Liebe Leserinnen und Leser,
die Debatte um das Zuwanderungsgesetz kann man getrost als absurd bezeichnen.
Schon lange ist klar, dass von dem großen Reformwerk, das das Zuwanderungsgesetz
einmal werden sollte, nicht mehr viel übrig ist. Nun wird das Gesetzgebungsverfahren
noch mit Forderungen nach einer leichteren Ausweisung von "Terroristen" belastet.
Dabei warten die Experten beider Seiten fast täglich mit neuen Vorschlägen auf.
Diese Politik folgt dem bekannten Muster der Anlassgesetzgebung. Immer nach
einem schrecklichen Verbrechen werden populistische Forderungen nach Gesetzesverschärfungen
in die Welt ge- und oft auch umgesetzt. Nicht selten haben sich Gesetze, die
auf eine solche Weise entstanden sind, als verfassungsrechtlich fragwürdig und
obendrein als wirkungslos erwiesen. Leider ist angesichts der Debatte der vergangenen
Wochen nicht auszuschließen, dass der Vermittlungsausschuss derartige Regelungen
in das Zuwanderungsgesetz aufnimmt.
Ihr Ekkehard Hollmann
Zuwanderungsgesetz erneut vertagt
Trotz Annäherungen in vielen Teilfragen haben die Unterhändler von Regierung
und Opposition noch keine Einigung zum Zuwanderungsgesetz erzielen können. Nach
Angaben des Saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) einigte sich
die 20-köpfige Arbeitsgruppe auf Regelungen für eine Härtefallregelung und die
Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Umstritten ist weiterhin unter anderem die
Berücksichtigung von geschlechtsspezifischer Verfolgung als Fluchtgrund.
Erschwert wurden die Verhandlungen durch neue Forderungen der Union nach einer
Verschärfung der Ausweisungsmöglichkeiten wegen Terrorverdachts. Verschiedene
Unionspolitiker verlangten unter anderem, dass statt eines Tatsachenbeweises
für die Unterstützung oder Zugehörigkeit zu einem terroristischen Netzwerk eine
Gefahrenprognose für die Ausweisung genügen müsse. Mit einer Einigung wird nicht
vor Ostern gerechnet.
Prozess gegen BGS-Beamte an Landgericht überwiesen
Der Prozess wegen des Todes von Aamir Ageeb ist überraschend an das Landgericht
Frankfurt a. M. verwiesen worden. Das Amtsgericht sah nach dem Verlauf
der Hauptverhandlung einen hinreichenden Tatverdacht für eine Anklage wegen
Körperverletzung mit Todesfolge. Die Mindeststrafe für dieses Delikt beträgt
drei Jahre Freiheitsstrafe. Der Prozess muss nun vor dem Schwurgericht neu aufgerollt
werden.
Die drei angeklagten Beamten des Bundesgrenzschutzes mussten sich bislang wegen
fahrlässiger Tötung verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, durch das Fesseln
und Herunterpressen von Ageeb während seiner Abschiebung 1999 dessen Tod verursacht
zu haben. Nach der Aussage einer Flugbegleiterin über den Tathergang ging das
Amtsgericht jedoch davon aus, dass vorsätzliche Körperverletzung vorgelegen
habe.
Pro Asyl begrüßte die Entscheidung des Amtsgerichts. Das Verfahren sei schließlich
dort gelandet, wo es längst hingehört hätte. Die Staatsanwaltschaft hätte wegen
der Hinweise auf Körperverletzung mit Todesfolge und wegen der besonderen Bedeutung
des Verfahrens von vornherein beim Landgericht anklagen müssen.
Pro Asyl kritisierte außerdem die "Verdunkelungsstrategie der BGS-Spitze". Die
Aussagegenehmigung der Zeugen aus den Reihen des Bundesgrenzschutzes sei auf
Sachverhalte bis zum Ende des Tattages beschränkt. Über die Konsequenzen, die
aus dem Tod von Ageeb gezogen worden seinen, dürften die Zeugen nichts berichten.
Bundesregierung will Rechtsberatungsgesetz reformieren
Die Bundesregierung bereitet eine Reform des Rechtsberatungsgesetzes vor.
