Liebe Leserinnen und Leser,
viele Gerichte stehen der Gewährung von Abschiebungsschutz wegen psychischer
Erkrankungen zurückhaltend gegenüber. Beispielsweise werden häufig äußerst hohe
Anforderungen an die Darlegung der Erkrankung gestellt, bis hin zur »Glaubhaftmachung«
durch ein fachärztliches Gutachten. Und in Nordrhein-Westfalen ging das OVG
NRW davon aus, dass sich eine »normale« posttraumatische Belastungsstörung
im Kosovo soweit behandeln lasse, dass sie sich nicht verschlimmere, so dass
keine »existentielle« Gefahr vorläge.
Beidem hat nun das Bundesverwaltungsgericht einen Riegel vorgeschoben (vgl.
S. ?? und ??).
Zwar wird es auch künftig nicht einfach sein, ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis
wegen einer psychischen Erkrankung geltend zu machen. Aber zumindest nähren
die Entscheidungen die Hoffnung, dass nun wieder stärker das individuelle Schutzbedürfnis
geprüft wird.
Vollmundig hat die EU Spanien Hilfe bei der Überwachung der westafrikanischen
Küste zugesagt. Viel passiert ist aber bislang nicht. Lediglich ein italienisches
Schiff hat Meldungen zufolge seine Patrouillen aufgenommen. Zum Glück, ist man
versucht zu sagen. Zwar sollen die Patrouillen auch dazu dienen, Schiffbrüchige
zu retten. Aber in erster Linie sollen sie verhindern, dass Flüchtlinge und
Migranten die Kanarischen Inseln erreichen. Das schließt nicht nur noch mehr
Asylsuchende vom Schutz in Europa aus, sondern zwingt sie, auf noch gefährlichere
Routen auszuweichen. Letztlich gefährdet der Einsatz also Menschenleben. Eine
Lösung des Problems kann nur gelingen, wenn legale Möglichkeiten geschaffen
werden, nach Europa einzuwandern und hier Schutz zu suchen.
Ihr Ekkehard Hollmann
Verlängerung von Integrationskursen geplant
Vertreter der Großen Koalition haben sich darauf geeinigt, die Dauer der
Integrationskurse für Jugendliche und für Frauen auszudehnen. Das berichtete
die Süddeutsche Zeitung am 8. August. In der Arbeitsgruppe von Union und
SPD zur Reform des Zuwanderungsgesetzes gebe es in dieser Frage »einen
großen Konsens«, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel. Die
Erfahrungen mit den bisher angebotenen Kursen habe gezeigt, dass zu wenige Teilnehmer
das angestrebte Sprachniveau erreicht hätten. Ein Ausbau des Kursangebots für
alle Teilnehmer sei aber vermutlich nicht finanzierbar.
Bundesregierung will Abschiebungen nach Nordirak ermöglichen
Die Bundesregierung bemüht sich, die Voraussetzungen für Abschiebungen in
den Nordirak zu schaffen. Zugleich will sie auf Bitte von UNHCR von Abschiebungen
in den Zentral- und Südirak solange absehen, bis die Sicherheitsbedingungen
und die Aufnahmekapazitäten vor Ort eine Rückführung zulassen. Das geht aus
der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion »Die
Linke« hervor (BT-Ds. 16/2419).
Gesetz zur Rücknahme von Einbürgerungen geplant
Die Bundesregierung erwägt, die Rücknahme von Einbürgerungen gesetzlich
zu regeln, die aufgrund von Täuschungen erteilt worden sind. Das geht aus einer
Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion »Die Linke« hervor
(BT-Ds. 16/2413). Dabei soll auch festgelegt werden, was mit Angehörigen
geschehen soll, die durch die Rücknahme der Einbürgerung betroffen sind. Die
Bundesregierung reagiert damit auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht,
das eine solche Regelung angemahnt hatte.
Erleichterter Zuzug für Spitzenkräfte geplant
Die Regierungskoalition will den Zuzug von ausländischen Spitzenkräften
erleichtern. Nach Angaben des CDU-Abgeordneten Reinhard Grindel seien sich Union
und SPD einig, das erforderliche Mindesteinkommen für junge Zuwanderer auf etwa
64 000 Euro jährlich zu senken. Bislang sind etwa 85 000 Euro erforderlich.
