Liebe Leserinnen und Leser,
seit es das so genannte Dublin-Verfahren gibt, wird von seinen Kritikern die
Sinnfrage erhoben angesichts einer Prozedur, in deren Rahmen tausende von Menschen
kreuz und quer durch Europa »verschoben« werden. Der Europäische
Flüchtlingsrat ECRE hat nun in einer großen Studie nochmal die gesammelten Probleme
des Verfahrens aufgelistet: Monatelange Inhaftierungen bis zur Entscheidung
über Übernahmeersuchen und Familientrennungenzählen zu den Folgen des Dublin-Systems.
Dabei hebt ECRE einen wesentlichen Punkt noch nicht einmal hervor: Das Dublin-System
versagt bei seiner Zielsetzung, die nationalen Aufnahme- und Asylverfahren zu
entlasten. Hierzu sprechen die jüngsten Zahlen aus Deutschland eine deutliche
Sprache. Da wird die Verwaltungsmaschinerie angeworfen, um tausende Übernahmeersuchen
zu bearbeiten, anschließend kommt es in rund der Hälfte der Fälle zu Überstellungen
mit dem entsprechenden Aufwand für Polizei und Grenzbehörden. Und am Ende steht
wie im Fall Deutschland im Jahr 2005 ein »Saldo« von einigen hundert
Personen, die zusätzlich aufgenommen werden müssen. Im europäischen Vergleich
scheinen nur die skandinavischen Länder durch Dublin im nennenswerten Umfang
zu profitieren. Aber selbst hier dürfte es fraglich sein, ob das dadurch erzielte
Ergebnis in einem angemessenen Verhältnis zum administrativen Aufwand steht.
Eine vernünftige europäische »Lastenverteilung« sollte besser auf
finanzieller Basis und nicht durch das Hin- und Herschieben von Menschen erfolgen.
In dieser Ausgabe des ASYLMAGAZINs haben wir zwei neue Kapitel eingeführt, in
denen Sie künftig Gerichtsentscheidungen zu den Themen Abschiebungshaft und
Staatsangehörigkeitsrecht finden. Wir hoffen, dass durch diese Differenzierung
die Dokumentation dieser Entscheidungen übersichtlicher wird.
Ihr Michael Kalkmann
Neue Version von www.ecoi.net
Die Datenbank für Herkunftsländerinformationen www.ecoi.net wird im Moment einer
Überarbeitung unterzogen. Damit ändern sich die Nummern vieler Länderberichte,
auf die wir im ASYLMAGAZIN verweisen: Statt des Rautenzeichens werden die bei
ecoi.net verfügbaren Dokumente nun mit »ID« gekennzeichnet. Selbstverständlich
können auch diese Dokumente weiterhin beim Materialversand IBIS e. V. bestellt
werden.
IMK will höhere Hürden für Einbürgerung
Die Innenministerkonferenz hat sich auf Verschärfungen beim Einbürgerungsrecht
verständigt. So sollen künftig schriftliche und mündliche Sprachtests durchgeführt
werden. Ferner sollen Einbürgerungskurse »staatsbürgerliches Grundwissen«
vermitteln. Ob ausreichende Kenntnisse in diesem Sinne vorliegen, soll von der
Einbürgerungsbehörde überprüft werden. Ferner verlangt die Innenministerkonferenz,
dass Einbürgerungsbewerber zur Mitgliedschaft in »extremistischen oder
extremistisch beeinflussten Organisationen« befragt werden. Eine Strafe
von bereits 90 Tagessätzen – bisher 180 – soll die Einbürgerung
ausschließen. Es ist allerdings offen, ob die Vorschläge umgesetzt werden. Die
SPD-Bundestagsfraktion hat insoweit Beratungsbedarf angemeldet.
Die Innenminister verlängerten den Abschiebungsstopp in den Irak. Allerdings
forderten sie zugleich die Bundesregierung auf, Kontakte zur irakischen Regierung
und den Behörden der nordirakischen Provinzen aufzunehmen, um die Voraussetzungen
für Abschiebungen in den Nordirak zu schaffen. Auch die geltende Beschlusslage
zum Kosovo wurde verlängert. Die Innenminister drängten aber darauf, bald auch
Abschiebungen von Angehörigen ethnischer Minderheiten zu ermöglichen, die bislang
von Rückführungen noch ausgenommen sind.