Auf einer Tagung der Rechtsanwaltskammer in Frankfurt a. M. skizzierte
der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium Alfred Hartenbach
(SPD) die Grundzüge der Reform.
Für den Bereich der unentgeltlichen organisierten Rechtsberatung, etwa durch
Wohlfahrtsverbände, schlug Hartenbach vor, die Qualität der juristischen Beratung
durch Organisationsanforderungen zu verwirklichen. So könne man entsprechende
Organisationen verpflichten, die Rechtsberatung nur durch juristisch qualifiziertes
Personal oder zumindest unter adäquater Anleitung und Aufsicht durch entsprechend
qualifiziertes Personal durchzuführen.
Mitte des Jahres will die Regierung den Referentenentwurf für das neue Gesetz
vorlegen.
Schutz für Kosovo-Flüchtlinge gefordert
Pro Asyl hat das Bundesamt aufgefordert, angesichts der blutigen Unruhen
im Kosovo die Widerrufsverfahren gegen Kosovo-Flüchtlinge zu beenden. Ohne Rücksicht
auf den individuellen Fall erwecke das Bundesamt in massenhaft gefertigten Schreiben
an die Flüchtlinge den Eindruck, dass in jedem Fall der Anerkennungsbescheid
zu widerrufen sei. Dieses werde aber den tatsächlichen Verhältnissen im Kosovo
nicht gerecht. Zudem sei einer Vielzahl der Kosovo-Flüchtlinge wegen der psychosozialen
Folgen des Krieges einer Rückkehr nicht zumutbar.
UNHCR rief erneut dazu auf, Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo weiterhin
internationalen Schutz zu gewähren. Deren Leben und Grundrechte seien im Kosovo
nach wie vor gefährdet, heißt es in einer Pressemitteilung.
Das Bundesinnenministerium teilte mit, dass die Abschiebungen in das Kosovo
aufgrund der Unruhen vorübergehend ausgesetzt wurden.
Roth fordert Bleiberecht für Tschetschenen
Claudia Roth, die Menschenrechtsbeauftragte des Auswärtigen Amtes, hat einen
Abschiebungsstopp für tschetschenische Flüchtlinge gefordert. Das berichtete
die taz am 27. Februar. Der Kampf gegen den Terrorismus dürfe nicht bedeuten,
dass es "Rabatte" bei der Einhaltung der Menschenrechte gebe.
Leichter Rückgang von Flugabschiebungen
Im Jahr 2003 sind 23 944 Personen in 127 Länder auf dem Luftweg
abgeschoben worden. Das geht aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
beim Bundesinnenministerium Rudolf Körper auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten
Petra Pau (PDS) hervor. 2002 wurden 26 286 Menschen in 124 Länder
per Flugzeug abgeschoben.
Neue Regelsätze bei Sozialhilfe
Die Bundesregierung hat am 10. März die neue Regelsatzverordnung für
Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II beschlossen. Danach erhalten die Empfänger
dieser Leistungen ab 2005 monatlich 345 Euro im Westen und 331 Euro
im Osten. Darin enthalten sind allerdings Pauschalen für Einmalleistungen, die
bisher zusätzlich zu den laufenden Leistungen gewährt wurden. Die Länder können
die Höhe der Leistungen den lokalen Gegebenheiten anpassen. Die Verordnung bedarf
der Zustimmung des Bundesrates.
Flüchtlingsrat warnt vor mangelnder Gesundheitsversorgung
Der Flüchtlingsrat Berlin hat in einem Schreiben an die Bundesgesundheitsministerin
Ulla Schmidt (SPD) auf Probleme und Lücken bei der medizinischen Versorgung
von Sozialhilfeberechtigten und Flüchtlingen infolge der Gesundheitsreform aufmerksam
gemacht (4 S., M4864). Man habe die Sorge, dass diese Menschen "seltener
zum Arzt gehen, kränker werden und möglicherweise früher sterben", heißt es
in dem Brief. Gesundheitskosten könnten nicht über einen pauschalen, knapp zur
Sicherung der Existenzminimums reichenden Sozialhilferegelsatz nebenbei mit
abgedeckt werden.
