ASYLMAGAZIN 4/2007

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

Widerrufsverfahren gegen türkische Staatsangehörige spielen eine zunehmende Rolle. Im letzten Jahr leitete des Bundesamt über 2000 solcher Verfahren ein. Zwar gehen viele Gerichte davon aus, dass sich die Lage in der Türkei noch nicht grundlegend verbessert habe. Dennoch ist zu erwarten, dass in nicht wenigen Fällen die Widerrufsbescheide des Bundesamts letztlich Bestand haben werden. Daher ist es in der Beratungspraxis notwendig, im Einzelfall die Perspektiven für einen weiteren Aufenthalt unabhängig von der Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung zu prüfen. Eine Basis dafür können die Rechte türkischer Arbeitnehmer im Rahmen der Assoziation der Türkei mit der EG sein. Ein Beitrag von Thomas Oberhäuser verschafft darüber einen Überblick (siehe hier). Ein Schwerpunkt in diesem Heft beschäftigt sich mit Christen im Iran. Barbara Svec stellt die wichtigsten Informationsquellen zur Lage von Christen im Iran zusammen (siehe hier), Julia Duchrow setzt sich mit der Rechtsprechung zum "religiösen Existenzminimum" auseinander (siehe hier) und mein eigener Beitrag befasst sich mit der Rechtsprechung zu Christen aus dem Iran (siehe hier).

Besonders hingewiesen sei außerdem auf eine Entscheidung des VG Köln zum Widerruf (siehe hier). Das Gericht prüft ausführlich die internationale Staatenpraxis zur Anwendung der "Wegfall-der-Umstände-Klausel" der Genfer Flüchtlingskonvention und kommt zu dem Ergebnis, dass die deutsche Praxis ihr widerspricht.

Ihr Ekkehard Hollmann

 

Nachrichten

Bund

Kompromiss zum Bleiberecht
Die Regierungskoalition hat sich auf einen Kompromiss beim Bleiberecht geeinigt. In einem Spitzengespräch am 12. März 2007 bestätigte sie im Wesentlichen den Entwurf des Innenministeriums (vgl. ASYLMAGAZIN 3/2007, S. 1). Das Bundeskabinett wird den Entwurf, der neben der Bleiberechtsregelung eine Reihe von Verschärfungen des Aufenthaltsrechts vorsieht sowie europäische Richtlinien in deutsches Recht umsetzen soll, in Kürze beschließen und in den offiziellen Gesetzgebungsprozess geben.
Die CDU/CSU konnte sich nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, lediglich eine Duldung zur Arbeitssuche zu erteilen. Wer also die Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung erfüllt, aber noch nicht erwerbstätig ist, erhält eine bis zum 31.12.2009 befristete Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche. Allerdings sieht der Kompromiss eine "Länderöffnungsklausel" vor, die es ermöglicht, Geduldeten, die am 1.3.2007 in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht waren und Sachleistungen bezogen, auch dann noch von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II auszuschließen, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Ferner setzte die Union durch, dass Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche vom Elterngeld ausgeschlossen sind.
In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisierten neun Menschenrechtsorganisationen und Wohlfahrtsverbände den Gesetzesentwurf als "flüchtlingsfeindlich, rückwärtsgewandt und integrationshemmend". Auf Widerstand stießen vor allem Verschärfungen beim Ehegattennachzug und dem Asylverfahren. Ähnlich äußerte sich der Vertreter des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR), Gottfried Köfner: Aufgrund der Verschlechterungen der rechtlichen Situation von Flüchtlingen drohten "in der Praxis Schutzlücken, die mit dem Eigenanspruch hoher Standards nicht in Einklang zu bringen sind".

Bundesrat für Änderungen bei Einbürgerung
Der Bundesrat hat am 9. März 2007 eine Gesetzesinitiative zur Einführung von Einbürgerungstests gestartet. Der Gesetzentwurf sieht einen Sprachtest sowie eine Prüfung des staatsbürgerlichen Grundwissens sowie der Kenntnisse der Grundsätze und Werte der Verfassungsordnung vor. Bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen soll die für die Einbürgerung notwendige Aufenthaltsdauer verkürzt werden. Ferner sieht der Gesetzentwurf Verschärfungen beim Ausschluss von der Einbürgerung wegen Straftaten oder Anhaltspunkten für eine verfassungsfeindliche Einstellung vor.

