Liebe Leserinnen und Leser,
was ist Rassismus? Das Online-Lexikon Wikipedia schreibt dazu: "Als Rassismus bezeichnet man allgemein solche Theorien oder daraus abgeleitete Verhaltensweisen, die Menschen aufgrund phänotypischer oder kultureller Eigenarten oder anhand ihrer ethnischen, nationalen oder religiösen Zugehörigkeit in Gruppen einteilen und diese dann hierarchisieren." Sind demnach die jüngst beschlossenen Verschärfungen des Ehegattennachzugs rassistisch? Vertreter der Türkinnen und Türken in Deutschland meinen ja. Sie weisen darauf hin, dass neben EU-Bürgern auch Angehörige bestimmter Drittstaaten – Australien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland und USA – von den Verschärfungen ausgenommen sind. Die Regelung ziele einseitig auf Türken.
Politiker der Koalition und der Bundespräsident weisen den Vorwurf des Rassismus zurück. Es bleibt allerdings die Tatsache, dass das Gesetz eine Ungleichbehandlung vorsieht und dass die in Deutschland lebenden Türken und ihre Familienangehörigen die mit Abstand größte Gruppe bilden, die von den Verschärfungen betroffen sind. Ob man das als Rassismus bezeichnen möchte, ist Geschmackssache. In der Sache haben die Vertreter der Türken in Deutschland mit ihrer Kritik jedenfalls recht.
Ihr Ekkehard Hollmann
Menschenrechtskommissar kritisiert deutsche Asylpolitik
Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Thomas Hammarberg, hat am 11. Juli
2007 den Bericht über seinen Besuch in Deutschland im Oktober 2006 vorgelegt.
In einem Kapitel (10 S., M10812) beschäftigt er sich mit den Fragen Asyl und
Einwanderung.
Hammarberg kritisierte die restriktive Anerkennungspraxis im Asylverfahren.
Insbesondere die enge Auslegung des Schutzgutes Religion entspräche nicht dem
Völkerrecht. Er zeigte sich zudem besorgt über die hohe Zahl von Widerrufsverfahren.
Hammarberg forderte eine kostenlose und systematische Rechtsberatung in Asylverfahren
sowie die Möglichkeit, in Dublin-Verfahren vorläufigen Rechtsschutz zu erhalten.
Die Praxis der langjährigen Duldung könne eine Verletzung der Menschenwürde
darstellen, so Hammerberg. Sehr besorgniserregend sei es, wenn Kinder von Kettenduldungen
betroffen sind. Daher begrüßte Hammerberg den Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz,
regte aber an, die notwendigen Aufenthaltszeiten zu verkürzen.
Hammarberg kritisierte ferner die langfristige Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften
sowie die Versorgung mit Sachleistungen. Gutscheine oder Bargeldzuwendungen
seien vorzuziehen. Die Dauer der Abschiebungshaft solle sich möglichst auf einige
Wochen beschränkten. Gefangene sollten Zugang zu kostenloser Rechtsberatung
erhalten. Hammarberg zeigte sich besorgt über die Praxis, mit Ausreisezentren
Druck auf abgelehnte Asylbewerber auszuüben. Schließlich erinnerte Hammerberg
daran, dass auch nicht registrierte Zuwanderer das Recht auf Zugang zu medizinischer
Versorgung haben. Ihre Kindern hätten Anspruch auf Zugang zur Bildung ohne Diskriminierung.
Zentraldatei für Fingerabdrücke geplant
Die Bundesregierung plant die Einrichtung einer zentralen Datenbank mit Fingerabdrücken
von Ausländern. Dabei sollen im Ausländerzentralregister die bestehenden Sammlungen
von Fingerabdrücken zusammengefasst werden, die zur Zeit beim Bundeskriminalamt
sowie bei den Auslandsvertretungen geführt werden. Das bestätigte Bundesinnenminister
Wolfgang Schäuble (CDU). Er widersprach dagegen Berichten des Spiegels,
wonach die Erfassung der Fingerabdrücke aller Ausländer, die nicht einem EU-Staat
oder der Schweiz angehören, geplant sei. Allerdings sollen in der geplanten
elektronischen Aufenthaltskarte für Ausländer auch biometrische Daten gespeichert
werden. Ferner sollen Lichtbilder aller Ausländer im Ausländerzentralregister
gespeichert werden.