Bayern: Landessynode gegen Ausreisezentrum
Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Bayern hat die Staatsregierung
aufgefordert, das Ausreisezentrum in Fürth zu schließen. Das Kirchenparlament
kritisierte den stark repressiven Charakter der Einrichtung.
Dem Beschluss stimmten 108 Mitglieder der Synode zu, lediglich vier waren
dagegen. Bayerns Innenminister Günther Beckstein, der selbst Mitglied der Synode
ist, konnte wegen der gleichzeitig stattfindenden Verhandlungen über das Zuwanderungsgesetz
nicht an der Sitzung teilnehmen.
Beckstein äußerte zwar Verständnis für die Sicht der Synode, betonte aber, dass
das Ausreisezentrum erhalten bleibe. Dagegen begrüßten die Menschenrechtsgruppe
res publica, der Bayerische Flüchtlingsrat, der DGB und die Landtagsfraktion
der Grünen die Entscheidung. Die migrationspolitische Sprecherin der Grünenfraktion,
Renate Ackermann, wies außerdem auf die Flüchtlingslager in Hormersdorf und
Engelsberg hin. Auch in diesen Gemeinschaftsunterkünften würde versucht, die
Bewohner unter untragbaren Bedingungen zur Ausreise zu drängen. Es erhärte sich
der Verdacht, dass das Innenministerium dort "heimliche Ausreisezentren" aufbauen
wolle.
Sachsen: Ausländerbeauftragte kritisiert Abschiebung
Der sächsische Ausländerbeauftragte Heiner Sandig (CDU) hat die Umstände
einer Abschiebung von Kindern einer achtköpfigen Familie aus Leipzig scharf
kritisiert. "Das war zum Teil schlicht rechtswidrig", sagte Sandig einer Meldung
des Evangelischen Pressedienstes zufolge. Am Abend des 3. März waren nach
Polizeiangaben "zunächst 20 und später 30 Polizisten" vor der Wohnung der Familie
aus dem Kosovo aufgezogen. Da ein minderjähriger Sohn nicht anwesend war, wurden
nur drei für erwachsen gehaltene Kinder dem Abschiebungskommando übergeben,
darunter auch ein 14-jähriges Mädchen. UNMIK lehnte die Aufnahme des Mädchens
jedoch ab.
NRW: Fraktionen fordern Ausbildungssystem für Geduldete
Die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen haben sich für die Errichtung
eines speziellen Ausbildungssystems für junge Ausländer ohne Aufenthaltsrecht
ausgesprochen. Mit einem Entschließungsantrag fordern die Regierungsfraktionen
ein Ausbildungsangebot in Modulform, damit auf die aufenthaltsrechlichen Unwägbarkeiten
eingegangen werden könne. Außerdem verlangen die Fraktionen eine bessere Abstimmung
der Interessen von geduldeten Jugendlichen, Ausländeramt, Ausbildungsbetrieben
und Arbeitsamt, um freie Ausbildungsplätze besser besetzen zu können (LT-Ds.
13/5025).
Der Flüchtlingsrat NRW fordert dagegen, dass geduldete Flüchtlinge in der Regel
im Dualen System ausgebildet werden sollen. Dafür sollten Aufenthaltsbefugnisse
unabhängig von der langfristigen Bleibeperspektive erteilt werden.
NRW: Umstrittener Gutachter muss gehen
Der Leiter des Gutachteninstituts des Westfälischen Zentrums für forensische
Psychiatrie in Eickelborn, Rainer Gliemann, muss seine Stelle aufgeben. Nach
Berichten der Frankfurter Rundschau über seine Begutachtungen von ausreisepflichtigen
Personen wurde sein Arbeitsvertrag, der Ende Juni ausläuft, nicht verlängert.
Das berichtete die Frankfurter Rundschau am 12. März. Ein Sprecher des
Zentrums sagte, die Gründe seien "in der Person Gliemanns zu suchen".
Die Gutachtertätigkeit des ebenfalls am Zentrum in Eickelborn beschäftigten
Gutachters Turan Devrim, wird nach Angaben des Sprechers des Zentrums ebenfalls
untersucht. Zudem ermittelt die Ärztekammer Westfalen-Lippe gegen Devrim. Ein
Sprecher der Kammer teilte mit, dass geprüft werde, ob Devrim nachlässige Gutachten
verfasst habe. Devrim ist als Gutachter für mehrere Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen
tätig.
