Liebe Leserinnen und Leser,
mit einiger Verspätung – nämlich nach etwa 18 000 Verfahren – scheint nun auch die Regierungskoalition zu bemerken, dass die Widerrufspraxis des Bundesamtes gegen irakische Flüchtlinge Probleme aufwirft. Einer der Wortführer der sozialdemokratischen Innenpolitik, Dieter Wiefelspütz, erwägt sogar "als Option", die Widerrufsverfahren zu stoppen.
Die Reaktion des Bundesinnenministeriums und des Bundesamts wird nicht lange auf sich warten lassen. Man sei rechtlich dazu gezwungen zu widerrufen, wird es heißen. Ganz von der Hand zu weisen ist das nicht, da es die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durchaus zulässt, die Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung zu widerrufen, wenn nur die ursprüngliche Verfolgungsgefahr weggefallen ist. Egal, ob es im betreffenden Land ansonsten drunter und drüber geht – oder, in den Worten des Bundesverwaltungsgerichts, ob allgemeine Gefahren bestehen. Aber: Die Entscheidung, massenhaft Widerrufsverfahren gegen irakische Flüchtlinge einzuleiten, ist eine politische. Das Bundesamt könnte sich – juristisch gut vertretbar – auf den Standpunkt stellen, dass die derzeitige Lage im Irak noch nicht hinreichend stabil ist, um über Widerrufsverfahren zu entscheiden. Man kann sich also nicht hinter dem Bundesverwaltungsgericht verstecken.
Ihr Ekkehard Hollmann
Kabinett verabschiedet Gesetzesentwurf
Das Bundeskabinett hat am 28. März 2007 wie geplant den Entwurf
zur Änderung des Zuwanderungsgesetzes verabschiedet. Der Entwurf sieht neben
der Umsetzung von elf EU-Richtlinien zahlreiche Verschärfungen sowie eine Altfallregelung
vor.
In einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel kritisierten der Vorsitzende
der Türkischen Gemeinde, Kenan Kolat, und zwanzig Mitunterzeichner den Gesetzentwurf.
Die Hoffnung auf eine gute Zusammenarbeit, die das Treffen mit der Kanzlerin
im vergangenen Sommer geweckt habe, hätten sich nicht erfüllt. Kolat und seine
Mitstreiter wenden sich insbesondere gegen Verschärfungen der Einbürgerungsvoraussetzungen
sowie der Familienzusammenführung.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte das Gesetz. Die Änderungen
seien "auch im Interesse der Migrantinnen und Migranten". So gehe es beim Mindestalter
von 18 Jahren für den Ehegattennachzug "darum, den Missbrauch von Zwangsverheiratungen
zu bekämpfen".
Im Vorgriff auf die Altfallregelung haben mehrere Bundesländer die Abschiebung
von Personen gestoppt, die unter die Altfallregelung fallen würden (siehe hier).
Pro Asyl fordert Stärkung der Kinderrechte
Pro Asyl hat in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel gefordert,
den deutschen Vorbehalt bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention
zurückzunehmen. Der Pro Asyl-Vorsitzende Jürgen Micksch und das Vorstandsmitglied
Heiko Kauffmann wiesen darauf hin, dass sich seit der Ratifizierung der Konvention
vor 15 Jahren die Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland stetig verschlechtert
habe. Die Ausgrenzungserfahrungen, die jugendliche Flüchtlinge in Schule, Studium
sowie beim Zugang zum Arbeitsmarkt machten, stünden einer konsequenten Integrationspolitik
im Wege. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Änderung des Zuwanderungsgesetzes setze
dies fort, indem er beispielsweise den Kindern die Beweislast für den Nachweis
ihres Alters auferlege. Das Bundesinnenministerium habe es zudem abgelehnt,
das Kindeswohl in den Gesetzentwurf zu implementieren.
Der deutsche Vorbehalt erlaubt es der Bundesrepublik, die Kinderrechtskonvention
teilweise nicht auf ausländische Kinder anzuwenden. Der Bundestag sprach sich
bereits für eine Rücknahme der Erklärung aus. Die Bundesregierung sah sich dazu
aber unter Hinweis auf die fehlende Zustimmung der Bundesländer nicht in der
Lage.
