ASYLMAGAZIN 5/2007

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

mit einiger Verspätung – nämlich nach etwa 18 000 Verfahren – scheint nun auch die Regierungskoalition zu bemerken, dass die Widerrufspraxis des Bundesamtes gegen irakische Flüchtlinge Probleme aufwirft. Einer der Wortführer der sozialdemokratischen Innenpolitik, Dieter Wiefelspütz, erwägt sogar "als Option", die Widerrufsverfahren zu stoppen.

Die Reaktion des Bundesinnenministeriums und des Bundesamts wird nicht lange auf sich warten lassen. Man sei rechtlich dazu gezwungen zu widerrufen, wird es heißen. Ganz von der Hand zu weisen ist das nicht, da es die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durchaus zulässt, die Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung zu widerrufen, wenn nur die ursprüngliche Verfolgungsgefahr weggefallen ist. Egal, ob es im betreffenden Land ansonsten drunter und drüber geht – oder, in den Worten des Bundesverwaltungsgerichts, ob allgemeine Gefahren bestehen. Aber: Die Entscheidung, massenhaft Widerrufsverfahren gegen irakische Flüchtlinge einzuleiten, ist eine politische. Das Bundesamt könnte sich – juristisch gut vertretbar – auf den Standpunkt stellen, dass die derzeitige Lage im Irak noch nicht hinreichend stabil ist, um über Widerrufsverfahren zu entscheiden. Man kann sich also nicht hinter dem Bundesverwaltungsgericht verstecken.

Ihr Ekkehard Hollmann

 

Nachrichten

Bund

Kabinett verabschiedet Gesetzesentwurf
Das Bundeskabinett hat am 28. März 2007 wie geplant den Entwurf zur Änderung des Zuwanderungsgesetzes verabschiedet. Der Entwurf sieht neben der Umsetzung von elf EU-Richtlinien zahlreiche Verschärfungen sowie eine Altfallregelung vor.
In einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel kritisierten der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde, Kenan Kolat, und zwanzig Mitunterzeichner den Gesetzentwurf. Die Hoffnung auf eine gute Zusammenarbeit, die das Treffen mit der Kanzlerin im vergangenen Sommer geweckt habe, hätten sich nicht erfüllt. Kolat und seine Mitstreiter wenden sich insbesondere gegen Verschärfungen der Einbürgerungsvoraussetzungen sowie der Familienzusammenführung.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte das Gesetz. Die Änderungen seien "auch im Interesse der Migrantinnen und Migranten". So gehe es beim Mindestalter von 18 Jahren für den Ehegattennachzug "darum, den Missbrauch von Zwangsverheiratungen zu bekämpfen".
Im Vorgriff auf die Altfallregelung haben mehrere Bundesländer die Abschiebung von Personen gestoppt, die unter die Altfallregelung fallen würden (siehe hier).

Pro Asyl fordert Stärkung der Kinderrechte
Pro Asyl hat in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel gefordert, den deutschen Vorbehalt bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Der Pro Asyl-Vorsitzende Jürgen Micksch und das Vorstandsmitglied Heiko Kauffmann wiesen darauf hin, dass sich seit der Ratifizierung der Konvention vor 15 Jahren die Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland stetig verschlechtert habe. Die Ausgrenzungserfahrungen, die jugendliche Flüchtlinge in Schule, Studium sowie beim Zugang zum Arbeitsmarkt machten, stünden einer konsequenten Integrationspolitik im Wege. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Änderung des Zuwanderungsgesetzes setze dies fort, indem er beispielsweise den Kindern die Beweislast für den Nachweis ihres Alters auferlege. Das Bundesinnenministerium habe es zudem abgelehnt, das Kindeswohl in den Gesetzentwurf zu implementieren.
Der deutsche Vorbehalt erlaubt es der Bundesrepublik, die Kinderrechtskonvention teilweise nicht auf ausländische Kinder anzuwenden. Der Bundestag sprach sich bereits für eine Rücknahme der Erklärung aus. Die Bundesregierung sah sich dazu aber unter Hinweis auf die fehlende Zustimmung der Bundesländer nicht in der Lage.

