Zwangsheirat soll Straftatbestand werden
Der Bundesrat hat sich für die Einführung eines speziellen Straftatbestandes
der Zwangsehe ausgesprochen. Die Nötigung zur Heirat soll mit einer Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zehn Jahren bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf
des Bundesrates vor (BR-Ds. 16/1035). Außerdem soll die Antragsfrist für die
Aufhebung einer Zwangsehe von einem auf drei Jahre verlängert werden. Auch wenn
der Antrag auf Aufhebung der Ehe noch keinen Erfolg hatte, soll das gesetzliche
Erbrecht des anderen Ehegatten ausgeschlossen sein. Die Bundesregierung will
die Einführung eines Straftatbestandes prüfen.
Verschärfungen des Zuwanderungsgesetzes kritisiert
Gegen drohende Verschärfungen des Zuwanderungsrechts haben sich amnesty
international, Pro Asyl und der DGB gewandt. Die geplante Umsetzung von EU-Richtlinien
werde vom Bundesinnenministerium genutzt, gleich mehrere zusätzliche Verschärfungen
vorzunehmen. Die Verbände forderten eine Bleiberechtsregelung sowie einen Abschiebungsstopp
bis zu ihrem Inkrafttreten.
Auch die Integrationsbeauftragten der Länder kritisierten die geplanten Verschärfungen.
Sie lehnten insbesondere die höheren Anforderungen an die Niederlassungserlaubnis
sowie für den Familiennachzug und die Einbürgerung ab. Die Bundestagsfraktion
»Die Linke« setzte sich für eine vollständige Überarbeitung des
Gesetzesentwurfs ein.
Debatte um Integration
Der »Hilferuf« einer Berliner Hauptschule mit hohem Anteil von
Jugendlichen mit Migrationshintergrund wegen eskalierender Gewalt hat eine Debatte
über die Integrationspolitik ausgelöst. Während viele Politiker der CDU/CSU
nach Sanktionen bis hin zur Abschiebung gegen »Integrationsverweigerer«
verlangten, räumte der nordrhein-westfälische Integrationsminister, Armin Laschet
(CDU), ein, dass seine Partei eine Mitschuld an den Schwierigkeiten in der Integrationspolitik
trägt. »Die Union hat zu spät erkannt, dass wir ein Einwanderungsland
sind und eine Einwanderungspolitik brauchen«, sagte Laschet der Berliner
Zeitung. SPD und Grüne hätten demgegenüber zu spät erkannt, dass die Einwanderung
nicht »über das Asylrecht kommen darf«.
Die CDU schlug einen »Nationalen Integrationsgipfel« mit dem Ziel
eines »Nationalen Aktionsplans Integration« vor. Teilnehmer sollen
neben der Kanzlerin, Politikern aus Bund, Ländern und Kommunen auch Vertreter
von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden sein.
Gesetzentwurf zur Vaterschaftsanfechtung
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur
Anfechtung von so genannten Scheinvaterschaften vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen
Behörden das Recht erhalten, eine Vaterschaftsanerkennung anzufechten, wenn
ihr weder eine sozial-familiäre noch eine leibliche Vaterschaft zugrunde liegt.
Voraussetzung für die Anfechtung ist außerdem, dass durch die Anerkennung der
Vaterschaft die Voraussetzungen für den Aufenthalt eines Elternteils oder des
Kindes geschaffen werden. Die Länder sollen regeln, welche Behörde das Anfechtungsrecht
erhält. Gibt das Familiengericht der Anfechtungsklage statt, entfällt die Vaterschaft
mit Rückwirkung auf den Tag der Geburt des Kindes. Die Länder und Verbände haben
nun Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Gesetz soll im Spätsommer im Kabinett
beraten werden.
Empfehlungen zum Umgang nach Genitalverstümmelung
Die Bundesärztekammer hat Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach
Genitalverstümmelung veröffentlicht (7 S., M8049).
Sie beschreiben nicht nur die Folgen der Genitalverstümmelung und nehmen eine
rechtliche und ethische Bewertung vor, sondern geben auch konkreten Hinweise
für die medizinische und psychosoziale Betreuung der betroffenen Frauen, insbesondere
im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt. Die Empfehlungen sind unter
www.bundesaerztekammer.de
erhältlich.
Tickets für Weltmeisterschaft auch für Ausländer mit Duldung
Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung können Tickets für
die Fußballweltmeisterschaft in Deutschland bestellen. Das teilte das Ticketing
Center auf Anfrage von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, Hannover, mit. Ein gültiger
Reisepass ist demnach in diesen Fällen nicht erforderlich.
