ASYLMAGAZIN 9/2007

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

annerkannte Flüchtlinge, die Leistungen nach dem SGB II oder XII beziehen, dürfen sich in der Regel ihren Wohnort nicht selbst aussuchen. Eine Wohnsitzauflage in der Aufenthaltserlaubnis zwingt sie dazu, in einem bestimmten Bundesland, Landkreis oder einer bestimmten Gemeinde zu wohnen. Dadurch soll eine gleichmäßige Lastenverteilung sichergestellt werden. Diese Praxis stieß nicht nur auf Kritik von Flüchtlingsorganisationen, sondern wurde auch von mehreren Gerichten für rechtswidrig erklärt. Eine Auffassung, der sich UNHCR anschließt. In einem ausführlichen Papier erläutert das UN-Flüchtlingshilfswerk, warum derartige Auflagen gegen das Völker- und Europarecht verstoßen.

Der Bundespräsident hat das aktuelle Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz unterschrieben, so dass es am 28. August in Kraft treten konnte. Michael Kalkmann gibt in diesem Heft eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Bereich des Flüchtlingsrechts. Kerstin Müller beschäftigt sich mit Fragen des Familiennachzugs zu Flüchtlingen. Im nächsten Heft wird eine Übersicht zu den Änderungen im Aufenthaltsrecht erscheinen.

Ihr Ekkehard Hollmann

In eigener Sache

Die wichtigsten Gesetzestexte des Aufenthalts- und Asylrechts unter Berücksichtigung des letzten Änderungsgesetzes können von www.asyl.net unter "Arbeitsmittel und Tipps" heruntergeladen werden.

Nachrichten

Bund

Bundespräsident unterschreibt Änderungsgesetz

Bundespräsident Hörst Köhler hat das umstrittene geänderte Zuwanderungsgesetz unterschrieben. Die Prüfung des Gesetzes habe "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken" ergeben, sagte ein Sprecher. Auf Kritik von Migrantenverbänden, aber auch der Opposition und einigen SPD-Abgeordneten waren vor allem Verschärfungen beim Ehegattennachzug gestoßen. Das Gesetz wurde am 27. August 2007 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht (BGBl I, S. 1970) und tritt am 28. August in Kraft.

UNHCR kritisiert Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge

UNHCR hat die Praxis kritisiert, anerkannten Flüchtlingen und Personen mit subsidiärem Schutz keine freie Wahl des Wohnsitzes zu ermöglichen, wenn sie Sozialleistungen beziehen. Diese Maßnahme sei unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht, heißt es in einer Stellungnahme. Das Ziel entsprechender Auflagen, eine Verschiebung von Kosten bei Ländern und Gemeinden zu verhindern, rechtfertige nicht den Eingriff in die völker- und europarechtlich verankerten Rechte auf Freizügigkeit und Gleichbehandlung mit deutschen Staatsangehörigen (vgl. ausführliche Zitate aus der Stellungnahme).

Freizügigkeit für Ingenieure und Hochschulabsolventen

Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, Ingenieuren aus den neuen EU-Mitgliedstaaten die Einreise zur Erwerbstätigkeit in bestimmten Branchen wie Maschinenbau oder Elektrotechnik ohne Vorrangprüfung zu erlauben. Das beschloss das Kabinett bei seiner Klausur im brandenburgischen Meseberg am 23. August 2007, um dem Fachkräftemangel in diesen Branchen zu begegnen. Die Bundesagentur für Arbeit soll dies bis zum 1. Oktober des Jahres umsetzten, berichtet die Frankfurter Rundschau. Außerdem verständigte sich das Kabinett darauf, ausländischen Studierenden, die in Deutschland ihren Abschluss machen, zu ermöglichen, sich ohne Vorrangprüfung auf Stellen in Deutschland zu bewerben. Dass soll unabhängig vom Studienfach gelten. Die Arbeitsmöglichkeit soll aber nach Angaben von Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) auf drei Jahre beschränkt werden.

Mittel- und langfristig will die Bundesregierung den Fachkräftemangel durch Fort- und Weiterbildung bekämpfen. Klar sei aber auch, dass schon allein wegen des "demografischen Wandels" Zuwanderung "notwendig und erwünscht" sei.