IMK erweitert Abschiebungen nach Nordirak
Die Innenministerkonferenz hat auf ihrer Tagung am 1. Juni 2007 in Berlin die
Voraussetzungen für Abschiebungen in den Nordirak konkretisiert und ausgeweitet.
Demnach können ausreisepflichtige Personen abgeschoben werden, die aus den Provinzen
Sulaymaniyah, Erbil und Dohuk stammen und die in Deutschland die innere Sicherheit
gefährden. Als Kriterium für die Gefährdung der inneren Sicherheit wird das
Vorliegen von Tatsachen genannt, die eine Ausweisung begründen würden. Im IMK-Beschluss
vom November 2006 war angekündigt worden, dass mit der Abschiebung von verurteilten
Straftätern begonnen werden sollte.
Einen generellen Abschiebungsstopp für tschetschenische Volkszugehörige nach
Russland lehnten die Innenminister und -senatoren ab, obwohl ihre Rückkehrsituation
"unverändert problematisch" sei (Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen
Beschlüsse: 39 S., M10453).
Kirchen fordern großzügiges Bleiberecht
Die evangelische und katholische Kirche haben sich in einem gemeinsamen Aufruf
für ein großzügiges Bleiberecht eingesetzt (2 S., M10583).
Zwar seien die Beschlüsse zum Bleiberecht grundsätzlich zu begrüßen. Die Praxis
zeige jedoch, dass nur wenige der geduldeten Ausländer in Deutschland die Voraussetzungen
tatsächlich erfüllen können, meinen Alfred Buß, Vorsitzender der Kommission
für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland, und Josef
Voß, Vorsitzender der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz.
Sie fordern unter anderem die Residenzpflicht aufzuheben und unbeschränkten
Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren. Ferner müssten alte, behinderte, kranke
und unbegleitete minderjährige Menschen ohne eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts
ein Bleiberecht erhalten können. Ein Aufenthaltsrecht für Kinder ab 14 Jahren
solle nicht von der Ausreise der Eltern abhängig gemacht werden.
Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben Caritas und Diakonie in Westfalen
eine Unterschriftenaktion gestartet. Nähere Angaben zur Unterschriftenaktion
finden sich unter www.diakonie-westfalen.de.
Georgische Delegation ohne Autorisierung
Zwei Sammelvorführungen von vermutlichen georgischen Staatsangehörigen in
Bielefeld am 27. September und 27. November 2006 fanden offensichtlich vor nicht
autorisierten Delegationen statt. Die Botschaft Georgiens teilte am 31. Mai
2007 mit, dass die Personen, die die Überprüfung der Personalien vorgenommen
haben, weder von der Botschaft noch vom Staat Georgien dazu bevollmächtigt waren
(1 S., M10825). Die Ausländer waren per
Verfügung der Ausländerbehörden zur Teilnahme an der Sammelvorführung gezwungen
worden.
Mehr Geld für Integrationskurse
Der Bund stockt die Mittel für Integrationskurse ab 2008 um 14 Millionen auf
154,8 Millionen Euro auf. Mit den zusätzlichen Mitteln soll nach Angaben von
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Kostenerstattung auf 2,35 Euro
pro Stunde und Teilnehmer erhöht und die Teilnehmerzahl pro Kurs begrenzt werden.
Integrationsplan vereinbart, Änderungsgesetz verabschiedet
Am 12. Juli 2007 hat der zweite "Integrationsgipfel" einen "Nationalen Integrationsplan"
mit über 400 Selbstverpflichtungen der teilnehmenden Akteure – insbesondere
Bund, Länder, Kommunen, Migrantenverbände und nichtstaatliche Organisationen
– beschlossen. So sollen die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren
ausgebaut werden, um den Erwerb der deutschen Sprache zu fördern. Das Stundenkontingent
der Integrationskurse soll von 600 auf 900 Stunden aufgestockt werden. Die Migrantenverbände
wollen mit einer Bildungsoffensive erreichen, dass sich Eltern stärker um die
Bildung ihrer Kinder kümmern. Die Wirtschaft will die Ausbildungschancen von
jugendlichen Migranten erhöhen.
