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VG München0All Nepal National Free Students UniÜ„e5Ąeš2|?z/:Ņ:ŅŅ:Ņ:Ņ:Ņ:Ņ:,;,;,;,;,;<; F;,;S>>V;Z;"|;|;|;|; ˆ; ”;Ę;Č;Č;Č;)ń;"="5>‘>Tå>—S>Ņ:œ;|;|;œ;œ;S>œ;Ņ:Ņ:|;V;œ;œ;œ;œ;Ņ:|;Ņ:|;Ę;ę:;,Ņ:Ņ:Ņ:Ņ:œ;Ę;œ;*œ; Bayer. Verwaltungsgericht München - 29. Kammer - z.Hd. Herrn Dr. Wolff Postfach 20 05 43 80005 München 20.4.1999 07.10.1999 ASA 31-99.049 M 29 K 98.53471 Verwaltungsstreitverfahren eines nepalesischen Staatsangehörigen Sehr geehrter Herr Dr. Wolff, amnesty international kann Ihre Anfrage nunmehr wie folgt beantworten: Frage: Ist es unter Zugrundelegung der Angaben des Klägers, daß er Mitglied der studentischen Unterorganisation der Moabadi-Partei war und sich für diese Partei im angegebenen Umfang engagiert zu haben wahrscheinlich, bei einer Rückkehr nach Nepal politisch verfolgt zu werden und mit langjährigen Haftstrafen rechnen zu müssen? Ist mit einem sogenannten „Polit - Malus“ zu rechnen? Bei der Akhil Nepal Rashtriya Swatantra Vidyardhi Union Krantigari handelt es sich um die Stu-dentenorganisation All Nepal National Free Student's Union (ANNFSU) (Revolutionary), einer Unterorganisation der United People's Front (UPF) (Bhattarai), dem politischen Flügel der Nepal Communist Party (NCP) (Maoist), die im Februar 1996 den sogenannten 'people's war' ausrief. Präsident der ANNFSU ist Krishna Dhoj Khadka. Nahezu alle ANNFSU-Mitglieder befinden sich im Untergrund. Anhänger und Aktivisten der Nepal Communist Party (NCP) (Maoist) müssen mit politischer Verfolgung rechnen, auch wenn ihre Aktivitäten nicht gewalttätig waren. amnesty international sind genügend Beispiele bekannt, daß allein der Vorwurf 'Maoist' zu sein, ausreicht, um verhaftet zu werden. Verschiedene ehemalige Gefangene berichteten amnesty international, daß sie gezwungen wurden, zu unterschreiben, daß sie an maoistischen Aktivitäten beteiligt waren, diesen aber für die Zukunft abschwören. Danach wurde von ihnen verlangt, sich wöchentlich oder monatlich bei den lokalen Behörden zu melden. amnesty international ist bekannt, daß von etwa 100 Personen, die eine solche Erklärung in den Distrikten Rukum, Rolpa, Salyan, Jajarkot, Pyuthan und Dailekh unterschrieben, etwa 50 nach ihrer Entlassung wieder verhaftet wurden (vgl. auch amnesty international, Nepal-Human rights at a turning point? vom März 1999, S. 6). Aber auch Menschenrechtler und Anwälte sind im Zusammenhang mit dem 'people's war' in ihrer Arbeit behindert und verhaftet worden. So 'verschwand' der Anwalt Rajendra Dhakal, Vorsitzender der Anwaltsvereinigung im Distrikt Gorkha und Mitglied der Menschenrechtsorganisation 'Forum for Protection of Human Rights' (FOPHUR) nach seiner Verhaftung im Januar 1999. Er war seit Beginn des 'people's war' wiederholt verhaftet worden. Auf Anordnung des Obersten Gerichtes, den Verhafteten dem Gericht vorzuführen, verneinte die Polizei in Gorkha, ihn verhaftet zu haben ( ai-Bericht vom März 1999, S. 10). Mittlerweile erklärte die Polizeizentrale gegenüber dem Obersten Gericht, daß R. Dhakal zur Last gelegt werde, einen Polizisten getötet zu haben. Der Aufenthaltsort von R. Dhakal ist allerdings immer noch nicht bekannt (siehe Urgent Action 11/99-1 vom 13. 8. 