Im vergangenen Jahr waren lediglich 900 Spitzenkräfte nach Deutschland gekommen.
Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes beschlossen
Die Bundesregierung hat am 22. August den Entwurf eines Gesetzes zur
Neuregelung des Rechtsberatungsrechts beschlossen. Das neue »Rechtsdienstleistungsgesetz«
soll Mitte 2007 in Kraft treten und das Rechtsberatungsgesetz ablösen (230 S.,
M8621).
Der Gesetzentwurf sieht vor, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in einem
gewissen Umfang auch durch Nicht-Anwälte zuzulassen. Insbesondere soll die unentgeltliche
Rechtsberatung möglich sein, wenn sie unter Anleitung eines Volljuristen erfolgt.
Die Personen, die die Beratung durchführen, müssen in den jeweiligen Rechtsgebieten
geschult werden. Außerdem muss ein Volljurist für Anleitungen im Einzelfall
zur Verfügung stehen. Als Vorbild dafür nennt der Gesetzentwurf ausdrücklich
die Rechtsberaterkonferenz, die von der Caritas, der Diakonie und dem Deutschen
Roten Kreuz in Zusammenarbeit mit UNHCR betrieben wird.
Gleichbehandlungsgesetz in Kraft
Das Gleichbehandlungsgesetz ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl
2006, 1897). Es trat am 18. August in Kraft. Das Gesetz dient der Umsetzung
mehrerer EU-Richtlinien und richtet sich gegen Benachteiligungen aus Gründen
der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung,
einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Brandenburg: Änderung der Härtefallverordnung
Auf der Grundlage einer Evaluierung hat das Innenministerium des Landes
Brandenburg Änderungen an der Härtefallverordnung vorgenommen. Demnach kann
die Härtefallkommission künftig auch dann noch über einen Fall beraten, wenn
es bereits einen Termin für die Abschiebung gibt oder wenn falsche oder unvollständige
Angaben der Betroffenen vorliegen. Nicht berücksichtigt wurde bei den Änderungen
die Forderung des Flüchtlingsrats, der Ausländerbeauftragten des Landes ein
Stimmrecht in der Kommission einzuräumen.
Brandenburg: Aufenthaltsrecht für langjährig Geduldete in Potsdam
Die Stadt Potsdam hat langjährig geduldeten Ausländern ein zunächst bis
Ende des Jahres befristetes Aufenthaltsrecht gewährt. Das berichteten die Potsdamer
Neuesten Nachrichten. Voraussetzung ist, dass sie mindestens fünf Jahre in Deutschland
leben, strafrechtlich nicht auffällig geworden sind und sich »integrationswillig«
zeigen. Außerdem müssen sie sich bemüht haben, ein Einkommen zu erzielen. Es
handele sich nicht um einen Abschiebestopp, sagte Sozialbeigeordnete Elona Müller
(parteilos), sondern um die Erteilung eines Aufenthaltsrechts nach »pflichtgemäßem
Ermessen« nach einer Einzelfallprüfung.
Niedersachsen: Unterschriftensammlung für Bleiberecht
Zahlreiche niedersächsische Nichtregierungsorganisationen haben sich in
einem flüchtlingspolitischen Aufruf und einer Unterschriftensammlung für ein
Bleiberecht für langjährig geduldete Menschen ausgesprochen. Der Aufruf wird
von Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Flüchtlings- und Migrantenverbänden
getragen. Die gesammelten Unterschriften sollen am Tag des Flüchtlings am 29. September
übergeben werden.
Niedersachsen: Schünemann will kein Bleiberecht fordern
Innenminister Uwe Schünemann hat dementiert, sich für ein Bleiberecht ausgesprochen
zu haben. Er wandte sich damit gegen Pressemitteilungen des Koalitionspartners
FDP sowie der SPD. Diese hatten unter Berufung auf einen Artikel in der taz
vom 22. August dem Innenminister für seine Bereitschaft gedankt, sich für
ein Bleiberecht für langjährig geduldete Personen einzusetzen.