Vorbehalt gegen Kinderrechte bleibt

Die Bundesregierung lehnt es weiterhin ab, den aufenthalts- und asylrechtlichen Vorbehalt zur Kinderrechtkonvention zurückzunehmen. Das erklärte sie in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der Grünen. Eine Rücknahme wäre "migrationspolitisch bedenklich", so die Bundesregierung. Aus diesem Grund und weil eine Rücknahme zu Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des Aufenthalts- und Asylrechts führen würde, seien zwölf Bundesländer nicht bereit, der Rücknahme des Vorbehalts zuzustimmen. Mehreren Beschlüssen des Bundestags für eine Rücknahme misst die Bundesregierung keine entscheidene Bedeutung bei. "Träger der auswärtigen Gewalt" sei die Exekutive. Außerdem habe der Rechtsausschuss des Bundestages der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 ausdrücklich in Erwartung der Vorbehaltserklärung zugestimmt. Im Übrigen entspreche die deutsche Asylpraxis den Vorgaben der Kinderrechtskonvention.

Pro Asyl wertete die Aussagen der Bundesregierung als "Bekenntnis gegen das Kindeswohl". Die Organisation wandte sich vor allem gegen die Behandlung von 16- und 17-Jährigen im Asylverfahren als "volljährig".

Übergangsdarlehen für Auszubildende und Studenten

Ausländische Studierende und Auszubildene, die durch die geplante Reform des BAföG Zugang zu Ausbildungsförderung erhalten sollen, können in der Zwischenzeit Übergangsdarlehen auf Grund der Härtefallregelung des Sozialgesetzbuchs II (§ 7 Abs. 5 S. 2 SGB II) erhalten. Das betrifft Ausländer, die eine Bleiberechtsperspektive in Deutschland haben und gesellschaftlich integriert sind. Dazu zählen auch bisher geduldete Personen, die durch die Änderung des Zuwanderungsgesetzes ein Bleiberecht erhalten. Das geht aus einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobzentren hervor (1 S., M11222).

Mehr Einbürgerungen

Die Zahl der Einbürgerungen ist im Jahr 2006 erstmals seit 2000 wieder gestiegen. Das teilte das Statistische Bundesamt mit. 2006 erhielten 124 832 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit, das sind 6,5 Prozent mehr als im Vorjahr.

Human Rights Watch fordert Stopp von Widerrufen

Human Rights Watch hat Deutschland aufgefordert, irakischen Flüchtlingen nicht weiter den Flüchtlingsstatus zu entziehen. Diese Politik missachte die anhaltende Gewalt und Verfolgung im Irak, heißt es in einer Presseerklärung vom 11. Juli 2007. In den mehr als 18 000 Fällen, in denen der Flüchtlingsstatus bereits widerrufen worden ist, solle die Entscheidung noch einmal überprüft werden.

Bundesländer

Hessen: Suizid in Abschiebungshaft

Am 27. Juni 2007 hat sich der türkische Kurde Mustafa Alcali in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main erhängt. Er war in Abschiebungshaft genommen worden, obwohl er zuvor für einen Monat wegen Eigen- und Fremdgefährdung in das psychiatrische Klinikum Hanau eingewiesen worden war. Die Haft- und Reisefähigkeit war durch einen Arzt des "Medizinischen Competence-Center Nordhessen" festgestellt worden. Nach Angaben von Pro Asyl hatte dieser keine Rücksprache mit den behandelnden Ärzten in Hanau genommen. Das Landgericht Hanau folgte der Einschätzung des "Competence-Centers", ohne den anderslautenden Angaben des Hanauer Klinikums nachzugehen.

NRW: Zwischenbilanz der Bleiberechtsregelung

Bis zum 30. Juni 2007 haben in Nordrhein-Westfalen insgesamt 26 000 Ausländer einen Antrag auf Grundlage der Bleiberechtsregelung gestellt. 5416 davon erhielten eine Aufenthaltserlaubnis, 8290 eine Duldung zur Arbeitsplatzsuche. Abgelehnt wurden 2396 Anträge. Das teilte das Innenministerium des Landes mit. Die Frist zur Antragstellung in Nordrhein-Westfalen läuft noch bis zum 30. September.

Berlin: Bleiberecht trotz verspäteten Antrags

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat darauf hingewiesen, dass Anträge auf Grundlage der Bleiberechtsregelung nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil sie zu spät gestellt werden. Vielmehr werde geprüft, ob der Antragsteller bis zum Inkrafttreten der neuen Bleiberechtsregelung weiter zu dulden sei. Dafür müsse die Arbeitsagentur prüfen, ob er einen Arbeitsplatz suche, erläuterte Körting auf eine Parlamentarische Anfrage der FDP. Die Antragsfrist für die Bleiberechtsregelung ist in Berlin am 18. Mai abgelaufen.

