[Abschrift] HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT Aktenzeichen II41 - 23 d (Mi Ko) Bearbeiter/in: Herr Preiß Durchwahl: (06 11) 353-1321 Telefax-. (06 11) 353-1343 Datum: 11. Dezember 2002 Per Telefax An die Ausländerbehörden in Hessen nachrichtlich: Regierungspräsidien 64287 Darmstadt - 35390 Gießen – 34117 Kassel Ausländer- und Asylrecht; Minderheiten aus dem Kosovo Erlass vom 06. September 2002 Den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 6. Dezember 2002 zur Rückführung in das Kosovo übersende ich zur Kenntnisnahme und mit der Bitte, die Betroffenen anlässlich Vorspracheterminen über den wesentlichen Inhalt zu informieren. Da bis zum Zustandekommen des. memorandum of understanding mit UNMIK (= Ziffer 7) noch einige Zeit vergehen dürfte, kann die Abschiebung von ausreisepflichtigen Minderheitsangehörigen, die bereits in einem Arbeitsverhältnis stehen bis zum 30. Juni 2003, im übrigen bis zum 28. Februar 2003 ausgesetzt werden. Im Auftrag (Preiß)