Überschattet wurde der Integrationsgipfel von der Absage einiger türkischer
Verbände. Sie protestierten damit gegen die jüngsten Verschärfungen des Familiennachzugs.
Auf Kritik stieß insbesondere, dass die verschärften Anforderungen an den Ehegattennachzug
für bestimmte Herkunftsländer wie beispielsweise die USA nicht gelten. Der Vorsitzende
der Türkischen Gemeinde, Kenan Kolat, warf der Bundesregierung vor, mit dem
Gesetz werde eine "ethnische Diskriminierung" festgeschrieben. Bundespräsident
Horst Köhler widersprach dem Vorwurf, das Gesetz sei rassistisch. Er kündigte
aber angesichts der Kritik an dem Gesetz an, es genau zu prüfen, bevor er es
unterzeichne.
Auch innerhalb der Regierungskoalition sind die jüngsten Änderungen des Aufenthaltsrechts
nicht unumstritten. In der Bundestagsdebatte am 13. Juni kritisierten mehrere
SPD-Abgeordnete das Gesetz und verweigerten ihm die Zustimmung. Die Abgeordneten
Gregor Amann und Lale Akgün äußerten insbesondere Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
der Einschränkungen des Familiennachzugs.
Anzahl von unbegleiteten Minderjährigen
Im Jahr 2006 haben 186 unbegleitete Minderjährige unter 16 Jahren einen Asylantrag
gestellt, weitere 211 reisten illegal nach Deutschland ein und stellten keinen
Asylantrag. Das teilte Staatssekretär August Hanning auf eine Schriftliche Frage
der FDP-Abgeordneten Sibylle Laurischk mit (BT-Ds. 16/5684). Aussagen über die
Anzahl von unbegleiteten Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren konnte er
nicht machen, da dazu keine statistischen Zahlen vorlägen.
BAföG-Novelle verschoben
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass die geplante Novelle des BAföG
frühestens zum Wintersemester 2008/2009 wirksam werden kann. Die Zustimmung
des Bundesrats sei realistischerweise nicht mehr vor der Sommerpause zu erreichen,
sagte der Staatssekretär im Bundesbildungsministerium, Andreas Storm. Mit der
geplanten Novelle soll neben anderen Änderungen Ausländern mit einer dauerhaften
Bleibeperspektive der Zugang zu Ausbildungsförderung und Berufsausbildungsbeihilfen
eröffnet werden.
Keine Angaben zu abgelehnten Visumsanträgen
Die Bundesregierung gibt die Zahl von abgelehnten Visumsanträgen nicht bekannt.
Dies teilte sie auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit (BT-Ds. 16/5546).
Die Bekanntgabe könne nachteilige Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen
zu einzelnen Staaten haben und Versuche des Visumsmissbrauch begünstigen.
NRW: Anzahl der Abschiebungen nach Afghanistan
Im Jahr 2006 wurden 25 afghanische Staatsangehörige von Nordrhein-Westfalen
nach Afghanistan abgeschoben. Darunter befanden sich auch Familien. Keiner der
abgeschobenen war straffällig. Das teilte Jürgen von Beckerath von der Bezirksregierung
Düsseldorf auf Anfrage des Flüchtlingsrats NRW mit. Im Jahr 2007 wurden bis
Ende Mai vier Einzelpersonen abgeschoben.
Kommissionsbericht zum Dublin-System
Die Europäische Kommission hat einen Evaluationsbericht zum Dublin-System
vorgelegt (14 S., M10842, Anhang mit statistischen Materialien: 54 S., M10454,
engl.). Insgesamt habe sich das System als effizient und gerecht erwiesen. Zwischen
September 2003 und Dezember 2005 seien etwa 17 000 Asylsuchende von einem Mitgliedstaat
in einen anderen überführt worden. Im gleichen Zeitraum habe man mit Hilfe von
EURODAC bei 12 % der Asylanträge nachweisen können, dass die Antragsteller bereits
zuvor in einem anderen Staat einen Asylantrag gestellt hatten. Die Kommission
schlägt vor, das Dublin-System auch auf Anträge auf subsidiären Schutz anzuwenden.
