuwanderungsgesetz erzielen können. Nach Angaben des Saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) einigte sich die 20-köpfige Arbeitsgruppe auf Regelungen für eine Härtefallregelung und die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Umstritten ist weiterhin unter anderem die Berücksichtigung von geschlechtsspezifischer Verfolgung als Fluchtgrund.
Erschwert wurden die Verhandlungen durch neue Forderungen der Union nach einer Verschärfung der Ausweisungsmöglichkeiten wegen Terrorverdachts. Verschiedene Unionspolitiker verlangten unter anderem, dass statt eines Tatsachenbeweises für die Unterstützung oder Zugehörigkeit zu einem terroristischen Netzwerk eine Gefahrenprognose für die Ausweisung genügen müsse. Mit einer Einigung wird nicht vor Ostern gerechnet.

Prozess gegen BGS-Beamte an Landgericht überwiesen
Der Prozess wegen des Todes von Aamir Ageeb ist überraschend an das Landgericht Frankfurt a. M. verwiesen worden. Das Amtsgericht sah nach dem Verlauf der Hauptverhandlung einen hinreichenden Tatverdacht für eine Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Mindeststrafe für dieses Delikt beträgt drei Jahre Freiheitsstrafe. Der Prozess muss nun vor dem Schwurgericht neu aufgerollt werden.
Die drei angeklagten Beamten des Bundesgrenzschutzes mussten sich bislang wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, durch das Fesseln und Herunterpressen von Ageeb während seiner Abschiebung 1999 dessen Tod verursacht zu haben. Nach der Aussage einer Flugbegleiterin über den Tathergang ging das Amtsgericht jedoch davon aus, dass vorsätzliche Körperverletzung vorgelegen habe.
Pro Asyl begrüßte die Entscheidung des Amtsgerichts. Das Verfahren sei schließlich dort gelandet, wo es längst hingehört hätte. Die Staatsanwaltschaft hätte wegen der Hinweise auf Körperverletzung mit Todesfolge und wegen der besonderen Bedeutung des Verfahrens von vornherein beim Landgericht anklagen müssen.
Pro Asyl kritisierte außerdem die "Verdunkelungsstrategie der BGS-Spitze". Die Aussagegenehmigung der Zeugen aus den Reihen des Bundesgrenzschutzes sei auf Sachverhalte bis zum Ende des Tattages beschränkt. Über die Konsequenzen, die aus dem Tod von Ageeb gezogen worden seinen, dürften die Zeugen nichts berichten.

Bundesregierung will Rechtsberatungsgesetz reformieren
Die Bundesregierung bereitet eine Reform des Rechtsberatungsgesetzes vor. Auf einer Tagung der Rechtsanwaltskammer in Frankfurt a. M. skizzierte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium Alfred Hartenbach (SPD) die Grundzüge der Reform.
Für den Bereich der unentgeltlichen organisierten Rechtsberatung, etwa durch Wohlfahrtsverbände, schlug Hartenbach vor, die Qualität der juristischen Beratung durch Organisationsanforderungen zu verwirklichen. So könne man entsprechende Organisationen verpflichten, die Rechtsberatung nur durch juristisch qualifiziertes Personal oder zumindest unter adäquater Anleitung und Aufsicht durch entsprechend qualifiziertes Personal durchzuführen.
Mitte des Jahres will die Regierung den Referentenentwurf für das neue Gesetz vorlegen.

Schutz für Kosovo-Flüchtlinge gefordert
Pro Asyl hat das Bundesamt aufgefordert, angesichts der blutigen Unruhen im Kosovo die Widerrufsverfahren gegen Kosovo-Flüchtlinge zu beenden. Ohne Rücksicht auf den individuellen Fall erwecke das Bundesamt in massenhaft gefertigten Schreiben an die Flüchtlinge den Eindruck, dass in jedem Fall der Anerkennungsbescheid zu widerrufen sei. Dieses werde aber den tatsächlichen Verhältnissen im Kosovo nicht gerecht. Zudem sei einer Vielzahl der Kosovo-Flüchtlinge wegen der psychosozialen Folgen des Krieges einer Rückkehr nicht zumutbar.
UNHCR rief erneut dazu auf, Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo weiterhin internationalen Schutz zu gewähren. Deren Leben und Grundrechte seien im Kosovo nach wie vor gefährdet, heißt es in einer Pressemitteilung.
Das Bundesinnenministerium teilte mit, dass die Abschiebungen in das Kosovo aufgrund der Unruhen vorübergehend ausgesetzt wurden.