Fast 14 000 Abschiebungen in 2006
Im vergangenen Jahr sind 13 894 Menschen abgeschoben worden, 13 060 davon
auf dem Luftweg, 829 auf dem Landweg und fünf auf dem Seeweg. Hinzu kamen 713
Zurückschiebungen und 3807 Zurückweisungen auf dem Landweg. Das teilte die Bundesregierung
auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit (BT-Ds. 16/4724). Die meisten
Abschiebungen erfolgten nach Serbien und Montenegro (1884) und in die Türkei
(1834), gefolgt von Vietnam (929), Rumänien (732) und Bulgarien (569).
Keine Angaben machte die Regierung dazu, wie viele der abgeschobenen Personen
Asylbewerber, Kinder oder ältere Menschen waren. In drei Fällen konnte die Abschiebung
nur unter Anwendung von körperlicher Gewalt oder Fesselung durchgesetzt werden.
Wie viele Abschiebungen wegen Widerstands oder medizinischer Bedenken abgebrochen
werden mussten, teilte die Regierung nicht mit.
Abschiebungen in den Nordirak
Die Bundesregierung hat offensichtlich die Voraussetzungen für Abschiebungen
in den Nordirak geschaffen. Wie aus mehreren Ländererlassen hervorgeht (siehe
hier), haben die kurdischen Behörden
der Rückführung von Straftätern und Personen, die die Sicherheit gefährden,
zugestimmt, soweit sie aus dem Nordirak stammen. Eine Ausweitung der Abschiebungskontingente
ist angestrebt.
Pro Asyl kritisierte den Einstieg in die Abschiebungen. Angesichts des Exodus
aus dem Irak seien stattdessen Solidarität mit den Nachbarstaaten, ein bundesweiter
Abschiebestopp und ein großzügiges Aufnahmeprogramm das Gebot der Stunde.
Zweifel an Widerrufspraxis
Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz hat Zweifel an der derzeitigen Praxis
des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge geäußert, den Flüchtlingsstatus
von Irakern zu widerrufen. Er forderte, für die irakischen Flüchtlinge eine
"integrierte Lösung" zu finden. Als eine Option müsse geprüft werden, die Widerrufsverfahren
zu stoppen.
Das Bundesamt widerrief – europaweit einzigartig – bislang in
etwa 18 000 Fällen den Asyl- oder Flüchtlingsstatus, da nach dem Sturz der Baath-Regierung
die Verfolgungsgefahr entfallen sei.
Weniger Einbürgerungen
Die Zahl der Einbürgerungen hat in den letzten Jahren abgenommen. Das teilte
die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit (BT-Ds. 16/4543).
Im Jahr 2000 wurden 186 688 Personen eingebürgert. Das war die höchste Zahl
von Einbürgerungen in einem Jahr. Danach gingen die Einbürgerungen stetig zurück.
2005 waren es noch 177 241. Die Bundesregierung lehnte es ab, die Gesetzesinitiative
des Bundesrats zur Verschärfung des Staatsangehörigkeitsrechts zu kommentieren.
Das Bundesinnenministerium werde sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens
damit befassen.
Die Integrationsbeauftragten der Länder forderten auf ihrer Frühjahrskonferenz
Mitte April, Deutschland müsse ein Einbürgerungsland werden. Sie kritisierten
den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zuwanderungsgesetzes,
da er die Einbürgerung und damit die Integration erschwere.
Jeder zehnte Visumantrag abgelehnt
Die deutschen Auslandsvertretungen haben im Jahr 2006 rund 9,6 % der bearbeiteten
Visumanträge abgelehnt. Damit sank die Quote der Ablehnungen gegenüber dem Vorjahr
(10,1 %) leicht, liegt aber immer noch über dem Stand früherer Jahre. So waren
etwa im Jahr 2000 nur 5,5 % der Visumanträge abgelehnt worden. Die Zahl der
Visumanträge ging im selben Zeitraum deutlich zurück: Im Jahr 2006 wurden 2 430 790
Anträge bearbeitet, im Jahr 2000 waren es noch 3 051 054 gewesen. Diese Zahlen
nannte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion
(BT-Ds. 16/4521).
Welche Gründe für die Versagung von Visa ausschlaggebend sind, lässt sich der
Antwort der Bundesregierung nicht entnehmen. Auf die Frage, wie viele Visaerteilungen
an fehlender Rückkehrbereitschaft der Antragssteller scheiterten, teilte die
Bundesregierung mit, dass keine Statistik über die Versagungsgründe geführt
werde. Weiterhin liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor,
in wie vielen Fällen der illegale Aufenthalt eines Ausländers auf den Missbrauch
eines erteilten Visums zurückzuführen sei.