Fast 14 000 Abschiebungen in 2006
Im vergangenen Jahr sind 13 894 Menschen abgeschoben worden, 13 060 davon auf dem Luftweg, 829 auf dem Landweg und fünf auf dem Seeweg. Hinzu kamen 713 Zurückschiebungen und 3807 Zurückweisungen auf dem Landweg. Das teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit (BT-Ds. 16/4724). Die meisten Abschiebungen erfolgten nach Serbien und Montenegro (1884) und in die Türkei (1834), gefolgt von Vietnam (929), Rumänien (732) und Bulgarien (569).
Keine Angaben machte die Regierung dazu, wie viele der abgeschobenen Personen Asylbewerber, Kinder oder ältere Menschen waren. In drei Fällen konnte die Abschiebung nur unter Anwendung von körperlicher Gewalt oder Fesselung durchgesetzt werden. Wie viele Abschiebungen wegen Widerstands oder medizinischer Bedenken abgebrochen werden mussten, teilte die Regierung nicht mit.

Abschiebungen in den Nordirak
Die Bundesregierung hat offensichtlich die Voraussetzungen für Abschiebungen in den Nordirak geschaffen. Wie aus mehreren Ländererlassen hervorgeht (siehe hier), haben die kurdischen Behörden der Rückführung von Straftätern und Personen, die die Sicherheit gefährden, zugestimmt, soweit sie aus dem Nordirak stammen. Eine Ausweitung der Abschiebungskontingente ist angestrebt.
Pro Asyl kritisierte den Einstieg in die Abschiebungen. Angesichts des Exodus aus dem Irak seien stattdessen Solidarität mit den Nachbarstaaten, ein bundesweiter Abschiebestopp und ein großzügiges Aufnahmeprogramm das Gebot der Stunde.

Zweifel an Widerrufspraxis
Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz hat Zweifel an der derzeitigen Praxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge geäußert, den Flüchtlingsstatus von Irakern zu widerrufen. Er forderte, für die irakischen Flüchtlinge eine "integrierte Lösung" zu finden. Als eine Option müsse geprüft werden, die Widerrufsverfahren zu stoppen.
Das Bundesamt widerrief – europaweit einzigartig – bislang in etwa 18 000 Fällen den Asyl- oder Flüchtlingsstatus, da nach dem Sturz der Baath-Regierung die Verfolgungsgefahr entfallen sei.

Weniger Einbürgerungen
Die Zahl der Einbürgerungen hat in den letzten Jahren abgenommen. Das teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit (BT-Ds. 16/4543). Im Jahr 2000 wurden 186 688 Personen eingebürgert. Das war die höchste Zahl von Einbürgerungen in einem Jahr. Danach gingen die Einbürgerungen stetig zurück. 2005 waren es noch 177 241. Die Bundesregierung lehnte es ab, die Gesetzesinitiative des Bundesrats zur Verschärfung des Staatsangehörigkeitsrechts zu kommentieren. Das Bundesinnenministerium werde sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens damit befassen.
Die Integrationsbeauftragten der Länder forderten auf ihrer Frühjahrskonferenz Mitte April, Deutschland müsse ein Einbürgerungsland werden. Sie kritisierten den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zuwanderungsgesetzes, da er die Einbürgerung und damit die Integration erschwere.

Jeder zehnte Visumantrag abgelehnt
Die deutschen Auslandsvertretungen haben im Jahr 2006 rund 9,6 % der bearbeiteten Visumanträge abgelehnt. Damit sank die Quote der Ablehnungen gegenüber dem Vorjahr (10,1 %) leicht, liegt aber immer noch über dem Stand früherer Jahre. So waren etwa im Jahr 2000 nur 5,5 % der Visumanträge abgelehnt worden. Die Zahl der Visumanträge ging im selben Zeitraum deutlich zurück: Im Jahr 2006 wurden 2 430 790 Anträge bearbeitet, im Jahr 2000 waren es noch 3 051 054 gewesen. Diese Zahlen nannte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Ds. 16/4521).
Welche Gründe für die Versagung von Visa ausschlaggebend sind, lässt sich der Antwort der Bundesregierung nicht entnehmen. Auf die Frage, wie viele Visaerteilungen an fehlender Rückkehrbereitschaft der Antragssteller scheiterten, teilte die Bundesregierung mit, dass keine Statistik über die Versagungsgründe geführt werde. Weiterhin liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, in wie vielen Fällen der illegale Aufenthalt eines Ausländers auf den Missbrauch eines erteilten Visums zurückzuführen sei.