Dagegen sprachen die Innenminister nicht über eine allgemeine Bleiberechtsregelung.
Es wird jedoch erwartet, dass dieses Thema auf der nächsten Sitzung im Winter
auf der Tagesordnung stehen wird. Pro Asyl forderte den Bundestag auf, bei den
Beratungen über die Umsetzung von EU-Richtlinien ein Bleiberecht in das Aufenthaltsgesetz
einzufügen.
Neuer Anlauf für Antidiskrimierungsgesetz
Das Bundeskabinett hat am 10. Mai 2006 einen Entwurf für ein »Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz« beschlossen (68 S., M8300). Damit will die
Bundesregierung die überfällige Umsetzung von vier Richtlinien der EU auf den
Weg bringen. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden, um
Strafzahlungen an die EU zu vermeiden. Allerdings ist offen, ob der Bundesrat
dem Gesetz zustimmen wird. Ein Einspruch der Ländervertretung könnte die Verabschiebung
verzögern, aber nicht verhindern.
Das Gesetz verbietet Diskriminierungen im Arbeitsleben, bei privatrechtlichen
Massengeschäften sowie im Sozial- und Beamtenrecht wegen der ethnischen Herkunft,
des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität, der
Religion oder der Weltanschauung. Der Entwurf entspricht in weiten Teilen dem
Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes der früheren rot-grünen Bundesregierung,
der am Widerstand des unionsgeführten Bundesrats gescheitert war. Allerdings
konnte sich die Union an einigen Punkten durchsetzen. So sollen beispielsweise
die Kirchen und kirchlich zugeordnete Einrichtungen das Recht behalten, im Arbeitsleben
Bewerber wegen ihrer Religion oder Weltanschauung zu diskriminieren.
Bilanz des Dublin-Verfahrens
| Überstellungen
von und nach Deutschland nach dem Dublin-Verfahren: |
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| Jahr | von Dt. | nach Dt. | Diff. |
| 1997 | 24 | 132 | +108 |
| 1998 | 809 | 3054 | +2245 |
| 1999 | 1720 | 3403 | +1483 |
| 2000 | 2142 | 2008 | −134 |
| 2001 | 1640 | 2739 | +1099 |
| 2002 | 2058 | 3312 | +1254 |
| 2003 | 1562 | 2913 | +1351 |
| 2004 | 3328 | 4150 | +822 |
| 2005 | 2583 | 3127 | +544 |
Quelle: BAMF |
|||
Im Zuge des so genannten Dublin-Verfahrens wurden im Jahr 2005 erneut mehr
Menschen aus anderen Staaten nach Deutschland überstellt als von Deutschland
in andere Länder. Dies bestätigte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) auf Anfrage. Der Auskunft des BAMF zufolge wurden 2583 Menschen von Deutschland
an die übrigen Mitgliedstaaten der Verordnung überstellt, in der umgekehrten
Richtung waren es 3127. In einem im Einzelentscheider-Brief 4/06 des BAMF veröffentlichten
Artikel waren zwar die Zahlen der Übernahmeersuchen dargestellt worden, nicht
jedoch, wie viele Personen im Rahmen des Dublin-Verfahrens tatsächlich aus und
nach Deutschland abgeschoben wurden.
Auf der Grundlage einer umfangreichen Studie hatte bereits im März 2006 der
Europäische Flüchtlingsrat ECRE eine kritische Bilanz des Dublin-Verfahrens
gezogen. Unter anderem sei in einigen Ländern der Zugang zum Asylverfahren für
Personen, die nach einem Dublin-Verfahren überstellt wurden, nur unzureichend
gewährleistet. Das Dublin-System trage darüber hinaus in erheblichem Maße dazu
bei, dass Menschen für längere Zeiträume inhaftiert und Familien getrennt würden.
ECRE spricht sich daher für die Abschaffung des Dublin-Systems aus. In einem
ersten Schritt sollten aber zumindest Änderungen in der Dublin-II-Verordnung
vorgenommen werden, mit denen diesen Problemen entgegnet werden kann.
