Nachrichten

Bund

Gutachten zur Auslieferungshaft
Die im Asylverfahrensgesetz vorgesehene Möglichkeit der Auslieferung anerkannter Flüchtlinge verstößt sowohl gegen das Grundgesetz wie auch gegen europarechtliche Vorgaben und gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. Zu diesem Ergebnis kommt Otto Lagodny, Profesor für internationales Strafrecht an der Universität Salzburg, in einem Gutachten, das amnesty international am 13. März 2008 vorstellte. Insbesonders dürfen sich nach Auffassung des Gutachters die für die Auslieferung zuständigen Oberlandesgerichte nicht über die Asylentscheidung hinwegsetzen, ohne selbst eine vollständige Prüfung der Flüchtlingseigenschaft vorgenommen zu haben. Diese Doppelprüfung führe aber zu unverhältnismäßiger Auslieferungshaft. Das Gutachten ist abrufbar in der "Datenbank Asyl" unter www.amnesty.de.

Petition fordert Abschiebungsstopp für Griechenland
Pro Asyl hat mit einer Petition an den Bundestag gefordert, Abschiebungen von Flüchtlingen nach Griechenland auszusetzen (10 S., M12999). Angesichts der schlechten Zustände in Griechenland müsse sich Deutschland gegenüber den betroffenen Flüchtlingen verantwortlich zeigen und von seinem Selbsteintrittsrecht nach der Dublin II-Verordnung Gebrauch machen. Pro Asyl kritisiert insbesondere, dass Asylsuchenden in Griechenland der Zugang zum Asylverfahren systematisch verwehrt werde. Häufig würden darüber hinaus Asylsuchende inhaftiert. Asylanträge würden serienmäßig ohne inhaltliche Prüfung mit standardisierten Begründungen abgelehnt.

Zwischenbilanz der Altfallregelung
Im Jahr 2007 haben deutschlandweit 11 765 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung der Paragrafen 104 a und 104 b AufenthG erhalten. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion vom 5. März 2008 hervor (BT-Ds. 16/8362). In 1770 Fällen wurde eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG erteilt, weil die Antragsteller ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern konnten. 9088 Personen erhielten eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe. Zwischen dem Inkrafttreten der Regelung Ende August und dem Jahresende 2007 haben 22 858 Personen Anträge nach der gesetzlichen Altfallregelung eingereicht, wobei aber aus Bayern und Thüringen hierzu keine Zahlen gemeldet wurden.

Anfechtung von "Scheinvaterschaften" ermöglicht
Das "Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft" tritt am 1. Juni 2008 in Kraft, nachdem der Bundesrat am 15. Februar 2008 seine Zustimmung erteilt hatte (BGBl. S. 313). Nach dem Gesetz kann künftig eine durch Rechtsverordnung der Länder zu bestimmende Stelle eine Vaterschaft anfechten, wenn mit der Vaterschaftsanerkennung die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels geschaffen werden. Damit sollen "Scheinvaterschaften" verhindert werden, bei denen die Vaterschaftsanerkennung nur dazu dient, dem Kind zur deutschen Staatsbürgerschaft bzw. der Mutter oder dem Vater zu einem Aufenthaltstitel zu verhelfen.

Viele fingierte Asylanträge
Von November 2006 bis November 2007 hat das Bundesamt in 3184 Fällen Asylverfahren für Kinder aufgrund von fingierten Asylanträgen nach § 14 a Abs. 2 AsylVfG eingeleitet. Das sind über 17 Prozent aller Asylanträge. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor (BT-Ds. 16/7687). Im gleichen Zeitraum wurden 289 Kinder, deren Asylverfahren nach § 14 a Abs. 2 AsylVfG eingeleitet worden war, als Asylberechtigte oder Flüchtlinge anerkannt, 96 erhielten Abschiebungsschutz.

Bundesländer

Hessen: Bilanz der Abschiebungsbeobachtung
Eine überwiegend positive Bilanz haben die Träger der Abschiebungsbeobachtung am Frankfurter Flughafen nach dem ersten Jahr des Projekts gezogen. Die Arbeit des von den Kirchen finanzierten Projekts sowie des begleitenden "Forums Abschiebungsbeobachtung" habe etwa dazu geführt, dass für die abzuschiebenden Menschen eine Notversorgung mit Essen und Trinken sichergestellt werden konnte. Zudem bekämen mittellose Menschen nun einen kleinen Geldbetrag aus kirchlichen Spendengeldern. Übermäßige Gewaltanwendung durch Beamte der Bundespolizei konnte laut den Mitarbeiterinnen der Abschiebungsbeobachtung nicht festgestellt werden. Probleme gebe es aber im Vorfeld. So würden von den Ausländerbehörden eingesetzte Ärzte "relativ leichtfertig" die Flugreisetauglichkeit bescheinigen. In einigen Fällen seien kranken Abgeschobenen nicht ausreichend Medikamente mitgegeben worden.