Niedersachsen: Landesregierung zu minderjährigen Flüchtlingen
Die Niedersächsische Landesregierung hat sich zur Situation der minderjährigen
unbegleiteten Flüchtlinge im Land geäußert. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage
der Grünen Landtagsabgeordenten Georgia Langhans geht die Landesregierung auf
Fragen der Unterbringung, Verteilung, Betreuung und Vormundschaft sowie Abschiebung
und Inhaftierung von Flüchtlingskindern ein (LT-Ds 15/833, 7 S., M4863).
NRW: Innenminister will EURODAC-Daten nutzen
Der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens (SPD) hat gefordert,
die Daten der europäischen Fingerabdruckdatei EURODAC den nationalen Polizeibehörden
zur Verfügung zu stellen. Dies könne bei der Identifizierung von unbekannten
ausländischen Personen helfen.
EURODAC erfasst die Fingerabdrücke von allen Asylbewerbern und illegal eingereisten
Personen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die vorbeugende
Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten zur Strafverfolgung ohne
konkrete Verdachtsmomente verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Hamburg: Kampagne für Menschen ohne legalen Aufenthalt
Die Nordelbische Kirche hat eine Kampagne zur Unterstützung von Menschen
ohne legalen Aufenthalt gestartet. An die Aids-Kampagne angelehnt soll eine
deutlich an der Kleidung getragene "Lila Schleife" anzeigen, dass sie hier Hilfe
oder zumindest ein offenes Ohr finden können.
Scharfe Kritik an Verfahrensrichtlinie
Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen haben in einem gemeinsamen
Aufruf vor einer Verabschiedung der europäischen Verfahrensrichtlinie durch
den Rat gewarnt. Sie kritisierten vor allem Regelungen, wonach bestimmte Länder
als "sichere Herkunftsländer" oder "sichere Drittstaaten" qualifiziert werden
sollen. Die Organisationen, darunter amnesty international, Caritas, Pax Christi,
Ärzte ohne Grenzen und Human Rights Watch, sehen darin nicht nur eine lebensbedrohliche
Gefahr für die betroffenen Flüchtlinge, sondern auch eine negative Ausstrahlungskraft
auf die internationale Staatengemeinschaft. Ferner warnten sie davor, dass künftig
eine Mehrheit von Asylbewerbern bereits vor der endgültigen Entscheidung über
ihren Asylantrag abgeschoben werden könnten.
Auch UNHCR kritisierte diese Kernelemente des Richtlinienentwurfs. Der Flüchtlingskommissar
der Vereinten Nationen, Ruud Lubbers, betonte in diesem Zusammenhang, dass die
Richtlinie nicht gegen internationales Recht verstoßen dürfe.
Die Stellungnahmen wurden im Vorfeld einer Sitzung des Ministerrats am 30. März
veröffentlicht, auf dem die Verfahrensrichtlinie und die Richtlinie zur Flüchtlingsdefinition
behandelt werden sollten. Bei Redaktionsschluss des ASYLMAGAZINs waren noch
keine Ergebnisse bekannt.
EU-Parlament begrüßt Grenzschutzagentur
Das Europäische Parlament hat grundsätzlich den Vorschlag der Kommission
für eine Grenzschutzagentur begrüßt, forderte aber zugleich wesentliche Änderungen
des Ratsvorschlags. Das Parlament sprach sich dagegen aus, der Agentur auch
die Verantwortung für die Abschiebung von Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus
zu geben, da sie dann möglicherweise als reine Abschiebungsinstitution angesehen
würde. Ferner solle die Agentur erst eingerichtet werden, wenn der endgültige
Standort geklärt ist. Zur Zeit bewerben sich mehrere der Beitrittsländer als
Sitz der neuen Agentur. Eine Entscheidung soll in diesem Jahr getroffen werden.