Roth fordert Bleiberecht für Tschetschenen
Claudia Roth, die Menschenrechtsbeauftragte des Auswärtigen Amtes, hat einen Abschiebungsstopp für tschetschenische Flüchtlinge gefordert. Das berichtete die taz am 27. Februar. Der Kampf gegen den Terrorismus dürfe nicht bedeuten, dass es "Rabatte" bei der Einhaltung der Menschenrechte gebe.

Leichter Rückgang von Flugabschiebungen
Im Jahr 2003 sind 23 944 Personen in 127 Länder auf dem Luftweg abgeschoben worden. Das geht aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesinnenministerium Rudolf Körper auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Petra Pau (PDS) hervor. 2002 wurden 26 286 Menschen in 124 Länder per Flugzeug abgeschoben.

Neue Regelsätze bei Sozialhilfe
Die Bundesregierung hat am 10. März die neue Regelsatzverordnung für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II beschlossen. Danach erhalten die Empfänger dieser Leistungen ab 2005 monatlich 345 Euro im Westen und 331 Euro im Osten. Darin enthalten sind allerdings Pauschalen für Einmalleistungen, die bisher zusätzlich zu den laufenden Leistungen gewährt wurden. Die Länder können die Höhe der Leistungen den lokalen Gegebenheiten anpassen. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Flüchtlingsrat warnt vor mangelnder Gesundheitsversorgung
Der Flüchtlingsrat Berlin hat in einem Schreiben an die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) auf Probleme und Lücken bei der medizinischen Versorgung von Sozialhilfeberechtigten und Flüchtlingen infolge der Gesundheitsreform aufmerksam gemacht (4 S., M4864). Man habe die Sorge, dass diese Menschen "seltener zum Arzt gehen, kränker werden und möglicherweise früher sterben", heißt es in dem Brief. Gesundheitskosten könnten nicht über einen pauschalen, knapp zur Sicherung der Existenzminimums reichenden Sozialhilferegelsatz nebenbei mit abgedeckt werden.

 

Bundesländer

Bayern: Landessynode gegen Ausreisezentrum
Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Bayern hat die Staatsregierung aufgefordert, das Ausreisezentrum in Fürth zu schließen. Das Kirchenparlament kritisierte den stark repressiven Charakter der Einrichtung.
Dem Beschluss stimmten 108 Mitglieder der Synode zu, lediglich vier waren dagegen. Bayerns Innenminister Günther Beckstein, der selbst Mitglied der Synode ist, konnte wegen der gleichzeitig stattfindenden Verhandlungen über das Zuwanderungsgesetz nicht an der Sitzung teilnehmen.
Beckstein äußerte zwar Verständnis für die Sicht der Synode, betonte aber, dass das Ausreisezentrum erhalten bleibe. Dagegen begrüßten die Menschenrechtsgruppe res publica, der Bayerische Flüchtlingsrat, der DGB und die Landtagsfraktion der Grünen die Entscheidung. Die migrationspolitische Sprecherin der Grünenfraktion, Renate Ackermann, wies außerdem auf die Flüchtlingslager in Hormersdorf und Engelsberg hin. Auch in diesen Gemeinschaftsunterkünften würde versucht, die Bewohner unter untragbaren Bedingungen zur Ausreise zu drängen. Es erhärte sich der Verdacht, dass das Innenministerium dort "heimliche Ausreisezentren" aufbauen wolle.

Sachsen: Ausländerbeauftragte kritisiert Abschiebung
Der sächsische Ausländerbeauftragte Heiner Sandig (CDU) hat die Umstände einer Abschiebung von Kindern einer achtköpfigen Familie aus Leipzig scharf kritisiert. "Das war zum Teil schlicht rechtswidrig", sagte Sandig einer Meldung des Evangelischen Pressedienstes zufolge. Am Abend des 3. März waren nach Polizeiangaben "zunächst 20 und später 30 Polizisten" vor der Wohnung der Familie aus dem Kosovo aufgezogen. Da ein minderjähriger Sohn nicht anwesend war, wurden nur drei für erwachsen gehaltene Kinder dem Abschiebungskommando übergeben, darunter auch ein 14-jähriges Mädchen. UNMIK lehnte die Aufnahme des Mädchens jedoch ab.

