Internationaler Verein für Menschenrechte der Kurden

IMK – Wocheninformationsdienst

Datum: 30. September 1999 Nummer: 36

 

 

Elf Gefangene in Ankara getötet - Protestierende nahmen 114 Geiseln

In der geschlossenen Haftanstalt von Ankara töteten am 26. September türkische Gendarmen insgesamt elf Gefangene und verletzten mehr als achtzig weitere Gefangene teilweise schwer. Berichten zufolge sind die Gendarmen frühmorgens im Verlauf einer Zellendurchsuchung auf Widerstand gestossen und stürmten daraufhin einen Zellenblock, wobei sie die Gefangenen mit massiven Polizeiknüppeln malträtierten. Premierminister Bülent Ecevit behauptete, der Vorfall habe sich nach der Entdeckung eines Fluchttunnels durch die Wächter ereignet, eine entsprechende Bestätigung durch das Justizministerium erfolgte jedoch nicht. Familienangehörige von Gefangenen glauben hingegen, dass Proteste der Häftlinge gegen die Überfüllung des Gefängnisses der Auslöser gewesen seien. Vorangegangen waren monatelange Unruhen in den türkischen Gefängnissen v.a. auch wegen des flächendeckenden Versuchs, alle Gefängnisse wieder vollkommen unter staatliche Kontrolle zu bringen. Nach Angaben des Rechtsanwaltsbüros des Volkes in Istanbul sind die Spannungen Resultat der Weigerung des Justizministeriums, die Sprecher der Gefangenen als Gesprächspartner anzuerkennen sowie die beharrliche Weigerung der Behörden, die Einführung des 'Einzelzellen-Modells' zurückzunehmen und die den Gefangenen vertrauten Grossraum-Schlafsäle wiedereinzuführen. Nach Angaben des Justizministerium wurden bei den Ausschreitungen insgesamt sechs Gendarmen durch Schüsse verletzt, einer von ihnen schwer.

Die Gewaltaktionen griffen auf neun weitere Gefängnisse im ganzen Land über, wo politische Gefangene insgesamt 114 Gefängniswärter als Geisel nahmen, um so gegen die Übergriffe im Gefängnis von Ankara zu protestieren. Die Nachrichtenagentur Anadolu identifizierte die Geiselnehmer als inhaftierte Mitglieder links-extremistischer Gruppierungen, v.a. der DHKP-C. Dieser radikalen Gruppe werden Bombenanschläge sowie die Morde an einem ehemaligen Justizminister und mehreren Ex-Generälen zugeschrieben. Am 28. September endeten mehrere dieser Gewaltaktionen mit der Freilassung der Geiseln. Die Gefangenen forderten eine offizielle Untersuchung der Umstände der blutigen Gewaltaktion im Gefängnis von Ankara und die Benennung der Verantwortlichen, ärztliche Behandlung für alle verletzten Gefangenen sowie ein Ende der Verteilung der Gefangenen auf unterschiedliche Gefängnisse, um so gewachsene Gruppenstrukturen auseinanderzusprengen.

Dieser Vorfall ist das jüngste Beispiel von Gefängnisunruhen. Durch sie werden die Unzulänglichkeiten des türkischen Strafvollzugs mit seiner chronischen Überfüllung und seinen Brutalitäten deutlicher. Die meisten Insassen türkischer Gefängnisse - einschließlich derer, die wegen politischer Straftaten einsitzen - sind in großen Schlafsälen mit einer Kapazität für zehn bis sechzig Personen in zumeist alten und baufälligen Gebäuden unter-gebracht. Häufig ist die alltägliche Verwaltung einzelner Gefängnistrakte in den Händen der entsprechenden Banden, die hier einsitzen. So verwalten in der Realität linksgerichtete, rechtsextremistische, kurdische Gefangene bzw. Mafiaangehörige ihre eigenen Zellentrakte eigenverantwortlich. Die blutigen Auseinander-setzungen in der Haftanstalt in Ankara ereigneten sich am dritten Jahrestag der Gefängnisrevolte in einem Gefängnis von Diyarbakir, wobei damals elf inhaftierte kurdische Rebellen von den Wärtern getötet wurden. Weitere elf Gefangene führten im gleichen Jahr ein Todesfasten aus Protest gegen die Lebensbedingungen in den türkischen Haftanstalten und die Politik der Verteilung von Gefangenen-Gruppen auf verschiedene Gefängnisse durch.