Frauenlobby fordert Rechte für Migrantinnen in Europa
Die Europäische Frauen Lobby hat anlässlich des Internationalen Frauentags
am 8. März auf den wirtschaftlichen und kulturellen Beitrag von Immigrantinnen
in der EU aufmerksam gemacht. Die Frauenorganisation bemängelte, dass sich die
Einwanderungspolitik der EU in erster Linie auf den Kampf gegen illegale Einwanderung
und die Sicherung der Außengrenzen konzentriere. So fördere sie fremdenfeindliche
Verhaltensweisen in Europa. Die vorgeblich geschlechtsneutrale Herangehensweise
entspräche zudem nicht den Rechten, Erfahrungen und Bedürfnissen von Migrantinnen.
Dadurch würden die traditionellen und patriarchalischen Geschlechterrollen gefördert.
Studie zum Arbeitsmarktzugang in Europa
Eine Studie zum Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen in Europa hat das Forschungsnetzwerk
"Resource - Refugees' Contribution to Europe" Anfang Februar vorgestellt. Die
Studie untersucht unter anderem, wie es Flüchtlingen trotz zahlreicher Restriktionen
gelingt, sich auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren, und welche Veränderungen aus
Sicht der Flüchtlinge sinnvoll sind. Die englischsprachige Studie ist erhältlich
unter www.ftda.net.
Neue Rechtsakte der EU
Mehrere Rechtsakte der Europäischen Union sind kürzlich im Amtsblatt veröffentlicht
worden. Das Programm für die finanzielle und technische Hilfe für Drittländer
im Migrations- und Asylbereich (AENEAS) ist mit der Veröffentlichung der Verordnung
vom 18.3.2004 (ABl. L 80/1, 5 S., M4865)
in Kraft getreten. Das Programm richtet sich in erster Linie, aber nicht ausschließlich
an Staaten, die ein Rückübernahmeabkommen mit der EU abgeschlossen haben. Die
Verordnung zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen
soll den Austausch zwischen den nationalen Einwanderungsbehörden fördern (ABl.
L 64/1, 4 S., M4843). Eine Entscheidung des Rats vom 23. Februar legt
Kriterien für den Ausgleich finanzieller Ungleichgewichte in Folge der gegenseitigen
Anerkennung von Entscheidungen über die Rückführung von Drittstaatsangehörigen
fest (ABl. L 60/55, 2 S., M4845).
Ferner ist das Rückübernahmeabkommen der EU mit Hong Kong am 2. März in
Kraft getreten (ABl. L 64/38).
Großbritannien/EU: Pläne für Asylverfahren in Tansania
Die britische und tansanische Regierungen haben Verhandlungen aufgenommen,
die die Bearbeitung von Asylanträgen durch britische Beamte in Tansania möglich
machen sollen. Darüber hinaus sollen abgelehnte somalische Asylbewerber in Lagern
in Tansania untergebracht werden. Laut BBC World News bestätigte Premierminister
Tony Blair am 26.2.2004 entsprechende Zeitungsmeldungen über entsprechende Gespräche.
Dabei wollte er sich nicht zu weiteren Meldungen äußern, wonach der tansanischen
Regierung im Gegenzug Entwicklungshilfe in Höhe von GBP 4 Millionen in Aussicht
gestellt worden sei.
Unterdessen ist nach Angaben des britischen Innenministers David Blunkett ein
Arbeitspapier für die Verlagerung von Asylverfahren in Gebiete außerhalb der
EU auf breite Zustimmung bei den europäischen Regierungschefs und Innenministern
gestoßen. Laut einer weiteren Meldung der BBC sieht das Papier, das beim EU-Gipfeltreffen
in Brüssel präsentiert wurde, die Schaffung von "regionalen Schutzzonen" in
der Nähe von Krisengebieten vor. Im vergangenen Jahr war ein erster Vorstoß
Großbritanniens für die Schaffung von Flüchtlingslagern in den Herkunftsregionen
bei den europäischen Partnern lediglich auf "lauwarme" Zustimmung gestoßen.
Großbritannien: Gesetzesvorlage wird überarbeitet
Die britische Regierung hat Pläne zurückgezogen, Rechtsmittel gegen Asylentscheidungen
abzuschaffen. Die Bestimmung, die die Verkürzung des derzeitigen zweistufigen
Entscheidungssystem auf eine Instanz vorsah, war Kernbestandteil eines Gesetzes,
das zur Zeit vom Parlament beraten wird. Nach Warnungen von Rechtsexperten,
die in der Regelung eine Verletzung von Verfassungsrecht sahen, kündigte Justizminister
Lord Falconer zu Beginn der zweiten Lesung an, dass sie ersetzt werden. Asylentscheidungen
sollten durch das Verwaltungsgericht überprüfbar sein.
