Ländermaterialien

Hinweis zu Dokumenten des Auswärtigen Amtes
Für die Bestellung der Lageberichte und Stellungnahmen des Auswärtigen Amtes – Bestellnummern sind mit A kenntlich gemacht – gelten die folgenden Regelungen:
Dokumente des AA können bezogen werden von Ausländern, die im Rahmen eines asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahrens um rechtlichen oder humanitären Abschiebungsschutz nachsuchen oder nachsuchen wollen sowie von deren Rechtsanwälten oder Beratern. Die Bestellung erfolgt bei unserem Materialversand IBIS e. V. zu den üblichen Bedingungen (s. Bestellformular) bezogen werden. Voraussetzung hierfür ist die Glaubhaftmachung, dass der Lagebericht für ein schon laufendes oder beabsichtigtes Verfahren benötigt wird.
Diese Glaubhaftmachung kann im Regelfall dadurch geschehen, dass IBIS e. V. bei der Bestellung die Kopie eines Dokuments aus einem relevanten laufenden Asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahren bzw. ein entsprechender Antrag oder Antragsentwurf vorgelegt wird. Aus den vorgelegten Papieren muss deutlich werden, dass in dem Verfahren Umstände geltend gemacht werden, zu denen im Lagebericht oder der Stellungnahme Aussagen enthalten sind.

Afghanistan

Rechtsprechung:
VGH Hessen: Keine extreme allgemeine Gefahrenlage i. S. d. verfassungskonformen Auslegung des § 60 Abs. 7 AufenthG für junge, alleinstehende Männer, die keiner religiösen Minderheit angehören.
Urteil vom 7.2.2008 - 8 UE 1913/06.A - (20 S., M12596)
OVG Sachsen: Kein bewaffneter Konflikt i. S. d. Art. 15 Bst. c der Qualifikationsrichtlinie in Kabul.
Beschluss vom 25.9.2007 - A 1 B 161/07 - (3 S., M12908)
VG Kassel: Keine nichtstaatliche Gruppenverfolgung von Hindus; Abschiebungsverbot wegen extremer allgemeiner Gefahrenlage i. S. d. verfassungskonformen Auslegung des § 60 Abs. 7 AufenthG für Hindu-Familie; kein Schutz vor Abschiebung von Familien durch Erlasslage.
Urteil vom 13.2.2008 - 3 E 158/07.A - (19 S., M12730)

Länderberichte:
BBC News: Provinz Herat: Ladenbesitzer und Fabriken schließen sich einem unbefristeten Streik an, den die Ärzte der Provinz nach einer Reihe von Angriffen und Entführungen von medizinischem Personal ausgerufen hatten; Provinzkrankenhaus sowie mehrere private Kliniken stellen Betrieb ein (engl.).
Bericht vom 11.3.2008: "Afghan shops join doctors’ strike" (ID 93198)
IRIN: Drohende Abschiebung von Afghanen aus dem Iran (vgl. den Eintrag auf S. ??) (engl.).
Bericht vom 4.3.2008: "Iran says it will deport over one million Afghans" (ID 92828)
The Guardian: Laut dem amerikanischen Geheimdienstkoordinator Mike McConnell kontrolliert die afghanische Regierung nur etwa 30 Prozent des Landes, 10 Prozent sind in der Hand der Taliban und der Rest unter der Kontrolle von Stammesgruppen; afghanische Regierung behauptet dagegen, 360 der 365 Bezirke des Landes zu kontrollieren (engl).
Bericht vom 29.2.2008: "Afghanistan mission close to failing – US" (ID 92576)
Radio Free Europe/Radio Liberty: Berufungsverfahren des Journalismusstudenten Sayed Perwis Kambachsch wird auf Anweisung des Generalstaatsanwalts nach Kabul verlegt, um ein faires Verfahren zu gewährleisten; Perwis Kambachsch war im Januar in Masar-e Scharif wegen angeblicher Blasphemie zum Tode verurteilt worden (engl.).
Bericht vom 27.2.2008: "Venue Changed For Appeal By Afghan Journalist On Death Row" (ID 92481)
UNHCR: Positionspapier zur Notwendigkeit ergänzenden Schutzes für Personen aus Gebieten, die in den letzten Monaten von Kriegshandlungen und anderen sicherheitsrelevanten Ereignissen betroffen waren.
Bericht vom 25.2.2008: "Die Sicherheitslage in Afghanistan mit Blick auf die Gewährung ergänzenden Schutzes" (ID 92422)
UN Human Rights Council: Vorabversion des Jahresberichts des Hochkommissars für Menschenrechte über die Situation der Menschenrechte in Afghanistan; Intensivierung der bewaffneten Konflikte und Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung; Justiz, Polizei und Behörden sind noch immer nicht in der Lage, Schutz der Menschenrechte zu garantieren; verstärkte Drohungen gegen Journalisten bedrohen bereits erreichte Fortschritte bei der Pressefreiheit (engl).
Bericht vom 21.2.2008: "Advance version of the annual report of the High Commissioner for Human Rights (…)" (ID 93387)