Schleswig-Holstein: Zwischenbilanz der Bleiberechtsregelung

Bis zum 30. Juni 2007 haben in Schleswig-Holstein 830 Anträge auf ein Bleiberecht vorgelegen. 143 Personen erhielten eine Aufenthaltserlaubnis, 134 Anträge wurden abgelehnt. 408 Anträge sind noch nicht entschieden. Das teilte das Innenministerium Schleswig-Holstein mit.

Brandenburg: Zwischenbilanz der Bleiberechtsregelung

In Brandenburg haben 1078 Ausländer einen Antrag nach der Bleiberechtsregelung gestellt. 321 erhielten eine Aufenthaltserlaubnis, 87 eine Duldung zur Arbeitssuche. 173 Anträge wurden abgelehnt. Über 224 Anträge ist noch nicht entschieden. Das teilte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) mit.

Europa

Erneut schwere Schiffsunglücke

Erneut haben sich im Mittelmeer und vor den Kanarischen Inseln schwere Unglücke beim Versuch von Flüchtlingen ereignet, nach Europa zu gelangen. Italienische Piloten entdeckten südlich von Lampedusa 14 Leichen im Meer. Die Behörden vermuten, dass die Flüchtlinge auf einem Schlauchboot waren, das vor Malta untergegangen war. Das berichtete die taz am 15. August. Die italienische Küstenwache brachte nach offiziellen Angaben seit Jahresbeginn über 7000 Einwanderer auf, die über das Mittelmeer nach Süditalien kamen.

Mindestens 50 Menschen starben am 19. Juli, als ihr Boot während einer Rettungsaktion vor Teneriffa kenterte. 49 wurden gerettet. Das berichtet france24.

Vor der ostägäischen Insel Chios kenterte einem Bericht der Frankfurter Rundschau zufolge ein Boot mit 16 Flüchtlingen. Nur ein aus Mauretanien stammender Flüchtling konnte von Fischern gerettet werden. Die übrigen werden vermisst.

Die europäische Grenzschutzagentur Frontex hatte die Mission "Nautilus II" zur Überwachung der Gewässer zwischen Sizilien, Malta und Libyen vor kurzem eingestellt.

EU-Parlament fordert besseren Schutz für Iraker

Das Europaparlament hat am 12. Juli 2007 eine Resolution zum Umgang mit irakischen Flüchtlingen verabschiedet. Das Parlament kritisiert darin den restriktiven Umgang in den EU-Staaten und den USA. Es fordert unter anderem, irakischen Staatsangehörigen, die keinen Schutzstatus erhalten, aber dennoch nicht abgeschoben werden können, einen Rechtsstatus einzuräumen, der mit angemessenen Bedingungen und grundlegenden Rechten verbunden ist. Ferner solle ein zeitweiliger Abschiebungsstopp verhängt werden. Das Parlament schlägt darüber hinaus ein Resettlement-Programm für irakische Flüchtlinge vor, die in der Region gestrandet sind.

Informationsnetzwerk vorgeschlagen

Die Europäische Kommission hat am 10. August 2007 die Einrichtung eines Europäischen Migrationsnetzes (EMN) vorgeschlagen (KOM(2007)466). Das Netz soll dem Austausch von objektiven und verlässlichen Informationen über Fragen der Migrations- und Asylpolitik dienen. Dadurch soll es nach Vorstellung der Kommission zur Deckung des Informationsbedarfs der Gemeinschaftsinstitutionen, Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit beitragen. Zu diesem Zweck will die Kommission zwölf Millionen Euro zur Verfügung stellen. Der Vorschlag bedarf der Zustimmung des Ministerrates nach Anhörung des Parlaments. Ihm war eine Pilotphase sowie eine vorbereitende Maßnahme vorausgegangen, an der sich überwiegend staatliche Institutionen aus 22 Ländern beteiligt hatten.

SIS II verzögert sich

Die Inbetriebnahme der neuen Version des Schengen-Informationssystems (SIS II) wird sich bis Dezember 2008 verzögern. Das teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit (BT-Ds. 16/5088). Ursprünglich sollte das SIS II bereits im März 2007 zur Verfügung stehen. Dennoch werden die osteuropäischen Mitgliedstaaten wie geplant am 31. März 2008 dem Schengen-System beitreten können. Das derzeitige SIS I werde unter der Betreung von Portugal zu einem "SIS I für alle" weiterentwickelt, das auch den neuen Mitgliedstaaten offen stehen werde.