Der Britische Flüchtlingsrat begrüßte die Entscheidung. Wenn es der Regierung
ernst damit sei, das Asylverfahren zu beschleunigen, solle sie lieber die Qualität
der Erstentscheidungen verbessern, sagte Maeve Sherlock, Geschäftsführerin des
Flüchtlingsrates.
Großbritannien: UN-Aufnahmeprogramm gestartet
Die ersten von insgesamt 500 Flüchtlingen, die Großbritannien im Rahmen
eines Programms der Vereinten Nationen aufnehmen will, sind am 22. März
in Sheffield angekommen. Das berichtete der Guardian. Die Flüchtlinge stammen
größtenteils aus Liberia, von wo sie während des Bürgerkrieges 1989 flohen.
Sie lebten in Flüchtlingslagern in Guinea. Großbritannien schließt sich damit
dem weltweiten UNHCR-Resettlement-Programme an, in dessen Rahmen dauerhafte
Lösungen für Flüchtlinge gefunden werden, die aufgrund der Situation in ihrem
Heimatland oder aufgrund von Traumatisierungen auf internationalen Schutz angewiesen
sind.
Großbritannien: Untersuchung von Verelendung
Sechs britische Flüchtlingshilfeorganisationen haben einen Bericht über
die Verelendung von Asylsuchenden vorgelegt. Der Bericht untersucht die Auswirkungen
der Entscheidung der Regierung, Asylsuchende unter bestimmten Umständen vollständig
von Sozialleistungen auszunehmen.
Von den 101 befragten Betroffenen waren 61 % obdachlos, 70 % nähmen
keine regelmäßigen Mahlzeiten zu sich und 57 % litten unter Gesundheitsbeeinträchtigungen.
Gleichzeitig stellt der Bericht fest, dass in 67 % der Fälle, in denen
sich die Hilfsorganisationen eingeschaltet hätten, die Sozialleistungen wieder
aufgenommen wurden. Dieses zeige erhebliche Mängel des Systems, heißt es in
dem Bericht.
Die Organisationen, darunter der Britische Flüchtlingsrat, forderten die Abschaffung
der Regelungen. Der Bericht ist erhältlich unter www.refugeecouncil.org.uk/.
Belgien/Niederlande: Erster gemeinsamer Abschiebungsflug
Belgien und die Niederlande haben am 9. März den ersten gemeinsamen
Abschiebungsflug durchgeführt. Das berichtete der Internet-Informationsdienst
Expatica. Eine Chartermaschine mit 50 Albanern
starte vom Flughafen Melsbroek in der Nähe von Brüssel. Der Flug war zugleich
die erste Abschiebungsaktion in Belgien seit 1998, als Polizisten die Nigerianerin
Semira Adamu während der Abschiebung töteten. Die Beamten waren letzten Dezember
von einem Gericht in Brüssel verurteilt worden.
Rückgang der Asylanträge in EU, Zuwachs in Beitrittsländern
Die Asylanträge in Europa sind im Jahr 2003 deutlich zurückgegangen. Das
geht aus einer statistischen Übersicht von UNHCR hervor. Der Rückgang betrug
in der EU ohne Italien 22 %. Dagegen war die Anzahl von Asylanträgen in
den Jahren 2001 und 2002 nahezu gleich geblieben. Zu Italien lagen keine aktuellen
Zahlen vor.
Bei den Beitrittsländern war eine Zunahme von Asylanträgen um 16 % zu verzeichnen,
während zwischen 2001 und 2002 die Asylanträge um 27 % zurückgegangen waren.