Ägypten

Länderbericht:
Committee to Protect Journalists: Verurteilung von Ibrahim Eissa, Chefredakteur der unabhängigen Tageszeitung Al-Dustour, zu sechs Monaten Haft wegen "Verbreitung falscher Nachrichten und Gerüchte" über den Gesundheitszustand des Staatspräsidenten (engl.).
Bericht vom 26.3.2008: "Leading independent editor sentenced to six months in jail" (ID 94198)

Algerien

Länderbericht:
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: Dezember 2007).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage vom 29.1.2008 (24 S., A0358, siehe Hinweis)

Armenien

Länderberichte:
Institute for War and Peace Reporting: Nach Aufhebung des Anfang März in Jerewan verhängten Ausnahmezustands befinden sich nach Angaben der Opposition noch immer 135 ihrer Aktivisten in Gewahrsam, darunter zwei Parlamentarier; Menschenrechtsorganisationen berichten von Misshandlungen und Verweigerung von Rechtsbeiständen in Zusammenhang mit den Festnahmen (engl.).
Bericht vom 26.3.2008: "Arrests Continue" (ID 94208)
ACCORD: Überblick zur aktuellen politischen Lage (insbesondere Präsidentschaftswahlen 2008); Korruption im Rechtssystem.
Anfragenbeantwortung a-5998 vom 10.3.2008 (ID 94459)
Institute for War and Peace Reporting: Ausnahmezustand in Jerewan nach Auseinandersetzung zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten der Opposition am 1. März, der schon jetzt als "blutiger Samstag" bezeichnet wird; nach offiziellen Angaben acht Menschen getötet; Augenzeugen widersprechen offizieller Darstellung der Ereignisse (engl.).
Bericht v. 3.3.2008: "Armenia’s Bloody Saturday" (ID 92682)

Aserbaidschan

Länderberichte:
Institute for War and Peace Reporting: Kämpfe an der Grenze von Berg-Karabach am 4. März 2008 waren schwerste Verletzung des Waffenstillstandes seit zehn Jahren; vier aserbaidschanische Soldaten getötet; OSZE warnt vor möglicher Eskalation des Konflikts (engl.).
Bericht vom 7.3.2008: "Mutual Recriminations After Karabakh Clash" (ID 93060)
Committee to Protect Journalists: Verurteilung von Ganimet Sachidow, Redakteur der oppositionellen Tageszeitung Azadlyg, zu vier Jahren Haft wegen "Rowdytums" und Körperverletzung; nach Angaben seines Rechtsanwalts wurde er trotz widersprüchlicher Zeugenaussagen und ohne jeglichen sonstigen Beweis verurteilt (engl.).
Bericht vom 7.3.2008: "Genimet Zakhidov sentenced to four years in prison" (ID 93095)

China

Länderberichte:
BBC News: Verurteilung des Menschenrechtsaktivisten Hu Jia zu dreieinhalb Jahren Haft wegen "Anstiftung zur Subversion"; vor Gericht wurden Internetartikel sowie Interviews mit ausländischen Medien als Beweis gegen ihn vorgelegt (engl.).
Bericht vom 3.4.2008: "Jail for Chinese rights activist" (ID 94633)
Reporters sans frontières: Verurteilung von Yang Chunlin zu fünf Jahren Haft; er hatte eine Petition mit dem Titel "Wir wollen Menschenrechte, keine Olympischen Spiele" initiiert (engl.).
Bericht vom 26.3.2008: "Five-year jail term for leader of ’human rights not Olympic Games’ campaign" (ID 94276)
The Guardian: Chinesische Regierung räumt ein, dass sich Proteste von Tibetern auf andere Regionen ausgeweitet haben und dass Soldaten "zur Selbstverteidigung" auf Demonstranten geschossen haben (engl.).
Bericht vom 20.3.2008: "China acknowledges spread of Tibet protests" (ID 93941)
The Guardian: Tibet: Chronologie der Ereignisse von 10. bis 17. März 2008 während der anti-chinesischen Proteste (engl.).
Bericht vom 17.3.2008: "Protests in Tibet" (ID 93634)

