ࡱ> ()  !"#$%&'*+,-./01Root Entry Fr;CompObjnWordDocument{WObjectPoolfr;fr;  FMicrosoft Word 6.0-Dokument MSWordDocWord.Document.69q_Oh+'0$ H l   D h#G:\WORD6\WINWORD5.DOT\AI-BRIEF.DOTAnrede Imke Dieren Imke Dieren@4^Qܥe5eiG{WIDRRRRRRRrSrS"SSSS S ST T T T)3T"UU"wVVT'WTVRS$'SSSSVSRRSrSSSSSRSRSTR S6RRRRSTSTS Verwaltungsgericht Mainz 7. Kammer z.Hd. Herrn Ermlich Postfach 41 06 55031 Mainz 04.06.1999 19.08.1999 MDE 12-99.069 7 K 91/99.MZ Verwaltungsstreitsache eines gyptischen Staatsangehrigen Sehr geehrter Herr Ermlich, Ihre o.g. Anfrage beantwortet amnesty international wie folgt: 3. Wie ist die Muslim-Bruderschaft im Gefge islamischer Gruppen in gypten einzuordnen? Mssen ihre Mitglieder bzw. Sympathisanten mit Repressalien bis hin zu politischer Ver- folgung rechnen? Neben der Muslim-Bruderschaft (jamaa al-ikhwan al-muslimin) treten in gypten gegenwrtig v.a. zwei weitere einflureiche islamistische Gruppierungen in Erscheinung. Es handelt sich dabei um die bewaffneten Gruppen al-Gihad (Heiliger Krieg) und al-Gamaa al-Islamiya (Islamische Gruppe). Im Gegensatz zur Muslim-Bruderschaft rekrutieren diese beiden Gruppen ihre Anhnger vorwiegend aus lndlichen Gegenden. Ihre Mitglieder und Sympathisanten sind v.a. junge Leute, die - wie auch die Moslem-Brder - einen islamistischen Staat auf der Grundlage des Sharia-Rechts anstreben. Ende der 70er Jahre grndete eine Gruppe junger islamistischer Aktivisten, v.a. Studenten der Asyut Universitt in Obergypten, die al-Gihad. 1983 trat die al-Gamaa al-Islamiya das erste Mal in Erscheinung. Diese Gruppe hat einen politischen und einen militrischen Flgel. Der geistige Fhrer der letztgenannten Gruppe wurde im Oktober 1995 in den USA zu lebenslanger Haft verurteilt und befindet sich dort z.Zt. im Gefngnis. Zur Durchsetzung ihrer Ziele wenden sowohl al-Gihad als auch al-Gamaa al-Islamiya Gewalt an, die sich u.a. gegen Zivilisten richtet. Al-Gihad, die kleinere Gruppe von beiden, konzentriert ihre Aktivitten vorwiegend auf die Hauptstadt Kairo. Sie ist verantwortlich fr bergriffe auf hochrangige Regierungs- und Militrangehrige wie z.B. auch fr die Entfhrungsversuche der drei Minister Safwat al-Sharif im Mrz 1993, Hassan al-Alfi im August 1993 und Dr Atef Sidqi im November 1993. Al-Gamaa al-Islamiya ist insbesondere in Obergypten aktiv. Sie ist verantwortlich fr bergriffe gegenber koptischen Christen, Touristen, Polizeibeamten und Angehrigen des Staatssicherheitsdienstes (State Security Investigation Department - SSI). Die Gewalt beider Gruppen richtet sich ebenso gegen Intellektuelle wie bspw. den Nobelpreistrger fr Literatur Nagib Mahfouz oder den Universittsprofessor Dr Nasr Hamed Abu Zeid, der bisher nicht Opfer von Anschlgen wurde, gegen den jedoch diesbezgliche Drohungen weiter aufrechterhalten werden. Im Juli 1997 sprachen sich fnf Fhrer der al-Gamaa al-Islamiya whrend ihres Prozesses vor einem Militrgericht gegen die weitere Anwendung von Gewalt aus. Diese Erklrung wurde unter fhrenden Mitgliedern dieser Gruppe kontrovers diskutiert. Im November 1997 wurden bei einem der grten Massaker in gypten, in Luxor, 58 Touristen, zwei Polizeibeamte und zwei lokale Reisefhrer gettet. Fr diesen schweren bergriff erklrte sich die al-Gamaa al-Islamiya verantwortlich. Die gyptische Regierung reagierte auf die bergriffe der al-Gihad und der al-Gamaa al-Islamiya in der Vergangenheit hufig ihrerseits mit schweren Menschenrechtsverletzungen an tatschlichen und vermeintlichen Anhngern dieser beiden bewaffneten Gruppen. Bspw. nach dem Mord von Dr Rifat al-Mahgoub, damaliger Sprecher des gyptischen Parlaments, in Kairo am 12. Oktober 1990 durch die al-Gamaa al-Islamiya wurden Tausende