NRW: Fraktionen fordern Ausbildungssystem für Geduldete
Die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen haben sich für die Errichtung eines speziellen Ausbildungssystems für junge Ausländer ohne Aufenthaltsrecht ausgesprochen. Mit einem Entschließungsantrag fordern die Regierungsfraktionen ein Ausbildungsangebot in Modulform, damit auf die aufenthaltsrechlichen Unwägbarkeiten eingegangen werden könne. Außerdem verlangen die Fraktionen eine bessere Abstimmung der Interessen von geduldeten Jugendlichen, Ausländeramt, Ausbildungsbetrieben und Arbeitsamt, um freie Ausbildungsplätze besser besetzen zu können (LT-Ds. 13/5025).
Der Flüchtlingsrat NRW fordert dagegen, dass geduldete Flüchtlinge in der Regel im Dualen System ausgebildet werden sollen. Dafür sollten Aufenthaltsbefugnisse unabhängig von der langfristigen Bleibeperspektive erteilt werden.

NRW: Umstrittener Gutachter muss gehen
Der Leiter des Gutachteninstituts des Westfälischen Zentrums für forensische Psychiatrie in Eickelborn, Rainer Gliemann, muss seine Stelle aufgeben. Nach Berichten der Frankfurter Rundschau über seine Begutachtungen von ausreisepflichtigen Personen wurde sein Arbeitsvertrag, der Ende Juni ausläuft, nicht verlängert. Das berichtete die Frankfurter Rundschau am 12. März. Ein Sprecher des Zentrums sagte, die Gründe seien "in der Person Gliemanns zu suchen".
Die Gutachtertätigkeit des ebenfalls am Zentrum in Eickelborn beschäftigten Gutachters Turan Devrim, wird nach Angaben des Sprechers des Zentrums ebenfalls untersucht. Zudem ermittelt die Ärztekammer Westfalen-Lippe gegen Devrim. Ein Sprecher der Kammer teilte mit, dass geprüft werde, ob Devrim nachlässige Gutachten verfasst habe. Devrim ist als Gutachter für mehrere Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen tätig.

Niedersachsen: Landesregierung zu minderjährigen Flüchtlingen
Die Niedersächsische Landesregierung hat sich zur Situation der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge im Land geäußert. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen Landtagsabgeordenten Georgia Langhans geht die Landesregierung auf Fragen der Unterbringung, Verteilung, Betreuung und Vormundschaft sowie Abschiebung und Inhaftierung von Flüchtlingskindern ein (LT-Ds 15/833, 7 S., M4863).

NRW: Innenminister will EURODAC-Daten nutzen
Der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens (SPD) hat gefordert, die Daten der europäischen Fingerabdruckdatei EURODAC den nationalen Polizeibehörden zur Verfügung zu stellen. Dies könne bei der Identifizierung von unbekannten ausländischen Personen helfen.
EURODAC erfasst die Fingerabdrücke von allen Asylbewerbern und illegal eingereisten Personen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die vorbeugende Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten zur Strafverfolgung ohne konkrete Verdachtsmomente verfassungsrechtlich nicht zulässig.

Hamburg: Kampagne für Menschen ohne legalen Aufenthalt
Die Nordelbische Kirche hat eine Kampagne zur Unterstützung von Menschen ohne legalen Aufenthalt gestartet. An die Aids-Kampagne angelehnt soll eine deutlich an der Kleidung getragene "Lila Schleife" anzeigen, dass sie hier Hilfe oder zumindest ein offenes Ohr finden können.

 

Europa

Scharfe Kritik an Verfahrensrichtlinie
Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen haben in einem gemeinsamen Aufruf vor einer Verabschiedung der europäischen Verfahrensrichtlinie durch den Rat gewarnt. Sie kritisierten vor allem Regelungen, wonach bestimmte Länder als "sichere Herkunftsländer" oder "sichere Drittstaaten" qualifiziert werden sollen. Die Organisationen, darunter amnesty international, Caritas, Pax Christi, Ärzte ohne Grenzen und Human Rights Watch, sehen darin nicht nur eine lebensbedrohliche Gefahr für die betroffenen Flüchtlinge, sondern auch eine negative Ausstrahlungskraft auf die internationale Staatengemeinschaft. Ferner warnten sie davor, dass künftig eine Mehrheit von Asylbewerbern bereits vor der endgültigen Entscheidung über ihren Asylantrag abgeschoben werden könnten.
Auch UNHCR kritisierte diese Kernelemente des Richtlinienentwurfs. Der Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Ruud Lubbers, betonte in diesem Zusammenhang, dass die Richtlinie nicht gegen internationales Recht verstoßen dürfe.
Die Stellungnahmen wurden im Vorfeld einer Sitzung des Ministerrats am 30. März veröffentlicht, auf dem die Verfahrensrichtlinie und die Richtlinie zur Flüchtlingsdefinition behandelt werden sollten. Bei Redaktionsschluss des ASYLMAGAZINs waren noch keine Ergebnisse bekannt.

