Betreff: [Liste SH] SH: 16.12.2002, Erlass Afghanistan §54 AuslG
Absender: "Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein" <office@frsh.de>
Empfänger: "mailingliste SH" <liste@www.frsh.de>; "Liste FRe" <fluechtlingsraete@www.proasyl.de>; "Liste Regenbogen" <flucht-migration-info@listserver.regenbogen-hamburg.de>
Datum: 16. Dec 2002 14:14

DOKUMENTATION:

Innenministerium Schleswig-Holstein:

Erlass zu Rückführungen nach Afghanistan;
hier: Anordnung nach § 54 Satz 2 AuslG

Die Ständige Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder hat in ihrer Sitzung am 06.12.2002 über die Rückführung von Flüchtlingen nach Afghanistan beraten und den als Anlage beigefügten Beschluss gefasst. Darin wird gemeinsam mit dem Bundesminister des Innern der Beschluss vom 06.06.2992 bekräftigt, dass Rückführungen vorrangig freiwillig und zunächst weiterhin grundsätzlich nicht zwangsweise in Betracht kommen.

Nach § 54 Satz 2 AuslG ordne ich daher im Einvernehmen mit dem Bundesministe-rium des Innern an, dass Abschiebungen nach Afghanistan für weitere sechs Monate auf der Grundlage meiner Anordnung vom 19.06.2002 ausgesetzt werden.

(...)

Anlage:
Innenministerkonferenz 6.12.2002 in Bremen
Auszug aus den Beschlüssen:
(...)
Rückführung von Flüchtlingen nach Afghanistan

1. Die Innenminister und –senatoren der Länder nehmen den mündlichen Bericht des Bundesministers des Innern über die aktuelle Lage in Afghanistan zur Kenntnis.
2. Die Innenminister und –senatoren der Länder und der Bundesminister des In-nern bekräftigen ihren Beschluss vom 6. Juni 2002 (freigegeben), dass die freiwillige Rückführung afghanischer Staatsangehöriger Vorrang vor der zwangsweisen Rückführung genießt und weiterhin durch geeignete Maßnah-men wirksam unterstützt wird.
3. Die Innenminister und –senatoren der Länder und der Bundesminister des In-nern sind sich darüber einig, dass aufgrund der aktuellen Lage in Afghanistan eine zwangsweise Rückführung zunächst weiterhin grundsätzlich nicht in Betracht kommt. Die Abschiebung von Straftätern und sonstigen Personen, die - nach Maßgabe des Terrorismusbekämpfungsgesetzes - die innere Sicherheit gefährden, ist im Einzelfall möglich.
4. Die Innenministerkonferenz beauftragt die Ausländerreferenten des Bundes und der Länder, aufbauend auf ihren bisherigen Erörterungen im Rahmen der Ausländerreferentenbesprechung, bis zum Frühjahr 2003 ein abgestimmtes Konzept zur Rückführung afghanischer Staatsangehöriger vorzulegen.
(...)

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gez. Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein

Mehr Information zur schleswig-Holsteinischen Weisungslage auf der homepage des Flüchtlingsrates unter: http://www.frsh.de/behoe/behoe.html
 
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