UN-Berichterstatter: Migrantenkinder benachteiligt
Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, Vernor Muñoz, hat das deutsche Schulsystem in seinem Bericht für den Menschenrechtsrat in Genf kritisiert. Die frühe Einstufung der Schüler, die geringe Durchlässigkeit des dreigliedrigen Schulsystems und die hohe Gewichtung der Deutschkenntnisse benachteilige Kinder ausländischer Herkunft. Viele Kinder von Flüchtlingen blieben außerdem aus Angst vor Abschiebung der Schule fern. Negativ wirke sich auch die Pflicht der Schulleiter aus, Kinder ohne legalen Aufenthaltsstatus zu melden.

International Crisis Group kritisiert Einbürgerungstests
Die International Crisis Group hat einen Bericht zur Lage der Muslime in Deutschland vorgelegt. Darin kritisiert die renommierte Organisation unter anderem die Einbürgerungstests, die von einigen Bundesländern praktiziert werden. Die dort vorgesehenen Gesinnungsfragen – etwa nach dem Geschlechterverhältnis oder zur Homosexualität – würden Vorurteile gegen Muslime verschärfen, heißt es in dem Bericht. Von Muslimen werde mehr Vertrautheit mit deutschen Gepflogenheiten verlangt, als sie bei vielen Deutschen vorhanden seien. Negativ beurteilt die Organisation auch die Überwachung von Milli Görüs durch die Verfassungsschutzbehörden. Milli Görüs werde dadurch isoliert, anstatt sie per Dialog einzubinden.

Widerrufsverfahren zum Irak und zur Türkei
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Jahr 2006 insgesamt 3271 Widerrufsverfahren gegen irakische Staatsangehörige eingeleitet. In nur 172 Fällen erfolgte kein Widerruf, 1823 Fälle sind noch anhängig. In den übrigen Fällen widerrief das Bundeamt die Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung oder den Abschiebungsschutz. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Linksfraktion) hervor (BT-Ds. 16/4306, S. 11 f.). Hinsichtlich der Türkei leitete das Bundesamt 2266 Widerrufsverfahren ein. In 63 Fällen erfolgte kein Widerruf, 1198 Fälle sind noch anhängig. Dagegen spielen die Herkunftsländer Iran (87 eingeleitete Verfahren) und Syrien (41 eingeleitete Verfahren) in der Widerrufspraxis des Bundesamts nur eine untergeordnete Rolle.

Bundesamt weist Kritik am Asylverfahren zurück
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat Kritik an der Qualität des Asylverfahrens zurückgewiesen. Damit reagierte die Behörde auf eine Studie, in der 77 Asylverfahren von Eritreern im Auftrag von Pro Asyl untersucht und erhebliche Qualitätsmängel festgestellt wurden (vgl. ASYLMAGAZIN 1–2/2007, S. 1). Die Prüfquote von nur 2,8 Prozent bei 2700 Asylverfahren von Eritreern im betroffenen Zeitraum sei zu gering, bemängelte eine Sprecherin des Bundesamtes. Dem widerspricht Bernd Mesovic von Pro Asyl. Es gehe um Gerechtigkeit in jedem einzelnen Fall. "Schließlich entscheidet das Amt über das Schicksal von Menschen", so Mesovic.

Petition gegen Frist für Berufungszulassungsantrag
Eine Petition von über 40 Rechtsanwältinnen und -anwälten gegen die kurze Frist zur Einlegung und Begründung von Berufungszulassungsanträgen in Asylsachen von zwei Wochen war erfolgreich. Der Petitionsausschuss des Bundestags stellt fest, dass die kurze Frist mit dem Status der Anwälte als unabhängiges Organ der Rechtspflege nur schwer zu vereinbaren sei. Er forderte die Bundesregierung auf, dies bei künftigen Gesetzgebungen zu berücksichtigen.

