ASYLMAGAZIN 5/2006

Nachrichten

Bund

Zwangsheirat soll Straftatbestand werden
Der Bundesrat hat sich für die Einführung eines speziellen Straftatbestandes der Zwangsehe ausgesprochen. Die Nötigung zur Heirat soll mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor (BR-Ds. 16/1035). Außerdem soll die Antragsfrist für die Aufhebung einer Zwangsehe von einem auf drei Jahre verlängert werden. Auch wenn der Antrag auf Aufhebung der Ehe noch keinen Erfolg hatte, soll das gesetzliche Erbrecht des anderen Ehegatten ausgeschlossen sein. Die Bundesregierung will die Einführung eines Straftatbestandes prüfen.

Verschärfungen des Zuwanderungsgesetzes kritisiert
Gegen drohende Verschärfungen des Zuwanderungsrechts haben sich amnesty international, Pro Asyl und der DGB gewandt. Die geplante Umsetzung von EU-Richtlinien werde vom Bundesinnenministerium genutzt, gleich mehrere zusätzliche Verschärfungen vorzunehmen. Die Verbände forderten eine Bleiberechtsregelung sowie einen Abschiebungsstopp bis zu ihrem Inkrafttreten.
Auch die Integrationsbeauftragten der Länder kritisierten die geplanten Verschärfungen. Sie lehnten insbesondere die höheren Anforderungen an die Niederlassungserlaubnis sowie für den Familiennachzug und die Einbürgerung ab. Die Bundestagsfraktion »Die Linke« setzte sich für eine vollständige Überarbeitung des Gesetzesentwurfs ein.

Debatte um Integration
Der »Hilferuf« einer Berliner Hauptschule mit hohem Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund wegen eskalierender Gewalt hat eine Debatte über die Integrationspolitik ausgelöst. Während viele Politiker der CDU/CSU nach Sanktionen bis hin zur Abschiebung gegen »Integrationsverweigerer« verlangten, räumte der nordrhein-westfälische Integrationsminister, Armin Laschet (CDU), ein, dass seine Partei eine Mitschuld an den Schwierigkeiten in der Integrationspolitik trägt. »Die Union hat zu spät erkannt, dass wir ein Einwanderungsland sind und eine Einwanderungspolitik brauchen«, sagte Laschet der Berliner Zeitung. SPD und Grüne hätten demgegenüber zu spät erkannt, dass die Einwanderung nicht »über das Asylrecht kommen darf«.
Die CDU schlug einen »Nationalen Integrationsgipfel« mit dem Ziel eines »Nationalen Aktionsplans Integration« vor. Teilnehmer sollen neben der Kanzlerin, Politikern aus Bund, Ländern und Kommunen auch Vertreter von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden sein.

Gesetzentwurf zur Vaterschaftsanfechtung
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur Anfechtung von so genannten Scheinvaterschaften vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen Behörden das Recht erhalten, eine Vaterschaftsanerkennung anzufechten, wenn ihr weder eine sozial-familiäre noch eine leibliche Vaterschaft zugrunde liegt. Voraussetzung für die Anfechtung ist außerdem, dass durch die Anerkennung der Vaterschaft die Voraussetzungen für den Aufenthalt eines Elternteils oder des Kindes geschaffen werden. Die Länder sollen regeln, welche Behörde das Anfechtungsrecht erhält. Gibt das Familiengericht der Anfechtungsklage statt, entfällt die Vaterschaft mit Rückwirkung auf den Tag der Geburt des Kindes. Die Länder und Verbände haben nun Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Gesetz soll im Spätsommer im Kabinett beraten werden.

Empfehlungen zum Umgang nach Genitalverstümmelung
Die Bundesärztekammer hat Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach Genitalverstümmelung veröffentlicht (7 S., M8049). Sie beschreiben nicht nur die Folgen der Genitalverstümmelung und nehmen eine rechtliche und ethische Bewertung vor, sondern geben auch konkreten Hinweise für die medizinische und psychosoziale Betreuung der betroffenen Frauen, insbesondere im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt. Die Empfehlungen sind unter www.bundesaerztekammer.de erhältlich.

Tickets für Weltmeisterschaft auch für Ausländer mit Duldung
Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung können Tickets für die Fußballweltmeisterschaft in Deutschland bestellen. Das teilte das Ticketing Center auf Anfrage von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, Hannover, mit. Ein gültiger Reisepass ist demnach in diesen Fällen nicht erforderlich.