»Integrationsgipfel« im Juli
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat für Juli zu einem »Integrationsgipfel«
eingeladen. Dabei soll ein »nationaler Integrationsplan« entworfen
werden. Dazu sollen auf der Tagung Arbeitsgruppen eingesetzt werden, die dann
gezielte Maßnahmen beraten, erläuterte Merkel. An dem Gipfel sollen Vertreter
von Bund, Ländern und Kommunen sowie gesellschaftlicher Gruppen bis hin zu Sportfunktionären
teilnehmen.
Online-Demo nicht strafbar
Fast ein Jahr nachdem das Amtsgericht Frankfurt a. M. den Initiator
einer Online-Demonstration gegen die Beteiligung der Lufthansa an Abschiebungen
bestraft hatte, hat das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. am 22. Mai
2006 das Urteil aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen (Az. 1 Ss
319/05). Es widersprach damit der Auffassung der Amtsrichterin, dass eine Online-Demonstration
eine vorsätzliche Nötigung darstelle. Sie sei auf eine Meinungsbeeinflussung
gerichtet und stelle keine Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel
dar.
Am 20. Juni 2001 hatten die Gruppen »Libertad« und »Kein
Mensch ist illegal« dazu aufgerufen, durch den massenhaften Besuch von
Internetseiten der Lufthansa deren Server zu überlasten. Im Anschluss wurden
die Räume von »Libertad« durchsucht und ein Computer beschlagnahmt.
Das Amtsgericht Frankfurt a. M. hatte einen der Initiatoren zu einer Geldstrafe
von 90 Tagessätzen verurteilt.
Anerkennungen wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung
Zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. März 2006 hat das Bundesamt
für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge insgesamt 73 Frauen wegen
drohender geschlechtsspezifischer Verfolgung als Flüchtlinge anerkannt. Das
geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion
hervor (BT-Ds. 16/1391). Bei 30 Frauen wurde die Gefahr von staatlicher
Verfolgung festgestellt, bei 43 von nichtstaatlicher Verfolgung.
Mittel für Integrationskurse gekürzt
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat mit den Stimmen der CDU/CSU und
SPD die Kürzung des Etats für Integrationskurse um 67 Millionen Euro auf 140
Millionen Euro für das laufende Jahr beschlossen. Die Koalition begründete dies
damit, dass im vergangenen Jahr deutlich weniger Geld als im Haushalt bereitgestellt
abgerufen worden war. Die Migrationsbeauftragte des Bundes, Maria Böhmer (CDU),
wandte sich gegen die Kürzung. Mit dem Geld könne man die Qualität der Kurse
verbessern.
Aachener Friedenspreis für Initative gegen Abschiebungshaft
Der Verein »Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren« erhält
den Aachener Friedenspreis. Damit solle das Augenmerk der Öffentlichkeit auf
die »menschenunwürdige Praxis der Abschiebungshaft« gelenkt werden,
teilte der Trägerverein des Friedenspreises mit.
Grüne betonen Pflichten von Einwanderern
Die grüne Bundestagsfraktion will Einwanderer stärker eine Pflicht zur Integration
auferlegen. Das folgt aus einem Positionspapier, das Fraktionschefin Renate
Künast am 30. Mai 2006 vorstellte. Damit wollen die Grünen nicht mehr in
erster Linie die Rechte von Einwanderern in den Mittelpunkt stellen.
Niedersachsen: Kabinett verabschiedet Härtefallverordnung
Das Landeskabinett hat einen Verordnungsentwurf über die Einrichtung einer
Härtefallkommission verabschiedet. Danach soll noch vor der Sommerpause eine
aus Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sowie
der evangelischen und katholischen Kirche bestehende Härtefallkommission eingerichtet
werden. Voraussetzung für ein Härtefallersuchen der Kommission soll aber unter
anderem die Sicherung des Lebensunterhalts durch eigenes Einkommen oder eine
Verpflichtungserklärung sein.