Türkische Menschenrechtsgruppen verurteilten im vorliegenden Fall die exzessive Gewaltanwendung durch die Gendarmen und verurteilten diese Aktion als "Massaker". In einer öffentlichen von anderen Menschenrechts- und Gewerkschaftsgruppen mitunterzeichneten Erklärung hat der Türkische Menschenrechtsverein (IHD) die Gewalt als Folge jahrelanger staatlicher Vernachlässigung dargestellt und auf die Zwei-Klassengesellschaft in den Haftanstalten hingewiesen, wo auf der einen Seite politische Gefangene in überfüllten und schlecht ausgestatteten Schlafsälen leben müssen, auf der anderen Seite aber andere Gefängnisinsassen in ihren Trakten jeder-zeit Zugang zu allen Luxusartikeln haben. Am häufigsten beschwerten sich die Inhaftierten über die katastrophalen Lebensbedingungen, die mangelhafte ärztliche Betreuung und Versorgung sowie die brutale Behandlung durch die Gefängniswärter.

Gegen die Bluttat im Gefängnis von Ankara protestierten auch verschiedenste internationale Basisgruppen. Human Rights Watch (HRW) empfahl, die Gendarmerie - die auf eine lange und unrühmliche Tradition tödlicher Angriffe auf Gefangene zurückblicken kann - ihres Amtes als Gefängniswärter zu entheben. Ihre Sprecherin Holly Cartner erklärte: "Es ist nicht angebracht, Angriffstruppen einzusetzen, um Zivilisten in Ge-fängnissen zu bewachen." In einer am 27. September veröffentlichten Erklärung kam HRW zu dem Ergebnis: "Die Toten von gestern eingeschlossen, wurden seit 1995 insgesamt 27 Gefangene in türkischen Gefängnissen zu Tode geprügelt, zumeist bei äußerst brutalen Gewaltaktionen der Gendarmen, wenn sie mal wieder in die Gefängnisse geschickt wurden, um `die Ordnung wiederherzustellen´. Die vom Justizministerium besoldeten Gefängniswärter sorgen für die innere Sicherheit in allen türkischen Gefängnissen, die Außenmauern der Ge-fängnisse werden jedoch von Gendarmen bewacht, die dem Innenministerium unterstellt sind. Diese Gendarmen werden eher für Anti-Guerilla-Einsätze im Südosten der Türkei als für die schwierige Aufgabe, mit Unruhen in Gefängnissen umzugehen, ausgebildet. Anscheinend betrachten viele der Gendarmen solche Gefängnisunruhen als willkommene Chance, offene Rechnungen mit Gefangenen zu begleichen, die unter dem Verdacht stehen, mit illegalen und bewaffneten Gruppen im Lande Kontakt zu halten, die möglicherweise anderswo im Lande gegen die Sicherheitskräfte kämpfen. All' die Getöteten waren Gefangene, die entweder in Untersuchungshaft sassen oder aber schon verurteilt waren wegen Straftaten nach dem breit angelegten Anti-Terror-Gesetz."

Noch vor kurzem hatte Präsident Süleyman Demirel einen Amnestie-Gesetzentwurf nicht passieren lassen, nach dem sich die Zahl der Gefängnisinsassen in der Türkei drastisch reduziert hätte, jedoch die meisten politischen Gefangenen - schätzungsweise 11.000 - hinter Gittern geblieben wären. Das türkische Parlament wird den Gesetzentwurf voraussichtlich nach der Sommerpause am 1. Oktober erneut beraten. (Human Rights Watch, Reuters, 27.9.99; Özgür Bakis, Rechtsanwaltsbüro des Volkes, Radikal, 28.9.99)

 