Berliner Symposium findet doch statt
Auch in diesem Jahr wird entgegen der Ankündigung des bisherigen Veranstalters UNHCR ein Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz stattfinden. Veranstaltet von der Evangelischen Akademie zu Berlin und einer Reihe von Nichtregierungsorganisationen wird sich die Veranstaltung am 19.6.2006 dem Thema »Asyl in Europa – Chancen, Risiken und Perspektiven der gemeinsamen europäischen Asylpolitik« widmen.

 

Bundesländer

Berlin: Hartes Urteil gegen Psychiater
Ein Berliner Psychiater ist verurteilt worden, weil er Flüchtlingen Atteste ausgestellt haben soll, ohne sie angemessen zu untersuchen. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Arzt wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Seine ebenfalls angeklagte Frau, die auch Ärztin ist, sprach das Gericht frei. Das berichtete das Deutsche Ärzteblatt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Psychiater in den neunziger Jahren bei zahlreichen Kriegsflüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien ohne ausreichende Untersuchung eine posttraumatische Belastungsstörung attestiert hat. Verteidigung und Staatsanwaltschaft legten Berufung ein.
Die Staatsanwaltschaft brachte nur einen kleinen Teil der Atteste zur Anklage, bevorzugt diejenige, bei denen die betroffenen Patienten entweder verstorben sind – einige durch Suizid – oder sich im Ausland aufhalten. Ronald Reimann, Verteidiger der angeklagten Frau, wirft der Staatsanwaltschaft daher vor, sie habe gezielt die Verteidigungsmöglichkeiten vereitelt.
Das Ärzteehepaar behandelte hunderte von Bürgerkriegsflüchtlingen, da sie Serbokroatisch sprechen. Sie sahen sich bald dem Vorwurf der Innenbehörde ausgesetzt, unrichtige Atteste auszustellen. Der Polizeiärztlichen Dienst widersprach ihren Diagnosen oft in Zweitgutachten mit teilweise haarstäubenden Begründungen, berichtete der Psychiater Ferdinand Haenel vom Behandlungszentrum für Folteropfer in Berlin. Vor Gericht hatten die Diagnosen des Polizeiärztlichen Dienstes nur selten Bestand. Reimann wertet den Prozess gegen die Eheleute daher als Retourkutsche dafür, dass der Polizeiärztliche Dienst in die Kritik geraten ist.

Berlin: Körting greift UNMIK an
Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat UNMIK scharf kritisiert. Er warf der UN-Verwaltung des Kosovo vor, sich über Entscheidungen deutscher Gerichte hinwegzusetzten, indem sie die Aufnahme von aus Deutschland abgeschobenen Flüchtlingen verweigere. Die Behörde dürfe keine »Oberinstanz für deutsche Gerichte« sein. Körting wandte sich vor allem gegen die Haltung von UNMIK, keine traumatisierten Menschen aufzunehmen, da diese nicht angemessen behandelt werden könnten. Traumatisierung sei keine »Green Card«, um in Deutschland bleiben zu dürfen, meinte Körting.

Niedersachsen: Kritik an Flüchtlingslager zurückgewiesen
Die niedersächsische Landesregierung hat Kritik an den Bedingungen im Flüchtlingslager in Bramsche-Hesepe zurückgewiesen. Die Betreuung der Bewohner entspreche nicht nur den Standards, sondern übertreffe diese. Das betonte das Innenministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der grünen Landtagsabgeordneten Georgia Langhans (Ds. 15/2813). Die Lebensmittelversorgung entspreche den Anforderungen an eine ausgewogene Ernährung. Bei berechtigter Kritik der Bewohner würden Defizite durch Einflussnahme auf den Kantinenbetreiber umgehend behoben. Von den 57 schulpflichtigen Kindern würden 35 in Sprachlernklassen in der Gemeinschaftsunterkunft beschult. Dafür stünden drei Lehrkräfte mit insgesamt 80 Lehrerstunden zur Verfügung. Die notwendigen Unterrichtsmaterialien würden zur Verfügung gestellt.

Mecklenburg-Vorpommern: Abschiebungsstopp für Togo
Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Gottfried Timm (SPD), hat einen Abschiebungsstopp für Togo bis zum 10.10.2006 verhängt. Er begründete dies mit dem unklaren Bild über die Sicherheitslage in Togo. In Mecklenburg-Vorpommern halten sich 323 ausreisepflichtige Togoer auf.