Studie: Aufenthaltsrecht vor Integration
Mit der Situation von Roma-Kindern in Deutschland beschäftigt sich eine Studie des Zentrums für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin im Auftrag von UNICEF. Der Schwerpunkt der Studie liegt auf Roma-Familien, die seit 1990 nach Deutschland gekommen sind. Sie stellt fest, dass die Integration der Familien entscheidend vom Aufenthaltsstatus abhängt. Vor allem die Beschränkungen und Auflagen bei geduldetem Aufenthalt stünden einer Integration entgegen. Entscheidend für eine Integration seien verbesserte Wohnungs-, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Die Forscher appellieren an Kommunen und Initiativen, mehr Engagement für die "vergessenen Kinder" zu entwicklen. (Zusammenfassung der Studie: www.unicef.de/4298.html)

Arbeitsgruppen zur Integration beendet
Die vom "Integrationsgipfel" eingesetzten Arbeitsgruppen zu bestimmten Themenfeldern haben ihre Tätigkeit abgeschlossen. Das teilte die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) mit. Die Ergebnisse sollen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf dem zweiten Integrationsgipfel im Juli vorgestellt werden. Sie sind auch auf der Internetseite der Integrationsbeauftragten einsehbar (www.integrationsbeauftragte.de).

Menschenrechtsausschuss gegen Abschiebungsstopp nach Sri Lanka
Der Menschenrechtsausschuss des Bundestags hat sich gegen einen Abschiebungsstopp nach Sri Lanka ausgesprochen. Er lehnte einen entsprechenden Antrag der Grünen und der Linksfraktion ohne Begründung ab, sondern empfahl dem federführenden Innenausschuss lediglich, die Schutzgesuche sorgfältig prüfen zu lassen.

Europa

Neue Frontex-Operationen
Die europäische Grenzschutzagentur Frontex hat Mitte März mit einer neuen Operation im Mittelmeer begonnen. Grenzschützer aus Frankreich, Spanien, Griechenland und Italien patrouillieren gemeinsam an der Küste vor Marseilles. Das teilte der französische Innenminister Nicolas Sarkozy mit.
Gleichzeitig verlängerte Frontex nach eigenen Angaben zwei Überwachungsoperationen. Die Operation "Hera III" unterstützt die spanischen Behörden auf den Kanarischen Inseln bei der Identifizierung von illegalen Einwanderern. Außerdem überwachen Frontex-Einheiten in Zusammenarbeit mit dem Senegal mit Flugzeugen und Booten die westafrikanische Küste. Die Operation "Amazon III" dient dazu, illegale Einwanderer aus Südamerika an der Einreise über internationale Flughäfen zu hindern.
Auch Anfang dieses Jahres halten die Versuche im Mittelmeerraum an, über den Seeweg nach Europa einzureisen. Dabei kamen nach Informationen des Newsletters "Migration und Bevölkerung" im Februar mindestens 31 Personen ums Leben, etwa 33 werden noch vermisst. Nach Aussagen eines Vertreters des UN-Büros gegen Drogen und Verbrechen UNODC versuchen mehr und mehr Personen aus Südost-Asien von Westafrika auf die Kanarischen Inseln zu gelangen.

Migration ist europäisches Top-Thema
Die Migrationspolitik gehört nach Auffassung der EU-Kommission zu den wichtigsten Themen der Europäischen Union. Das geht aus dem Stategieplan der Kommission für 2008 hervor. Die Kommission stellt fest, dass das Recht, einen Asylantrag zu stellen, Ausdruck der europäischen Werte sei. Nach ihren Plänen soll bis 2010 ein gemeinsames europäisches Asylsystem errichtet werden.
Auf Druck von Spanien wurde der Kampf gegen die illegale Einwanderung in die "Berliner Erklärung" aufgenommen, die am 25. März im Rahmen des EU-Gipfels in Berlin unterzeichnet wurde. Dort heißt es: "Wir werden den Terrorismus, die organisierte Kriminalität und die illegale Einwanderung gemeinsam bekämpfen."

Pakistanische Regierung akzeptiert Rückübernahmeabkommen
Die pakistanische Regierung hat dem Entwurf für ein Rückübernahmeabkommen mit der EU zugestimmt. Der Entwurf sieht auch die Rücknahme von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vor, die über Pakistan illegal in die EU einreisen. Diese Regelung war auf Widerstand im Kabinett gestoßen. Medienberichten zufolge stimmte es dem Entwurf nur aus Sorge um den Handel mit der EU zu.