Mehr als 100 Demonstranten wurden verhaftet

Am 28. September nahm die Polizei in Istanbul mehr als 100 Demonstranten fest, darunter Dutzende von Menschenrechtsaktivisten. Sie hatten sich versammelt, um gegen die Ermordung von elf linksgerichteten Gefangenen durch die Sicherheitskräfte in der geschlossenen Haftanstalt von Ankara zu protestieren. Zwei Tage später haben Einsatztruppen der Polizei bei den Trauerfeierlichkeiten für einen der elf getöteten Gefangenen in Istanbul die versammelte Trauergemeinde mit Schlagstöcken attackiert und Dutzende Menschen festgenommen. Nach Verlautbarungen des Türkischen Menschenrechtsvereins (IHD) seien dabei etwa 100 Menschen, unter ihnen auch Familienangehörige der getöteten Gefangenen, festgenommen und mehrere Personen durch die Schläge der Polizisten verletzt worden. Fernsehberichte zeigten Polizisten, die die Menge attackierten und mehrere Personen noch mit Schlagstöcken schlugen, als sie schon zu den bereitstehenden Bussen geschleift wurden.

Auch ca. dreißig Mitglieder des Istanbuler Stadtverbands des IHD wurden am 29. September von Polizisten geschlagen, als sie versuchten, vom Postamt Sirekci aus Protesttelegramme wegen der Ermordung der Gefangenen an den Präsidenten, den Premierminister und den Justizminister zu schicken. Saban Dayanan, Vorstandsmitglied des Istanbuler Stadtverbands des IHD, wurde von Polizeioffizieren brutal zusammengeschla-gen und danach festgenommen. In der Zwischenzeit überfielen auf Anordnung des Gouverneurs von Istanbul Polizisten das Istanbul-Büro des IHD und hielten es zwei Stunden lang besetzt. (BBC, 28.9.99; Cumhuriyet, Reuters, 30.9.99)

 

Akin Birdal aus der Haft entlassen

Der führende türkische Menschenrechtsaktivist und frühere IHD-Vorsitzende, Akin Birdal, wurde am 25. September vorläufig aus der Haft entlassen, nachdem Ärzte in ihren Befunden davor gewarnt hatten, er könne seine zweijährige Haftstrafe möglicherweise nicht überleben. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Anadolu liess der Sprecher des Premierministers verkünden, dass Birdals Haftstrafe für sechs Monate aufgeschoben werde. Birdal war wegen "Anstachelung zum Hass" in zwei seiner Reden aus dem Jahr 1998 verurteilt worden, in denen er Verhandlungen über ein Ende des fünfzehnjährigen Konflikts zwischen dem Staat und den kurdischen Rebellen eingefordert hatte.

Birdal wurde in seinem Büro im Mai 1998 von rechtsgerichteten Angreifern überfallen, die ihm sechsmal in Brust und Bein schossen. Auslöser des Angriffs war die Veröffentlichung angeblicher Geständnisse eines ehemaligen Mitglieds der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in den türkischen Massenmedien, wobei Birdal mit der PKK in Verbindung gebracht wurde. Birdal, der sich fünf Operationen unterziehen musste, hat aufgrund der Schiessereien ein lahmes Bein. Die Europäische Union hatte die türkische Regierung intensiv darum gebeten, Birdal wegen seiner ernsthaften Brust- und Beinverletzungen auf freien Fuss zu setzen und seine Haftstrafe aus humanitären Gründen auszusetzen. (Reuters, 25.9.99)

 

Flüchtlingspolitik der rot-grünen Bundesregierung stand am "Tag des Flüchtlings" im Mittelpunkt der Kritik

In einer am 30. September veröffentlichten Presseerklärung zum "Tag des Flüchtlings" am 1. Oktober kritisierte die bundesweit tätige Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl die Flüchtlingspolitik der rot-grünen Bundesregierung vehement. Pro Asyl-Sprecher Heiko Kaufmann erklärte, dass wenige der Vorhaben, die Rot-Grün in der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 festgelegt habe, bisher Realität geworden sei. Statt den Wählerauftrag für einen Politikwechsel zu nutzen, setze die Regierung auch im Bereich des Asylrechts weitgehend die aus der Ära Kohl/Kanther bekannte harte Linie fort, so Kaufmann.

Die von der rot-grünen Bundesregierung versprochene Altfallregelung sei mittlerweile fast außer Sicht geraten, sagte Kaufmann. Das mehrmalige Vertagen in der Innenministerkonferenz belege, dass die Innenminister des Bundes und der Länder das Thema gemeinsam aussitzen wollen, während gleichzeitig abgeschoben wird. Er fügte hinzu: "Zur Würde des Menschen gehört auch die Möglichkeit einer sicheren Lebensplanung. Die permanente Ungewissheit für viele seit Jahren in Deutschland lebende und integrierte Flüchtlinge, ob sie bleiben können oder abgeschoben werden, ist unerträglich."