Vier Todesopfer an deutscher Grenze im Jahr 2005
Im Jahr 2005 wurden vier Personen an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland tot aufgefunden. Das teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit (BT-Ds. 16/3967). Im Bereich des Bundespolizeiamtes Prina sei ein vermutlich moldawischer Staatsangehöriger erfroren. Im Bereich des Bundespolizeiamtes Frankfurt/Oder sei ein polnischer Staatsangehöriger von einer Autobahnbrücke gestürzt, ein vietnamesischer und ein polnischer Staatsangehöriger seien ertrunken.

Keine Angaben der Bundesregierung zu Delegationen
Die Bundesregierung kann keine Angaben dazu machen, wie oft Ausländerbehörden zur Identifizierung von ausländischen Staatsangehörigen auf Delegationen aus den vermuteten Heimatländern zurückgreifen. Allerdings hätten im vergangenen Jahr vier Anhörungsrunden unter Beteiligung der Bundespolizei stattgefunden, drei von vermutlich vietnamesischen Staatsangehörigen, eine mit einer Delegation aus Mali. Die Regierung habe ferner Kenntnis davon, dass die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hamburg in eigener Zuständigkeit Anhörungen organisiert hätten. Das teilte sie auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit (BT-Ds. 16/4522).

 

Bundesländer

Schleswig-Holstein: Beirat kritisiert Abschiebungshaft
Der Landesbeirat für den Vollzug der Abschiebungshaft hat die Praxis der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein in seinem Jahresbericht 2006 kritisiert (12 S., M9983). Es käme außergewöhnlich häufig zu Verletzungen elementarer Rechtsgrundsätze. Zwar seien das Grundkonzept der Durchführung der Abschiebungshaft in der Abschiebungshaftanstalt Rendsburg und die dortige Praxis nicht zu beanstanden. Es käme aber häufig zu Verstößen gegen das Übermaßverbot. Das gelte für Verfahren bei der Festnahme und die Dauer der Abschiebungshaft. Unverhältnismäßig sei es auch, Jugendliche in Haft zu nehmen. Der Beirat kritisierte, dass Abschiebungshäftlinge – insbesondere Jugendliche – gemeinsam mit Strafhäftlingen inhaftiert würden. Als nicht akzeptabel betrachtet er außerdem die Inhaftierung und Abschiebung eines nachweislich schwer traumatisierten Mannes.
Innenminister Ralf Stegner (SPD) wies die Kritik zurück. Die Vorwürfe seien undifferenziert und im Ergebnis längst widerlegt. "Der Landesbeirat versucht offensichtlich, mit untauglichen Mitteln ein Thema in der Diskussion zu halten", sagte Stegner.

Berlin: Ausreisezentrum in Spandau
In dem Berliner Ausreisezentrum in der Spandauer Motardstraße waren im März 388 Menschen untergebracht. Das teilte die Senatsverwaltung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (Grüne) mit (Ds. 16/10508). In dem von der AWO betriebenen Heim werden Personen untergebracht und mit Sachleistungen versorgt, die unter Leistungsbeschränkungen nach § 1 a des Asylbewerberleistungsgesetzes fallen. Das sind zumeist Personen, denen die Behörden mangelnde Mitwirkung bei der Ausreise vorwerfen.
Die meisten Einweisungen führte das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf durch (56 Personen), gefolgt von Pankow (34) und Mitte (24). Die wenigsten Einweisungen kamen aus Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Reinickendorf (je 2).

 

Europa

"Schnelle Eingreiftruppe" gegen Migration
Der Rat der Innen- und Justizminister hat sich grundsätzlich auf die Bildung einer "schnellen Eingreiftruppe" zur Abwehr von illegaler Einwanderung geeinigt. Der förmliche Beschluss ist für Juni geplant. Die "RABITs" (Rapid Border Intervention Teams) genannte Truppe soll aus 450 Polizeibeamten aus ganz Europa bestehen und steht unter dem Kommando der europäischen Grenzschutzagentur Frontex. Sie sollen auf Anfrage eines Mitgliedstaats tätig werden, wenn dieser seine Grenzen nicht mehr alleine zu schützen weiß. Die Bundesrepublik Deutschland hält laut Bundesinnenministerium bereits 100 Beamte dafür bereit. Frontex soll künftig über bis zu 116 Schiffe, 27 Hubschrauber und 21 Flugzeuge verfügen. Ab Mai will die Agentur mit ständigen Patrouillen im Mittelmehr beginnen.