Den stärksten Zuwachs unter den bisherigen EU-Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern
hatte Zypern mit 364 % mehr Anträgen. Die Insel weist damit auch die höchste
Anzahl von Asylanträgen im Verhältnis zur Einwohnerzahl auf. Den stärksten Anstieg
außerhalb der künftigen Union weist mit 1800 % (2002 120 Anträge, 2003
2280 Anträge) Mazedonien auf.
Der größte Rückgang in den EU-Staaten trat in Portugal (-56 %) und - bei
einer hohen Anzahl von Anträgen - Großbritannien (-41 %) auf. Unter den
Beitrittsländern weisen Lettland mit -67 % - bei allerdings sehr niedrigen
absoluten Zahlen - und Ungarn mit -63 % den stärksten Rückgang auf. Die
Anzahl von Asylanträgen pro 1000 Einwohner liegt in Deutschland mit 0,6 deutlich
unter dem EU-Durchschnitt von 1,4.
| Anträge | in % | pro 1000 Einwohner | ||||
| Staat | 2002 | 2003 | 2002 | 2003 | 2002 | 2003 |
| Zypern | 950 | 4410 | 0,2 | 1,2 | 1,2 | 5,5 |
| Österreich | 39350 | 32340 | 8,8 | 8,9 | 4,8 | 4,0 |
| Schweden | 33020 | 31360 | 7,3 | 8,6 | 3,7 | 3,5 |
| Norwegen | 17480 | 15960 | 3,9 | 4,4 | 3,9 | 3,5 |
| Luxemburg | 1040 | 1550 | 0,2 | 0,4 | 2,4 | 3,5 |
| Liechtenstein | 90 | 100 | 0,0 | 0,0 | 2,8 | 3,0 |
| Schweiz | 26130 | 21050 | 5,8 | 5,8 | 3,6 | 2,9 |
| Irland | 11630 | 7900 | 2,6 | 2,2 | 3,1 | 2,0 |
| Slowakei | 9700 | 10320 | 2,2 | 2,8 | 1,8 | 1,9 |
| Belgien | 18810 | 16940 | 4,2 | 4,6 | 1,8 | 1,6 |
| Malta | 350 | 570 | 0,1 | 0,2 | 0,9 | 1,5 |
| Tschechische Republik | 8480 | 11390 | 1,9 | 3,1 | 0,8 | 1,1 |
| Großbritannien1 | 103080 | 61050 | 22,9 | 16,7 | 1,7 | 1,0 |
| Frankreich2 | 51090 | 51360 | 11,4 | 14,1 | 0,9 | 0,9 |
| Dänemark | 6070 | 4560 | 1,4 | 1,2 | 1,1 | 0,9 |
| Niederlande | 18670 | 13400 | 4,2 | 3,7 | 1,2 | 0,8 |
| Griechenland | 5660 | 8180 | 1,3 | 2,2 | 0,5 | 0,7 |
| Deutschland3 | 71130 | 50450 | 15,8 | 13,8 | 0,9 | 0,6 |
| Finnland | 3440 | 3080 | 0,8 | 0,8 | 0,7 | 0,6 |
| Slowenien | 700 | 1100 | 0,2 | 0,3 | 0,4 | 0,6 |
| Ungarn | 6410 | 2400 | 1,4 | 0,7 | 0,6 | 0,2 |
| Bulgarien | 2890 | 1550 | 0,6 | 0,4 | 0,4 | 0,2 |
| Polen | 5150 | 6920 | 1,1 | 1,9 | 0,1 | 0,2 |
| Spanien | 6310 | 5770 | 1,4 | 1,6 | 0,2 | 0,1 |
| Litauen | 290 | 180 | 0,1 | 0,0 | 0,1 | 0,1 |
| Rumänien | 1150 | 1080 | 0,3 | 0,3 | 0,0 | 0,0 |
| Portugal | 250 | 110 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Estland | 10 | 10 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Lettland | 30 | 10 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Insgesamt | 449360 | 365100 | 100,2¶ | 99,9¶ | Ø1,4 | Ø1,5 |
| EU* | 369550 | 288050 | Ø1,6 | Ø1,4 | ||
| EU-Beitrittsstaaten | 32070 | 37310 | Ø1,2 | Ø1,3 | ||
| EU* und Beitrittsstaaten | 401620 | 325360 | Ø1,2 | Ø1,3 | ||
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Datenbasis: UNHCR, Asylum
Levels and Trends: Europe and non-European Industrialized Countries,
2003 (25 S., M4735). |
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