 

Europa

EU-Parlament fordert Änderung von Dublin II
Das Europäische Parlament hat die Europäische Kommission aufgefordert, Malta bei der Bewältigung des Zustroms von Flüchtlingen zu helfen. Dazu sollen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt und die Dublin II-Verordnung grundlegend überarbeitet werden. Die derzeitigen Regelungen muteten den südlichen und östlichen Mitgliedstaaten eine nicht hinnehmbare Belastung zu. Von Malta verlangten die Parlamentarier, die Verfahrensrichtlinie und die Richtlinie über die Aufnahmebedingungen von Asylsuchenden zu beachten. Die Dauer der Inhaftierung von Asylsuchenden solle verringert werden. Schließlich forderte das Parlament den Rat der Justiz- und Innenminister auf, sich auf einer Sondersitzung mit der Situation auf Malta zu beschäftigen.
Die Kommission lehnte dagegen eine Änderung der Dublin II-Verordnung ab, sagte aber finanzielle Hilfe für Malta zu. Nach Informationen der Times of Malta rechnet die Kommission damit, dass die großen Mitgliedstaaten wie Frankreich, Deutschland und Spanien eine Änderung der Dublin II-Verordnung nicht akzeptieren würden.
In einem Bericht des Justiz- und Innenausschusses des Europäischen Parlaments werden die Bedingungen für Flüchtlinge auf Malta scharf kritisiert (13 S., M8174). Der Vorsitzende des Ausschusses, Jean Marie Cavada (EVP) sagte, dass von allen Aufnahmelagern, die das Parlament besucht habe, die Situation auf Malta am schlimmsten sei. »Es ist eine dramatische humanitäre Situation, die die Regierung von Malta nicht alleine bewältigen kann«, sagte Cavada. Giusto Catania (Vereinigte Europäische Linke) kritisierte vor allem die Zustände in den Internierungslagern. Zudem kritisierte er die Bearbeitungsdauer von Asylanträgen, die bei neun bis zehn Monaten liege.

Schengener Grenzkodex verabschiedet
Das Europäische Parlament und der EU-Rat haben eine Verordnung über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen (Schengener Grenzkodex) verabschiedet. Die Verordnung wurde am 13. April 2006 im Amtsblatt veröffentlicht (L105/1, 32 S., M8144). Sie regelt unter anderem die Grenzkontrollen an den Außengrenzen der Europäischen Union und insbesondere die Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige. Die Verordnung tritt am 13. Oktober 2006 in Kraft.

UNHCR fordert Verbesserung von Dublin II
UNHCR hat die EU zu einer substanziellen Verbesserung der Dublin II-Verordnung aufgefordert. Dieses sei notwendig, um die Rechte von Asylsuchenden und Flüchtlingen sicherzustellen, heißt es in einer Studie, die am 20. April 2006 veröffentlicht wurde. Es gebe noch immer kein gemeinsames Asylsystem und die Praxis unterscheide sich in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Die Dublin II-Verordnung und ihre Umsetzung führten nicht nur zu Härten für Asylsuchende, sondern gelegentlich auch dazu, dass ein Asylantrag nicht geprüft wird, sagte die Direktorin des UNHCR-Europabüros, Pirkko Kourula. UNHCR forderte die EU unter anderem auf, den Schutz von unbegleiteten Minderjährigen zu verbessern, die Wiedervereinigung von Familien zu erleichtern und das Verständnis von Familie in der Dublin II-Verordnung zu erweitern. Außerdem solle die Möglichkeit von Rechtsmitteln gegen die Überstellung an einen anderen Dublin-Staat sichergestellt werden.

ECRE-Studie zu Dublin II
Das Dublin II-System kann Asylsuchenden keinen Zugang zu einem fairen Asylverfahren garantieren. Das ist das Ergebnis einer Studie, die ECRE im März 2006 vorstellte (Zusammenfassung: 34 S., M8062). So verweigerten einige Staaten den Zugang zum Asylsystem für Flüchtlinge, die ihnen überstellt werden. Die Dublin II-Verordnung führe außerdem dazu, dass Asylsuchende häufiger inhaftiert würden. Schließlich führe die Verordnung zur Trennung von Kindern von ihren Familien und beeinträchtige insbesondere Folteropfer und andere besonders verwundbare Personen.