Allerdings findet sich im Bericht auch Kritik an der bisherigen Praxis. So zeigte
sich die Kommission besorgt über das Vorgehen insbesondere eines Mitgliedstaats
– gemeint ist offenbar Griechenland –, nach Rückübernahme von
Asylsuchenden das Asylverfahren nicht wieder aufzunehmen. Die Kommission ermuntert
die Mitgliedstaaten zudem, verstärkt aus humanitären Gründen die Zuständigkeit
für Asylverfahren zu übernehmen. In Fällen von unbegleiteten Minderjährigen
solle das Wohl das Kindes stets Vorrang haben.
Grünbuch zum Gemeinsamen Asylsystem
Die Europäische Kommission hat ein sog. Grünbuch zur Zukunft des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems vorgelegt (29 S., M10843).
Damit soll ein Beratungsprozess eingeleitet werden, in den sich neben europäischen
und nationalen Institutionen auch Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaftler
und andere interessierte Kreise einbringen sollen. Ziel sei eine weitere Angleichung
des Asylsystems und eine bessere Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten.
Kommission will Weiterwanderung von Flüchtlingen ermöglichen
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, anerkannte Flüchtlinge und Personen,
die subsidiären Schutz genießen, in den Anwendungsbereich der Richtlinie zum
Status von Drittstaatsangehörigen, die langfristig aufenthaltsberechtigt sind,
aufzunehmen. Sie legte einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Richtlinie
vor (16 S., M10844). Dadurch würde insbesondere die Möglichkeit für Flüchtlinge
und Personen mit subsidiären Schutz verbessert, innerhalb der EU weiterzuwandern.
Ministerrat beschließt Visa-Informationssystem
Der Rat der Justiz- und Innenminister hat am 12. Juni 2007 die Einrichtung des
Visa-Informationssystems (VIS) beschlossen. Er verabschiedete eine entsprechende
Verordnung. Dadurch soll die weltweit größte Datenbank mit biometrischen Daten
entstehen. Ferner beschlossen die Minister die Weiterentwicklung des Schengen
Informationssystem (SIS), um den neuen Mitgliedstaaten die Teilnahme am Schengen-System
bis Ende 2007 zu ermöglichen.
Der Ministerrat verabschiedete außerdem eine Richtlinie zur Errichtung einer
"schnellen Eingreiftruppe" für den Grenzschutz. Die Truppe soll den Mitgliedstaaten
bei der Bewältigung von Ausnahmesituationen an den Außengrenzen helfen.
Die Minister beschlossen ferner eine Verordnung zur Harmonisierung von Statistiken
über Migration und Asyl. Durch die Erhebung von Daten nach gemeinsamen Vorgaben
soll das Verständnis der Einwanderungsproblematik verbessert werden. Außerdem
beschloss der Rat die Überführung des Vertrags von Prüm in das Europarecht.
Der Vertrag regelt die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender
Kriminalität. Dazu gehören etwa der Informationsaustausch über DNA-Profile,
Fingerabdrücke und KFZ-Daten.
Kommission fordert Verbesserungen bei Seenotrettung
Vor dem Hintergrund mehrerer Vorfälle, bei denen EU-Staaten in Seenot geratenen
Flüchtlingen die Hilfe verweigert hatten, hat die Europäische Kommission am
30. Mai 2007 eine Studie zum Seerecht vorgelegt. Demzufolge gibt es im internationalen
Recht und in den Regelungen der Vereinten Nationen Unklarheiten. So sei nicht
geregelt, welches Land nach der Rettung für die Aufnahme der Menschen verantwortlich
sei. Im Mittelmeer werde die Lage dadurch erschwert, dass Libyen die Gebiete
nicht benannt habe, in denen es für die Seenotrettung verantwortlich ist. Die
Kommission fordert, dass die EU-Mitgliedstaaten einen Verhaltenskodex entwickeln,
der die Verantwortlichkeit für aus Seenot gerettete Menschen regelt.