Berliner Symposium findet doch statt
Auch in diesem Jahr wird entgegen der Ankündigung des bisherigen Veranstalters
UNHCR ein Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz stattfinden. Veranstaltet
von der Evangelischen Akademie zu Berlin und einer Reihe von Nichtregierungsorganisationen
wird sich die Veranstaltung am 19.6.2006 dem Thema »Asyl in Europa –
Chancen, Risiken und Perspektiven der gemeinsamen europäischen Asylpolitik«
widmen.
Berlin: Hartes Urteil gegen Psychiater
Ein Berliner Psychiater ist verurteilt worden, weil er Flüchtlingen Atteste
ausgestellt haben soll, ohne sie angemessen zu untersuchen. Das Amtsgericht
Tiergarten verurteilte den Arzt wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse
zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung
zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Seine ebenfalls angeklagte Frau, die auch
Ärztin ist, sprach das Gericht frei. Das berichtete das Deutsche Ärzteblatt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Psychiater in den neunziger Jahren
bei zahlreichen Kriegsflüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien ohne ausreichende
Untersuchung eine posttraumatische Belastungsstörung attestiert hat. Verteidigung
und Staatsanwaltschaft legten Berufung ein.
Die Staatsanwaltschaft brachte nur einen kleinen Teil der Atteste zur Anklage,
bevorzugt diejenige, bei denen die betroffenen Patienten entweder verstorben
sind – einige durch Suizid – oder sich im Ausland aufhalten. Ronald
Reimann, Verteidiger der angeklagten Frau, wirft der Staatsanwaltschaft daher
vor, sie habe gezielt die Verteidigungsmöglichkeiten vereitelt.
Das Ärzteehepaar behandelte hunderte von Bürgerkriegsflüchtlingen, da sie Serbokroatisch
sprechen. Sie sahen sich bald dem Vorwurf der Innenbehörde ausgesetzt, unrichtige
Atteste auszustellen. Der Polizeiärztlichen Dienst widersprach ihren Diagnosen
oft in Zweitgutachten mit teilweise haarstäubenden Begründungen, berichtete
der Psychiater Ferdinand Haenel vom Behandlungszentrum für Folteropfer in Berlin.
Vor Gericht hatten die Diagnosen des Polizeiärztlichen Dienstes nur selten Bestand.
Reimann wertet den Prozess gegen die Eheleute daher als Retourkutsche dafür,
dass der Polizeiärztliche Dienst in die Kritik geraten ist.
Berlin: Körting greift UNMIK an
Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat UNMIK scharf kritisiert.
Er warf der UN-Verwaltung des Kosovo vor, sich über Entscheidungen deutscher
Gerichte hinwegzusetzten, indem sie die Aufnahme von aus Deutschland abgeschobenen
Flüchtlingen verweigere. Die Behörde dürfe keine »Oberinstanz für deutsche
Gerichte« sein. Körting wandte sich vor allem gegen die Haltung von UNMIK,
keine traumatisierten Menschen aufzunehmen, da diese nicht angemessen behandelt
werden könnten. Traumatisierung sei keine »Green Card«, um in Deutschland
bleiben zu dürfen, meinte Körting.
Niedersachsen: Kritik an Flüchtlingslager zurückgewiesen
Die niedersächsische Landesregierung hat Kritik an den Bedingungen im Flüchtlingslager
in Bramsche-Hesepe zurückgewiesen. Die Betreuung der Bewohner entspreche nicht
nur den Standards, sondern übertreffe diese. Das betonte das Innenministerium
in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der grünen Landtagsabgeordneten Georgia
Langhans (Ds. 15/2813). Die Lebensmittelversorgung entspreche den Anforderungen
an eine ausgewogene Ernährung. Bei berechtigter Kritik der Bewohner würden Defizite
durch Einflussnahme auf den Kantinenbetreiber umgehend behoben. Von den 57 schulpflichtigen
Kindern würden 35 in Sprachlernklassen in der Gemeinschaftsunterkunft beschult.
Dafür stünden drei Lehrkräfte mit insgesamt 80 Lehrerstunden zur Verfügung.
Die notwendigen Unterrichtsmaterialien würden zur Verfügung gestellt.
Mecklenburg-Vorpommern: Abschiebungsstopp für Togo
Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Gottfried Timm (SPD), hat
einen Abschiebungsstopp für Togo bis zum 10.10.2006 verhängt. Er begründete
dies mit dem unklaren Bild über die Sicherheitslage in Togo. In Mecklenburg-Vorpommern
halten sich 323 ausreisepflichtige Togoer auf.
