ࡱ>   !"#$%&Root Entry FUCompObjnWordDocumentcAObjectPool11  FMicrosoft Word 6.0-Dokument MSWordDocWord.Document.69q_Oh+'0$Hl     Dh #G:\WORD6\WINWORD5.DOT\AI-BRIEF.DOTChinaVG GelsenkirchenVermgensstraftatenܥe5e2cA.<<<<<<<,=,=,=,=,=<= F=,=Y@>\=`="==== = =====)="?";@@T@xY@<=====Y@=<<=\=====<=<==<=,<<<<===*= Verwaltungsgericht Gelsenkirchen -11a. Kammer- z.Hd. Frau Becker Postfach 10 01 55 45801 Gelsenkirchen 23.6.1999 24.08.1999 ASA 17-99.075 11a K 8508/93.A Verwaltungsstreitverfahren eines chinesischen Staatsangehrigen Sehr geehrte Frau Becker, amnesty international hat keine Mglichkeit, die Echtheit von Dokumenten zu berprfen. Wir knnen lediglich auf bereinstimmungen mit und Abweichungen von uns vorliegenden Vergleichsdokumenten hinweisen. Ein solches steht uns nicht zur Verfgung. Auch ist hier die bezeichnete Kreditgenossenschaft Renzhuang nicht bekannt. Die Fragen1 c bis 1e knnen wir wie folgt beantworten: Frage 1c):Wird die Nichtrckzahlung eines Darlehens eines staatlichen Kreditinstituts als wirtschaftlicher Schaden fr den Staat aufgefasst, strafrechtlich sanktioniert und welche Sanktionen sind gegebenenfalls zu erwarten? Da das chinesische Strafrecht nicht danach unterscheidet, ob man einem staatlichen oder einem genossenschaftlichen Unternehmen Schaden zufgt, drfte die Nichtrckzahlung eines derartigen Darlehens als ein wirtschaftlicher Schaden fr den Staat aufgefasst werden. Letztlich sind in China alle Unternehmensformen, also selbst die privaten, mit dem gesamtwirtschaftlichen System verbunden, so dass von Wirtschaftsstraftaten gegenber Unternehmen fast immer zumindest indirekt auch ein sogenannter volkswirtschaftlicher Schaden entstehen wird. Im vorliegenden Fall knnten mglicherweise die 224 Abs. 3 bis 5 sowie 266 des chinesischen Strafgesetzbuches (chStGB) Anwendung finden. Diese Vorschriften gehen jedoch in ihren Formulierungen meist von einer vorstzlichen Nichtrckzahlung, d.h. einer betrgerischen Absicht, aus. Die Mglichkeit, dass jemand schlichtweg zahlungsunfhig ist, wird vom Gesetz nicht in Betracht gezogen. Die Straftatbestnde lauten wie folgt: 224 chStGB: Wer bei Vorliegen eines der folgenden Flle mit der Absicht rechtswidriger Zueignung im Verlauf des Abschlusses oder der Erfllung eines Vertrages die andere Vertragspartei um Vermgenswerte betrgt, wird unter der Voraussetzung, dass es sich um eine verhltnismig groe Summe handelt, mit zeitiger Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Gewahrsam bestraft, zugleich oder in selbststndiger Weise wird er mit Geldstrafe belegt; handelt es sich um eine erheblich groe Summe oder liegen andere ernste und schwerwiegende Tatumstnde vor, ergeht zeitige Freiheitsstrafe von drei Jahren bis zehn Jahren, zugleich wird Geldstrafe verhngt; handelt es sich um eine besonders erhebliche Summe oder liegen andere besonders ernste und schwerwiegende Tatumstnde vor, ergeht zeitige Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren oder lebenslange Freiheitsstrafe, zugleich wird Geldstrafe oder Einziehung des Vermgens verhngt: 3) wer, ohne dass er zur tatschlichen Erfllung (des gesamten Vertrages) in der Lage ist, mit der Methode, vorerst einen Vertrag in Hhe einer kleinen Quote zu erfllen bzw. den Vertrag teilweise zu erfllen, die andere Vertragspartei dazu verleitet, Abschluss und Erfllung eines Vertrages weiterhin vorzunehmen; 4) wer nach Empfang der von der anderen Vertragspartei geleisteten Waren, Kaufpreisbeitrge, Vorauszahlungen oder Garantievermgen(swerte) flieht bzw. untertaucht; 5) wer mit anderen Methoden die andere Vertragspartei um Vermgenswerte prellt. 