islamistische Aktivisten verhaftet. In den Jahren 1991 und 1992 kam es immer wieder zu Massenverhaftungen von tatschlichen und vermeintlichen Mitgliedern und Sympathisanten islamistischer Gruppen, insbesondere von al-Gihad und al-Gamaa al-Islamiya. Die meisten der festgenommenen Personen wurden nach einigen Monaten im Gewahrsam ohne Anklage oder Gerichtsverhandlung freigelassen. Andere wurden jedoch weiterhin ohne Anklage und Verfahren in Administrativhaft festgehalten oder vor den Obersten Staatssicherheitsgerichten gem der Notstandsgesetze (Emergency State Supreme Security Court - ESSSC) und seit Ende 1992 vor Militrgerichten angeklagt. Die Prozesse vor diesen Gerichten entsprechen nicht den international anerkannten Standards fr ein faires Verfahren. Islamistische Gefangene werden im Hauptquartier des SSI am Lazoghly-Platz in Kairo und in anderen Dienststellen des SSI, auf Polizeiwachen und bisweilen auch in Gefngnissen systematisch gefoltert. Zu den angewandten Foltermethoden gehren hauptschlich Elektroschocks, Schlge, das Aufhngen an Hand- und Fugelenken, Verbrennungen mit Zigaretten sowie verschiedene Formen der psychischen Folter wie Todesdrohungen oder die Androhung der Vergewaltigung oder des sexuellen Mibrauchs. Auch in den Folgejahren wurden Anhnger der al-Gihad und der al-Gamaa al-Islamiya verhaftet. Tausende befinden sich auf der Grundlage des Artikels 3 der Notstandsgesetze weiterhin ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft, manche seit etwa acht Jahren. Unter ihnen sind mglicherweise gewaltlose politische Gefangene. Andere befinden sich aufgrund ihrer Verurteilung zu langjhrigen Haftstrafen im Gefngnis. Zahlreiche Todesurteile wurden verhngt und vollstreckt. Viele werden trotz eines Freispruchs unrechtmig festgehalten. Obwohl es weiterhin zu gewaltsamen Auseinandersetzungen der gyptischen Sicherheitskrfte mit den beiden vorgenannten bewaffneten islamistischen Gruppen kommt, ist die politisch motivierte Gewalt in gypten seit Anfang 1998 zurckgegangen. Der 1981 verhngte Ausnahmezustand blieb hingegen in Kraft. Im Februar 1998 verffentlichte die al-Gamaa al-Islamiya eine Erklrung, in der sie ihre Bereitschaft uerte, keine Gewalt mehr anzuwenden. Seit Januar 1998 wurden Berichten zufolge mindestens 2.000 islamistische Gefangene freigelassen. 1998 waren dennoch bewaffnete islamistische Gruppen fr schwere Menschenrechtsverste verantwortlich. Im August 1998 wurden mindestens neun Zivilisten von bewaffneten Mnnern gettet, von denen man annimmt, da sie der al-Gamaa al-Islamiya angehrten. Im August 1998 bspw. wurden drei koptische Christen in Samalut in der Provinz Minya direkt vor ihrem Haus von mutmalichen Mitgliedern dieser Gruppe erschossen. Staatliche Stellen gehen nach wie vor hart gegen tatschliche und vermeintliche Anhnger der al-Gihad und der al-Gamaa al-Islamiya vor. Am 18. April 1999 verkndete das Oberste Militrgericht die Urteile in dem als Rckkehrer aus Albanien bekannten Proze. Den 107 Angeklagten wurde vorgeworfen, Mitglied in der al-Gihad zu sein. Neun der Angeklagten wurden in Abwesenheit zum Tode und 78 Personen zu Haftstrafen verurteilt. Die brigen Personen wurden freigesprochen. Nach gyptischem Recht kann ein von einem Militrgericht in Abwesenheit verhngtes Urteil jederzeit ohne Neuverhandlung vollstreckt werden, sobald die zum Tode verurteilte Person verhaftet oder aus einem anderen Land an gypten ausgeliefert worden ist. Einige der Angeklagten hatten whrend des Prozesses den Vorwurf erhoben, gefoltert und so zu Gestndnissen gezwungen worden zu sein. Sie waren zuvor mehrere Monate lang whrend ihrer von den Behrden nicht besttigten Incommunicado-Haft (Haft ohne Kontakt zur Auenwelt) vom SSI verhrt worden. Im Gegensatz zu den bewaffneten islamistischen Gruppen al-Gihad und al-Gamaa al-Islamiya hat die Muslim-Bruderschaft nach Erkenntnissen von amnesty international in letzter Zeit weder Gewalt befrwortet noch in irgendeiner Weise untersttzt. Vielmehr hat sie die Gewalt der vorgenannten islamistischen Gruppierungen verurteilt. Die Muslim-Bruderschaft versucht sich von diesen abzugrenzen. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, da es eine gewisse Grauzone zwischen den gewaltbereiten Gruppen und der Muslim-Bruderschaft gibt. Die Muslim-Bruderschaft ist vermutlich die grte oppositionspolitische islamische Kraft in gypten. Sie wurde 1928 von dem Lehrer Hassan al-Banna gegrndet. Ihr Ziel ist es, die gyptische Gesellschaft mittels Bildungsprogrammen und anderen sozialen Aktivitten zu reislamisieren. Die Muslim-Bruderschaft hatte bisher nie die Mglichkeit, sich als politische Partei zu etablieren. Sie ist daher eher als soziale Bewegung zu bezeichnen, obwohl einige ihrer Mitglieder in der Vergangenheit an den Wahlen zum Parlament teilgenommen haben. Anhnger dieser Bewegung sind sehr stark in Vereinigungen wie der gyptischen Anwaltskammer, der Medizinervereinigung oder des Ingenieurverbandes vertreten, so da diese regelrecht als Hochburgen der Muslim-Brder bezeichnet werden knnen. Darber hinaus unterhlt die Muslim-Bruderschaft zahlreiche Wohlttigkeitsorganisationen. Seit 1996 versucht allerdings eine jngere Generation der Muslim-Brder eine politische Partei unter dem Namen al-Wasat (Das Zentrum) zu etablieren. Anfang Juni 1999 wurde dieser Partei jedoch die Zulassung verwehrt. Seit 1954 ist die Muslim-Bruderschaft in gypten verboten, wurde allerdings zunchst lange Zeit weitgehend toleriert. Seit 1992 gehen die staatlichen Krfte in gypten jedoch gegen die Hochburgen der Muslim-Bruderschaft, wie bspw. den Ingenieurverband, vor. 1995 wurden die Anwaltskammer und der Ingenieurverband vom gyptischen Staat unter Zwangsverwaltung gestellt. amnesty international hat bspw. Kenntnis von fnf der Organisation namentlich bekannten Personen, die sdlich von Kairo im Mazraat-Tora Gefngnis inhaftiert sind, nachdem sie 1995 bzw. 1996 wegen ihrer Zugehrigkeit zur Muslim-Bruderschaft zu Haftstrafen verurteilt worden waren. Unsere Organisation betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene. Sieben ebenfalls in diesen Prozessen verurteilte Personen wurden im Mrz, April und Juni 1999 nach Ablauf ihrer Haftzeit freigelassen. 1998 wurden mehr als 100 vermeintliche Mitglieder der Muslim-Bruderschaft festgenommen und vielfach monatelang in Gewahrsam festgehalten. Am 09. Februar 1999 wurden fnf Muslim-Brder, die im Oktober 1998 verhaftet worden waren, freigelassen. Am 04. Januar 1999 wurden fnf angebliche Mitglieder der Muslim-Bruderschaft in Dessouq in der Provinz Kafr al-Sheykh verhaftet. Am 14. Februar 1999 wurde der Arzt und frhere politische Gefangene Dr Ibrahim Khalil al-Zafarani, der erst im Mrz 1998 aus dem Gewahrsam freigelassen wurde, mit anderen acht Mitgliedern des Beratungsrates Maglis al-shoura der Muslim-Bruderschaft verhaftet. Die Gruppe hatte ein unerlaubtes Treffen im Haus eines der festgenommenen Personen abgehalten. Dr Ibrahim Khalil al-Zafarani wurde zunchst in den Rumlichkeiten des SSI in Alexandria festgehalten und am 15. Februar 1999 in das Mazraat-Tora Gefngnis berstellt. Er wurde wegen der Zugehrigkeit zu einer geheimen Organisation, die entgegen den Gesetzen etabliert worden ist, und des Besitzes von Flugblttern, die die Ideen dieser Gruppe frdern angeklagt. Dr Ibrahim Khalil al-Zafarani hat nach Informationen von amnesty international nie Gewalt befrwortet oder angewandt. Am 22. Februar 1999 wurden in Asyut zwei angebliche Muslim-Brder festgenommen. Beobachter sind der Ansicht, da die Festnahmen von Muslim-Brdern im Januar und Februar 1999 - amnesty international hat in dieser Zeit 24 Verhaftungen registriert - im Zusammenhang mit den fr November 2000 geplanten Parlamentswahlen stehen. 