Côte d’Ivoire

Länderbericht:
IRIN: Über ein Jahr nach der Unterzeichnung des Friedensabkommens treiben ehemalige Rebellen im Norden des Landes noch immer "Steuern" auf Handel und Transport ein; Regierung hat große Teile des Landes noch nicht unter Kontrolle (engl.).
Bericht vom 21.3.2008: "Graft continues despite reunification pledges" (ID 94096)

Gambia

Länderbericht:
Amnesty international: Der ehemalige Geheimdienstoffizier Yahya Bajinka wird seit dem 15. April 2007 wegen der Teilnahme an einem angeblichen Putschversuch ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten (engl.).
Urgent action 60/08 [AFR 27/001/2008] vom 4.3.2008 (ID 93039)

Georgien

Länderbericht:
BBC News: Verurteilung des ehemaligen Verteidigungsministers Irakli Okruaschwili in Abwesenheit zu elf Jahren Haft (engl.).
Bericht vom 28.3.2008: "Georgia jails fugitive politician" (ID 94294)

Irak

Länderberichte:
IRIN: Basra: Einwohner berichten von Versorgungsproblemen bei Nahrungsmitteln und Medizin infolge der Kämpfe zwischen der Armee und den schiitischen al-Sadr-Milizen (engl.).
Bericht vom 31.3.2008: "Basra residents hit by surging food, fuel prices" (ID 94433)
BBC News: Kämpfe zwischen al-Sadr-Milizen und der Armee greifen von südlichen Landesteilen auf Bagdad über; dreitägige Ausgangssperre in Bagdad (engl.).
Bericht vom 27.3.2008: "Baghdad under curfew amid clashes" (ID 94290)
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Situation von iranischen Volksmudschaheddin (PMOI) im Irak seit 2003; mögliche Gefährdung von Personen, die die Volksmudschaheddin verlassen.
Anfragenbeantwortung vom 26.3.2008: "Die Situation der iranischen Volksmudschahedin seit 2003" (ID 94302)
BBC News: Nach Angaben des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz hat sich Zustand des Gesundheitssystems weiter verschlechtert, weiterhin hätten Millionen von Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und zu medizinischer Versorgung (engl.).
Bericht vom 17.3.2008: "Bleak picture of conditions" (ID 93674)
Amnesty international: Zur Menschenrechtslage und humanitären Situation fünf Jahre nach der von den USA geführten Invasion; u. a. zu Tötungen durch bewaffnete Gruppen, Menschenrechtsverletzungen durch multinationale Truppen, irakische Sicherheitskräfte und private Sicherheitsdienste (engl.).
Bericht vom 17.3.2008: "Carnage and Despair – Iraq Five Years on" (ID 93583)
The Guardian: Ermordung des chaldäisch-katholischen Erzbischofs Paulos Faraj Rahho in der Nähe von Mosul; der Bischof war Ende Februar von Unbekannten entführt worden (engl.).
Bericht vom 13.3.2008: "Archbishop kidnapped in Iraq found dead" (ID 93519)
Schweizerische Flüchtlingshilfe: Lage religiöser Minderheiten in den kurdisch verwalteten Provinzen im Nordirak (Christen, Mandäer, Yeziden, Ahl-i-Haq/Kakai, schiitische Faili-Kurden, Shabaks, Juden, Bahais).
Bericht vom 10.1.2008: "Situation von religiösen Minderheiten in den von der KRG verwalteten Provinzen Sulaimaniyah, Erbil und Dohuk; Themenpapier der SFH-Länderanalyse" (ID 92954)
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: September 2007).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage vom 19.10.2007 (34 S., A0354, siehe Hinweis)

Iran

ai: Strafverfolgung wegen Ehebruchs
Amnesty international, Stellungnahme vom 9.2.2008 an OVG Saarland - 3 R 7/06 - (17 S., ID 94645)

"(…) Ehebruch zählt nach dem islamischen Recht, auf dem das iranische Strafrecht basiert, zu den so genannten ’Hadd-Delikten’ (Plural: Hodoud). Der arabische Begriff ’Hadd’ bedeutet Grenze. Bei einem Hadd-Delikt überschreitet der Täter eine Grenze und verletzt nicht das Recht eines Menschen, sondern Gottes Recht.(1) Für die Hadd-Delikte sind im Koran absolute Strafen festgelegt, welche nach muslimischer Auffassung von Gott bestimmt und damit unveränderlich sind.(2) Die festgelegten Strafen für Hadd-Vergehen dürfen weder vermindert noch verschärft werden, sondern müssen streng nach den Vorschriften des islamischen Rechts verhängt und vollstreckt werden.(3) Dennoch bleiben Spielräume für die richterliche Auslegung und Interpretation, wie wir anhand der Bestimmungen des iranischen Strafgesetzes und anhand der unserer Organisation bekannt gewordenen Referenzfälle darlegen werden. Der Blick auf die Formulierungen im iranischen Strafgesetz allein lässt deshalb keine abschließenden Rückschlüsse auf die Rechtsanwendung in der Praxis zu. Einige von amnesty international dokumentierte Fälle belegen darüber hinaus, dass in der Rechtspraxis bestehende verfahrensrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten werden. (…)