UNHCR fordert Hilfe für Irak-Flüchtlinge
Auf einer internationalen Irak-Konferenz hat UN-Flüchtlingskommissar Antonio Guterres zu mehr Hilfe für die Nachbarländer des Iraks bei der Aufnahme von Flüchtlingen aufgerufen. Jordanien und Syrien seien außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt. Guterres forderte neben finanziellen Hilfen, dass Europa und die USA mehr Flüchtlinge aufnehmen.
Die EU-Kommission bot finanzielle Hilfe der Gemeinschaft an. Die Aufnahme von Flüchtlingen aus den Nachbarländern liege aber in der Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten. Die Anzahl von irakischen Flüchtlingen, die nach Europa kommen, sei zu gering, um die Richtlinie zur vorübergehenden Aufnahme von Flüchtlingen in Kraft zu setzen.

Abschiebungen nach Marokko möglich
Die Bundesregierung hat die Mitgliedstaaten der EU nicht aufgefordert, Abschiebungen nach Marokko auszusetzen. Das teilte die Regierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit (BT-Ds. 16/4833). Die EU erwarte aber, dass Marokko bei polizeilichen Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration das internationale Flüchtlingsrecht ebenso einhalte wie die von Marokko unterzeichnete Menschenrechtskodifikation.
Marokkanische Behörden hatten im Dezember des vergangenen Jahres nach Razzien hunderte Flüchtlinge in Gewahrsam genommen und in der Wüste ausgesetzt.

Keine wesentlichen Änderungen von Dublin II erwartet
Die Europäische Kommission wird wahrscheinlich keine größeren Änderungen der Dublin II-Verordnung empfehlen. Das meldete Agence Europe unter Berufung auf eine vertrauliche Quelle. Der in Kürze erscheinende Evaluationsbericht wird danach vor allem technische Fragen behandeln. So stebe die Kommission eine Beschleunigung des Verfahrens an sowie eine Vereinfachung der Familienzusammenführung innerhalb des Dublin-Verfahrens.
Die gleiche Quelle berichtete aber auch, dass die Kommission durchaus Probleme einiger Mitgliedstaaten mit dem derzeitigen Dublin-System sehe. Daher sei eine stärkere Harmonisierung der Asylsysteme bei gleichzeitiger Stärkung des Schutzes von Asylsuchenden notwendig.
Dagegen forderte der europäische Flüchtlingsrat ECRE Verbesserungen des Dublin-Systems. Das derzeitige System garantiere Asylsuchenden kein faires Asylverfahren, setzte sie dem Risiko der Abschiebung aus und führe zu unnötigem Leiden für Familien, Kinder und Überlebende von Folter. ECRE empiehlt daher zehn Änderungen des Dublin-Systems (5 S., M9985).

Rahmenbeschluss gegen rassistische Propagandadelikte
Die EU-Staaten haben sich auf einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Aufrufen zu Hass und Gewalt sowie des Leugnen von Völkermord geeinigt. Danach müssen alle Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren Aufrufe zu Hass und Gewalt mit einer Gefängnisstrafe von ein bis drei Jahre bestrafen. Das Leugnen oder Verharmlosen von Völkermorden muss strafbar sein, wenn dadurch die öffentliche Ordnung gestört wird. Außerdem sieht der Beschluss vor, dass rassistische oder fremdenfeindliche Motive bei anderen Delikten strafverschärfend bewertet werden sollen.

"Asylum Airlines" vor Gründung
Zwei österreichische Geschäftsleute planen die Gründung eines Luftfahrtunternehmens, das sich auf die Rückführung von Ausländern spezialisieren soll. Die "Asylum Airlines" sollen Rückkehrer aus ganz Europa einsammeln und in ihre Herkunftsstaaten fliegen. Die Flugzeuge sollen mit gepolsterten Räumen für "Störenfriede" ausgerüstet werden. Die Flüge sollen neben Wachleuten und medizinischem Personal auch Vertreter einer Menschenrechtsorganisation begleiten. Das meldete die Presseagentur AAP.

 

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