1. Haben Sie Anhaltspunkte darber, da Juristen, die Mitglieder der Muslim-Bruderschaft bzw. islamischer Gruppierungen vor Gericht vertreten, mit Repressalien seitens der gypti- schen Sicherheitsbehrden zu rechnen haben? Wenn ja, wie stellen sich diese Repressalien dar? Ist es denkbar, da diese Personen mit fingierten Anklagen berzogen werden kn- nen? amnesty international ist konkret kein Fall eines Juristen bekannt, der aufgrund seines beruflichen Einsatzes fr Mitglieder der Muslim-Bruderschaft staatlichen Verfolgungsmanahmen ausgesetzt war. Auch der konkrete Fall des Klgers war uns bisher nicht bekannt geworden. Unsere Organisation hat jedoch Kenntnis von Rechtsanwlten, die unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer der bewaffneten islamistischen Gruppen festgenommen wurden. Die Kanzlei des Anwalts Abd al-Harith Mohammad Madani wurde am 26. April 1994 durch Sicherheitskrfte durchsucht. Er wurde festgenommen. In der Zweigstelle des SSI in Giza wurde er so schwer gefoltert, da er am 27. April 1999 in das Qasr al-Aini Krankenhaus in Kairo gebracht werden mute. Berichten zufolge starb er dort noch am selben Tag. Abd al-Harith Mohammad Madani hatte als Anwalt viele islamistische politische Gefangene verteidigt. Darber hinaus war er Mitglied der gyptischen Anwaltskammer und der gyptischen Organisation fr Menschenrechte (Egyptian Organization for Human Rights - EOHR). Ihm war vorgeworfen worden, Verbindungsmann zwischen im Exil lebenden Fhrern verbotener bewaffneter islamistischer Gruppen und im Land verbliebenden Mitgliedern dieser Gruppen zu sein. Nach dem Tod von Abd al-Harith Mohammad Madani wurden in gypten weitere Rechtsanwlte willkrlich festgenommen und inhaftiert. Am 18. Mai 1994 wurden bspw. neun Anwlte von der Polizei verhaftet. Unter ihnen waren Salah Salem, Muntasar al-Zayyat, Qamar Moussa, Mohammad Hamdan, Mahmoud Riyadh und Gamal Tag al-Din, von denen bekannt war, da sie islamistische politische Gefangene anwaltlich vertreten. Berichten zufolge wurden sie angeklagt geplant zu haben, sich zu versammeln, zu demonstrieren, sich der Staatsgewalt zu widersetzen und die ffentliche Ordnung zu stren. Das in dem Proze vorgelegte Beweismittel mu als unzureichend bezeichnet werden. Gegen Ende 1997 befanden sich mindestens 53 Rechtsanwlte z.T. seit bis zu sieben Jahren ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft. Vier von ihnen wurden erst im Juni 1997 festgenommen. Ihnen wurde offenbar vorgeworfen, Mitglied in der al-Gamaa al-Islamiya zu sein. Sie wurden der Verschwrung zur Ermordung eines Richters der zivilen Justiz und anderer Staatsbediensteter sowie wegen der Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation angeklagt. KhalafAbd al-Rauf wurde in dem Verfahren vor dem Obersten Militrgericht am 01. Februar 1998 zu einer fnfjhrigen Haftstrafe verurteilt. Al-Shazli Obeid al-Saghier, Radhwan al-Tuni und Mostafa al-Sayyid wurden im gleichen Verfahren freigesprochen, jedoch weiterhin in Haft festgehalten. amnesty international hat bisher keine Berichte erhalten, denen zufolge politisch miliebigen Personen fingierte Straftaten, bspw. im Zusammenhang mit Drogen, zur Last gelegt wurden. Oppositionelle werden nach unseren Erkenntnissen i.d.R. politischer Straftaten wie z.B. der Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation angeklagt. Wir mchten allerdings darauf hinweisen, da Drogenmibrauch und -handel nach gyptischem Recht mit der Todestrafe geahndet werden kann. 2. Wie stellen sich derzeit die Haftbedingungen in gyptischen Gefngnissen dar? Die Haftbedingungen in gyptischen Gefngnissen kommen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleich. Viele Gefngnisse des Landes sind erheblich berbelegt, schlechte Nahrungsmittelversorgung ist weit verbreitet. Aufgrund unzureichender hygienischer Bedingungen und medizinischer Unterversorgung treten in den Haftanstalten immer wieder Erkrankungen wie Tuberkulose, Hautkrankheiten und Lhmungserscheinungen an den Gliedmaen auf. Der Journalist Abd al-Munim Gamal al-Din Abd al-Munim, der seit etwa sechs Jahren unrechtmig inhaftiert ist, hatte sich als Folge der schlimmen Haftbedingungen im berchtigten al-Wadi al-Gadid Gefngnis ein Nierenleiden sowie Asthma zugezogen. Medikamente, die ihm seine Familie gebracht hatte, wurden ihm zudem nicht ausgehndigt. Familienangehrige durften ihn eine Zeit lang nicht besuchen. In dem oben erwhnten Proze, der unter dem Namen Rckkehrer aus Albanien bekannt geworden war, wurde er am 18. April 1999 freigesprochen. Es wurde jedoch trotzdem eine erneute Haftanordnung erlassen, woraufhin er in das Gefngnis Istiqbal Tora im Norden Kairos berstellt wurde. Dort darf er keinen Besuch empfangen. Aussagen des gyptischen Menschenrechtszentrums fr Hftlingshilfe zufolge soll jeder dritten Familie von vermeintlich islamistischen Gefangenen aus Sicherheitsgrnden der Besuch ihrer inhaftierten Angehrigen verwehrt werden (vgl. taz vom 07.04.1998). In mehreren Gefngnissen wurde politischen Gefangenen die notwendige rztliche Hilfe verweigert, was mehrere Todesflle zur Folge hatte. Mahmoud Nour al-Din Sulayman, Anfhrer der bewaffneten politischen Gruppe Thawrat Misr (gyptens Revolution) und seit 1987 inhaftiert, starb bspw. im September 1998 im Krankentrakt des Tora Gefngnisses. Obwohl er bereits seit Jahren unter Nieren- und Leberbeschwerden gelitten hatte, hatte man ihm fachrztliche Behandlung auerhalb des Gefngniskrankenhauses verweigert. Wie bereits kurz erwhnt werden politische Gefangene in einigen gyptischen Gefngnissen systematisch gefoltert und mihandelt. Im al-Wadi al-Gadid Gefngnis und im al-Fayoum Gefngnis beginnen Folter und Mihandlung bspw. bereits bei der Ankunft der Gefangenen whrend der sog. Willkommensfeier (Hafl al-Istiqbal): Die Gefangenen werden gezwungen, auf Hnden und Knien zu ihren Zellen zu kriechen. Dabei passieren sie zwei Reihen von Sicherheitsbeamten, die whrenddessen auf die Gefangenen einschlagen. Auch spter werden die Inhaftierten routinemig vom Sicherheitspersonal geschlagen. Auch Abd al-Munim Gamal al-Din Abd al-Munim wurde im al-Wadi al-Gadid Gefngnis mehrfach schwer geschlagen. Mit freundlichen Gren Imke Dieren Referat fr politische Flchtlinge SEITE  - SEITE 5 - .AnSummaryInformation((پ@b9@L@@Ld:Microsoft Word 6.038#!()  & Z b [ k z t u ( 5 U k  $  "G]DLQf:;Z[?@pq12^ ]cn U]^c UV]^cV]cU]c]cX^_`uVW^f-.V^cx !!##$%&&'&&&&&3'4'))n*o*w**++++J,K,,, - ---}.~....*0111112P2Q23344555556666%6U]c U]^cV]c]c ]cn[%6*6:666N8O8889 9`9s9999: :::.:x:y:::B;C;<<G<H<]<<==>>??BBBBCCDD4D5DDDDDiEyEFFFFFFIGJGQGRGSGUGWGXG_G`GaGbGeGhGiGGuP uDPV]c ]cnU]c]cL)=LXcdepqr#Ti+!g%&).+0;1m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%cm%m%cm%]m%m%m%m% m%m%m%m%m%m%m% m%m%m%m%m%m%xx$1%%1%xj$?1%& 1%x$;147:]<<@B>DFFGGGIGSGTGUGeGfGgGhGiG m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%`%xxK@Standarda&A@&Absatz-Standardschriftart$@$ Kopfzeile p#)@ Seitenzahl" @"Fuzeile p#iDiG!     +:iDvy !^%6G$%&;1iG'(!!! 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