Zur Rechtslage
Das iranische Strafrecht sieht als Hadd-Strafe für unerlaubten Geschlechtsverkehr(5) abhängig von der Fallkonstellation, den konkreten Umständen im Einzelfall und den durch die Ermittlungen und das Gerichtsverfahren vorliegenden Beweismitteln die Todesstrafe durch Erhängen oder Steinigung und Körperstrafen durch Auspeitschungen vor.
Nach Art. 83 des iranischen Strafgesetzes zieht Ehebruch als eine Form des unerlaubten Geschlechtsverkehrs die so genannte Hadd-Strafe als Todesstrafe vollzogen in Form der Steinigung nach sich. Die Umstände, in denen der Tatbestand des Ehebruchs erfüllt ist, werden ebenfalls definiert. (…)

Beweisanforderung
In der Literatur wird häufig darauf hingewiesen, dass für Hadd-Delikte, für die besonders drakonische Strafen vorgesehen sind, die Anforderungen für das Beweisverfahren entsprechend hoch sind.(7)
Um die Hadd-Strafe der Steinigung im Fall von Ehebruch verhängen zu können, müssen entweder vier rechtschaffene männliche Zeugen oder drei rechtschaffene männliche und zwei rechtschaffene weibliche Zeugen (Art. 74) vorhanden sein. Die Zeugen müssen die Tat als Augenzeugen bestätigen, ein Zeugnis vom Hörensagen ist kein ausreichendes Beweismittel (Art. 77). Die vier bzw. sechs Zeugenaussagen müssen zeitlich aufeinander folgend abgelegt werden (Art. 79) und dürfen hinsichtlich der Einzelheiten nicht voneinander abweichen (Art. 78).
Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass der beteiligte Mann oder die beteiligte Frau viermal vor dem Richter den Ehebruch gesteht (Art. 68). Ein Geständnis ist nur dann rechtserheblich, wenn die geständige Person mündig und geistig gesund ist und das Geständnis freiwillig und vorsätzlich abgibt (Art. 69). Wenn eine Person weniger als viermal den Ehebruch vor dem Richter gesteht (Art. 68) oder den Ehebruch zunächst gesteht und später leugnet (Art. 71), darf die Hadd-Strafe der Steinigung nicht verhängt werden.
Es besteht darüber hinaus noch eine dritte Möglichkeit, ein Todesurteil durch Steinigung wegen Ehebruchs zu verhängen: die so genannte Kenntnis des Richters (Art. 105).(8)
Der Richter muss lediglich angeben, worauf sich sein Wissen stützt.

Anwendung der Hadd-Strafe der Steinigung in der Rechtspraxis
In den Gerichtsverfahren, in denen durch eine ständige Ehe gebundene Männer oder Frauen wegen unerlaubtem Geschlechtsverkehr zum Tode durch Steinigung verurteilt werden, basieren die Urteile – soweit unserer Organisation bekannt ist – nicht auf der Grundlage von Zeugenaussagen. Schon allein die oben geschilderten gesetzlichen Anforderungen an die Zeugenaussagen machen deutlich, dass Fallkonstellationen, in denen vier rechtschaffene Männer den Ehebruch als Augenzeugen miterlebt haben, in der Realität kaum vorstellbar sind.
In den meisten unserer Organisation bekannt gewordenen Fällen einer Verurteilung zum Tode durch Steinigung wegen Ehebruchs basieren die Urteile auf Geständnissen. (…)
Wie die Referenzfälle exemplarisch darlegen, werden im Iran Todesurteile durch Steinigung wegen des Vorwurfs außerehelichen Geschlechtsverkehrs nach unfairen Gerichtsverfahren verhängt. Die hohen Beweisanforderungen (bspw. vier freiwillige Geständnisse) des iranischen Strafrechts selbst werden offenbar nicht erfüllt oder durch die so genannte Kenntnis des Richters ersetzt oder ergänzt und die grausame Strafe der Steinigung wird in der Praxis vollzogen. Gerichtsverfahren, Urteile und der Vollzug der verhängten Strafen verstoßen in vielen Fällen gegen geltendes iranisches Strafrecht, gegen prozessuale Bestimmungen und gegen die bestehende Weisung über ein Moratorium für den Vollzug von Steinigungen von der Obersten Justizautorität.