EU-Parlament fordert Änderung von Dublin II
Das Europäische Parlament hat die Europäische Kommission aufgefordert, Malta
bei der Bewältigung des Zustroms von Flüchtlingen zu helfen. Dazu sollen finanzielle
Mittel zur Verfügung gestellt und die Dublin II-Verordnung grundlegend
überarbeitet werden. Die derzeitigen Regelungen muteten den südlichen und östlichen
Mitgliedstaaten eine nicht hinnehmbare Belastung zu. Von Malta verlangten die
Parlamentarier, die Verfahrensrichtlinie und die Richtlinie über die Aufnahmebedingungen
von Asylsuchenden zu beachten. Die Dauer der Inhaftierung von Asylsuchenden
solle verringert werden. Schließlich forderte das Parlament den Rat der Justiz-
und Innenminister auf, sich auf einer Sondersitzung mit der Situation auf Malta
zu beschäftigen.
Die Kommission lehnte dagegen eine Änderung der Dublin II-Verordnung ab,
sagte aber finanzielle Hilfe für Malta zu. Nach Informationen der Times of Malta
rechnet die Kommission damit, dass die großen Mitgliedstaaten wie Frankreich,
Deutschland und Spanien eine Änderung der Dublin II-Verordnung nicht akzeptieren
würden.
In einem Bericht des Justiz- und Innenausschusses des Europäischen Parlaments
werden die Bedingungen für Flüchtlinge auf Malta scharf kritisiert (13 S.,
M8174). Der Vorsitzende des Ausschusses, Jean Marie Cavada (EVP) sagte, dass
von allen Aufnahmelagern, die das Parlament besucht habe, die Situation auf
Malta am schlimmsten sei. »Es ist eine dramatische humanitäre Situation,
die die Regierung von Malta nicht alleine bewältigen kann«, sagte Cavada.
Giusto Catania (Vereinigte Europäische Linke) kritisierte vor allem die Zustände
in den Internierungslagern. Zudem kritisierte er die Bearbeitungsdauer von Asylanträgen,
die bei neun bis zehn Monaten liege.
Schengener Grenzkodex verabschiedet
Das Europäische Parlament und der EU-Rat haben eine Verordnung über einen
Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen (Schengener Grenzkodex)
verabschiedet. Die Verordnung wurde am 13. April 2006 im Amtsblatt veröffentlicht
(L105/1, 32 S., M8144). Sie regelt unter anderem die Grenzkontrollen an
den Außengrenzen der Europäischen Union und insbesondere die Einreisevoraussetzungen
für Drittstaatsangehörige. Die Verordnung tritt am 13. Oktober 2006 in
Kraft.
UNHCR fordert Verbesserung von Dublin II
UNHCR hat die EU zu einer substanziellen Verbesserung der Dublin II-Verordnung
aufgefordert. Dieses sei notwendig, um die Rechte von Asylsuchenden und Flüchtlingen
sicherzustellen, heißt es in einer Studie, die am 20. April 2006 veröffentlicht
wurde. Es gebe noch immer kein gemeinsames Asylsystem und die Praxis unterscheide
sich in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Die Dublin II-Verordnung und
ihre Umsetzung führten nicht nur zu Härten für Asylsuchende, sondern gelegentlich
auch dazu, dass ein Asylantrag nicht geprüft wird, sagte die Direktorin des
UNHCR-Europabüros, Pirkko Kourula. UNHCR forderte die EU unter anderem auf,
den Schutz von unbegleiteten Minderjährigen zu verbessern, die Wiedervereinigung
von Familien zu erleichtern und das Verständnis von Familie in der Dublin II-Verordnung
zu erweitern. Außerdem solle die Möglichkeit von Rechtsmitteln gegen die Überstellung
an einen anderen Dublin-Staat sichergestellt werden.
ECRE-Studie zu Dublin II
Das Dublin II-System kann Asylsuchenden keinen Zugang zu einem fairen
Asylverfahren garantieren. Das ist das Ergebnis einer Studie, die ECRE im März
2006 vorstellte (Zusammenfassung: 34 S., M8062).
So verweigerten einige Staaten den Zugang zum Asylsystem für Flüchtlinge, die
ihnen überstellt werden. Die Dublin II-Verordnung führe außerdem dazu,
dass Asylsuchende häufiger inhaftiert würden. Schließlich führe die Verordnung
zur Trennung von Kindern von ihren Familien und beeinträchtige insbesondere
Folteropfer und andere besonders verwundbare Personen.