99). In einem anderen Fall wurde Sahadev Jung Shah, Vorsitzender der Nepalischen Anwaltsvereinigung im Distrikt Jajarkot, im Juni 1998 für zwei Wochen inhaftiert, nachdem er als Verteidiger von NCP (Maoist)-Mitgliedern in Erscheinung getreten war. Er wurde unter der Bedingung entlassen, in Zukunft nicht mehr ‘derartige Fälle’ zu vertreten. Trotzdem wurde er im Januar 1999 unter dem Public Security Act erneut verhaftet (ai-Bericht v. März 1999, S. 16). Im Zuge des 'people's war' wurden nach amnesty international vorliegenden Informationen auch aktive Mitglieder und Anhänger nichtmaoistischer Parteien verhaftet, die verdächtigt wurden, die Ziele der Maoisten zu unterstützen (s. ai-Bericht, S. 6). So wurde im August 1998 ein lokaler Vertreter der UML (United Nepal Communist Party (Marxist-Leninist )) im Distrikt Kailali im Polizeigewahrsam über einen maoistischen Überfall befragt und gefoltert (s. ai-Bericht, S. 7). Im Salyan-Distrikt kam es bei einer öffentlichen Veranstaltung der ANNFSU (Revolutionary) im Februar 1998 zu extralegalen Hinrichtungen. Der Vorsitzende des Tharmare Village Development Committee's (VDC) und zwei andere Dorfbewohner wurden geschlagen und von der Polizei erschossen, nachdem der VDC-Vorsitzende mit einem der beiden Getöteten verbal gegen das Eingreifen der Polizei, die Menge zu zerstreuen, protestiert hatte. Alle drei Männer waren unbewaffnet (s. ai-Bericht v. März 1999, S. 11). Es kann nicht ausgeschlossen werden, und es ist auch nicht unwahrscheinlich, daß für den Kläger im Falle seiner Rückkehr nach Nepal die Gefahr besteht, politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt zu sein. Im August 1999 verhaftete die Polizei fünf Maoisten im Jhapa-Distrikt, die, wie der Kläger, versuchten, Geld von Einwohnern zu erpressen (s. Digest 23.8.99). Seit dem Ausruf des 'people's war' werfen die beteiligten Gruppen Regierung und Verwaltung immer wieder vor, ihre Anhänger mit 'falschen' Anklagen zu belegen, sie zu mißhandeln und zu foltern oder allein unter dem Vorwurf 'Maoist' zu sein, zu verhaften. Daß diese Vorwürfe ge-genüber der Regierung nicht gänzlich unberechtigt erhoben werden, zeigt der Umstand, daß das Oberste Gericht allein bis zum 11. April 1996 die Freilassung von neun offensichtlich zu Unrecht Festgenommenen anordnete (s. Digest 15.4.96). Die ai-Berichte 'Nepal: Human rights violations in the context of a Maoist 'people's war'' und 'Nepal: Human rights at a turning point?', die Ergeb-nisse der Besuche von ai-Delegationen Ende 1996 und im November 1998 beschreiben, bestärken diese Vorwürfe. Es liegen amnesty international allerdings noch nicht genügend Informationen vor - viele Verfahren sind bei den Gerichten noch anhängig -, um generell sagen zu können, daß verurteilte Maoisten mit härterer Bestrafung zu rechnen haben. An dieser Stelle sollte auch an die im Polizeigewahrsam häufig angewandte Folter und Mißhandlung von Gefangenen erinnert werden. Die Folter dient anscheinend nicht nur dazu, politische Gefangene einzuschüchtern oder um Geständnisse zu erpressen, sondern auch der Bestrafung. Hintergrund P a r t e i e n: Die NCP (Maoist) läßt sich auf die NCP (Mashal) zurückführen. Die NCP (Mashal) ist eine maoistisch ausgerichtete, extremistische Vereinigung unter Führer Comrade Prachand (Puspha Kamal Dahal), die sich wie die NCP (Masal) auch zu Marxismus und Leninismus und zum bewaffneten Kampf bekennt. Nach der Abspaltung von der NCP (Masal) im Jahre 1981, schloß sie sich im November 1990 mit der NCP (Fourth