Strafrechtliche Sanktionen wegen unmoralischen Verhaltens bzw. unerlaubter Beziehungen
Die iranische Justiz scheint in einigen Fällen, in denen die Hadd-Strafe bei Ehebruch aufgrund mangelnder Beweise nicht verhängt werden kann, auf eine andere Strafrechtsnorm zurückzugreifen, um den mutmaßlichen Ehebruch zu ahnden. In diesen Fällen wird auf Art 637 des iranischen Strafgesetzes zurückgegriffen. Nach Art. 637 können nicht miteinander verheiratete Frauen und Männer mit bis zu 99 Peitschenhieben bestraft werden, wenn sie durch eine unerlaubte Beziehung miteinander verbunden sind, bei der nicht Geschlechtsverkehr, sondern andere unanständige Handlungen – wie bspw. Küssen oder das Schlafen in einem Bett – praktiziert werden. Die Anforderungen an die Beweisführung für den Tatbestand einer unerlaubten Beziehung liegen offenbar erheblich unterhalb der strengen Anforderungen im Fall des Hadd-Delikts des Ehebruchs, wobei nochmals zu betonen ist, dass in der Rechtspraxis – wie wir anhand der Referenzfälle dargelegt haben – die gesetzlich normierten Beweisanforderungen auch bei Hadd-Strafen nicht eingehalten werden. amnesty international sind einige Referenzfälle bekannt geworden, in denen Frauen und Männer, die zunächst durch ein Gericht zur Todesstrafe durch Steinigung wegen Ehebruchs verurteilt wurden, nach Aufhebung des Steinigungsurteils zu einer Körperstrafe durch Auspeitschen wegen unerlaubter Beziehungen verurteilt wurden. (…)"

Anmerkungen:
(1) Siehe: Christine Schirrmacher, Ursula Spuler-Stegemann: Frauen und die Scharia. Menschenrechte im Islam, Kreuzlingen/München, 2004, S. 37.
(2) Siehe: Silvia Tellenbach: Strafgesetze der Islamischen Republik Iran, Hrg. Max-Planck-Insitut für ausländisches und internationales Strafrecht, Berlin – New York, 1996, S. 5.
(3) Siehe: Schirrmacher / Spuler-Stegemann: Frauen und die Scharia, S. 37.
(5) Wir verwenden hier den von Dr. Silvia Tellenbach verwendeten Oberbegriff "unerlaubter Geschlechtsverkehr" für die unter dem arabischen Begriff "Zina" subsumierten Handlungen. Nach Dr. Tellenbach bezeichnet der Begriff "Zina" jeden Geschlechtsverkehr, der nicht durch die Ehe legitimiert ist, d. h. sowohl Ehebruch als auch vorehelicher Geschlechtsverkehr. Siehe Tellenbach: Strafgesetze, S. 46.
(7) Siehe Schirrmacher/Spuler-Stegemann: Frauen und die Scharia, S. 40; und Tellenbach: Strafgesetze, S. 13.
(8) Nach der Übersetzung von Tellenbach (Strafgesetze, S. 54) ist der Wortlaut des Art. 105 folgendermaßen: "Der religiöse Richter kann bei Rechten Gottes und Rechten der Menschen nach seinem Wissen verfahren und göttliches Recht anwenden. Er muss angeben, worauf sich sein Wissen gründet. Bei Rechten Gottes hängt die Vollstreckung nicht von dem Begehren einer Person ab. Bei Rechten von Menschen ist dagegen die Vollstreckung der Hadd-Strafe von dem Begehren des Rechtsinhabers abhängig".

Rechtsprechung:
OVG Saarland: Asylanerkennung für aktives Mitglied des Nationalen Widerstandsrats Iran.
Urteil vom 20.2.2008 - 1 A 299/07 - (20 S., M12607)
VG Frankfurt a. M.: Von iranischen Staatsangehörigen kann nicht die Abgabe einer wahrheitswidrigen Freiwilligkeitserklärung verlangt werden (ausführliches Zitat).
Urteil vom 23.1.2008 - 1 E 3668/07 (2) - (16 S., M12846)
VG Stuttgart: Nur die glaubhafte Zuwendung zum christlichen Glauben, nicht dagegen der rein formale Übertritt führt im Iran zu einer beachtlichen Verfolgungswahrscheinlichkeit; die Taufe von Konvertiten wird in iranischen Taufregistern nicht verzeichnet.
Urteil vom 21.1.2008 - A 11 K 552/07 - (15 S., M12612)
VG Gießen: Keine hinreichende Verfolgungsgefahr für einfache Mitglieder von christlichen Kirchen nach Konversion (vgl. zur selben Entscheidung).
Urteil vom 18.12.2007 - 3 E 3824/06.A - (27 S., M12698)

