Liebe Leserinnen und Leser,
Widerrufsverfahren gegen türkische Staatsangehörige spielen eine zunehmende Rolle. Im letzten Jahr leitete des Bundesamt über 2000 solcher Verfahren ein. Zwar gehen viele Gerichte davon aus, dass sich die Lage in der Türkei noch nicht grundlegend verbessert habe. Dennoch ist zu erwarten, dass in nicht wenigen Fällen die Widerrufsbescheide des Bundesamts letztlich Bestand haben werden. Daher ist es in der Beratungspraxis notwendig, im Einzelfall die Perspektiven für einen weiteren Aufenthalt unabhängig von der Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung zu prüfen. Eine Basis dafür können die Rechte türkischer Arbeitnehmer im Rahmen der Assoziation der Türkei mit der EG sein. Ein Beitrag von Thomas Oberhäuser verschafft darüber einen Überblick (siehe hier). Ein Schwerpunkt in diesem Heft beschäftigt sich mit Christen im Iran. Barbara Svec stellt die wichtigsten Informationsquellen zur Lage von Christen im Iran zusammen (siehe hier), Julia Duchrow setzt sich mit der Rechtsprechung zum "religiösen Existenzminimum" auseinander (siehe hier) und mein eigener Beitrag befasst sich mit der Rechtsprechung zu Christen aus dem Iran (siehe hier).
Besonders hingewiesen sei außerdem auf eine Entscheidung des VG Köln zum Widerruf (siehe hier). Das Gericht prüft ausführlich die internationale Staatenpraxis zur Anwendung der "Wegfall-der-Umstände-Klausel" der Genfer Flüchtlingskonvention und kommt zu dem Ergebnis, dass die deutsche Praxis ihr widerspricht.
Ihr Ekkehard Hollmann
Kompromiss zum Bleiberecht
Die Regierungskoalition hat sich auf einen Kompromiss beim Bleiberecht geeinigt.
In einem Spitzengespräch am 12. März 2007 bestätigte sie im Wesentlichen den
Entwurf des Innenministeriums (vgl. ASYLMAGAZIN
3/2007, S. 1). Das Bundeskabinett wird den Entwurf, der neben der Bleiberechtsregelung
eine Reihe von Verschärfungen des Aufenthaltsrechts vorsieht sowie europäische
Richtlinien in deutsches Recht umsetzen soll, in Kürze beschließen und in den
offiziellen Gesetzgebungsprozess geben.
Die CDU/CSU konnte sich nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, lediglich eine
Duldung zur Arbeitssuche zu erteilen. Wer also die Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung
erfüllt, aber noch nicht erwerbstätig ist, erhält eine bis zum 31.12.2009 befristete
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche. Allerdings sieht der Kompromiss eine
"Länderöffnungsklausel" vor, die es ermöglicht, Geduldeten, die am 1.3.2007
in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht waren und Sachleistungen bezogen,
auch dann noch von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II auszuschließen, wenn
sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Ferner setzte die Union durch, dass
Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche vom Elterngeld ausgeschlossen
sind.
In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisierten neun Menschenrechtsorganisationen
und Wohlfahrtsverbände den Gesetzesentwurf als "flüchtlingsfeindlich, rückwärtsgewandt
und integrationshemmend". Auf Widerstand stießen vor allem Verschärfungen beim
Ehegattennachzug und dem Asylverfahren. Ähnlich äußerte sich der Vertreter des
Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR), Gottfried Köfner: Aufgrund
der Verschlechterungen der rechtlichen Situation von Flüchtlingen drohten "in
der Praxis Schutzlücken, die mit dem Eigenanspruch hoher Standards nicht in
Einklang zu bringen sind".
Bundesrat für Änderungen bei Einbürgerung
Der Bundesrat hat am 9. März 2007 eine Gesetzesinitiative zur Einführung von
Einbürgerungstests gestartet. Der Gesetzentwurf sieht einen Sprachtest sowie
eine Prüfung des staatsbürgerlichen Grundwissens sowie der Kenntnisse der Grundsätze
und Werte der Verfassungsordnung vor. Bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen
soll die für die Einbürgerung notwendige Aufenthaltsdauer verkürzt werden. Ferner
sieht der Gesetzentwurf Verschärfungen beim Ausschluss von der Einbürgerung
wegen Straftaten oder Anhaltspunkten für eine verfassungsfeindliche Einstellung
vor.
UN-Berichterstatter: Migrantenkinder benachteiligt
Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, Vernor Muñoz, hat das deutsche
Schulsystem in seinem Bericht für den Menschenrechtsrat in Genf kritisiert.