Niedersachsen: Bislang 13 Abschiebungen nach Afghanistan
Niedersachsen hat 2005 und im ersten Quartal 2006 insgesamt 13 Männer nach
Afghanistan abgeschoben. Das teilte die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage
der grünen Landtagsabgeordneten Filiz Polat und Georgia Langhans mit. 41 Personen
sei eine Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage des Beschlusses der Innenministerkonferenz
vom Juni 2005 erteilt worden. Ende 2005 hätten sich 310 männliche und 208 weibliche
afghanische Staatsangehörige mit einer Duldung in Niedersachsen aufgehalten.
Niedersachsen: Landkreis soll falsche Pässe beantragt haben
Die Ausländerbehörde des Landkreises Emsland soll mehrmals mit falschen
Angaben Passersatzpapiere für eine Roma-Familie aus dem Kosovo bei der serbischen
Botschaft beantragt und erhalten haben. Das berichtet der Niedersächsische Flüchtlingsrat.
Die Ausländerbehörde habe dreimal, zuletzt im Mai 2006, beim Antrag an die Botschaft
angegeben, die Familie stamme aus Topola in Serbien außerhalb des Kosovo, obwohl
bereits nach dem ersten Antrag im Jahr 2004 das serbische Innenministerium mitgeteilt
habe, dass die Familie dort nie gemeldet gewesen sei.
Der Landkreises Emsland teilte auf Anfrage mit, die Familie habe bei der Niederschrift
ihres Asylbegehrens Topola als letzten Wohnort angegeben. Außerdem sei der Ort
im alten jugoslawischen Reisepass des Vaters angegeben. Serbien habe sich zur
Übernahme der Familie bereiterklärt, unabhängig davon, ob die Familie aus Topola
stamme oder nicht. Über den Meldeort habe es auch nie einen Streit mit Serbien
gegeben.
Niedersachsen: Tod einer Abgeschobenen löst Debatte aus
Nach dem Tod einer in den Kongo abgeschobenen Frau im Dezember 2004 fordern
der Niedersächsische Flüchtlingsrat und die Grünen einen Abschiebungsstopp.
Das Niedersächsische Innenministerium bat das Auswärtige Amt um Aufklärung der
Umstände des Todes.
Die damals schwangere 33-jährige Frau wurde im August 2004 mit zwei Kindern
im Alter von zehn und zwei Jahren in den Kongo abgeschoben. Dort wurde sie nach
Angaben des evangelischen Pfarrers Mbaki-Mvuti im Kongo in einem Militärcamp
inhaftiert, misshandelt und vergewaltigt. Bei der Geburt ihres Kindes sei sie
an den Folgen der Misshandlungen gestorben. Auch das Kind habe nicht überlebt.
Die beiden älteren Kinder leben nun bei dem Pfarrer.
NRW: Abschiebung von Hindu-Familie nach Afghanistan
Der Landkreis Coesfeld hat Ende Mai eine Hindu-Familie aus Afghanistan abgeschoben.
Das berichtete der Afghan Hindu-Sikh Verband in Deutschland. Die Ausländerbehörde
habe die Abschiebung auf einen Sonntag gelegt, weil dann keinerlei Notfallbereitschaft
beim Verwaltungsgericht bestünde. Außerdem sei der Familie bis zum Abflug untersagt
worden, Kontakt mit der Außenwelt aufzunehmen. Die Familie mit minderjährigen
Kindern hause nun unter lebensbedrohlichen Umständen in einer Tempelruine in
Kabul, sagte der Vorsitzende des Dachverbandes, der Kölner Arzt Chellaram Merzahda.
Die Kinder seien schwer erkrankt. Die Familie habe bei der Abschiebung kein
Geld mitnehmen können. Die Abschiebung ist der erste bekannt gewordene Fall
einer Abschiebung von minderjährigen Kindern nach Afghanistan.
NRW: Mittel für Flüchtlingsrat gestrichen
Das Land Nordrhein-Westfalen streicht voraussichtlich die Unterstützung
für den Flüchtlingsrat NRW. Bei der abschließenden Haushaltsberatung im Innenausschuss
stimmten die Abgeordneten der CDU/FDP-Koalition gegen die Fortsetzung der Förderung
mit 150 000 Euro jährlich. Bei den abschließenden Beratungen des Landtages
ist keine Änderung dieses Beschlusses zu erwarten.