Länderberichte:
IRIN: Iran kündigt die Abschiebung aller afghanischen Staatsbürger an, die keine gültigen Flüchtlingspässe besitzen; nach Schätzung eines iranischen Regierungsvertreters könnte es sich dabei um über eine Million Menschen handeln (engl.).
Bericht vom 4.3.2008: "Iran says it will deport over one million Afghans" (ID 92828)
Human Rights Watch: Todesurteil gegen den kurdischen Lehrer Farzad Kamangar wegen "Gefährdung der nationalen Sicherheit"; ihm wurde vorgeworfen, Mitglied der PKK zu sein; seinen Angaben zufolge wurde er schwer gefoltert (engl.).
Bericht vom 27.2.2008: "Kurdish Teacher Tortured, Sentenced to Death" (ID 92463)

Israel/Palästinensische Gebiete

Sonstige Materialien:
BAMF: Infolge des Vorgehens der israelischen Armee und des Zusammenbruchs der palästinensischen Autonomiebehörde besteht keine ausreichende medizinische Versorgung im Westjordanland mehr.
Bescheid vom 1.2.2008 - 5074360-1-499 - (5 S., M12579)

Jordanien

Länderbericht:
Committee to Protect Journalists: Fünf Journalisten verschiedener Zeitungen wegen angeblicher Verleumdung und Kommentierung von Gerichtsurteilen zu je drei Monaten Haft verurteilt (engl.).
Bericht vom 18.3.2008: "Five Jordanians sentenced to three-month jail terms" (ID 93799)

Kamerun

Länderbericht:
BBC News: Nach offiziellen Angaben 17 Todesopfer bei gewaltsamen Ausschreitungen in Yaounde, Douala und Bamenda; Proteste richten sich nach Angaben der Opposition gegen steigende Lebensmittel- und Treibstoffpreise; Regierung beschuldigt die Opposition, die Unruhen organisiert zu haben (engl).
Bericht vom 28.2.2008: "Deadly violence rages in Cameroon" (ID 92521)

Kenia

Länderberichte:
Human Rights Watch: Zur politisch motivierten Gewalt nach den Präsidentschaftswahlen am 27. Dezember 2007; Analyse der Ursachen; exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei; organisierte Gewalt im Rift Valley (engl.).
Bericht vom 17.3.2008: "Ballots to Bullets. Organized Political Violence and Kenya’s Crisis of Governance" (ID 93643)
International Crisis Group: Analyse der aktuellen politischen Lage: Übersicht der ethnischen Fronten des Konflikts; humanitäre Folgen (engl.).
Bericht vom 21.2.2008: "Kenya in Crisis" (ID 92476)

Kongo, Dem. Rep.

Länderberichte:
ReliefWeb: Regierung verbietet separatistische religiöse Sekte Bundu dia Kongo; nach offiziellen Angaben 20 Tote bei wochenlangen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und der Sekte; UN-Quellen gehen von wesentlich mehr Todesopfern aus (engl.).
Bericht vom 22.3.2008: "DR Congo bans sect after clashes" (ID 93990)
Institute for War and Peace Reporting: Nord-Kivu: Anhaltende Zusammenstöße zwischen rivalisierenden Gruppen stellen Friedensabkommen vom 23. Januar 2008 in Frage; Binnenvertriebene zögern mit Rückkehr an ihre Heimatorte (engl.).
Bericht vom 11.3.2008: "Kivu Peace Deal Failing to Deliver" (ID 93301)
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: Dezember 2007).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage vom 1.2.2008 (24 S., A0356, siehe Hinweis)

Kosovo

Länderberichte:
BBC News: Mitrovica: Ukranischer UN-Polizist bei gewaltsamen Auseinandersetzung mit serbischen Demonstranten getötet; der stellvertretende Leiter der UN-Mission beschuldigt serbische Regierung, zu wenig zur Verhinderung der Gewalttaten unternommen zu haben (engl.).
Bericht vom 18.3.2008: "Kosovo riots ’were orchestrated’" (ID 93770)
Human Rights Watch: Analyse des aktuellen Stands beim Aufbau des Justizsystems: unzureichende Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei Ermittlungen; Spaltung des Justizsystems in nationale und internationale Elemente; fehlende technische Ausstattung (engl.).
Bericht vom März 2008: "Kosovo Criminal Justice Scorecard" (ID 94286)