Vier Todesopfer an deutscher Grenze im Jahr 2005
Im Jahr 2005 wurden vier Personen an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland
tot aufgefunden. Das teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion mit (BT-Ds. 16/3967). Im Bereich des Bundespolizeiamtes Prina
sei ein vermutlich moldawischer Staatsangehöriger erfroren. Im Bereich des Bundespolizeiamtes
Frankfurt/Oder sei ein polnischer Staatsangehöriger von einer Autobahnbrücke
gestürzt, ein vietnamesischer und ein polnischer Staatsangehöriger seien ertrunken.
Keine Angaben der Bundesregierung zu Delegationen
Die Bundesregierung kann keine Angaben dazu machen, wie oft Ausländerbehörden
zur Identifizierung von ausländischen Staatsangehörigen auf Delegationen aus
den vermuteten Heimatländern zurückgreifen. Allerdings hätten im vergangenen
Jahr vier Anhörungsrunden unter Beteiligung der Bundespolizei stattgefunden,
drei von vermutlich vietnamesischen Staatsangehörigen, eine mit einer Delegation
aus Mali. Die Regierung habe ferner Kenntnis davon, dass die Bundesländer Nordrhein-Westfalen,
Bayern und Hamburg in eigener Zuständigkeit Anhörungen organisiert hätten. Das
teilte sie auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit (BT-Ds. 16/4522).
Schleswig-Holstein: Beirat kritisiert Abschiebungshaft
Der Landesbeirat für den Vollzug der Abschiebungshaft hat die Praxis der
Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein in seinem Jahresbericht 2006 kritisiert
(12 S., M9983). Es käme außergewöhnlich häufig zu Verletzungen elementarer Rechtsgrundsätze.
Zwar seien das Grundkonzept der Durchführung der Abschiebungshaft in der Abschiebungshaftanstalt
Rendsburg und die dortige Praxis nicht zu beanstanden. Es käme aber häufig zu
Verstößen gegen das Übermaßverbot. Das gelte für Verfahren bei der Festnahme
und die Dauer der Abschiebungshaft. Unverhältnismäßig sei es auch, Jugendliche
in Haft zu nehmen. Der Beirat kritisierte, dass Abschiebungshäftlinge –
insbesondere Jugendliche – gemeinsam mit Strafhäftlingen inhaftiert würden.
Als nicht akzeptabel betrachtet er außerdem die Inhaftierung und Abschiebung
eines nachweislich schwer traumatisierten Mannes.
Innenminister Ralf Stegner (SPD) wies die Kritik zurück. Die Vorwürfe seien
undifferenziert und im Ergebnis längst widerlegt. "Der Landesbeirat versucht
offensichtlich, mit untauglichen Mitteln ein Thema in der Diskussion zu halten",
sagte Stegner.
Berlin: Ausreisezentrum in Spandau
In dem Berliner Ausreisezentrum in der Spandauer Motardstraße waren im März
388 Menschen untergebracht. Das teilte die Senatsverwaltung auf eine Kleine
Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (Grüne) mit (Ds. 16/10508). In dem von
der AWO betriebenen Heim werden Personen untergebracht und mit Sachleistungen
versorgt, die unter Leistungsbeschränkungen nach § 1 a des Asylbewerberleistungsgesetzes
fallen. Das sind zumeist Personen, denen die Behörden mangelnde Mitwirkung bei
der Ausreise vorwerfen.
Die meisten Einweisungen führte das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf durch (56 Personen),
gefolgt von Pankow (34) und Mitte (24). Die wenigsten Einweisungen kamen aus
Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Reinickendorf (je 2).
"Schnelle Eingreiftruppe" gegen Migration
Der Rat der Innen- und Justizminister hat sich grundsätzlich auf die Bildung
einer "schnellen Eingreiftruppe" zur Abwehr von illegaler Einwanderung geeinigt.
Der förmliche Beschluss ist für Juni geplant. Die "RABITs" (Rapid Border Intervention
Teams) genannte Truppe soll aus 450 Polizeibeamten aus ganz Europa bestehen
und steht unter dem Kommando der europäischen Grenzschutzagentur Frontex. Sie
sollen auf Anfrage eines Mitgliedstaats tätig werden, wenn dieser seine Grenzen
nicht mehr alleine zu schützen weiß. Die Bundesrepublik Deutschland hält laut
Bundesinnenministerium bereits 100 Beamte dafür bereit. Frontex soll künftig
über bis zu 116 Schiffe, 27 Hubschrauber und 21 Flugzeuge verfügen. Ab Mai will
die Agentur mit ständigen Patrouillen im Mittelmehr beginnen.