Rat begrüßt gemeinsame Abschiebungsflüge
Der EU-Rat hält die engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Abschiebung
in Drittstaaten für einen Erfolg. Die zunehmende Zahl von gemeinsamen Abschiebungsflügen
führe zu einer effektiveren Nutzung der Ressourcen und so zu einer Steigerung
der Abschiebungszahlen, heißt es in einer am 27. April 2006 verabschiedeten
Erklärung. Das derzeit praktizierte Modell, wonach ein Mitgliedstaat einen Charterflug
organisiere und durchführe, an dem sich andere Mitgliedstaaten beteiligen können,
habe sich bewährt. Der Rat betonte, dass die gemeinsamen Abschiebungsflüge unter
volle Beachtung der Menschenrechte und der Würde der betroffenen Personen durchgeführt
werden müssen.
Rat will Asylpraxis harmonisieren
Der EU-Ministerrat hat die Vorschläge der Kommission zur engeren praktischen
Zusammenarbeit im Bereich von Asyl begrüßt. Er unterstützte prinzipiell das
Ziel der Kommission, nicht nur eine Harmonisierung der rechtlichen Vorgaben,
sondern auch der Asylpraxis zu erreichen.
Auch UNHCR begrüßte grundsätzlich den Vorstoß der Kommission, betonte aber zugleich,
dass die Harmonisierung nicht auf dem jeweils niedrigsten Niveau stattfinden
dürfe. UNHCR bot seine Mitarbeit an und empfahl zugleich, auch Nichtregierungsorganisationen
einzubeziehen. UNHCR forderte insbesondere eine engere Zusammenarbeit bei der
Sammlung von Herkunftsländerinformationen und eine deutliche Verbesserung der
Entscheidungspraxis im Asylverfahren in der ganzen EU.
Parlament debattiert Integration
Der Europaparlamentarier Stavros Lambrinidis (PES) hat seinen Bericht zur
Integration von Drittstaatsangehörigen in Europa vorgestellt (12 S., M8173).
Der Bericht nennt die folgenden Kriterien als maßgeblich für Integration: Beschäftigung,
Bildung und Sprache, politische und gesellschaftliche Teilhabe und der Kampf
gegen Diskriminierungen und Rassismus. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich
im Juni über den Bericht abstimmen.
Justiz- und Innenkommissar Franco Frattini forderte in einer Anhörung der Parlaments
am 25. April 2006 einen flexiblen europäischen Rahmen für Integrationspolitik.
Er betonte aber zugleich, dass eine gemeinsame Integrationspolitik notwendig
sei. »Es kann keine Politik zur Regelung von Migrationsströmen geben ohne
eine aktive Integrationspolitik auf EU-Ebene«, sagte Frattini.
Großbritannien: Kritik an Zellen in Heathrow und Calais
Die Beauftragte der britischen Regierung für Gefängnisse, Anne Owers, hat
die Situation in den Inhaftierungsräumen in Heathrow und Calais kritisiert.
Die Zellen seien so schlecht ausgestattet, dass sie vom Personal »Hundezwinger«
genannt würden, sagte Owers. Sie seien nicht für die Inhaftierung von Familien
und Kindern geeignet. In Calais fehle die Möglichkeit, Frauen und Männer zu
trennen. Dort drohten auch Sicherheitsprobleme, da das Personal nicht immer
sicher sei, ob englisches oder französisches Recht Anwendung finde.
In den Zellen in Heathrow und Calais werden Asylsuchende für bis zu 36 Stunden
gefangen gehalten, bis über ihre Einreise entschieden wird. Im Jahr 2005 erhielten
nur 17 % der inhaftierten Personen die Erlaubnis, nach England einzureisen.
UNHCR-Bericht über die Lage von Flüchtlingen
UNHCR hat einen Bericht über die Lage der Flüchtlinge in der Welt vorgelegt.
Der Bericht »The State of the World's Refugees« ist der erste seiner
Art seit 2000. Er stellt fest, dass die Anzahl von internationalen Flüchtlingen
mit 9,2 Millionen weltweit auf den tiefsten Stand seit 25 Jahren gefallen
ist. Das internationale Schutzsystem befinde sich aber in einer kritischen Phase
und habe mit neuen Problemen zu kämpfen, wie etwa mit einer wachsenden Zahl
von Binnenvertriebenen, der Unklarheit über die Unterscheidung von Migranten
und Flüchtlingen, einer immer restriktiveren Asylpolitik und einem wachsenden
öffentlichen Desinteresse.
Antonio Gutteres, Flüchtlingshochkommissar der Vereinten Nationen, kritisierte
vor allem die »Ermattung« Europas beim Flüchtlingsschutz. Er betonte,
dass sich der weitaus größte Teil der Flüchtlinge in den Entwicklungsländern
befinde, nicht im Westen.
Home: Informationsverbund Asyl e.V.