266 chStGB: Wer in bezug auf in ffentlichem oder privatem Eigentum stehende Vermgenswerte und Sachen Betrug begeht, wird bei Vorliegen einer verhltnismig groen Wertsumme mit zeitiger Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Gewahrsam oder berwachung, bestraft, zugleich oder in selbststndiger Weise wird er mit Geldstrafe belegt; handelt es sich um eine erheblich groe Wertsumme oder liegen andere ernste und schwerwiegende Tatumstnde vor, ergeht zeitige Freiheitsstrafe von drei Jahren bis zu zehn Jahren, zugleich wird Geldstrafe verhngt; handelt es sich um eine besonders erhebliche Wertsumme oder liegen andere besonders ernste und schwerwiegende Tatumstnde vor, ergeht zeitige Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren oder lebenslange Freiheitsstrafe, zugleich wird Geldstrafe oder Einziehung des Vermgens verhngt. Falls im vorliegenden Gesetz anderweitige Bestimmungen vorgesehen sind, wird gem der entsprechend anderen Bestimmung verfahren. Frage 1d: Drohen in einem chinesischen Gefngnis krperliche Misshandlungen und Folter im Rahmen einer Inhaftierung? In welchem Umfang? Drohen diese jedem Insassen oder nur bestimmten Personenkreisen? Eine genaue Einschtzung, in welchem Umfang krperliche Misshandlungen und Folter in chinesischen Gefngnissen im Rahmen einer Inhaftierung drohen, ist amnesty international nicht mglich. Aus den der Organiation vorliegenden Informationen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass Folter und Misshandlung, obwohl strafrechtlich verboten, weit verbreitet sind (siehe amnesty international, Lnderkurzbericht vom 25.7.1999, S. 3). amnesty international hat im Jahre 1992 den Fall des Bauern Hu Hai aus der Provinz Hubei dokumentiert, der sich gegen willkrliche Abgabeforderungen gewehrt hatte und in der Haft schwer misshandelt wurde. Soweit unsere Organisation feststellen konnte, sind etwa Personen aus sozial niedrigen Schichten und/oder mit geringer Schulbildung eher gefhrdet, in der Haft und durch die Polizei willkrlich misshandelt zu werden, selbst wenn keine politisch motivierte, tatschliche oder vermutete Straftat vorliegt (siehe hierzu: ai-Bericht Peoples Republic of China-Appeal on behalf of Hu Hai von Juni 1992, AI-Index: ASA 17/38/92). Zur Ihrer Frage, wie die Ausfhrung, festgenommene Personen werden routinemig Folterungen unterworfen, in der Auskunft von amnesty international ASA 17-98.087 an das VG Leipzig vom 9.6.1998 zu verstehen ist und auf welchem Erkenntnismaterial unsere Einschtzung beruht, mchten wir anmerken, dass wir in unserer genannten Stellungnahme einerseits exemplarische Flle, die die Unberechenbarkeit der Anwendung von Misshandlung und Folter von sich in staatlichem Gewahrsam befindenden Personen durch Amtstrger verdeutlichen und andererseits offizielle Zahlen ber Beschwerden von Folter und Misshandlungen in der Haft, aufgefhrt haben (siehe ergnzend hierzu: ai-Bericht: Peoples