EU-Parlament begrüßt Grenzschutzagentur
Das Europäische Parlament hat grundsätzlich den Vorschlag der Kommission für eine Grenzschutzagentur begrüßt, forderte aber zugleich wesentliche Änderungen des Ratsvorschlags. Das Parlament sprach sich dagegen aus, der Agentur auch die Verantwortung für die Abschiebung von Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus zu geben, da sie dann möglicherweise als reine Abschiebungsinstitution angesehen würde. Ferner solle die Agentur erst eingerichtet werden, wenn der endgültige Standort geklärt ist. Zur Zeit bewerben sich mehrere der Beitrittsländer als Sitz der neuen Agentur. Eine Entscheidung soll in diesem Jahr getroffen werden.

Frauenlobby fordert Rechte für Migrantinnen in Europa
Die Europäische Frauen Lobby hat anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März auf den wirtschaftlichen und kulturellen Beitrag von Immigrantinnen in der EU aufmerksam gemacht. Die Frauenorganisation bemängelte, dass sich die Einwanderungspolitik der EU in erster Linie auf den Kampf gegen illegale Einwanderung und die Sicherung der Außengrenzen konzentriere. So fördere sie fremdenfeindliche Verhaltensweisen in Europa. Die vorgeblich geschlechtsneutrale Herangehensweise entspräche zudem nicht den Rechten, Erfahrungen und Bedürfnissen von Migrantinnen. Dadurch würden die traditionellen und patriarchalischen Geschlechterrollen gefördert.

Studie zum Arbeitsmarktzugang in Europa
Eine Studie zum Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen in Europa hat das Forschungsnetzwerk "Resource - Refugees' Contribution to Europe" Anfang Februar vorgestellt. Die Studie untersucht unter anderem, wie es Flüchtlingen trotz zahlreicher Restriktionen gelingt, sich auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren, und welche Veränderungen aus Sicht der Flüchtlinge sinnvoll sind. Die englischsprachige Studie ist erhältlich unter www.ftda.net.

Neue Rechtsakte der EU
Mehrere Rechtsakte der Europäischen Union sind kürzlich im Amtsblatt veröffentlicht worden. Das Programm für die finanzielle und technische Hilfe für Drittländer im Migrations- und Asylbereich (AENEAS) ist mit der Veröffentlichung der Verordnung vom 18.3.2004 (ABl. L 80/1, 5 S., M4865) in Kraft getreten. Das Programm richtet sich in erster Linie, aber nicht ausschließlich an Staaten, die ein Rückübernahmeabkommen mit der EU abgeschlossen haben. Die Verordnung zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen soll den Austausch zwischen den nationalen Einwanderungsbehörden fördern (ABl. L 64/1, 4 S., M4843). Eine Entscheidung des Rats vom 23. Februar legt Kriterien für den Ausgleich finanzieller Ungleichgewichte in Folge der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen über die Rückführung von Drittstaatsangehörigen fest (ABl. L 60/55, 2 S., M4845). Ferner ist das Rückübernahmeabkommen der EU mit Hong Kong am 2. März in Kraft getreten (ABl. L 64/38).