Die Grenzschutzagentur FRONTEX hat in diesem Zusammenhang am 8. Juni 2007 einen
Runden Tisch mit UNHCR, IOM und der International Maritime Organisation abgehalten,
um Vorschläge zu diskutieren, wie die Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen
geregelt werden kann. In einer Anhörung des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten,
Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments teilte ein Vertreter von FRONTEX
am 11. Juni 2007 mit, dass die Agentur auch künftig keine Rettungsoperationen
in eigener Verantwortung durchführen werde, aber Schiffbrüchige aufnehmen werde.
Die Menschen würden entweder in das Land gebracht, in dessen Zuständigkeitsbereich
die Rettung erfolgte oder in das Land, in dem das Schiff registriert sei, welches
die Rettungsaktion durchführte.
In den vergagenen zehn Jahren starben Schätzungen zufolge mindestens 10 000
Menschen beim Versuch, auf dem Seeweg über das Mittelmeer nach Europa zu kommen.
Das erklärte Paolo Artini, Leiter von UNHCR in Italien. Allein im Juni diesen
Jahres seien vor der Südküste Siziliens 210 Menschen ertrunken oder vermisst.
Artini wies darauf hin, dass schärfere Kontrollen die Risiken für Bootsflüchtlinge
im Mittelmeer erhöhen.
Neue FRONTEX-Operationen
Die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX hat in der Straße zwischen Sizilen
und Libyen mit der Operation "Nautilus II" begonnen, um illegale Einwanderung
zu bekämpfen. Während Malta alle neun Schiffe seiner Marine stellt, hatten zum
Auftakt der Aktion am 25. Juni 2007 nur zwei andere Staaten für kurze Zeiträume
Schiffe zugesagt. Der Kommandeur der maltesischen Marine äußerte daher gegenüber
tagesschau.de Zweifel an den Erfolgsaussichten von Nautilus II. Deutschland
beteiligt sich mit zwei Hubschraubern an der Operation. Der deutsche Botschafter
in Malta, Karl Andreas von Stenglin, sagte gegenüber der Times of Malta,
dass Deutschland die Verantwortung für Menschen übernehmen werde, die von den
Hubschraubern aufgenommen würden. Eine solche Zusage habe es im Zuge europäischer
Operationen bislang nicht gegeben.
Am 22. Juni 2007 haben Spanien und der Senegal ein Abkommen unterzeichnet, mit
dem die FRONTEX-Operation "Hera III" bis zum Juni 2008 verlängert wird. Nach
Angaben des senegalesischen Innenministers hat die Operation zu einer deutlichen
Verringerung der Versuche geführt, illegal auf die Kanarischen Inseln überzusetzen.
Gegenüber 901 Booten, die im Jahr 2006 registriert wurden, seien es im Jahr
2007 nur noch 101 gewesen.
Neue Struktur für EU-Förderprogramme
Das Europäische Parlament und der Rat haben die Einrichtung eines Förderprogramms
unter dem Titel "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme" beschlossen.
Damit werden der Europäische Flüchtlingsfonds (2008–2013), der Europäische
Rückkehrfonds (2008–2013) sowie ein Außengrenzenfonds (2007–2013)
eingerichtet. Die Entscheidungen traten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt
am 6. Juni 2007 in Kraft. Als vierte Säule des Förderprogramms verabschiedete
der Rat am 25. Juni 2007 einen Integrationsfonds (2007–2013).
Die für den aktuellen Europäischen Flüchtlingsfonds maßgebliche Ratsentscheidung
aus dem Jahr 2004 wird damit aufgehoben. Der Flüchtlingsfonds beendet somit
bereits 2007 die zweite Förderphase und tritt ab dem 1. Januar 2008 in die dritte
Förderphase ein. Der Europäische Flüchtlingsfonds wird Angaben der Kommission
zufolge über mehr Mittel verfügen (628 Millionen Euro für den Förderzeitraum
von sechs Jahren), wobei der Anteil der Mittel für die Gemeinschaftsinitiativen
(Community Actions) von 7 auf 10 % steigt. Der Themenbereich "Freiwillige Rückkehr"
wird aus dem Flüchtlingsfonds ausgegliedert und dem Rückkehrfonds zugeordnet.
