Betreff: [Liste SH] IMSH: Kosovo-Erlass v. 25.6.2002
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Empfänger: mailingliste SH; Liste FRe
Datum: 01. Jul 2002 21:11

Wortlaut des KOSOVO-Erlasses
des Innenministeriums Schleswig-Holstein
vom 25. Juni 2002:
 

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Innenministerium Schleswig-Holstein
Abtlg. IV-6
Dirk Gärtner

Kiel, 25.6.2002

Rückführung von Minderheiten in den Kosovo

Die Ständige Konferenz der Innenminister und- senatoren der Länder hat sich am
6. Juni 2002 in Bremerhaven erneut mit der Frage der Rückführung von Minderheiten in den Kosovo befasst. Den Beschluss der Innenministerkonferenz sowie ein Konzept der UNMIK zur Rückkehr der vertriebenen Personen in das Kosovo (The right to sustainable return, UNMIK vom 21.5.2002)  füge ich zu Ihrer Information bei.

Hervorzuheben ist, dass die Innenminister sich aufgrund des Berichtes des Bundesministeriums des Innern über die zwischenzeitlich mit UNMIK zur Rückführung von Minderheiten in den Kosovo geführten Gespräche einig waren, dass eine weitere generelle Aussetzung der Abschiebung von Angehörigen ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo nicht aufrechterhalten werden kann und ein dauerhaftes Bleiberecht für die Minderheiten aus dem Kosovo ausgeschlossen ist.

Die Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern haben an die Betroffenen appelliert, eine freiwillige Rückkehr in Betracht zu ziehen. Gleichzeitig geht die IMK davon aus, dass die Voraussetzung für eine zwangsweise Rückführung noch im Laufe dieses Jahres gegeben sein werden. Die IMK hat betont, dass im Interesse einer geordneten Rückführung und Aufnahme Abschiebungen nur in Absprache mit UNMIK durchgeführt werden sollen.

Die UNMIK hat jedoch an verschiedenen Stellen - auch gegenüber dem BMI - gebeten, von der zwangsweisen Rückführung von Minderheiten, insbesondere Kosovo-Serben, derzeit noch abzusehen.

UNHCR hat mehrfach darauf hingewiesen, dass der freiwilligen Rückkehr von Angehörigen ethischer Minderheiten aus dem Kosovo angesichts der Situation vor Ort Vorrang einzuräumen ist.

Die Innenministerkonferenz hat weiterhin beschlossen, dass Aufenthaltsbefugnisse für gemischt-ethnische Familien und Ehepaare aus dem Kosovo (früherer IMK Beschluss vom 23.11.2000) nicht mehr verlängert werden. Dieser Personenkreis ist hinsichtlich der Rückführung nunmehr so zu behandeln, wie Familien und Ehepaare, die einer Minderheitengruppe angehören. Meinen Erlass vom 20. Dezember 2000 (IV 606 - 212-29.233.20-21) zur Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen an gemischt-ethnische Familien und Ehen aus Gebieten im Kosovo, die keinen spezifischen Minderheitenschutz gewährleisten, hebe ich hiermit auf. Erteilte Aufenthaltsbefugnisse laufen aus.

Die Duldungen von ausreisepflichtigen Minderangehörigen aus dem Kosovo können daher noch so lange erteilt und verlängert werden, bis im Einzelfall die Rückführung möglich ist bzw. bis keine weiteren Duldungsgründe mehr vorliegen.

Bei der Entscheidung über die Dauer von Duldungen für Angehörige ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo bitte ich, im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten besonders Rücksicht auf eventuelle Erwerbsmöglichkeiten zu nehmen.
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gez. Martin Link
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. T-Online eMail - Anhänge