Rat begrüßt gemeinsame Abschiebungsflüge
Der EU-Rat hält die engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Abschiebung in Drittstaaten für einen Erfolg. Die zunehmende Zahl von gemeinsamen Abschiebungsflügen führe zu einer effektiveren Nutzung der Ressourcen und so zu einer Steigerung der Abschiebungszahlen, heißt es in einer am 27. April 2006 verabschiedeten Erklärung. Das derzeit praktizierte Modell, wonach ein Mitgliedstaat einen Charterflug organisiere und durchführe, an dem sich andere Mitgliedstaaten beteiligen können, habe sich bewährt. Der Rat betonte, dass die gemeinsamen Abschiebungsflüge unter volle Beachtung der Menschenrechte und der Würde der betroffenen Personen durchgeführt werden müssen.

Rat will Asylpraxis harmonisieren
Der EU-Ministerrat hat die Vorschläge der Kommission zur engeren praktischen Zusammenarbeit im Bereich von Asyl begrüßt. Er unterstützte prinzipiell das Ziel der Kommission, nicht nur eine Harmonisierung der rechtlichen Vorgaben, sondern auch der Asylpraxis zu erreichen.
Auch UNHCR begrüßte grundsätzlich den Vorstoß der Kommission, betonte aber zugleich, dass die Harmonisierung nicht auf dem jeweils niedrigsten Niveau stattfinden dürfe. UNHCR bot seine Mitarbeit an und empfahl zugleich, auch Nichtregierungsorganisationen einzubeziehen. UNHCR forderte insbesondere eine engere Zusammenarbeit bei der Sammlung von Herkunftsländerinformationen und eine deutliche Verbesserung der Entscheidungspraxis im Asylverfahren in der ganzen EU.

Parlament debattiert Integration
Der Europaparlamentarier Stavros Lambrinidis (PES) hat seinen Bericht zur Integration von Drittstaatsangehörigen in Europa vorgestellt (12 S., M8173). Der Bericht nennt die folgenden Kriterien als maßgeblich für Integration: Beschäftigung, Bildung und Sprache, politische und gesellschaftliche Teilhabe und der Kampf gegen Diskriminierungen und Rassismus. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich im Juni über den Bericht abstimmen.
Justiz- und Innenkommissar Franco Frattini forderte in einer Anhörung der Parlaments am 25. April 2006 einen flexiblen europäischen Rahmen für Integrationspolitik. Er betonte aber zugleich, dass eine gemeinsame Integrationspolitik notwendig sei. »Es kann keine Politik zur Regelung von Migrationsströmen geben ohne eine aktive Integrationspolitik auf EU-Ebene«, sagte Frattini.

Großbritannien: Kritik an Zellen in Heathrow und Calais
Die Beauftragte der britischen Regierung für Gefängnisse, Anne Owers, hat die Situation in den Inhaftierungsräumen in Heathrow und Calais kritisiert. Die Zellen seien so schlecht ausgestattet, dass sie vom Personal »Hundezwinger« genannt würden, sagte Owers. Sie seien nicht für die Inhaftierung von Familien und Kindern geeignet. In Calais fehle die Möglichkeit, Frauen und Männer zu trennen. Dort drohten auch Sicherheitsprobleme, da das Personal nicht immer sicher sei, ob englisches oder französisches Recht Anwendung finde.
In den Zellen in Heathrow und Calais werden Asylsuchende für bis zu 36 Stunden gefangen gehalten, bis über ihre Einreise entschieden wird. Im Jahr 2005 erhielten nur 17 % der inhaftierten Personen die Erlaubnis, nach England einzureisen.

 

Internationales

UNHCR-Bericht über die Lage von Flüchtlingen
UNHCR hat einen Bericht über die Lage der Flüchtlinge in der Welt vorgelegt. Der Bericht »The State of the World's Refugees« ist der erste seiner Art seit 2000. Er stellt fest, dass die Anzahl von internationalen Flüchtlingen mit 9,2 Millionen weltweit auf den tiefsten Stand seit 25 Jahren gefallen ist. Das internationale Schutzsystem befinde sich aber in einer kritischen Phase und habe mit neuen Problemen zu kämpfen, wie etwa mit einer wachsenden Zahl von Binnenvertriebenen, der Unklarheit über die Unterscheidung von Migranten und Flüchtlingen, einer immer restriktiveren Asylpolitik und einem wachsenden öffentlichen Desinteresse.
Antonio Gutteres, Flüchtlingshochkommissar der Vereinten Nationen, kritisierte vor allem die »Ermattung« Europas beim Flüchtlingsschutz. Er betonte, dass sich der weitaus größte Teil der Flüchtlinge in den Entwicklungsländern befinde, nicht im Westen.

 

nächste Seite

Home: Informationsverbund Asyl e.V.