amnesty international Deutschland Diese Seite drucken


Urgent Action

UA-Nr: UA-EX-037/2002
AI-Index: EUR 23/001/2002
Datum: 03.05.2002

DROHENDE ABSCHIEBUNG / DROHENDE FOLTER

Deutschland / Russische Föderation: Rustam Alimchanow, 20 Jahre alt
amnesty international fürchtet um die Sicherheit des Tschetschenen Rustam Alimchanow [englische Transkription: Rustam Alimkhanov], dessen Asylantrag von den deutschen Behörden als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt worden ist. Rustam Alimchanow ist somit in unmittelbarer Gefahr, in die Russische Föderation abgeschoben zu werden, wo ihm Misshandlung und Folter drohen.

Das Berliner Behandlungszentrum für Folteropfer hat bestätigt, dass Rustam Alimchanow aufgrund eines psychischen Traumas in Folge des ersten und zweiten Tschetschenien-Krieges an einem posttraumatischen Stresssyndrom leidet und suizidgefährdet ist.

Im September 2001 hatte amnesty international Berichte erhalten, denen zufolge die russischen Behörden an Tschetschenen im Alter zwischen 18 und 27 Einberufungsbescheide ausgestellt hat. Während sich Rustam Alimchanow in Deutschland aufhielt, ging am 11. Februar 2002 bei seiner Familie in Tschetschenien sein Einberufungsbefehl zum Dienst in der russischen Armee ein.

Rustam Alimchanow hat erklärt, dass er als Tschetschene aus Gewissensgründen nicht in der russischen Armee dienen könne. Obwohl die Verfassung der Russischen Föderation das Recht auf Wehrdienstverweigerung garantiert, sieht die russische Gesetzgebung dieses Recht nicht vor. amnesty international befürchtet zudem, dass angesichts der weit verbreiteten Praxis der Folterung und Misshandlung von Wehrpflichtigen in der russischen Armee Tschetschenen in besonderer Gefahr sind, misshandelt und gefoltert zu werden.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

amnesty international wendet sich aus verschiedenen Gründen gegen die Abschiebung von tschetschenischen Asylbewerbern in die Russische Föderation. Aufgrund des fortgesetzten Konflikts ist die Republik Tschetschenien in der Russischen Föderation kein sicherer Rückkehrort. Bei wiederholten Angriffen der russischen Sicherheitskräfte in Städten und Dörfern in ganz Tschetschenien sind immer wieder Zivilisten - vor allem junge Männer - Opfer von "Verschwindenlassen", Misshandlung, Folter und staatlichen Morden geworden.

Nach Auffassung von amnesty international kann die Sicherheit von tschetschenischen Binnenflüchtlingen auch außerhalb der Teilrepublik in der Russischen Föderation nicht garantiert werden. Tschetschenen leiden weiterhin unter der Anwendung eines restriktiven Aufenthaltgenehmigungssystems (Propiska). Obwohl dieses System 1991 per Gesetz verboten wurde, und Entscheidungen des russischen Verfassungsgericht dieses Verbot mehrmals bestätigt haben, wird es in den größeren Städten der Russischen Föderation weiterhin angewandt. Angehörige der russischen Sicherheitskräfte führen in den größeren Städten der Russischen Föderation in diskriminierender Weise Ausweiskontrollen durch, um den Aufenthaltsstatus von Personen zu überprüfen. Diese Überprüfungen erfolgen oftmals lediglich aufgrund des Aussehens von Personen, wobei unverhältnismäßig oft Tschetschenen, vor allem junge Männer, sich Kontrollen unterziehen müssen. Oftmals werden die Männer dann in Haft genommen und sind in Gefahr, misshandelt zu werden. In vielen Fällen werden sie erst nach Zahlung eines Bestechungsgelds wieder freigelassen.

Die russischen Behörden verweigern russischen Staatsbürgern und hier insbesondere Bewohnern der Kaukasus-Republiken, die keine gültigen Aufenthaltsgenehmigungen vorweisen, ihre Grundrechte. In einigen Fällen sind Personen in die Orte in der Russischen Förderation zurückgeschickt worden, die als ihr Wohnort im Ausweis eingetragen sind. Tschetschenen, die in die Russische Föderation abgeschoben werden, sind in Gefahr, gegen ihren Willen nach Tschetschenien gebracht zu werden, wo ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht drohen. In der gesamten Russischen Föderation werden Berichten zufolge Tschetschenen, die vor dem Konflikt aus ihrer Heimatrepublik geflohen sind, nicht mehr als Binnenflüchtlinge registriert. Ohne diese Registrierung als Binnenflüchtlinge haben sie jedoch keinen Anspruch auf Unterkunft, Gesundheitsversorgung, Bildung oder andere Sozialleistungen.

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe, E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • die deutschen Behörden auffordern, Rustam Alimchanow nicht in die Russische Föderation abzuschieben, da er dort in Gefahr wäre, misshandelt oder gefoltert werden;
  • an die deutschen Behörden appellieren, keine tschetschenischen Flüchtlinge, die vor dem Konflikt in Tschetschenien geflohen sind, abzuschieben, solange ihre sichere Rückkehr nicht gewährleistet werden kann;
  • die deutschen Behörden auffordern, sicherzustellen, dass allen Tschetschenen Zugang zu einem fairen und effektiven Asylverfahren auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt wird.

APPELLE AN:

Landeseinwohneramt Berlin
Friedrich Krause Ufer 24
Referat IV B2
13353 Berlin (korrekte Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren)
Telefax: 030-9025 9450

Dr. Ehrhart Körting
Senator für Inneres
Klosterstr. 47
10179 Berlin (korrekte Anrede: Sehr geehrter Herr Dr. Körting)
Telefax: 030-9027 2715
E-Mail: senator@seninn.verwalt-berlin.de

Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
Außenstelle Berlin
Streitstr. 86
13587 Berlin (korrekte Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren)
Telefax: 030-3558 2199

KOPIEN AN:

Bundesinnenminister Otto Schily
Alt Moabit 101 D
10559 Berlin (korrekte Anrede Sehr geehrter Herr Minister)
E-Mail: poststelle@bmi.bund.de
Telefax: 030-3981 2926

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Deutsch.


amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36 - E-mail: info@amnesty.de
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