Europa

IOM eröffnet Rückkehrzentrum in Libyen
In der libyschen Hauptstadt Tripolis wurde ein Zentrum für afrikanische Migranten eröffnet, die in ihre Heimatländer zurückkehren wollen. Dies meldete BBC News am 12. März 2008. Das von IOM betriebene und von der Europäischen Union finanzierte Zentrum kann bis zu 40 Menschen aufnehmen, die für die Rückkehr eine Starthilfe z. B. in Form von Nähmaschinen oder Wasserpumpen erhalten. Zugleich sollen libysche Beamte darin geschult werden, die freiwillige Rückkehr gegenüber Abschiebungen zu fördern. Nach Einschätzung von IOM sind viele Migranten in Libyen gezwungen, ihre Pläne zur Weiterreise nach Europa aufzugeben, weil ihnen das Geld ausgeht oder weil sie die Fahrt über das Mittelmeer fürchten.

ECRE fordert Stopp von Überstellungen nach Griechenland
ECRE hat die Mitgliedstaaten der EU und die Europäische Kommission in einem Offenen Brief aufgefordert, die Überführung von Asylsuchenden nach Griechenland zu stoppen. "Griechenland ist kein sicherer Ort für Menschen, die Schutz brauchen", sagte Bjarte Vandvik, Generalsekretär von ECRE. Die Anerkennungsquote in Griechenland sei die niedrigste in Europa, 0,04 Prozent in 2007 und 0,05 Prozent in 2006. Asylsuchende würden regelmäßig misshandelt. ECRE erneuerte darüber hinaus die Forderung nach einer Ablösung des Dublin II-Systems, das nach zehn Jahren seine Ziele nicht erreicht habe und damit sowohl den Mitgliedstaaten als auch den Asylsuchenden schade.

Situation der Iraker in Europa sehr unterschiedlich
ECRE hat einen Bericht zur Situation von irakischen Schutzsuchenden in Europa vorgelegt (6 S., M12996, engl.). Demnach unterscheiden sich die Bedingungen in den verschiedenen Staaten erheblich. So variieren die Flüchtlingsanerkennungszahlen von 0 Prozent (Slowenien, Griechenland) bis zu 82 (Schweden) oder sogar 87 Prozent (Zypern). Massenhafte Widerrufsverfahren gibt es bislang nur in Deutschland. Im Jahr 2007 wurden nur 1650 irakische Flüchtlinge im Rahmen von Ressettlement-Programmen in europäischen Staaten aufgenommen.

Österreich: "Asylum Airlines" soll Abschiebungen effektivieren
Der österreichische Geschäftsmann Heinz Berger will eine Fluglinie speziell für Abschiebungen gründen. Das berichtete die Frankfurter Rundschau am 22. März. Ziel der "Asylum Airlines" genannten Gesellschaft soll es sein, die Kosten für Abschiebungen aus Europa zu senken. Dazu sollen die Flugzeuge mit speziellen Fixierungssystemen versehen werden. Denkbar seien nach Angaben Bergers Polsterungen und "Bügel wie in Sesselliften". Dadurch könne die Zahl der mitfliegenden Sicherheitskräfte reduziert werden. Derzeit ermittelt Berger nach eigenen Angaben die potentiellen "Stückzahlen", also abzuschiebende Menschen. Dazu sei sein Unternehmen an die Regierungen verschiedener europäischer Staaten herangetreten.

Österreich: "Menschenrechtsverein" in der Kritik
Österreichische Flüchtlingsorganisationen haben dem Staat vorgeworfen, einen "Menschenrechtsverein" zu finanzieren, um Flüchtlinge mit dubiosen Methoden zur Ausreise zu bewegen. Das berichtete die Frankfurter Rundschau am 29. März. Der "Menschenrechtsverein" übernehme vielerorts die Flüchtlingsberatung und -betreuung von seriösen Organisationen, auch in der Abschiebungshaft. Der Kontakt zu Anwälten werde verwehrt und die Beratung verfolge ausschließlich das Ziel, die Ausländer zur "freiwilligen Ausreise" zu bewegen. Der Wiener Rechtsanwalt Herbert Pochieser wirft dem Verein sogar juristische Falschberatung vor. So sei Asylsuchenden ein Rechtsmittelverzicht zur Unterschrift vorgelegt und suggeriert worden, damit würden sie ihr Anliegen voranbringen.