Die frühe Einstufung der Schüler, die geringe Durchlässigkeit des dreigliedrigen
Schulsystems und die hohe Gewichtung der Deutschkenntnisse benachteilige Kinder
ausländischer Herkunft. Viele Kinder von Flüchtlingen blieben außerdem aus Angst
vor Abschiebung der Schule fern. Negativ wirke sich auch die Pflicht der Schulleiter
aus, Kinder ohne legalen Aufenthaltsstatus zu melden.
International Crisis Group kritisiert Einbürgerungstests
Die International Crisis Group hat einen Bericht zur Lage der Muslime in Deutschland
vorgelegt. Darin kritisiert die renommierte Organisation unter anderem die Einbürgerungstests,
die von einigen Bundesländern praktiziert werden. Die dort vorgesehenen Gesinnungsfragen
– etwa nach dem Geschlechterverhältnis oder zur Homosexualität –
würden Vorurteile gegen Muslime verschärfen, heißt es in dem Bericht. Von Muslimen
werde mehr Vertrautheit mit deutschen Gepflogenheiten verlangt, als sie bei
vielen Deutschen vorhanden seien. Negativ beurteilt die Organisation auch die
Überwachung von Milli Görüs durch die Verfassungsschutzbehörden. Milli Görüs
werde dadurch isoliert, anstatt sie per Dialog einzubinden.
Widerrufsverfahren zum Irak und zur Türkei
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Jahr 2006 insgesamt 3271
Widerrufsverfahren gegen irakische Staatsangehörige eingeleitet. In nur 172
Fällen erfolgte kein Widerruf, 1823 Fälle sind noch anhängig. In den übrigen
Fällen widerrief das Bundeamt die Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung oder den
Abschiebungsschutz. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage
der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Linksfraktion) hervor (BT-Ds. 16/4306,
S. 11 f.). Hinsichtlich der Türkei leitete das Bundesamt 2266 Widerrufsverfahren
ein. In 63 Fällen erfolgte kein Widerruf, 1198 Fälle sind noch anhängig. Dagegen
spielen die Herkunftsländer Iran (87 eingeleitete Verfahren) und Syrien (41
eingeleitete Verfahren) in der Widerrufspraxis des Bundesamts nur eine untergeordnete
Rolle.
Bundesamt weist Kritik am Asylverfahren zurück
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat Kritik an der Qualität des
Asylverfahrens zurückgewiesen. Damit reagierte die Behörde auf eine Studie,
in der 77 Asylverfahren von Eritreern im Auftrag von Pro Asyl untersucht und
erhebliche Qualitätsmängel festgestellt wurden (vgl. ASYLMAGAZIN
1–2/2007, S. 1). Die Prüfquote von nur 2,8 Prozent bei 2700 Asylverfahren
von Eritreern im betroffenen Zeitraum sei zu gering, bemängelte eine Sprecherin
des Bundesamtes. Dem widerspricht Bernd Mesovic von Pro Asyl. Es gehe um Gerechtigkeit
in jedem einzelnen Fall. "Schließlich entscheidet das Amt über das Schicksal
von Menschen", so Mesovic.
Petition gegen Frist für Berufungszulassungsantrag
Eine Petition von über 40 Rechtsanwältinnen und -anwälten gegen die kurze Frist
zur Einlegung und Begründung von Berufungszulassungsanträgen in Asylsachen von
zwei Wochen war erfolgreich. Der Petitionsausschuss des Bundestags stellt fest,
dass die kurze Frist mit dem Status der Anwälte als unabhängiges Organ der Rechtspflege
nur schwer zu vereinbaren sei. Er forderte die Bundesregierung auf, dies bei
künftigen Gesetzgebungen zu berücksichtigen.
Studie: Aufenthaltsrecht vor Integration
Mit der Situation von Roma-Kindern in Deutschland beschäftigt sich eine Studie
des Zentrums für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin
im Auftrag von UNICEF. Der Schwerpunkt der Studie liegt auf Roma-Familien, die
seit 1990 nach Deutschland gekommen sind. Sie stellt fest, dass die Integration
der Familien entscheidend vom Aufenthaltsstatus abhängt. Vor allem die Beschränkungen
und Auflagen bei geduldetem Aufenthalt stünden einer Integration entgegen. Entscheidend
für eine Integration seien verbesserte Wohnungs-, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.
