ࡱ>  Root Entry F fCompObjnWordDocumentH+ObjectPoolŵfŵf  FMicrosoft Word 6.0-Dokument MSWordDocWord.Document.69q_Oh+'0$Hl     Dh #G:\WORD6\WINWORD5.DOT\AI-BRIEF.DOTIranBayer. VG Mnchen Tudeh-Parteiܥe5eLH+,&&&&&&&''''',' 6''E*>L'L'"n'n'n'n' z' ''''')'")"'**T*qE*&'n'n'''E*'&&n'L'''''&n'&n''&&"&&&&'''*' Bayer. Verwaltungsgericht Mnchen - 9. Kammer - z.Hd. Herrn Gnslmayer Postfach 20 05 43 80005 Mnchen 13.7.1999 14.10.1999 MDE 13-99.083 M 9 K 96.51900 Verwaltungsstreitverfahren eines iranischen Staatsangehrigen Sehr geehrter Herr Gnslmayer, Ihre Fragen aus dem Beweisbeschluss vom 2.7.1999 beantwortet amnesty international wie folgt: Frage 1: Ist die Tudeh-Partei im Iran noch aktiv, bzw. war sie es noch im Jahr 1995? Die Tudeh-Partei ist im Iran seit 1983 verboten. Ihre Organisationsstrukturen wurden zerschlagen, ihre Publikationen verboten und laut offiziellen Angaben 1.500 Mitglieder verhaftet. In den Jahren 1988/89 wurden ihre Anhnger erneut in groem Ausma verfolgt, inhaftiert und hingerichtet. Seitdem ist diese Partei im Iran nach unseren Erkenntnissen nicht mehr aktiv, es leben aber noch (ehemalige) Mitglieder und Sympathisanten der Partei im Iran. Frage 2: Wird die Tudeh-Partei von ihren Anhngern bzw. Sympathisanten Tudeh-Partei genannt oder unter einem anderen Namen? Die Partei wird von ihren Anhngern und Sympathisanten in der Regel Tudeh-Partei genannt. Frage 3: Sind politisch nicht aktive Familienangehrige von Mitgliedern der Tudeh-Partei staatlicher Verfolgung oder Beobachtung ausgesetzt? Angehrige politisch aktiver Menschen sind im Iran hufig staatlichen Repressalien ausgesetzt, auch wenn sie selbst nicht politisch aktiv sind. Speziell zu Angehrigen von Mitgliedern der Tudeh-Partei liegen uns aber keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Gab es im Jahre 1988/89 eine Zeitschrift mit dem Namen Nameh Mardum, gibt es sie noch? Wer ist/war Herausgeber dieser Zeitschrift und wo wurde sie herausgegeben? Steht der Besitz dieser Zeitschrift unter Strafe, stand der Besitz im Jahre 1995 unter Strafe? Nameh Mardum (Brief des Volkes) ist das offizielle Organ des Zentralkomitees der Tudeh-Partei und wird seit ber 16 Jahren verffentlicht. Als Herausgeber wird das Zentralkomitee angegeben. Zusammen mit der Partei wurde auch die Zeitung im Iran verboten. Nameh Mardum wurde im Iran noch bis Ende der 80-er Jahre in einer geringen Auflage herausgegeben und unter Mitgliedern, Anhngern und Sympathisanten verteilt. Seitdem wird die Publikation nur noch im Ausland verffentlicht. Frage 5: Ist es blich, bzw. war es blich, dass von Sicherheitskrften (hier Sepah-Pasdaran) festgenommene Personen mit verbundenen Augen ins Gefngnis und aus dem Gefngnis herausgebracht werden? Es war (1995) und ist blich, dass festgenommene Personen von Sicherheitskrften mit verbundenen Augen ins und aus dem Gefngnis gebracht werden. amnesty international liegen zahlreiche entsprechende Zeugenaussagen vor. Frage 6: Werden oder wurden (1995) Inhaftierte mit verbundenen Augen zum Verhr gebracht und mit verbundenen Augen verhrt und gefoltert? In der Iranischen Republik Iran ist es fast zu einem Ritual geworden, politische Gefangene mit verbundenen Augen zu verhren und gegebenenfalls zu foltern und misshandeln. Frage 7: Ist oder war (1995) im Iran eine Foltermethode blich, z.B. bei bestimmten Vorwrfen wie bler Nachrede gegen den Staat usw., derzufolge die Zunge des Gefolterten mit Gegenstnden oder tzenden Flssigkeiten verletzt wird? amnesty international sind aus dem Iran zahlreiche Foltermethoden bekannt, die regelmig angewandt werden. Die genannte Foltermethode - Verletzung bzw. Vertzung der Zunge - gehrt zwar nicht dazu, was aber nicht gleichbedeutend damit ist, dass sie nicht vorkommt. Im Gegenteil halten wir es durchaus fr mglich, dass auch diese Art der Folter imIran zur Anwendung kommt. Frage 