Republic of China-Summary of Amnesty Internationals Concerns, vom Februar 1998; AI-Index: ASA 17/06/98, S. 14 ff). amnesty international beobachtet und berichtet seit vielen Jahren kontinuierlich ber die willkrliche Anwendung von Haft, Misshandlung und Folter in der Volksrepublik China. Die Arbeitsweise unserer Organisation sieht vor, Informationen und Berichte aus einer Vielzahl von Quellen zu sammeln und auszuwerten. Diese Quellen umfassen unter anderem Zeitungen und Zeitschriften, Regierungsbulletins, Aufzeichnungen von Rundfunksendungen, Berichten von Rechtsanwlten, Journalisten und Flchtlingen, Berichte verschiedener Menschenrechtsorganisation, humanitren und exilpolitischen Organisationen sowie Zeugenaussagen von ehemals inhaftierten, misshandelten und gefolterten Personen, Briefe von Gefangenen und deren Angehrigen. amnesty international ist in seinen Dokumentationen zur Menschenrechtssituation in der Volksrepublik China stets darum bemht zu betonen, dass bei den Haftbedingungen in China ein hohes Ma an Willkr herrscht, was zu Folterungen von Gefangenen fhrt. Da es sich um Willkr handelt, besteht diese Gefhrdung gewissermaen tglich. Darber hinaus ist es lediglich mglich, den jeweiligen Gefhrdungsgrad bestimmter Personenkreise noch etwas genauer einzuschtzen. So drften bspw. politische Gefangene gefhrdeter sein, Opfer von Misshandlung und Folter zu werden, als normale Strafgefangene. Frage1e: Welche Strafe droht einer Person, die einem - von vier- Mitarbeitern des oben aufgefhrten Bankinstituts bei einem Hausbesuch, im Rahmen dessen die vorzeitige Rckzahlung eines Darlehens gefordert wurde, mittels einer Bratpfanne eine schwere Gehirnerschtterung beigebracht hat? Zur Beantwortung dieser Frage wre die Klrung der folgenden Umstnde betreffend die Zahlungsaufforderung von nicht geringer Bedeutung: So stellt sich z.B. die Frage, warum eine vorzeitige Rckzahlung des Darlehens gefordert wurde und ob dies mit dem Darlehensvertrag vereinbar gewesen wre, oder ob es sich hier um ein willkrliches Vorgehen des genossenschaftlichen Bankinstitutes handelt. Im Widerspruch zur vorzeitigen Rckzahlung steht die Formulierung in der Zahlungsaufforderung, wonach es sich um eine Fristberschreitung handelt. Auch wre zu fragen, warum es zu dem Besuch dieser vier Mitarbeiter gekommen ist, wenn in der Zahlungsaufforderung als Sanktionen Lohneinzug bzw. ein gerichtliches Verfahren angedroht werden. Ungeachtet dieser ungeklrten Umstnde knnten folgende Straftatbestnde im Falle des Klgers zur Anwendung kommen: 234 chStGB: Wer eine andere Person vorstzlich an Krper oder Gesundheit beschdigt, wird mit zeitiger Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Gewahrsam oder berwachung bestraft. Wird bei Begehung der im vorhergehenden Absatz bestimmten Straftat die schwere Verletzung eines Menschen bewirkt, wird auf zeitige Freiheitsstrafe von drei Jahren bis zu zehn Jahren erkannt; wird der Tod eines Menschen bewirkt oder mit einem besonders grausamen Mittel eine schwere Verletzung eines Menschen bewirkt, welche ein ernstes oder schwerwiegendes Gebrechen oder Leiden des Betreffenden verursacht, wird auf zeitige Freiheiststrafe von mindestens zehn Jahren, lebenslange Freiheitsstrafe oder Todesstrafe erkannt. Falls im