Deutschland /
Russische Föderation: Rustam Alimchanow, 20 Jahre
alt
amnesty international fürchtet um die Sicherheit des
Tschetschenen Rustam Alimchanow [englische Transkription: Rustam
Alimkhanov], dessen Asylantrag von den deutschen Behörden als
"offensichtlich unbegründet" abgelehnt worden ist. Rustam Alimchanow
ist somit in unmittelbarer Gefahr, in die Russische Föderation
abgeschoben zu werden, wo ihm Misshandlung und Folter drohen.
Das Berliner Behandlungszentrum für Folteropfer hat bestätigt,
dass Rustam Alimchanow aufgrund eines psychischen Traumas in Folge
des ersten und zweiten Tschetschenien-Krieges an einem
posttraumatischen Stresssyndrom leidet und suizidgefährdet ist.
Im September 2001 hatte amnesty international Berichte erhalten,
denen zufolge die russischen Behörden an Tschetschenen im Alter
zwischen 18 und 27 Einberufungsbescheide ausgestellt hat. Während
sich Rustam Alimchanow in Deutschland aufhielt, ging am 11. Februar
2002 bei seiner Familie in Tschetschenien sein Einberufungsbefehl
zum Dienst in der russischen Armee ein.
Rustam Alimchanow hat erklärt, dass er als Tschetschene aus
Gewissensgründen nicht in der russischen Armee dienen könne. Obwohl
die Verfassung der Russischen Föderation das Recht auf
Wehrdienstverweigerung garantiert, sieht die russische Gesetzgebung
dieses Recht nicht vor. amnesty international befürchtet zudem, dass
angesichts der weit verbreiteten Praxis der Folterung und
Misshandlung von Wehrpflichtigen in der russischen Armee
Tschetschenen in besonderer Gefahr sind, misshandelt und gefoltert
zu werden.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
amnesty international wendet sich aus verschiedenen Gründen gegen
die Abschiebung von tschetschenischen Asylbewerbern in die Russische
Föderation. Aufgrund des fortgesetzten Konflikts ist die Republik
Tschetschenien in der Russischen Föderation kein sicherer
Rückkehrort. Bei wiederholten Angriffen der russischen
Sicherheitskräfte in Städten und Dörfern in ganz Tschetschenien sind
immer wieder Zivilisten - vor allem junge Männer - Opfer von
"Verschwindenlassen", Misshandlung, Folter und staatlichen Morden
geworden.
Nach Auffassung von amnesty international kann die Sicherheit von
tschetschenischen Binnenflüchtlingen auch außerhalb der Teilrepublik
in der Russischen Föderation nicht garantiert werden. Tschetschenen
leiden weiterhin unter der Anwendung eines restriktiven
Aufenthaltgenehmigungssystems (Propiska). Obwohl dieses System 1991
per Gesetz verboten wurde, und Entscheidungen des russischen
Verfassungsgericht dieses Verbot mehrmals bestätigt haben, wird es
in den größeren Städten der Russischen Föderation weiterhin
angewandt. Angehörige der russischen Sicherheitskräfte führen in den
größeren Städten der Russischen Föderation in diskriminierender
Weise Ausweiskontrollen durch, um den Aufenthaltsstatus von Personen
zu überprüfen. Diese Überprüfungen erfolgen oftmals lediglich
aufgrund des Aussehens von Personen, wobei unverhältnismäßig oft
Tschetschenen, vor allem junge Männer, sich Kontrollen unterziehen
müssen. Oftmals werden die Männer dann in Haft genommen und sind in
Gefahr, misshandelt zu werden. In vielen Fällen werden sie erst nach
Zahlung eines Bestechungsgelds wieder freigelassen.
Die russischen Behörden verweigern russischen Staatsbürgern und
hier insbesondere Bewohnern der Kaukasus-Republiken, die keine
gültigen Aufenthaltsgenehmigungen vorweisen, ihre Grundrechte. In
einigen Fällen sind Personen in die Orte in der Russischen
Förderation zurückgeschickt worden, die als ihr Wohnort im Ausweis
eingetragen sind. Tschetschenen, die in die Russische Föderation
abgeschoben werden, sind in Gefahr, gegen ihren Willen nach
Tschetschenien gebracht zu werden, wo ihnen schwere
Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre
Völkerrecht drohen. In der gesamten Russischen Föderation werden
Berichten zufolge Tschetschenen, die vor dem Konflikt aus ihrer
Heimatrepublik geflohen sind, nicht mehr als Binnenflüchtlinge
registriert. Ohne diese Registrierung als Binnenflüchtlinge haben
sie jedoch keinen Anspruch auf Unterkunft, Gesundheitsversorgung,
Bildung oder andere Sozialleistungen.
EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe, E-Mails
oder Luftpostbriefe, in denen Sie
- die deutschen Behörden auffordern, Rustam Alimchanow nicht in
die Russische Föderation abzuschieben, da er dort in Gefahr wäre,
misshandelt oder gefoltert werden;
- an die deutschen Behörden appellieren, keine tschetschenischen
Flüchtlinge, die vor dem Konflikt in Tschetschenien geflohen sind,
abzuschieben, solange ihre sichere Rückkehr nicht gewährleistet
werden kann;
- die deutschen Behörden auffordern, sicherzustellen, dass allen
Tschetschenen Zugang zu einem fairen und effektiven Asylverfahren
auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951
gewährt wird.
APPELLE AN:
Landeseinwohneramt Berlin
Friedrich Krause Ufer 24
Referat
IV B2
13353 Berlin (korrekte Anrede: Sehr geehrte Damen und
Herren)
Telefax: 030-9025 9450
Dr. Ehrhart Körting
Senator für Inneres
Klosterstr.
47
10179 Berlin (korrekte Anrede: Sehr geehrter Herr Dr.
Körting)
Telefax: 030-9027 2715
E-Mail:
senator@seninn.verwalt-berlin.de
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge
Außenstelle Berlin
Streitstr. 86
13587 Berlin
(korrekte Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren)
Telefax:
030-3558 2199
KOPIEN AN:
Bundesinnenminister Otto Schily
Alt Moabit 101 D
10559
Berlin (korrekte Anrede Sehr geehrter Herr
Minister)
E-Mail: poststelle@bmi.bund.de
Telefax:
030-3981 2926
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben
Sie in gutem Deutsch.