Convention) und Proletarian Workers' Organization zur NCP (Unity Center) zusammen. Die NCP (Unity Center) wird von Nar Bahadur Karmarcharya und Generalsekretär Comrade Prachand geführt. Sie agiert ebenfalls im Untergrund und spricht sich für den bewaffneten Kampf gegen die Monarchie aus. Anfang 1991 trat die NCP (Unity Center) der United People's Front (UPF) (Samyukta Jana Morcha) unter Führung von Dr. Baburam Bhattarai bei. Die UPF erreichte das drittbeste Ergebnis bei den demokratischen Parlamentswahlen 1991. Bei den vorgezogenen Parlamentswahlen im November 1994 gewann die UPF dagegen keinen Sitz im Parlament. Sie hatte sich zuvor ebenso wie ihre Hauptpartei, die NCP (Unity Center) in zwei Fraktionen gespalten, in die UPF (Vaidya) und die UPF (Bhattarai). Die Prachand-Anhänger der NCP (Unity Center) und die UPF (Bhattarai) boykottierten die Novemberwahl. Die NCP (Unity Center) unter Comrade Prachand nennt sich seit Februar 1995 NCP (Maoist). Die NCP (Maoist) steht ideologisch der kommunistischen Partei in Peru (Leuchtender Pfad) nahe . Die NCP (Maoist) und ihr politischer Flügel, die UPF (Bhattarai), operieren aus dem Untergrund. Hintergrund 'p e o p l e' s w a r': Im Februar 1996 rief die NCP (Maoist) den 'people's war' aus, um die gewählte Regierung zu stürzen. Zuvor hatte deren politischer Flügel, die UPF (Bhattarai), der Regierung ein 40 Punkte umfassendes Memorandum übergeben, in dem unter anderem die Abschaffung der Monarchie und die Errichtung einer Republik gefordert wurden (s. ai-Bericht, S. 2 f). UPF-Präsident B. Bhattarai tauchte gleich nach dem im Februar 1996 ausgerufenen 'people's war' in den Untergrund ab (Digest 26.2.96). Ende April 1996 wurde gegen den UPF-Präsidenten und 29 weitere Mitstreiter Klage wegen 'Aufruhr' erhoben (s. Digest 6.5.96). Sowohl auf Seiten der Polizei als auch auf Seiten der Maoisten wurden schwere Menschen-rechtsverletzungen und Menschenrechtsverstöße begangen. Die Polizei war verantwortlich u. a. für extralegale Hinrichtungen, 'Verschwindenlassen', Folter und willkürliche Verhaftungen. Bewaffneten Maoisten sind Tötungen, Entführungen und Folter an unbewaffneten Zivilisten vorzuwerfen. Zu den Opfern zählen auch Mitglieder der mainstream-Parteien. Berichte über Menschenrechtsverletzungen nahmen drastisch zu, nachdem die Regierung im Mai 1998 eine verstärkte Sicherheitsmobilisierung in verschiedenen Distrikten im Mittleren Westen, Westen und den Zentralregionen des Landes begann. So wurden bewaffnete Polizeieinheiten von Kathmandu in die betroffenen Regionen verlegt und neue Polizeiposten gegründet. Die Polizeiaktion führte zu einer Zunahme der willkürlichen Verhaftungen, Folter, extralegalen Hinrichtungen und 'Verschwindenlassen'. Folter im Polizeigewahrsam an politischen Gefangenen, einschließlich Frauen, ist weit verbreitet und dient anscheinend dazu, politische Gefangene einzuschüchtern, zu bestrafen oder um Geständnisse zu erpressen. Zwischen dem 28. Mai und 7. November 1998 wurden nach Angaben der Regierung 1659 Personen verhaftet, die unter dem Verdacht standen, maoistische Ziele zu unterstützen. Etwa die Hälfte von ihnen wurde später freigelassen. Unter den Verhafteten befanden sich nach Informationen von amnesty international auch aktive Mitglieder und Anhänger der mainstream-Parteien. In demselben Zeitraum starben bei Polizeiaktionen 227 als 'Terroristen' bezeichnete