vorliegenden Gesetz anderweitige Bestimmungen vorgesehen sind, wird gem der entsprechend anderen Bestimmung verfahren. Der letzte Satz des 234 chStGB, der auch an anderen Stellen des chinesischen StGB regelmig wiederkehrt, lsst sich nach unserer Auffassung auch politisch lesen. Wenn die Krperverletzung bspw. im Rahmen einer Straftat geschieht, die nach Einschtzung der chinesischen Justiz unter den Abschnitt I (Straftaten, die die Nationale Sicherheit gefhrden) fallen, kommen andere, meist strafverschrfend wirkende Artikel zur Anwendung. Dies scheint im vorliegenden Fall jedoch nicht zuzutreffen. In Betracht kommen knnte weiterhin eine Bestrafung wegen einer Straftat, die die Ordnung der gesellschaftlichen (=ffentlichen) Verwaltung beeintrchtigt, so etwa nach 277 chStGB, der wie folgt lautet: 277 chStGB: Wer mit Methoden der Gewalt oder Drohung Mitarbeiter staatlicher Behrden daran hindert, gem Gesetz ihre Dienstpflichten wahrzunehmen, wird mit zeitiger Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Gewahrsam, berwachung oder Geldstrafe bestraft. (...) Die weiteren Passagen dieser Vorschrift behandeln Straftaten gegenber Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses oder eines Provinzkongresses, gegenber Rot-Kreuz-Mitarbeitern bei Naturkatastrophen und gegenber Staatssicherheitsorganen. Diese drften im vorliegenden Fall, soweit aus der Anfrage ersichtlich, nicht einschlgig sein. 293 chStGB: Wer mit einer der folgenden Handlungen Streit provoziert und die gesellschaftliche (=ffentliche) Ordnung sabotiert, wird mit zeitiger Freiheitsstrafe bis zu fnf Jahren, Gewahrsam oder berwachung bestraft; 1) wer einen anderen mutwillig (nieder)schlgt, wobei die Tatumstnde verwerflich sind; 2) wer einen anderen verfolgt, in die Enge treibt oder beschimpft, wobei die Tatumstnde verwerflich sind; 3) wer (in) ffentliche (m) oder private(m Eigentum stehende) Vermgenswerte und Sachen zwangsweise in Beschlag nimmt und hartnckig beansprucht oder sie mutwillig beschdigt bzw. zerstrt oder (fr sich) verwertet, wobei die Tatumstnde verwerflich sind; Falls sich der Klger durch Flucht der strafrechtlichen Verfolgung wegen der von ihm begangenen Krperverletzung entzogen hat, kmen straferschwerende Umstnde hinzu. So regelt 69 chStGB das Strafma fr mehrere gleichzeitig begangene Straftaten (Verbundene Bestrafung mehrerer Straftaten). Mit freundlichen Gren gez. China-Koordinationsgruppe f.d.R. Susanne Jesih Referat fr politische Flchtlinge SEITE  - SEITE 4 - .AnSummaryInformation((Susanne JesihSusanne Jesih@zk@@@ܬv|@J&Microsoft Word 6.014~^' 6   "k%y%h+w+--112222 2 22222222:2uP uDPU]c UV]c UV]c]c$'5GYmwxyEF}~^{' ( ) 6 m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%cm%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%x$1%%1%xj$?1%& 1%x$  ; "k%y%&(*h+w+m,---..`/`0111111111111xx*122222222Um%`%K@Standarda&A@&Absatz-Standardschriftart$@$ Kopfzeile p#)@ Seitenzahl" @"Fuzeile p#/2!   )$/  !:2 12/!!! DDE_LINK2/./* Susanne JesihH:\ASYL\ASYL-GA\99075.DOC@Canon LBP-8 IIIT\\Ai-d\LBP_8IIITCAPPWCanon LBP-8 IIIT' 4d,, n2(P<G2`47Canon LBP-8 IIIT' 4d,, n2(P<G2`47.>Times New Roman Symbol &Arial Syntax"18F8&Z8&|!x"G:\WORD6\WINWORD5.DOT\AI-BRIEF.DOTChinaVG GelsenkirchenVermgensstraftaten Susanne Jesih Susanne Jesih