Berlin: Leichte Verbesserungen bei Abschiebungshaft
Verbände und Kirchen haben eine kritische Bilanz der Entwicklung der Abschiebungshaft
in Berlin gezogen. Zwar sei zu begrüßen, dass die Zahl der Inhaftierten in den
letzten Jahren zurückgegangen sei, demgegenüber habe sich aber die durchschnittliche
Haftdauer verlängert, stellte der Aktionskreis Abschiebungshaft fest. Die Praxis
der Ausländerbehörde sei noch zu wenig auf die Vermeidung der Haft ausgerichtet.
Auch würden Menschen in Haft gehalten, deren Abschiebung von vornherein aussichtslos
sei. Auf Abschiebungshaft von schwangeren Frauen, Eltern von minderjährigen
Kindern und Menschen mit behandlungsbedürftigen psychischen oder physischen
Krankheiten solle ganz verzichtet werden.
Noch keine Liste von »sicheren Herkunftsstaaten«
Die Europäische Kommission hat noch keinen Vorschlag für eine gemeinsame
Liste von »sicheren Herkunftsstaaten« vorgelegt. Grund für die Verzögerung
sind Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Kommission. Zuvor hatte Justiz-
und Innenkommissar Franko Frattini angekündigt, den Vorschlag bereits am 1. Juni
2006 dem Rat vorzulegen.
Auf einem früher bekannt gewordenen Entwurf waren Benin, Botswana, Cap Verde,
Ghana, Senegal, Mali und Mauritius als »sichere Herkunftsstaaten«
genannt. Frattini kündigte aber bereits an, Mali von der Liste zu streichen,
da Besorgnis wegen der dort verbreiteten Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung
geäußert worden war. Umgekehrt will er eine Reihe von zentralamerikanischen
und asiatischen Staaten sowie Staaten des West-Balkans hinzufügen.
Die Liste von »sicheren Herkunftsstaaten« ist Bestandteil der Richtlinie
über das Asylverfahren. Sie ermöglicht die Durchführung von beschleunigten Asylverfahren
für Asylsuchende aus diesen Staaten.
EU-Parlament klagt gegen Verfahrensrichtlinie
Das Europäische Parlament hat vor dem Europäischen Gerichtshof Nichtigkeitsklage
gegen die Asylverfahrensrichtlinie erhoben. Das Parlament wendet sich insbesondere
gegen die gemeinsame Listen von »sicheren Herkunftsstaaten« sowie
von «sicheren Drittstaaten«, aber auch gegen die Richtlinie insgesamt.
Es begründet die Klage mit der fehlenden Zuständigkeit des Rates sowie einer
Verletzung wesentlicher Formvorschriften und illoyaler Kooperation mit dem Parlament.
Der Ministerrat hatte die Verfahrensrichtlinie trotz erheblicher Bedenken der
Mehrheit des Parlaments beschlossen.
Frattini kündigt gemeinsame konsularische Zentren an
Justiz- und Innenkommissar Franko Fratini hat angekündigt, dass die EU-Kommission
in Kürze Vorschläge für die Einrichtung von gemeinsamen konsularischen Zentren
in Drittstaaten machen wird. In diesen Zentren soll auch die Möglichkeit bestehen,
Asyl zu beantragen. Frattini will Pilotprojekte in China, Afrika und Osteuropa
einrichten, die sich zunächst ausschließlich mit Asylfragen beschäftigen sollen.
Visa- und Rückübernahmeabkommen mit Russland
Russland und die EU haben während des Gipfeltreffens am 25. Mai 2006
zwei Abkommen über die Visaerteilung und die Rückführung unterzeichnet. Dadurch
sollen einerseits die Möglichkeiten für Reisen zwischen der EU und Russland
verbessert, andererseits die Abschiebung von illegalen Einwanderern erleichtert
werden.
Linke im EU-Parlament gegen Abschiebungslager
Die Fraktion der europäischen Linken im Europaparlament hat die Schließung
von Internierungslagern für Flüchtlinge und illegale Einwanderer gefordert.
In einer Online-Kampagne unter dem Motto »Keine Festung Europa«
wendet sie sich insbesondere gegen die Haftbedingungen und fordert die Einhaltung
von Menschenrechten.