Sonstige Materialien:
IM Niedersachsen: Kosovarische Staatsangehörige können nach wie vor Passpapiere bei den serbischen Auslandsvertretungen erhalten; Personen mit Aufenthaltsrecht kann ein Ausweisersatz erteilt werden; geduldeten Personen, die die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht erfüllen und deren Identität geklärt ist, kann ein Ausweisersatz erteilt werden; Erteilung eines Reiseausweises für Ausländer nur in begründeten Ausnahmefällen.
Erlass vom 6.3.2008 - 42.12 ­ 12230.1-8 (§3) - (2 S., M12610)
IM NRW: Erteilung von Ausweisersatz an kosovarische Staatsangehörige möglich.
Erlass vom 4.3.2008 - 15-39.04.01-4-Kosovo - (4 S., M12611)
IM Schleswig-Hostein: Kosovarische Staatsangehörige können nicht an die serbischen Auslandsvertretungen zwecks Passbeschaffung verwiesen werden; Erteilung eines Ausweisersatzes oder – in Ausnahmefällen – eines Reiseausweises für Ausländer ist möglich.
Erlass vom 4.3.2008 - IV 602-212-29.136 - (2 S., M12887)
BMI: Kosovarische Staatsangehörige können nicht an die serbischen Auslandsvertretungen zur Passbeschaffung verwiesen werden; gültige serbische Pässe werden noch anerkannt; keine Bedenken gegen die Ausstellung von Ausweisersatz oder Reiseausweis für Ausländer; deutsche Reiseausweise für Ausländer werden von den kosovarischen Grenzbehörden anerkannt.
Schreiben vom 27.2.2008 - MI3-125191-5/0 - (2 S., M12875)

Kuba

Länderbericht:
Committee to Protect Journalists: Hintergrundinformationen zum "schwarzen Frühling" im März 2003, als innerhalb weniger Tage 75 Dissidenten festgenommen und zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden; 20 damals inhaftierte Journalisten befinden sich noch immer in Haft (engl.).
Bericht vom 18.3.2008: "Cuba’s Long Black Spring" (ID 93808)

Nepal

Länderbericht:
BBC News: Regierung und Vertreter der Bewegung der ethnischen Madheshi treffen Abkommen zur Beendigung des Streiks, der den Süden des Landes lahmgelegt hatte (engl.).
Bericht vom 28.2.2008: "Nepalese group set to end strike" (ID 92517)

Pakistan

Länderbericht:
BBC News: Der neue Premierminister Yusuf Raza Gillani kündigt die Freilassung aller während des Ausnahmezustandes inhaftierten Richter an (engl.).
Bericht vom 24.3.2008: "Pakistan PM vows to free judges" (ID 94021)

Russische Föderation

Rechtsprechung:
VGH Hessen: Tschetschenische Volkszugehörige, denen keine tatsächliche oder unterstellte Mitwirkung bzw. Einbindung bei den Rebellengruppen oder im Regime Maschadow entgegengehalten werden, können nach Tschetschenien zurückkehren, auch wenn sie bei ihrer Ausreise von Verfolgung betroffen waren (ausführliches Zitat).
Urteil vom 21.2.2008 - 3 UE 191/07.A - (40 S., M12885)

Länderbericht:
Deutschlandfunk: Tschetschenien: Wiederaufbau von Grosny; Lage im Land bleibt instabil aufgrund von politischen Auseinandersetzungen und anhaltender bewaffneter Konflikte in einigen Landesteilen.
Bericht vom 3.3.2008: "Die übertünchte Vergangenheit" (ID 93479)

Somalia

Länderbericht:
BBC News: In gemeinsamer Stellungnahme warnen 40 humanitäre Organisationen vor drohender humanitärer Katastrophe wegen der anhaltenden Kämpfe und Auswirkungen der Dürre; noch immer flüchten jeden Monat etwa 20 000 Menschen aus Mogadischu (engl.).
Bericht vom 26.3.2008: "Aid agencies warning on Somalia" (ID 94133)

Sri Lanka

Rechtsprechung:
VG Düsseldorf: Flüchtlingsanerkennung für tamilischen Volkszugehörigen wegen Gefahr der Verhaftung und Misshandlung infolge des Generalverdachts gegen Tamilen.
Urteil vom 6.2.2008 - 18 K 5768/07.A - (3 S., M12725)
VG Stuttgart: Asyl- und Flüchtlingsanerkennung für unverfolgt ausgereistes, ehemaliges Mitglied der LTTE wegen Verfolgungsgefahr durch Regierung und LTTE.
Urteil vom 6.12.2007 - A 4 K 1510/06 - (9 S., M12718)

Länderbericht:
Human Rights Watch: Dokumentation zu Fällen von Entführungen und "Verschwindenlassen" seit 2006; Beteiligung staatlicher Sicherheitskräfte; Untätigkeit der Regierung (engl.).
Bericht vom 6.3.2008: "Recurring Nightmare: State Responsibility for ’Disappearances’ and Abductions in Sri Lanka" (ID 92938)