Die Forscher appellieren an Kommunen und Initiativen, mehr Engagement für die
"vergessenen Kinder" zu entwicklen. (Zusammenfassung der Studie: www.unicef.de/4298.html)
Arbeitsgruppen zur Integration beendet
Die vom "Integrationsgipfel" eingesetzten Arbeitsgruppen zu bestimmten Themenfeldern
haben ihre Tätigkeit abgeschlossen. Das teilte die Bundesintegrationsbeauftragte
Maria Böhmer (CDU) mit. Die Ergebnisse sollen von Bundeskanzlerin Angela Merkel
(CDU) auf dem zweiten Integrationsgipfel im Juli vorgestellt werden. Sie sind
auch auf der Internetseite der Integrationsbeauftragten einsehbar (www.integrationsbeauftragte.de).
Menschenrechtsausschuss gegen Abschiebungsstopp nach Sri Lanka
Der Menschenrechtsausschuss des Bundestags hat sich gegen einen Abschiebungsstopp
nach Sri Lanka ausgesprochen. Er lehnte einen entsprechenden Antrag der Grünen
und der Linksfraktion ohne Begründung ab, sondern empfahl dem federführenden
Innenausschuss lediglich, die Schutzgesuche sorgfältig prüfen zu lassen.
Neue Frontex-Operationen
Die europäische Grenzschutzagentur Frontex hat Mitte März mit einer neuen
Operation im Mittelmeer begonnen. Grenzschützer aus Frankreich, Spanien, Griechenland
und Italien patrouillieren gemeinsam an der Küste vor Marseilles. Das teilte
der französische Innenminister Nicolas Sarkozy mit.
Gleichzeitig verlängerte Frontex nach eigenen Angaben zwei Überwachungsoperationen.
Die Operation "Hera III" unterstützt die spanischen Behörden auf den Kanarischen
Inseln bei der Identifizierung von illegalen Einwanderern. Außerdem überwachen
Frontex-Einheiten in Zusammenarbeit mit dem Senegal mit Flugzeugen und Booten
die westafrikanische Küste. Die Operation "Amazon III" dient dazu, illegale
Einwanderer aus Südamerika an der Einreise über internationale Flughäfen zu
hindern.
Auch Anfang dieses Jahres halten die Versuche im Mittelmeerraum an, über den
Seeweg nach Europa einzureisen. Dabei kamen nach Informationen des Newsletters
"Migration und Bevölkerung" im Februar mindestens 31 Personen ums Leben, etwa
33 werden noch vermisst. Nach Aussagen eines Vertreters des UN-Büros gegen Drogen
und Verbrechen UNODC versuchen mehr und mehr Personen aus Südost-Asien von Westafrika
auf die Kanarischen Inseln zu gelangen.
Migration ist europäisches Top-Thema
Die Migrationspolitik gehört nach Auffassung der EU-Kommission zu den wichtigsten
Themen der Europäischen Union. Das geht aus dem Stategieplan der Kommission
für 2008 hervor. Die Kommission stellt fest, dass das Recht, einen Asylantrag
zu stellen, Ausdruck der europäischen Werte sei. Nach ihren Plänen soll bis
2010 ein gemeinsames europäisches Asylsystem errichtet werden.
Auf Druck von Spanien wurde der Kampf gegen die illegale Einwanderung in die
"Berliner Erklärung" aufgenommen, die am 25. März im Rahmen des EU-Gipfels in
Berlin unterzeichnet wurde. Dort heißt es: "Wir werden den Terrorismus, die
organisierte Kriminalität und die illegale Einwanderung gemeinsam bekämpfen."
Pakistanische Regierung akzeptiert Rückübernahmeabkommen
Die pakistanische Regierung hat dem Entwurf für ein Rückübernahmeabkommen mit
der EU zugestimmt. Der Entwurf sieht auch die Rücknahme von Drittstaatsangehörigen
und Staatenlosen vor, die über Pakistan illegal in die EU einreisen. Diese Regelung
war auf Widerstand im Kabinett gestoßen. Medienberichten zufolge stimmte es
dem Entwurf nur aus Sorge um den Handel mit der EU zu.
Merkblatt zur Seenotrettung
UNHCR und IOM haben ein gemeinsames Merkblatt zur Rettung von Flüchtlingen und
Migranten aus Seenot herausgegeben. Es beantwortet etwa die Frage, welcher Staat
für die Aufnahme von Migranten, die aus Seenot gerettet wurden, zuständig ist.
Das Merkblatt ist auf wasserfestes Papier gedruckt und richtet sich an alle,
die an Rettungsoperationen beteiligt sind, wie Kapitäne, Schiffseigner, Behörden
und Versicherungsunternehmen.
