ࡱ>  Root Entry FOCompObjnWordDocument[!ObjectPoolNN  FMicrosoft Word 6.0-Dokument MSWordDocWord.Document.69q_Oh+'0$h   @ d #G:\WORD6\WINWORD5.DOT\AI-BRIEF.DOTIranVG Dsseldorf6Rckkehrgefhrdung wegen exilpolitisܥe5e[!      & 3 >6:"\\\\ h t)"" q T 3 | \\||3 |\6||||\\||*| Verwaltungsgericht Dsseldorf - 19. Kammer- z.Hd. Herrn Dr. Grabosch Postfach 20 08 60 40105 Dsseldorf 7.7.1999 23.09.1999 MDE 13-99.080 19 K 3003/99.A Verwaltungsstreitverfahren iranischer Staatsangehriger Sehr geehrter Herr Dr. Grabosch, amnesty international beantwortet Ihre Fragen aus dem Beweisbeschluss vom 7.7.1999 wie folgt: Frage 1: Liegen aus der vorgenommenen Abschiebung iranischer Asylbewerber in den Iran Erkenntnisse vor, wonach iranische Flchtlinge, die unverfolgt ausgereist sind, sich aber im Ausland exilpolitisch bettigt haben und dort insoweit gegebenenfalls auch namentlich in Erscheinung getreten sind, im Falle einer Rckkehr in den Iran mit menschenrechtswidrigen Manahmen zu rechnen haben? amnesty international liegen zwar keine aktuellen Einzelflle von aus Deutschland nach Iran abgeschobenen ehemaligen Asylbewerbern vor. Aufgrund der Tatsache, dass seit den Studentenunruhen vom Juli 1999 nicht nur nahezu alle aktiven Mitglieder der iranischen Studentenbewegung, Journalisten aktive Oppositionelle, sondern auch zahlreiche ehemalige politische Gefangene (erneut) inhaftiert worden sind, kann davon ausgegangen werden, dass auch iranische Flchtlinge, die sich im Ausland exilpolitisch bettigen und den iranischen Auslandsvertretungen deswegen aufgefallen sind, gleichgltig ob sie sich vorher schon im Iran oppositionell bettigt haben, im Fall einer Rckkehr in den Iran mit staatlichen Repressalien rechnen mssen. Die jngsten harten Strafen und Todesurteile gegen im Rahmen der Unruhen vom Juli 1999 beteiligte Demonstrationsteilnehmer lassen befrchten, dass im Iran gegenwrtig alle Personen, die sich gegen die iranische Regierungspolitik wenden oder ehemals oppositionspolitisch aktiv waren, gefhrdet sein drften, erneut Opfer von Menschenrechtsverletzungen in Form von Inhaftierung, harter Bestrafung, Misshandlung in Haft und Verschwindenlassen zu werden. Zur Vertiefung dieser Frage verweisen wir auf unser krzlich erstelltes Gutachten MDE 13-99.038 an das Verwaltungsgericht Mnster; den Beitrag Klima der Angst aus dem ai-Journal 9/1999 S. 12f, UA 160/99-2; ai-News Service vom 16.9.1999 The Economist vom 18.9.1999; NZZ vom 18.9,1999, smtlich als Anlage beigefgt). Frage 2: Falls ja: Differenzieren die iranischen staatlichen Stellen nach Art und Intensitt der exilpolitischen Ttigkeit? Typischerweise nehmen Asylbewerber etwa an Demonstrationen vor der iranischen Botschaft teil, verteilen in Fugngerzonen Flugbltter oder stehen dort an Bchertischen, uern sich zum Teil auch kritisch in Medien (private Fernsehsender, Anzeigen in Zeitschriften) u.. Frage 3: Droht menschenrechtswidrige Behandlung auch dann, wenn der Asylbewerber ersichtlich nur ttig wurde, um in seinem laufenden Verfahren Bleiberechte zu erwirken oder differenzieren iranische staatliche Stellen nicht danach, ob der Asylbewerber darber hinaus politische Ziele verfolgt? Diese Fragen knnen nicht eindeutig beantwortet werden. Zum einen ist die iranische Rechtsprechung nicht mit Mastben eines Rechtsstaates zu bewerten. amnesty international hat wiederholt die unfairen Prozesse und die Willkr in Gerichtsverfahren und bei der Urteilsfindung im Iran angeprangert. Die Richter knnen nach eigenem Ermessen das islamische Recht auslegen. Zum anderen sind uns, wie bereits erwhnt, zu wenig, aus jngerer Zeit keine, Przedenzflle zurckgekehrter Iraner bekannt, um daraus Mastbe und Differenzierungen in der Behandlung durch staatliche Stellen ableiten zu knnen. Umgekehrt wird Oppositionellen und Kritikern der Regierung im Iran hufig vorgeworfen, Beziehungen und Kontakte zu Exil-Organisationen oder auslndischen Mchten gepflegt zu haben. Auch gegen die Aktivisten der Studentenbewegung im Juli 1999 wurde dieser Vorwurf erhoben; den vier am 12.09.1999 zum Tode Verurteilten wurde genau derartiges Verhalten zur Last gelegt. Im brigen ist hier nicht bekannt, ob den iranischen Behrden jeweils der Stand und die Grnde des Asylverfahrens oppositionell aktiver Iraner bekannt ist und ob sie die beobachteten Exilaktivitten daran messen. Ohne dieses Wissen liee sich aber fr sie kaum einschtzen, aus welchem Grund ihre Landsleute sich oppositionell auffllig verhalten. Eine Unterscheidung in richtige und falsche Oppositionelle drfte daher recht schwierig sein. Mit freundlichen Gren gez. Dieter Karg Beauftragter des Bundesvorstandes f.d.R. Susanne Jesih Referat fr politische Flchtlinge SEITE  - SEITE 2 - .AnSummaryInformation(Hcher Aktivitten#Susanne JesihSusanne Jesih@&"@@x=~6@Microsoft Word 6.04] suP uDP UV]c UV]c]c$2K]nwxy\] N s;m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%jm%cm%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%x$1%%1%xj$?1%& 1%x$&HIPQRSTbm%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%`%xK@Standarda&A@&Absatz-Standardschriftart$@$ Kopfzeile p#)@ Seitenzahl" @"Fuzeile p#   !  !!! DDE_LINK1* Susanne JesihH:\ASYL\ASYL-GA\99080.DOC@Canon LBP-8 IIIT\\Ai-d\LBP_8IIITCAPPWCanon LBP-8 IIIT' 4d,, n2(P<G2`47Canon LBP-8 IIIT' 4d,, n2(P<G2`47u  >Times New Roman Symbol &Arial Syntax"1999 ~6!"G:\WORD6\WINWORD5.DOT\AI-BRIEF.DOTIran VG Dsseldorf5Rckkehrgefhrdung wegen exilpolitischer Aktivitten# Susanne Jesih Susanne Jesih