Großbritannien/EU: Pläne für Asylverfahren in Tansania
Die britische und tansanische Regierungen haben Verhandlungen aufgenommen, die die Bearbeitung von Asylanträgen durch britische Beamte in Tansania möglich machen sollen. Darüber hinaus sollen abgelehnte somalische Asylbewerber in Lagern in Tansania untergebracht werden. Laut BBC World News bestätigte Premierminister Tony Blair am 26.2.2004 entsprechende Zeitungsmeldungen über entsprechende Gespräche. Dabei wollte er sich nicht zu weiteren Meldungen äußern, wonach der tansanischen Regierung im Gegenzug Entwicklungshilfe in Höhe von GBP 4 Millionen in Aussicht gestellt worden sei.
Unterdessen ist nach Angaben des britischen Innenministers David Blunkett ein Arbeitspapier für die Verlagerung von Asylverfahren in Gebiete außerhalb der EU auf breite Zustimmung bei den europäischen Regierungschefs und Innenministern gestoßen. Laut einer weiteren Meldung der BBC sieht das Papier, das beim EU-Gipfeltreffen in Brüssel präsentiert wurde, die Schaffung von "regionalen Schutzzonen" in der Nähe von Krisengebieten vor. Im vergangenen Jahr war ein erster Vorstoß Großbritanniens für die Schaffung von Flüchtlingslagern in den Herkunftsregionen bei den europäischen Partnern lediglich auf "lauwarme" Zustimmung gestoßen.

Großbritannien: Gesetzesvorlage wird überarbeitet
Die britische Regierung hat Pläne zurückgezogen, Rechtsmittel gegen Asylentscheidungen abzuschaffen. Die Bestimmung, die die Verkürzung des derzeitigen zweistufigen Entscheidungssystem auf eine Instanz vorsah, war Kernbestandteil eines Gesetzes, das zur Zeit vom Parlament beraten wird. Nach Warnungen von Rechtsexperten, die in der Regelung eine Verletzung von Verfassungsrecht sahen, kündigte Justizminister Lord Falconer zu Beginn der zweiten Lesung an, dass sie ersetzt werden. Asylentscheidungen sollten durch das Verwaltungsgericht überprüfbar sein.
Der Britische Flüchtlingsrat begrüßte die Entscheidung. Wenn es der Regierung ernst damit sei, das Asylverfahren zu beschleunigen, solle sie lieber die Qualität der Erstentscheidungen verbessern, sagte Maeve Sherlock, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates.

Großbritannien: UN-Aufnahmeprogramm gestartet
Die ersten von insgesamt 500 Flüchtlingen, die Großbritannien im Rahmen eines Programms der Vereinten Nationen aufnehmen will, sind am 22. März in Sheffield angekommen. Das berichtete der Guardian. Die Flüchtlinge stammen größtenteils aus Liberia, von wo sie während des Bürgerkrieges 1989 flohen. Sie lebten in Flüchtlingslagern in Guinea. Großbritannien schließt sich damit dem weltweiten UNHCR-Resettlement-Programme an, in dessen Rahmen dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge gefunden werden, die aufgrund der Situation in ihrem Heimatland oder aufgrund von Traumatisierungen auf internationalen Schutz angewiesen sind.

Großbritannien: Untersuchung von Verelendung
Sechs britische Flüchtlingshilfeorganisationen haben einen Bericht über die Verelendung von Asylsuchenden vorgelegt. Der Bericht untersucht die Auswirkungen der Entscheidung der Regierung, Asylsuchende unter bestimmten Umständen vollständig von Sozialleistungen auszunehmen.
Von den 101 befragten Betroffenen waren 61 % obdachlos, 70 % nähmen keine regelmäßigen Mahlzeiten zu sich und 57 % litten unter Gesundheitsbeeinträchtigungen. Gleichzeitig stellt der Bericht fest, dass in 67 % der Fälle, in denen sich die Hilfsorganisationen eingeschaltet hätten, die Sozialleistungen wieder aufgenommen wurden. Dieses zeige erhebliche Mängel des Systems, heißt es in dem Bericht.
Die Organisationen, darunter der Britische Flüchtlingsrat, forderten die Abschaffung der Regelungen. Der Bericht ist erhältlich unter www.refugeecouncil.org.uk/.

Belgien/Niederlande: Erster gemeinsamer Abschiebungsflug
Belgien und die Niederlande haben am 9. März den ersten gemeinsamen Abschiebungsflug durchgeführt. Das berichtete der Internet-Informationsdienst Expatica. Eine Chartermaschine mit 50 Albanern starte vom Flughafen Melsbroek in der Nähe von Brüssel. Der Flug war zugleich die erste Abschiebungsaktion in Belgien seit 1998, als Polizisten die Nigerianerin Semira Adamu während der Abschiebung töteten. Die Beamten waren letzten Dezember von einem Gericht in Brüssel verurteilt worden.