Personen, die bei Zusammenstößen mit Maoisten getötet wurden. Hier vorliegenden Informationen zufolge sind darunter jedoch NCP (Maoist)-Mitglieder und vermutete Sympathisanten, die nach ihrer Verhaftung extralegal hingerichtet wurden (s. ai - Bericht v. März 1999, summary). Die NCP (Maoist) boykottierte aktiv unter Androhung von Gewalt, wie auch schon bei den Lokal-wahlen im Mai 1997, die im Mai 1999 stattgefundenen Parlamentswahlen. In 56 der 205 Wahl-kreise gelang es den Maoisten, die Wahlkampferöffnung zu verhindern. Zwei Beispiele der Ge-walttätigkeit seien herausgegriffen. Am 8. März 1999 erschossen sie im Rolpa-Distrikt einen UML-Politiker und drei Tage später sieben Parteihelfer (s. NZZ 29.3.99). In den beiden Tagen vor dem ersten Wahltermin starben bei Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Maoisten 14 Menschen (s. taz 4.5.99). Der Nepali Congress ging als eindeutiger Sieger aus den Parlamentswahlen hervor. Der seit Mai amtierende Premierminister K. P. Bhattarai kündigte an, den drei Jahre andauernden 'people's war' zusammen mit den Maoisten friedlich beenden zu wollen, drohte aber im Falle eines Scheiterns ein härteres Durchgreifen an. In den vergangenen Monaten sind mindestens 40 Personen - bewaffnete Maoisten, Polizisten und Zivilisten - in den am meisten betroffenen Distrikten getötet worden. Nach Regierungsangaben vom 24. Juli 1999 sind bis dato 884 Personen im 'people's war' getötet worden, darunter 650 als bewaffnete Mitglieder und Anhänger der Maoisten verdächtigte Perso-nen, 75 Polizisten und 153 Zivilisten. 4884 Personen wurden in diesem Zeitraum unter dem Ver-dacht, Anhänger oder Sympathisanten der Maoisten zu sein, verhaftet. 3338 wurden freigelassen, 1546 angeklagt (Für ergänzende Informationen zum „peoples war“ möchten wir auf die ai-Berichte 'Nepal: Human rights violations in the context of a Maoist 'people's war'' (1997) und 'Nepal: Human rights at a turning point?' (1999) verweisen, die die Menschenrechtsverletzungen bzw. Menschenrechtsverstöße von Seiten der Sicherheitskräfte als auch der Maoisten näher beschreiben). Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleiben Mit freundlichen Grüßen gez. Koordinationsgruppe Nepal f.d.R. Susanne Jesih Referat für politische Flüchtlinge SEITE  - SEITE 4 - ™¤ƒ.„ČA¦§§n؊©„ŒSummaryInformation(’’’’’’’’’’’’l’’’’’’’’’’’’’’’’’’’’’’’’’’’’’’’’’’’’on (ANNFSU) Susanne JesihSusanne Jesih@ KŃŲæ@ž1ńßæ@~Įę×æ×ż&@Ž”£ Microsoft Word 6.06„ęMĢ)*~§Å !äåÖ ü z2{2‚2ƒ2„2†2ˆ2‰22‘2’2“2–2™2š2ø2üöüńüģüģüöüģüģüöüęäęääęäęäęäüāuP uDP ]cnU]c UV]c]c (7M_mwxy„…†”¤„ęēMĢŖ£g>1¦§¦§Åüm%śśm%śm%śm%śm%śm%śm%śm%śm%üm%ńęśśm%čcääm%ŪÕҲäm%Ķm%ääm%äm%äm%Ķm%žääm%äm%äm%śśm%ä m%äm%śm%Źm%xÅ$×1Ž%Ø%1Ž%xj$?1Ž%ü&¼ 1Ž%x$ÅŌ Õ Ö ü ż ]#¢*ā,ć,.Ā.³12222 2?2@2G2H2I2W2z2„2…2†2–2—2˜2™2š2žžm%žm%ūm%žm%÷÷m%÷m%÷m%÷m%÷m%÷m%žžm%žm%ņm%ņm%ņm%ņm%ņm%ņm%ņm%ņm%ņm%ėéžėUšém%šžžņm%`ü’%x K@ń’Standarda&A@ņ’”&Absatz-Standardschriftart$@ņ$ Kopfzeile øp#)@¢ Seitenzahl" @"Fußzeile øp#š/š2’’’’!’’!’’ ’’ ’’æ Eć)š/ä< !ø2Åš2š/!!!’€ DDE_LINK2›/y/›/* Susanne JesihH:\ASYL\ASYL-GA\99049.DOC’@Canon LBP-8 IIIT\\Ai-d\LBP_8IIITCAPPWCanon LBP-8 IIIT”Ž' š 4d,, n2(P<G2`47ŅččččCanon LBP-8 IIIT”Ž' š 4d,, n2(P<G2`47Ņččččuz/€€>Times New Roman Symbol &Arial Syntax"1ˆÄ©Ž;:†ĮZ:&<:†E׿&ƒSŃ—"G:\WORD6\WINWORD5.DOT\AI-BRIEF.DOTNepalBayer. VG München/All Nepal National Free Students Union (ANNFSU) Susanne Jesih Susanne Jesih