Empfehlungen zur praktischen Zusammenarbeit im Asylverfahren
ECRE und amnesty international haben in einer gemeinsamen Stellungnahme
das Europaparlament zu Änderungen des Berichtes zur praktischen Zusammenarbeit
im Asylverfahren aufgefordert. Sie betonten, dass die Transparenz in diesem
Bereich besonders wichtig ist. Daher sollten alle Strukturen für nichtstaatliche
Experten offen sein. Außerdem würde sich die Qualität von Informationen zu den
Herkunftsländern verbessern, wenn diese öffentlich zugänglich wären. Das Parlament
solle zudem darauf drängen, dass keine gemeinsame Liste von sicheren Drittstaaten
aufgestellt wird.
Europaabgeordnete gegen Druck auf Nachbarstaaten
Die sozialistische Europaabgeordnete Martine Roure und ihr grüner Kollege
Giusto Catania haben die EU aufgefordert, keinen Druck auf die Nachbarstaaten
auszuüben, illegale Migration zu stoppen. Dieses führe zur Unterdrückung von
Migranten und zur Verletzung ihrer Grundrechte, sagten die Abgeordneten.
Spanien/Mauretanien: Flüchtlinge festgehalten
204 Personen werden von spanischen Polizisten in einer Lagerhalle im mauretanischen
Hafen Nouadhibou festgehalten. Das berichtete die taz am 20. März 2007. In der
Halle herrschen schlechte hygienische Zustände, mehrere Insassen leiden unter
Hautkrankheiten.
Die Gefangenen gehören zu den Passagieren eines Ende Januar im Atlantik in Seenot
geratenen Schiffes, das schließlich von der spanischen Küstenwache in den mauretanischen
Hafen geschleppt wurde. Die mauretanische Regierung machte das davon abhängig,
dass Spanien die Passagiere sofort in ihre Herkunftsländer abschiebt. Bislang
konnten aber nur 95 Inder in ihre Herkunftsland abgeschoben werden. 22 Personen
wurden nach Spanien gebracht. 35 Afrikaner sollten mit einem spanischen Militärflugzeug
nach Guinea-Bissau geflogen werden. Die dortige Regierung verweigerte jedoch
während des Anflugs die Landegenehmigung. Sie wurden daraufhin auf die Kapverden
geflogen und dort inhaftiert. Nach mehreren Tagen brachte man sie nach Guinea,
wo sie sich in einem Lager befinden. Der spanische Innenminister Alfredo Pérez
Rubalcaba begründete das Vorgehen seines Landes damit, dass ein Zeichen gegen
die "Schleppermafia" gesetzt werden müsse.
Inzwischen haben spanische und mauretanische Regierungsvertreter angekündigt,
dass sie in Seenot geratenen Schiffen zukünftig die Hilfe verweigern werden.
Die UN-Nachrichtenagentur IRIN zitierte einen spanischen Diplomaten, der nicht
namentlich genannt werden wollte, mit dem Satz, die Rettung der Menschen aus
Seenot sei ein Fehler gewesen. Beim nächsten Mal werde man sicherstellen, dass
Spanien "nicht kompromittiert werde". Ein mauretanischer Beamter erklärte, sein
Land werde beim nächsten derartigen Vorfall den Eigentümer und das Herkunftsland
des Schiffes auffordern, die notwendigen Reparaturen auf hoher See auszuführen.
Ungarn: Haft von Asylsuchenden kritisiert
Das ungarische Helsinki-Komitee hat die Praxis der Inhaftierung von Asylsuchenden
in Ungarn kritisiert. In einem Bericht bemängelte das Kommitee vor allem drei
Punkte: Die rechtlichen Regelungen seien unklar, die Dauer der Inhaftierung
sei zu lang und die besonderen Bedürfnisse von Asylsuchenden, insbesondere von
Kindern, Gewaltopfern und traumatisierten Personen, würden nicht beachtet.
Niederlande: Abschiebungsverfahren gefährdet abgelehnte Asylsuchende
Der niederländische Nationale Ombudsmann, Alex Brenninkmeijer, hat festgestellt,
dass das Abschiebungsverfahren abgelehnte Asylsuchende einem Risiko in ihren
Herkunftsländern aussetze. Abgelehnte Asylsuchende würden häufig zur Passbeschaffung
von Vertretern ihrer Herkunftsstaaten befragt. Dieses Verfahren sei intransparent.
Sie wüssten häufig nicht, welche Informationen die Niederlande an ihrer Herkunftsländer
weitergegeben haben und welchen Risiko sie bei der Rückkehr ausgesetzt sein
werden.
Rückgang von Asylanträgen, aber mehr irakische Flüchtlinge
Die Anzahl von Asylsuchenden in Europa hat im vergangenen Jahr erneut abgenommen.
In den Mitgliedstaaten der EU (ohne Bulgarien und Rumänien) stellten nur knapp
199 000 Personen einen Asylantrag. Das ist die niedrigste Zahl seit 20 Jahren.