Rückgang der Asylanträge in EU, Zuwachs in Beitrittsländern
Die Asylanträge in Europa sind im Jahr 2003 deutlich zurückgegangen. Das geht aus einer statistischen Übersicht von UNHCR hervor. Der Rückgang betrug in der EU ohne Italien 22 %. Dagegen war die Anzahl von Asylanträgen in den Jahren 2001 und 2002 nahezu gleich geblieben. Zu Italien lagen keine aktuellen Zahlen vor.
Bei den Beitrittsländern war eine Zunahme von Asylanträgen um 16 % zu verzeichnen, während zwischen 2001 und 2002 die Asylanträge um 27 % zurückgegangen waren.
Den stärksten Zuwachs unter den bisherigen EU-Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern hatte Zypern mit 364 % mehr Anträgen. Die Insel weist damit auch die höchste Anzahl von Asylanträgen im Verhältnis zur Einwohnerzahl auf. Den stärksten Anstieg außerhalb der künftigen Union weist mit 1800 % (2002 120 Anträge, 2003 2280 Anträge) Mazedonien auf.
Der größte Rückgang in den EU-Staaten trat in Portugal (-56 %) und - bei einer hohen Anzahl von Anträgen - Großbritannien (-41 %) auf. Unter den Beitrittsländern weisen Lettland mit -67 % - bei allerdings sehr niedrigen absoluten Zahlen - und Ungarn mit -63 % den stärksten Rückgang auf. Die Anzahl von Asylanträgen pro 1000 Einwohner liegt in Deutschland mit 0,6 deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 1,4.

  Anträge in % pro 1000 Einwohner
Staat 2002 2003 2002 2003 2002 2003
Zypern 950 4410 0,2 1,2 1,2 5,5
Österreich 39350 32340 8,8 8,9 4,8 4,0
Schweden 33020 31360 7,3 8,6 3,7 3,5
Norwegen 17480 15960 3,9 4,4 3,9 3,5
Luxemburg 1040 1550 0,2 0,4 2,4 3,5
Liechtenstein 90 100 0,0 0,0 2,8 3,0
Schweiz 26130 21050 5,8 5,8 3,6 2,9
Irland 11630 7900 2,6 2,2 3,1 2,0
Slowakei 9700 10320 2,2 2,8 1,8 1,9
Belgien 18810 16940 4,2 4,6 1,8 1,6
Malta 350 570 0,1 0,2 0,9 1,5
Tschechische Republik 8480 11390 1,9 3,1 0,8 1,1
Großbritannien1 103080 61050 22,9 16,7 1,7 1,0
Frankreich2 51090 51360 11,4 14,1 0,9 0,9
Dänemark 6070 4560 1,4 1,2 1,1 0,9
Niederlande 18670 13400 4,2 3,7 1,2 0,8
Griechenland 5660 8180 1,3 2,2 0,5 0,7
Deutschland3 71130 50450 15,8 13,8 0,9 0,6
Finnland 3440 3080 0,8 0,8 0,7 0,6
Slowenien 700 1100 0,2 0,3 0,4 0,6
Ungarn 6410 2400 1,4 0,7 0,6 0,2
Bulgarien 2890 1550 0,6 0,4 0,4 0,2
Polen 5150 6920 1,1 1,9 0,1 0,2
Spanien 6310 5770 1,4 1,6 0,2 0,1
Litauen 290 180 0,1 0,0 0,1 0,1
Rumänien 1150 1080 0,3 0,3 0,0 0,0
Portugal 250 110 0,1 0,0 0,0 0,0
Estland 10 10 0,0 0,0 0,0 0,0
Lettland 30 10 0,0 0,0 0,0 0,0
Insgesamt 449360 365100 100,2 99,9 Ø1,4 Ø1,5
EU* 369550 288050 Ø1,6 Ø1,4
EU-Beitrittsstaaten 32070 37310 Ø1,2 Ø1,3
EU* und Beitrittsstaaten 401620 325360 Ø1,2 Ø1,3
 

Datenbasis: UNHCR, Asylum Levels and Trends: Europe and non-European Industrialized Countries, 2003 (25 S., M4735).

1 Offizielle Schätzung, Quelle: Home Office.
2 Angaben zu 2003 sind Schätzungen des UNHCR au Grundlage der offiziellen Zahlen der ersten 11 Monate.
3 Nur Erstantträge.
Abweichung ergibt sich aus Rundungsfehlern.
* Ohne Italien, da keine Angaben zu 2003.





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