Syrien

Rechtsprechung:
OVG Sachsen-Anhalt: Keine mittelbare Gruppenverfolgung von Yeziden (vgl. zur selben Entscheidung).
Urteil vom 30.1.2008 - 3 L 75/06 - (34 S., M12975)

Länderbericht:
Human Rights Watch: Nach Augenzeugenberichten drei Tote, als Sicherheitskräfte das Feuer auf eine kurdische Neujahrsfeier am 20. März in Kamischli eröffnen (engl.).
Bericht vom 24.3.2008: "Investigate Killing of Kurds" (ID 94033)

Togo

Länderbericht:
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: Dezember 2007).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage vom 29.1.2008 (17 S., A0355, siehe Hinweis)

Tschad

Länderbericht:
IRIN: Trotz Aufhebung des Ausnahmezustands am 15. März wird eine nach wie vor unbekannte Anzahl an Personen ohne Anklage festgehalten (engl.).
Bericht vom 20.3.2008: "Civilians flee as govt targets critics" (ID 93857)

Tunesien

Rechtsprechung:
EGMR: Gefahr der menschenrechtswidrigen Behandlung i. S. v. Art. 3 EMRK nach Verurteilung in Abwesenheit wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation (engl.) (ausführliches Zitat).
Urteil vom 28.2.2008 - 37201/06 – Saadi gg. Italien - (54 S., M12995)

Länderbericht:
Auswärtiges Amt: Lagebericht (Stand: November 2007).
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage vom 29.1.2008 (17 S., A0357, siehe Hinweis)

Türkei

Rechtsprechung:
VG Stuttgart: Keine mittelbare Gruppenverfolgung von Yeziden mehr; aber in bestimmten Herkunftsregionen noch keine hinreichende Sicherheit vor Verfolgung; keine inländische Fluchtalternative.
Urteil vom 12.2.2008 - A 9 K 6125/07 - (10 S., M12595)
VG München: Keine verfestigte und nachhaltige Verbesserung der Menschenrechtslage, die hinreichende Sicherheit vor erneuter Verfolgung gewährleistet (vgl. zur selben Entscheidung).
Urteil vom 7.2.2008 - M 24 K 07.50978 - (12 S., M12592)
VG Hannover: Keine verfestigte und nachhaltige Verbesserung der Menschenrechtslage, die hinreichende Sicherheit vor erneuter Verfolgung gewährleistet.
Urteil vom 30.1.2008 - 1 A 7832/05 - (7 S., M12733)
VG Hannover: Flüchtlingsanerkennung wegen drohender Zwangsheirat; kein effektiver staatlicher Schutz vor Übergriffen durch Familienangehörige.
Urteil vom 30.1.2008 - 1 A 4835/05 - (9 S., M12578)
VG Hannover: Hinreichende Sicherheit vor erneuter Gruppenverfolgung von Yeziden.
Urteil vom 19.12.2007 - 1 A 3097/06 - (13 S., M12697)

Länderberichte:
Deutschlandfunk: Verfassungsgericht eröffnet Verbotsverfahren gegen die regierende Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP).
Bericht vom 1.4.2008: "Verbotsverfahren gegen AKP eröffnet" (ID 94622)
BBC News: Gewaltsame Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften bei Feiern zum kurdischen Neujahrsfest in mehreren südöstlichen Städten; über 130 Festnahmen (engl.).
Bericht vom 22.3.2008: "Turkish police clash with Kurds" (ID 93988)
Amnesty international: Die Rechtsanwältin und Menschenrechtsaktivistin Eren Keskin wegen "Verunglimpfung der türkischen Armee" zu sechs Monaten und 20 Tagen Haft verurteilt (engl.).
Bericht vom 21.3.2008: "Turkish activist gets jail sentence" (ID 94082)
 

Ukraine

Länderbericht:
Amnesty international: Abschiebungen von elf tamilischen Asylbewerbern nach Sri Lanka, nachdem ihnen offenbar der Zugang zu einem fairen Asylverfahren verweigert worden war (engl.).
Bericht vom 7.3.2008: "Government blatantly ignores rights of asylum-seekers [EUR 50/003/2008]" (ID 93068)

Vietnam

Länderbericht:
Reporters sans frontières: Verurteilung des freien Journalisten Truong Minh Duc zu fünf Jahren Haft; er ist Mitglied der Demokratiebewegung "Gruppe 8406" sowie der Partei Vi Dan und hat in in- und ausländischen Publikationen regelmäßig über Korruption und Machtmissbrauch berichtet (engl.).
Bericht vom 29.3.2008: "Five-year jail term for freelance journalist Truong Minh Duc" (ID 94487)

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