Spanien: Schleppender Beginn der europäischen Seeüberwachung
Die europäische Grenzschutzagentur Frontex hat angeblich begonnen, die spanischen
Behörden bei der Überwachung der westafrikanischen Küste zu unterstützen. Nach
eigenen Angaben sollen je ein Schiff aus Portugal und Italien sowie Flugzeuge
aus Finnland und Italien für bis zu neun Wochen zusammen mit spanischen Kräften
im Atlantik im Einsatz sein. Das Projekt wird aus EU-Mitteln mit 3,2 Millionen
Euro sowie spanischer Kofinanzierung bezahlt. Medienberichten zufolge ist allerdings
bislang lediglich das italienische Boot tatsächlich im Einsatz. Unklar ist zudem,
ob die Europäer in den Hoheitsgewässern von Senegal und Mali operieren dürfen
Die stellvertretende spanische Ministerpräsidentin María Teresa Fernández erklärte,
obwohl Spanien dankbar für die angebotene Hilfe sei, genüge sie nicht, die Probleme
zu lösen.
Seit Anfang des Jahres kamen bereits über 18 000 Menschen auf den Kanarischen
Inseln an, mehr als drei mal soviel wie im gesamten Jahr 2005. Nach Angeben
der Regionalregierung der Kanarischen Inseln wurden in diesem Jahr 490 Leichen
geborgen. Das Rote Kreuz schätzt die Gesamtzahl von Todesopfern auf bis zu 3000.
Großbritannien: UNHCR klagt Mängel im Asylverfahren an
UNHCR hat scharfe Kritik an der Entscheidungspraxis im britischen Asylverfahren
geübt. In einem Ende Juni veröffentlichten Bericht beklagt UNHCR ernsthafte
Fehler in der Behandlung von Asylsuchenden aus Irak, Afghanistan und Simbabwe.
Das berichtete der Independent am 28. Juni. Es herrsche eine abweisende
und misstrauische Haltung, die dazu geführt haben könne, dass hunderte von Flüchtlinge
zurückgeführt worden seien, die Folter und Hinrichtung erwartete. Der Umgang
mit den Asylanträgen beinhalte rassistische Stereotypen, mangelnde Kenntnis
des internationalen Rechts und die fehlende Berücksichtigung von objektiven
Herkunftsländerinformationen. Außerdem kritisiert UNHCR, dass männliche Beamte
die Anhörung von Frauen durchführen, die Opfer von Vergewaltigung, sexuellem
Missbrauch, Zwangsheirat und häuslicher Gewalt geworden sind.
Großbritannien: Deutlich mehr Arbeitnehmer eingewandert
Eine Statistik der britischen Regierung hat gezeigt, dass deutlich mehr
Menschen aus Ost- und Zentraleuropa zur Arbeit eingewandert sind als ursprünglich
erwartet. In zwei Jahren wanderten statt der vermuteten 5000 bis 13 000
insgesamt 447 000 Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedstaaten ein. Die
Regierung war ursprünglich davon ausgegangen, dass die meisten Mitgliedstaaten
ihre Arbeitsmärkte für Arbeitnehmer aus den Beitrittsstaaten öffnen würden.
Frankreich: Unklarheiten zur Anwendung der Bleiberechtsregelung
Der Fall einer Familie aus der Ukraine, die abgeschoben worden war, obwohl
sie die Voraussetzungen für ein Bleiberecht erfüllte, hat die Debatte um die
von Innenminister Nicolas Sarkozy verhängte Bleiberechtsregelung für Schulkinder
verschärft. Das Netzwerk »Erziehung ohne Grenzen« (RESF), das sich
für von Abschiebung bedrohte Schüler einsetzt, befürchtet, dass tausende weitere
Fälle folgen könnten. Bis zum Ende der Antragsfrist für ein Bleiberecht Anfang
August gingen 24 000 Anträge ein. Das Innenministerium erklärte allerdings,
dass es nur in 5000 bis 6000 Fällen zur Gewährung eines Bleiberechts bereit
sei.
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