Die Situation in deutschen Abschiebehaftanstalten sei nach wie vor "menschenunwürdig". Auch heute würden Menschen monatelang inhaftiert, ohne dass sie eine Straftat begangen hätten. Die Zahl der Verzweiflungstaten, wie Suizidversuche und Hungerstreiks, sei weiterhin hoch. Eine Initiative der Bundesjustizministerin oder des Innenministers, diese Situation zu thematisieren, sei nicht bekannt geworden.

Weiterhin halte die Regierung ihr früheres Versprechen nicht ein, sich für eine europäische Flüchtlings- und Migrationspolitik einzusetzen, die die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenlrechtskonvention beachtet. Stattdessen wirken Vertreter des Auswärtigen Amtes in einer europäischen Arbeitsgruppe an der Erstellung von Aktionsplänen mit, die die effektivere Abschottung Europas von allen aktuellen Fluchtbewegungen zum Ziel haben. Somit sei die Devise der alten Regierung: `Ja zum internationalen Flüchtlingsschutz - aber kein Asyl bei uns´ auch die Devise der rot-grünen Europapolitik.

Laut Kaufmann gebe es die "ersten Lichtblicke" beim lange erwarteten Lagebericht des Auswärtigen Amts zur Situation in der Türkei. Der Bericht mit dem Aufdruck "nur für den Dienstgebrauch" zeichne ein realitätsnäheres Bild als die Vorgängerberichte. Hatte die alte Bundesregierung immer von der "inländischen Fluchtalternative" im Westen der Türkei gesprochen, so wird dies nun nicht mehr generell behauptet. Statt dessen hat das Auswärtige Amt nun auch offiziell eingeräumt, dass es nach Abschiebungen in die Türkei zu Folter kam , und dass es in Einzelfällen nicht immer eine inländische Fluchtmöglichkeit gibt. Die pauschale Ablehnung von Asylanträgen mit dem Verweis auf die inländische Fluchtalternative wird so nicht mehr möglich sein. Nach Einschätzung von Pro Asyl wächst dabei insbesondere für kurdische Flüchtlinge die Chance, erfolgreich Asylfolgeanträge zu stellen - verbunden mit dem Verweis auf die veränderte Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes.

Andere deutsche Flüchtlingsberatungsgruppen erklärten, sie hätten auf einen bissigeren Lagebericht gehofft. Anfang September hatte der grüne Staatsminister Ludger Volmer verkündet, der Bericht würde zur Verfolgung und Unterdrückung der Kurden in der Türkei eindeutig Stellung nehmen. Weiterhin hatte das Auswärtige Amt ein Ende der Praxis versprochen, der deutschen Botschaft in Ankara die Einschätzung darüber zu überlassen, ob Flüchtlinge aus der Türkei nach einer Abschiebung staatlicher Verfolgung unterliegen oder nicht. Flüchtlingsberatungsgruppen haben diese Praxis seit langer Zeit kritisiert, weil sich - ihrer Auffassung nach - diese Praxis einzig und allein an den außenpolitischen Interessen der Bundesregierung und nicht an dem Ziel, Verfolgte möglichst optimal zu schützen, orientiere. Auch die Praxis der deutschen Botschaft in Ankara, Beamte des Innenministeriums und des Nürnberger Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BaFl) zu beschäftigen, die dann auch an der Formulierung der Lageberichte mitwirkten - obwohl diese Ämter ein Interesse daran haben, die Zahl der anerkannten Asylsuchende möglichst gering zu halten, stand immer wider im Mittelpunkt der Kritik. Im Juli sagte ein Regierungsmitglied, diese Praxis solle nun beendet werden und es werde ab sofort strikt darauf geachtet, dass die Berichte nur vom Auswärtigen Amt erstellt würden, wobei das AA bei der Zusammenstellung seiner Berichte auch die Informationen von türkischen Menschenrechtsorganisationen, amnesty international sowie vom Flüchtlingshilfwerk der Vereinten Nationen (UNHCR) berücksichtige.

