Neue Todesurteile in Iran befürchtet
Paris Nach den vier Todesurteilen gegen angebliche Anstifter der Studentenunruhen vom Juli stellt sich in Iran dringender als zuvor die Frage nach Macht und Recht. Eine eventuelle Begnadigung kann nun zum Gegenstand zäher Verhandlungen zwischen den Verfechtern einer harten Linie und dem Reformflügel von Präsident Mohammed Chatami werden. Sein Ruf im Inland wie im Ausland verträgt keine vollstreckten Todesurteile. Dies würde noch mehr im Falle der 13 iranischen Juden gelten, die nach den Worten des Chefs des Revolutionsgerichts von Teheran, Gholamhossein Rahbarpur, bereits der Spionage für Israel überführt sind. Möglich ist indessen auch, dass die Todesurteile für die Konservativen ein Mittel sind, die Studenten und Gleichgesinnten wenige Wochen vor dem Ende der Ferien zu provozieren. Weitere Proteste könnten Chatami in die Enge treiben.
Sowohl die Namen der zum Tode verurteilten Studentenanführer als auch der Zeitpunkt ihres Prozesses sind unbekannt. Sie wurden in einem Geheimverfahren abgeurteilt. Zwei der Todesurteile hat der Oberste Gerichtshof bestätigt, zwei noch nicht. Laut Mitteilung Rahbarpurs werden derzeit weitere Fälle untersucht, in denen schwere Strafen zu erwarten sind. Von 1500 verhafteten Studenten und Sympathisanten seien 500 freigelassen worden; in weiteren 20 Fällen habe es Freispruch gegeben, während 45 Angeklagte zu Haft oder Geldstrafen verurteilt worden seien. Für 200 Verhaftete stehe das Urteil noch aus. Gegen die übrigen 800, die offenbar gegen Kaution freigelassen wurden, sind die Verfahren gleichfalls im Gang.
Rahbarpur schloss nicht aus, dass einige Beschuldigte Verbindungen zur Freiheitspartei hätten. Diese vom früheren Premierminister Mehdi Basargan gegründete Partei ist eine der wenigen geduldeten Oppositionsgruppen. Auch von Verbindungen Inhaftierter zur Mellat-Partei, zu den Pan-Iranisten sowie zur Vereinigung von Studenten und Universitätsabsolventen sprach der Richter. Der Anführer jener Vereinigung, Manutscher Mohammadi, war vor wenigen Wochen im Fernsehen mit einem Geständnis vorgeführt.
Im Gegensatz zum Eifer, den die Justiz gegen die Studenten
entwickelt, steht ihre Gelassenheit in anderen
Fällen: Nicht verurteilt sind bisher die
Schläger, die in Studentenheimen wüteten, obwohl
sie es waren, welche die landesweiten Proteste vom Sommer
in Gang gebracht hatten. Nicht verurteilt sind vor allem
jene Geheimdienst-Agenten, die im vergangenen Jahr eine
Anzahl dissidenter Intellektueller ermordet haben.
SZonNet: Alle Rechte vorbehalten -
Süddeutscher Verlag GmbH, München