Merkblatt zur Seenotrettung
UNHCR und IOM haben ein gemeinsames Merkblatt zur Rettung von Flüchtlingen und Migranten aus Seenot herausgegeben. Es beantwortet etwa die Frage, welcher Staat für die Aufnahme von Migranten, die aus Seenot gerettet wurden, zuständig ist. Das Merkblatt ist auf wasserfestes Papier gedruckt und richtet sich an alle, die an Rettungsoperationen beteiligt sind, wie Kapitäne, Schiffseigner, Behörden und Versicherungsunternehmen.

Empfehlungen zur praktischen Zusammenarbeit im Asylverfahren
ECRE und amnesty international haben in einer gemeinsamen Stellungnahme das Europaparlament zu Änderungen des Berichtes zur praktischen Zusammenarbeit im Asylverfahren aufgefordert. Sie betonten, dass die Transparenz in diesem Bereich besonders wichtig ist. Daher sollten alle Strukturen für nichtstaatliche Experten offen sein. Außerdem würde sich die Qualität von Informationen zu den Herkunftsländern verbessern, wenn diese öffentlich zugänglich wären. Das Parlament solle zudem darauf drängen, dass keine gemeinsame Liste von sicheren Drittstaaten aufgestellt wird.

Europaabgeordnete gegen Druck auf Nachbarstaaten
Die sozialistische Europaabgeordnete Martine Roure und ihr grüner Kollege Giusto Catania haben die EU aufgefordert, keinen Druck auf die Nachbarstaaten auszuüben, illegale Migration zu stoppen. Dieses führe zur Unterdrückung von Migranten und zur Verletzung ihrer Grundrechte, sagten die Abgeordneten.

Spanien/Mauretanien: Flüchtlinge festgehalten
204 Personen werden von spanischen Polizisten in einer Lagerhalle im mauretanischen Hafen Nouadhibou festgehalten. Das berichtete die taz am 20. März 2007. In der Halle herrschen schlechte hygienische Zustände, mehrere Insassen leiden unter Hautkrankheiten.
Die Gefangenen gehören zu den Passagieren eines Ende Januar im Atlantik in Seenot geratenen Schiffes, das schließlich von der spanischen Küstenwache in den mauretanischen Hafen geschleppt wurde. Die mauretanische Regierung machte das davon abhängig, dass Spanien die Passagiere sofort in ihre Herkunftsländer abschiebt. Bislang konnten aber nur 95 Inder in ihre Herkunftsland abgeschoben werden. 22 Personen wurden nach Spanien gebracht. 35 Afrikaner sollten mit einem spanischen Militärflugzeug nach Guinea-Bissau geflogen werden. Die dortige Regierung verweigerte jedoch während des Anflugs die Landegenehmigung. Sie wurden daraufhin auf die Kapverden geflogen und dort inhaftiert. Nach mehreren Tagen brachte man sie nach Guinea, wo sie sich in einem Lager befinden. Der spanische Innenminister Alfredo Pérez Rubalcaba begründete das Vorgehen seines Landes damit, dass ein Zeichen gegen die "Schleppermafia" gesetzt werden müsse.
Inzwischen haben spanische und mauretanische Regierungsvertreter angekündigt, dass sie in Seenot geratenen Schiffen zukünftig die Hilfe verweigern werden. Die UN-Nachrichtenagentur IRIN zitierte einen spanischen Diplomaten, der nicht namentlich genannt werden wollte, mit dem Satz, die Rettung der Menschen aus Seenot sei ein Fehler gewesen. Beim nächsten Mal werde man sicherstellen, dass Spanien "nicht kompromittiert werde". Ein mauretanischer Beamter erklärte, sein Land werde beim nächsten derartigen Vorfall den Eigentümer und das Herkunftsland des Schiffes auffordern, die notwendigen Reparaturen auf hoher See auszuführen.

Ungarn: Haft von Asylsuchenden kritisiert
Das ungarische Helsinki-Komitee hat die Praxis der Inhaftierung von Asylsuchenden in Ungarn kritisiert. In einem Bericht bemängelte das Kommitee vor allem drei Punkte: Die rechtlichen Regelungen seien unklar, die Dauer der Inhaftierung sei zu lang und die besonderen Bedürfnisse von Asylsuchenden, insbesondere von Kindern, Gewaltopfern und traumatisierten Personen, würden nicht beachtet.