UNHCR fordert Hilfe für Irak-Flüchtlinge
Auf einer internationalen Irak-Konferenz hat UN-Flüchtlingskommissar Antonio
Guterres zu mehr Hilfe für die Nachbarländer des Iraks bei der Aufnahme von
Flüchtlingen aufgerufen. Jordanien und Syrien seien außergewöhnlichen Belastungen
ausgesetzt. Guterres forderte neben finanziellen Hilfen, dass Europa und die
USA mehr Flüchtlinge aufnehmen.
Die EU-Kommission bot finanzielle Hilfe der Gemeinschaft an. Die Aufnahme von
Flüchtlingen aus den Nachbarländern liege aber in der Entscheidungskompetenz
der Mitgliedstaaten. Die Anzahl von irakischen Flüchtlingen, die nach Europa
kommen, sei zu gering, um die Richtlinie zur vorübergehenden Aufnahme von Flüchtlingen
in Kraft zu setzen.
Abschiebungen nach Marokko möglich
Die Bundesregierung hat die Mitgliedstaaten der EU nicht aufgefordert, Abschiebungen
nach Marokko auszusetzen. Das teilte die Regierung auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion mit (BT-Ds. 16/4833). Die EU erwarte aber, dass Marokko bei polizeilichen
Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration das internationale Flüchtlingsrecht
ebenso einhalte wie die von Marokko unterzeichnete Menschenrechtskodifikation.
Marokkanische Behörden hatten im Dezember des vergangenen Jahres nach Razzien
hunderte Flüchtlinge in Gewahrsam genommen und in der Wüste ausgesetzt.
Keine wesentlichen Änderungen von Dublin II erwartet
Die Europäische Kommission wird wahrscheinlich keine größeren Änderungen der
Dublin II-Verordnung empfehlen. Das meldete Agence Europe unter Berufung auf
eine vertrauliche Quelle. Der in Kürze erscheinende Evaluationsbericht wird
danach vor allem technische Fragen behandeln. So stebe die Kommission eine Beschleunigung
des Verfahrens an sowie eine Vereinfachung der Familienzusammenführung innerhalb
des Dublin-Verfahrens.
Die gleiche Quelle berichtete aber auch, dass die Kommission durchaus Probleme
einiger Mitgliedstaaten mit dem derzeitigen Dublin-System sehe. Daher sei eine
stärkere Harmonisierung der Asylsysteme bei gleichzeitiger Stärkung des Schutzes
von Asylsuchenden notwendig.
Dagegen forderte der europäische Flüchtlingsrat ECRE Verbesserungen des Dublin-Systems.
Das derzeitige System garantiere Asylsuchenden kein faires Asylverfahren, setzte
sie dem Risiko der Abschiebung aus und führe zu unnötigem Leiden für Familien,
Kinder und Überlebende von Folter. ECRE empiehlt daher zehn Änderungen des Dublin-Systems
(5 S., M9985).
Rahmenbeschluss gegen rassistische Propagandadelikte
Die EU-Staaten haben sich auf einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Aufrufen
zu Hass und Gewalt sowie des Leugnen von Völkermord geeinigt. Danach müssen
alle Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren Aufrufe zu Hass und Gewalt mit
einer Gefängnisstrafe von ein bis drei Jahre bestrafen. Das Leugnen oder Verharmlosen
von Völkermorden muss strafbar sein, wenn dadurch die öffentliche Ordnung gestört
wird. Außerdem sieht der Beschluss vor, dass rassistische oder fremdenfeindliche
Motive bei anderen Delikten strafverschärfend bewertet werden sollen.
"Asylum Airlines" vor Gründung
Zwei österreichische Geschäftsleute planen die Gründung eines Luftfahrtunternehmens,
das sich auf die Rückführung von Ausländern spezialisieren soll. Die "Asylum
Airlines" sollen Rückkehrer aus ganz Europa einsammeln und in ihre Herkunftsstaaten
fliegen. Die Flugzeuge sollen mit gepolsterten Räumen für "Störenfriede" ausgerüstet
werden. Die Flüge sollen neben Wachleuten und medizinischem Personal auch Vertreter
einer Menschenrechtsorganisation begleiten. Das meldete die Presseagentur AAP.
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