Neu aufgenommen in den Flüchtlingsfonds werden Themenbereiche wie "Resettlement"
und "Aufbau von Kapazitäten in assoziierten Staaten".
Kommission fördert Zusammenarbeit mit Drittstaaten
Die Europäische Kommission hat ein neues Programm für die Zusammenarbeit mit
Drittstaaten im Bereich Migration und Asyl gestartet. Für die Jahre 2007 bis
2013 stehen 380 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm soll unter anderem
die Steuerung von Arbeitsmigration verbessern, illegale Migration bekämpfen
und gleichzeitig den Schutz von Migranten vor Ausbeutung und Ausgrenzung fördern.
Rückübernahmeabkommen mit der Ukraine
Die EU hat am 18. Juni 2007 mit der Ukraine ein Abkommen über Visumserleichterung
und Rückübernahme geschlossen. Es enthält neben der wechselseitigen Verpflichtung
zur Wiederaufnahme von Staatsbürgern der EU bzw. der Ukraine auch Regelungen
für Drittstaatsangehörige und Staatenlose. Hinsichtlich dieser Gruppen soll
das Abkommen aber erst nach einer zweijährigen Übergangsphase in Kraft treten.
Das Abkommen sieht darüber hinaus ein beschleunigtes Verfahren der Rückübernahme
für Personen vor, die im grenznahen Gebiet aufgegriffen werden. Von den EU-Staaten
hat sich nur Dänemark dem Rückübernahmeabkommen nicht angeschlossen.
Griechenland: Europaparlament bemängelt Internierungszentren
Der Ausschuss für Bürgerrechte, Justiz und innere Angelegenheiten des Europaparlaments
hat die Zustände in griechischen Internierungseinrichtungen kritisiert. Er verabschiedete
am 17. Juli 2007 einen Bericht, der auf Besuchen von Mitgliedern des Ausschusses
in zwei Zentren basiert. Die Bedingungen dort seien inhuman, die Zentren überfüllt
und unhygienisch und erfüllten in keiner Weise die Anforderungen der Aufnahmebedingungen-
und der Verfahrensrichtlinien. Besonders alamierend sei die regelmäßige Inhaftierung
von unbegleiteten Minderjährigen.
Frankreich: Air France-Mitarbeiter gegen Abschiebungsflüge
Die Mitarbeitervertretung und Aktionäre von Air France haben sich dafür ausgesprochen,
keine Abschiebungsflüge mehr mit Flugzeugen der Gruppe Air France KLM durchzuführen.
"Die Abschiebungen sind sehr schlecht für das Image der Marke Air France, besonders
in Afrika", sagte Philippe Decrulle, Mitglied der Mitarbeitervertretung, der
Nachrichtenagentur AFP.
Spanien: Todesfall bei Abschiebung
Ein Nigerianer ist am 9. Juni während seiner Abschiebung aus Spanien an Bord
einer Linienmaschine gestorben. Die ihn begleitenden Polizisten hatten ihn an
Händen und Füßen gefesselt und ihn geknebelt. Ob er an dieser Behandlung starb,
ist bislang nicht abschließend geklärt.
Österreich: Menschenrechtsbeirat kritisiert Abschiebungspraxis
Der österreichische Menschenrechtsbeirat hat die Praxis des Ausländerrechts
kritisiert. Die Häufung von Härtefällen bei der Abschiebung beweise ein grundlegendes
Problem von Gesetz und Praxis, heißt es in einem Bericht, den das Gremium am
9. Juni 2007 vorlegte. Der weisungsunabhängige Menschenrechtsrat besteht aus
Juristen, Vertretern von Nichtregierungsorganisationen sowie Beamten des Innenministeriums.
UNHCR erneuert RefWorld-Webseite
UNHCR hat seine Datenbank RefWorld neu gestaltet und stellt sie jetzt unter
der neuen Internetadresse www.refworld.org zur Verfügung. Die Seite enthält
neben Berichten zur Situation in den Herkunftsländern auch rechtliche und rechtspolitische
UNHCR-Informationen.
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