8: Haben Geschfte in Teheran an Sonntagen zwischen 16 Uhr und 16.30 Uhr (hier: am 1.10.1995) blicherweise geffnet? Es gibt im Iran keine einheitliche Regelung zum Ladenschluss. Sonntage (sofern damit nicht der unserem Sonntag nach der islamischen Ordnung entsprechende Freitag gemeint ist) sind gewhnliche Werktage, und die Geschfte sind in der Regel, hufig sogar bis spt abends, geffnet. Frage 9: Ist es bzw. war es 1995 blich, Geschfte von Inhaftierten zu schlieen/zu versiegeln und Schilder mit der Aufschrift Antiislamist, Anhnger der Tudeh-Partei anzubringen? Geschfte von politisch oder religis missliebigen Personen zu schlieen und/oder mit diskriminierenden Aufschriften zu versehen, war vor allem in den Anfangsjahren der Islamischen Republik Iran gngige Praxis und ist spter v.a. bei religisen Minderheiten dokumentiert. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass dies auch bei Anhngern der Tudeh-Partei praktiziert wurde. Frage 10: Ist es blich, oder war es das 1995, dass sich entlassene Verdchtige dreimal tglich bei einem Angehrigen der Pasdaran in der Moschee melden mssen? Haben oder hatten Pasdaran oder andere staatliche Sicherheitsbehrden Bros bei oder in Moscheen? Welche Strafe droht einem Meldepflichtigen, der seiner Meldepflicht nicht nachkommt? Politische Gefangene mssen sich in der Regel fr eine bestimmte Zeit nach der Haftentlassung, zum Teil sogar ber Jahre hinweg, in regelmigen Abstnden bei den Sicherheitskrften bzw. den Justizbehrden melden. Bei Nichtbeachtung der Meldeauflage kann erneute Inhaftierung drohen. ber eine Verpflichtung zur Meldung in der Moschee, und das in dieser Hufigkeit (dreimal am Tag), wurde amnesty international bislang noch nicht berichtet. Bekannt ist aber, dass Pasdaran oder andere Sicherheitskrfte auch in Moscheen Rume fr sich beanspruchen. Frage 11: Erscheinen die vom Klger geschilderten Ereignisse plausibel und droht dem Klger im Falle seiner Rckkehr in den Iran Bestrafung? amnesty international kann die vorgetragenen Ereignisse und das persnliche Schicksal des Klgers nicht verifizieren. Schon aus diesem Grunde knnen und mchten wir zur Glaubhaftigkeit und/oder Plausibilitt des klgerischen Vortrages keine Angaben machen, was wir auch nicht als unsere vorrangige Aufgabe betrachten. amnesty international sieht als sachkundige Auskunftsstelle ihre Aufgabe darin, Fragen zur Menschenrechtssituation in Herkunftslndern durch Angabe von Fakten zu beantworten. Einschtzungen zur Glaubhaftigkeit eines Vorbringens setzen umfangreiche Kenntnisse des Sachverhaltes voraus, die in der Regel durch Aktenauszge nicht vermittelt, sondern nur durch Nachfragen erworben werden knnen. Auch ein persnlicher Eindruck von der Person des Vortragenden ist fr eine Einschtzung ber die Plausibilitt seines Vorbringens oft von nicht unerheblicher Bedeutung. Im brigen lassen die Schilderungen der Ereignisse z.B. zu dem Vorgang der Verhaftung noch Fragen offen. Mit freundlichen Gren gez. Dieter Karg Beauftragter des Bundesvorstandes f.d.R. Susanne Jesih Referat fr politische Flchtlinge SEITE  - SEITE 3 - .AnSummaryInformation((Susanne JesihSusanne Jesih@ J@<[ @>'@pMicrosoft Word 6.06byP b vD:,-4568:;BCDEHKLjuP uDPU]c UV]c]c((6M_mwxyabxyOP1 m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%cm%5m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%x$1%%1%xj$?1%& 1%x$1 a b vD9: ,678HIm%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%m%`%xx*IJKLm%K@Standarda&A@&Absatz-Standardschriftart$@$ Kopfzeile p#)@ Seitenzahl" @"Fuzeile p#LL    1L !j1 IL!!! DDE_LINK2M+M* Susanne JesihH:\ASYL\ASYL-GA\99083.DOC@Canon LBP-8 IIIT\\Ai-d\LBP_8IIITCAPPWCanon LBP-8 IIIT' 4d,, n2(P<G2`47Canon LBP-8 IIIT' 4d,, n2(P<G2`47, >Times New Roman Symbol &Arial Syntax"1ks:ѣ:fƣ:f !q"G:\WORD6\WINWORD5.DOT\AI-BRIEF.DOTIranBayer. VG Mnchen Tudeh-Partei Susanne Jesih Susanne Jesih