Niederlande: Abschiebungsverfahren gefährdet abgelehnte Asylsuchende
Der niederländische Nationale Ombudsmann, Alex Brenninkmeijer, hat festgestellt, dass das Abschiebungsverfahren abgelehnte Asylsuchende einem Risiko in ihren Herkunftsländern aussetze. Abgelehnte Asylsuchende würden häufig zur Passbeschaffung von Vertretern ihrer Herkunftsstaaten befragt. Dieses Verfahren sei intransparent. Sie wüssten häufig nicht, welche Informationen die Niederlande an ihrer Herkunftsländer weitergegeben haben und welchen Risiko sie bei der Rückkehr ausgesetzt sein werden.

Rückgang von Asylanträgen, aber mehr irakische Flüchtlinge
Die Anzahl von Asylsuchenden in Europa hat im vergangenen Jahr erneut abgenommen. In den Mitgliedstaaten der EU (ohne Bulgarien und Rumänien) stellten nur knapp 199 000 Personen einen Asylantrag. Das ist die niedrigste Zahl seit 20 Jahren. Das teilte UNHCR mit. Als Grund für den anhaltenden Rückgang nannte UNHCR neben verbesserten Bedingungen in den Herkunftsländern die zunehmend restriktiven Maßnahmen in vielen Industriestaaten, die potentielle Asylsuchende von einem Schutzgesuch abhalten würden.
Das wichtigste Herkunftsland war der Irak. Die Zahl von irakischen Asylsuchenden in Europa stieg entgegen dem allgemeinen Trend deutlich auf etwa 20 000. Die meisten Iraker suchten in Schweden (9000), den Niederlanden (2800) und Deutschland (2100) Schutz. Die höchste Anzahl von Asylanträgen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl verzeichneten Zypern, Malta und Schweden. Dagegen war die Anzahl von Asylanträgen im Verhältnis zur Bevölkerung in Deutschland erneut deutlich unterdurchschnittlich.

Entwicklung der Asylantragszahlen in der EU und wichtigen europäischen Aufnahmeländern

  Anträge in % pro 1000 Einwohner
Staat 2005 2006 2005 2006 2005 2006
Zypern 7750 4550 3,02 2,11 9,3 5,3
Malta 1170 1270 0,46 0,59 2,9 3,1
Schweden 17530 24320 6,83 11,27 1,9 2,7
Österreich 22460 13350 8,75 6,19 2,7 1,6
Schweiz 10060 10540 3,92 4,89 1,4 1,4
Liechtenstein 50 50 0,02 0,02 1,4 1,4
Belgien 15960 11590 6,22 5,37 1,5 1,1
Griechenland 9050 12270 3,53 5,69 0,8 1,1
Norwegen 5400 5320 2,10 2,47 1,2 1,1
Luxemburg 800 520 0,31 0,24 1,7 1,1
Irland 4320 4310 1,68 2,00 1,0 1,0
Niederlande 12350 14470 4,81 6,71 0,8 0,9
Frankreich 49730 30690 19,37 14,22 0,8 0,5
Großbritannien 30840 27850 12,01 12,91 0,5 0,5
Slowakische Rep. 3550 2870 1,38 1,33 0,6 0,5
Finnland 3570 2290 1,39 1,06 0,7 0,4
Dänemark 2260 1920 0,88 0,89 0,4 0,4
Deutschland 28910 21030 11,26 9,75 0,3 0,3
Tschechische Rep. 4160 3020 1,62 1,40 0,4 0,3
Slowenien 1830 520 0,71 0,24 0,8 0,3
Italien 9550 10110 3,72 4,69 0,2 0,2
Ungarn 1610 2110 0,63 0,98 0,2 0,2
Spanien 5250 5310 2,05 2,46 0,1 0,1
Polen 6860 4220 2,67 1,96 0,1 0,1
Bulgarien 820 570 0,32 0,26 0,1 0,1
Rumänien 590 380 0,23 0,18 0,0 0,0
Litauen 120 160 0,05 0,07 0,0 0,0
Portugal 110 130 0,04 0,06 0,0 0,0
Lettland 20 10 0,01 0,00 0,0 0,0
Estland 10 10 0,00 0,00 0,0 0,0
Insgesamt 256690 215760 100 100 1,06 0,86
EU (25) 239770 198900        
 

Quelle: UNHCR, Asylum Levels and Trends in Industrialized Countries, 2006 (30 S., M9856)

 

nächste Seite

Home: Informationsverbund Asyl e.V.