Der Geschäftsführer des "Menschenrechtsvereins", Günter Ecker, erklärte, er wolle mit seinen Angestellten in diesem Jahr 1500 Flüchtlinge zu einer "freiwilligen Ausreise" bewegen.

Spanien: Flüchtling angeblich ins Meer geworfen
Das spanische Kommitee zur Flüchtlingshilfe wirft der Polizei vor, einen Flüchtling ins Meer geworfen und so seinen Tod verursacht zu haben. Das meldete die Frankfurter Rundschau am 18. März. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen eingeleitet. Der 29-Jährige hatte versucht, auf einer Luftmatratze von Marokko aus den Strand der spanischen Exklave Ceuta zu erreichen.

Großbritannien: Kommission kritisiert britisches Asylsystem
Die britische Unabhängige Asylkommission hat die Behandlung von Asylsuchenden in Großbritannien als "deutlich unter den Standards, die von einer humanen und zivilisierten Gesellschaft erwartet werden" bezeichnet. Die Kommission legte nach einjähriger Untersuchung einen Bericht zum Asylsystem vor. Sie kritisiert darin insbesondere die Inhaftierung von Asylsuchenden einschließlich Schwangeren, Kindern und Folteropfern.

Großbritannien: Krebskranke Frau stirbt nach Abschiebung
Eine 39-jährige Ghanaerin ist nach ihrer Abschiebung aus Großbritannien an einer unheilbaren Krebserkrankung gestorben. Das meldete die Frankfurter Rundschau am 22. März. Die Frau war an der Universitätsklinik in Cardiff behandelt worden. Nach Ablauf ihres Visums wurde sie abgeschoben, obwohl feststand, dass die notwendigen Medikamente in Ghana nicht erhältlich waren.

Großbritannien: Hilfe für irakische Hilfskräfte
Das britische Innenministerium hat die Aufnahme von bis zu 2000 Irakern im Rahmen eines Resettlement-Programmes angekündigt. Das Programm betrifft Personen, die wegen ihrer Zusammenarbeit mit den britischen Truppen in Irak Sorge um ihre Sicherheit haben. Sie haben die Wahl zwischen einer einmaligen finanziellen Hilfe, um die Umsiedlung im Irak zu finanzieren, oder die Auswanderung nach Großbritannien.

Italien: Italienische und libysche NGOs arbeiten zusammen
Der italienische Flüchtlingsrat und die libysche Organisation Libyan International Organisation for Peace, Care and Relief (IOPCR) haben am 29. Februar in Rom ein Memorandum of Understanding unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist es, die Zusammenarbeit zugunsten von Flüchtlingen und Migranten zu verbessern.

Schweden: Gericht stoppt Überstellung nach Griechenland
Das Einwanderungsgericht in Malmö hat die Überstellung eines behinderten Asylsuchenden nach Griechenland gestoppt. Es sei nicht sichergestellt, dass Asylsuchende in einem fairen Verfahren angehört werden. Die Einwanderungsbehörde will dagegen Rechtsmittel einlegen.

Anstieg der Asylantragszahlen durch irakische Schutzsuchende
Die Zahl der Asylanträge in der EU und wichtigen europäischen Aufnahmeländern ist im vergangenen Jahr um fast 11 Prozent gestiegen. Das ergibt sich aus einer im März veröffentlichten UNHCR-Statistik (38 S., M12907). In der EU betrug der Anstieg sogar fast 13 Prozent. Das ist zum großen Teil Folge des Anstiegs von irakischen Schutzsuchenden, deren Anzahl in Europa sich in etwa verdoppelt hat.
Allerdings lassen sich starke Unterschiede innerhalb der EU feststellen. Während Staaten wie Deutschland, Frankreich und Großbritannien vergleichsweise niedrige Antragszahlen aufweisen, sind vor allem in Griechenland (+105 Prozent) und Schweden (+49 Prozent) starke Zuwächse zu beobachten. Beide Staaten weisen zusammen mit Zypern und Malta die höchsten Antragszahlen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung auf.
Unterschiede lassen sich auch zwischen den "alten" und "neuen" EU-Mitgliedstaaten feststellen. Während in den "alten" Mitgliedstaaten nur 9 Prozent mehr Asylanträge zu verzeichnen waren, betrug der Anstieg in den "neuen" Mitgliedstaaten 27 Prozent.

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