Spanien: HRW beklagt Misshandlung von Minderjährigen

Human Rights Watch hat Spanien wegen der Behandlung von unbegleiteten Minderjährigen auf den Kanarischen Inseln kritisiert (ID 80325). Etwa 400–500 Minderjährige seien in großen, behelfsmäßigen Aufnahmelagern untergebracht, wo sie isoliert seien. In den Lagern herrsche ein hohes Gewaltpotenzial. Vor allem jüngere Insassen würden durch andere Kinder und Jugendliche, aber auch durch das Personal misshandelt. Die Insassen der Lager hätten keinen Zugang zu Informationen, Hilfsangeboten oder Rechtsanwälten. Nicht selten würden neu auf den Kanarischen Inseln ankommende Kinder und Jugendliche für mehrere Tage inhaftiert, ohne sie einem Richter vorzuführen

Human Rights Watch befürchtet, dass die spanische Regierung unbegleitete Minderjährige in gefährliche Situationen abschieben wird. Spanien habe Rückübernahmeabkommen für unbegleitete Minderjährige mit Marokko und Senegal geschlossen. Human Rights Watch kritisierte die Praxis der Sofort-Abschiebung und forderte Spanien auf, das Kindeswohl ebenso zu beachten wie den non-refoulement-Grundsatz.

Schweden: Abschiebungen in den Irak angekündigt

Schweden will unter bestimmten Umständen Abschiebungen in den Südirak und nach Bagdad durchführen. Diese Ankündigung des Einwanderungswerks hat Sorgen vor Massenabschiebungen ausgelöst. Die Haltung Schwedens gilt als Reaktion auf die fehlende Bereitschaft der europäischen Partner, die Verantwortung für die Aufnahme irakischer Flüchtlinge zu teilen. Schweden hat mehr Iraker aufgenommen als jedes andere europäische Land

Frankreich/Guinea: Polizisten nach Abschiebung verprügelt

Französische Polizisten sind am Flughafen von Conakry verprügelt worden, als sie dort zwei abgeschobene Guineer ablieferten. Das berichtet die taz unter Berufung auf einen Polizeibericht. Hinterher seien die Franzosen auf einer Polizeiwache beschimpft worden.

Laut Angaben der Flughafenpolizei habe einer der Abgeschobenen ausgesagt, während des Fluges von Paris nach Conakry misshandelt worden zu sein. Dem Polizeibericht zufolge organisierten Passagiere, die über die Behandlung der Abgeschobenen empört waren, über Funktelefone den "Emfang" der französischen Polizisten.

Belgien: Beschleunigung des Asylverfahrens

Am 1. Juni 2007 ist eine Novelle des belgischen Asylgesetzes in Kraft getreten. Dadurch soll das Asylverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Dazu wurde die bisherige Prüfung der Zulässigkeit eines Asylantrages durch die Ausländerbehörde abgeschafft. Diese nimmt nun den Antrag lediglich entgegen und prüft, ob ein anderer Staat nach der Dublin II-Verordnung für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Ist das nicht der Fall, leitet die Ausländerbehörde den Antrag an das Generalkommissariat weiter. Lehnt das Generalkommissariat den Antrag ab, kann dagegen vor dem neu eingerichteten Rat für Ausländerstreitigkeiten geklagt werden. Gegen dessen Entscheidungen ist nur die Revision wegen Verfahrensfehlern zum Staatsrat statthaft. Das berichtete Entscheidungen Asyl im August 2007.

Das Gesetz sieht außerdem ein Aufenthaltsrecht für schwer kranke Ausländer vor. Wer eine Kopie des Passes oder Personalausweises sowie ein medizinisches Gutachten oder andere Informationen zur Erkrankung vorlegen kann, kann eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis von zunächst einem Jahr erhalten. Der Aufenthalt kann nach fünf Jahren in eine endgültige Erlaubnis übergehen. Das berichtete der PICUM-Rundbrief im August 2007.

Polen: Bleiberechtsregelung in Kraft getreten

In Polen ist am 20. Juni 2007 eine Bleiberechtsregelung in Kraft getreten. Voraussetzung ist, dass sich der Ausländer seit dem 1. Januar 1997 illegal in Polen aufhält, eine offizielle Adresse und Wohnung hat, im Besitz einer Arbeitserlaubnis ist oder einen Arbeitsvertrag hat und er nicht bereits bei der ersten Bleiberechtsregelung 2003 einen Antrag gestellt hat, der abgelehnt worden ist. Das berichtete Entscheidungen Asyl im August 2007.

nächste Seite

Home: Informationsverbund Asyl e.V.