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Flüchtlingsrat
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30. Januar 2002

Erlass

Abschiebungen in Problemstaaten
hier: SIMBABWE


Hier: Erlass des Innenministeriums SH vom 30. Januar 2002


Als Anlage übersende ich den Abdruck eines Rundschreibens des Bundesministeriums des Innern vom 29.01.2002 über die aktuelle Sicherheitslage in Simbabwe. Danach können Repressalien gegen abgelehnte Asylbewerber nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn diese Personen mit oppositionellen Bestrebungen in Verbindung gebracht werden können. Die vom BMI angeregte Einzelfallprüfung vor einer Aufenthaltsbeendigung ist bei abgelehnten Asylbewerbern im Hinblick auf die Bindungswirkung nach den §§ 4, 42 AsylVfG vom BAFl durchzuführen. Ich bitte daher, bei anstehenden Aufenthaltsbeendigungen den betroffenen Personen zu empfehlen, beim FAFl einen Folgeantrag oder einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens zu § 53 AuslG zu stellen, soweit noch kein Asylverfahren durchgeführt worden ist, einen Asyl(erst)antrag.

Anlage:

    Bundesministerium des Innern
    an die Bundesländer

    Berlin, 29.1.2002

    Betr.: Abschiebungen nach Simbabwe
    A2 125 242 SIM/O

    Das Auswärtige Amt hat mitgeteilt, dass sich die Sicherheitslage in Simbabwe aufgrund verschiedener politischer, wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungen verschlechtert hat. Im Vorfeld der für den 9. und 10. März d.J. angesetzten Präsidentschaftswahlen führt die Regierungspartei des Präsidenten Mugabe derzeit eine gewaltsame Einschüchterungskampagne gegen die Bevölkerung, die bis zu schwerer Körperverletzung oder gar Totschlag reicht und bei der die Polizei nur ausnahmsweise eingreift. Zugleich hat die Regierung eine Reihe von Gesetzentwürfen im Parlament eingebracht, die geeignet sind, die bürgerlichen Freiheiten stark einzuschränken.

    Nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes können - ohne dass derzeit konkrete Erfahrungen zum Schicksal aus Deutschland abgeschobener Simbabwer vorlägen - Repressalien gegen abgelehnte Asylbewerber nach einer Abschiebung nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn diese Personen mit oppositionellen Bestrebungen in Verbindung gebracht werden können.

    Im Hinblick darauf rege ich an, das vorliegen entsprechender Anhaltspunkte vor einer Aufenthaltsbeendigung sorgfältig, ggf. zusätzlich durch eine Einzelanfrage beim Auswärtigen Amt zu prüfen und den Vollzug der Abschiebung in entsprechenden Fällen einstweilen bis zur Klärung der innenpolitischen Lage und Entwicklung - voraussichtlich im Verlauf des Frühjahrs - zurückzustellen.


Information zur Weisungslage in Schleswig-Holstein: T.: 0431-988-3260; email: volker.stahn@im.landsh.de



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