Das teilte UNHCR mit. Als Grund für den anhaltenden Rückgang nannte UNHCR neben
verbesserten Bedingungen in den Herkunftsländern die zunehmend restriktiven
Maßnahmen in vielen Industriestaaten, die potentielle Asylsuchende von einem
Schutzgesuch abhalten würden.
Das wichtigste Herkunftsland war der Irak. Die Zahl von irakischen Asylsuchenden
in Europa stieg entgegen dem allgemeinen Trend deutlich auf etwa 20 000. Die
meisten Iraker suchten in Schweden (9000), den Niederlanden (2800) und Deutschland
(2100) Schutz. Die höchste Anzahl von Asylanträgen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl
verzeichneten Zypern, Malta und Schweden. Dagegen war die Anzahl von Asylanträgen
im Verhältnis zur Bevölkerung in Deutschland erneut deutlich unterdurchschnittlich.
Entwicklung der Asylantragszahlen in der EU und wichtigen europäischen Aufnahmeländern
| Anträge | in % | pro 1000 Einwohner | ||||
| Staat | 2005 | 2006 | 2005 | 2006 | 2005 | 2006 |
| Zypern | 7750 | 4550 | 3,02 | 2,11 | 9,3 | 5,3 |
| Malta | 1170 | 1270 | 0,46 | 0,59 | 2,9 | 3,1 |
| Schweden | 17530 | 24320 | 6,83 | 11,27 | 1,9 | 2,7 |
| Österreich | 22460 | 13350 | 8,75 | 6,19 | 2,7 | 1,6 |
| Schweiz | 10060 | 10540 | 3,92 | 4,89 | 1,4 | 1,4 |
| Liechtenstein | 50 | 50 | 0,02 | 0,02 | 1,4 | 1,4 |
| Belgien | 15960 | 11590 | 6,22 | 5,37 | 1,5 | 1,1 |
| Griechenland | 9050 | 12270 | 3,53 | 5,69 | 0,8 | 1,1 |
| Norwegen | 5400 | 5320 | 2,10 | 2,47 | 1,2 | 1,1 |
| Luxemburg | 800 | 520 | 0,31 | 0,24 | 1,7 | 1,1 |
| Irland | 4320 | 4310 | 1,68 | 2,00 | 1,0 | 1,0 |
| Niederlande | 12350 | 14470 | 4,81 | 6,71 | 0,8 | 0,9 |
| Frankreich | 49730 | 30690 | 19,37 | 14,22 | 0,8 | 0,5 |
| Großbritannien | 30840 | 27850 | 12,01 | 12,91 | 0,5 | 0,5 |
| Slowakische Rep. | 3550 | 2870 | 1,38 | 1,33 | 0,6 | 0,5 |
| Finnland | 3570 | 2290 | 1,39 | 1,06 | 0,7 | 0,4 |
| Dänemark | 2260 | 1920 | 0,88 | 0,89 | 0,4 | 0,4 |
| Deutschland | 28910 | 21030 | 11,26 | 9,75 | 0,3 | 0,3 |
| Tschechische Rep. | 4160 | 3020 | 1,62 | 1,40 | 0,4 | 0,3 |
| Slowenien | 1830 | 520 | 0,71 | 0,24 | 0,8 | 0,3 |
| Italien | 9550 | 10110 | 3,72 | 4,69 | 0,2 | 0,2 |
| Ungarn | 1610 | 2110 | 0,63 | 0,98 | 0,2 | 0,2 |
| Spanien | 5250 | 5310 | 2,05 | 2,46 | 0,1 | 0,1 |
| Polen | 6860 | 4220 | 2,67 | 1,96 | 0,1 | 0,1 |
| Bulgarien | 820 | 570 | 0,32 | 0,26 | 0,1 | 0,1 |
| Rumänien | 590 | 380 | 0,23 | 0,18 | 0,0 | 0,0 |
| Litauen | 120 | 160 | 0,05 | 0,07 | 0,0 | 0,0 |
| Portugal | 110 | 130 | 0,04 | 0,06 | 0,0 | 0,0 |
| Lettland | 20 | 10 | 0,01 | 0,00 | 0,0 | 0,0 |
| Estland | 10 | 10 | 0,00 | 0,00 | 0,0 | 0,0 |
| Insgesamt | 256690 | 215760 | 100 | 100 | 1,06 | 0,86 |
| EU (25) | 239770 | 198900 | ||||
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Quelle: UNHCR, Asylum Levels and Trends in Industrialized Countries, 2006 (30 S., M9856) |
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