Spanien: Mehr Flüchtlinge denn je auf den Kanaren
So viele Menschen wie noch nie sind in diesem Jahr mit Booten auf die Kanarischen
Inseln geflüchtet. Nach Angaben der autonomen Regierung der Kanaren griffen
die Behörde bis Ende Mai etwa 8000 illegale Einwanderer auf. Es wird vermutet,
dass über 1000 seit Jahresbeginn bei der Überfahrt starben. Im Jahr 2005 erreichten
nur etwa 4700 Personen die Inseln.
Die meisten Boote legten in Mauretanien und zunehmend im Senegal ab. Überlebende
leiden häufig an Dehydrierung und Geschwüren, die von der Sonne und vom Treibstoff
hervorgerufen werden.
Die spanische Regierung und die EU verabredeten eine stärkere Kontrolle der
westafrikanischen Küste. Zwei Eingreifteams der EU-Grenzagentur Frontex sowie
Schiffe und Flugzeuge aus acht europäischen Staaten sollen Spanien dabei unterstützen,
die Küste von Marokko bis Guinea zu überwachen. An der Aktion beteiligen sich
Österreich, Finnland, Frankreich, Italien, Großbritannien, die Niederlande,
Deutschland und Griechenland.
Außerdem unterstützten Spanien und die EU Mauretanien und Senegal bei der Einrichtung
von Auffanglagern für abgeschobene Personen. Spanien schickte zudem Diplomaten
in mehrere afrikanische Staaten, um Wege zu erkunden, die illegale Migration
zu verringern. UNHCR zeigte sich besorgt, dass bei Massenabschiebungen auch
schutzbedürftige Flüchtlinge abgeschoben würden.
Frankreich: Einwanderungsgesetz verschärft
Die französische Nationalversammlung hat Verschärfungen des Einwanderungsrechts
beschlossen. Mit 367 zu 164 Stimmen votierten die Abgeordneten für den Gesetzesentwurf
der Regierung, der auch als Reaktion auf die Unruhen im November 2005 gilt.
Die Zustimmung des Senats steht noch aus.
Das neue Gesetz sieht unter anderem längere Wartezeiten bei der Familienzusammenführung
sowie die Einführung eines so genannten Integrationsvertrages vor. Außerdem
wird die automatische Legalisierung des Aufenthalts nach zehn Jahren illegalen
Aufenthalts abgeschafft. Die Arbeitsmigration soll sich stärker am Bedarf auf
dem französischen Arbeitsmarkt orientieren. Der Gesetzentwurf hatte einigen
Widerstand hervorgerufen. So hatten im Vorfeld der Abstimmung allein in Paris
35 000 Menschen gegen das Gesetz protestiert.
Dänemark: UNHCR kritisiert Umsetzung von EU-Richtlinien
UNHCR hat sich besorgt über die Umsetzung von europäischen Vorgaben in Dänemark
geäußert. Das neue dänische Recht nehme Änderungen vor, die nicht im Einklang
mit der Genfer Flüchtlingskonvention stünden, sagte UNHCR-Sprecher Ron Redmond.
Es bestünde beispielsweise die Gefahr, dass Flüchtlinge wegen weniger schwerer
Delikte wie Steuerhinterziehung oder Vandalismus ihren Flüchtlingsstatus verliehren
würden.
Großbritannien: Flugzeugentführer erhalten Flüchtlingsstatus
Zwei afghanische Flugzeugentführer haben nach jahrelangem juristischen Streit
ein Aufenthaltsrecht als Flüchtlinge in Großbritannien erhalten. Das entschied
der Oberste Gerichtshof in London am 10. Mai 2006. Die beiden Männer hatten
im Februar 2000 ein Passagierflugzeug auf einem afghanischen Inlandsflug entführt
und zur Landung in London-Stansted gezwungen. Sie sahen darin die einzige Möglichkeit,
aus Afghanistan, das damals von den Taliban beherrscht wurden, zu fliehen. Das
Innenministerium hatte es abgelehnt, ihnen den Flüchtlingsstatus zu gewähren,
um keine Nachahmungstäter zu ermutigen.
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