Angesichts dieser weitreichenden Ankündigungen haben deutsche Kommentatoren ihre Enttäuschung über den Bericht zum Ausdruck gebracht, so der Kolumnist der "Berliner Tageszeitung", der bemerkte, 'dass die Einschätzungen in vielen Punkten haargenau denjenigen des Auswärtigen Amtes unter dem früheren liberalen Minister Kinkel entsprächen'. Der Kolumnist nannte den Bericht "halbherzig": "Er schwankt zwischen dem Bemühen, die Situation der Kurden in der Türkei realitätsnah zu beschreiben, und diplomatischen Formulierungen, um den NATO-Partner Türkei nicht allzu sehr zu vergrätzen." Obwohl die geringfügig geänderten Einschätzungen in einigen wenigen Fällen eine Abschiebung verhindern werden, wird die grundsätzlich restriktive Politik des Innenministeriums nicht verändert, so die Kritiker. Der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen kritisierte die Tatsache, dass die vertraulichen Lageberichte, die für Flüchtlinge, Entscheidungsträger und Gerichte wichtig sind, nur den staatlichen Stellen zur Verfügung stehen. Verfahrensberater, Initiativen und Anwälte hätten praktisch keinen Zugang zu diesen Informationen. (Jungle World, 15.9.99; Berliner Zeitung, 21. u. 22.9.99; Flüchtlingsrat NRW, 29.9.99; Presseerklärung von Pro Asyl, 30.9.99)

 

Nadire Mater wird vorgeworfen, in Mehmets Buch die Militärs beleidigt zu haben

Nadire Mater, Journalistin beim Inter Press Service (IPS) und Vertreterin der Reporters sans Frontières (RSF) in der Türkei, wird vorgeworfen, die türkischen Militärs "beleidigt" zu haben, was gemäß Artikel 159 des Türkischen Strafgesetzbuchs eine Straftat darstellt. Erster Verhandlungstag war der 29. September. Im Fall einer Verurteilung muß Frau Mater mit einer Gefängnisstrafe zwischen einem und sechs Jahren rechnen. Der Vorwurf stützt sich auf Aussagen in der vor kurzem von Nadire Mater veröffentlichten Interview-Sammlung Mehmets Buch: Soldaten, die im Südosten gekämpft haben, packen aus. Am 23. Juni wurde das Buch, das Interviews mit insgesamt 42 ehemaligen türkischen Soldaten, die im Südosten der Türkei gegen die Kurden gekämpft hatten, zusammenfaßt, von den türkischen Behörden verboten (siehe WIS Nr. 18 vom 20.5.99).

Die Anklage gegen Frau Mater macht die Mängel des am 18. August vom türkischen Parlament verabschiedeten Amnestiegesetzes zu "Pressedelikten" nur allzu deutlich. Dieses am 2. September von Präsident Süleyman Demirel unterzeichnete Amnestiegesetz setzt für drei Jahre alle Prozesse bzw. Haftstrafen gegen Personen aus, die wegen "Delikten" angeklagt bzw. verurteilt worden sind, die vor dem 23. April 1999 datieren und in der speziellen Medienberichterstattung der Angeklagten und Verurteilten begründet liegen. Bislang kamen aufgrund dieses Amnestiegesetzes mehrere Journalisten auf freien Fuß, Dutzende von Prozessen sollen vorübergehend eingestellt werden. Journalisten wie Frau Mater jedoch, die wegen "Delikten" angeklagt wurden, die nach dem 23. April begangen wurden, sind von diesem Amnestiegesetz nicht betroffen.

In einem Brief an Premierminister Bülent Ecevit brachte RSF seine Sorge über den Fall zum Ausdruck. Angesichts der Tatsache, dass "die Journalistin lediglich ihre berufliche Pflicht - nämlich die Öffentlichkeit in einer objektiven und unparteiischen Weise zu informieren - getan hat", bat RSF Ecevit, seinen Einfluß dahingehend geltend zu machen, dass die Ermittlungen gegen sie eingestellt werden. Der Brief weist darauf hin, dass die erste Ausgabe des Buches vor dem 23. April veröffentlicht wurde, wodurch Frau Mater amnestieberechtigt sei. Lediglich die zweite, dritte und vierte Ausgabe des Buches wurde nach der Frist herausgegeben. (Komitee zum Schutz der Journalisten, 22.9.99; Reporters sans Frontières, 30.9.99)

 

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